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Geschäftsbericht - Krankenhausgesellschaft Sachsen

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Geschäftsbericht<br />

2011 - 2012


Herausgeber:<br />

<strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> e.V.<br />

Verband der Krankenhausträger im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

Verantwortlich:<br />

Dr. Stephan Helm (Geschäftsführer)<br />

Redaktion:<br />

Gundula Bitter-Schuster<br />

Postanschrift Postfach 10 01 08<br />

04001 Leipzig<br />

Geschäftsstelle:<br />

Humboldtstr. 2a<br />

04105 Leipzig<br />

Telefon: 0341 98410-0<br />

Telefax: 0341 98410-25<br />

E-Mail:<br />

mail@kgs-online.de<br />

Internet:<br />

www.kgs-online.de<br />

Berichtszeitraum: November 2010 – November 2012<br />

Redaktionsschluss: Dezember 2012


Inhalt<br />

Vorwort 1<br />

Gesundheitspolitik auf Bundes- und Landesebene 3<br />

Sächsischer Krankenhaustag 2011 und 2012 4<br />

Juristentreffen und Krankenhausrechtstag 4<br />

Ärzte für <strong>Sachsen</strong> 5<br />

Sächsische Krankenhäuser als Wirtschaftsstandorte 5<br />

eHealth/Telematik 6<br />

Einführung der elektronischen Gesundheitskarte 6<br />

Krankenhausplanung 7<br />

Krankenhausplanung 2011 ff. 8<br />

Zweiter Sächsischer Psychiatrieplan 9<br />

Schlaganfallnetzwerke 10<br />

Krankenhausfinanzierung 11<br />

Investitionsfinanzierung 12<br />

Investitionsbedarf 13<br />

Kommunales Investitionsprogramm i. V. m. Art. 20 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011/2012<br />

vom 15. Dezember 2010 13<br />

Entwicklung und Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen nach § 10 Abs. 2 KHG 14<br />

Landesweiter Basisfallwert (LBFW) 2011/2012 14<br />

Das neue Entgeltsystem in der Psychiatrie 15<br />

Ausbildungsfinanzierung 16<br />

Nichtstationäre Leistungserbringung im Krankenhaus 16<br />

Exkurs: Psychiatrische Institutsambulanzen gemäß § 118 SGB V 17<br />

Rechtsangelegenheiten und Krankenhausorganisation 19<br />

Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten 20<br />

Entlassungsmanagement/Pflegeüberleitung 20<br />

Arzneimittelversorgung durch Krankenhausapotheken 20<br />

Krankenhaushygiene/Infektionsschutz 21<br />

Transplantationsrecht 22<br />

Patientenrechtegesetz 22<br />

Tarifentwicklung 23<br />

Bildung erweiterter Landesausschuss gemäß § 116 b SGB V 23<br />

Bildung gemeinsames Landesgremium gemäß § 90 a SGB V 24<br />

Neues GEZ-Gebührenrecht ab 2013 24<br />

Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin 24<br />

Abrechnung von Krankenhausleistungen 25<br />

Kampagne des GKV-Spitzenverbandes 26<br />

Arbeitsgruppe Medizincontrolling und Gesprächskreis Krankenhaus/MDK 26<br />

Evaluierung des Landesvertrages nach § 112 Abs. 2 Nr. 1, 2 SGB V 26<br />

Externe stationäre Qualitätssicherung 26<br />

Von der Beauftragung zur Etablierung – der Verfahrenslauf in der sektorübergreifenden<br />

Qualitätssicherung 27<br />

Serviceangebote 28<br />

Seminare/Veranstaltungen 29<br />

Vorbereitung und Begleitung der Budgetverhandlungen 30<br />

Regionalgespräche 30


Internetangebote 32<br />

www.kgs-online.de 33<br />

www.krankenhausregister-sachsen.de 33<br />

Mitglieder 34<br />

Mitgliederversammlung 35<br />

Krankenhauslandschaft in <strong>Sachsen</strong> 36<br />

Gremien 37<br />

Gremien der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> 38<br />

Vorstand der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> 39<br />

Fachausschuss für Krankenhausfinanzierung 40<br />

Fachausschuss für Krankenhausorganisation 42<br />

Geschäftsstelle 44<br />

Geschäftsstelle <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> e. V. 45<br />

Fachbereich Krankenhausplanung und –finanzierung 46<br />

Fachbereich Rechtsangelegenheiten/Vertragswesen 47<br />

Fachbereich Personal und Organisation, Veranstaltungswesen 47<br />

Mitarbeit in Bundes- und Landesgremien 48<br />

Gremien auf Bundesebene 49<br />

Gremien auf Landesebene 50<br />

Sächsischer Krankenhausplanungsausschuss nach § 5 Sächsisches Krankenhausgesetz 51<br />

Pressemitteilungen 52


Vorwort<br />

Vorwort<br />

Vorliegender Geschäftsbericht der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> gibt den zusammenfassenden<br />

Überblick über die Tätigkeit des Verbandes in den Jahren 2011<br />

und 2012.<br />

Mit den beiden zentralen gesetzgeberischen Eingriffen in Struktur und Finanzierung<br />

durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VstG) und das GKV-Finanzierungsgesetz<br />

(GKV-FinG) wurden einerseits geschaffene Öffnungsklauseln für<br />

nichtstationäre Leistungsbereiche relativiert, andererseits tradierte Kostendämpfungsmaßnahmen<br />

zu Lasten der Krankenhäuser neu aufgelegt.<br />

Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde die bis dato einseitig zu Gunsten<br />

der Krankenhausseite erreichte Öffnung für spezialärztliche Leistungen revidiert und<br />

hinsichtlich des Leistungsspektrums eingeschränkt.<br />

Erreicht werden konnte lediglich eine Zulassungsvoraussetzung auf dem Grundsatz<br />

„Wer kann, der darf“. Nunmehr bleibt abzuwarten, in wieweit die ausstehenden Konkretisierungen<br />

im G-BA tatsächlich einen Zugewinn für die Krankenhäuser bringen.<br />

Dies gilt in besonderer Weise nach bisher völlig unproblematischer und unbürokratischer<br />

Bestimmungspraxis durch das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz<br />

für die entsprechenden Krankenhäuser im Freistaat <strong>Sachsen</strong>.<br />

In Umsetzung des GKV-Finanzierungsgesetzes leisteten auch die sächsischen Krankenhäuser<br />

einen sogenannten Konsolidierungsbeitrag für die GKV i. H. v. circa 25<br />

Mio. Euro p. a. obwohl sich sehr schnell gezeigt hatte, dass die den Kürzungen zugrunde<br />

liegenden Annahmen zum GKV-Defizit nicht den Tatsachen entsprachen. So<br />

stehen gegenwärtig weiterhin anhaltenden Kostensteigerungen sowohl im Personalals<br />

auch im Sachkostenbereich auch der sächsischen Krankenhäuser Überschüsse der<br />

GKV in Milliardenhöhe gegenüber.<br />

Im Rahmen der Vorbereitung des Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden<br />

Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-<br />

Entgeltgesetz) beteiligte sich der Verband unterstützend in Gremien und Arbeitsgruppen<br />

auf Bundes- und Landesebene und durch Informationsangebote für die Mitgliedseinrichtungen.<br />

Auf Landesebene setzte sich die Diskussion um die wirtschaftliche Sicherstellung<br />

der Krankenhäuser insbesondere bezüglich deren Investitionsfähigkeit fort. Zusätzliche<br />

Brisanz erhielt dieses Thema angesichts des Auslaufens des Artikel 14-Programms<br />

des Gesundheitsstrukturgesetzes zum 31.12.2014 (Gesetz zur Sicherung<br />

und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 21. Dezember<br />

1992) und den entsprechenden aktuellen Haushaltsverhandlungen und –entwicklungen<br />

des Freistaates <strong>Sachsen</strong>. Der Verband hatte als Beitrag für eine möglichst an<br />

belastbaren Fakten orientierte Diskussion ein Gutachten zur „Bestimmung des zukünftigen<br />

Investitionsbedarfs sächsischer Krankenhäuser bis zum Jahr 2025“ bei der<br />

KPMG beauftragt. Die Ergebnisse wurden im Hinblick auf die Vorbereitung des<br />

sächsischen Doppelhaushaltes für 2013/2014 mit einer Vielzahl ausgewählter Akteure<br />

in Verbänden und Politik diskutiert.<br />

Regelmäßig tangierte diese Problematik auch Fragen der Weiterentwicklung der<br />

Krankenhausplanung. Den zentralen Punkt in den Aktivitäten des Verbandes bildete<br />

1


dabei die Sensibilisierung der politischen und ministeriellen Entscheidungsträger<br />

sowie der Vertragspartner für das zwischenzeitlich komplexe, interdisziplinäre, integrierende<br />

und sektorenübergreifende Agieren der sächsischen Krankenhäuser mit<br />

hoher Versorgungszuverlässigkeit. Der stete Hinweis auf die Einbindung sächsischer<br />

Krankenhäuser in ein breites Spektrum nichtstationärer Leistungen - in der Regel auf<br />

sozialrechtlicher Grundlage -, in die sächsische Rettungsdienst- und Notfallversorgung<br />

bis hin zu Aus-, Weiter- und Fortbildung medizinischen und pflegerischen Personals<br />

wird auch in Zukunft unentbehrlich sein, um zu den richtigen gesundheitsund<br />

strukturpolitischen Ableitungen zu kommen.<br />

Nachdem der Freistaat <strong>Sachsen</strong> dem Thema Gesundheitswirtschaft zunehmendes<br />

Augenmerk widmete und nach anfänglichen engagierten Bemühungen nahezu aller<br />

am Thema Beteiligten bestand indessen ein gewisser grundsätzlicher Klärungs- und<br />

Abstimmungsbedarf, um die gewünschten positiven Aspekte dieser Entwicklung<br />

generieren zu können. Durch den Verband wurde dazu umfassende Unterstützung<br />

signalisiert und praktiziert. Die Ergebnisse eines vom Verband beauftragten Gutachtens<br />

zum „Regionalökonomischen Impact sächsischer Krankenhäuser“ quantifizierten<br />

erstmalig die von den Krankenhäusern im Freistaat <strong>Sachsen</strong> ausgehenden immensen<br />

Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte und verdeutlichten, dass Krankenhäuser<br />

keinesfalls nur Kostenfaktoren, sondern zentrale gesundheitswirtschaftliche<br />

Standorte darstellen.<br />

Vorliegender Geschäftsbericht verdeutlicht auch die Intensität verbandsinterner Abstimmung,<br />

die Vielfalt der Themen sowie der projektbezogenen Arbeit, die ohne die<br />

Einbindung der Vertreter der Mitgliedseinrichtungen nicht vorstellbar und leistbar<br />

wäre. Hierfür gilt der besondere Dank des Vorstandes und der Geschäftsführung, den<br />

wir zugleich mit der Hoffnung auf Fortsetzung der guten Zusammenarbeit verbinden.<br />

Dr. Stephan Helm<br />

Geschäftsführer<br />

2


Gesundheitspolitik auf<br />

Bundes- und Landesebene<br />

3


Sächsischer<br />

Krankenhaustag<br />

2011 / 2012<br />

Juristentreffen<br />

und<br />

Krankenhausrechtstag<br />

Sächsischer Krankenhaustag 2011 und 2012<br />

Jeweils über 160 Vertretern aus Politik, von Standesorganisationen, Krankenkassen<br />

und Krankenhäusern, darunter die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz,<br />

Frau Christine Clauß, folgten den Einladungen der KGS zum "Sächsischen<br />

Krankenhaustag 2011" am 17.10.2011 nach Dresden und zum "Sächsischen Krankenhaustag<br />

2012" am 01.11.2012 nach Leipzig. Beide Veranstaltungen fanden ein<br />

beachtliches Presseecho und waren Anlass für weiterführende Gespräche im politischen<br />

Raum.<br />

Unter dem Thema „Entwicklung der Gesundheitsversorgung im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

unter Beachtung von Demografie und Morbidität, Strukturen und Ressourcen“ wurden<br />

in 2011 unterschiedliche regionale Entwicklungen bezüglich Morbidität und<br />

Demografie sowie die daraus folgenden Notwendigkeiten für mehr Flexibilität aber<br />

vor allem für neue Lösungen, z. B. sektorenübergreifende Kooperationen zwischen<br />

Arztpraxen und Krankenhäusern, diskutiert.<br />

Dabei wurde die nachhaltige Gestaltung von Kriterien wie Zukunftsfähigkeit, Modernität<br />

und Innovationsfähigkeit, Bedarfsgerechtigkeit und Bürgernähe und besonders<br />

die Investitionsfinanzierung als Voraussetzungen für die Fortentwicklung der<br />

sächsischen Krankenhäuser als wichtige Wirtschaftsstandorte und Arbeitgeber intensiv<br />

erörtert.<br />

Der Sächsische Krankenhaustag 2011 wurde von einer Ausstellung zu den Themen<br />

„Investitionsgeschehen in den Krankenhäusern in den letzten Jahren“ und „Innovative<br />

Medizin – neue Versorgungskonzepte und Netzwerke“ umrahmt.<br />

Der Sächsische Krankenhaustag 2012 befasste sich mit der Frage „Investitionen in<br />

sächsische Krankenhäuser - politisch zuverlässig und zukunftsfähig?“. Insbesondere<br />

mit Blick auf das Auslaufen des Artikel-14-Programms zum Jahresende standen daraus<br />

resultierende brisante Fragestellungen nach mittelfristigen Perspektiven im Mittelpunkt<br />

reger Diskussionen.<br />

Die sächsischen Krankenhäuser machten dabei auf den aktuellen Investitionsstau von<br />

250 Mio. EUR aufmerksam, der aufgrund der Haushaltslage keine Aussicht auf positiven<br />

Bescheid hat. Der darüber hinaus bestehende jährliche Regelinvestitionsbedarf<br />

von circa 200 Mio. EUR - dem im sächsischen Doppelhaushalt 2013 und 2014 nur<br />

Fördermittel von circa 101 Mio. EUR gegenüberstehen – und der Wegfall weiterer<br />

ca. 44 Mio. EUR aus dem Artikel-14-Programm zum Jahresende 2014 werden zu<br />

einer weiteren Verschärfung der investiven Situation führen. Der Sächsische Krankenhaustag<br />

2012 thematisierte dazu die verschiedensten Handlungsoptionen sowie<br />

notwendige haushalts-und gesundheitspolitische Rahmenbedingungen und betonte<br />

die Dringlichkeit eines breiten politischen Dialogs.<br />

Juristentreffen und Krankenhausrechtstag<br />

2011 hatte die Geschäftsstelle erstmals ein Treffen der Krankenhausjustiziare initiiert.<br />

