Geschäftsbericht - Krankenhausgesellschaft Sachsen
Geschäftsbericht - Krankenhausgesellschaft Sachsen
Geschäftsbericht - Krankenhausgesellschaft Sachsen
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Geschäftsbericht<br />
2011 - 2012
Herausgeber:<br />
<strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />
Verband der Krankenhausträger im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />
Verantwortlich:<br />
Dr. Stephan Helm (Geschäftsführer)<br />
Redaktion:<br />
Gundula Bitter-Schuster<br />
Postanschrift Postfach 10 01 08<br />
04001 Leipzig<br />
Geschäftsstelle:<br />
Humboldtstr. 2a<br />
04105 Leipzig<br />
Telefon: 0341 98410-0<br />
Telefax: 0341 98410-25<br />
E-Mail:<br />
mail@kgs-online.de<br />
Internet:<br />
www.kgs-online.de<br />
Berichtszeitraum: November 2010 – November 2012<br />
Redaktionsschluss: Dezember 2012
Inhalt<br />
Vorwort 1<br />
Gesundheitspolitik auf Bundes- und Landesebene 3<br />
Sächsischer Krankenhaustag 2011 und 2012 4<br />
Juristentreffen und Krankenhausrechtstag 4<br />
Ärzte für <strong>Sachsen</strong> 5<br />
Sächsische Krankenhäuser als Wirtschaftsstandorte 5<br />
eHealth/Telematik 6<br />
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte 6<br />
Krankenhausplanung 7<br />
Krankenhausplanung 2011 ff. 8<br />
Zweiter Sächsischer Psychiatrieplan 9<br />
Schlaganfallnetzwerke 10<br />
Krankenhausfinanzierung 11<br />
Investitionsfinanzierung 12<br />
Investitionsbedarf 13<br />
Kommunales Investitionsprogramm i. V. m. Art. 20 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011/2012<br />
vom 15. Dezember 2010 13<br />
Entwicklung und Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen nach § 10 Abs. 2 KHG 14<br />
Landesweiter Basisfallwert (LBFW) 2011/2012 14<br />
Das neue Entgeltsystem in der Psychiatrie 15<br />
Ausbildungsfinanzierung 16<br />
Nichtstationäre Leistungserbringung im Krankenhaus 16<br />
Exkurs: Psychiatrische Institutsambulanzen gemäß § 118 SGB V 17<br />
Rechtsangelegenheiten und Krankenhausorganisation 19<br />
Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten 20<br />
Entlassungsmanagement/Pflegeüberleitung 20<br />
Arzneimittelversorgung durch Krankenhausapotheken 20<br />
Krankenhaushygiene/Infektionsschutz 21<br />
Transplantationsrecht 22<br />
Patientenrechtegesetz 22<br />
Tarifentwicklung 23<br />
Bildung erweiterter Landesausschuss gemäß § 116 b SGB V 23<br />
Bildung gemeinsames Landesgremium gemäß § 90 a SGB V 24<br />
Neues GEZ-Gebührenrecht ab 2013 24<br />
Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin 24<br />
Abrechnung von Krankenhausleistungen 25<br />
Kampagne des GKV-Spitzenverbandes 26<br />
Arbeitsgruppe Medizincontrolling und Gesprächskreis Krankenhaus/MDK 26<br />
Evaluierung des Landesvertrages nach § 112 Abs. 2 Nr. 1, 2 SGB V 26<br />
Externe stationäre Qualitätssicherung 26<br />
Von der Beauftragung zur Etablierung – der Verfahrenslauf in der sektorübergreifenden<br />
Qualitätssicherung 27<br />
Serviceangebote 28<br />
Seminare/Veranstaltungen 29<br />
Vorbereitung und Begleitung der Budgetverhandlungen 30<br />
Regionalgespräche 30
Internetangebote 32<br />
www.kgs-online.de 33<br />
www.krankenhausregister-sachsen.de 33<br />
Mitglieder 34<br />
Mitgliederversammlung 35<br />
Krankenhauslandschaft in <strong>Sachsen</strong> 36<br />
Gremien 37<br />
Gremien der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> 38<br />
Vorstand der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> 39<br />
Fachausschuss für Krankenhausfinanzierung 40<br />
Fachausschuss für Krankenhausorganisation 42<br />
Geschäftsstelle 44<br />
Geschäftsstelle <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> e. V. 45<br />
Fachbereich Krankenhausplanung und –finanzierung 46<br />
Fachbereich Rechtsangelegenheiten/Vertragswesen 47<br />
Fachbereich Personal und Organisation, Veranstaltungswesen 47<br />
Mitarbeit in Bundes- und Landesgremien 48<br />
Gremien auf Bundesebene 49<br />
Gremien auf Landesebene 50<br />
Sächsischer Krankenhausplanungsausschuss nach § 5 Sächsisches Krankenhausgesetz 51<br />
Pressemitteilungen 52
Vorwort<br />
Vorwort<br />
Vorliegender Geschäftsbericht der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> gibt den zusammenfassenden<br />
Überblick über die Tätigkeit des Verbandes in den Jahren 2011<br />
und 2012.<br />
Mit den beiden zentralen gesetzgeberischen Eingriffen in Struktur und Finanzierung<br />
durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VstG) und das GKV-Finanzierungsgesetz<br />
(GKV-FinG) wurden einerseits geschaffene Öffnungsklauseln für<br />
nichtstationäre Leistungsbereiche relativiert, andererseits tradierte Kostendämpfungsmaßnahmen<br />
zu Lasten der Krankenhäuser neu aufgelegt.<br />
Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde die bis dato einseitig zu Gunsten<br />
der Krankenhausseite erreichte Öffnung für spezialärztliche Leistungen revidiert und<br />
hinsichtlich des Leistungsspektrums eingeschränkt.<br />
Erreicht werden konnte lediglich eine Zulassungsvoraussetzung auf dem Grundsatz<br />
„Wer kann, der darf“. Nunmehr bleibt abzuwarten, in wieweit die ausstehenden Konkretisierungen<br />
im G-BA tatsächlich einen Zugewinn für die Krankenhäuser bringen.<br />
Dies gilt in besonderer Weise nach bisher völlig unproblematischer und unbürokratischer<br />
Bestimmungspraxis durch das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz<br />
für die entsprechenden Krankenhäuser im Freistaat <strong>Sachsen</strong>.<br />
In Umsetzung des GKV-Finanzierungsgesetzes leisteten auch die sächsischen Krankenhäuser<br />
einen sogenannten Konsolidierungsbeitrag für die GKV i. H. v. circa 25<br />
Mio. Euro p. a. obwohl sich sehr schnell gezeigt hatte, dass die den Kürzungen zugrunde<br />
liegenden Annahmen zum GKV-Defizit nicht den Tatsachen entsprachen. So<br />
stehen gegenwärtig weiterhin anhaltenden Kostensteigerungen sowohl im Personalals<br />
auch im Sachkostenbereich auch der sächsischen Krankenhäuser Überschüsse der<br />
GKV in Milliardenhöhe gegenüber.<br />
Im Rahmen der Vorbereitung des Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden<br />
Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-<br />
Entgeltgesetz) beteiligte sich der Verband unterstützend in Gremien und Arbeitsgruppen<br />
auf Bundes- und Landesebene und durch Informationsangebote für die Mitgliedseinrichtungen.<br />
Auf Landesebene setzte sich die Diskussion um die wirtschaftliche Sicherstellung<br />
der Krankenhäuser insbesondere bezüglich deren Investitionsfähigkeit fort. Zusätzliche<br />
Brisanz erhielt dieses Thema angesichts des Auslaufens des Artikel 14-Programms<br />
des Gesundheitsstrukturgesetzes zum 31.12.2014 (Gesetz zur Sicherung<br />
und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 21. Dezember<br />
1992) und den entsprechenden aktuellen Haushaltsverhandlungen und –entwicklungen<br />
des Freistaates <strong>Sachsen</strong>. Der Verband hatte als Beitrag für eine möglichst an<br />
belastbaren Fakten orientierte Diskussion ein Gutachten zur „Bestimmung des zukünftigen<br />
Investitionsbedarfs sächsischer Krankenhäuser bis zum Jahr 2025“ bei der<br />
KPMG beauftragt. Die Ergebnisse wurden im Hinblick auf die Vorbereitung des<br />
sächsischen Doppelhaushaltes für 2013/2014 mit einer Vielzahl ausgewählter Akteure<br />
in Verbänden und Politik diskutiert.<br />
Regelmäßig tangierte diese Problematik auch Fragen der Weiterentwicklung der<br />
Krankenhausplanung. Den zentralen Punkt in den Aktivitäten des Verbandes bildete<br />
1
dabei die Sensibilisierung der politischen und ministeriellen Entscheidungsträger<br />
sowie der Vertragspartner für das zwischenzeitlich komplexe, interdisziplinäre, integrierende<br />
und sektorenübergreifende Agieren der sächsischen Krankenhäuser mit<br />
hoher Versorgungszuverlässigkeit. Der stete Hinweis auf die Einbindung sächsischer<br />
Krankenhäuser in ein breites Spektrum nichtstationärer Leistungen - in der Regel auf<br />
sozialrechtlicher Grundlage -, in die sächsische Rettungsdienst- und Notfallversorgung<br />
bis hin zu Aus-, Weiter- und Fortbildung medizinischen und pflegerischen Personals<br />
wird auch in Zukunft unentbehrlich sein, um zu den richtigen gesundheitsund<br />
strukturpolitischen Ableitungen zu kommen.<br />
Nachdem der Freistaat <strong>Sachsen</strong> dem Thema Gesundheitswirtschaft zunehmendes<br />
Augenmerk widmete und nach anfänglichen engagierten Bemühungen nahezu aller<br />
am Thema Beteiligten bestand indessen ein gewisser grundsätzlicher Klärungs- und<br />
Abstimmungsbedarf, um die gewünschten positiven Aspekte dieser Entwicklung<br />
generieren zu können. Durch den Verband wurde dazu umfassende Unterstützung<br />
signalisiert und praktiziert. Die Ergebnisse eines vom Verband beauftragten Gutachtens<br />
zum „Regionalökonomischen Impact sächsischer Krankenhäuser“ quantifizierten<br />
erstmalig die von den Krankenhäusern im Freistaat <strong>Sachsen</strong> ausgehenden immensen<br />
Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte und verdeutlichten, dass Krankenhäuser<br />
keinesfalls nur Kostenfaktoren, sondern zentrale gesundheitswirtschaftliche<br />
Standorte darstellen.<br />
Vorliegender Geschäftsbericht verdeutlicht auch die Intensität verbandsinterner Abstimmung,<br />
die Vielfalt der Themen sowie der projektbezogenen Arbeit, die ohne die<br />
Einbindung der Vertreter der Mitgliedseinrichtungen nicht vorstellbar und leistbar<br />
wäre. Hierfür gilt der besondere Dank des Vorstandes und der Geschäftsführung, den<br />
wir zugleich mit der Hoffnung auf Fortsetzung der guten Zusammenarbeit verbinden.<br />
Dr. Stephan Helm<br />
Geschäftsführer<br />
2
Gesundheitspolitik auf<br />
Bundes- und Landesebene<br />
3
Sächsischer<br />
Krankenhaustag<br />
2011 / 2012<br />
Juristentreffen<br />
und<br />
Krankenhausrechtstag<br />
Sächsischer Krankenhaustag 2011 und 2012<br />
Jeweils über 160 Vertretern aus Politik, von Standesorganisationen, Krankenkassen<br />
und Krankenhäusern, darunter die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz,<br />
Frau Christine Clauß, folgten den Einladungen der KGS zum "Sächsischen<br />
Krankenhaustag 2011" am 17.10.2011 nach Dresden und zum "Sächsischen Krankenhaustag<br />
2012" am 01.11.2012 nach Leipzig. Beide Veranstaltungen fanden ein<br />
beachtliches Presseecho und waren Anlass für weiterführende Gespräche im politischen<br />
Raum.<br />
Unter dem Thema „Entwicklung der Gesundheitsversorgung im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />
unter Beachtung von Demografie und Morbidität, Strukturen und Ressourcen“ wurden<br />
in 2011 unterschiedliche regionale Entwicklungen bezüglich Morbidität und<br />
Demografie sowie die daraus folgenden Notwendigkeiten für mehr Flexibilität aber<br />
vor allem für neue Lösungen, z. B. sektorenübergreifende Kooperationen zwischen<br />
Arztpraxen und Krankenhäusern, diskutiert.<br />
Dabei wurde die nachhaltige Gestaltung von Kriterien wie Zukunftsfähigkeit, Modernität<br />
und Innovationsfähigkeit, Bedarfsgerechtigkeit und Bürgernähe und besonders<br />
die Investitionsfinanzierung als Voraussetzungen für die Fortentwicklung der<br />
sächsischen Krankenhäuser als wichtige Wirtschaftsstandorte und Arbeitgeber intensiv<br />
erörtert.<br />
Der Sächsische Krankenhaustag 2011 wurde von einer Ausstellung zu den Themen<br />
„Investitionsgeschehen in den Krankenhäusern in den letzten Jahren“ und „Innovative<br />
Medizin – neue Versorgungskonzepte und Netzwerke“ umrahmt.<br />
Der Sächsische Krankenhaustag 2012 befasste sich mit der Frage „Investitionen in<br />
sächsische Krankenhäuser - politisch zuverlässig und zukunftsfähig?“. Insbesondere<br />
mit Blick auf das Auslaufen des Artikel-14-Programms zum Jahresende standen daraus<br />
resultierende brisante Fragestellungen nach mittelfristigen Perspektiven im Mittelpunkt<br />
reger Diskussionen.<br />
Die sächsischen Krankenhäuser machten dabei auf den aktuellen Investitionsstau von<br />
250 Mio. EUR aufmerksam, der aufgrund der Haushaltslage keine Aussicht auf positiven<br />
Bescheid hat. Der darüber hinaus bestehende jährliche Regelinvestitionsbedarf<br />
von circa 200 Mio. EUR - dem im sächsischen Doppelhaushalt 2013 und 2014 nur<br />
Fördermittel von circa 101 Mio. EUR gegenüberstehen – und der Wegfall weiterer<br />
ca. 44 Mio. EUR aus dem Artikel-14-Programm zum Jahresende 2014 werden zu<br />
einer weiteren Verschärfung der investiven Situation führen. Der Sächsische Krankenhaustag<br />
2012 thematisierte dazu die verschiedensten Handlungsoptionen sowie<br />
