Geschäftsbericht - Krankenhausgesellschaft Sachsen
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Geschäftsbericht - Krankenhausgesellschaft Sachsen
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Ausbildungsfinanzierung<br />
Nichtstationäre<br />
Leistungen<br />
Landeskrankenhausgesellschaften, Deutscher <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> und der<br />
Deutschen Krankenhaus Trust Center und Informationsverarbeitung GmbH angeboten<br />
wird. In diesem Rahmen stehen den Krankenhäusern umfangreiche Möglichkeiten<br />
zur Überprüfung und Auswertung ihrer Daten auch im Vergleich mit anonymisierten<br />
Daten andere Projektteilnehmer zur Verfügung.<br />
Ausbildungsfinanzierung<br />
§ 17 a Abs. 5 Krankenhausfinanzierungsgesetz sieht die Errichtung eines Ausgleichfonds<br />
auf Landesebene zur Vermeidung der wettbewerblichen Nachteile ausbildender<br />
Krankenhäuser vor.<br />
Die Fondserrichtung und Verwaltung ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand sowie<br />
Lasten für Kostenträger und Krankenhäuser verbunden.<br />
Die Zielsetzung einer wettbewerbsneutralen Finanzierung der Ausbildung durch entsprechende<br />
Entlastung der krankenhausindividuellen Entgelte ist grundsätzlich nachvollziehbar<br />
und wünschenswert. Jedoch werden die krankenhausindividuellen Entgelte<br />
bzw. Zahlbasisfallwerte über die Unterschiede im Rahmen der Konvergenz<br />
hinaus auch weiterhin in der Höhe stärker differieren als aufgrund des individuellen<br />
Ausbildungszuschlags.<br />
Gründe dafür sind insbesondere krankenhausindividuelle Ausgleiche und Berichtigungen,<br />
Zu und Abschläge aufgrund unterjähriger Verhandlung sowie weitere krankenhausindividuelle<br />
Zuschläge.<br />
Kosten und Nutzen der Fondserrichtung stehen daher aus Sicht der Beteiligten nach<br />
wie vor in keinem angemessenen Verhältnis.<br />
Vor diesem Hintergrund sind die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> und die Landesverbände<br />
der sächsischen Krankenkassen übereingekommen, auch für die Jahre 2012<br />
bzw. 2013 von der Errichtung des Ausgleichsfonds abzusehen.<br />
Im Jahr 2013 ist erneut gemeinsam die Frage der Errichtung für das Jahr 2014 zu<br />
entscheiden.N<br />
Nichtstationäre Leistungserbringung im Krankenhaus<br />
Verzahnung der Sektoren gekennzeichnet. Krankenhäuser ergänzen mit einem breiten<br />
und stetig steigenden Angebot nichtstationärer Leistungen die ambulante Versorgung<br />
der Bevölkerung. Hierzu hat der Gesetzgeber durch Gesetzesänderungen die<br />
entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen. Dennoch ist die nichtstationäre<br />
Leistungserbringung im Krankenhaus von vielen Auseinandersetzungen mit Kostenträgern<br />
im Rahmen der Leistungsvergütung gekennzeichnet. Die Geschäftsstelle hat<br />
die Mitgliedskrankenhäuser insbesondere durch Mitteilungen, Hinweise und Einzelberatungen<br />
unterstützt. Im Rahmen der turnusmäßigen Gespräche mit den Landesverbänden<br />
der sächsischen Krankenkassen standen Themen der nichtstationären<br />
Leistungserbringung im Fokus der Diskussionen.<br />
In dem vom Bericht erfassten Zeitraum wurden in sächsischen Krankenhäusern<br />
mengenmäßig mehr nichtstationäre Leistungen erbracht als im stationären Kerngeschäft.<br />
Nachstehend sind die wichtigsten nichtstationären Leistungen dargestellt, die<br />
gemäß der aktuellen Gesetzeslage im Krankenhaus erbracht werden können.<br />
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