Die Teilnehmer aus den Krankenhäusern und Mitarbeiter der Geschäftsstelle<br />

führten mit einzelnen kurzen Referaten in Themenkomplexe wie aktuelle arbeitsrechtliche<br />

Fragestellungen, Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten, Umgang mit<br />

Patientendaten/Verhalten bei Verdacht auf Straftaten, Zusammenarbeit mit der Industrie,<br />

Korruption und Compliance ein. Es folgten interessante Diskussionen und<br />

ein reger Erfahrungsaustausch.<br />

Im Jahr 2012 wurde anstelle des Juristentreffens der Sächsische Krankenhausrechtstag<br />

durchgeführt. Namhafte Referenten von Bundesgerichten und Rechtsan-<br />

4


wälte haben zu ausgewählte Sachverhalte umfassen referiert. Neben der inhaltlichen<br />

Ausrichtung der Veranstaltung haben die Teilnehmer den fachlichen Austausch am<br />

Rande des Treffens positiv bewertet und eine Wiederholung angeregt.<br />

Ärzte für <strong>Sachsen</strong><br />

Zur Gewinnung ärztlichen Nachwuchses führte die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

auch in 2011 und 2012 die bereits seit einigen Jahren etablierten Informationsveranstaltungen<br />

für Medizinstudenten des fünften Studienjahres an den Universitätsstandorten<br />

Dresden und Leipzig durch.<br />

In Vorträgen und Podiumsdiskussionen wurden die Jungmediziner zu Organisation,<br />

Ablauf und Besonderheiten der ärztlichen Weiterbildung informiert. An den Präsentationsständen<br />

der teilnehmenden sächsischen Krankenhäuser wurden individuelle<br />

Beratungsgespräche durchgeführt.<br />

Die Veranstaltung wurde auch diesmal wieder in Kooperation mit der Sächsischen<br />

Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung <strong>Sachsen</strong> durchgeführt<br />

und von den Fachbereichen der Universitäten unterstützt.<br />

Weiterhin beteiligte sich die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> an der alljährlich im<br />

Januar in der Sächsischen Landesärztekammer stattfindenden Informationsveranstaltung<br />

für Weiterzubildende. Auch hier gab es großes Interesse der bereits in Weiterbildung<br />

befindlichen Ärzte an den angebotenen Workshops und an der individuellen<br />

Beratung an den Präsentationsständen der Mitgliedskrankenhäuser.<br />

Sächsische Krankenhäuser als Wirtschaftsstandorte<br />

Die Ausgaben für Krankenhäuser sollten nicht ohne ihre Wirkung für Wirtschaft und<br />

Beschäftigung betrachtet werden. Im Rahmen eines Gutachtens im Auftrag der<br />

<strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> und unter der wissenschaftlichen Leitung von U-<br />

niv.-Prof. Dr. Gottfried Haber (Donau Universität Krems, Österreich) wurde in 2012<br />

der Wirtschaftsfaktor Krankenhaus aus ökonomischer Sicht analysiert.<br />

Anhand detaillierter Daten über die Ausgaben- und Beschäftigungsstrukturen wurden<br />

Wertschöpfung (Beitrag zur Wirtschaftsleistung) und Beschäftigungseffekte (Arbeitsplätze)<br />

ermittelt. Das Ergebnis: Die Krankenhäuser sind ein starker Wirtschaftsfaktor<br />

und Wachstumsmotor, nicht nur auf regionaler Ebene, sondern auch für die<br />

deutsche Gesamtwirtschaft. Arbeitsplätze und Wertschöpfung durch Krankenhäuser<br />

sind außerdem stabil und damit vergleichsweise krisensicher.<br />

Die Ergebnisse zeigen, ausgehend von einem jährlichen Umsatzvolumen der sächsischen<br />

Krankenhäuser i. H. v. 3,5 Mrd. EUR, dass als Bruttoeffekt (deutsche Wirtschaft)<br />

mehr als 2,2 Mrd. EUR Wertschöpfung erzielt werden. Mit weiteren<br />

441 Mio. EUR in Form von Vorleistungen und 1,8 Mrd. EUR durch Kaufkrafteffekte<br />

summiert sich die Gesamtwertschöpfung auf gut 4,5 Mrd. EUR.<br />

Die Beschäftigungseffekte beliefen sich insgesamt auf 92.313 (Deutschland) zusätzliche<br />

vom Krankenhaus ausgehende Arbeitsplätze, davon allein für <strong>Sachsen</strong> 74.003.<br />

Als Investitionseffekt bei 1 Mio. EUR Investitionssumme ergaben sich Gesamtwertschöpfungseffekte<br />

von 1,021 Mio. EUR.<br />

Effekte durch die Verbesserung der Gesundheit der lokalen und regionalen Bevölkerung<br />

sind – da nicht quantifizierbar – nicht eingerechnet worden.<br />

Ärzte für<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Sächsische<br />

Krankenhäuser<br />

als<br />

Wirtschaftsstandorte<br />

5


eHealth<br />

Telematik<br />

Elektronische<br />

Gesundheitskarte<br />

eHealth/Telematik<br />

Die Arbeit im Bereich eHealth war im Berichtszeitraum durch intensive Gremienarbeit<br />

geprägt. Insbesondere die nach langen Verzögerungen erfolgte Einführung der<br />

elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erforderte umfangreiche Abstimmungen<br />

zwischen Bundes- und Landesebene, um letztlich den Verantwortlichen im Krankenhaus<br />

vor Ort die für den Basis-Rollout relevanten Informationen gezielt zuleiten zu<br />

können. Diese und weitere Themen wurden durch die kontinuierliche Beteiligung an<br />

der Arbeit des DKG-Ausschusses „Daten-Information und -Kommunikation“ abgedeckt.<br />

Neben den politisch gesetzten Themen entschloss sich der Fachausschuss, die inhaltliche<br />

Arbeit zukünftig noch stärker an den aus Sicht der Krankenhauspraxis wichtigen<br />

Themen auszurichten. Dazu war es notwendig, zunächst mehr über den Unterstützungsbedarf<br />

und die Probleme bei der praktischen Umsetzung von IT-Themen im<br />

Krankenhaus vor Ort zu erfahren, insbesondere da eine Auffächerung der Themen<br />

und damit ein gesteigerter Informationsbedarf bei allen Beteiligten festzustellen war.<br />

Auf Grund dieser Konstellation hatte sich der Fachausschuss DIK zur Einrichtung<br />

einer Arbeitsgruppe „Krankenhaus-Informationstechnik“ entschlossen. Diese AG<br />

KH-IT wurde im Oktober 2011 gegründet und bearbeitete ebenfalls unter Beteiligung<br />

der KGS spezifische Fragestellungen intensiv.<br />

Gegenstand der ersten sieben Arbeitssitzungen war die methodische Bestandsaufnahme<br />

vorhandener IT-Lösungen im Krankenhaussektor, welcher sich eine quantitative<br />

Untersuchung in Form einer Befragung von Einrichtungen im Herbst 2012 durch<br />

das DKI anschloss. Weiteres zentrales Thema der AG KH-IT war das Thema Datenschutz;<br />

hierzu erfolgten Abstimmungen mit dem bvitg und den Landesdatenschützern,<br />

um das komplexe Thema für den Krankenhausbereich mit seinen spezifischen<br />

organisatorischen Anforderungen handhabbar zu gestalten.<br />

Einführung der elektronischen Gesundheitskarte<br />

Obgleich die eGK entgegen den ursprünglichen Planungen (Zwiebelschalenmodell)<br />

in einem bundesweiten Basis-Rollout eingeführt wurde, hat die Geschäftsstelle die<br />

Zusammenarbeit in der ARGE SaxMediCard zur Vorbereitung gemeinsam mit den<br />

anderen Leistungserbringerorganisation und den Kostenträgern genutzt. Sowohl die<br />

Vernetzung der eGK-Verantwortlichen der sächsischen Krankenhäuser als auch die<br />

zentrale Informationsveranstaltung der KGS am 5.7.2011 haben neben den KGS-<br />

Mitteilungen dafür gesorgt, dass die für die Umsetzung des Basis-Rollout relevanten<br />

Informationen gefiltert, kanalisiert und rechtzeitig in die Mitgliedseinrichtungen gelangten.<br />

Im Jahr der Einführung der eGK hatten sich die Mitarbeiter der Geschäftsstelle auf<br />

folgenden Veranstaltungen zum Themenbereich eHealth und Telematik informiert:<br />

conhIT Berlin 2011, IT-Trends Medizin/Health Telematics Essen 2011, ZTG-<br />

Workshop »Bausteine für die Telemedizin« Duisburg 2011. Im Jahr 2012 wurden<br />

durch die Teilnahme an der grenzüberschreitenden Czocha-Konferenz in Polen sowie<br />

durch die Themen des 3. Nationalen Fachkongresses Telemedizin in Berlin erneut<br />

auch internationale Aspekte der Thematik in den Blick genommen.<br />

6


Krankenhausplanung<br />

7


Krankenhausplanung<br />

2011 ff.<br />

Krankenhausplanung 2011 ff.<br />

Nachdem die 9. Fortschreibung des Krankenhausplanes 2009/2010 für das Jahr<br />

2011 verlängert wurde, begannen die Vorbereitungen für den Krankenhausplan<br />

2012/2013 mit der Übersendung der Anträge der Krankenhausträger im März 2011<br />

an das SMS. Dabei sollten auch Vorstellungen zur künftigen Entwicklung und ggf.<br />

zu besonderen Versorgungsbereichen dargelegt werden. Auch Anträge zur Strukturentwicklung<br />

der stationären und teilstationären Versorgung sollten dabei berücksichtigt<br />

werden.<br />

Mitte April 2011 erfolgte - nach vorangegangenen gemeinsamen Beratungen in den<br />

Monaten Februar, März, April und Mai 2011- die Abstimmung zum Verbalteil des<br />

Krankenhausplans durch die Beteiligten. Dieser wurde im Mai 2011 zusammen mit<br />

den Beschlussvorlagen durch das SMS an die Mitglieder des KPA versandt und in<br />

den Beratungen am 27. und 28. Juni unter Berücksichtigung der Anträge und Zuarbeiten<br />

durch die Krankenhausträger beraten und beschlossen. Eine Vielzahl von Beschlüssen<br />

konnten dabei wegen grundsätzlich unterschiedlicher Auffassungen nicht<br />

einvernehmlich getroffen werden.<br />

Im August/September 2011 fanden die Anhörungen der Krankenhausträger durch das<br />

SMS zum Ergebnis der v. g. Beratungen des KPA statt und im IV. Quartal 2011 erfolgte<br />

die Kabinettsbefassung. Da es bei der Vorbereitung der Kabinettsvorlage im<br />

Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens durch die Ressorts überraschender Weise<br />

Einwände durch das SMWK, die Staatkanzlei u. a. gab, verzögerte sich die Verabschiedung<br />

des Krankenhausplans 2012/2013 auf den 10. Januar 2012 und die Veröffentlichung<br />

im Sächsischen Amtsblatt, Sonderdruck 1/2012 auf den 11.02.2012.<br />

Die Geschäftsstelle brachte zunächst gegenüber dem SMS und dann auch schriftlich<br />

gegenüber der Staatskanzlei die Irritation der Krankenhausseite über diese Vorgehensweise<br />

und die berechtigten Erwartungen der Krankenhäuser an ein rechtssicheres<br />

Verfahren, an den schnellstmöglichen Abschluss des Verfahrens sowie zur zukünftigen<br />

Vermeidung solcher Verzögerungen zum Ausdruck.<br />

Nach den der KGS vorliegenden Informationen, hatten die Krankenhausträger für 17<br />

Krankenhausstandorte Rechtsmittel gegen den Feststellungsbescheid eingelegt. Beschwert<br />

wurden insbesondere<br />

- Ablehnungen des Versorgungsauftrages im Bereich der Neurochirurgie, der<br />

Spez. septischen Chirurgie, der Kinderchirurgie, der Akutgeriatrie,<br />

- Ablehnungen der Versorgungsstufe „Schwerpunktversorgung“ sowie die<br />

- Nichtgewährung von bedarfsnotwendigen Versorgungs- bzw. Planbettenkapazitäten.<br />

Im Rahmen einer Beratung der krankenhausseitigen Mitglieder des Krankenhausplanungsausschusses<br />

am 05.03.2012 erfolgte zum einen ein Rückblick auf die Krankenhausplanung<br />

für 2012/2013 und zum anderen ein Ausblick auf die Krankenhausplanung<br />

2014 ff.. Im Ergebnis dieser Abstimmung sind insbesondere folgende Punkte<br />

hervorzuheben:<br />

• Die Krankenhausseite im KPA spricht sich grundsätzlich für die Beibehaltung<br />

einer Rahmenplanung in Anlehnung an die Fachgebiete der ärztlichen Weiterbildungsordnung<br />

aus. Krankenhausplanerische Festlegungen innerhalb der<br />

Fachgebiete sollen weiterhin die Ausnahme bleiben bzw. nur bei entsprechend<br />

hinreichender Begründung erfolgen. Eine faktische Leistungsplanung ist abzulehnen.<br />

• Für das Agieren der Krankenhausseite ist weiterhin die Orientierung an den<br />

Planungsgrundsätzen in Verbindung mit der Einhaltung transparenter „Spielre-<br />

8


geln“ und einer hinreichenden Begründbarkeit getroffener Entscheidungen<br />

Grundlage.<br />

• Im Rahmen der Möglichkeiten sollte die Krankenhausplanung nicht ausschließlich<br />

Entwicklungen nachvollziehen bzw. auf diese reagieren, sondern in bestimmten<br />

Bereichen durch entsprechend begründete Akzente gestaltend Einfluss<br />

nehmen. Bespielhaft sei hier auf die Entwicklung der Zentren und Ballungsräume<br />

und deren Sogwirkung hingewiesen (These: Landesentwicklungsplan<br />

= Zentrenentwicklungsplan, Zentren entwickeln sich von selbst), wobei zu<br />

prüfen wäre, ob die Krankenhausplanung im Rahmen ihrer Möglichkeiten die<br />

Entwicklung der Regionen stärken sollte.<br />

In den weiteren Beratungen des KPA wirkte die Geschäftsstelle darauf hin, dass noch<br />

im Laufe des Jahres 2012 eine Abstimmung zwischen den Beteiligten zu den<br />

Grundsätzen der Krankenhausplanung 2014 ff. erfolgen musste, da die Krankenhausträger<br />

bereits Anfang 2013 ihre Anträge für den Krankenhausplan 2014 ff. stellen<br />

müssen.<br />

Aus Sicht des SMS waren nach den bisherigen Erfahrungen „die kurzen bzw. sehr<br />

kurzen“ Planungszeiträume mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Dabei<br />

musste trotz schriftlichem und teils auch mündlichem Anhörungsverfahren festgestellt<br />

werden, dass die Klageverfahren eher zunehmen“.<br />

Nachdem das SMS zunächst einen dreijährigen Planungszeitraum vorgeschlagen hat,<br />

haben sich auch die Beteiligten zwischenzeitlich auf einen zweijährigen Krankenhausplan<br />

für die Jahre 2014/2015 verständigt. Dies begründet sich im Wesentlichen<br />

mit der Möglichkeit einer zeitnahen Anpassung an sich ändernde Inanspruchnahme.<br />