notwendige haushalts-und gesundheitspolitische Rahmenbedingungen und betonte<br />
die Dringlichkeit eines breiten politischen Dialogs.<br />
Juristentreffen und Krankenhausrechtstag<br />
2011 hatte die Geschäftsstelle erstmals ein Treffen der Krankenhausjustiziare initiiert.<br />
Die Teilnehmer aus den Krankenhäusern und Mitarbeiter der Geschäftsstelle<br />
führten mit einzelnen kurzen Referaten in Themenkomplexe wie aktuelle arbeitsrechtliche<br />
Fragestellungen, Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten, Umgang mit<br />
Patientendaten/Verhalten bei Verdacht auf Straftaten, Zusammenarbeit mit der Industrie,<br />
Korruption und Compliance ein. Es folgten interessante Diskussionen und<br />
ein reger Erfahrungsaustausch.<br />
Im Jahr 2012 wurde anstelle des Juristentreffens der Sächsische Krankenhausrechtstag<br />
durchgeführt. Namhafte Referenten von Bundesgerichten und Rechtsan-<br />
4
wälte haben zu ausgewählte Sachverhalte umfassen referiert. Neben der inhaltlichen<br />
Ausrichtung der Veranstaltung haben die Teilnehmer den fachlichen Austausch am<br />
Rande des Treffens positiv bewertet und eine Wiederholung angeregt.<br />
Ärzte für <strong>Sachsen</strong><br />
Zur Gewinnung ärztlichen Nachwuchses führte die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
auch in 2011 und 2012 die bereits seit einigen Jahren etablierten Informationsveranstaltungen<br />
für Medizinstudenten des fünften Studienjahres an den Universitätsstandorten<br />
Dresden und Leipzig durch.<br />
In Vorträgen und Podiumsdiskussionen wurden die Jungmediziner zu Organisation,<br />
Ablauf und Besonderheiten der ärztlichen Weiterbildung informiert. An den Präsentationsständen<br />
der teilnehmenden sächsischen Krankenhäuser wurden individuelle<br />
Beratungsgespräche durchgeführt.<br />
Die Veranstaltung wurde auch diesmal wieder in Kooperation mit der Sächsischen<br />
Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung <strong>Sachsen</strong> durchgeführt<br />
und von den Fachbereichen der Universitäten unterstützt.<br />
Weiterhin beteiligte sich die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> an der alljährlich im<br />
Januar in der Sächsischen Landesärztekammer stattfindenden Informationsveranstaltung<br />
für Weiterzubildende. Auch hier gab es großes Interesse der bereits in Weiterbildung<br />
befindlichen Ärzte an den angebotenen Workshops und an der individuellen<br />
Beratung an den Präsentationsständen der Mitgliedskrankenhäuser.<br />
Sächsische Krankenhäuser als Wirtschaftsstandorte<br />
Die Ausgaben für Krankenhäuser sollten nicht ohne ihre Wirkung für Wirtschaft und<br />
Beschäftigung betrachtet werden. Im Rahmen eines Gutachtens im Auftrag der<br />
<strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> und unter der wissenschaftlichen Leitung von U-<br />
niv.-Prof. Dr. Gottfried Haber (Donau Universität Krems, Österreich) wurde in 2012<br />
der Wirtschaftsfaktor Krankenhaus aus ökonomischer Sicht analysiert.<br />
Anhand detaillierter Daten über die Ausgaben- und Beschäftigungsstrukturen wurden<br />
Wertschöpfung (Beitrag zur Wirtschaftsleistung) und Beschäftigungseffekte (Arbeitsplätze)<br />
ermittelt. Das Ergebnis: Die Krankenhäuser sind ein starker Wirtschaftsfaktor<br />
und Wachstumsmotor, nicht nur auf regionaler Ebene, sondern auch für die<br />
deutsche Gesamtwirtschaft. Arbeitsplätze und Wertschöpfung durch Krankenhäuser<br />
sind außerdem stabil und damit vergleichsweise krisensicher.<br />
Die Ergebnisse zeigen, ausgehend von einem jährlichen Umsatzvolumen der sächsischen<br />
Krankenhäuser i. H. v. 3,5 Mrd. EUR, dass als Bruttoeffekt (deutsche Wirtschaft)<br />
mehr als 2,2 Mrd. EUR Wertschöpfung erzielt werden. Mit weiteren<br />
441 Mio. EUR in Form von Vorleistungen und 1,8 Mrd. EUR durch Kaufkrafteffekte<br />
summiert sich die Gesamtwertschöpfung auf gut 4,5 Mrd. EUR.<br />
Die Beschäftigungseffekte beliefen sich insgesamt auf 92.313 (Deutschland) zusätzliche<br />
vom Krankenhaus ausgehende Arbeitsplätze, davon allein für <strong>Sachsen</strong> 74.003.<br />
Als Investitionseffekt bei 1 Mio. EUR Investitionssumme ergaben sich Gesamtwertschöpfungseffekte<br />
von 1,021 Mio. EUR.<br />
Effekte durch die Verbesserung der Gesundheit der lokalen und regionalen Bevölkerung<br />
sind – da nicht quantifizierbar – nicht eingerechnet worden.<br />
Ärzte für<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Sächsische<br />
Krankenhäuser<br />
als<br />
Wirtschaftsstandorte<br />
5
eHealth<br />
Telematik<br />
Elektronische<br />
Gesundheitskarte<br />
eHealth/Telematik<br />
Die Arbeit im Bereich eHealth war im Berichtszeitraum durch intensive Gremienarbeit<br />
geprägt. Insbesondere die nach langen Verzögerungen erfolgte Einführung der<br />
elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erforderte umfangreiche Abstimmungen<br />
zwischen Bundes- und Landesebene, um letztlich den Verantwortlichen im Krankenhaus<br />
vor Ort die für den Basis-Rollout relevanten Informationen gezielt zuleiten zu<br />
können. Diese und weitere Themen wurden durch die kontinuierliche Beteiligung an<br />
der Arbeit des DKG-Ausschusses „Daten-Information und -Kommunikation“ abgedeckt.<br />
Neben den politisch gesetzten Themen entschloss sich der Fachausschuss, die inhaltliche<br />
Arbeit zukünftig noch stärker an den aus Sicht der Krankenhauspraxis wichtigen<br />
Themen auszurichten. Dazu war es notwendig, zunächst mehr über den Unterstützungsbedarf<br />
und die Probleme bei der praktischen Umsetzung von IT-Themen im<br />
Krankenhaus vor Ort zu erfahren, insbesondere da eine Auffächerung der Themen<br />
und damit ein gesteigerter Informationsbedarf bei allen Beteiligten festzustellen war.<br />
Auf Grund dieser Konstellation hatte sich der Fachausschuss DIK zur Einrichtung<br />
einer Arbeitsgruppe „Krankenhaus-Informationstechnik“ entschlossen. Diese AG<br />
KH-IT wurde im Oktober 2011 gegründet und bearbeitete ebenfalls unter Beteiligung<br />
der KGS spezifische Fragestellungen intensiv.<br />
Gegenstand der ersten sieben Arbeitssitzungen war die methodische Bestandsaufnahme<br />
vorhandener IT-Lösungen im Krankenhaussektor, welcher sich eine quantitative<br />
Untersuchung in Form einer Befragung von Einrichtungen im Herbst 2012 durch<br />
das DKI anschloss. Weiteres zentrales Thema der AG KH-IT war das Thema Datenschutz;<br />
hierzu erfolgten Abstimmungen mit dem bvitg und den Landesdatenschützern,<br />
um das komplexe Thema für den Krankenhausbereich mit seinen spezifischen<br />
organisatorischen Anforderungen handhabbar zu gestalten.<br />
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte<br />
Obgleich die eGK entgegen den ursprünglichen Planungen (Zwiebelschalenmodell)<br />
in einem bundesweiten Basis-Rollout eingeführt wurde, hat die Geschäftsstelle die<br />
Zusammenarbeit in der ARGE SaxMediCard zur Vorbereitung gemeinsam mit den<br />
anderen Leistungserbringerorganisation und den Kostenträgern genutzt. Sowohl die<br />
Vernetzung der eGK-Verantwortlichen der sächsischen Krankenhäuser als auch die<br />
zentrale Informationsveranstaltung der KGS am 5.7.2011 haben neben den KGS-<br />
Mitteilungen dafür gesorgt, dass die für die Umsetzung des Basis-Rollout relevanten<br />
Informationen gefiltert, kanalisiert und rechtzeitig in die Mitgliedseinrichtungen gelangten.<br />
Im Jahr der Einführung der eGK hatten sich die Mitarbeiter der Geschäftsstelle auf<br />
folgenden Veranstaltungen zum Themenbereich eHealth und Telematik informiert:<br />
conhIT Berlin 2011, IT-Trends Medizin/Health Telematics Essen 2011, ZTG-<br />
Workshop »Bausteine für die Telemedizin« Duisburg 2011. Im Jahr 2012 wurden<br />
durch die Teilnahme an der grenzüberschreitenden Czocha-Konferenz in Polen sowie<br />
durch die Themen des 3. Nationalen Fachkongresses Telemedizin in Berlin erneut<br />
auch internationale Aspekte der Thematik in den Blick genommen.<br />
6
Krankenhausplanung<br />
7
Krankenhausplanung<br />
2011 ff.<br />
Krankenhausplanung 2011 ff.<br />
Nachdem die 9. Fortschreibung des Krankenhausplanes 2009/2010 für das Jahr<br />
2011 verlängert wurde, begannen die Vorbereitungen für den Krankenhausplan<br />
2012/2013 mit der Übersendung der Anträge der Krankenhausträger im März 2011<br />
an das SMS. Dabei sollten auch Vorstellungen zur künftigen Entwicklung und ggf.<br />
zu besonderen Versorgungsbereichen dargelegt werden. Auch Anträge zur Strukturentwicklung<br />
der stationären und teilstationären Versorgung sollten dabei berücksichtigt<br />
werden.<br />
Mitte April 2011 erfolgte - nach vorangegangenen gemeinsamen Beratungen in den<br />
Monaten Februar, März, April und Mai 2011- die Abstimmung zum Verbalteil des<br />
Krankenhausplans durch die Beteiligten. Dieser wurde im Mai 2011 zusammen mit<br />
den Beschlussvorlagen durch das SMS an die Mitglieder des KPA versandt und in<br />
den Beratungen am 27. und 28. Juni unter Berücksichtigung der Anträge und Zuarbeiten<br />
durch die Krankenhausträger beraten und beschlossen. Eine Vielzahl von Beschlüssen<br />
konnten dabei wegen grundsätzlich unterschiedlicher Auffassungen nicht<br />
einvernehmlich getroffen werden.<br />
Im August/September 2011 fanden die Anhörungen der Krankenhausträger durch das<br />
SMS zum Ergebnis der v. g. Beratungen des KPA statt und im IV. Quartal 2011 erfolgte<br />
die Kabinettsbefassung. Da es bei der Vorbereitung der Kabinettsvorlage im<br />
Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens durch die Ressorts überraschender Weise<br />
Einwände durch das SMWK, die Staatkanzlei u. a. gab, verzögerte sich die Verabschiedung<br />
des Krankenhausplans 2012/2013 auf den 10. Januar 2012 und die Veröffentlichung<br />
im Sächsischen Amtsblatt, Sonderdruck 1/2012 auf den 11.02.2012.<br />
Die Geschäftsstelle brachte zunächst gegenüber dem SMS und dann auch schriftlich<br />
gegenüber der Staatskanzlei die Irritation der Krankenhausseite über diese Vorgehensweise<br />
und die berechtigten Erwartungen der Krankenhäuser an ein rechtssicheres<br />
Verfahren, an den schnellstmöglichen Abschluss des Verfahrens sowie zur zukünftigen<br />
Vermeidung solcher Verzögerungen zum Ausdruck.<br />
Nach den der KGS vorliegenden Informationen, hatten die Krankenhausträger für 17<br />
Krankenhausstandorte Rechtsmittel gegen den Feststellungsbescheid eingelegt. Beschwert<br />
wurden insbesondere<br />
- Ablehnungen des Versorgungsauftrages im Bereich der Neurochirurgie, der<br />
Spez. septischen Chirurgie, der Kinderchirurgie, der Akutgeriatrie,<br />
- Ablehnungen der Versorgungsstufe „Schwerpunktversorgung“ sowie die<br />
- Nichtgewährung von bedarfsnotwendigen Versorgungs- bzw. Planbettenkapazitäten.<br />
Im Rahmen einer Beratung der krankenhausseitigen Mitglieder des Krankenhausplanungsausschusses<br />
am 05.03.2012 erfolgte zum einen ein Rückblick auf die Krankenhausplanung<br />
für 2012/2013 und zum anderen ein Ausblick auf die Krankenhausplanung<br />
2014 ff.. Im Ergebnis dieser Abstimmung sind insbesondere folgende Punkte<br />
hervorzuheben:<br />
• Die Krankenhausseite im KPA spricht sich grundsätzlich für die Beibehaltung<br />
einer Rahmenplanung in Anlehnung an die Fachgebiete der ärztlichen Weiterbildungsordnung<br />
aus. Krankenhausplanerische Festlegungen innerhalb der<br />
Fachgebiete sollen weiterhin die Ausnahme bleiben bzw. nur bei entsprechend<br />
hinreichender Begründung erfolgen. Eine faktische Leistungsplanung ist abzulehnen.<br />
• Für das Agieren der Krankenhausseite ist weiterhin die Orientierung an den<br />
Planungsgrundsätzen in Verbindung mit der Einhaltung transparenter „Spielre-<br />
8
geln“ und einer hinreichenden Begründbarkeit getroffener Entscheidungen<br />
Grundlage.<br />
• Im Rahmen der Möglichkeiten sollte die Krankenhausplanung nicht ausschließlich<br />
Entwicklungen nachvollziehen bzw. auf diese reagieren, sondern in bestimmten<br />
Bereichen durch entsprechend begründete Akzente gestaltend Einfluss<br />
nehmen. Bespielhaft sei hier auf die Entwicklung der Zentren und Ballungsräume<br />
und deren Sogwirkung hingewiesen (These: Landesentwicklungsplan<br />
= Zentrenentwicklungsplan, Zentren entwickeln sich von selbst), wobei zu<br />
prüfen wäre, ob die Krankenhausplanung im Rahmen ihrer Möglichkeiten die<br />
Entwicklung der Regionen stärken sollte.<br />
In den weiteren Beratungen des KPA wirkte die Geschäftsstelle darauf hin, dass noch<br />
im Laufe des Jahres 2012 eine Abstimmung zwischen den Beteiligten zu den<br />
