Fall 3 - Lösung - Universität zu Köln
Fall 3 - Lösung - Universität zu Köln
Fall 3 - Lösung - Universität zu Köln
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht<br />
WS 2010/2011<br />
sich im Tarifvertrag keinerlei Aussage darüber, ob von den Festlegungen<br />
abgewichen werden darf.<br />
IV. Wie viele Urlaubstage stehen N im Jahr <strong>zu</strong>?<br />
V. Wie viele Urlaubstage stünden N <strong>zu</strong>, wenn bei gleicher Ausgangslage in dem<br />
Betrieb, in dem N beschäftigt wird, <strong>zu</strong>sätzlich eine Betriebsvereinbarung<br />
bestünde, die jedem Arbeitnehmer 30 Urlaubstage pro Jahr <strong>zu</strong>spricht?<br />
VI. Unter welcher Vorausset<strong>zu</strong>ng könnte die Betriebsvereinbarung trotz des<br />
bestehenden Tarifvertrages Anwendung finden?<br />
C.<br />
Gewerkschaft G verlangt von Arbeitgeber R, der sich in einer angespannten<br />
wirtschaftlichen Lage befindet, eine tarifliche Vereinbarung, in der ausschließlich<br />
gegenüber ihren Mitgliedern der Ausspruch einer ordentlichen Kündigung auf<br />
betriebsbedingten Gründen ausgeschlossen wird. Den nicht bei G gewerkschaftlich<br />
organisierten Arbeitnehmern soll R diese Zusage aber nicht erteilen dürfen.<br />
Ist die Tarifforderung der G verfassungsgemäß?<br />
D.<br />
Die Bundesregierung beschließt erhebliche Einschnitte im Bereich der<br />
Sozialleistungen. Die Gewerkschaft G ist darüber so empört, dass sie die<br />
Arbeitnehmer des Betriebes des Arbeitgebers R <strong>zu</strong>m Streik aufruft. Die Arbeitnehmer<br />
legen daraufhin die Arbeit am 19.10.2010 für einen Tag nieder, um gegen die<br />
Sparmaßnahmen der Regierung <strong>zu</strong> protestieren. R weigert sich, dem Arbeitnehmer A<br />
für den betreffenden Tag ihren Lohn <strong>zu</strong> zahlen und mahnt ihn wegen der<br />
Streikteilnahme ab. Zu Recht?<br />
Wie sähe es aus, wenn A nicht gestreikt hätte, um gegen die Sparmaßnahmen der<br />
Regierung <strong>zu</strong> protestieren, sondern um den gewerkschaftlichen Forderungen nach<br />
der Verlängerung eines aufgrund Befristung beendeten Tarifvertrages Nachdruck <strong>zu</strong><br />
verleihen, nachdem die Tarifverhandlungen gescheitert waren?<br />
Zur Vorbereitung auf <strong>Fall</strong> 4:<br />
Europäisches Arbeitsrecht<br />
Brox/Rüthers/Henssler, Arbeitsrecht, 17. Aufl., 2007, Rn. 99 – 111<br />
Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 9. Aufl., 2010, Rn. 26 – 42<br />
Preis, Arbeitsrecht – Individualarbeitsrecht, 3. Aufl., 2009, S. 122 – 158<br />
Zöllner/Loritz/Hergenröder, Arbeitsrecht, 6. Aufl., 2008, S. 105 – 114<br />
© Institut für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht, Universität <strong>zu</strong> Köln