Stark steigende Leistungen in bestimmten Regionen, bei einzelnen Krankenhäusern<br />

und/oder in ausgewählten Leistungsbereichen führen aus Sicht betroffener Krankenhausträger<br />

zur Notwendigkeit einer zeitnahen (quantitativen) Anpassung des Versorgungsauftrages<br />

als Grundlage für eine entsprechende Finanzierung dieser Leistungen.<br />

Änderungen der Planungsgrundsätze und/oder des Planungsverfahrens waren seitens<br />

der Beteiligten nicht thematisiert worden. Hier sind die weiteren Beratungen abzuwarten.<br />

Zweiter Sächsischer Psychiatrieplan<br />

Mit dem Ziel der Fortschreibung des Ersten Sächsischen Landespsychiatrieplans aus<br />

dem Jahr 1993 aufgrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, bestehender<br />

bzw. erkennbarer Versorgungsdefizite, neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse<br />

sowie absehbarer zukünftiger Entwicklungen wurde ab Juli 2010 mit den Anhörungen<br />

der Beteiligten und Verbände begonnen.<br />

Zu dem unter Federführung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und<br />

Verbraucherschutz und unter Mitwirkung des Sächsischen Landesbeirates für Psychiatrie<br />

vorgelegten Entwurf des Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplans nahm<br />

die KGS unter Berücksichtigung der Zuarbeiten aus dem Mitgliedsbereich ausführlich<br />

Stellung (siehe Geschäftsbericht der KGS 2009/10). Die damit verbundenen Anregungen<br />

und Vorschläge der KGS fanden – ebenso wie die Anregungen zahlreicher<br />

anderer Verbände - kaum Berücksichtigung.<br />

Am 07.06.2011 wurde der Zweite Sächsische Psychiatrieplan vom Kabinett verabschiedetet.<br />

Sächsischer<br />

Psychiatrieplan<br />

9


Schlaganfallnetzwerke<br />

Schlaganfallnetzwerke<br />

Nachdem der Aufbau der Schlaganfallnetzwerke in <strong>Sachsen</strong> auf der Grundlage der<br />

Rahmenvereinbarung vom 01.08.2008 zunächst gut voran kam, entstanden im Jahr<br />

2010 u. a. aufgrund der Weiterentwicklung des DRG-Systems unterschiedliche Auffassungen<br />

zwischen Krankenhausseite und Landesverbänden der sächsischen Krankenkassen<br />

(LVSK) zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung hinsichtlich der Voraussetzungen<br />

für die Abrechnung bestimmter Leistungen.<br />

Vor diesem Hintergrund trat die Geschäftsstelle gemeinsam mit Vertretern der<br />

Schlaganfallnetzwerke in Verhandlungen mit der Kostenträgerseite ein. Im Ergebnis<br />

konnte am 04.04.2011 eine 1. Ergänzungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung<br />

Schlaganfallnetzwerk Freistaat <strong>Sachsen</strong> zwischen den Beteiligten konsentiert werden.<br />

Diese enthält im Wesentlichen Präzisierungen zur Sicherstellung der Neurostatuserhebung,<br />

zur Abrechenbarkeit des Zuschlags für Fälle mit Telekonsil und zum<br />

Beitrittsverfahren sowie eine Erhöhung des Zuschlags für Fälle mit Telekonsil von<br />

513 Euro/Fall auf 750 Euro/Fall. Für die Krankenhäuser stellt die Teilnahme in einem<br />

Schlaganfallnetzwerk eine zusätzliche Option mit dem Ziel dar, im Rahmen der<br />

Möglichkeiten die Schlaganfallversorgung zu verbessern.<br />

10


Krankenhausfinanzierung<br />

11


Investitionsfinanzierung<br />

Investitionsfinanzierung<br />

In Vorbereitung der Verabschiedung des Doppelhaushalts für die Jahre 2011 und<br />

2012 hatte die KGS in 2010 zahlreiche Aktivitäten unternommen, um gegenüber<br />

zuständigen politischen Mandats- und Entscheidungsträgern die Notwendigkeiten<br />

und Zusammenhänge im Bereich der Krankenhausinvestitionsförderung aufzuzeigen.<br />

Ziel war es, kurzfristig auf eine Verbesserung der Mittelbereitstellung hinzuwirken<br />

sowie mittel- und langfristig das Erfordernis eines Anschlussinvestitionsprogramms<br />

ab 2015 ff. deutlich zu machen.<br />

Der Doppelhaushalt des Freistaates für die Jahr 2011 und 2012, durch den Landtag<br />

im Dezember 2010 verabschiedet, beinhaltete folgende Investitionsmittelbereitstellung:<br />

Pauschalförderung nach<br />

§ 11 Abs. 3 SächsKHG<br />

Einzelförderung nach<br />

§ 10 SächsKHG und Art. 14 GSG<br />

Kommunales Investitionsprogramm<br />

gem. Art. 20 des Haushaltsbegleitgesetzes<br />

2011/2012<br />

Investive Maßnahmen aus Mitteln des<br />

Europäischen Fonds für regionale Entwicklung<br />

(EFRE) für Telematikmaßnahmen<br />

und Maßnahmen zur Energieeinsparung<br />

2011 2012<br />

32,50 Mio. EUR 32,50 Mio. EUR<br />

55,50 Mio. EUR 55,50 Mio. EUR<br />

5,10 Mio. EUR 5,10 Mio. EUR<br />

2,83 Mio. EUR 8,33 Mio. EUR<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass auch im Ergebnis der Bemühungen<br />

der KGS, die ursprünglich vorgesehene Absenkung der Pauschalfördermittel um<br />

rund 8,5 Mio. EUR p. a. von bisher 38,6 Mio. EUR auf rund 30,0 Mio. EUR p. a.<br />

abgemildert werden konnte. Dennoch blieb eine Absenkung gegenüber den Vorjahren<br />

in Höhe von rund 6,0 Mio. EUR jährlich bestehen.<br />

Darüber hinaus wurden die Krankenhäuser in den Jahren 2011 und 2012 mit mindestens<br />

jeweils 10 % bzw. 5,1 Mio. EUR jährlich im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms<br />

aus erwarteten Steuermehreinnahmen gefördert. Auch wurden<br />

zweckgebunden für Maßnahmen im Bereich der Telematik, transsektoraler Versorgungsnetzwerke<br />

sowie der Energieeinsparung Mittel aus dem Europäischen Fonds<br />

für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt.<br />

Noch im Dezember 2010 erhielten die Krankenhäuser außerdem aus sogenannten<br />

Haushalts-Verstärkungsmitteln (erwartete Steuermehreinnahmen) eine einmalige<br />

Erhöhung der Pauschalfördermittel i. H. v. insgesamt 3,0 Mio. EUR (Änderungsbescheid<br />

zur Pauschalen Förderung für das Jahr 2010). Diese Mittel wurden in Form<br />

einer Abschlagszahlung Anfang 2011 an die Krankenhäuser ausgereicht und im<br />

Rahmen der Pauschalförderung 2011 (zusätzlich) verrechnet.<br />

Insgesamt bleibt jedoch die Herausforderung bestehen, die Investitionsmittelbereitstellung<br />

nach Kassenlage durch ein mittel- und langfristig angelegtes Krankenhausinvestitionsprogramm<br />

zu ersetzen. Durch den Wegfall der bisherigen Kassenmittel<br />

i. H. v. rund 45 Mio. EUR (Art. 14 GSG) zum Jahresende 2014 muss spätestens für<br />

2015 ff. eine geänderte Mittelbereitstellung durch den Freistaat erfolgen. Die Geschäftsstelle<br />

thematisiert dies auch weiterhin im Rahmen der Gespräche mit politischen<br />

Entscheidungsträgern.<br />

12


Dem Vernehmen nach will <strong>Sachsen</strong> nach Vorlage der Investitionsbewertungsrelationen<br />

durch das InEK die Verteilungswirkungen einer künftigen fallpauschalierten<br />

Investitionsfinanzierung eingehend prüfen. Nach Angaben des SMS werden die<br />

durch die Krankenhausträger angemeldeten Investitionsmaßnahmen in einer offenen<br />

Anmeldeliste geführt, deren Volumen sich zurzeit auf ca. 250 Mio. EUR beläuft,<br />

jedoch derzeit wenig Aussicht auf positiven Bescheid hat.<br />

Investitionsbedarf<br />

Die in 2011 von der KGS beauftragte gutachterliche Stellungnahme der KPMG AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Bestimmung des zukünftigen Investitionsbedarfs<br />

sächsischer Krankenhäuser bis zum Jahr 2025 und Entwicklung eines Konzepts zur<br />

Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser in <strong>Sachsen</strong>“ ermittelte durch Auswertung<br />

der Jahresabschlüsse sächsischer Krankenhäuser auf der Basis des Bettenneuwertes,<br />

der Abschreibungsquote und der Anzahl der im Krankenhausplan <strong>Sachsen</strong><br />

ausgewiesenen Planbetten den aktuellen verstetigten Investitionsbedarf i. H. v.<br />

233,5 Mio. EUR pro Jahr. Die im sächsischen Doppelhaushalt 2011/12 ausgewiesenen<br />

Fördermittel von insgesamt 88 Mio. EUR p. a führen somit zu einer jährlichen<br />

Finanzierungslücke von 145,5 Mio. EUR. Der bereits aufgelaufene Investitionsstau<br />

der Vorjahre für ausstehende Investitionen wie bspw. Umbauten, neue Geräte, Computertechnik,<br />

etc. ist dabei noch unberücksichtigt.<br />

Auch der Entwurf für den kommenden Doppelhaushalt 2013/2014 sieht lediglich<br />

eine Investitionssumme von 101 Millionen Euro pro Jahr vor, darin enthalten sind<br />

die gesetzlichen Investitionszuschläge der Krankenkassen (Artikel-14-Programm des<br />

Gesundheitsstrukturgesetzes) von 44 Mio. EUR.<br />

Unter Zugrundelegung von statistischen Annahmen in den Bereichen Demografie,<br />

medizinisch-technischer Fortschritt, Kostensteigerungen, Strukturverschiebungen<br />

zwischen ambulantem und stationärem Bereich und der Bevölkerungsentwicklung<br />

prognostizierte die KPMG einen Anstieg des künftigen Investitionsbedarf bis 2025<br />

auf mindestens 245,4 Mio. EUR.<br />

Kommunales Investitionsprogramm i. V. m. Art. 20 des Haushaltsbegleitgesetzes<br />

2011/2012 vom 15. Dezember 2010<br />

Investitionsbedarf<br />

Kommunales<br />

Investitionsprogramm<br />

Im „Gesetz über die Gewährung einer Investitionspauschale an die Kreisfreien Städte<br />

und Landkreise in den Jahren 2011 und 2012 sowie über die Gewährung einer Straßenbaupauschale“<br />

war die Bereitstellung einer Investitionspauschale in Höhe von<br />

jährlich 51 Mio. EUR in den Jahren 2011 und 2012 vorgesehen. Von diesen Investitionsmitteln<br />

waren mindestens 10 % „für den Bau, die Sanierung und Ausstattung<br />

von Krankenhäusern, die in das Krankenhausinvestitionsprogramm des Freistaates<br />

<strong>Sachsen</strong> aufgenommen sind, zu verwenden“. Die Höhe der Zuweisungen an die<br />

Kreisfreien Städte und Landkreise bemisst sich nach dem Anteil der Einwohner der<br />

jeweiligen Kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises an der Gesamteinwohnerzahl.<br />

Die weit überwiegende Zahl der Landkreise und kreisfreien Städte haben alle Krankenhäuser<br />

unabhängig von der Trägerschaft bei der Verteilung der Mittel bzw. der<br />

Förderung entsprechender Maßnahmen berücksichtigt.<br />

13


Investitionsbewertungsrelationen<br />

Landesweiter<br />

Basisfallwert<br />

Entwicklung und Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen nach § 10<br />

Abs. 2 KHG<br />

Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) hatte der Gesetzgeber die<br />

Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene beauftragt, die Voraussetzungen für<br />

eine Förderung von Krankenhausinvestitionen anhand leistungsorientierter Investitionspauschalen<br />

zu schaffen.<br />

Die Selbstverwaltungspartner hatten sich darauf verständigt, der ersten Kalkulation<br />

der Investitionsbewertungsrelationen einen Prätest voranzustellen, um die Anwendbarkeit<br />

des Kalkulationsmodells zu überprüfen und Erkenntnisse über notwendige<br />

Präzisierungen oder Korrekturen des Kalkulationshandbuches zu sammeln. Seit Februar<br />

2011 konnten sich Krankenhäuser beim InEK über den Inhalt und den Ablauf<br />

des Prätests informieren und ggf. ihr Interesse an der Teilnahme bekunden. Der<br />

Fachausschuss für Krankenhausfinanzierung der KGS und die Geschäftsstelle hatten<br />

es als wünschenswert erachtet, dass sich auch sächsische Krankenhäuser an diesem<br />

Prätest beteiligen und die Geschäftsstelle hatte die Mitgliedseinrichtungen entsprechend<br />

informiert.<br />

Aus den bis Mitte März 2011 eingegangenen Interessensbekundungen hat das InEK<br />

insgesamt 18 Krankenhäuser ausgewählt und mit diesen eine Vereinbarung über die<br />

Teilnahme am Prätest abgeschlossen. Positiv bewertet das InEK, dass sich unter den<br />

Teilnehmern kleine, mittlere und große Krankenhäuser und sowohl öffentliche, freigemeinnützige<br />

als auch private Krankenhäuser befanden. Auch zwei Universitätsklinika<br />

konnten zur Prätest-Teilnahme gewonnen werden.<br />

Für die Übermittlung der aufbereiteten Kalkulationsdaten an das InEK war der Zeitraum<br />

vom 01.09.2011 bis zum 21.10.2011 vorgesehen. Während dieser Zeit hatte das<br />

InEK in Anlehnung an das Verfahren bei der Erhebung der DRG/PSY-Behandlungskosten<br />

die Datenanalyse und damit verbunden den Austausch mit den kalkulierenden<br />

Krankenhäusern zu festgestellten Auffälligkeiten organisiert.<br />

Nach Abschluss des Prätests wurde durch das InEK auf der Grundlage der so gewonnenen<br />

