Sektorenübergreifende Planung - Krankenhausgesellschaft Sachsen
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<strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
Symposium: Quo vadis Krankenhausplanung?<br />
Leipzig am 11.11.2010<br />
TOP „Sektorenübergreifende <strong>Planung</strong>“<br />
Frederik Buscher<br />
Freie Hansestadt Bremen<br />
Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales<br />
Leitung des Referats Landesangelegenheiten Krankenhauswesen –31-<br />
-<strong>Planung</strong>, Förderung, Pflegesatzrecht-<br />
Bahnhofsplatz 29 - Tivoli Hochhaus-15. Stock, Zi: 10<br />
28 195 Bremen<br />
Tel: +49-421-361-4791; Fax:+49-421-496-4791<br />
http://www.krankenhauswegweiser.bremen.de<br />
http://www.bremer-krankenhausspiegel.de/<br />
http://www.soziales.bremen.de<br />
http://www.verbraucherschutz.bremen.de<br />
Sehr geehrter Herr Blaßkiewitz, Herr Dr. Helm, meine Damen und Herren!<br />
Mit der sektorenübergreifenden <strong>Planung</strong> hat sich jüngst die Gesundheitsministerkonferenz<br />
–GMK- beschäftigt. Unter dem Titel „Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten<br />
der Länder in der medizinischen Versorgung“ wurden eindeutige Beschlüsse gefasst.<br />
Nach dem Willen aller Gesundheitsministerien soll ihre Kompetenz mit neuen Steuerungsinstrumenten<br />
versehen werden. Instrumente, die es erlauben, die ambulanten<br />
und stationären Bedarfe der medizinischen Versorgung stärker in der Region miteinander<br />
zu verknüpfen. Für 2011 wurde vom Bundesminister für Gesundheit ein Versorgungsgesetz<br />
angekündigt.<br />
Welche Zukunftsrollen bekommen Länder, Kassenärztliche Vereinigungen und<br />
Krankenkassen bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung im neuen<br />
Versorgungsgesetz?<br />
Schon jetzt deutet sich an: Die Ideen der Länder finden nicht die ungeteilte Zustimmung<br />
des Bundesministeriums für Gesundheit. Ein Grund dafür liegt vermutlich in<br />
frederik.buscher@gesundheit.bremen.de 1
den unterschiedlichen Auffassungen zur Ausgestaltung der Zukunftsrollen bei der<br />
Sicherstellung der medizinischen Versorgung durch Länder, Kassenärztliche Vereinigungen<br />
und Leistungsträger der Gesetzlichen Krankenversicherung -GKV.<br />
Dabei geht es auch um den in unserem Sozialstaat immer wieder aufflammenden<br />
Disput über die Rollen von <strong>Planung</strong> und Wettbewerb. Wie verträgt sich die Verantwortung<br />
der Länder für die Daseinsvorsorge mit dem zunehmenden Wettbewerb selektiver<br />
Vertragsgestaltung durch einzelne Leistungsträger?<br />
Die Definition dieser Zukunftsrollen wird für die Weiterentwicklung sektorenübergreifender<br />
<strong>Planung</strong> entscheidend sein. Wird eine Steuerung überwiegend über „Marktregulierung“<br />
durch Ausweitung des Einzelwettbewerbs gesucht? Etabliert sich eine dritte,<br />
eigenständige Säule der medizinischen Versorgung durch selektive Verträge bei<br />
den Krankenkassenverbänden neben den Zuständigkeiten der Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen und der Länder für die Sicherstellung der ambulanten und stationären<br />
Versorgung?<br />
Oder werden Leitplanken für den Wettbewerb gezogen? Kann dies durch eine regionale,<br />
sektorenübergreifende Bedarfsplanung geschehen, auf die auch die Länder<br />
Einfluss nehmen?<br />
Die Gesundheitsminister der Länder haben sich einvernehmlich – und das ist bemerkenswert-<br />
für letzteres ausgesprochen. Sie haben sich damit klar zu ihrer regionalen<br />