Grundsätzen der Krankenhausplanung 2014 ff. erfolgen musste, da die Krankenhausträger<br />
bereits Anfang 2013 ihre Anträge für den Krankenhausplan 2014 ff. stellen<br />
müssen.<br />
Aus Sicht des SMS waren nach den bisherigen Erfahrungen „die kurzen bzw. sehr<br />
kurzen“ Planungszeiträume mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Dabei<br />
musste trotz schriftlichem und teils auch mündlichem Anhörungsverfahren festgestellt<br />
werden, dass die Klageverfahren eher zunehmen“.<br />
Nachdem das SMS zunächst einen dreijährigen Planungszeitraum vorgeschlagen hat,<br />
haben sich auch die Beteiligten zwischenzeitlich auf einen zweijährigen Krankenhausplan<br />
für die Jahre 2014/2015 verständigt. Dies begründet sich im Wesentlichen<br />
mit der Möglichkeit einer zeitnahen Anpassung an sich ändernde Inanspruchnahme.<br />
Stark steigende Leistungen in bestimmten Regionen, bei einzelnen Krankenhäusern<br />
und/oder in ausgewählten Leistungsbereichen führen aus Sicht betroffener Krankenhausträger<br />
zur Notwendigkeit einer zeitnahen (quantitativen) Anpassung des Versorgungsauftrages<br />
als Grundlage für eine entsprechende Finanzierung dieser Leistungen.<br />
Änderungen der Planungsgrundsätze und/oder des Planungsverfahrens waren seitens<br />
der Beteiligten nicht thematisiert worden. Hier sind die weiteren Beratungen abzuwarten.<br />
Zweiter Sächsischer Psychiatrieplan<br />
Mit dem Ziel der Fortschreibung des Ersten Sächsischen Landespsychiatrieplans aus<br />
dem Jahr 1993 aufgrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, bestehender<br />
bzw. erkennbarer Versorgungsdefizite, neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse<br />
sowie absehbarer zukünftiger Entwicklungen wurde ab Juli 2010 mit den Anhörungen<br />
der Beteiligten und Verbände begonnen.<br />
Zu dem unter Federführung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und<br />
Verbraucherschutz und unter Mitwirkung des Sächsischen Landesbeirates für Psychiatrie<br />
vorgelegten Entwurf des Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplans nahm<br />
die KGS unter Berücksichtigung der Zuarbeiten aus dem Mitgliedsbereich ausführlich<br />
Stellung (siehe Geschäftsbericht der KGS 2009/10). Die damit verbundenen Anregungen<br />
und Vorschläge der KGS fanden – ebenso wie die Anregungen zahlreicher<br />
anderer Verbände - kaum Berücksichtigung.<br />
Am 07.06.2011 wurde der Zweite Sächsische Psychiatrieplan vom Kabinett verabschiedetet.<br />
Sächsischer<br />
Psychiatrieplan<br />
9
Schlaganfallnetzwerke<br />
Schlaganfallnetzwerke<br />
Nachdem der Aufbau der Schlaganfallnetzwerke in <strong>Sachsen</strong> auf der Grundlage der<br />
Rahmenvereinbarung vom 01.08.2008 zunächst gut voran kam, entstanden im Jahr<br />
2010 u. a. aufgrund der Weiterentwicklung des DRG-Systems unterschiedliche Auffassungen<br />
zwischen Krankenhausseite und Landesverbänden der sächsischen Krankenkassen<br />
(LVSK) zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung hinsichtlich der Voraussetzungen<br />
für die Abrechnung bestimmter Leistungen.<br />
Vor diesem Hintergrund trat die Geschäftsstelle gemeinsam mit Vertretern der<br />
Schlaganfallnetzwerke in Verhandlungen mit der Kostenträgerseite ein. Im Ergebnis<br />
konnte am 04.04.2011 eine 1. Ergänzungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung<br />
Schlaganfallnetzwerk Freistaat <strong>Sachsen</strong> zwischen den Beteiligten konsentiert werden.<br />
Diese enthält im Wesentlichen Präzisierungen zur Sicherstellung der Neurostatuserhebung,<br />
zur Abrechenbarkeit des Zuschlags für Fälle mit Telekonsil und zum<br />
Beitrittsverfahren sowie eine Erhöhung des Zuschlags für Fälle mit Telekonsil von<br />
513 Euro/Fall auf 750 Euro/Fall. Für die Krankenhäuser stellt die Teilnahme in einem<br />
Schlaganfallnetzwerk eine zusätzliche Option mit dem Ziel dar, im Rahmen der<br />
Möglichkeiten die Schlaganfallversorgung zu verbessern.<br />
10
Krankenhausfinanzierung<br />
11
Investitionsfinanzierung<br />
Investitionsfinanzierung<br />
In Vorbereitung der Verabschiedung des Doppelhaushalts für die Jahre 2011 und<br />
2012 hatte die KGS in 2010 zahlreiche Aktivitäten unternommen, um gegenüber<br />
zuständigen politischen Mandats- und Entscheidungsträgern die Notwendigkeiten<br />
und Zusammenhänge im Bereich der Krankenhausinvestitionsförderung aufzuzeigen.<br />
Ziel war es, kurzfristig auf eine Verbesserung der Mittelbereitstellung hinzuwirken<br />
sowie mittel- und langfristig das Erfordernis eines Anschlussinvestitionsprogramms<br />
ab 2015 ff. deutlich zu machen.<br />
Der Doppelhaushalt des Freistaates für die Jahr 2011 und 2012, durch den Landtag<br />
im Dezember 2010 verabschiedet, beinhaltete folgende Investitionsmittelbereitstellung:<br />
Pauschalförderung nach<br />
§ 11 Abs. 3 SächsKHG<br />
Einzelförderung nach<br />
§ 10 SächsKHG und Art. 14 GSG<br />
Kommunales Investitionsprogramm<br />
gem. Art. 20 des Haushaltsbegleitgesetzes<br />
2011/2012<br />
Investive Maßnahmen aus Mitteln des<br />
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung<br />
(EFRE) für Telematikmaßnahmen<br />
und Maßnahmen zur Energieeinsparung<br />
2011 2012<br />
32,50 Mio. EUR 32,50 Mio. EUR<br />
55,50 Mio. EUR 55,50 Mio. EUR<br />
5,10 Mio. EUR 5,10 Mio. EUR<br />
2,83 Mio. EUR 8,33 Mio. EUR<br />
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass auch im Ergebnis der Bemühungen<br />
der KGS, die ursprünglich vorgesehene Absenkung der Pauschalfördermittel um<br />
rund 8,5 Mio. EUR p. a. von bisher 38,6 Mio. EUR auf rund 30,0 Mio. EUR p. a.<br />
abgemildert werden konnte. Dennoch blieb eine Absenkung gegenüber den Vorjahren<br />
in Höhe von rund 6,0 Mio. EUR jährlich bestehen.<br />
Darüber hinaus wurden die Krankenhäuser in den Jahren 2011 und 2012 mit mindestens<br />
jeweils 10 % bzw. 5,1 Mio. EUR jährlich im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms<br />
aus erwarteten Steuermehreinnahmen gefördert. Auch wurden<br />
zweckgebunden für Maßnahmen im Bereich der Telematik, transsektoraler Versorgungsnetzwerke<br />
sowie der Energieeinsparung Mittel aus dem Europäischen Fonds<br />
für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt.<br />
Noch im Dezember 2010 erhielten die Krankenhäuser außerdem aus sogenannten<br />
Haushalts-Verstärkungsmitteln (erwartete Steuermehreinnahmen) eine einmalige<br />
Erhöhung der Pauschalfördermittel i. H. v. insgesamt 3,0 Mio. EUR (Änderungsbescheid<br />
zur Pauschalen Förderung für das Jahr 2010). Diese Mittel wurden in Form<br />
einer Abschlagszahlung Anfang 2011 an die Krankenhäuser ausgereicht und im<br />
Rahmen der Pauschalförderung 2011 (zusätzlich) verrechnet.<br />
Insgesamt bleibt jedoch die Herausforderung bestehen, die Investitionsmittelbereitstellung<br />
nach Kassenlage durch ein mittel- und langfristig angelegtes Krankenhausinvestitionsprogramm<br />
zu ersetzen. Durch den Wegfall der bisherigen Kassenmittel<br />
i. H. v. rund 45 Mio. EUR (Art. 14 GSG) zum Jahresende 2014 muss spätestens für<br />
2015 ff. eine geänderte Mittelbereitstellung durch den Freistaat erfolgen. Die Geschäftsstelle<br />
thematisiert dies auch weiterhin im Rahmen der Gespräche mit politischen<br />
Entscheidungsträgern.<br />
12
Dem Vernehmen nach will <strong>Sachsen</strong> nach Vorlage der Investitionsbewertungsrelationen<br />
durch das InEK die Verteilungswirkungen einer künftigen fallpauschalierten<br />
Investitionsfinanzierung eingehend prüfen. Nach Angaben des SMS werden die<br />
durch die Krankenhausträger angemeldeten Investitionsmaßnahmen in einer offenen<br />
Anmeldeliste geführt, deren Volumen sich zurzeit auf ca. 250 Mio. EUR beläuft,<br />
jedoch derzeit wenig Aussicht auf positiven Bescheid hat.<br />
Investitionsbedarf<br />
Die in 2011 von der KGS beauftragte gutachterliche Stellungnahme der KPMG AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Bestimmung des zukünftigen Investitionsbedarfs<br />
sächsischer Krankenhäuser bis zum Jahr 2025 und Entwicklung eines Konzepts zur<br />
Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser in <strong>Sachsen</strong>“ ermittelte durch Auswertung<br />
der Jahresabschlüsse sächsischer Krankenhäuser auf der Basis des Bettenneuwertes,<br />
der Abschreibungsquote und der Anzahl der im Krankenhausplan <strong>Sachsen</strong><br />
ausgewiesenen Planbetten den aktuellen verstetigten Investitionsbedarf i. H. v.<br />
233,5 Mio. EUR pro Jahr. Die im sächsischen Doppelhaushalt 2011/12 ausgewiesenen<br />
Fördermittel von insgesamt 88 Mio. EUR p. a führen somit zu einer jährlichen<br />
Finanzierungslücke von 145,5 Mio. EUR. Der bereits aufgelaufene Investitionsstau<br />
der Vorjahre für ausstehende Investitionen wie bspw. Umbauten, neue Geräte, Computertechnik,<br />
etc. ist dabei noch unberücksichtigt.<br />
Auch der Entwurf für den kommenden Doppelhaushalt 2013/2014 sieht lediglich<br />
eine Investitionssumme von 101 Millionen Euro pro Jahr vor, darin enthalten sind<br />
die gesetzlichen Investitionszuschläge der Krankenkassen (Artikel-14-Programm des<br />
Gesundheitsstrukturgesetzes) von 44 Mio. EUR.<br />
Unter Zugrundelegung von statistischen Annahmen in den Bereichen Demografie,<br />
medizinisch-technischer Fortschritt, Kostensteigerungen, Strukturverschiebungen<br />
zwischen ambulantem und stationärem Bereich und der Bevölkerungsentwicklung<br />
prognostizierte die KPMG einen Anstieg des künftigen Investitionsbedarf bis 2025<br />
auf mindestens 245,4 Mio. EUR.<br />
Kommunales Investitionsprogramm i. V. m. Art. 20 des Haushaltsbegleitgesetzes<br />
2011/2012 vom 15. Dezember 2010<br />
Investitionsbedarf<br />
Kommunales<br />
Investitionsprogramm<br />
Im „Gesetz über die Gewährung einer Investitionspauschale an die Kreisfreien Städte<br />
und Landkreise in den Jahren 2011 und 2012 sowie über die Gewährung einer Straßenbaupauschale“<br />
war die Bereitstellung einer Investitionspauschale in Höhe von<br />
jährlich 51 Mio. EUR in den Jahren 2011 und 2012 vorgesehen. Von diesen Investitionsmitteln<br />
waren mindestens 10 % „für den Bau, die Sanierung und Ausstattung<br />
von Krankenhäusern, die in das Krankenhausinvestitionsprogramm des Freistaates<br />
<strong>Sachsen</strong> aufgenommen sind, zu verwenden“. Die Höhe der Zuweisungen an die<br />
Kreisfreien Städte und Landkreise bemisst sich nach dem Anteil der Einwohner der<br />
jeweiligen Kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises an der Gesamteinwohnerzahl.<br />
Die weit überwiegende Zahl der Landkreise und kreisfreien Städte haben alle Krankenhäuser<br />
unabhängig von der Trägerschaft bei der Verteilung der Mittel bzw. der<br />
Förderung entsprechender Maßnahmen berücksichtigt.<br />
13
Investitionsbewertungsrelationen<br />
Landesweiter<br />
Basisfallwert<br />
Entwicklung und Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen nach § 10<br />
Abs. 2 KHG<br />
Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) hatte der Gesetzgeber die<br />
Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene beauftragt, die Voraussetzungen für<br />
eine Förderung von Krankenhausinvestitionen anhand leistungsorientierter Investitionspauschalen<br />
zu schaffen.<br />
Die Selbstverwaltungspartner hatten sich darauf verständigt, der ersten Kalkulation<br />
der Investitionsbewertungsrelationen einen Prätest voranzustellen, um die Anwendbarkeit<br />
des Kalkulationsmodells zu überprüfen und Erkenntnisse über notwendige<br />
Präzisierungen oder Korrekturen des Kalkulationshandbuches zu sammeln. Seit Februar<br />
2011 konnten sich Krankenhäuser beim InEK über den Inhalt und den Ablauf<br />
des Prätests informieren und ggf. ihr Interesse an der Teilnahme bekunden. Der<br />
Fachausschuss für Krankenhausfinanzierung der KGS und die Geschäftsstelle hatten<br />
es als wünschenswert erachtet, dass sich auch sächsische Krankenhäuser an diesem<br />
Prätest beteiligen und die Geschäftsstelle hatte die Mitgliedseinrichtungen entsprechend<br />
informiert.<br />
Aus den bis Mitte März 2011 eingegangenen Interessensbekundungen hat das InEK<br />
insgesamt 18 Krankenhäuser ausgewählt und mit diesen eine Vereinbarung über die<br />
Teilnahme am Prätest abgeschlossen. Positiv bewertet das InEK, dass sich unter den<br />
Teilnehmern kleine, mittlere und große Krankenhäuser und sowohl öffentliche, freigemeinnützige<br />
als auch private Krankenhäuser befanden. Auch zwei Universitätsklinika<br />
konnten zur Prätest-Teilnahme gewonnen werden.<br />
Für die Übermittlung der aufbereiteten Kalkulationsdaten an das InEK war der Zeitraum<br />
