KESSEL - Leichtflüssigkeitsabscheider
KESSEL - Leichtflüssigkeitsabscheider
KESSEL - Leichtflüssigkeitsabscheider
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Sehr geehrter Kunde,<br />
wir freuen uns, daß Sie sich für ein Produkt von <strong>KESSEL</strong> entschieden haben.<br />
Die gesamte Anlage wurde vor Verlassen des Werkes einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen. Prüfen Sie bitte dennoch<br />
sofort, ob die Anlage vollständig und unbeschädigt bei Ihnen angeliefert wurde. Im Falle eines Transportschadens<br />
beachten Sie bitte die Anweisungen in Kapitel „Gewährleistungen“ dieser Anleitung.<br />
Diese Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitung enthält wichtige Hinweise, die bei Einbau, Montage, Bedienung, Wartung<br />
und Reparatur zu beachten sind. Vor allen Arbeiten an der Anlagen müssen der Betreiber sowie das zuständige Fachpersonal<br />
diese Anleitung sorgfälltig lesen und befolgen.<br />
Wichtig! Die in dieser Anleitung für Einbau, Bedienung und Wartung genannten Hinweise, Werte, Vorgaben etc. sind bedingt<br />
durch die geprüfte Statik, nicht auf andere Produkte übertragbar.<br />
<strong>KESSEL</strong> AG<br />
2. Einsatzbereich<br />
2. Allgemeines<br />
2.1 Einsatzbereich<br />
Die Abscheider sind unter festgelegten Bedingungen, siehe<br />
Kapitel „Einbau und Montage“, ausschließlich zum Erdeinbau<br />
im Freien oder unterhalb der Bodenplatte in gut belüfteten<br />
Räumen bestimmt.<br />
2.1.1 Öl-/Benzinabscheider gem. Abscheiderklasse II<br />
Die Abscheider können eingesetzt werden:<br />
a) zur Behandlung von mit Leichtflüssigkeiten verunreinigtem<br />
Regenwasser von befestigten Flächen z.B. Tankstellen,<br />
Öllager und Ölumschlagplätzen, Parkplätzen und Straßen<br />
in Wasserschutzgebieten<br />
b) als Rückhalteeinrichtung für Leichtflüssigkeiten von Anlagen<br />
und Flächen, in bzw. auf denen mit Leichtflüssigkeiten<br />
umgegangen wird, z.B. Tankstellen, Öllager und Ölumschlagplätzen<br />
c) zur Vorabscheidung von Leichtflüssigkeiten aus Abwasser,<br />
das einer weitergehenden Behandlung in nachgeschalteten<br />
innerbetrieblichen Abwasserbehandlungsanlagen unterzogen<br />
wird.<br />
In den Fällen a) und b) ist das Ablaufwasser der Abscheider<br />
zur Einleitung in die öffentlichen Entwässerungsanlagen bestimmt.<br />
Soweit das Ablaufwasser in ein Gewässer eingeleitet werden<br />
soll, ist dies im Einzelfall nur möglich nach Klärung der Zulässigkeit<br />
einer solchen Einleitung bzw. der ggf. erforderlichen<br />
zusätzlichen Anforderungen mit der örtlichen zuständigen<br />
Wasserbehörde.<br />
Bei der Behandlung von mit Leichtflüssigkeiten verunreinigtem<br />
Schmutzwasser (gewerbliches Abwasser) oder von Abwasser<br />
aus Anwendungsbereichen des Anhangs 49 der Abwasserverordnung<br />
kann die Einhaltung eines Grenzwertes<br />
für Kohlenwasserstoffe von 20 mg/l nicht als eingehalten gelten.<br />
2.1.2 Öl-/Benzinabscheider gem. Abscheiderklasse I<br />
Abscheider für Leichtflüssigkeiten mit Koaleszenzeinrichtung<br />
können eingesetzt werden:<br />
a) zur Behandlung von mit Leichtflüssigkeiten verunreinigtem<br />
Regenwasser von befestigten Flächen z.B. Tankstellen,<br />
Öllagern und Ölumschlagplätzen sowie von Parkplätzen<br />
und Straßen in Wasserschutzgebieten,<br />
b) als Rückhalteeinrichtung für Leichtflüssigkeiten zur Absicherung<br />
von Anlagen und Flächen, in bzw. auf denen mit<br />
Leichtflüssigkeiten umgegangen wird, z.B. Tankstellen, Öllagern<br />
und Ölumschlagplätzen,<br />
c) zur Behandlung von mit Leichtflüssigkeiten verunreinigtem<br />
Schmutzwasser (gewerbliches Abwasser), das unter<br />
Berücksichtigung der Betriebsbedingungen bei industriellen<br />
Prozessen, der Reinigung von ölverschmutzten Teilen<br />
und der Reinigung ölverschmutzter Bodenflächen (ausgenommen<br />
Werkstattböden) anfällt,<br />
d) zur Behandlung von Abwasser, das unter Berücksichtigung<br />
der Betriebsbedingungen bei der maschinellen Fahrzeugreinigung<br />
(Teilstrom: Ausschleusung vor der Kreislaufanlage<br />
mit anschließender Einleitung), bei der manuellen<br />
Reinigung (Fahrzeugoberwäsche, Motorwäsche, Unterbodenwäsche,<br />
Chassisreinigung in Waschhallen sowie<br />
auf SB- oder betrieblichen Waschplätzen - ausgenommen<br />
Reinigung ölverschmierter Werkstattböden -) und bei der<br />
Entwässerung von Flächen zur Annahme, Eingangslagerung,<br />
Trockenlegung, Demontage und Verdichtung von<br />
Altfahrzeugen anfällt,<br />
e) zur Vorabscheidung von Leichtflüssigkeiten aus Abwasser,<br />
das einer weitergehenden Behandlung in nachgeschalteten<br />
innerbetrieblichen Abwasserbehandlungsanlagen unterzogen<br />
wird.<br />
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