Verantwortung und Zuständigkeit für die Gesundheitsversorgung bekannt. Diese war<br />
in der Vergangenheit zunehmend durch Bundesgesetzgebung mit Kassenfusionen<br />
und Entzug der Aufsicht sowie Vertragsgestaltungen außerhalb der bisherigen Sicherstellungszuständigkeiten<br />
in Frage gestellt worden. Gleichwohl wurden die Länder<br />
für regionale Fehlentwicklungen z. B. infolge demographischen Wandels, sich verändernder<br />
Versorgungsbedarfe und drohender Unterversorgung im ländlichen Gebiet in<br />
öffentliche Verantwortung genommen. Diese Divergenz zwischen Zuständigkeit und<br />
eingeschränkter Handlungskompetenz der Länder soll sich nun mit einem neuen Instrumentarium<br />
auflösen.<br />
Man kann es auf eine Formel bringen: Wettbewerb ja, aber in einem regionalen und<br />
bedarfsorientierten <strong>Planung</strong>srahmen.<br />
frederik.buscher@gesundheit.bremen.de 2
Vom Bundesminister für Gesundheit wurde auf der Sonder GMK am 25. Oktober eine<br />
„Bund-Länder Kommission“ ins Leben gerufen. Sie soll unter Einbeziehung der<br />
Spitzenverbände und des Gemeinsamen Bundesausschusses –GBA- bis Mitte 2011<br />
gemeinsame Positionen ausloten und Grundzüge eines neuen Versorgungsgesetzes<br />
erarbeiten, das auch intersektorale <strong>Planung</strong>serfordernisse berücksichtigt.<br />
Der von den Ländern gewählte Instrumentenkasten ist vielfältig. Heute möchte ich<br />
mich auf die Regelungen zur sektorenübergreifenden <strong>Planung</strong>, mein Vortragsthema,<br />
beschränken. Auf bereits gelebte Modelle sektorenübergreifender <strong>Planung</strong> und Versorgung<br />
soll abschließend hingewiesen werden, Modelle, die deutlich machen, dass<br />
man im Einzelfall nicht auf Gesetze warten sollte, wenn man sich in der Region über<br />
gemeinsame Versorgungsziele einig ist.<br />
Handlungsbedarf und derzeitige Lage der sektorenübergreifenden Versorgung<br />
Der Regelungs- und Handlungsbedarf, die sektorübergreifende Versorgung effizienter<br />
und effektiver zu gestalten, ist unstrittig.<br />
Angesichts demographischer Entwicklungen, Wanderungsbewegungen und drohender<br />
medizinischer Unterversorgung besonders in ländlichen Gebieten nimmt er zu.<br />
Die Verweildauern von Patienten in den Krankenhäusern sinken aus bekannten<br />
Gründen. Ambulante Angebote werden stärker genutzt. Hinzu kommt der medizintechnische<br />
Fortschritt und neue schonende Operationsverfahren, von denen vor allem<br />
unsere älter werdende Bevölkerung profitiert.<br />
Informationsbrüche und Kommunikationsprobleme zwischen den Sektoren führen<br />
nach wie vor zu Qualitäts- und Sicherheitsmängeln. Sektorübergreifende Behandlungsverläufe<br />
sind in der bisherigen Qualitätssicherung kaum abzubilden. Es fehlen<br />
standardisierte Behandlungspfade unter Einbeziehung auch der Notfallversorgung.<br />
Behandlungsergebnisse sind daher sektorbezogen und schlecht zu interpretieren.<br />
Die Beplanung der Sektoren findet unabhängig voneinander statt.<br />
Die Sicherstellungsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen nach Verhältniszahlen<br />
ist auf Überversorgung ausgerichtet und nicht auf Unterversorgung. Ihre <strong>Planung</strong>sräume<br />
sind großräumig und die Einteilung der Arztgruppen eher undifferenziert.<br />
Die Versorgung benachbarter <strong>Planung</strong>sregionen bleibt unberücksichtigt, ebenso<br />
die Versorgungslage im Krankenhaus mit den speziellen Vor- und Nachsorgebedarfen<br />
von ambulanter Diagnostik und Behandlung.<br />
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Umgekehrt endet die Krankenhausplanung der Länder an den Toren des Krankenhauses<br />