vom 01.09.2011 bis zum 21.10.2011 vorgesehen. Während dieser Zeit hatte das<br />
InEK in Anlehnung an das Verfahren bei der Erhebung der DRG/PSY-Behandlungskosten<br />
die Datenanalyse und damit verbunden den Austausch mit den kalkulierenden<br />
Krankenhäusern zu festgestellten Auffälligkeiten organisiert.<br />
Nach Abschluss des Prätests wurde durch das InEK auf der Grundlage der so gewonnenen<br />
Erkenntnisse das Kalkulationshandbuch überarbeitet und durch die<br />
Selbstverwaltungspartner abgenommen. Zwischenzeitlich erfolgte die Probekalkulation<br />
unter Verwendung der Kalkulationsdaten von 23 Krankenhäusern.<br />
Wann die Vorlage der Kalkulationsergebnisse durch das InEK, die Veröffentlichung<br />
der IBWR und somit die optionale Anwendung des neuen Systems durch die Länder<br />
erfolgen wird, bleibt abzuwarten.<br />
Landesweiter Basisfallwert (LBFW) 2011/2012<br />
Im Rahmen der Ermittlungen des jährlichen Landesweiten Basisfallwerts bittet die<br />
Geschäftsstelle jährlich die Mitgliedseinrichtungen um die Übermittlung von Vereinbarungs-<br />
und Ist-Daten. Die umfangreiche Datensammlung wird erfasst und ausgewertet,<br />
um auf Basis einer Vergangenheitsbetrachtung prospektiv eine Einschätzung<br />
insbesondere von Kosten- und Leistungsentwicklungen für den Vereinbarungszeitraum<br />
des Landesweiten Basisfallwerts vorzunehmen.<br />
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Verhandlung wird die Geschäftsstelle in<br />
bewährter Weise durch Krankenhauspraktiker in der Arbeitsgruppe „Landesbasisfallwert“<br />
der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> unterstützt. Durch die Arbeitsgruppe<br />
wird jährlich eine Forderung erarbeitet und die Verhandlung mit den Landesverbänden<br />
der sächsischen Krankenkassen fachlich begleitet. Unmittelbare Unterstützung in<br />
14
den Verhandlungen erfährt die Geschäftsstelle durch eine eigens dafür eingesetzte<br />
Verhandlungskommission und je nach Bedarf durch einen externen Rechtsbeistand.<br />
Fachlich findet darüber hinaus ein Informationsaustausch der Geschäftsstelle mit<br />
anderen Landeskrankenhausgesellschaften statt. Die Landesbasisfallwerte 2011 und<br />
2012 wurden mit folgenden Ergebnissen vereinbart:<br />
Landesweiter Basisfallwert 2011 Landesweiter Basisfallwert 2012<br />
vor Kappung und<br />
ohne Ausgleich<br />
nach Kappung<br />
und mit Ausgleich<br />
ohne Ausgleich<br />
mit Ausgleich<br />
2.884,00 EUR 2.884,00 EUR 2.942,50 EUR 2.942,24 EUR<br />
Mit dem Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische<br />
und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz – PsychEntgG)<br />
wurde eine zusätzliche anteilige Finanzierung bestimmter, tariflich für das Jahr 2012<br />
vereinbarter, Lohn- und Gehaltssteigerungen geregelt. Analog zu dem Vorgehen im<br />
Jahr 2009 wurde für diesen Zweck eine Erhöhungsrate durch die Vertragsparteien<br />
auf Bundesebene i. H. v. 1,52 Prozent vereinbart.<br />
Die anteilige Refinanzierung wurde schließlich umgesetzt, indem der Landesbasisfallwert<br />
2012 im Rahmen einer Neuvereinbarung um ein Drittel der vereinbarten<br />
Erhöhungsrate (0,51 Prozent) erhöht wurde (§ 10 Abs. 5 Satz 5 KHEntgG).<br />
Vor diesem Hintergrund ergaben sich folgende neue Werte:<br />
Landesweiter Basisfallwert 2012<br />
(inkl. Tarifanpassung)<br />
ohne Ausgleich<br />
mit Ausgleich<br />
2.957,51 EUR 2.957,25 EUR<br />
Das neue Entgeltsystem in der Psychiatrie<br />
Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz wurde die Einführung eines durchgängigen,<br />
leistungsorientierten und pauschalierenden Entgeltsystems für die Vergütung<br />
psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen in § 17 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes<br />
geregelt.<br />
Mit der Entwicklung dieses Entgeltsystems wurde die InEK GmbH von den Selbstverwaltungspartnern<br />
beauftragt.<br />
Analog der Entwicklung des G-DRG-Systems sind die Krankenhäuser auch für diese<br />
Leistungsbereiche gesetzlich verpflichtet, Daten gemäß § 21 Krankenhaus-<br />
Entgeltgesetz zu liefern.<br />
Freiwillig können Einrichtungen an der Kalkulation der entsprechenden Psychiatrie-<br />
/Psychosomatik-Entgelte teilnehmen.<br />
Zur Bewältigung der an die Krankenhäuser gestellten Anforderungen hat die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong><br />
<strong>Sachsen</strong> in den Jahren 2011 und 2012 Seminare und Informationsveranstaltungen<br />
zur Kodierung, Leistungserfassung, Kalkulation und zu Optionsmöglichkeit<br />
2013/2014 für den neuen Entgeltbereich angeboten und durchgeführt.<br />
Eine Vielzahl betroffener Krankenhäuser in <strong>Sachsen</strong> nutzten darüber hinaus die<br />
Möglichkeit, an einem Benchmarking-Projekt teilzunehmen, das in Kooperation von<br />
Entgeltsystem<br />
Psychiatrie<br />
15
Ausbildungsfinanzierung<br />
Nichtstationäre<br />
Leistungen<br />
Landeskrankenhausgesellschaften, Deutscher <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> und der<br />
Deutschen Krankenhaus Trust Center und Informationsverarbeitung GmbH angeboten<br />
wird. In diesem Rahmen stehen den Krankenhäusern umfangreiche Möglichkeiten<br />
zur Überprüfung und Auswertung ihrer Daten auch im Vergleich mit anonymisierten<br />
Daten andere Projektteilnehmer zur Verfügung.<br />
Ausbildungsfinanzierung<br />
§ 17 a Abs. 5 Krankenhausfinanzierungsgesetz sieht die Errichtung eines Ausgleichfonds<br />
auf Landesebene zur Vermeidung der wettbewerblichen Nachteile ausbildender<br />
Krankenhäuser vor.<br />
Die Fondserrichtung und Verwaltung ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand sowie<br />
Lasten für Kostenträger und Krankenhäuser verbunden.<br />
Die Zielsetzung einer wettbewerbsneutralen Finanzierung der Ausbildung durch entsprechende<br />
Entlastung der krankenhausindividuellen Entgelte ist grundsätzlich nachvollziehbar<br />
und wünschenswert. Jedoch werden die krankenhausindividuellen Entgelte<br />
bzw. Zahlbasisfallwerte über die Unterschiede im Rahmen der Konvergenz<br />
hinaus auch weiterhin in der Höhe stärker differieren als aufgrund des individuellen<br />
Ausbildungszuschlags.<br />
Gründe dafür sind insbesondere krankenhausindividuelle Ausgleiche und Berichtigungen,<br />
Zu und Abschläge aufgrund unterjähriger Verhandlung sowie weitere krankenhausindividuelle<br />
Zuschläge.<br />
Kosten und Nutzen der Fondserrichtung stehen daher aus Sicht der Beteiligten nach<br />
wie vor in keinem angemessenen Verhältnis.<br />
Vor diesem Hintergrund sind die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> und die Landesverbände<br />
der sächsischen Krankenkassen übereingekommen, auch für die Jahre 2012<br />
bzw. 2013 von der Errichtung des Ausgleichsfonds abzusehen.<br />
Im Jahr 2013 ist erneut gemeinsam die Frage der Errichtung für das Jahr 2014 zu<br />
entscheiden.N<br />
Nichtstationäre Leistungserbringung im Krankenhaus<br />
Verzahnung der Sektoren gekennzeichnet. Krankenhäuser ergänzen mit einem breiten<br />
und stetig steigenden Angebot nichtstationärer Leistungen die ambulante Versorgung<br />
der Bevölkerung. Hierzu hat der Gesetzgeber durch Gesetzesänderungen die<br />
entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen. Dennoch ist die nichtstationäre<br />
Leistungserbringung im Krankenhaus von vielen Auseinandersetzungen mit Kostenträgern<br />
im Rahmen der Leistungsvergütung gekennzeichnet. Die Geschäftsstelle hat<br />
die Mitgliedskrankenhäuser insbesondere durch Mitteilungen, Hinweise und Einzelberatungen<br />
unterstützt. Im Rahmen der turnusmäßigen Gespräche mit den Landesverbänden<br />
der sächsischen Krankenkassen standen Themen der nichtstationären<br />
Leistungserbringung im Fokus der Diskussionen.<br />
In dem vom Bericht erfassten Zeitraum wurden in sächsischen Krankenhäusern<br />
mengenmäßig mehr nichtstationäre Leistungen erbracht als im stationären Kerngeschäft.<br />
Nachstehend sind die wichtigsten nichtstationären Leistungen dargestellt, die<br />
gemäß der aktuellen Gesetzeslage im Krankenhaus erbracht werden können.<br />
16
Nichtstationäre Leistung<br />
Gesetzliche Grundlage<br />
Ermächtigungen<br />
§ 116 SGB V<br />
Ambulantes Operieren<br />
§ 115 b SGB V<br />
Vor- und nachstationäre Leistungen<br />
§ 115 a SGB V<br />
Sozialpädiatrische Zentren<br />
§ 119 SGB V<br />
Hochschulambulanzen<br />
§ 117 SGB V<br />
Teilstationäre Leistungen<br />
§ 39 SGB<br />
Spezialfachärztliche Versorgung<br />
§ 116 b SGB V<br />
Psychiatrische Institutsambulanzen<br />
§ 118 SGB V<br />
Disease Management Programme<br />
§ 137 f SGB V<br />
Ambulante Behandlung bei Unterversorgung § 116 a SGB V<br />
Spezialambulanzen an Kinderkliniken<br />
§ 120 Abs. 1 a SGB V<br />
Notfallambulanzen<br />
§ 76 Abs. 1 SGB V<br />
Psychosomatische Institutsambulanzen<br />
§ 118 Abs. 3 SGB V<br />
Geriatrische Institutsambulanzen<br />
§ 118 a SGB V<br />
Auswahl nichtstationärer Leistungen im Krankenhaus<br />
Hinzu kommen eine Reihe von nichtstationären Leistungen, die Krankenhäuser in<br />
Kooperation mit den niedergelassenen Vertragsärzten erbringen können (z. B: Integrierte<br />
Versorgung gemäß §§ 140 a ff. SGB V, Medizinische Versorgungszentren gemäß<br />
§ 95 SGB V, BGB-Kooperationen gemäß VAändG, Belegärztliche Leistungen<br />
gemäß § 121 SGB V). Nicht unerwähnt bleiben soll die Versorgung mit Heil- und<br />
Hilfsmitteln sowie die Versorgung mit Arzneimitteln aus Krankenhausapotheken.<br />
Die Geschäftsstelle führte mit fachlicher Unterstützung engagierter Krankenhauspraktiker<br />
jeweils in den Jahren 2011 und 2012 zahlreiche Verhandlungen auf der<br />
Landesebene zur Vergütungs- und Vertragsanpassung in verschiedenen nichtstationären<br />
Vertragsbereichen durch. Trotz enger Verhandlungsspielräume auf beiden Seiten<br />
gelang es dennoch, tragfähige Kompromisse zu finden. Die von Verhandlungen<br />
betroffenen Vereinbarungen sind in der folgenden Übersicht dargestellt.<br />
Vereinbarung<br />
Vereinbarung nach § 120 Abs. 2 Satz 2 SGB V<br />
über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen<br />
der Psychiatrischen Institutsambulanzen nach §<br />
118 SGB V in <strong>Sachsen</strong><br />
Vereinbarung über die Abrechnung und Vergütung<br />
der ambulanten Behandlung im Krankenhaus gemäß<br />
§ 116 b SGB V (Durchführungsvereinbarung)<br />
Vereinbarung zur Kostenerstattung der ärztlichen<br />
Betreuung bei Krankentransporten zur Verlegung<br />
zwischen Krankenhäusern<br />
Vereinbarung zur Honorierung und Abrechnung<br />
notärztlicher Leistungen von Krankenhäusern im<br />
Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />
Vergütungsanpassung<br />
Exkurs: Psychiatrische Institutsambulanzen gemäß § 118 SGB V<br />
x<br />
x<br />
x<br />
Vertragsanpassung<br />
x<br />
x<br />
x<br />
PIA gemäß<br />
§ 118 SGB V<br />
Die 25 Psychiatrischen Institutsambulanzen im Freistaat <strong>Sachsen</strong> versorgen derzeit<br />
rund 90.000 Patienten, die wegen Art, Schwere, Dauer oder Entfernung keinen niedergelassenen<br />
Arzt erreichen können. Die Fallzahlen und Patientenkontakte in den<br />
Psychiatrischen Institutsambulanzen nehmen dabei stetig zu. Ursächlich ist das zunehmende<br />
Wegbrechen der vertragsärztlichen psychiatrischen Versorgung insbeson-<br />
17
dere außerhalb der Ballungsräume zu nennen. Darüber hinaus haben psychische Erkrankungen<br />
vor allem bei jungen Erwachsenen in den vergangenen zwölf Jahren<br />
überproportional zugenommen.<br />
Die Wartezeiten für eine Erstbehandlung oder Krisenintervention im niedergelassenen<br />
Bereich betragen teilweise bis zu 6 - 9 Monate. Die psychiatrischen Patienten der<br />
Institutsambulanzen weisen häufig komplexe Erkrankungsbilder auf und sind selten<br />
wartezimmerfähig. Die Psychiatrische Institutsambulanz ist daher oft die einzige<br />
Anlaufstelle für eine ambulante Konsultation. Darüber hinaus leisten die Psychiatrischen<br />
Institutsambulanzen im Freistaat <strong>Sachsen</strong> einen umfänglichen Anteil an der<br />
psychiatrischen aufsuchenden Versorgung von Heimbewohnern.<br />
Umso bedeutender ist eine auskömmliche Vergütung der erbrachten Leistungen vor<br />
dem Hintergrund steigender Personal- und Sachkosten. Um die Leistungsfähigkeit<br />
der Psychiatrischen Institutsambulanzen bei wirtschaftlicher Betriebsführung zu gewährleisten<br />
verhandelte die Geschäftsstelle in 2011 und 2012 die Anpassung der<br />
Vergütungssätze.<br />
Im Ergebnis der Verhandlungen in 2011 konnte eine Steigerung der Vergütungssätze<br />
um 1,55% ab 01.04.2011 bei einer einjährigen Vertragslaufzeit erreicht werden. Für<br />
