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Geschäftsbericht - Krankenhausgesellschaft Sachsen

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Schlaganfallnetzwerke<br />

Schlaganfallnetzwerke<br />

Nachdem der Aufbau der Schlaganfallnetzwerke in <strong>Sachsen</strong> auf der Grundlage der<br />

Rahmenvereinbarung vom 01.08.2008 zunächst gut voran kam, entstanden im Jahr<br />

2010 u. a. aufgrund der Weiterentwicklung des DRG-Systems unterschiedliche Auffassungen<br />

zwischen Krankenhausseite und Landesverbänden der sächsischen Krankenkassen<br />

(LVSK) zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung hinsichtlich der Voraussetzungen<br />

für die Abrechnung bestimmter Leistungen.<br />

Vor diesem Hintergrund trat die Geschäftsstelle gemeinsam mit Vertretern der<br />

Schlaganfallnetzwerke in Verhandlungen mit der Kostenträgerseite ein. Im Ergebnis<br />

konnte am 04.04.2011 eine 1. Ergänzungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung<br />

Schlaganfallnetzwerk Freistaat <strong>Sachsen</strong> zwischen den Beteiligten konsentiert werden.<br />

Diese enthält im Wesentlichen Präzisierungen zur Sicherstellung der Neurostatuserhebung,<br />

zur Abrechenbarkeit des Zuschlags für Fälle mit Telekonsil und zum<br />

Beitrittsverfahren sowie eine Erhöhung des Zuschlags für Fälle mit Telekonsil von<br />

513 Euro/Fall auf 750 Euro/Fall. Für die Krankenhäuser stellt die Teilnahme in einem<br />

Schlaganfallnetzwerk eine zusätzliche Option mit dem Ziel dar, im Rahmen der<br />

Möglichkeiten die Schlaganfallversorgung zu verbessern.<br />

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