und den jeweiligen Landesgrenzen. Die länderübergreifende Versorgung ist<br />
ebenso wenig im Blick wie die ambulante Versorgung mit ihren regionalen Bedarfen<br />
an Medizin, Pflege und Rehabilitation.<br />
Die Ressourcen entwickeln sich folglich unabhängig voneinander nach der jeweils<br />
eigenen Finanzierungsgesetzlichkeit der Sektoren. Gesundheitsexperten verweisen<br />
darauf, dass heute in einer sektorenübergreifenden <strong>Planung</strong> und der Überwindung<br />
der sektoralen Budgets die größten Effektivitäts- und Effizienzgewinne liegen.<br />
Das setzt aber sektorenübergreifendes Denken, Planen und Handeln im Sinne indikationsbezogener,<br />
standardisierter Behandlungspfade voraus, wofür die Rahmenbedingungen<br />
weiter entwickelt werden sollen.<br />
Die Chancen dafür sind mit der Ländereinigung seit Oktober diesen Jahres und dem<br />
vom BMG angekündigten Versorgungsgesetz gestiegen.<br />
Bausteine der sektorübergreifenden Versorgung<br />
Sektorübergreifende Versorgung wird seit Jahren durch gestufte Behandlungsformen<br />
bewegt. Sie sollen die Schwellen zwischen den Systemen der ambulanten und stationären<br />
Versorgung in Krankenbehandlung, Rehabilitation und Pflege senken. Dies<br />
geschah zunächst aus der Perspektive der jeweiligen Sektoren.<br />
Der Wandel wurde bis heute allein über das Sozialgesetzbuch erreicht. Die Länder<br />
wollen diesen Weg weiter beschreiten. Das Krankenhausgesetz –KHG- soll im Kern<br />
unangetastet bleiben. Die Frage wird nun sein, ob das angesichts der zunehmenden<br />
Aufweichung der sektoralen Grenzen so bleiben kann. Der Krankenhausbegriff bezieht<br />
sich nach dem KHG allein auf die stationäre Versorgung und nicht auf Zentrumsbildung,<br />
ambulante Behandlung und sektorenübergreifende Versorgung durch<br />
Leistungsverbünde. Der missglückte Versuch der Vorgängerregierung, den Begriff<br />
der „Krankenhausplanung“ im KHG durch den Begriff der „Versorgungsplanung“ als<br />
einem Synonym für sektorenübergreifende <strong>Planung</strong> zu ersetzen, war ein Reflex auf<br />
diese Fragestellung.<br />
Welche Bausteine der sektorübergreifenden Versorgung gibt es heute?<br />
Da ist die „vor- und nachstationäre ambulante Behandlung“ und die „Tageskliniken“,<br />
die sich oftmals zu einer verkappten Institutsambulanz entwickelt haben wie z.B. in<br />
frederik.buscher@gesundheit.bremen.de 4
der Onkologie. Diese Entwicklung war bei dem wachsenden Druck zur Überwindung<br />
der Kluft zwischen „ambulant“ und „stationär“ kaum überraschend.<br />
Die Ermächtigung psychiatrischer Krankenhäuser, in „Institutsambulanzen“ behandeln<br />
zu können, gehört auch dazu.<br />
In diesem Zusammenhang spreche ich auch vom „Belegarztwesen“ und von „Praxiskliniken“,<br />
die im ambulanten Sektor verankert sind und auch stationär versorgen.<br />
In der jüngeren Sozialgesetzgebung lag der Schwerpunkt auf der „Integrationsversorgung“<br />
und selektiven Verträgen sowie „strukturierten Behandlungsprogrammen“<br />
einzelner Kassen, die Behandlungsabläufe in der medizinischen Versorgung ihrer<br />
jeweiligen chronisch kranken Versicherten verbessern sollen.<br />
Schließlich ist die ambulante Versorgung durch Krankenhäuser zu nennen und die<br />
Regelungen zur Gründung „Medizinischer Versorgungszentren“.<br />
Die Komplexität der bei der ambulanten Krankenhausbehandlung nach § 116b SGB<br />
V erforderlichen Abstimmung zeigt am besten die derzeitige Problematik staatlicher<br />