Erkenntnisse das Kalkulationshandbuch überarbeitet und durch die<br />

Selbstverwaltungspartner abgenommen. Zwischenzeitlich erfolgte die Probekalkulation<br />

unter Verwendung der Kalkulationsdaten von 23 Krankenhäusern.<br />

Wann die Vorlage der Kalkulationsergebnisse durch das InEK, die Veröffentlichung<br />

der IBWR und somit die optionale Anwendung des neuen Systems durch die Länder<br />

erfolgen wird, bleibt abzuwarten.<br />

Landesweiter Basisfallwert (LBFW) 2011/2012<br />

Im Rahmen der Ermittlungen des jährlichen Landesweiten Basisfallwerts bittet die<br />

Geschäftsstelle jährlich die Mitgliedseinrichtungen um die Übermittlung von Vereinbarungs-<br />

und Ist-Daten. Die umfangreiche Datensammlung wird erfasst und ausgewertet,<br />

um auf Basis einer Vergangenheitsbetrachtung prospektiv eine Einschätzung<br />

insbesondere von Kosten- und Leistungsentwicklungen für den Vereinbarungszeitraum<br />

des Landesweiten Basisfallwerts vorzunehmen.<br />

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Verhandlung wird die Geschäftsstelle in<br />

bewährter Weise durch Krankenhauspraktiker in der Arbeitsgruppe „Landesbasisfallwert“<br />

der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> unterstützt. Durch die Arbeitsgruppe<br />

wird jährlich eine Forderung erarbeitet und die Verhandlung mit den Landesverbänden<br />

der sächsischen Krankenkassen fachlich begleitet. Unmittelbare Unterstützung in<br />

14


den Verhandlungen erfährt die Geschäftsstelle durch eine eigens dafür eingesetzte<br />

Verhandlungskommission und je nach Bedarf durch einen externen Rechtsbeistand.<br />

Fachlich findet darüber hinaus ein Informationsaustausch der Geschäftsstelle mit<br />

anderen Landeskrankenhausgesellschaften statt. Die Landesbasisfallwerte 2011 und<br />

2012 wurden mit folgenden Ergebnissen vereinbart:<br />

Landesweiter Basisfallwert 2011 Landesweiter Basisfallwert 2012<br />

vor Kappung und<br />

ohne Ausgleich<br />

nach Kappung<br />

und mit Ausgleich<br />

ohne Ausgleich<br />

mit Ausgleich<br />

2.884,00 EUR 2.884,00 EUR 2.942,50 EUR 2.942,24 EUR<br />

Mit dem Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische<br />

und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz – PsychEntgG)<br />

wurde eine zusätzliche anteilige Finanzierung bestimmter, tariflich für das Jahr 2012<br />

vereinbarter, Lohn- und Gehaltssteigerungen geregelt. Analog zu dem Vorgehen im<br />

Jahr 2009 wurde für diesen Zweck eine Erhöhungsrate durch die Vertragsparteien<br />

auf Bundesebene i. H. v. 1,52 Prozent vereinbart.<br />

Die anteilige Refinanzierung wurde schließlich umgesetzt, indem der Landesbasisfallwert<br />

2012 im Rahmen einer Neuvereinbarung um ein Drittel der vereinbarten<br />

Erhöhungsrate (0,51 Prozent) erhöht wurde (§ 10 Abs. 5 Satz 5 KHEntgG).<br />

Vor diesem Hintergrund ergaben sich folgende neue Werte:<br />

Landesweiter Basisfallwert 2012<br />

(inkl. Tarifanpassung)<br />

ohne Ausgleich<br />

mit Ausgleich<br />

2.957,51 EUR 2.957,25 EUR<br />

Das neue Entgeltsystem in der Psychiatrie<br />

Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz wurde die Einführung eines durchgängigen,<br />

leistungsorientierten und pauschalierenden Entgeltsystems für die Vergütung<br />

psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen in § 17 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes<br />

geregelt.<br />

Mit der Entwicklung dieses Entgeltsystems wurde die InEK GmbH von den Selbstverwaltungspartnern<br />

beauftragt.<br />

Analog der Entwicklung des G-DRG-Systems sind die Krankenhäuser auch für diese<br />

Leistungsbereiche gesetzlich verpflichtet, Daten gemäß § 21 Krankenhaus-<br />

Entgeltgesetz zu liefern.<br />

Freiwillig können Einrichtungen an der Kalkulation der entsprechenden Psychiatrie-<br />

/Psychosomatik-Entgelte teilnehmen.<br />

Zur Bewältigung der an die Krankenhäuser gestellten Anforderungen hat die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong><br />

<strong>Sachsen</strong> in den Jahren 2011 und 2012 Seminare und Informationsveranstaltungen<br />

zur Kodierung, Leistungserfassung, Kalkulation und zu Optionsmöglichkeit<br />

2013/2014 für den neuen Entgeltbereich angeboten und durchgeführt.<br />

Eine Vielzahl betroffener Krankenhäuser in <strong>Sachsen</strong> nutzten darüber hinaus die<br />

Möglichkeit, an einem Benchmarking-Projekt teilzunehmen, das in Kooperation von<br />

Entgeltsystem<br />

Psychiatrie<br />

15


Ausbildungsfinanzierung<br />

Nichtstationäre<br />

Leistungen<br />

Landeskrankenhausgesellschaften, Deutscher <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> und der<br />

Deutschen Krankenhaus Trust Center und Informationsverarbeitung GmbH angeboten<br />

wird. In diesem Rahmen stehen den Krankenhäusern umfangreiche Möglichkeiten<br />

zur Überprüfung und Auswertung ihrer Daten auch im Vergleich mit anonymisierten<br />

Daten andere Projektteilnehmer zur Verfügung.<br />

Ausbildungsfinanzierung<br />

§ 17 a Abs. 5 Krankenhausfinanzierungsgesetz sieht die Errichtung eines Ausgleichfonds<br />

auf Landesebene zur Vermeidung der wettbewerblichen Nachteile ausbildender<br />

Krankenhäuser vor.<br />

Die Fondserrichtung und Verwaltung ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand sowie<br />

Lasten für Kostenträger und Krankenhäuser verbunden.<br />

Die Zielsetzung einer wettbewerbsneutralen Finanzierung der Ausbildung durch entsprechende<br />

Entlastung der krankenhausindividuellen Entgelte ist grundsätzlich nachvollziehbar<br />

und wünschenswert. Jedoch werden die krankenhausindividuellen Entgelte<br />

bzw. Zahlbasisfallwerte über die Unterschiede im Rahmen der Konvergenz<br />

hinaus auch weiterhin in der Höhe stärker differieren als aufgrund des individuellen<br />

Ausbildungszuschlags.<br />

Gründe dafür sind insbesondere krankenhausindividuelle Ausgleiche und Berichtigungen,<br />

Zu und Abschläge aufgrund unterjähriger Verhandlung sowie weitere krankenhausindividuelle<br />

Zuschläge.<br />

Kosten und Nutzen der Fondserrichtung stehen daher aus Sicht der Beteiligten nach<br />

wie vor in keinem angemessenen Verhältnis.<br />

Vor diesem Hintergrund sind die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> und die Landesverbände<br />

der sächsischen Krankenkassen übereingekommen, auch für die Jahre 2012<br />

bzw. 2013 von der Errichtung des Ausgleichsfonds abzusehen.<br />

Im Jahr 2013 ist erneut gemeinsam die Frage der Errichtung für das Jahr 2014 zu<br />

entscheiden.N<br />

Nichtstationäre Leistungserbringung im Krankenhaus<br />

Verzahnung der Sektoren gekennzeichnet. Krankenhäuser ergänzen mit einem breiten<br />

und stetig steigenden Angebot nichtstationärer Leistungen die ambulante Versorgung<br />

der Bevölkerung. Hierzu hat der Gesetzgeber durch Gesetzesänderungen die<br />

entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen. Dennoch ist die nichtstationäre<br />

Leistungserbringung im Krankenhaus von vielen Auseinandersetzungen mit Kostenträgern<br />

im Rahmen der Leistungsvergütung gekennzeichnet. Die Geschäftsstelle hat<br />

die Mitgliedskrankenhäuser insbesondere durch Mitteilungen, Hinweise und Einzelberatungen<br />

unterstützt. Im Rahmen der turnusmäßigen Gespräche mit den Landesverbänden<br />

der sächsischen Krankenkassen standen Themen der nichtstationären<br />

Leistungserbringung im Fokus der Diskussionen.<br />

In dem vom Bericht erfassten Zeitraum wurden in sächsischen Krankenhäusern<br />

mengenmäßig mehr nichtstationäre Leistungen erbracht als im stationären Kerngeschäft.<br />

Nachstehend sind die wichtigsten nichtstationären Leistungen dargestellt, die<br />

gemäß der aktuellen Gesetzeslage im Krankenhaus erbracht werden können.<br />

16


Nichtstationäre Leistung<br />

Gesetzliche Grundlage<br />

Ermächtigungen<br />

§ 116 SGB V<br />

Ambulantes Operieren<br />

§ 115 b SGB V<br />

Vor- und nachstationäre Leistungen<br />

§ 115 a SGB V<br />

Sozialpädiatrische Zentren<br />

§ 119 SGB V<br />

Hochschulambulanzen<br />

§ 117 SGB V<br />

Teilstationäre Leistungen<br />

§ 39 SGB<br />

Spezialfachärztliche Versorgung<br />

§ 116 b SGB V<br />

Psychiatrische Institutsambulanzen<br />

§ 118 SGB V<br />

Disease Management Programme<br />

§ 137 f SGB V<br />

Ambulante Behandlung bei Unterversorgung § 116 a SGB V<br />

Spezialambulanzen an Kinderkliniken<br />

§ 120 Abs. 1 a SGB V<br />

Notfallambulanzen<br />

§ 76 Abs. 1 SGB V<br />

Psychosomatische Institutsambulanzen<br />

§ 118 Abs. 3 SGB V<br />

Geriatrische Institutsambulanzen<br />

§ 118 a SGB V<br />

Auswahl nichtstationärer Leistungen im Krankenhaus<br />

Hinzu kommen eine Reihe von nichtstationären Leistungen, die Krankenhäuser in<br />

Kooperation mit den niedergelassenen Vertragsärzten erbringen können (z. B: Integrierte<br />

Versorgung gemäß §§ 140 a ff. SGB V, Medizinische Versorgungszentren gemäß<br />

§ 95 SGB V, BGB-Kooperationen gemäß VAändG, Belegärztliche Leistungen<br />

gemäß § 121 SGB V). Nicht unerwähnt bleiben soll die Versorgung mit Heil- und<br />

Hilfsmitteln sowie die Versorgung mit Arzneimitteln aus Krankenhausapotheken.<br />

Die Geschäftsstelle führte mit fachlicher Unterstützung engagierter Krankenhauspraktiker<br />

jeweils in den Jahren 2011 und 2012 zahlreiche Verhandlungen auf der<br />

Landesebene zur Vergütungs- und Vertragsanpassung in verschiedenen nichtstationären<br />

Vertragsbereichen durch. Trotz enger Verhandlungsspielräume auf beiden Seiten<br />

gelang es dennoch, tragfähige Kompromisse zu finden. Die von Verhandlungen<br />

betroffenen Vereinbarungen sind in der folgenden Übersicht dargestellt.<br />

Vereinbarung<br />

Vereinbarung nach § 120 Abs. 2 Satz 2 SGB V<br />

über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen<br />

der Psychiatrischen Institutsambulanzen nach §<br />

118 SGB V in <strong>Sachsen</strong><br />

Vereinbarung über die Abrechnung und Vergütung<br />

der ambulanten Behandlung im Krankenhaus gemäß<br />

§ 116 b SGB V (Durchführungsvereinbarung)<br />

Vereinbarung zur Kostenerstattung der ärztlichen<br />

Betreuung bei Krankentransporten zur Verlegung<br />

zwischen Krankenhäusern<br />

Vereinbarung zur Honorierung und Abrechnung<br />

notärztlicher Leistungen von Krankenhäusern im<br />

Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

Vergütungsanpassung<br />

Exkurs: Psychiatrische Institutsambulanzen gemäß § 118 SGB V<br />

x<br />

x<br />

x<br />

Vertragsanpassung<br />

x<br />

x<br />

x<br />

PIA gemäß<br />

§ 118 SGB V<br />

Die 25 Psychiatrischen Institutsambulanzen im Freistaat <strong>Sachsen</strong> versorgen derzeit<br />

rund 90.000 Patienten, die wegen Art, Schwere, Dauer oder Entfernung keinen niedergelassenen<br />

Arzt erreichen können. Die Fallzahlen und Patientenkontakte in den<br />

Psychiatrischen Institutsambulanzen nehmen dabei stetig zu. Ursächlich ist das zunehmende<br />

Wegbrechen der vertragsärztlichen psychiatrischen Versorgung insbeson-<br />

17


dere außerhalb der Ballungsräume zu nennen. Darüber hinaus haben psychische Erkrankungen<br />

vor allem bei jungen Erwachsenen in den vergangenen zwölf Jahren<br />

überproportional zugenommen.<br />

Die Wartezeiten für eine Erstbehandlung oder Krisenintervention im niedergelassenen<br />

Bereich betragen teilweise bis zu 6 - 9 Monate. Die psychiatrischen Patienten der<br />

Institutsambulanzen weisen häufig komplexe Erkrankungsbilder auf und sind selten<br />

wartezimmerfähig. Die Psychiatrische Institutsambulanz ist daher oft die einzige<br />

Anlaufstelle für eine ambulante Konsultation. Darüber hinaus leisten die Psychiatrischen<br />

Institutsambulanzen im Freistaat <strong>Sachsen</strong> einen umfänglichen Anteil an der<br />

psychiatrischen aufsuchenden Versorgung von Heimbewohnern.<br />

Umso bedeutender ist eine auskömmliche Vergütung der erbrachten Leistungen vor<br />

dem Hintergrund steigender Personal- und Sachkosten. Um die Leistungsfähigkeit<br />

der Psychiatrischen Institutsambulanzen bei wirtschaftlicher Betriebsführung zu gewährleisten<br />

verhandelte die Geschäftsstelle in 2011 und 2012 die Anpassung der<br />

Vergütungssätze.<br />

Im Ergebnis der Verhandlungen in 2011 konnte eine Steigerung der Vergütungssätze<br />

um 1,55% ab 01.04.2011 bei einer einjährigen Vertragslaufzeit erreicht werden. Für<br />

2012 würde eine Anhebung der Vergütung um 1,98 % zum 01.04.2012 und um weitere<br />

