Geschäftsbericht - Krankenhausgesellschaft Sachsen
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Investitionsbewertungsrelationen<br />
Landesweiter<br />
Basisfallwert<br />
Entwicklung und Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen nach § 10<br />
Abs. 2 KHG<br />
Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) hatte der Gesetzgeber die<br />
Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene beauftragt, die Voraussetzungen für<br />
eine Förderung von Krankenhausinvestitionen anhand leistungsorientierter Investitionspauschalen<br />
zu schaffen.<br />
Die Selbstverwaltungspartner hatten sich darauf verständigt, der ersten Kalkulation<br />
der Investitionsbewertungsrelationen einen Prätest voranzustellen, um die Anwendbarkeit<br />
des Kalkulationsmodells zu überprüfen und Erkenntnisse über notwendige<br />
Präzisierungen oder Korrekturen des Kalkulationshandbuches zu sammeln. Seit Februar<br />
2011 konnten sich Krankenhäuser beim InEK über den Inhalt und den Ablauf<br />
des Prätests informieren und ggf. ihr Interesse an der Teilnahme bekunden. Der<br />
Fachausschuss für Krankenhausfinanzierung der KGS und die Geschäftsstelle hatten<br />
es als wünschenswert erachtet, dass sich auch sächsische Krankenhäuser an diesem<br />
Prätest beteiligen und die Geschäftsstelle hatte die Mitgliedseinrichtungen entsprechend<br />
informiert.<br />
Aus den bis Mitte März 2011 eingegangenen Interessensbekundungen hat das InEK<br />
insgesamt 18 Krankenhäuser ausgewählt und mit diesen eine Vereinbarung über die<br />
Teilnahme am Prätest abgeschlossen. Positiv bewertet das InEK, dass sich unter den<br />
Teilnehmern kleine, mittlere und große Krankenhäuser und sowohl öffentliche, freigemeinnützige<br />
als auch private Krankenhäuser befanden. Auch zwei Universitätsklinika<br />
konnten zur Prätest-Teilnahme gewonnen werden.<br />
Für die Übermittlung der aufbereiteten Kalkulationsdaten an das InEK war der Zeitraum<br />
vom 01.09.2011 bis zum 21.10.2011 vorgesehen. Während dieser Zeit hatte das<br />
InEK in Anlehnung an das Verfahren bei der Erhebung der DRG/PSY-Behandlungskosten<br />
die Datenanalyse und damit verbunden den Austausch mit den kalkulierenden<br />
Krankenhäusern zu festgestellten Auffälligkeiten organisiert.<br />
Nach Abschluss des Prätests wurde durch das InEK auf der Grundlage der so gewonnenen<br />
Erkenntnisse das Kalkulationshandbuch überarbeitet und durch die<br />
Selbstverwaltungspartner abgenommen. Zwischenzeitlich erfolgte die Probekalkulation<br />
unter Verwendung der Kalkulationsdaten von 23 Krankenhäusern.<br />
Wann die Vorlage der Kalkulationsergebnisse durch das InEK, die Veröffentlichung<br />
der IBWR und somit die optionale Anwendung des neuen Systems durch die Länder<br />
erfolgen wird, bleibt abzuwarten.<br />
Landesweiter Basisfallwert (LBFW) 2011/2012<br />
Im Rahmen der Ermittlungen des jährlichen Landesweiten Basisfallwerts bittet die<br />
Geschäftsstelle jährlich die Mitgliedseinrichtungen um die Übermittlung von Vereinbarungs-<br />
und Ist-Daten. Die umfangreiche Datensammlung wird erfasst und ausgewertet,<br />
um auf Basis einer Vergangenheitsbetrachtung prospektiv eine Einschätzung<br />
insbesondere von Kosten- und Leistungsentwicklungen für den Vereinbarungszeitraum<br />
des Landesweiten Basisfallwerts vorzunehmen.<br />
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Verhandlung wird die Geschäftsstelle in<br />
bewährter Weise durch Krankenhauspraktiker in der Arbeitsgruppe „Landesbasisfallwert“<br />
der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> unterstützt. Durch die Arbeitsgruppe<br />
wird jährlich eine Forderung erarbeitet und die Verhandlung mit den Landesverbänden<br />
der sächsischen Krankenkassen fachlich begleitet. Unmittelbare Unterstützung in<br />
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