sektorenübergreifender <strong>Planung</strong>:<br />
Die Bestimmung geeigneter Krankenhäuser soll „im Rahmen der Krankenhausplanung<br />
des Landes“ erfolgen unter „Berücksichtigung der vertragsärztlichen Versorgungssituation“<br />
bei „anzustrebendem Einvernehmen“ mit den an der Krankenhausplanung<br />
unmittelbar Beteiligten, zu denen in der Regel aber die Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen nicht gehören.<br />
Ein Regelungskonstrukt, das mit hoher Klageanfälligkeit versehen ist. Derzeit sind in<br />
der Republik 124 Klagen bei Sozialgerichten anhängig, 70% davon kommen von<br />
Vertragsärzten, die Konkurrentenschutz geltend machen. Der Rest sind Verbandsklagen.<br />
Das ist offensichtlich kein Erfolgsmodell sektorenübergreifender <strong>Planung</strong>.<br />
Zusammenfassend lässt sich zum gegenwärtigen Stand sagen: Sektorübergreifende<br />
Versorgung in Deutschland ist durch einen starken Sektorbezug geprägt und in<br />
jüngster Zeit durch behutsam zunehmenden Vertragswettbewerb. Sektorenübergreifende<br />
<strong>Planung</strong> gibt es derzeit nur aus der Wettbewerbsperspektive der einzelnen<br />
Krankenkassen für ihre jeweiligen Versicherten oder wie -gerade geschildert- in einem<br />
komplexen Bestimmungsprozedere durch die Länder.<br />
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Wo liegen bislang die Versorgungsschwerpunkte bei der kassenindividuellen,<br />
sektorenübergreifenden <strong>Planung</strong>?<br />
Nach dem Jahresbericht 2009 der Registrierungsstelle zur Unterstützung der Umsetzung<br />
des § 140d SGB V haben Verträge zur Behandlung der Erkrankungen von<br />
Muskeln, Skelett u. Bindegewebe die größte Bedeutung; ebenso Leistungen zur Behandlung<br />
der Erkrankungen des Kreislaufsystems sowie des Nervensystems. Bezogen<br />
auf die Anzahl der Vertragsmeldungen betrifft jede vierte Meldung die palliativmedizinische<br />
Versorgung. Die Möglichkeit, Integrationsverträge mit Pflegekassen<br />
oder Pflegeeinrichtungen abschließen zu können, wurde bislang nur in sehr geringem<br />
Maße genutzt.<br />
Hier ist sicher noch Entwicklungspotential. Damit wächst langsam und stetig über die<br />
Integrationsversorgung eine dritte Säule der Versorgung heran unter Mitnutzung der<br />
vorhandenen ambulanten und stationären medizinischen Infrastruktur.<br />
Die sektorenübergreifende <strong>Planung</strong> funktioniert derzeit allein nach kassenindividuellen<br />
Wettbewerbsgrundsätzen. Sie steht außerhalb der Krankenhausplanung und<br />
Förderung der Länder und dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen.<br />
Welche Kapazitäten in der Region, z.B. in welchen Krankenhäusern zu welchen Preisen<br />
und mit welcher Qualität geplant, verhandelt und genutzt werden und wofür, ist<br />
unbekannt. Darüber gibt es keine Informationspflicht und keine Verpflichtung, Bedarfe<br />
abzustimmen.<br />
Transparenzdefizite sind systemimmanent und gehören zur Ausgestaltung kassenindividueller,<br />
sektorenübergreifender <strong>Planung</strong>. Dies führt auch dazu, dass die Medizinressourcen<br />
nur unzureichend aufeinander abgestimmt werden können.<br />
Beschlüsse der GMK zur Zukunft der sektorenübergreifenden <strong>Planung</strong><br />
Meine Damen und Herren,<br />
mit dem jüngsten GMK Beschluss nimmt die Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden<br />
<strong>Planung</strong> nun Konturen an. Für die Länder stehen dabei zunächst Regelungen<br />
im Vordergrund, die Leitplanken für den Vertragswettbewerb setzen sollen.<br />
