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Geschäftsbericht - Krankenhausgesellschaft Sachsen

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Investitionsbewertungsrelationen<br />

Landesweiter<br />

Basisfallwert<br />

Entwicklung und Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen nach § 10<br />

Abs. 2 KHG<br />

Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) hatte der Gesetzgeber die<br />

Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene beauftragt, die Voraussetzungen für<br />

eine Förderung von Krankenhausinvestitionen anhand leistungsorientierter Investitionspauschalen<br />

zu schaffen.<br />

Die Selbstverwaltungspartner hatten sich darauf verständigt, der ersten Kalkulation<br />

der Investitionsbewertungsrelationen einen Prätest voranzustellen, um die Anwendbarkeit<br />

des Kalkulationsmodells zu überprüfen und Erkenntnisse über notwendige<br />

Präzisierungen oder Korrekturen des Kalkulationshandbuches zu sammeln. Seit Februar<br />

2011 konnten sich Krankenhäuser beim InEK über den Inhalt und den Ablauf<br />

des Prätests informieren und ggf. ihr Interesse an der Teilnahme bekunden. Der<br />

Fachausschuss für Krankenhausfinanzierung der KGS und die Geschäftsstelle hatten<br />

es als wünschenswert erachtet, dass sich auch sächsische Krankenhäuser an diesem<br />

Prätest beteiligen und die Geschäftsstelle hatte die Mitgliedseinrichtungen entsprechend<br />

informiert.<br />

Aus den bis Mitte März 2011 eingegangenen Interessensbekundungen hat das InEK<br />

insgesamt 18 Krankenhäuser ausgewählt und mit diesen eine Vereinbarung über die<br />

Teilnahme am Prätest abgeschlossen. Positiv bewertet das InEK, dass sich unter den<br />

Teilnehmern kleine, mittlere und große Krankenhäuser und sowohl öffentliche, freigemeinnützige<br />

als auch private Krankenhäuser befanden. Auch zwei Universitätsklinika<br />

konnten zur Prätest-Teilnahme gewonnen werden.<br />

Für die Übermittlung der aufbereiteten Kalkulationsdaten an das InEK war der Zeitraum<br />

vom 01.09.2011 bis zum 21.10.2011 vorgesehen. Während dieser Zeit hatte das<br />

InEK in Anlehnung an das Verfahren bei der Erhebung der DRG/PSY-Behandlungskosten<br />

die Datenanalyse und damit verbunden den Austausch mit den kalkulierenden<br />

Krankenhäusern zu festgestellten Auffälligkeiten organisiert.<br />

Nach Abschluss des Prätests wurde durch das InEK auf der Grundlage der so gewonnenen<br />

Erkenntnisse das Kalkulationshandbuch überarbeitet und durch die<br />

Selbstverwaltungspartner abgenommen. Zwischenzeitlich erfolgte die Probekalkulation<br />

unter Verwendung der Kalkulationsdaten von 23 Krankenhäusern.<br />

Wann die Vorlage der Kalkulationsergebnisse durch das InEK, die Veröffentlichung<br />

der IBWR und somit die optionale Anwendung des neuen Systems durch die Länder<br />

erfolgen wird, bleibt abzuwarten.<br />

Landesweiter Basisfallwert (LBFW) 2011/2012<br />

Im Rahmen der Ermittlungen des jährlichen Landesweiten Basisfallwerts bittet die<br />

Geschäftsstelle jährlich die Mitgliedseinrichtungen um die Übermittlung von Vereinbarungs-<br />

und Ist-Daten. Die umfangreiche Datensammlung wird erfasst und ausgewertet,<br />

um auf Basis einer Vergangenheitsbetrachtung prospektiv eine Einschätzung<br />

insbesondere von Kosten- und Leistungsentwicklungen für den Vereinbarungszeitraum<br />

des Landesweiten Basisfallwerts vorzunehmen.<br />

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Verhandlung wird die Geschäftsstelle in<br />

bewährter Weise durch Krankenhauspraktiker in der Arbeitsgruppe „Landesbasisfallwert“<br />

der <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> unterstützt. Durch die Arbeitsgruppe<br />

wird jährlich eine Forderung erarbeitet und die Verhandlung mit den Landesverbänden<br />

der sächsischen Krankenkassen fachlich begleitet. Unmittelbare Unterstützung in<br />

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