2012 würde eine Anhebung der Vergütung um 1,98 % zum 01.04.2012 und um weitere<br />
2,5 % zum 01.01.2013 bei einer zweijährigen Laufzeit bis 31.03.2014 konsentiert.<br />
Neben der Vergütungsproblematik beschäftigte sich die Geschäftsstelle intensiv mit<br />
den Fragestellungen rund um das seit 2012 verpflichtend einzuführende elektronische<br />
Abrechnungsverfahren gemäß § 120 Abs. 3 SGB V. Darüber hinaus erfolgte ein<br />
reger Austausch zur bundeseinheitlichen Leistungsdokumentation im Zusammenhang<br />
mit dem Prüfauftrag gemäß § 17d Abs. 1 S. 3 KHG.<br />
18
Rechtsangelegenheiten<br />
und Krankenhausorganisation<br />
19
Kooperation<br />
mit niedergelassenen<br />
Ärzten<br />
Entlassmanagement<br />
Pflegeüberleitung<br />
Arzneimittelversorgung<br />
Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten<br />
Ab dem 01.01.2013 gibt es eine belastbare gesetzliche Grundlage (§ 2 Abs. 1 und 3<br />
KHEntgG/BPflV) für die kooperative Leistungserbringung zwischen Krankenhäusern<br />
und externen Ärzten im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen. Damit<br />
ist auch die Vergütung stationärer Krankenhausleistungen des Krankenhauses bei<br />
Heranziehung externer Ärzte sichergestellt. Für die Leistungsbereiche ambulantes<br />
Operieren (§ 115 b SGB V i. V. m. dem AOP Vertrag) und vor- und nachstationäre<br />
Krankenhausleistung (§ 115 a SGB V) wurde diesbezüglich bereits im Rahmen des<br />
GKV-Versorgungsstrukturgesetz für Klarheit gesorgt. Im Ergebnis ist der Gesetzgeber<br />
einer alten Forderung der KGS nachgekommen, die Kooperation von Krankenhäusern<br />
und externen Ärzten im Gesetz zu verankern.<br />
Entlassmanagement/Pflegeüberleitung<br />
Die zentrale Regelung zum Entlassmanagement in § 11 Abs. 4 SGB V wurde zunächst<br />
um die gesetzliche Klarstellung ergänzt, wonach das Entlassmanagement<br />
nunmehr auch den Übergang in die fachärztliche Anschlussversorgung umfasst. Ü-<br />
berdies wurde in § 39 Abs. 1 SGB V ausdrücklich geregelt, dass die Krankenhausbehandlung<br />
gesetzlich versicherter Patienten auch ein Entlassmanagement zur Lösung<br />
von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung<br />
umfasst, im Rahmen dessen die erforderliche Übermittlung von Patientendaten nur<br />
mit Einwilligung und vorheriger Information der Versicherten erfolgen darf. § 112<br />
Abs. 2 Satz 1 SGB V wurde um eine neue Ziffer 7 erweitert, wonach das Nähere<br />
über Voraussetzungen, Art und Umfang des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1<br />
Satz 4 bis 7 SGB V auch Gegenstand von Landesverträgen nach § 112 SGB V sein<br />
kann.<br />
Die Geschäftsstelle führt derzeit Verhandlungen mit den Landeverbänden der sächsischen<br />
Krankenkassen (LVSK) mit dem Ziel des Abschlusses einer entsprechenden<br />
Landesvereinbarung. Nach Auffassung der KGS sollten insbesondere die Schnittstellen<br />
stationäre Krankenhausversorgung/Reha und stationäre Krankenhausversorgung/Pflege<br />
geregelt werden unter Inanspruchnahme der Bewilligungsstellen der<br />
Kranken- bzw. Pflegekassen.<br />
Arzneimittelversorgung durch Krankenhausapotheken<br />
Das Bundeskabinett hat nach der Zustimmung des Bundesrates die Novellierung der<br />
Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) beschlossen. Für Krankenhausapotheken sind<br />
insbesondere die Neuregelungen zur Herstellung patientenindividueller parenteraler<br />
Arzneimittelzubereitungen (Zytostatika) von Bedeutung. Durch neue medikamentöse<br />
Behandlungsmöglichkeiten in der Onkologie hat der Bereich der Zytostatikaherstellung<br />
für die Kliniken in den letzten Jahren auch wirtschaftlich erheblich an Bedeutung<br />
gewonnen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte mit der Novellierung<br />
der ApBetrO ursprünglich die Zielsetzung verfolgt, den für Industriebetriebe<br />
gültigen sogenannten GMP-Standard auch von den rezepturherstellenden Krankenhausapotheken<br />
zu fordern. Dieses politische Vorhaben wurde im Laufe des Verordnungsgebungsverfahrens<br />
fallengelassen, womit den Argumenten von DKG und AD-<br />
KA weitgehend gefolgt wurde. Im Ergebnis können mit den nun beschlossenen Regelungen<br />
Krankenhausapotheken auch ohne bauliche Maßnahmen oder umfassende<br />
sonstige Investitionstätigkeiten weiterhin Zytostatikazubereitungen in dem bisherigen<br />
Umfang herstellen.<br />
20
Krankenhaushygiene/Infektionsschutz<br />
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Hygiene und Infektionsprävention<br />
(SächsMedHygVO) ist in Kraft getreten. Regelungsgegenstand der Verordnung<br />
sind die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung<br />
und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit speziellen<br />
Resistenzen in medizinischen Einrichtungen, also auch in Krankenhäusern. Die<br />
SächsMedHygVO enthält auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes<br />
insbesondere personelle Vorgaben.<br />
Zusätzlich zu den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes sieht die Hygieneverordnung<br />
die Bestellung von Hygienebeauftragten in der Pflege vor. Krankenhäuser sollen<br />
in allen Stationen und Funktionsbereichen Hygienebeauftragte in der Pflege be-<br />
Krankenhaushygiene<br />
Infektionsschutz<br />
Krankenhaushygieniker<br />
In Krankenhäusern mit mehr als 400 Betten ist die Mitarbeit eines vollzeitbeschäftigten<br />
Krankenhaushygienikers vorgeschrieben. Bei Krankenhäusern mit weniger als<br />
400 Betten ist die Mitarbeit eines teilzeitbeschäftigten oder die Beratung durch einen<br />
externen Krankenhaushygieniker zulässig. Die erforderliche Qualifikation besitzt,<br />
wer die Anerkennung als Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder für Mikrobiologie,<br />
Virologie und Infektionsepidemiologie erhalten hat. Die Qualifikation besitzt<br />
auch, wer approbierter Humanmediziner ist, eine Facharztweiterbildung erfolgreich<br />
abgeschlossen hat und eine von der Landesärztekammer anerkannte Zusatzbezeichnung<br />
auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene erworben oder eine durch die<br />
Landesärztekammer anerkannte strukturierte, curriculare Fortbildung zum Krankenhaushygieniker<br />
erfolgreich absolviert hat.<br />
Hygienebeauftragter Arzt<br />
Jedes Krankenhaus hat mindestens einen hygienebeauftragten Arzt zu bestellen. In<br />
Einrichtungen mit mehreren Fachabteilungen mit besonderem Risikoprofil für nosokomialen<br />
Infektionen ist für jede Fachabteilung ein hygienebeauftragter Arzt zu bestellen.<br />
Als hygienebeauftragter Arzt darf bestellt werden, wer eine Anerkennung als<br />
Facharzt hat, weisungsbefugt ist und an einer von der Landesärztekammer anerkannten<br />
strukturierten curricularen Fortbildung als hygienebeauftragter Arzt im Umfang<br />
von mindestens 40 Stunden mit Erfolg teilgenommen hat.<br />
Hygienefachkraft<br />
Der Personalbedarf für Hygienefachkräfte muss das Behandlungsspektrum der Einrichtung<br />
und das Risikoprofil der dort behandelten Patienten berücksichtigen. Als<br />
Orientierungsmaßstab wird die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene<br />
und Infektionsprävention (KRINKO) „Personelle und organisatorische Voraussetzungen<br />
zur Prävention nosokomialer Infektionen“ herangezogen. Die Hygienefachkraft<br />
muss eine Berufsbezeichnung nach dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege<br />
führen, über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen und<br />
eine Weiterbildung zur Fachkraft für Hygiene in der Pflege an einer staatlich anerkannten<br />
Weiterbildungsstätte mit einer staatlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />
haben oder über eine gleichwertige Befähigung verfügen.<br />
Hygienebeauftragter in der Pflege<br />
21
stellen. Dabei handelt es sich um staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpfleger<br />
mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung.<br />
Eine weitere wichtige Regelung ist diejenige zu Surveillance und Dokumentation.<br />
Der Leiter einer Einrichtung hat sicherzustellen, dass Patienten von denen ein Risiko<br />
ausgeht, frühzeitig erkannt und Maßnahmen hinsichtlich des Infektionsschutzes eingeleitet<br />
werden. Dies erfordert eine gute Dokumentation, Datenerfassung und -<br />
aufbereitung. Der Antibiotikaverbrauch ist zu ermitteln, seine Folgen zu bewerten<br />
sowie Konsequenzen für die Verordnung von Antibiotika abzuleiten.<br />
Die KGS arbeitet im MRE-Netzwerk <strong>Sachsen</strong> mit. Die Krankenhäuser fordert vom<br />
Freistaat <strong>Sachsen</strong> einen Lehrstuhl bzw. eine Professur für das Fachgebiet Hygiene<br />
und Umweltmedizin. Nur durch ausreichende Aus- und Weiterbildungskapazitäten<br />
kann dem Fachkräftemangel in diesem Bereich wirksam begegnet werden.<br />
Transplantationsrecht<br />
Patientenrechtegesetz<br />
Transplantationsrecht<br />
Landesrechtlich ist bereits seit einigen Jahren im Krankenhaus die Vorhaltung eines<br />
Transplantationsbeauftragten vorgeschrieben. Das Transplantationsgesetz enthält<br />
nunmehr eine gesetzliche Grundlage für eine teilweise Entschädigung im Hinblick<br />
auf die dadurch verursachten Personalkosten. Die DKG verhandelt derzeit mit dem<br />
GKV- Spitzenverband die Vergütung.<br />
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) Region-Ost war im Jahr 2011 die<br />
Region in Deutschland mit den meisten Organspenden. Dies ist auch das Ergebnis<br />
einer guten Zusammenarbeit der sächsischen Krankenhäuser und der regionalen<br />
DSO. Die KGS-Geschäftsstelle wird den Organspendeprozess in den sächsischen<br />
Krankenhäusern weiterhin intensiv unterstützen.<br />
Patientenrechtegesetz<br />
Derzeit diskutiert der Bundestag den Regierungsentwurf eines Patientenrechtegesetzes.<br />
Ziele und Inhalte des Patientenrechtegesetzes ist eine ausgewogene, transparente und<br />
verlässliche Gestaltung der Rechte der Patienten mit folgenden Regelungen:<br />
o Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im BGB<br />
o Förderung der Fehlervermeidungskultur<br />
o Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern<br />
o Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern<br />
o Stärkung der Patientenbeteiligung<br />
o Stärkung der Patienteninformation<br />
Der Entwurf des Patientenrechtegesetzes gießt die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats<br />
des BGH in Gesetzesform. Patienten sollen ihre wichtigsten Rechte möglichst<br />
selbst im Gesetz nachlesen können. Kernpunkte sind die Normierung des Behandlungsvertrages<br />
sowie Regelungen zur Aufklärung, Einwilligung, Dokumentation,<br />
Einsichtsrecht und zur Beweislastverteilung. Die KGS begrüßt grundsätzlich den<br />
Regierungsentwurf, der die Rechtsprechung fortschreibt und weitergehende Forderungen<br />
nicht verfolgt, welche die Krankenhäuser vor zusätzliche organisatorische<br />
und finanzielle Belastungen stellen würde. Die KGS-Geschäftsstelle wird das Gesetzgebungsverfahren<br />
weiterhin kritisch begleiten.<br />
22
Tarifentwicklung<br />
Die Tarifvertragsparteien für Bund und Kommunen haben sich auf einen Tarifabschluss<br />
für den TVöD geeinigt. Die Tarifeinigung sieht Entgeltsteigerungen von insgesamt<br />
6,3 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten vor. Zudem haben sich die<br />
Tarifvertragsparteien auf eine neue Urlaubsregelung geeinigt. Der Tarifabschluss gilt<br />
damit auch für die nicht-ärztlichen Beschäftigten an kommunalen Krankenhäusern<br />
im Geltungsbereich des TVÖD-K. VKA und Marburger Bund hatten sich bereits im<br />
Januar auf einen Abschluss für die Ärzte an kommunalen Kliniken im Geltungsbereich<br />
des TV-Ärzte/VKA geeinigt.<br />
Der Tarifabschluss für den TVÖD sieht im Wesentlichen folgende Eckpunkte vor:<br />
Tarifentwicklung<br />
Lineare Entgelterhöhungen<br />
Die Tabellenentgelte werden wie folgt erhöht:<br />
• 3,5 Prozent ab 1. März 2012<br />
• 1,4 Prozent ab 1. Januar 2013<br />
• 1,4 Prozent ab 1. August 2013<br />
Urlaub<br />
Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20. März 2012 (9 AZR 529/10)<br />
entschieden hatte, dass die Altersstaffelung des Erholungsurlaubes im TVöD gegen<br />
das Diskriminierungsverbot wegen Alters verstößt, haben sich die Tarifvertragsparteien<br />
auf eine neue Urlaubsregelung verständigt. Zukünftig erhalten alle Beschäftigten<br />
bei einer 5-Tage-Woche 29 Tage Urlaub, nach dem vollendeten 55. Lebensjahr<br />
30 Tage. Zudem wurde ein Bestands-schutz für Beschäftigte eingeführt, die bis zum<br />