Die GMK schlägt vor, dass die für die Bedarfsplanung in der ambulanten und stationären<br />
Versorgung zuständigen Gremien durch ein „sektorübergreifendes Gremium“<br />
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ergänzt werden. Dort soll die Selbstverwaltung des Landes vertreten sein mit der<br />
Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen, der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong><br />
und schließlich auch das Land selbst.<br />
Dieses neue Gremium soll über die in der Region bedeutsamen Fragen der sektorenübergreifenden<br />
Bedarfsplanung beraten und beschließen. Die rechtliche Ausgestaltung<br />
soll dem Landesrecht überlassen bleiben. Ein ähnliches Gremium hat die<br />
Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits in ihrem Forderungskatalog zur Verbesserung<br />
der intersektoralen <strong>Planung</strong> gefordert.<br />
Im Übrigen soll den Ländern mit Blick auf Gesichtspunkte der regionalen Bedarfsplanung<br />
ein Beanstandungs- und Initiativrecht bei selektiver Vertragsgestaltung eingeräumt<br />
werden.<br />
Angesprochen sind Verträge über die<br />
• Leistungsvergütung,<br />
• die Hausarztzentrierte Versorgung,<br />
• Verträge zur ambulanten ärztlichen Versorgung und<br />
• Integrationsverträge.<br />
Zugleich sollen die Länder im Gemeinsamen Bundesausschuss –GBA- zu Fragen<br />
der Bedarfsplanung und sektorübergreifenden Qualitätssicherung mit Antragsrechten<br />
beteiligt werden. Damit soll z.B. mit Blick auf dünn besiedelte und unterversorgte<br />
ländliche Gebiete eine „Gefährdung der allgemeinen bedarfsgerechten Versorgung“<br />
verhindert werden.<br />
Datenzusammenführung für die sektorenübergreifende <strong>Planung</strong><br />
Zeitgleich hat die GMK im Juli d. J. einen Antrag Bremens beschlossen, die Nutzung<br />
der Daten nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz außer für die Krankenhausplanung<br />
der Länder auch für eine veränderte Form der sektorenübergreifenden Bedarfsplanung<br />
zu ermöglichen.<br />
Hierzu wurde von Bremen eine Bundesratsinitiative eingebracht, nach der die Länder<br />
ermächtigt werden, dies gesetzlich regeln zu können. Inzwischen liegt jedoch das<br />
ablehnende Votum der Bundesregierung vor. Danach soll der Datenschutz sensibler<br />
Unternehmensdaten dem entgegen stehen.<br />
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Meine Damen und Herren, die systematische Einbeziehung von Krankenhausdaten<br />
ist für die Zukunft der sektorenübergreifenden <strong>Planung</strong> bedeutsam, weil ihre Aussagefähigkeit<br />
für den ambulanten Bereich dadurch deutlich steigen würde.<br />
Wie will man sonst zuverlässig die regionalen Bedarfe für planbare intersektorale<br />
Behandlungspfade und Ressourcenbedarfe z. B. bei Infarkt, Schlaganfall, Diabetes,<br />
Krebs oder der Behandlung von Hochbetagten, Kindern und psychiatrischen Patienten<br />
formulieren? Wie will man sonst eine indikationsbezogene ärztliche Über – und<br />
Unterversorgung in der Versorgungsregion feststellen?<br />
Wie Sie wissen, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung –KBV- ihr Zentralinstitut<br />
beauftragt, für jeden Versorgungsbezirk regionale Analysen über die jeweiligen Versorgungsbedarfe<br />
vorzulegen. Auf dieser Grundlage soll künftig eine kleinräumige<br />
sektorenübergreifende Versorgungsplanung vorgenommen werden. Stationäre Kapazitäten<br />
sollen dabei berücksichtigt werden, was ohne Krankenhausdaten kaum<br />
möglich sein wird.<br />
Die Sondergesundheitsministerkonferenz v. 25. Okt. d. J. hat deshalb in Ergänzung<br />
