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Fall 3 - Lösung - Universität zu Köln

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Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht<br />

WS 2010/2011<br />

sich im Tarifvertrag keinerlei Aussage darüber, ob von den Festlegungen<br />

abgewichen werden darf.<br />

IV. Wie viele Urlaubstage stehen N im Jahr <strong>zu</strong>?<br />

V. Wie viele Urlaubstage stünden N <strong>zu</strong>, wenn bei gleicher Ausgangslage in dem<br />

Betrieb, in dem N beschäftigt wird, <strong>zu</strong>sätzlich eine Betriebsvereinbarung<br />

bestünde, die jedem Arbeitnehmer 30 Urlaubstage pro Jahr <strong>zu</strong>spricht?<br />

VI. Unter welcher Vorausset<strong>zu</strong>ng könnte die Betriebsvereinbarung trotz des<br />

bestehenden Tarifvertrages Anwendung finden?<br />

C.<br />

Gewerkschaft G verlangt von Arbeitgeber R, der sich in einer angespannten<br />

wirtschaftlichen Lage befindet, eine tarifliche Vereinbarung, in der ausschließlich<br />

gegenüber ihren Mitgliedern der Ausspruch einer ordentlichen Kündigung auf<br />

betriebsbedingten Gründen ausgeschlossen wird. Den nicht bei G gewerkschaftlich<br />

organisierten Arbeitnehmern soll R diese Zusage aber nicht erteilen dürfen.<br />

Ist die Tarifforderung der G verfassungsgemäß?<br />

D.<br />

Die Bundesregierung beschließt erhebliche Einschnitte im Bereich der<br />

Sozialleistungen. Die Gewerkschaft G ist darüber so empört, dass sie die<br />

Arbeitnehmer des Betriebes des Arbeitgebers R <strong>zu</strong>m Streik aufruft. Die Arbeitnehmer<br />

legen daraufhin die Arbeit am 19.10.2010 für einen Tag nieder, um gegen die<br />

Sparmaßnahmen der Regierung <strong>zu</strong> protestieren. R weigert sich, dem Arbeitnehmer A<br />

für den betreffenden Tag ihren Lohn <strong>zu</strong> zahlen und mahnt ihn wegen der<br />

Streikteilnahme ab. Zu Recht?<br />

Wie sähe es aus, wenn A nicht gestreikt hätte, um gegen die Sparmaßnahmen der<br />

Regierung <strong>zu</strong> protestieren, sondern um den gewerkschaftlichen Forderungen nach<br />

der Verlängerung eines aufgrund Befristung beendeten Tarifvertrages Nachdruck <strong>zu</strong><br />

verleihen, nachdem die Tarifverhandlungen gescheitert waren?<br />

Zur Vorbereitung auf <strong>Fall</strong> 4:<br />

Europäisches Arbeitsrecht<br />

Brox/Rüthers/Henssler, Arbeitsrecht, 17. Aufl., 2007, Rn. 99 – 111<br />

Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 9. Aufl., 2010, Rn. 26 – 42<br />

Preis, Arbeitsrecht – Individualarbeitsrecht, 3. Aufl., 2009, S. 122 – 158<br />

Zöllner/Loritz/Hergenröder, Arbeitsrecht, 6. Aufl., 2008, S. 105 – 114<br />

© Institut für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht, Universität <strong>zu</strong> Köln

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