31.12.2012 nach der bisher geltenden Regelung einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen<br />
erworben haben.<br />
Für das Jahr 2012 bleibt es gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund/VKA bei der bis<br />
zum 29. Februar 2012 geltenden Fassung des § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD.<br />
Auszubildende haben nunmehr einen Urlaubsanspruch von 27 Tagen im Jahr bei<br />
einer 5-Tage-Woche.<br />
Laufzeit<br />
Der Tarifabschluss sieht eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 28. Februar 2014<br />
vor.<br />
Bildung erweiterter Landesausschuss gemäß § 116 b SGB V<br />
Krankenhäuser und niedergelassene Vertragsärzte sind berechtigt, Leistungen der<br />
ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zu erbringen, wenn sie die Anforderungen<br />
des § 116 b SGB V sowie der GBA-Richtlinien erfüllen und dies gegenüber<br />
einem auf Landesebene zu bildenden erweiterten Landesausschuss anzeigen. Die<br />
Leistungen und Erkrankungen (z. B. onkologische Erkrankungen mit besonderen<br />
Verlaufsformen) sind in § 116 b SGB V normiert. Nach Ablauf von zwei Monaten ist<br />
der Leistungserbringer berechtigt, an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung<br />
teilzunehmen, es sei denn, der Landesausschuss teilt mit, dass die Anforderungen<br />
und Voraussetzungen nicht erfüllt sind.<br />
Der erweiterte Landesausschuss besteht aus neun Vertretern der Ärzte, neun Vertretern<br />
der Krankenkassen und neun Vertretern der Krankenhäuser. Die Vertreter der<br />
Erweiterter<br />
Landesausschuss<br />
23
gemeinsames<br />
Landesgremium<br />
Neues GEZ-<br />
Gebührenrecht<br />
Koordinierungsstelle<br />
Allgemeinmedizin<br />
Krankenhäuser werden durch die Landeskrankenhausgesellschaft bestellt. Bei der<br />
Gewichtung der Stimmen zählen die Stimmen der Vertreter der Krankenkassen doppelt.<br />
Der erweiterte Landesausschuss hat sich am 20.12.2012 konstituiert. Nach Erlass der<br />
G-BA Richtlinien können die Krankenhäuser Anzeigen stellen.<br />
Bildung gemeinsames Landesgremium gemäß § 90 a SGB V<br />
Die Länder erhalten die Möglichkeit, ein gemeinsames Gremium auf Landesebene zu<br />
sektorenübergreifenden Versorgungsfragen zu bilden, in dem unter anderem die<br />
Landeskrankenhausgesellschaft vertreten sein kann. Die Beschlüsse dieses Gremiums<br />
haben empfehlenden Charakter. Zentrales Ziel des Gremiums sollte nach Meinung<br />
der KGS die Vermeidung von Unterversorgung an der Schnittstelle ambulanter<br />
und stationärer Versorgung sein. Die KGS-Geschäftsstelle wird die Bildung dieses<br />
Gremiums aktiv begleiten.<br />
Neues GEZ-Gebührenrecht ab 2013<br />
Ab dem 01.01.2013 tritt eine grundlegende Neuordnung des Rundfunkgebührensystems<br />
ein. Der zukünftige Beitrag bemisst sich im nicht privaten Bereich in Abhängigkeit<br />
der Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter eines<br />
Betriebes sowie der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Ab diesem Zeitpunkt<br />
kommen nur noch diejenigen Krankenhäuser in den Genuss einer Privilegierung (lediglich<br />
einen Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen), die als gemeinnützige Vereine<br />
oder Stiftungen geführt werden. Die KGS-Geschäftsstelle hat die Mitgliedskrankenhäuser<br />
mit Mitteilungen und Veranstaltungen über die Neuerungen umfassend informiert.<br />
Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin<br />
Gemäß der im Dezember 2010 zwischen Sächsischer Landesärztekammer, Kassenärztlicher<br />
Vereinigung <strong>Sachsen</strong> und <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> abgeschlossenen<br />
„Rahmenvereinbarung über die Errichtung einer Koordinierungsstelle zur Förderung<br />
der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären<br />
Versorgung“ hat die Koordinierungsstelle im Januar 2011 ihre Arbeit aufgenommen.<br />
Die Koordinierungsstelle ist bei der Sächsischen Landesärztekammer angesiedelt.<br />
Mit dem Ziel der langfristigen Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in <strong>Sachsen</strong><br />
berät und unterstützt die Koordinierungsstelle Ärztinnen und Ärzte bei der Planung<br />
und Durchführung der Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin<br />
bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin gemäß der Sächsischen Weiterbildungsordnung.<br />
24
Abrechnung von<br />
Krankenhausleistungen<br />
25
Kampagne<br />
des GKV-<br />
Spitzenverbandes<br />
Arbeitsgruppe<br />
Medizincontrolling<br />
Gesprächskreis<br />
Krankenhaus/MDK<br />
Landesvertrag<br />
nach § 112<br />
Externe<br />
stationäre<br />
Qualitätssicherung<br />
Kampagne des GKV-Spitzenverbandes<br />
Die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> hat die Betrugsvorwürfe der Krankenkassen in<br />
Bezug auf die Leistungsabrechnung entschieden zurückgewiesen. Basierend auf Daten<br />
und Fakten ist es gelungen, die zuständigen Behörden und verantwortliche Politiker<br />
zu überzeugen, dass die Krankenhäuser ihre Abrechnungen auf der Basis geltenden<br />
Rechts erstellen und dass das komplexe Abrechnungssystem Auslegungsmöglichkeiten<br />
und Beurteilungsspielräume zulässt. Die von der GKV avisierten Änderungen<br />
blieben daraufhin in den Gesetzgebungsverfahren unberücksichtigt.<br />
Arbeitsgruppe Medizincontrolling und Gesprächskreis Krankenhaus/MDK<br />
Die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> bietet sich als Plattform für regelmäßig stattfindende<br />
Treffen der Medizincontroller der sächsischen Krankenhäuser an. Seitens der Geschäftsstelle<br />
wird über aktuelle Entwicklungen auf politischer Ebene berichtet. Auch<br />
überörtliche Rechtsprechung wird aufbereitet und daraus resultierenden Konsequenzen<br />
werden diskutiert. Letztlich bietet die AG Medizincontrolling die Basis für einen<br />
regen Erfahrungsaustausch zu fachlichen Themen.<br />
Seit dem Jahr 2005 finden halbjährlich Gespräche zwischen Vertretern der AG Medizincontrolling<br />
und dem MDK statt. Aufgrund der konfliktbehafteten Diskussionen<br />
hat im Jahr 2011 die Sächsische Landesärztekammer die Moderation der Gespräche<br />
übernommen. Die Gespräche zwischen den Parteien werden von allen Beteiligten als<br />
konstruktiv und sinnvoll eingestuft. Positionen und Probleme der jeweiligen Seite<br />
können im persönlichen Kontakt näher erläutert werden. Die Zusammenarbeit mit<br />
dem MDK soll nach Ansicht der Beteiligten auch zukünftig fortgesetzt werden.<br />
Evaluierung des Landesvertrages nach § 112 Abs. 2 Nr. 1, 2 SGB V<br />
Seit dem 01. Januar 2006 ist der Sächsische Landesvertrag zu den Allgemeinen Bedingungen<br />
der Krankenhausbehandlung und zur Überprüfung der Dauer und Art der<br />
Krankenhausbehandlung in Kraft. Gesetzesänderungen und fortwährende Probleme<br />
in der Umsetzung des MDK-Prüfverfahrens haben eine Evaluierung der landesvertraglichen<br />
Regelungen erforderlich gemacht. Insbesondere gilt es zu überprüfen, ob<br />
stark ressourcenbindende Verfahren für alle Beteiligten weiter zu optimieren ist. Die<br />
Verhandlungen hierzu werden durch Praktiker aus den Krankenhäusern begleitet.<br />
Die Gespräche dauern noch an.<br />
Externe stationäre Qualitätssicherung<br />
In den vergangenen zwei Jahren hatte die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> den Vorsitz im<br />
Lenkungsgremium für externe stationäre Qualitätssicherung. Die Ergebnisse der<br />
sächsischen Krankenhäuser lassen sich im Bundesvergleich weithin als überdurchschnittlich<br />
einstufen. Auffälligkeiten werden im strukturierten ärztlichen Dialog aufgearbeitet.<br />
Die Zusammenarbeit mit den Landesverbänden der Krankenkassen und<br />
der Sächsischen Landesärztekammer erfolgt auf der Basis von Zahlen und Fakten<br />
bislang sehr konstruktiv. Die Realisierung der über Qualitätsindikatoren abgebildeten<br />
Behandlungsstandards hat zu messbaren Qualitätsverbesserungen auch in <strong>Sachsen</strong><br />
geführt.<br />
Wiederholt haben die Krankenkassen die Leistungsausweitungen der Krankenhäuser<br />
in den Fokus genommen. Insbesondere die Erforderlichkeit der Implantation von<br />
Hüft- und Knietotalendoprothesen wird dabei immer wieder in Frage gestellt. Die<br />
26
<strong>Krankenhausgesellschaft</strong> kann in der Diskussion auf die qualitätsgesicherte Indikationsstellung<br />
insbesondere in diesen Leistungsbereichen verweisen.<br />
Im Mitgliederbereich wird der administrative Aufwand für die Realisierung der externen<br />
Qualitätssicherung als zu hoch empfunden. Die Geschäftsstelle hat sich daraufhin<br />
in die Diskussion um Aussetzung von Leistungsbereichen auf der Bundesebene<br />
eingebracht. Im Ergebnis dieser Diskussion wird in einem ersten Schritt die externe<br />
Qualitätssicherung der Hysterektomien ab 2013 ausgesetzt. Die laufenden Verfahren<br />
der externen Qualitätssicherung werden nach Beschluss des G-BA zukünftig<br />
regelmäßig einer Aufwand-Nutzen-Bewertung unterzogen. Ebenfalls ein Beitrag zur<br />
„Entbürokratisierung“ der externen Qualitätssicherung beinhaltet die Änderung im<br />
Leistungsbereich Pflege (Dekubitusprophylaxe), welche die Anzahl der zu dokumentierenden<br />
Datensätze ab 2013 um 700.000 verringert.<br />
Seit dem Erfassungsjahr 2011 werden zur Erprobung einer längsschnittlichen Fallzusammenführung<br />
in sechs ausgewählten Leistungsbereichen der externen stationären<br />
Qualitätssicherung patientenidentifizierende Daten erhoben. Entgegen den Forderungen<br />
der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> wurde die Datenerhebung nicht auf eine Stichprobe<br />
beschränkt, sondern für alle Krankenhäuser verpflichtend eingeführt. Die großen<br />
Probleme in der Umsetzung der sogenannten „Follow up-Testung“ konnten mit Unterstützung<br />
der sächsischen Projektgeschäftsstelle für Qualitätssicherung weitgehend<br />
gelöst werden. Aqua erarbeitet derzeit Konzepte, welcher Verwendung diese Daten<br />
zugeführt werden.<br />
Von der Beauftragung zur Etablierung – der Verfahrenslauf in der sektorübergreifenden<br />
Qualitätssicherung<br />
Seit der Verabschiedung der Richtlinie zur sektorübergreifenden Qualitätssicherung<br />
werden durch das Aqua-Institut folgende Verfahren entwickelt:<br />
o Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie<br />
o Konisation<br />
o Kataraktoperationen<br />
o Kolorektales Karzinom<br />
o Arthroskopie am Kniegelenk<br />
o Hüftendoprothesenversorgung<br />
o Knieendoprothesenversorgung<br />
o Vermeidung nosokomialer Infektionen: Gefäßkatheter assoziierte Infektionen<br />
o Vermeidung nosokomialer Infektionen: Postoperative Wundinfektionen<br />
o Psychische Erkrankungen<br />
Die Verfahren haben unterschiedliche Entwicklungsstände, in der Regel steht die<br />
Erarbeitung der themenspezifischen Richtlinien an. Bei der Realisierung des sektorübergreifenden<br />
Ansatzes gestaltet sich insbesondere die Einbindung des ambulanten<br />
Bereiches außerordentlich schwierig, so dass abzuwarten bleibt, zu welchem Zeitpunkt<br />
die ersten Verfahren in den Echtbetrieb gehen.<br />
Unterdessen werden auf Landesebene die für die sektorübergreifende Qualitätssicherung<br />
erforderlichen Strukturen verhandelt. Die Gespräche sind derzeit noch nicht<br />
abgeschlossen.<br />
Sektorübergreifende<br />
Qualitätssicherung<br />
27
Serviceangebote<br />
28
Seminare/Veranstaltungen<br />
Das breitgefächerte Angebot an Seminaren und Fortbildungen wurde im zurückliegenden<br />
Berichtszeitraum weiter beibehalten.<br />
Seminare<br />
Veranstaltungen<br />
2011 2012<br />
Anzahl Teilnehmer Anzahl Teilnehmer<br />
Seminare<br />
Info-Veranstaltungen<br />
AG -, Fachausschuss-,<br />
Vorstandssitzungen<br />
78 2.020 85 2.130<br />
8 580 12 600<br />
35 36<br />
Die Veröffentlichung der Veranstaltungen erfolgte im halbjährigen Veranstaltungsprogramm<br />
sowie durch Sondereinladungen für zusätzlich angebotene Seminare oder<br />
Großveranstaltungen. Darüber hinaus steht das Veranstaltungsprogramm im Internet<br />
mit der Möglichkeit der online-Anmeldung zur Verfügung.<br />
Ausgewählte Themen der Veranstaltungen<br />
Informationsveranstaltungen<br />
- Jahresmitgliederversammlung 2011 und 2012<br />
- außerordentliche Mitgliederversammlung zum LBFW 2011<br />
- Frühlingsempfang 2011 und 2012<br />
- Informations- und Abstimmungsrunde Gutachten Prof. Haber 2011<br />
- Sächsischer Krankenhaustag 2011 im ICC Dresden mit Ausstellung<br />
(Beteiligung von mehr als 25 Krankenhäuser)<br />
- Sächsischer Krankenhaustag 2012 im Grandhotel Leipzig<br />