2,5 % zum 01.01.2013 bei einer zweijährigen Laufzeit bis 31.03.2014 konsentiert.<br />

Neben der Vergütungsproblematik beschäftigte sich die Geschäftsstelle intensiv mit<br />

den Fragestellungen rund um das seit 2012 verpflichtend einzuführende elektronische<br />

Abrechnungsverfahren gemäß § 120 Abs. 3 SGB V. Darüber hinaus erfolgte ein<br />

reger Austausch zur bundeseinheitlichen Leistungsdokumentation im Zusammenhang<br />

mit dem Prüfauftrag gemäß § 17d Abs. 1 S. 3 KHG.<br />

18


Rechtsangelegenheiten<br />

und Krankenhausorganisation<br />

19


Kooperation<br />

mit niedergelassenen<br />

Ärzten<br />

Entlassmanagement<br />

Pflegeüberleitung<br />

Arzneimittelversorgung<br />

Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten<br />

Ab dem 01.01.2013 gibt es eine belastbare gesetzliche Grundlage (§ 2 Abs. 1 und 3<br />

KHEntgG/BPflV) für die kooperative Leistungserbringung zwischen Krankenhäusern<br />

und externen Ärzten im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen. Damit<br />

ist auch die Vergütung stationärer Krankenhausleistungen des Krankenhauses bei<br />

Heranziehung externer Ärzte sichergestellt. Für die Leistungsbereiche ambulantes<br />

Operieren (§ 115 b SGB V i. V. m. dem AOP Vertrag) und vor- und nachstationäre<br />

Krankenhausleistung (§ 115 a SGB V) wurde diesbezüglich bereits im Rahmen des<br />

GKV-Versorgungsstrukturgesetz für Klarheit gesorgt. Im Ergebnis ist der Gesetzgeber<br />

einer alten Forderung der KGS nachgekommen, die Kooperation von Krankenhäusern<br />

und externen Ärzten im Gesetz zu verankern.<br />

Entlassmanagement/Pflegeüberleitung<br />

Die zentrale Regelung zum Entlassmanagement in § 11 Abs. 4 SGB V wurde zunächst<br />

um die gesetzliche Klarstellung ergänzt, wonach das Entlassmanagement<br />

nunmehr auch den Übergang in die fachärztliche Anschlussversorgung umfasst. Ü-<br />

berdies wurde in § 39 Abs. 1 SGB V ausdrücklich geregelt, dass die Krankenhausbehandlung<br />

gesetzlich versicherter Patienten auch ein Entlassmanagement zur Lösung<br />

von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung<br />

umfasst, im Rahmen dessen die erforderliche Übermittlung von Patientendaten nur<br />

mit Einwilligung und vorheriger Information der Versicherten erfolgen darf. § 112<br />

Abs. 2 Satz 1 SGB V wurde um eine neue Ziffer 7 erweitert, wonach das Nähere<br />

über Voraussetzungen, Art und Umfang des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1<br />

Satz 4 bis 7 SGB V auch Gegenstand von Landesverträgen nach § 112 SGB V sein<br />

kann.<br />

Die Geschäftsstelle führt derzeit Verhandlungen mit den Landeverbänden der sächsischen<br />

Krankenkassen (LVSK) mit dem Ziel des Abschlusses einer entsprechenden<br />

Landesvereinbarung. Nach Auffassung der KGS sollten insbesondere die Schnittstellen<br />

stationäre Krankenhausversorgung/Reha und stationäre Krankenhausversorgung/Pflege<br />

geregelt werden unter Inanspruchnahme der Bewilligungsstellen der<br />

Kranken- bzw. Pflegekassen.<br />

Arzneimittelversorgung durch Krankenhausapotheken<br />

Das Bundeskabinett hat nach der Zustimmung des Bundesrates die Novellierung der<br />

Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) beschlossen. Für Krankenhausapotheken sind<br />

insbesondere die Neuregelungen zur Herstellung patientenindividueller parenteraler<br />

Arzneimittelzubereitungen (Zytostatika) von Bedeutung. Durch neue medikamentöse<br />

Behandlungsmöglichkeiten in der Onkologie hat der Bereich der Zytostatikaherstellung<br />

für die Kliniken in den letzten Jahren auch wirtschaftlich erheblich an Bedeutung<br />

gewonnen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte mit der Novellierung<br />

der ApBetrO ursprünglich die Zielsetzung verfolgt, den für Industriebetriebe<br />

gültigen sogenannten GMP-Standard auch von den rezepturherstellenden Krankenhausapotheken<br />

zu fordern. Dieses politische Vorhaben wurde im Laufe des Verordnungsgebungsverfahrens<br />

fallengelassen, womit den Argumenten von DKG und AD-<br />

KA weitgehend gefolgt wurde. Im Ergebnis können mit den nun beschlossenen Regelungen<br />

Krankenhausapotheken auch ohne bauliche Maßnahmen oder umfassende<br />

sonstige Investitionstätigkeiten weiterhin Zytostatikazubereitungen in dem bisherigen<br />

Umfang herstellen.<br />

20


Krankenhaushygiene/Infektionsschutz<br />

Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Hygiene und Infektionsprävention<br />

(SächsMedHygVO) ist in Kraft getreten. Regelungsgegenstand der Verordnung<br />

sind die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung<br />

und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit speziellen<br />

Resistenzen in medizinischen Einrichtungen, also auch in Krankenhäusern. Die<br />

SächsMedHygVO enthält auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes<br />

insbesondere personelle Vorgaben.<br />

Zusätzlich zu den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes sieht die Hygieneverordnung<br />

die Bestellung von Hygienebeauftragten in der Pflege vor. Krankenhäuser sollen<br />

in allen Stationen und Funktionsbereichen Hygienebeauftragte in der Pflege be-<br />

Krankenhaushygiene<br />

Infektionsschutz<br />

Krankenhaushygieniker<br />

In Krankenhäusern mit mehr als 400 Betten ist die Mitarbeit eines vollzeitbeschäftigten<br />

Krankenhaushygienikers vorgeschrieben. Bei Krankenhäusern mit weniger als<br />

400 Betten ist die Mitarbeit eines teilzeitbeschäftigten oder die Beratung durch einen<br />

externen Krankenhaushygieniker zulässig. Die erforderliche Qualifikation besitzt,<br />

wer die Anerkennung als Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder für Mikrobiologie,<br />

Virologie und Infektionsepidemiologie erhalten hat. Die Qualifikation besitzt<br />

auch, wer approbierter Humanmediziner ist, eine Facharztweiterbildung erfolgreich<br />

abgeschlossen hat und eine von der Landesärztekammer anerkannte Zusatzbezeichnung<br />

auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene erworben oder eine durch die<br />

Landesärztekammer anerkannte strukturierte, curriculare Fortbildung zum Krankenhaushygieniker<br />

erfolgreich absolviert hat.<br />

Hygienebeauftragter Arzt<br />

Jedes Krankenhaus hat mindestens einen hygienebeauftragten Arzt zu bestellen. In<br />

Einrichtungen mit mehreren Fachabteilungen mit besonderem Risikoprofil für nosokomialen<br />

Infektionen ist für jede Fachabteilung ein hygienebeauftragter Arzt zu bestellen.<br />

Als hygienebeauftragter Arzt darf bestellt werden, wer eine Anerkennung als<br />

Facharzt hat, weisungsbefugt ist und an einer von der Landesärztekammer anerkannten<br />

strukturierten curricularen Fortbildung als hygienebeauftragter Arzt im Umfang<br />

von mindestens 40 Stunden mit Erfolg teilgenommen hat.<br />

Hygienefachkraft<br />

Der Personalbedarf für Hygienefachkräfte muss das Behandlungsspektrum der Einrichtung<br />

und das Risikoprofil der dort behandelten Patienten berücksichtigen. Als<br />

Orientierungsmaßstab wird die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene<br />

und Infektionsprävention (KRINKO) „Personelle und organisatorische Voraussetzungen<br />

zur Prävention nosokomialer Infektionen“ herangezogen. Die Hygienefachkraft<br />

muss eine Berufsbezeichnung nach dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege<br />

führen, über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen und<br />

eine Weiterbildung zur Fachkraft für Hygiene in der Pflege an einer staatlich anerkannten<br />

Weiterbildungsstätte mit einer staatlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

haben oder über eine gleichwertige Befähigung verfügen.<br />

Hygienebeauftragter in der Pflege<br />

21


stellen. Dabei handelt es sich um staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpfleger<br />

mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung.<br />

Eine weitere wichtige Regelung ist diejenige zu Surveillance und Dokumentation.<br />

Der Leiter einer Einrichtung hat sicherzustellen, dass Patienten von denen ein Risiko<br />

ausgeht, frühzeitig erkannt und Maßnahmen hinsichtlich des Infektionsschutzes eingeleitet<br />

werden. Dies erfordert eine gute Dokumentation, Datenerfassung und -<br />

aufbereitung. Der Antibiotikaverbrauch ist zu ermitteln, seine Folgen zu bewerten<br />

sowie Konsequenzen für die Verordnung von Antibiotika abzuleiten.<br />

Die KGS arbeitet im MRE-Netzwerk <strong>Sachsen</strong> mit. Die Krankenhäuser fordert vom<br />

Freistaat <strong>Sachsen</strong> einen Lehrstuhl bzw. eine Professur für das Fachgebiet Hygiene<br />

und Umweltmedizin. Nur durch ausreichende Aus- und Weiterbildungskapazitäten<br />

kann dem Fachkräftemangel in diesem Bereich wirksam begegnet werden.<br />

Transplantationsrecht<br />

Patientenrechtegesetz<br />

Transplantationsrecht<br />

Landesrechtlich ist bereits seit einigen Jahren im Krankenhaus die Vorhaltung eines<br />

Transplantationsbeauftragten vorgeschrieben. Das Transplantationsgesetz enthält<br />

nunmehr eine gesetzliche Grundlage für eine teilweise Entschädigung im Hinblick<br />

auf die dadurch verursachten Personalkosten. Die DKG verhandelt derzeit mit dem<br />

GKV- Spitzenverband die Vergütung.<br />

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) Region-Ost war im Jahr 2011 die<br />

Region in Deutschland mit den meisten Organspenden. Dies ist auch das Ergebnis<br />

einer guten Zusammenarbeit der sächsischen Krankenhäuser und der regionalen<br />

DSO. Die KGS-Geschäftsstelle wird den Organspendeprozess in den sächsischen<br />

Krankenhäusern weiterhin intensiv unterstützen.<br />

Patientenrechtegesetz<br />

Derzeit diskutiert der Bundestag den Regierungsentwurf eines Patientenrechtegesetzes.<br />

Ziele und Inhalte des Patientenrechtegesetzes ist eine ausgewogene, transparente und<br />

verlässliche Gestaltung der Rechte der Patienten mit folgenden Regelungen:<br />

o Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im BGB<br />

o Förderung der Fehlervermeidungskultur<br />

o Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern<br />

o Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern<br />

o Stärkung der Patientenbeteiligung<br />

o Stärkung der Patienteninformation<br />

Der Entwurf des Patientenrechtegesetzes gießt die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats<br />

des BGH in Gesetzesform. Patienten sollen ihre wichtigsten Rechte möglichst<br />

selbst im Gesetz nachlesen können. Kernpunkte sind die Normierung des Behandlungsvertrages<br />

sowie Regelungen zur Aufklärung, Einwilligung, Dokumentation,<br />

Einsichtsrecht und zur Beweislastverteilung. Die KGS begrüßt grundsätzlich den<br />

Regierungsentwurf, der die Rechtsprechung fortschreibt und weitergehende Forderungen<br />

nicht verfolgt, welche die Krankenhäuser vor zusätzliche organisatorische<br />

und finanzielle Belastungen stellen würde. Die KGS-Geschäftsstelle wird das Gesetzgebungsverfahren<br />

weiterhin kritisch begleiten.<br />

22


Tarifentwicklung<br />

Die Tarifvertragsparteien für Bund und Kommunen haben sich auf einen Tarifabschluss<br />

für den TVöD geeinigt. Die Tarifeinigung sieht Entgeltsteigerungen von insgesamt<br />

6,3 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten vor. Zudem haben sich die<br />

Tarifvertragsparteien auf eine neue Urlaubsregelung geeinigt. Der Tarifabschluss gilt<br />

damit auch für die nicht-ärztlichen Beschäftigten an kommunalen Krankenhäusern<br />

im Geltungsbereich des TVÖD-K. VKA und Marburger Bund hatten sich bereits im<br />

Januar auf einen Abschluss für die Ärzte an kommunalen Kliniken im Geltungsbereich<br />

des TV-Ärzte/VKA geeinigt.<br />

Der Tarifabschluss für den TVÖD sieht im Wesentlichen folgende Eckpunkte vor:<br />

Tarifentwicklung<br />

Lineare Entgelterhöhungen<br />

Die Tabellenentgelte werden wie folgt erhöht:<br />

• 3,5 Prozent ab 1. März 2012<br />

• 1,4 Prozent ab 1. Januar 2013<br />

• 1,4 Prozent ab 1. August 2013<br />

Urlaub<br />

Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20. März 2012 (9 AZR 529/10)<br />

entschieden hatte, dass die Altersstaffelung des Erholungsurlaubes im TVöD gegen<br />

das Diskriminierungsverbot wegen Alters verstößt, haben sich die Tarifvertragsparteien<br />

auf eine neue Urlaubsregelung verständigt. Zukünftig erhalten alle Beschäftigten<br />

bei einer 5-Tage-Woche 29 Tage Urlaub, nach dem vollendeten 55. Lebensjahr<br />

30 Tage. Zudem wurde ein Bestands-schutz für Beschäftigte eingeführt, die bis zum<br />

31.12.2012 nach der bisher geltenden Regelung einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen<br />

erworben haben.<br />

Für das Jahr 2012 bleibt es gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund/VKA bei der bis<br />

zum 29. Februar 2012 geltenden Fassung des § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD.<br />

Auszubildende haben nunmehr einen Urlaubsanspruch von 27 Tagen im Jahr bei<br />

einer 5-Tage-Woche.<br />

Laufzeit<br />

Der Tarifabschluss sieht eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 28. Februar 2014<br />

vor.<br />

Bildung erweiterter Landesausschuss gemäß § 116 b SGB V<br />

Krankenhäuser und niedergelassene Vertragsärzte sind berechtigt, Leistungen der<br />

ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zu erbringen, wenn sie die Anforderungen<br />

des § 116 b SGB V sowie der GBA-Richtlinien erfüllen und dies gegenüber<br />

einem auf Landesebene zu bildenden erweiterten Landesausschuss anzeigen. Die<br />

Leistungen und Erkrankungen (z. B. onkologische Erkrankungen mit besonderen<br />

