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Geschäftsbericht - Krankenhausgesellschaft Sachsen

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Investitionsfinanzierung<br />

Investitionsfinanzierung<br />

In Vorbereitung der Verabschiedung des Doppelhaushalts für die Jahre 2011 und<br />

2012 hatte die KGS in 2010 zahlreiche Aktivitäten unternommen, um gegenüber<br />

zuständigen politischen Mandats- und Entscheidungsträgern die Notwendigkeiten<br />

und Zusammenhänge im Bereich der Krankenhausinvestitionsförderung aufzuzeigen.<br />

Ziel war es, kurzfristig auf eine Verbesserung der Mittelbereitstellung hinzuwirken<br />

sowie mittel- und langfristig das Erfordernis eines Anschlussinvestitionsprogramms<br />

ab 2015 ff. deutlich zu machen.<br />

Der Doppelhaushalt des Freistaates für die Jahr 2011 und 2012, durch den Landtag<br />

im Dezember 2010 verabschiedet, beinhaltete folgende Investitionsmittelbereitstellung:<br />

Pauschalförderung nach<br />

§ 11 Abs. 3 SächsKHG<br />

Einzelförderung nach<br />

§ 10 SächsKHG und Art. 14 GSG<br />

Kommunales Investitionsprogramm<br />

gem. Art. 20 des Haushaltsbegleitgesetzes<br />

2011/2012<br />

Investive Maßnahmen aus Mitteln des<br />

Europäischen Fonds für regionale Entwicklung<br />

(EFRE) für Telematikmaßnahmen<br />

und Maßnahmen zur Energieeinsparung<br />

2011 2012<br />

32,50 Mio. EUR 32,50 Mio. EUR<br />

55,50 Mio. EUR 55,50 Mio. EUR<br />

5,10 Mio. EUR 5,10 Mio. EUR<br />

2,83 Mio. EUR 8,33 Mio. EUR<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass auch im Ergebnis der Bemühungen<br />

der KGS, die ursprünglich vorgesehene Absenkung der Pauschalfördermittel um<br />

rund 8,5 Mio. EUR p. a. von bisher 38,6 Mio. EUR auf rund 30,0 Mio. EUR p. a.<br />

abgemildert werden konnte. Dennoch blieb eine Absenkung gegenüber den Vorjahren<br />

in Höhe von rund 6,0 Mio. EUR jährlich bestehen.<br />

Darüber hinaus wurden die Krankenhäuser in den Jahren 2011 und 2012 mit mindestens<br />

jeweils 10 % bzw. 5,1 Mio. EUR jährlich im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms<br />

aus erwarteten Steuermehreinnahmen gefördert. Auch wurden<br />

zweckgebunden für Maßnahmen im Bereich der Telematik, transsektoraler Versorgungsnetzwerke<br />

sowie der Energieeinsparung Mittel aus dem Europäischen Fonds<br />

für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt.<br />

Noch im Dezember 2010 erhielten die Krankenhäuser außerdem aus sogenannten<br />

Haushalts-Verstärkungsmitteln (erwartete Steuermehreinnahmen) eine einmalige<br />

Erhöhung der Pauschalfördermittel i. H. v. insgesamt 3,0 Mio. EUR (Änderungsbescheid<br />

zur Pauschalen Förderung für das Jahr 2010). Diese Mittel wurden in Form<br />

einer Abschlagszahlung Anfang 2011 an die Krankenhäuser ausgereicht und im<br />

Rahmen der Pauschalförderung 2011 (zusätzlich) verrechnet.<br />

Insgesamt bleibt jedoch die Herausforderung bestehen, die Investitionsmittelbereitstellung<br />

nach Kassenlage durch ein mittel- und langfristig angelegtes Krankenhausinvestitionsprogramm<br />

zu ersetzen. Durch den Wegfall der bisherigen Kassenmittel<br />

i. H. v. rund 45 Mio. EUR (Art. 14 GSG) zum Jahresende 2014 muss spätestens für<br />

2015 ff. eine geänderte Mittelbereitstellung durch den Freistaat erfolgen. Die Geschäftsstelle<br />

thematisiert dies auch weiterhin im Rahmen der Gespräche mit politischen<br />

Entscheidungsträgern.<br />

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