- Krankenhausrechtstag 2012 im Neuen Rathaus Leipzig<br />
- Krankenhausforum mit der DKB in Dresden und Leipzig<br />
- Fortbildungsveranstaltung zum Gewebegesetz<br />
- 11. und 12. Mitteldeutscher Umwelttag<br />
- PIA-Symposium 2011 und 2012<br />
- Info-VA zum Kinderschutz (Mitbeteiligung)<br />
- Regionalgespräche<br />
Seminare<br />
Rechtsthemen<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Aktuelles Krankenhausrecht<br />
Aktuelles Arbeitsrecht<br />
Fehlverhalten von Mitarbeitern<br />
Mitarbeiterbeurteilungen<br />
Sponsoring im Krankenhaus<br />
Vergaberecht<br />
Rechte und Grenzen der Mitbestimmung<br />
GEZ/GEMA<br />
Gemeinnützigkeit in Krankenhäusern<br />
MDK-Prüfungen<br />
29
Finanzierungsthemen u. a.<br />
o Vorbereitung Budgetverhandlungen<br />
o Einführung E-Bilanz<br />
o Update zum Jahresabschluss<br />
o Privatliquidation im Krankenhaus<br />
o EBM-Abrechnung<br />
o Ambulanz im Krankenhaus<br />
o Krankenhausfinanzierung für Einsteiger<br />
Menschenführung u. a.<br />
o Führung und Leiten von Personal in Verwaltung und Pflegebereich<br />
o Kommunikation und Menschenführung<br />
o Intensivseminar Management und Führung<br />
o Stressmanagement und Zeitmanagement<br />
Öffentlichkeitsarbeit im Krankenhaus<br />
o Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Krankenhaus<br />
o Krisenkommunikation im Krankenhaus<br />
o Klinik-Marketing<br />
Medizinische Themen/Organisation u. a.<br />
o Medizin für Nichtmediziner<br />
o OPS in der Psychiatrie<br />
o PKMS-Schulungen für Pflegedienst, Multiplikatoren<br />
o Entlassungsmanagement/Pflegeüberleitung<br />
o Prozessorganisierte Krankenhausorganisation<br />
o Zentrales Belegungsmanagement<br />
o Presse-/Öffentlichkeitsarbeit<br />
o Social Web<br />
o Excel-Seminar<br />
o Datenübermittlung gem. § 301 SGB V<br />
Vorbereitung und Begleitung der Budgetverhandlungen<br />
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Budget- und Pflegesatzverhandlungen<br />
unterstützte die Geschäftsstelle die Krankenhausträger und Krankenhausleitungen in<br />
gewohnter Weise. Die Angebote der Geschäftsstelle zu Vorabstimmungen, zur kritischen<br />
Kenntnisnahme der Budgetunterlagen bis hin zur Teilnahme an Vorgesprächen<br />
und Verhandlungen vor Ort sowie vorbereitende Budgetseminare wurden zahlreich<br />
von den Mitgliedseinrichtungen genutzt.<br />
Begleitend wurden umfangreiche „Hinweise zu den Budget- und Pflegesatzverhandlungen“<br />
über den Mitgliederservice zur Verfügung gestellt.<br />
Budgetverhandlungen<br />
Regionalgespräche<br />
Regionalgespräche<br />
Einmal im Jahr lädt die Geschäftsstelle jeweils in den Direktionsbezirken Dresden,<br />
Leipzig und Chemnitz zu Regionalgesprächen ein, um über die wichtigsten Neuerungen<br />
in den Bereichen der Krankenhausplanung und –finanzierung, der Krankenhausorganisation<br />
und des Krankenhausrechts zu informieren.<br />
30
Die wichtigsten Themen waren:<br />
- Krankenhausplanung<br />
- Krankenhausfinanzierung<br />
- Krankenhausinvestitionsfinanzierung<br />
- GKV-Versorgungsstrukturgesetz<br />
- Patientenrechtegesetz<br />
- Infektionsschutzgesetz<br />
- aktuelle Rechts- und Abrechnungsfragen<br />
- budgetrelevante Sachverhalte<br />
- pauschaliertes Entgelt in der Psychiatrie<br />
- ambulante Versorgung und Abrechnung<br />
- externe und sektorübergreifende Qualitätssicherung<br />
- elektronische Gesundheitskarte (eGK)<br />
31
Internetangebote<br />
32
www.kgs-online.de<br />
Die zum 01.01.2010 überarbeitete Webseite erfuhr im Berichtszeitraum weitere nützliche<br />
Anpassungen.<br />
So steht seit Dezember 2011 ein so genannter RSS-Feed für die Rubriken „Nachrichten“<br />
und „Pressemitteilungen“ zur Verfügung. Interessierte können sich somit wichtige<br />
Informationen der o. g. Rubriken abonnieren, die Abholung der Information obliegt<br />
aber weiterhin dem Leser.<br />
Darüber hinaus wurde zum Jahreswechsel 2011/2012 eine Tag Cloud (Schlagwortwolke)<br />
im Mitgliederbereich hinterlegt. Damit kann aus einer unterschiedlich gewichteten<br />
Liste von bedeutenden Schlagworten eine Trefferliste erzeugt werden, aus<br />
der die Suchergebnisse zu einem bestimmten Schlagwort zu entnehmen sind.<br />
Das Mitgliederportal umfasst zwischenzeitlich 1430 Logins (Stand 30.11.2012). Das<br />
bedeutet, dass zunehmend mehr Krankenhausmitarbeiter die Webseite als Arbeitsund<br />
Informationsmedium nutzen.<br />
www.krankenhausregister-sachsen.de<br />
Vor dem Hintergrund der ständigen Bemühungen um den ärztlichen Nachwuchs für<br />
eine Weiterbildung in sächsischen Krankenhäusern einerseits und einer großen Nachfrage<br />
zur Etablierung einer nutzerfreundlichen Orientierungshilfe bei der Auswahl<br />
von Weiterbildungsstellen andererseits, wurde das Krankenhausregister <strong>Sachsen</strong> im<br />
März 2012 um eine neue Servicefunktion „Weiterbildung im Krankenhaus“ erweitert.<br />
Zunächst steht ein Datenverzeichnis der weiterbildungsbefugten Ärzte in sächsischen<br />
Krankenhäusern zur Verfügung, die nach Ort, Fachrichtung und Umfang recherchiert<br />
werden können. Eine weitere Verknüpfung mit konkreten Stellenangeboten zur Weiterbildung<br />
ist beabsichtigt.<br />
Das Krankenhausregister <strong>Sachsen</strong> wird derzeit von durchschnittlich 2.900 Nutzern/Monat<br />
aus dem In- und Ausland aufgerufen.<br />
www.kgsonline.de<br />
www.krankenhausregistersachsen.de<br />
33
Mitglieder<br />
34
Mitgliederversammlung<br />
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong><br />
<strong>Sachsen</strong>. Sie legt die Grundsätze fest, nach denen die Aufgaben der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong><br />
wahrgenommen werden. Darüber hinaus werden u. a. Haushaltsplan und<br />
Jahresabschluss bestätigt, der Vorstand entlastet und neu gewählt, die Mitgliedsbeiträge<br />
festgesetzt sowie Beschlüsse über den Ausschluss von Mitgliedern oder Satzungsänderungen<br />
gefasst.<br />
Mitgliederversammlung<br />
Mitglieder insgesamt (Stand 23.07.2012) 63<br />
o Krankenhausträger 61<br />
für insgesamt Krankenhäuser 79<br />
davon<br />
in öffentlicher Trägerschaft 37<br />
in freigemeinnütziger Trägerschaft 17<br />
in privater Trägerschaft 25<br />
o Verband der Privatkliniken in <strong>Sachsen</strong> und <strong>Sachsen</strong>-Anhalt e.V.<br />
o Evangelischer Krankenhausverband <strong>Sachsen</strong> e. V.<br />
35
Krankenhauslandschaft in <strong>Sachsen</strong>
Gremien<br />
37
Gremien<br />
Gremien der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
- Vorstand der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
- Fachausschuss für Krankenhausfinanzierung<br />
- Fachausschuss für Krankenhausorganisation<br />
- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Ambulantes Operieren“<br />
- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Ausbildungsfinanzierung“<br />
- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Budgetermittlung“<br />
- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Entlassungsmanagement“<br />
- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Integrierte Versorgung“<br />
- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Krankenhausplanung<br />
- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Landesweiter Basisfallwert“<br />
- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Medizincontrolling“<br />
- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Notärztliche Vergütung im Rettungsdienst“<br />
- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Psychiatrische Institutsambulanzen“<br />
- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Schlaganfallnetzwerk“<br />
und weitere themenbezogene Arbeitsgruppen, z. B. ad-hoc AG „Bluter“<br />
38
Vorstand der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> Sachse<br />
Vorstand<br />
Dieter Blaßkiewitz<br />
Vorsitzender<br />
RA Ingo Dörr<br />
1. Stellvertreter<br />
Gisela Speiser<br />
2. Stellvertreterin<br />
bis Mai 2012<br />
Lothar Bischof<br />
Prof. Dr. Thomas Fabian<br />
Prof. Dr. Wolfgang Fleig<br />
ab Dezember 2010<br />
Hubertus Jaeger<br />
ab Dezember 2012<br />
Martin Jonas<br />
bis November 2011<br />
Reiner E. Rogowski<br />
ab Dezember 2010<br />
Gerrit Schwind<br />
ab Dezember 2011<br />
Siegfried Ziegler<br />
bis Dezember 2012<br />
Geschäftsführer, St. Elisabeth-Krankenhaus, Leipzig<br />
(bis 2011)<br />
Hauptgeschäftsführer, Verband der Privatkliniken in<br />
<strong>Sachsen</strong> und <strong>Sachsen</strong>-Anhalt e.V., Leipzig<br />
Verwaltungsdirektorin, Krankenhaus Dresden-<br />
Friedrichstadt, Städtisches Klinikum, Dresden<br />
Verwaltungsdirektor, Sächsisches Krankenhaus für<br />
Psychiatrie und Neurologie, Rodewisch<br />
Stadt Leipzig, Bürgermeister und Beigeordneter für<br />
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Leipzig<br />
Medizinischer Vorstand, Universitätsklinikum Leipzig,<br />
AöR, Leipzig<br />
Geschäftsführer, Evangelische Diakoniegesellschaft<br />
Mitteldeutschland, Chemnitz und Evangelischer Krankenhausverband<br />
<strong>Sachsen</strong> e. V., Leipzig<br />
Geschäftsführer, Park-Krankenhaus Leipzig GmbH,<br />
Leipzig<br />
Geschäftsführer, Oberlausitz-Kliniken gGmbH,<br />
Bautzen<br />
Regionalgeschäftsführer <strong>Sachsen</strong>, <strong>Sachsen</strong>-Anhalt,<br />
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, RHÖN-<br />
Klinikum AG, Leipzig<br />
Geschäftsführer, Bethanien Krankenhaus Chemnitz<br />
gGmbH, Chemnitz, Evangelische Diakoniegesellschaft<br />
Mitteldeutschland, Chemnitz<br />
39
Fachausschuss<br />
für<br />
Krankenhausfinanzierung<br />
Fachausschuss für Krankenhausfinanzierung<br />
Franz-Dietrich Gahrmann<br />
Vorsitzender<br />
bis Dezember 2011<br />
Aufsichtsrat, HELIOS Kliniken GmbH, Borna<br />
Dr. Roland Bantle<br />
Vorsitzender<br />
ab Januar 2012<br />
Albrecht Graf Adelmann<br />
Dipl.-Ing. Jörg Bader<br />
bis Mai 2011<br />
Dieter Blaßkiewitz<br />
Ulrich Braun<br />
Silvia Burghardt<br />
bis Dezember 2011<br />
Dr. Ute Dornheim<br />
Markus Funk<br />
Dr. Herbert Günther<br />
Udo Hauffe<br />
Ulrike Holtzsch<br />
Martin Jonas<br />
bis November 2011<br />
Angelika Kasubke<br />
Michael Kapust<br />
Regionalgeschäftsführer Ost, HELIOS Kliniken<br />
GmbH, Borna<br />
Geschäftsführer, St. Elisabeth-Krankenhaus, Leipzig<br />
(ab 2012)<br />
Geschäftsführer, Collm Klinik gGmbH, Oschatz<br />
Geschäftsführer, St. Elisabeth-Krankenhaus, Leipzig<br />
(bis 2011)<br />
Referatsleiter, Projektgruppe Sächsische Krankenhäuser,<br />
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und<br />
Verbraucherschutz, Dresden<br />
Geschäftsführerin, Kreiskrankenhaus Weißwasser<br />
gGmbH, Weißwasser<br />
Verwaltungsdirektorin, Klinikum Chemnitz gGmbH,<br />
Chemnitz<br />
Kaufmännischer Vorstand, ELBLANDKLINIKEN<br />
Stiftung & Co. KG, Elblandklinikum Meißen<br />
Geschäftsführer, DRK Gemeinnützige Krankenhaus<br />
GmbH <strong>Sachsen</strong>, Chemnitz<br />
Leiter Controlling, Oberlausitz-Kliniken gGmbH,<br />
Bautzen<br />
Verwaltungsdirektorin, Städtisches Klinikum Görlitz<br />
GmbH, Görlitz<br />
Geschäftsführer, Park-Krankenhaus Leipzig GmbH,<br />
Leipzig<br />
Strategie und Organisation, Lausitzer Seenland Klinikum<br />
GmbH, Hoyerswerda<br />
Leiter Rechnungswesen, Kreiskrankenhaus Rudolf<br />
Virchow gGmbH, Glauchau<br />
40
Dr. Sven U. Langner<br />
Jens Laser<br />
René Möller<br />
Dr. Sigrun Mühle<br />
Marion Muerköster<br />
Angelique Pokorny<br />
Helmut Schädlich<br />
Frank Schlachter<br />
Andrea Uhlemann<br />
Gudrun Waldert<br />
Beate Weiß<br />
Peter Oesch<br />
Geschäftsführung<br />
Kaufmännischer Direktor, Krankenhaus St. Joseph-<br />
Stift, Dresden (bis September 2012)<br />
Geschäftsführer, Kreiskrankenhaus Torgau „Johann<br />
Kentmann“ gGmbH, Torgau<br />
Abteilungsleiter Finanzen, Zeisigwaldkliniken Bethanien<br />
Chemnitz, Chemnitz<br />
Verwaltungsdirektorin, Klinikum Döbeln, Döbeln<br />
Mitarbeiterin Vertragsmanagement, Universitätsklinikum<br />
Leipzig, AöR, Leipzig<br />
Leiterin Controlling/Medizincontrolling, Herzzentrum<br />
Dresden GmbH, Universitätsklinik, Dresden<br />
Geschäftsführer, Pleißental-Klinik GmbH, Werdau<br />
Leiter GB 3 – Controlling und Informationswirtschaft,<br />
Klinikum St. Georg gGmbH, Leipzig<br />
Leiterin Finanzen, Krankenhaus Dresden-<br />
Friedrichstadt, Städtisches Klinikum, Dresden<br />
Leiterin Erlösplanung, Universitätsklinikum Carl<br />
Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden,<br />
AöR, Dresden<br />