Verlaufsformen) sind in § 116 b SGB V normiert. Nach Ablauf von zwei Monaten ist<br />

der Leistungserbringer berechtigt, an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung<br />

teilzunehmen, es sei denn, der Landesausschuss teilt mit, dass die Anforderungen<br />

und Voraussetzungen nicht erfüllt sind.<br />

Der erweiterte Landesausschuss besteht aus neun Vertretern der Ärzte, neun Vertretern<br />

der Krankenkassen und neun Vertretern der Krankenhäuser. Die Vertreter der<br />

Erweiterter<br />

Landesausschuss<br />

23


gemeinsames<br />

Landesgremium<br />

Neues GEZ-<br />

Gebührenrecht<br />

Koordinierungsstelle<br />

Allgemeinmedizin<br />

Krankenhäuser werden durch die Landeskrankenhausgesellschaft bestellt. Bei der<br />

Gewichtung der Stimmen zählen die Stimmen der Vertreter der Krankenkassen doppelt.<br />

Der erweiterte Landesausschuss hat sich am 20.12.2012 konstituiert. Nach Erlass der<br />

G-BA Richtlinien können die Krankenhäuser Anzeigen stellen.<br />

Bildung gemeinsames Landesgremium gemäß § 90 a SGB V<br />

Die Länder erhalten die Möglichkeit, ein gemeinsames Gremium auf Landesebene zu<br />

sektorenübergreifenden Versorgungsfragen zu bilden, in dem unter anderem die<br />

Landeskrankenhausgesellschaft vertreten sein kann. Die Beschlüsse dieses Gremiums<br />

haben empfehlenden Charakter. Zentrales Ziel des Gremiums sollte nach Meinung<br />

der KGS die Vermeidung von Unterversorgung an der Schnittstelle ambulanter<br />

und stationärer Versorgung sein. Die KGS-Geschäftsstelle wird die Bildung dieses<br />

Gremiums aktiv begleiten.<br />

Neues GEZ-Gebührenrecht ab 2013<br />

Ab dem 01.01.2013 tritt eine grundlegende Neuordnung des Rundfunkgebührensystems<br />

ein. Der zukünftige Beitrag bemisst sich im nicht privaten Bereich in Abhängigkeit<br />

der Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter eines<br />

Betriebes sowie der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Ab diesem Zeitpunkt<br />

kommen nur noch diejenigen Krankenhäuser in den Genuss einer Privilegierung (lediglich<br />

einen Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen), die als gemeinnützige Vereine<br />

oder Stiftungen geführt werden. Die KGS-Geschäftsstelle hat die Mitgliedskrankenhäuser<br />

mit Mitteilungen und Veranstaltungen über die Neuerungen umfassend informiert.<br />

Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin<br />

Gemäß der im Dezember 2010 zwischen Sächsischer Landesärztekammer, Kassenärztlicher<br />

Vereinigung <strong>Sachsen</strong> und <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> abgeschlossenen<br />

„Rahmenvereinbarung über die Errichtung einer Koordinierungsstelle zur Förderung<br />

der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären<br />

Versorgung“ hat die Koordinierungsstelle im Januar 2011 ihre Arbeit aufgenommen.<br />

Die Koordinierungsstelle ist bei der Sächsischen Landesärztekammer angesiedelt.<br />

Mit dem Ziel der langfristigen Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in <strong>Sachsen</strong><br />

berät und unterstützt die Koordinierungsstelle Ärztinnen und Ärzte bei der Planung<br />

und Durchführung der Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin<br />

bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin gemäß der Sächsischen Weiterbildungsordnung.<br />

24


Abrechnung von<br />

Krankenhausleistungen<br />

25


Kampagne<br />

des GKV-<br />

Spitzenverbandes<br />

Arbeitsgruppe<br />

Medizincontrolling<br />

Gesprächskreis<br />

Krankenhaus/MDK<br />

Landesvertrag<br />

nach § 112<br />

Externe<br />

stationäre<br />

Qualitätssicherung<br />

Kampagne des GKV-Spitzenverbandes<br />

Die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> hat die Betrugsvorwürfe der Krankenkassen in<br />

Bezug auf die Leistungsabrechnung entschieden zurückgewiesen. Basierend auf Daten<br />

und Fakten ist es gelungen, die zuständigen Behörden und verantwortliche Politiker<br />

zu überzeugen, dass die Krankenhäuser ihre Abrechnungen auf der Basis geltenden<br />

Rechts erstellen und dass das komplexe Abrechnungssystem Auslegungsmöglichkeiten<br />

und Beurteilungsspielräume zulässt. Die von der GKV avisierten Änderungen<br />

blieben daraufhin in den Gesetzgebungsverfahren unberücksichtigt.<br />

Arbeitsgruppe Medizincontrolling und Gesprächskreis Krankenhaus/MDK<br />

Die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> bietet sich als Plattform für regelmäßig stattfindende<br />

Treffen der Medizincontroller der sächsischen Krankenhäuser an. Seitens der Geschäftsstelle<br />

wird über aktuelle Entwicklungen auf politischer Ebene berichtet. Auch<br />

überörtliche Rechtsprechung wird aufbereitet und daraus resultierenden Konsequenzen<br />

werden diskutiert. Letztlich bietet die AG Medizincontrolling die Basis für einen<br />

regen Erfahrungsaustausch zu fachlichen Themen.<br />

Seit dem Jahr 2005 finden halbjährlich Gespräche zwischen Vertretern der AG Medizincontrolling<br />

und dem MDK statt. Aufgrund der konfliktbehafteten Diskussionen<br />

hat im Jahr 2011 die Sächsische Landesärztekammer die Moderation der Gespräche<br />

übernommen. Die Gespräche zwischen den Parteien werden von allen Beteiligten als<br />

konstruktiv und sinnvoll eingestuft. Positionen und Probleme der jeweiligen Seite<br />

können im persönlichen Kontakt näher erläutert werden. Die Zusammenarbeit mit<br />

dem MDK soll nach Ansicht der Beteiligten auch zukünftig fortgesetzt werden.<br />

Evaluierung des Landesvertrages nach § 112 Abs. 2 Nr. 1, 2 SGB V<br />

Seit dem 01. Januar 2006 ist der Sächsische Landesvertrag zu den Allgemeinen Bedingungen<br />

der Krankenhausbehandlung und zur Überprüfung der Dauer und Art der<br />

Krankenhausbehandlung in Kraft. Gesetzesänderungen und fortwährende Probleme<br />

in der Umsetzung des MDK-Prüfverfahrens haben eine Evaluierung der landesvertraglichen<br />

Regelungen erforderlich gemacht. Insbesondere gilt es zu überprüfen, ob<br />

stark ressourcenbindende Verfahren für alle Beteiligten weiter zu optimieren ist. Die<br />

Verhandlungen hierzu werden durch Praktiker aus den Krankenhäusern begleitet.<br />

Die Gespräche dauern noch an.<br />

Externe stationäre Qualitätssicherung<br />

In den vergangenen zwei Jahren hatte die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> den Vorsitz im<br />

Lenkungsgremium für externe stationäre Qualitätssicherung. Die Ergebnisse der<br />

sächsischen Krankenhäuser lassen sich im Bundesvergleich weithin als überdurchschnittlich<br />

einstufen. Auffälligkeiten werden im strukturierten ärztlichen Dialog aufgearbeitet.<br />

Die Zusammenarbeit mit den Landesverbänden der Krankenkassen und<br />

der Sächsischen Landesärztekammer erfolgt auf der Basis von Zahlen und Fakten<br />

bislang sehr konstruktiv. Die Realisierung der über Qualitätsindikatoren abgebildeten<br />

Behandlungsstandards hat zu messbaren Qualitätsverbesserungen auch in <strong>Sachsen</strong><br />

geführt.<br />

Wiederholt haben die Krankenkassen die Leistungsausweitungen der Krankenhäuser<br />

in den Fokus genommen. Insbesondere die Erforderlichkeit der Implantation von<br />

Hüft- und Knietotalendoprothesen wird dabei immer wieder in Frage gestellt. Die<br />

26


<strong>Krankenhausgesellschaft</strong> kann in der Diskussion auf die qualitätsgesicherte Indikationsstellung<br />

insbesondere in diesen Leistungsbereichen verweisen.<br />

Im Mitgliederbereich wird der administrative Aufwand für die Realisierung der externen<br />

Qualitätssicherung als zu hoch empfunden. Die Geschäftsstelle hat sich daraufhin<br />

in die Diskussion um Aussetzung von Leistungsbereichen auf der Bundesebene<br />

eingebracht. Im Ergebnis dieser Diskussion wird in einem ersten Schritt die externe<br />

Qualitätssicherung der Hysterektomien ab 2013 ausgesetzt. Die laufenden Verfahren<br />

der externen Qualitätssicherung werden nach Beschluss des G-BA zukünftig<br />

regelmäßig einer Aufwand-Nutzen-Bewertung unterzogen. Ebenfalls ein Beitrag zur<br />

„Entbürokratisierung“ der externen Qualitätssicherung beinhaltet die Änderung im<br />

Leistungsbereich Pflege (Dekubitusprophylaxe), welche die Anzahl der zu dokumentierenden<br />

Datensätze ab 2013 um 700.000 verringert.<br />

Seit dem Erfassungsjahr 2011 werden zur Erprobung einer längsschnittlichen Fallzusammenführung<br />

in sechs ausgewählten Leistungsbereichen der externen stationären<br />

Qualitätssicherung patientenidentifizierende Daten erhoben. Entgegen den Forderungen<br />

der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> wurde die Datenerhebung nicht auf eine Stichprobe<br />

beschränkt, sondern für alle Krankenhäuser verpflichtend eingeführt. Die großen<br />

Probleme in der Umsetzung der sogenannten „Follow up-Testung“ konnten mit Unterstützung<br />

der sächsischen Projektgeschäftsstelle für Qualitätssicherung weitgehend<br />

gelöst werden. Aqua erarbeitet derzeit Konzepte, welcher Verwendung diese Daten<br />

zugeführt werden.<br />

Von der Beauftragung zur Etablierung – der Verfahrenslauf in der sektorübergreifenden<br />

Qualitätssicherung<br />

Seit der Verabschiedung der Richtlinie zur sektorübergreifenden Qualitätssicherung<br />

werden durch das Aqua-Institut folgende Verfahren entwickelt:<br />

o Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie<br />

o Konisation<br />

o Kataraktoperationen<br />

o Kolorektales Karzinom<br />

o Arthroskopie am Kniegelenk<br />

o Hüftendoprothesenversorgung<br />

o Knieendoprothesenversorgung<br />

o Vermeidung nosokomialer Infektionen: Gefäßkatheter assoziierte Infektionen<br />

o Vermeidung nosokomialer Infektionen: Postoperative Wundinfektionen<br />

o Psychische Erkrankungen<br />

Die Verfahren haben unterschiedliche Entwicklungsstände, in der Regel steht die<br />

Erarbeitung der themenspezifischen Richtlinien an. Bei der Realisierung des sektorübergreifenden<br />

Ansatzes gestaltet sich insbesondere die Einbindung des ambulanten<br />

Bereiches außerordentlich schwierig, so dass abzuwarten bleibt, zu welchem Zeitpunkt<br />

die ersten Verfahren in den Echtbetrieb gehen.<br />

Unterdessen werden auf Landesebene die für die sektorübergreifende Qualitätssicherung<br />

erforderlichen Strukturen verhandelt. Die Gespräche sind derzeit noch nicht<br />

abgeschlossen.<br />

Sektorübergreifende<br />

Qualitätssicherung<br />

27


Serviceangebote<br />

28


Seminare/Veranstaltungen<br />

Das breitgefächerte Angebot an Seminaren und Fortbildungen wurde im zurückliegenden<br />

Berichtszeitraum weiter beibehalten.<br />

Seminare<br />

Veranstaltungen<br />

2011 2012<br />

Anzahl Teilnehmer Anzahl Teilnehmer<br />

Seminare<br />

Info-Veranstaltungen<br />

AG -, Fachausschuss-,<br />

Vorstandssitzungen<br />

78 2.020 85 2.130<br />

8 580 12 600<br />

35 36<br />

Die Veröffentlichung der Veranstaltungen erfolgte im halbjährigen Veranstaltungsprogramm<br />

sowie durch Sondereinladungen für zusätzlich angebotene Seminare oder<br />

Großveranstaltungen. Darüber hinaus steht das Veranstaltungsprogramm im Internet<br />

mit der Möglichkeit der online-Anmeldung zur Verfügung.<br />

Ausgewählte Themen der Veranstaltungen<br />

Informationsveranstaltungen<br />

- Jahresmitgliederversammlung 2011 und 2012<br />

- außerordentliche Mitgliederversammlung zum LBFW 2011<br />

- Frühlingsempfang 2011 und 2012<br />

- Informations- und Abstimmungsrunde Gutachten Prof. Haber 2011<br />

- Sächsischer Krankenhaustag 2011 im ICC Dresden mit Ausstellung<br />

(Beteiligung von mehr als 25 Krankenhäuser)<br />

- Sächsischer Krankenhaustag 2012 im Grandhotel Leipzig<br />

- Krankenhausrechtstag 2012 im Neuen Rathaus Leipzig<br />

- Krankenhausforum mit der DKB in Dresden und Leipzig<br />

- Fortbildungsveranstaltung zum Gewebegesetz<br />

- 11. und 12. Mitteldeutscher Umwelttag<br />

- PIA-Symposium 2011 und 2012<br />

- Info-VA zum Kinderschutz (Mitbeteiligung)<br />

- Regionalgespräche<br />

Seminare<br />

Rechtsthemen<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

Aktuelles Krankenhausrecht<br />

Aktuelles Arbeitsrecht<br />

Fehlverhalten von Mitarbeitern<br />

Mitarbeiterbeurteilungen<br />

Sponsoring im Krankenhaus<br />

Vergaberecht<br />

Rechte und Grenzen der Mitbestimmung<br />

GEZ/GEMA<br />

Gemeinnützigkeit in Krankenhäusern<br />

MDK-Prüfungen<br />

29


Finanzierungsthemen u. a.<br />

o Vorbereitung Budgetverhandlungen<br />

o Einführung E-Bilanz<br />

o Update zum Jahresabschluss<br />

o Privatliquidation im Krankenhaus<br />

o EBM-Abrechnung<br />

o Ambulanz im Krankenhaus<br />

o Krankenhausfinanzierung für Einsteiger<br />

Menschenführung u. a.<br />

o Führung und Leiten von Personal in Verwaltung und Pflegebereich<br />

o Kommunikation und Menschenführung<br />

o Intensivseminar Management und Führung<br />

o Stressmanagement und Zeitmanagement<br />

Öffentlichkeitsarbeit im Krankenhaus<br />

o Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Krankenhaus<br />

o Krisenkommunikation im Krankenhaus<br />

o Klinik-Marketing<br />

Medizinische Themen/Organisation u. a.<br />

o Medizin für Nichtmediziner<br />

o OPS in der Psychiatrie<br />

o PKMS-Schulungen für Pflegedienst, Multiplikatoren<br />

o Entlassungsmanagement/Pflegeüberleitung<br />

o Prozessorganisierte Krankenhausorganisation<br />

o Zentrales Belegungsmanagement<br />

o Presse-/Öffentlichkeitsarbeit<br />

o Social Web<br />

o Excel-Seminar<br />

o Datenübermittlung gem. § 301 SGB V<br />

Vorbereitung und Begleitung der Budgetverhandlungen<br />

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Budget- und Pflegesatzverhandlungen<br />

unterstützte die Geschäftsstelle die Krankenhausträger und Krankenhausleitungen in<br />

gewohnter Weise. Die Angebote der Geschäftsstelle zu Vorabstimmungen, zur kritischen<br />

