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Geschäftsbericht - Krankenhausgesellschaft Sachsen

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Ausbildungsfinanzierung<br />

Nichtstationäre<br />

Leistungen<br />

Landeskrankenhausgesellschaften, Deutscher <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> und der<br />

Deutschen Krankenhaus Trust Center und Informationsverarbeitung GmbH angeboten<br />

wird. In diesem Rahmen stehen den Krankenhäusern umfangreiche Möglichkeiten<br />

zur Überprüfung und Auswertung ihrer Daten auch im Vergleich mit anonymisierten<br />

Daten andere Projektteilnehmer zur Verfügung.<br />

Ausbildungsfinanzierung<br />

§ 17 a Abs. 5 Krankenhausfinanzierungsgesetz sieht die Errichtung eines Ausgleichfonds<br />

auf Landesebene zur Vermeidung der wettbewerblichen Nachteile ausbildender<br />

Krankenhäuser vor.<br />

Die Fondserrichtung und Verwaltung ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand sowie<br />

Lasten für Kostenträger und Krankenhäuser verbunden.<br />

Die Zielsetzung einer wettbewerbsneutralen Finanzierung der Ausbildung durch entsprechende<br />

Entlastung der krankenhausindividuellen Entgelte ist grundsätzlich nachvollziehbar<br />

und wünschenswert. Jedoch werden die krankenhausindividuellen Entgelte<br />

bzw. Zahlbasisfallwerte über die Unterschiede im Rahmen der Konvergenz<br />

hinaus auch weiterhin in der Höhe stärker differieren als aufgrund des individuellen<br />

Ausbildungszuschlags.<br />

Gründe dafür sind insbesondere krankenhausindividuelle Ausgleiche und Berichtigungen,<br />

Zu und Abschläge aufgrund unterjähriger Verhandlung sowie weitere krankenhausindividuelle<br />

Zuschläge.<br />

Kosten und Nutzen der Fondserrichtung stehen daher aus Sicht der Beteiligten nach<br />

wie vor in keinem angemessenen Verhältnis.<br />

Vor diesem Hintergrund sind die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> und die Landesverbände<br />

der sächsischen Krankenkassen übereingekommen, auch für die Jahre 2012<br />

bzw. 2013 von der Errichtung des Ausgleichsfonds abzusehen.<br />

Im Jahr 2013 ist erneut gemeinsam die Frage der Errichtung für das Jahr 2014 zu<br />

entscheiden.N<br />

Nichtstationäre Leistungserbringung im Krankenhaus<br />

Verzahnung der Sektoren gekennzeichnet. Krankenhäuser ergänzen mit einem breiten<br />

und stetig steigenden Angebot nichtstationärer Leistungen die ambulante Versorgung<br />

der Bevölkerung. Hierzu hat der Gesetzgeber durch Gesetzesänderungen die<br />

entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen. Dennoch ist die nichtstationäre<br />

Leistungserbringung im Krankenhaus von vielen Auseinandersetzungen mit Kostenträgern<br />

im Rahmen der Leistungsvergütung gekennzeichnet. Die Geschäftsstelle hat<br />

die Mitgliedskrankenhäuser insbesondere durch Mitteilungen, Hinweise und Einzelberatungen<br />

unterstützt. Im Rahmen der turnusmäßigen Gespräche mit den Landesverbänden<br />

der sächsischen Krankenkassen standen Themen der nichtstationären<br />

Leistungserbringung im Fokus der Diskussionen.<br />

In dem vom Bericht erfassten Zeitraum wurden in sächsischen Krankenhäusern<br />

mengenmäßig mehr nichtstationäre Leistungen erbracht als im stationären Kerngeschäft.<br />

Nachstehend sind die wichtigsten nichtstationären Leistungen dargestellt, die<br />

gemäß der aktuellen Gesetzeslage im Krankenhaus erbracht werden können.<br />

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