Geschäftsbericht - Krankenhausgesellschaft Sachsen
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stellen. Dabei handelt es sich um staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpfleger<br />
mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung.<br />
Eine weitere wichtige Regelung ist diejenige zu Surveillance und Dokumentation.<br />
Der Leiter einer Einrichtung hat sicherzustellen, dass Patienten von denen ein Risiko<br />
ausgeht, frühzeitig erkannt und Maßnahmen hinsichtlich des Infektionsschutzes eingeleitet<br />
werden. Dies erfordert eine gute Dokumentation, Datenerfassung und -<br />
aufbereitung. Der Antibiotikaverbrauch ist zu ermitteln, seine Folgen zu bewerten<br />
sowie Konsequenzen für die Verordnung von Antibiotika abzuleiten.<br />
Die KGS arbeitet im MRE-Netzwerk <strong>Sachsen</strong> mit. Die Krankenhäuser fordert vom<br />
Freistaat <strong>Sachsen</strong> einen Lehrstuhl bzw. eine Professur für das Fachgebiet Hygiene<br />
und Umweltmedizin. Nur durch ausreichende Aus- und Weiterbildungskapazitäten<br />
kann dem Fachkräftemangel in diesem Bereich wirksam begegnet werden.<br />
Transplantationsrecht<br />
Patientenrechtegesetz<br />
Transplantationsrecht<br />
Landesrechtlich ist bereits seit einigen Jahren im Krankenhaus die Vorhaltung eines<br />
Transplantationsbeauftragten vorgeschrieben. Das Transplantationsgesetz enthält<br />
nunmehr eine gesetzliche Grundlage für eine teilweise Entschädigung im Hinblick<br />
auf die dadurch verursachten Personalkosten. Die DKG verhandelt derzeit mit dem<br />
GKV- Spitzenverband die Vergütung.<br />
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) Region-Ost war im Jahr 2011 die<br />
Region in Deutschland mit den meisten Organspenden. Dies ist auch das Ergebnis<br />
einer guten Zusammenarbeit der sächsischen Krankenhäuser und der regionalen<br />
DSO. Die KGS-Geschäftsstelle wird den Organspendeprozess in den sächsischen<br />
Krankenhäusern weiterhin intensiv unterstützen.<br />
Patientenrechtegesetz<br />
Derzeit diskutiert der Bundestag den Regierungsentwurf eines Patientenrechtegesetzes.<br />
Ziele und Inhalte des Patientenrechtegesetzes ist eine ausgewogene, transparente und<br />
verlässliche Gestaltung der Rechte der Patienten mit folgenden Regelungen:<br />
o Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im BGB<br />
o Förderung der Fehlervermeidungskultur<br />
o Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern<br />
o Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern<br />
o Stärkung der Patientenbeteiligung<br />
o Stärkung der Patienteninformation<br />
Der Entwurf des Patientenrechtegesetzes gießt die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats<br />
des BGH in Gesetzesform. Patienten sollen ihre wichtigsten Rechte möglichst<br />
selbst im Gesetz nachlesen können. Kernpunkte sind die Normierung des Behandlungsvertrages<br />
sowie Regelungen zur Aufklärung, Einwilligung, Dokumentation,<br />
Einsichtsrecht und zur Beweislastverteilung. Die KGS begrüßt grundsätzlich den<br />
Regierungsentwurf, der die Rechtsprechung fortschreibt und weitergehende Forderungen<br />
nicht verfolgt, welche die Krankenhäuser vor zusätzliche organisatorische<br />
und finanzielle Belastungen stellen würde. Die KGS-Geschäftsstelle wird das Gesetzgebungsverfahren<br />
weiterhin kritisch begleiten.<br />
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