Kenntnisnahme der Budgetunterlagen bis hin zur Teilnahme an Vorgesprächen<br />

und Verhandlungen vor Ort sowie vorbereitende Budgetseminare wurden zahlreich<br />

von den Mitgliedseinrichtungen genutzt.<br />

Begleitend wurden umfangreiche „Hinweise zu den Budget- und Pflegesatzverhandlungen“<br />

über den Mitgliederservice zur Verfügung gestellt.<br />

Budgetverhandlungen<br />

Regionalgespräche<br />

Regionalgespräche<br />

Einmal im Jahr lädt die Geschäftsstelle jeweils in den Direktionsbezirken Dresden,<br />

Leipzig und Chemnitz zu Regionalgesprächen ein, um über die wichtigsten Neuerungen<br />

in den Bereichen der Krankenhausplanung und –finanzierung, der Krankenhausorganisation<br />

und des Krankenhausrechts zu informieren.<br />

30


Die wichtigsten Themen waren:<br />

- Krankenhausplanung<br />

- Krankenhausfinanzierung<br />

- Krankenhausinvestitionsfinanzierung<br />

- GKV-Versorgungsstrukturgesetz<br />

- Patientenrechtegesetz<br />

- Infektionsschutzgesetz<br />

- aktuelle Rechts- und Abrechnungsfragen<br />

- budgetrelevante Sachverhalte<br />

- pauschaliertes Entgelt in der Psychiatrie<br />

- ambulante Versorgung und Abrechnung<br />

- externe und sektorübergreifende Qualitätssicherung<br />

- elektronische Gesundheitskarte (eGK)<br />

31


Internetangebote<br />

32


www.kgs-online.de<br />

Die zum 01.01.2010 überarbeitete Webseite erfuhr im Berichtszeitraum weitere nützliche<br />

Anpassungen.<br />

So steht seit Dezember 2011 ein so genannter RSS-Feed für die Rubriken „Nachrichten“<br />

und „Pressemitteilungen“ zur Verfügung. Interessierte können sich somit wichtige<br />

Informationen der o. g. Rubriken abonnieren, die Abholung der Information obliegt<br />

aber weiterhin dem Leser.<br />

Darüber hinaus wurde zum Jahreswechsel 2011/2012 eine Tag Cloud (Schlagwortwolke)<br />

im Mitgliederbereich hinterlegt. Damit kann aus einer unterschiedlich gewichteten<br />

Liste von bedeutenden Schlagworten eine Trefferliste erzeugt werden, aus<br />

der die Suchergebnisse zu einem bestimmten Schlagwort zu entnehmen sind.<br />

Das Mitgliederportal umfasst zwischenzeitlich 1430 Logins (Stand 30.11.2012). Das<br />

bedeutet, dass zunehmend mehr Krankenhausmitarbeiter die Webseite als Arbeitsund<br />

Informationsmedium nutzen.<br />

www.krankenhausregister-sachsen.de<br />

Vor dem Hintergrund der ständigen Bemühungen um den ärztlichen Nachwuchs für<br />

eine Weiterbildung in sächsischen Krankenhäusern einerseits und einer großen Nachfrage<br />

zur Etablierung einer nutzerfreundlichen Orientierungshilfe bei der Auswahl<br />

von Weiterbildungsstellen andererseits, wurde das Krankenhausregister <strong>Sachsen</strong> im<br />

März 2012 um eine neue Servicefunktion „Weiterbildung im Krankenhaus“ erweitert.<br />

Zunächst steht ein Datenverzeichnis der weiterbildungsbefugten Ärzte in sächsischen<br />

Krankenhäusern zur Verfügung, die nach Ort, Fachrichtung und Umfang recherchiert<br />

werden können. Eine weitere Verknüpfung mit konkreten Stellenangeboten zur Weiterbildung<br />

ist beabsichtigt.<br />

Das Krankenhausregister <strong>Sachsen</strong> wird derzeit von durchschnittlich 2.900 Nutzern/Monat<br />

aus dem In- und Ausland aufgerufen.<br />

www.kgsonline.de<br />

www.krankenhausregistersachsen.de<br />

33


Mitglieder<br />

34


Mitgliederversammlung<br />

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong><br />

<strong>Sachsen</strong>. Sie legt die Grundsätze fest, nach denen die Aufgaben der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong><br />

wahrgenommen werden. Darüber hinaus werden u. a. Haushaltsplan und<br />

Jahresabschluss bestätigt, der Vorstand entlastet und neu gewählt, die Mitgliedsbeiträge<br />

festgesetzt sowie Beschlüsse über den Ausschluss von Mitgliedern oder Satzungsänderungen<br />

gefasst.<br />

Mitgliederversammlung<br />

Mitglieder insgesamt (Stand 23.07.2012) 63<br />

o Krankenhausträger 61<br />

für insgesamt Krankenhäuser 79<br />

davon<br />

in öffentlicher Trägerschaft 37<br />

in freigemeinnütziger Trägerschaft 17<br />

in privater Trägerschaft 25<br />

o Verband der Privatkliniken in <strong>Sachsen</strong> und <strong>Sachsen</strong>-Anhalt e.V.<br />

o Evangelischer Krankenhausverband <strong>Sachsen</strong> e. V.<br />

35


Krankenhauslandschaft in <strong>Sachsen</strong>


Gremien<br />

37


Gremien<br />

Gremien der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

- Vorstand der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

- Fachausschuss für Krankenhausfinanzierung<br />

- Fachausschuss für Krankenhausorganisation<br />

- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Ambulantes Operieren“<br />

- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Ausbildungsfinanzierung“<br />

- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Budgetermittlung“<br />

- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Entlassungsmanagement“<br />

- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Integrierte Versorgung“<br />

- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Krankenhausplanung<br />

- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Landesweiter Basisfallwert“<br />

- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Medizincontrolling“<br />

- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Notärztliche Vergütung im Rettungsdienst“<br />

- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Psychiatrische Institutsambulanzen“<br />

- <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> AG „Schlaganfallnetzwerk“<br />

und weitere themenbezogene Arbeitsgruppen, z. B. ad-hoc AG „Bluter“<br />

38


Vorstand der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> Sachse<br />

Vorstand<br />

Dieter Blaßkiewitz<br />

Vorsitzender<br />

RA Ingo Dörr<br />

1. Stellvertreter<br />

Gisela Speiser<br />

2. Stellvertreterin<br />

bis Mai 2012<br />

Lothar Bischof<br />

Prof. Dr. Thomas Fabian<br />

Prof. Dr. Wolfgang Fleig<br />

ab Dezember 2010<br />

Hubertus Jaeger<br />

ab Dezember 2012<br />

Martin Jonas<br />

bis November 2011<br />

Reiner E. Rogowski<br />

ab Dezember 2010<br />

Gerrit Schwind<br />

ab Dezember 2011<br />

Siegfried Ziegler<br />

bis Dezember 2012<br />

Geschäftsführer, St. Elisabeth-Krankenhaus, Leipzig<br />

(bis 2011)<br />

Hauptgeschäftsführer, Verband der Privatkliniken in<br />

<strong>Sachsen</strong> und <strong>Sachsen</strong>-Anhalt e.V., Leipzig<br />

Verwaltungsdirektorin, Krankenhaus Dresden-<br />

Friedrichstadt, Städtisches Klinikum, Dresden<br />

Verwaltungsdirektor, Sächsisches Krankenhaus für<br />

Psychiatrie und Neurologie, Rodewisch<br />

Stadt Leipzig, Bürgermeister und Beigeordneter für<br />

Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Leipzig<br />

Medizinischer Vorstand, Universitätsklinikum Leipzig,<br />

AöR, Leipzig<br />

Geschäftsführer, Evangelische Diakoniegesellschaft<br />

Mitteldeutschland, Chemnitz und Evangelischer Krankenhausverband<br />

<strong>Sachsen</strong> e. V., Leipzig<br />

Geschäftsführer, Park-Krankenhaus Leipzig GmbH,<br />

Leipzig<br />

Geschäftsführer, Oberlausitz-Kliniken gGmbH,<br />

Bautzen<br />

Regionalgeschäftsführer <strong>Sachsen</strong>, <strong>Sachsen</strong>-Anhalt,<br />

Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, RHÖN-<br />

Klinikum AG, Leipzig<br />

Geschäftsführer, Bethanien Krankenhaus Chemnitz<br />

gGmbH, Chemnitz, Evangelische Diakoniegesellschaft<br />

Mitteldeutschland, Chemnitz<br />

39


Fachausschuss<br />

für<br />

Krankenhausfinanzierung<br />

Fachausschuss für Krankenhausfinanzierung<br />

Franz-Dietrich Gahrmann<br />

Vorsitzender<br />

bis Dezember 2011<br />

Aufsichtsrat, HELIOS Kliniken GmbH, Borna<br />

Dr. Roland Bantle<br />

Vorsitzender<br />

ab Januar 2012<br />

Albrecht Graf Adelmann<br />

Dipl.-Ing. Jörg Bader<br />

bis Mai 2011<br />

Dieter Blaßkiewitz<br />

Ulrich Braun<br />

Silvia Burghardt<br />

bis Dezember 2011<br />

Dr. Ute Dornheim<br />

Markus Funk<br />

Dr. Herbert Günther<br />

Udo Hauffe<br />

Ulrike Holtzsch<br />

Martin Jonas<br />

bis November 2011<br />

Angelika Kasubke<br />

Michael Kapust<br />

Regionalgeschäftsführer Ost, HELIOS Kliniken<br />

GmbH, Borna<br />

Geschäftsführer, St. Elisabeth-Krankenhaus, Leipzig<br />

(ab 2012)<br />

Geschäftsführer, Collm Klinik gGmbH, Oschatz<br />

Geschäftsführer, St. Elisabeth-Krankenhaus, Leipzig<br />

(bis 2011)<br />

Referatsleiter, Projektgruppe Sächsische Krankenhäuser,<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und<br />

Verbraucherschutz, Dresden<br />

Geschäftsführerin, Kreiskrankenhaus Weißwasser<br />

gGmbH, Weißwasser<br />

Verwaltungsdirektorin, Klinikum Chemnitz gGmbH,<br />

Chemnitz<br />

Kaufmännischer Vorstand, ELBLANDKLINIKEN<br />

Stiftung & Co. KG, Elblandklinikum Meißen<br />

Geschäftsführer, DRK Gemeinnützige Krankenhaus<br />

GmbH <strong>Sachsen</strong>, Chemnitz<br />

Leiter Controlling, Oberlausitz-Kliniken gGmbH,<br />

Bautzen<br />

Verwaltungsdirektorin, Städtisches Klinikum Görlitz<br />

GmbH, Görlitz<br />

Geschäftsführer, Park-Krankenhaus Leipzig GmbH,<br />

Leipzig<br />

Strategie und Organisation, Lausitzer Seenland Klinikum<br />

GmbH, Hoyerswerda<br />

Leiter Rechnungswesen, Kreiskrankenhaus Rudolf<br />

Virchow gGmbH, Glauchau<br />

40


Dr. Sven U. Langner<br />

Jens Laser<br />

René Möller<br />

Dr. Sigrun Mühle<br />

Marion Muerköster<br />

Angelique Pokorny<br />

Helmut Schädlich<br />

Frank Schlachter<br />

Andrea Uhlemann<br />

Gudrun Waldert<br />

Beate Weiß<br />

Peter Oesch<br />

Geschäftsführung<br />

Kaufmännischer Direktor, Krankenhaus St. Joseph-<br />

Stift, Dresden (bis September 2012)<br />

Geschäftsführer, Kreiskrankenhaus Torgau „Johann<br />

Kentmann“ gGmbH, Torgau<br />

Abteilungsleiter Finanzen, Zeisigwaldkliniken Bethanien<br />

Chemnitz, Chemnitz<br />

Verwaltungsdirektorin, Klinikum Döbeln, Döbeln<br />

Mitarbeiterin Vertragsmanagement, Universitätsklinikum<br />

Leipzig, AöR, Leipzig<br />

Leiterin Controlling/Medizincontrolling, Herzzentrum<br />

Dresden GmbH, Universitätsklinik, Dresden<br />

Geschäftsführer, Pleißental-Klinik GmbH, Werdau<br />

Leiter GB 3 – Controlling und Informationswirtschaft,<br />

Klinikum St. Georg gGmbH, Leipzig<br />

Leiterin Finanzen, Krankenhaus Dresden-<br />

Friedrichstadt, Städtisches Klinikum, Dresden<br />

Leiterin Erlösplanung, Universitätsklinikum Carl<br />

Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden,<br />

AöR, Dresden<br />

Verwaltungsdirektorin, Kreiskrankenhaus Freiberg<br />

gGmbH, Freiberg<br />

Leiter des FB Krankenhausplanung und -finanzierung<br />

und stellv. Geschäftsführer, <strong>Krankenhausgesellschaft</strong><br />

<strong>Sachsen</strong> e.V., Leipzig<br />

41


Fachausschuss<br />

für<br />

Krankenhausorganisation<br />

Fachausschuss für Krankenhausorganisation<br />

Prof. Dr. Karsten Güldner<br />

Vorsitzender<br />

bis September 2012<br />

Geschäftsführer, Klinikum St. Georg gGmbH,<br />

Leipzig<br />

Bertram Preuß<br />

Vorsitzender<br />

ab November 2012<br />

Anja Botzon<br />

Ingo Dörr<br />

Uwe Hantzsch<br />

Anna-Luise Hausotte<br />

Syndikusanwalt<br />

Andreas Jung<br />

Ingrid Hilmers<br />

Dr. Sven U. Langner<br />

Diana Lohman<br />

Reiner E. Rogowski<br />

Cornelia Schricker<br />

Gisela Speiser<br />

bis Mai 2012<br />

Ass. jur. Birgit Straub<br />

Todtwalusch, Stefan<br />

Geschäftsführer, EKA Erzgebirgsklinikum Annaberg<br />

gGmbH, Annaberg-Buchholz<br />

Leiterin Abteilung Betriebswirtschaft, Universitätsklinikum<br />

Leipzig, AöR, Leipzig<br />

Hauptgeschäftsführer, Verband der Privatkliniken in<br />

<strong>Sachsen</strong> und <strong>Sachsen</strong>-Anhalt e. V., Leipzig<br />

