Geschäftsbericht - Krankenhausgesellschaft Sachsen
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Schlaganfallnetzwerke<br />
Schlaganfallnetzwerke<br />
Nachdem der Aufbau der Schlaganfallnetzwerke in <strong>Sachsen</strong> auf der Grundlage der<br />
Rahmenvereinbarung vom 01.08.2008 zunächst gut voran kam, entstanden im Jahr<br />
2010 u. a. aufgrund der Weiterentwicklung des DRG-Systems unterschiedliche Auffassungen<br />
zwischen Krankenhausseite und Landesverbänden der sächsischen Krankenkassen<br />
(LVSK) zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung hinsichtlich der Voraussetzungen<br />
für die Abrechnung bestimmter Leistungen.<br />
Vor diesem Hintergrund trat die Geschäftsstelle gemeinsam mit Vertretern der<br />
Schlaganfallnetzwerke in Verhandlungen mit der Kostenträgerseite ein. Im Ergebnis<br />
konnte am 04.04.2011 eine 1. Ergänzungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung<br />
Schlaganfallnetzwerk Freistaat <strong>Sachsen</strong> zwischen den Beteiligten konsentiert werden.<br />
Diese enthält im Wesentlichen Präzisierungen zur Sicherstellung der Neurostatuserhebung,<br />
zur Abrechenbarkeit des Zuschlags für Fälle mit Telekonsil und zum<br />
Beitrittsverfahren sowie eine Erhöhung des Zuschlags für Fälle mit Telekonsil von<br />
513 Euro/Fall auf 750 Euro/Fall. Für die Krankenhäuser stellt die Teilnahme in einem<br />
Schlaganfallnetzwerk eine zusätzliche Option mit dem Ziel dar, im Rahmen der<br />
Möglichkeiten die Schlaganfallversorgung zu verbessern.<br />
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