Verwaltungsdirektorin, Kreiskrankenhaus Freiberg<br />
gGmbH, Freiberg<br />
Leiter des FB Krankenhausplanung und -finanzierung<br />
und stellv. Geschäftsführer, <strong>Krankenhausgesellschaft</strong><br />
<strong>Sachsen</strong> e.V., Leipzig<br />
41
Fachausschuss<br />
für<br />
Krankenhausorganisation<br />
Fachausschuss für Krankenhausorganisation<br />
Prof. Dr. Karsten Güldner<br />
Vorsitzender<br />
bis September 2012<br />
Geschäftsführer, Klinikum St. Georg gGmbH,<br />
Leipzig<br />
Bertram Preuß<br />
Vorsitzender<br />
ab November 2012<br />
Anja Botzon<br />
Ingo Dörr<br />
Uwe Hantzsch<br />
Anna-Luise Hausotte<br />
Syndikusanwalt<br />
Andreas Jung<br />
Ingrid Hilmers<br />
Dr. Sven U. Langner<br />
Diana Lohman<br />
Reiner E. Rogowski<br />
Cornelia Schricker<br />
Gisela Speiser<br />
bis Mai 2012<br />
Ass. jur. Birgit Straub<br />
Todtwalusch, Stefan<br />
Geschäftsführer, EKA Erzgebirgsklinikum Annaberg<br />
gGmbH, Annaberg-Buchholz<br />
Leiterin Abteilung Betriebswirtschaft, Universitätsklinikum<br />
Leipzig, AöR, Leipzig<br />
Hauptgeschäftsführer, Verband der Privatkliniken in<br />
<strong>Sachsen</strong> und <strong>Sachsen</strong>-Anhalt e. V., Leipzig<br />
Assistent der Geschäftsführung, Kreiskrankenhaus<br />
Rudolf Virchow gGmbH, Glauchau<br />
Verwaltungsleiterin, Klinikum Mittleres Erzgebirge<br />
gGmbH, Haus Zschopau<br />
Bereichsleiter Recht/Strategische Entwicklung, ELB-<br />
LANDKLINIKEN Stiftung & Co. KG, Meißen<br />
Referentin, St. Elisabeth-Krankenhaus, Leipzig<br />
Kaufmännischer Direktor, Krankenhaus St. Joseph-<br />
Stift, Dresden<br />
Geschäftsführerin, HELIOS Klinikum Aue GmbH,<br />
Aue<br />
Geschäftsführer, Oberlausitz-Kliniken gGmbH,<br />
Bautzen<br />
Stellv. Geschäftsführerin, MSG Management- und<br />
Servicegesellschaft für soziale Einrichtungen mbH,<br />
Chemnitz<br />
Verwaltungsdirektorin, Krankenhaus Dresden-<br />
Friedrichstadt, Städtisches Klinikum, Dresden<br />
Leiterin ZB Recht, Universitätsklinikum Carl Gustav<br />
Carus an der Technischen Universität Dresden, AöR,<br />
Dresden<br />
Geschäftsführer, Herzzentrum Dresden GmbH, Universitätsklinik,<br />
Dresden<br />
42
Peter Zeidler<br />
bis September 2012<br />
Ass. jur.<br />
Friedrich R. München<br />
Geschäftsführung<br />
Verwaltungsdirektor, Paracelsus-Klinik Adorf/<br />
Schöneck, Schöneck<br />
Leiter des FB Rechtsangelegenheiten/Vertragswesen<br />
und stellv. Geschäftsführer, <strong>Krankenhausgesellschaft</strong><br />
<strong>Sachsen</strong> e.V., Leipzig<br />
43
Geschäftsstelle<br />
44
Geschäftsstelle <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> e. V.<br />
Geschäftsführer<br />
Humboldtstr. 2 a<br />
04105 Leipzig<br />
Tel.: +49 341 984 10-0<br />
Fax: +49 341 984 10-25<br />
mail@kgs-online.de<br />
Dr. Stephan Helm<br />
Tel.: +49 341 98410-10<br />
helm@kgs-online.de<br />
Geschäftsführung<br />
Aufgabenschwerpunkte:<br />
Leitung der Geschäftsstelle, Geschäftsführung Vorstand, Verbandspolitik, Gesundheits-<br />
und Krankenhauspolitik, Grundsatzfragen der Krankenhausfinanzierung, Organisation<br />
und Struktur der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong>, Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätssicherung,<br />
Kontaktpflege zu Ministerien, Verbänden, Organisationen<br />
Sekretariat<br />
Buchhaltung<br />
Angelika Claus<br />
Tel.: +49 341 98410-10<br />
claus@kgs-online.de<br />
Raik Sikorski<br />
Tel.: +49 341 98410-14<br />
sikorski@kgs-online.de<br />
45
Fachbereich<br />
Krankenhausplanung/<br />
–finanzierung<br />
Fachbereich Krankenhausplanung und –finanzierung<br />
Leiter des Fachbereiches und<br />
stellv. Geschäftsführer<br />
Referenten<br />
Assistenz/Projekte<br />
Peter Oesch<br />
Tel.: +49 341 98410-19<br />
oesch@kgs-online.de<br />
Sven Kristof<br />
Tel.: +49 341 98410-28<br />
kristof@kgs-online.de<br />
Rene Schubert<br />
Tel.: +49 341 98410-17<br />
schubert@ kgs-online.de<br />
Michael Teumer<br />
Tel.: +49 341 98410-15<br />
teumer@kgs-online.de<br />
Gundula Bitter-Schuster<br />
Tel.: +49 341 98410-34<br />
bitter-schuster@kgs-online.de<br />
Aufgabenschwerpunkte<br />
Krankenhausplanung, Investitionsfinanzierung/Förderung, Pflegesatzrecht (KHG,<br />
KHEntgG, BPflV, Sozialgesetzbuch V), Weiterentwicklung DRG-Vergütungssystem,<br />
Vergütung stationärer Krankenhausleistungen, Landesbasisfallwert, Finanzierung<br />
der Ausbildungsstätten, Krankenhausrechnungswesen, Vergütung nichtstationärer<br />
Krankenhausleistungen (PIA, Heilmittel, AOP, Notfallambulanz Notärzte),<br />
Datenübermittlung nach § 301/ Betreuung der Datenbank nach § 21 KHEntG, Telematik/Elektronische<br />
Gesundheitskarte, EDV-technische Umsetzung der Qualitätsberichte<br />
im IPQ-Tool der DKTIG, Recherche Gesundheitspolitik, Bündnis für Gesundheit,<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Administration eigener Webportale, Statistik,<br />
Umfragen und Erhebungen, Projektstelle “Internationales Büro“, „Ärzte für <strong>Sachsen</strong>“,<br />
Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin, Gesundheitswirtschaft<br />
46
Fachbereich Rechtsangelegenheiten/Vertragswesen<br />
Leiter des Fachbereiches und<br />
stellv. Geschäftsführer<br />
Referentin<br />
Friedrich R. München<br />
Tel.: +49 341 98410-20<br />
muenchen@kgs-online.de<br />
Yvonne Grundmann<br />
Tel.: +49 341 98410-18<br />
grundmann@kgs-online.de<br />
Fachbereich<br />
Rechtsangelegenheiten/<br />
Vertragswesen<br />
Aufgabenschwerpunkte<br />
Krankenhausrecht, Krankenhausfinanzierungsrecht, Sozialrecht, Allgemeine Vertragsbedingungen<br />
(AVB), Behandlungsvertrag, Wahlleistungen, Arzneimittel-, Apothekenrecht,<br />
Leistungsabrechnung, MDK-Prüfverfahren, Datenschutzrecht, Haftungsrecht,<br />
Medizinprodukte-Recht, Krankenhaushygiene, Röntgen- und Strahlenschutzverordnung,<br />
Transplantations- und Transfusionsrecht, Arbeitsrecht, Arbeitszeitrecht,<br />
Ärztliches Berufsrecht, Chefarztvertragsrecht, Neue Versorgungsformen,<br />
Steuerrecht, Vertragsangelegenheiten, Qualitätssicherung, , Brand- und Katastrophenschutz,<br />
Umweltschutz, Steuerrecht, Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 18 a<br />
KHG<br />
Fachbereich Personal und Organisation, Veranstaltungswesen<br />
Leiterin des Fachbereiches<br />
Sekretariat<br />
Assistenz<br />
Servicekraft<br />
Technische Kraft<br />
Steffi Küttner<br />
Tel.: +49 341 98410-16<br />
kuettner@kgs-online.de<br />
Evelin Zetthoff<br />
Tel.: +49 341 98410-12<br />
zetthoff@kgs-online.de<br />
Ulrike Rolle<br />
Tel.: +49 341 98410-13<br />
rolle@ kgs-online.de<br />
Monika Fischer<br />
Uwe Baldamus<br />
Fachbereich<br />
Personal,<br />
Organisation,<br />
Veranstaltungswesen<br />
Aufgabenschwerpunkte<br />
Organisation und Betreuung von Seminaren und Veranstaltungen/Veranstaltungsplanung,<br />
Personalfragen, innere Verwaltung, interne Organisation der Geschäftsstelle,<br />
Sonderaufgaben, Vermietung von Räumen<br />
47
Mitarbeit<br />
in Bundes- und Landesgremien<br />
48
Gremien auf Bundesebene<br />
- Landesgeschäftsführertagung<br />
- Gesellschafterversammlung der DKTIG mbH<br />
- Koordinierungsgremium der DKTIG mbH<br />
- Verwaltungsrat der DKTIG mbH<br />
- Präsidium der Deutschen <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> (DKG)<br />
- Vorstand der Deutschen <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> (DKG)<br />
- DKG Kommission „Europa und internationales Krankenhauswesen“<br />
- DKG Kommission „Medizin“<br />
- DKG Kommission „Leistungsentgelte“<br />
- DKG Kommission „Krankenhaus-Psychiatrie“<br />
- DKG Kommission „Qualitätssicherung“<br />
- DKG Fachausschuss Daten-Information und -Kommunikation<br />
- DKG Fachausschuss für Krankenhausfinanzierung<br />
- DKG Fachausschuss für Personalwesen und Krankenhausorganisation<br />
- DKG Fachausschuss Recht und Verträge<br />
- DKG AG „Arzneimittel“<br />
- DKG AG „DKI Studie Neuordnung Aufgaben Pflegedienst“<br />
- DKG AG „Dokumentation KH-Behandlung“<br />
- DKG AG „Haushalt“<br />
- DKG AG „Krankenhausplanung“<br />
- DKG AG „Organspende“<br />
DKG AG „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
- DKG AG „Versorgungsgestaltungsverträge“<br />
- DKG AG „MDK“<br />
- DKG ad hoc AG „Öffentlichkeitsarbeit für die Krankenhäuser“<br />
- DKG ad hoc AG „Weiterbildung Onkologie“<br />
- DKG ad hoc AG „PsIA“<br />
Bund-Länder-AG „Rechtsfragen der Herausgabe der elektronischen HBA/BA<br />
- AG „Krankenhausplanung“ der Landeskrankenhausgesellschaften<br />
- AG „Landesweiter Basisfallwert“ der Landeskrankenhausgesellschaften<br />
- AG „Patientenbefragung“ der Landesgeschäftsführer<br />
- Deutsche Stiftung Organspende<br />
Gremien auf<br />
Bundesebene<br />
49
Gremien auf<br />
Landesebene<br />
Gremien auf Landesebene<br />
- Krankenhausplanungsausschuss beim Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz<br />
- Lenkungsausschuss SaxMediCard<br />
- Gemeinsamer Beirat für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz<br />
beim Staatsministeriums des Innern<br />
- Landespflegesatzausschuss beim Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz<br />
- Lenkungsgremium Qualitätssicherung an der Sächsischen Landesärztekammer<br />
- Lenkungsgruppe „Netzwerk Ärzte für <strong>Sachsen</strong>“ an der Sächsischen Landesärztekammer<br />
- Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling - Verband Mitteldeutschland<br />
- Mitarbeit in weiteren Ausschüssen und Gremien der Sächsischen Landesärztekammer,<br />
des Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und des<br />
Staatsministeriums des Innern<br />
50
Sächsischer Krankenhausplanungsausschuss nach § 5 Sächsisches Krankenhausgesetz<br />
<strong>Krankenhausgesellschaft</strong><br />
<strong>Sachsen</strong> e. V.<br />
Dieter Blaßkiewitz<br />
Dr. Stephan Helm<br />
Peter Oesch<br />
Sächsischer<br />
Krankenhausplanungsausschuss<br />
Verband der Privatkliniken<br />
in <strong>Sachsen</strong> und<br />
<strong>Sachsen</strong>-Anhalt e.V.<br />
Ein(e) Vertreter(in<br />
Sächsischer Landkreistag<br />
Dr. Manfred Graetz<br />
Erster Beigeordneter u. Leiter der Abt. Kreisentwicklung,<br />
Landratsamt Mittelsachsen, Döbeln<br />
Sächsischer Städte- und<br />
Gemeindetag<br />
Uwe Täschner<br />
Bürgermeister, Stadt Plauen<br />
Arbeitsgemeinschaft der<br />
Sächsischen Krankenkassenverbände<br />
Vier Vertreter(innen)<br />
Liga der Spitzenverbände<br />
der Freien Wohlfahrtspflege<br />
in <strong>Sachsen</strong><br />
Ein(e) Vertreter(in)<br />
Kassenärztliche Vereinigung<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Ein(e) Vertreter(in)<br />
Sächsische Landesärztekammer<br />
Ein(e) Vertreter(in)<br />
Landesausschuss <strong>Sachsen</strong><br />
des Verbandes der<br />
privaten Krankenversicherung<br />
e. V.<br />
Ein(e) Vertreter(in)<br />
51
Pressemitteilungen<br />
52
Betreff<br />
Datum<br />
Pressemitteilungen<br />
Vorschlag zu Zwei-Bett-Zimmern geht an den Realitäten vorbei 11.02.2011<br />
Jobbörsen 2011 - Perspektiven für österreichische Ärzte im Freistaat<br />
<strong>Sachsen</strong>“<br />
Hygienekongress 2011 im Deutschen Hygiene-Museum Dresden<br />
am 2. und 3. Dezember 2011<br />
Sächsische Krankenhäuser weisen Betrugsvorwürfe des GKV-<br />
Spitzenverbandes entschieden zurück<br />
Sächsischer Krankenhaustag 2011: Gesundheitsversorgung unter<br />
dem Einfluss von Demografie – Morbidität – Strukturen - Ressourcen<br />
Jahresmitgliederversammlung der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
2011<br />
Steigerung der Organspender in <strong>Sachsen</strong>, <strong>Sachsen</strong>-Anhalt und<br />
Thüringen<br />
Frühjahrsempfangs der KGS am 23.03.2012 in Leipzig:<br />
Sächsische Krankenhäuser in bedrohlicher Lage<br />
07.04.2011<br />
14.09.2011<br />
11.10.2011<br />
17.10.2011<br />
02.12.2011<br />
08.03.2012<br />
23.03.2012<br />
AOK PLUS brüskiert Krankenhauspersonal 27.04.2012<br />
Veranstaltungshinweis: Vom Studenten zum Facharzt - meine<br />
Zukunft in <strong>Sachsen</strong>. Dritte Informationsveranstaltung für Leipziger<br />
Medizinstudenten<br />
Die schnellste Verbindung zum nächsten Krankenhaus – von jedem<br />
Ort in Deutschland<br />
Informationen zum Pressegespräch anlässlich des Sächsischen<br />
Krankenhaustages am 01. November 2012 in Leipzig<br />
Sächsische Krankenhäuser sorgen für positive Wirtschaftsimpulse<br />
mit stark regionalem Bezug<br />
30.04.2012<br />
16.07.2012<br />
29.10.2012<br />
22.11.2012<br />
Wechsel im Vorstand der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> 30.11.2012<br />
53