Assistent der Geschäftsführung, Kreiskrankenhaus<br />

Rudolf Virchow gGmbH, Glauchau<br />

Verwaltungsleiterin, Klinikum Mittleres Erzgebirge<br />

gGmbH, Haus Zschopau<br />

Bereichsleiter Recht/Strategische Entwicklung, ELB-<br />

LANDKLINIKEN Stiftung & Co. KG, Meißen<br />

Referentin, St. Elisabeth-Krankenhaus, Leipzig<br />

Kaufmännischer Direktor, Krankenhaus St. Joseph-<br />

Stift, Dresden<br />

Geschäftsführerin, HELIOS Klinikum Aue GmbH,<br />

Aue<br />

Geschäftsführer, Oberlausitz-Kliniken gGmbH,<br />

Bautzen<br />

Stellv. Geschäftsführerin, MSG Management- und<br />

Servicegesellschaft für soziale Einrichtungen mbH,<br />

Chemnitz<br />

Verwaltungsdirektorin, Krankenhaus Dresden-<br />

Friedrichstadt, Städtisches Klinikum, Dresden<br />

Leiterin ZB Recht, Universitätsklinikum Carl Gustav<br />

Carus an der Technischen Universität Dresden, AöR,<br />

Dresden<br />

Geschäftsführer, Herzzentrum Dresden GmbH, Universitätsklinik,<br />

Dresden<br />

42


Peter Zeidler<br />

bis September 2012<br />

Ass. jur.<br />

Friedrich R. München<br />

Geschäftsführung<br />

Verwaltungsdirektor, Paracelsus-Klinik Adorf/<br />

Schöneck, Schöneck<br />

Leiter des FB Rechtsangelegenheiten/Vertragswesen<br />

und stellv. Geschäftsführer, <strong>Krankenhausgesellschaft</strong><br />

<strong>Sachsen</strong> e.V., Leipzig<br />

43


Geschäftsstelle<br />

44


Geschäftsstelle <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> e. V.<br />

Geschäftsführer<br />

Humboldtstr. 2 a<br />

04105 Leipzig<br />

Tel.: +49 341 984 10-0<br />

Fax: +49 341 984 10-25<br />

mail@kgs-online.de<br />

Dr. Stephan Helm<br />

Tel.: +49 341 98410-10<br />

helm@kgs-online.de<br />

Geschäftsführung<br />

Aufgabenschwerpunkte:<br />

Leitung der Geschäftsstelle, Geschäftsführung Vorstand, Verbandspolitik, Gesundheits-<br />

und Krankenhauspolitik, Grundsatzfragen der Krankenhausfinanzierung, Organisation<br />

und Struktur der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong>, Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätssicherung,<br />

Kontaktpflege zu Ministerien, Verbänden, Organisationen<br />

Sekretariat<br />

Buchhaltung<br />

Angelika Claus<br />

Tel.: +49 341 98410-10<br />

claus@kgs-online.de<br />

Raik Sikorski<br />

Tel.: +49 341 98410-14<br />

sikorski@kgs-online.de<br />

45


Fachbereich<br />

Krankenhausplanung/<br />

–finanzierung<br />

Fachbereich Krankenhausplanung und –finanzierung<br />

Leiter des Fachbereiches und<br />

stellv. Geschäftsführer<br />

Referenten<br />

Assistenz/Projekte<br />

Peter Oesch<br />

Tel.: +49 341 98410-19<br />

oesch@kgs-online.de<br />

Sven Kristof<br />

Tel.: +49 341 98410-28<br />

kristof@kgs-online.de<br />

Rene Schubert<br />

Tel.: +49 341 98410-17<br />

schubert@ kgs-online.de<br />

Michael Teumer<br />

Tel.: +49 341 98410-15<br />

teumer@kgs-online.de<br />

Gundula Bitter-Schuster<br />

Tel.: +49 341 98410-34<br />

bitter-schuster@kgs-online.de<br />

Aufgabenschwerpunkte<br />

Krankenhausplanung, Investitionsfinanzierung/Förderung, Pflegesatzrecht (KHG,<br />

KHEntgG, BPflV, Sozialgesetzbuch V), Weiterentwicklung DRG-Vergütungssystem,<br />

Vergütung stationärer Krankenhausleistungen, Landesbasisfallwert, Finanzierung<br />

der Ausbildungsstätten, Krankenhausrechnungswesen, Vergütung nichtstationärer<br />

Krankenhausleistungen (PIA, Heilmittel, AOP, Notfallambulanz Notärzte),<br />

Datenübermittlung nach § 301/ Betreuung der Datenbank nach § 21 KHEntG, Telematik/Elektronische<br />

Gesundheitskarte, EDV-technische Umsetzung der Qualitätsberichte<br />

im IPQ-Tool der DKTIG, Recherche Gesundheitspolitik, Bündnis für Gesundheit,<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Administration eigener Webportale, Statistik,<br />

Umfragen und Erhebungen, Projektstelle “Internationales Büro“, „Ärzte für <strong>Sachsen</strong>“,<br />

Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin, Gesundheitswirtschaft<br />

46


Fachbereich Rechtsangelegenheiten/Vertragswesen<br />

Leiter des Fachbereiches und<br />

stellv. Geschäftsführer<br />

Referentin<br />

Friedrich R. München<br />

Tel.: +49 341 98410-20<br />

muenchen@kgs-online.de<br />

Yvonne Grundmann<br />

Tel.: +49 341 98410-18<br />

grundmann@kgs-online.de<br />

Fachbereich<br />

Rechtsangelegenheiten/<br />

Vertragswesen<br />

Aufgabenschwerpunkte<br />

Krankenhausrecht, Krankenhausfinanzierungsrecht, Sozialrecht, Allgemeine Vertragsbedingungen<br />

(AVB), Behandlungsvertrag, Wahlleistungen, Arzneimittel-, Apothekenrecht,<br />

Leistungsabrechnung, MDK-Prüfverfahren, Datenschutzrecht, Haftungsrecht,<br />

Medizinprodukte-Recht, Krankenhaushygiene, Röntgen- und Strahlenschutzverordnung,<br />

Transplantations- und Transfusionsrecht, Arbeitsrecht, Arbeitszeitrecht,<br />

Ärztliches Berufsrecht, Chefarztvertragsrecht, Neue Versorgungsformen,<br />

Steuerrecht, Vertragsangelegenheiten, Qualitätssicherung, , Brand- und Katastrophenschutz,<br />

Umweltschutz, Steuerrecht, Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 18 a<br />

KHG<br />

Fachbereich Personal und Organisation, Veranstaltungswesen<br />

Leiterin des Fachbereiches<br />

Sekretariat<br />

Assistenz<br />

Servicekraft<br />

Technische Kraft<br />

Steffi Küttner<br />

Tel.: +49 341 98410-16<br />

kuettner@kgs-online.de<br />

Evelin Zetthoff<br />

Tel.: +49 341 98410-12<br />

zetthoff@kgs-online.de<br />

Ulrike Rolle<br />

Tel.: +49 341 98410-13<br />

rolle@ kgs-online.de<br />

Monika Fischer<br />

Uwe Baldamus<br />

Fachbereich<br />

Personal,<br />

Organisation,<br />

Veranstaltungswesen<br />

Aufgabenschwerpunkte<br />

Organisation und Betreuung von Seminaren und Veranstaltungen/Veranstaltungsplanung,<br />

Personalfragen, innere Verwaltung, interne Organisation der Geschäftsstelle,<br />

Sonderaufgaben, Vermietung von Räumen<br />

47


Mitarbeit<br />

in Bundes- und Landesgremien<br />

48


Gremien auf Bundesebene<br />

- Landesgeschäftsführertagung<br />

- Gesellschafterversammlung der DKTIG mbH<br />

- Koordinierungsgremium der DKTIG mbH<br />

- Verwaltungsrat der DKTIG mbH<br />

- Präsidium der Deutschen <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> (DKG)<br />

- Vorstand der Deutschen <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> (DKG)<br />

- DKG Kommission „Europa und internationales Krankenhauswesen“<br />

- DKG Kommission „Medizin“<br />

- DKG Kommission „Leistungsentgelte“<br />

- DKG Kommission „Krankenhaus-Psychiatrie“<br />

- DKG Kommission „Qualitätssicherung“<br />

- DKG Fachausschuss Daten-Information und -Kommunikation<br />

- DKG Fachausschuss für Krankenhausfinanzierung<br />

- DKG Fachausschuss für Personalwesen und Krankenhausorganisation<br />

- DKG Fachausschuss Recht und Verträge<br />

- DKG AG „Arzneimittel“<br />

- DKG AG „DKI Studie Neuordnung Aufgaben Pflegedienst“<br />

- DKG AG „Dokumentation KH-Behandlung“<br />

- DKG AG „Haushalt“<br />

- DKG AG „Krankenhausplanung“<br />

- DKG AG „Organspende“<br />

DKG AG „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

- DKG AG „Versorgungsgestaltungsverträge“<br />

- DKG AG „MDK“<br />

- DKG ad hoc AG „Öffentlichkeitsarbeit für die Krankenhäuser“<br />

- DKG ad hoc AG „Weiterbildung Onkologie“<br />

- DKG ad hoc AG „PsIA“<br />

Bund-Länder-AG „Rechtsfragen der Herausgabe der elektronischen HBA/BA<br />

- AG „Krankenhausplanung“ der Landeskrankenhausgesellschaften<br />

- AG „Landesweiter Basisfallwert“ der Landeskrankenhausgesellschaften<br />

- AG „Patientenbefragung“ der Landesgeschäftsführer<br />

- Deutsche Stiftung Organspende<br />

Gremien auf<br />

Bundesebene<br />

49


Gremien auf<br />

Landesebene<br />

Gremien auf Landesebene<br />

- Krankenhausplanungsausschuss beim Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz<br />

- Lenkungsausschuss SaxMediCard<br />

- Gemeinsamer Beirat für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz<br />

beim Staatsministeriums des Innern<br />

- Landespflegesatzausschuss beim Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz<br />

- Lenkungsgremium Qualitätssicherung an der Sächsischen Landesärztekammer<br />

- Lenkungsgruppe „Netzwerk Ärzte für <strong>Sachsen</strong>“ an der Sächsischen Landesärztekammer<br />

- Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling - Verband Mitteldeutschland<br />

- Mitarbeit in weiteren Ausschüssen und Gremien der Sächsischen Landesärztekammer,<br />

des Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und des<br />

Staatsministeriums des Innern<br />

50


Sächsischer Krankenhausplanungsausschuss nach § 5 Sächsisches Krankenhausgesetz<br />

<strong>Krankenhausgesellschaft</strong><br />

<strong>Sachsen</strong> e. V.<br />

Dieter Blaßkiewitz<br />

Dr. Stephan Helm<br />

Peter Oesch<br />

Sächsischer<br />

Krankenhausplanungsausschuss<br />

Verband der Privatkliniken<br />

in <strong>Sachsen</strong> und<br />

<strong>Sachsen</strong>-Anhalt e.V.<br />

Ein(e) Vertreter(in<br />

Sächsischer Landkreistag<br />

Dr. Manfred Graetz<br />

Erster Beigeordneter u. Leiter der Abt. Kreisentwicklung,<br />

Landratsamt Mittelsachsen, Döbeln<br />

Sächsischer Städte- und<br />

Gemeindetag<br />

Uwe Täschner<br />

Bürgermeister, Stadt Plauen<br />

Arbeitsgemeinschaft der<br />

Sächsischen Krankenkassenverbände<br />

Vier Vertreter(innen)<br />

Liga der Spitzenverbände<br />

der Freien Wohlfahrtspflege<br />

in <strong>Sachsen</strong><br />

Ein(e) Vertreter(in)<br />

Kassenärztliche Vereinigung<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Ein(e) Vertreter(in)<br />

Sächsische Landesärztekammer<br />

Ein(e) Vertreter(in)<br />

Landesausschuss <strong>Sachsen</strong><br />

des Verbandes der<br />

privaten Krankenversicherung<br />

e. V.<br />

Ein(e) Vertreter(in)<br />

51


Pressemitteilungen<br />

52


Betreff<br />

Datum<br />

Pressemitteilungen<br />

Vorschlag zu Zwei-Bett-Zimmern geht an den Realitäten vorbei 11.02.2011<br />

Jobbörsen 2011 - Perspektiven für österreichische Ärzte im Freistaat<br />

<strong>Sachsen</strong>“<br />

Hygienekongress 2011 im Deutschen Hygiene-Museum Dresden<br />

am 2. und 3. Dezember 2011<br />

Sächsische Krankenhäuser weisen Betrugsvorwürfe des GKV-<br />

Spitzenverbandes entschieden zurück<br />

Sächsischer Krankenhaustag 2011: Gesundheitsversorgung unter<br />

dem Einfluss von Demografie – Morbidität – Strukturen - Ressourcen<br />

Jahresmitgliederversammlung der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

2011<br />

Steigerung der Organspender in <strong>Sachsen</strong>, <strong>Sachsen</strong>-Anhalt und<br />

Thüringen<br />

Frühjahrsempfangs der KGS am 23.03.2012 in Leipzig:<br />

Sächsische Krankenhäuser in bedrohlicher Lage<br />

07.04.2011<br />

14.09.2011<br />

11.10.2011<br />

17.10.2011<br />

02.12.2011<br />

08.03.2012<br />

23.03.2012<br />

AOK PLUS brüskiert Krankenhauspersonal 27.04.2012<br />

Veranstaltungshinweis: Vom Studenten zum Facharzt - meine<br />

Zukunft in <strong>Sachsen</strong>. Dritte Informationsveranstaltung für Leipziger<br />

Medizinstudenten<br />

Die schnellste Verbindung zum nächsten Krankenhaus – von jedem<br />

Ort in Deutschland<br />

Informationen zum Pressegespräch anlässlich des Sächsischen<br />

Krankenhaustages am 01. November 2012 in Leipzig<br />

Sächsische Krankenhäuser sorgen für positive Wirtschaftsimpulse<br />

mit stark regionalem Bezug<br />

30.04.2012<br />

16.07.2012<br />

29.10.2012<br />

22.11.2012<br />

Wechsel im Vorstand der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> 30.11.2012<br />

53

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