des Bremer Bundesratsantrags beim BMG eine Prüfung der Vorschriften der Datenhaltung<br />
im 10. Kapitel des SGB V angemahnt, damit eine rechtssichere Datenzusammenführung<br />
für die sektorübergreifende Bedarfsplanung ermöglicht wird.<br />
Die Frage ist derzeit offen, wie die sektorenübergreifende <strong>Planung</strong> in der Bund-<br />
Länder Kommission bewegt wird und welche Rolle das für 2011 angekündigte Strukturgesetz<br />
spielen wird.<br />
Die einstimmige Beschlusslage der GMK spricht jedenfalls jenseits der politischen<br />
Farbenlehre dafür, den Ländern als den Verantwortungsträgern für die Daseinsvorsorge<br />
neue Steuerungsinstrumente zur intersektoralen regionalen <strong>Planung</strong> zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
Beispiele regionaler sektorenübergreifender <strong>Planung</strong> und Versorgung<br />
Meine Damen und Herren,<br />
es gibt interessante Modelle der sektorübergreifenden <strong>Planung</strong> und Versorgung, die<br />
schon heute, unabhängig vom weiteren gesetzlichen Klärungsbedarf, möglich sind.<br />
Sie machen Mut, weil sie sich dadurch auszeichnen, dass es Initiatoren gibt, die sich<br />
zusammengetan haben und sektorenübergreifend ein regionales medizinisches Ver-<br />
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sorgungsnetz planen und im Verbund von ambulant und stationär, von Krankenbehandlung,<br />
Rehabilitation und Pflege auch anbieten.<br />
Da gibt es z. B. :<br />
Das Knappschaftsprojekt „Prosper - Gesund im Verbund“, dem sich ca. 26.000<br />
Knappschaftsversicherte aus Bottrop und Oberhausen, ca. 80 Knappschaftsärzte<br />
und das Knappschaftskrankenhaus angeschlossen haben und einen integrierten Behandlungsansatz<br />
mit gemeinsamen Therapieempfehlungen, durchgehender Qualitätssicherung<br />
und ausgeschöpften Effizienzreserven anbieten. Ein Projekt, das durch<br />
die allumfassende Zuständigkeit der Knappschaft für Krankenbehandlung, Rehabilitation<br />
und Pflege begünstigt ist und negative Auswirkungen sektoraler Budgets nicht<br />
kennt.<br />
Das Projekt „Gesundes Kinzigtal GmbH“ in Baden-Württemberg, wo sich mit ähnlicher<br />
Zielsetzung engagierte Ärzte mit einer auf Integrationsversorgung spezialisierten<br />
Firma und einer Versorgungsidee zur Nutzung des § 140b SGB V zusammengetan<br />
haben und Integrationsverträge zur regionalen Versorgung mit Krankenkassen<br />
schließen.<br />
Das Projekt der „regionalen Budgets“ zur Verbesserung der intersektoralen psychiatrischen<br />
Behandlung in Schleswig Holstein.<br />
Und schließlich:<br />
Das Projekt der „sektorübergreifende Koordinierung in der Geriatrie“ ebenfalls in<br />
Schleswig Holstein, wo eine Vereinbarung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern<br />
vorsieht, dass Geriatriepatienten künftig an allen tagesklinischen Geriatriestandorten<br />
des Landes nach einem abgestuften Verfahren je nach Bedarf behandelt<br />
werden und der Hausarzt die Patienten für ein Assessment anmeldet und sie<br />
begleitet. Die Krankenkassen zahlen pro Fall eine Pauschale an das Krankenhaus,<br />
aus der der Hausarzt sein Honorar für die Begleitung und Koordinierung erhält: Eine<br />
kreative Lösung zur Überwindung der sektoralen Budgets!<br />
Meine Damen und Herren,<br />
der Schweizer Nationalrat hat am 15. Juni 2010 entschieden, die Integrierte Versorgung<br />
in Netzen zur Regel zu machen. So einfach und schnell kann es auch gehen.<br />
Vielen Dank<br />
frederik.buscher@gesundheit.bremen.de 9