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Geschäftsbericht - Krankenhausgesellschaft Sachsen

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gemeinsames<br />

Landesgremium<br />

Neues GEZ-<br />

Gebührenrecht<br />

Koordinierungsstelle<br />

Allgemeinmedizin<br />

Krankenhäuser werden durch die Landeskrankenhausgesellschaft bestellt. Bei der<br />

Gewichtung der Stimmen zählen die Stimmen der Vertreter der Krankenkassen doppelt.<br />

Der erweiterte Landesausschuss hat sich am 20.12.2012 konstituiert. Nach Erlass der<br />

G-BA Richtlinien können die Krankenhäuser Anzeigen stellen.<br />

Bildung gemeinsames Landesgremium gemäß § 90 a SGB V<br />

Die Länder erhalten die Möglichkeit, ein gemeinsames Gremium auf Landesebene zu<br />

sektorenübergreifenden Versorgungsfragen zu bilden, in dem unter anderem die<br />

Landeskrankenhausgesellschaft vertreten sein kann. Die Beschlüsse dieses Gremiums<br />

haben empfehlenden Charakter. Zentrales Ziel des Gremiums sollte nach Meinung<br />

der KGS die Vermeidung von Unterversorgung an der Schnittstelle ambulanter<br />

und stationärer Versorgung sein. Die KGS-Geschäftsstelle wird die Bildung dieses<br />

Gremiums aktiv begleiten.<br />

Neues GEZ-Gebührenrecht ab 2013<br />

Ab dem 01.01.2013 tritt eine grundlegende Neuordnung des Rundfunkgebührensystems<br />

ein. Der zukünftige Beitrag bemisst sich im nicht privaten Bereich in Abhängigkeit<br />

der Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter eines<br />

Betriebes sowie der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Ab diesem Zeitpunkt<br />

kommen nur noch diejenigen Krankenhäuser in den Genuss einer Privilegierung (lediglich<br />

einen Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen), die als gemeinnützige Vereine<br />

oder Stiftungen geführt werden. Die KGS-Geschäftsstelle hat die Mitgliedskrankenhäuser<br />

mit Mitteilungen und Veranstaltungen über die Neuerungen umfassend informiert.<br />

Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin<br />

Gemäß der im Dezember 2010 zwischen Sächsischer Landesärztekammer, Kassenärztlicher<br />

Vereinigung <strong>Sachsen</strong> und <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> abgeschlossenen<br />

„Rahmenvereinbarung über die Errichtung einer Koordinierungsstelle zur Förderung<br />

der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären<br />

Versorgung“ hat die Koordinierungsstelle im Januar 2011 ihre Arbeit aufgenommen.<br />

Die Koordinierungsstelle ist bei der Sächsischen Landesärztekammer angesiedelt.<br />

Mit dem Ziel der langfristigen Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in <strong>Sachsen</strong><br />

berät und unterstützt die Koordinierungsstelle Ärztinnen und Ärzte bei der Planung<br />

und Durchführung der Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin<br />

bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin gemäß der Sächsischen Weiterbildungsordnung.<br />

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