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Fall 3 - Lösung - Universität zu Köln

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Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht<br />

WS 2010/2011<br />

Arbeitskampfgegner bekannt gegeben werden, so dass dieser daraus eindeutig das<br />

Ziel, den zeitlichen Rahmen und den <strong>zu</strong>r Teilnahme aufgeforderten<br />

Arbeitnehmerkreis erkennen kann. Mangels entgegenstehender Hinweise im<br />

Sachverhalt ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass auch diese Vorausset<strong>zu</strong>ng erfüllt ist.<br />

Schließlich muss das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt bleiben, das heißt eine<br />

Arbeitskampfmaßnahme (wie der Streik) darf nur nach Ausschöpfung aller<br />

Verständigungsmöglichkeiten ergriffen werden; der Streik muss das letzte mögliche<br />

Mittel sein (ultima ratio). Da die Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaft und<br />

Arbeitgeberverband gescheitert waren, wurde auch das ultima ratio-Prinzip beachtet.<br />

Der Streik ist in der zweiten <strong>Fall</strong>variante folglich als rechtmäßig an<strong>zu</strong>sehen, so dass<br />

die Pflicht <strong>zu</strong>r Arbeitsleistung während der Streikteilnahme des A suspendiert war.<br />

Die Arbeitsniederlegung stellte somit keine Pflichtverlet<strong>zu</strong>ng dar, so dass die<br />

Abmahnung rechtswidrig war. A hat einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung<br />

aus seiner Personalakte nach §§ 242, 1004 BGB analog.<br />

Zur Wiederholung und Vertiefung:<br />

Koalitionsbegriff und Koalitionsfreiheit<br />

– Thomas Günther / Einiko B. Franz, Grundfälle <strong>zu</strong> Art. 9 GG, JuS 2006,<br />

S. 873 – 876<br />

– Ulrich Preis, Arbeitsrecht – Kollektivarbeitsrecht, 2. Aufl., 2009, S. 18 – 42<br />

– BAG, Urt. v. 20.1.2009 – 1 AZR 515/08, NZA 2009, S. 615 – 622<br />

(Gewerkschaftswerbung per E-Mail)<br />

Verhältnis arbeitsrechtlicher Rechtsquellen<br />

– Ulrich Preis, Arbeitsrecht – Kollektivarbeitsrecht, 2. Aufl., 2009, S. 134 – 170<br />

Differenzierungsklauseln<br />

– BAG, Urteil vom 18. 3. 2009 – 4 AZR 64/08, NZA 2009, S. 1028 – 1042 (Zulässigkeit<br />

einfacher Differenzierungsklauseln)<br />

– Franz Gamillscheg, Ihr naht euch wieder, schwankende Gestalten – „Tarifbonus” für<br />

Gewerkschaftsmitglieder, NZA 2005, S. 146 – 150<br />

– Daniel Ulber / Sandy Strauß, Differenzierungsklauseln im Licht der neueren<br />

Rechtsprechung <strong>zu</strong>r Koalitionsfreiheit, DB 2008, S. 1970 – 1974<br />

– Stefan Greiner / Nadja Suhre, Tarifvertragliche Exklusivleistungen für<br />

Gewerkschaftsmitglieder nach der Rechtsprechungsänderung des BAG, NJW 2010,<br />

S. 131 – 134<br />

Seite 16<br />

© Institut für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht, Universität <strong>zu</strong> Köln

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