Geschäftsbericht - Krankenhausgesellschaft Sachsen
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Kampagne<br />
des GKV-<br />
Spitzenverbandes<br />
Arbeitsgruppe<br />
Medizincontrolling<br />
Gesprächskreis<br />
Krankenhaus/MDK<br />
Landesvertrag<br />
nach § 112<br />
Externe<br />
stationäre<br />
Qualitätssicherung<br />
Kampagne des GKV-Spitzenverbandes<br />
Die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> hat die Betrugsvorwürfe der Krankenkassen in<br />
Bezug auf die Leistungsabrechnung entschieden zurückgewiesen. Basierend auf Daten<br />
und Fakten ist es gelungen, die zuständigen Behörden und verantwortliche Politiker<br />
zu überzeugen, dass die Krankenhäuser ihre Abrechnungen auf der Basis geltenden<br />
Rechts erstellen und dass das komplexe Abrechnungssystem Auslegungsmöglichkeiten<br />
und Beurteilungsspielräume zulässt. Die von der GKV avisierten Änderungen<br />
blieben daraufhin in den Gesetzgebungsverfahren unberücksichtigt.<br />
Arbeitsgruppe Medizincontrolling und Gesprächskreis Krankenhaus/MDK<br />
Die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> bietet sich als Plattform für regelmäßig stattfindende<br />
Treffen der Medizincontroller der sächsischen Krankenhäuser an. Seitens der Geschäftsstelle<br />
wird über aktuelle Entwicklungen auf politischer Ebene berichtet. Auch<br />
überörtliche Rechtsprechung wird aufbereitet und daraus resultierenden Konsequenzen<br />
werden diskutiert. Letztlich bietet die AG Medizincontrolling die Basis für einen<br />
regen Erfahrungsaustausch zu fachlichen Themen.<br />
Seit dem Jahr 2005 finden halbjährlich Gespräche zwischen Vertretern der AG Medizincontrolling<br />
und dem MDK statt. Aufgrund der konfliktbehafteten Diskussionen<br />
hat im Jahr 2011 die Sächsische Landesärztekammer die Moderation der Gespräche<br />
übernommen. Die Gespräche zwischen den Parteien werden von allen Beteiligten als<br />
konstruktiv und sinnvoll eingestuft. Positionen und Probleme der jeweiligen Seite<br />
können im persönlichen Kontakt näher erläutert werden. Die Zusammenarbeit mit<br />
dem MDK soll nach Ansicht der Beteiligten auch zukünftig fortgesetzt werden.<br />
Evaluierung des Landesvertrages nach § 112 Abs. 2 Nr. 1, 2 SGB V<br />
Seit dem 01. Januar 2006 ist der Sächsische Landesvertrag zu den Allgemeinen Bedingungen<br />
der Krankenhausbehandlung und zur Überprüfung der Dauer und Art der<br />
Krankenhausbehandlung in Kraft. Gesetzesänderungen und fortwährende Probleme<br />
in der Umsetzung des MDK-Prüfverfahrens haben eine Evaluierung der landesvertraglichen<br />
Regelungen erforderlich gemacht. Insbesondere gilt es zu überprüfen, ob<br />
stark ressourcenbindende Verfahren für alle Beteiligten weiter zu optimieren ist. Die<br />
Verhandlungen hierzu werden durch Praktiker aus den Krankenhäusern begleitet.<br />
Die Gespräche dauern noch an.<br />
Externe stationäre Qualitätssicherung<br />
In den vergangenen zwei Jahren hatte die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> den Vorsitz im<br />
Lenkungsgremium für externe stationäre Qualitätssicherung. Die Ergebnisse der<br />
sächsischen Krankenhäuser lassen sich im Bundesvergleich weithin als überdurchschnittlich<br />
einstufen. Auffälligkeiten werden im strukturierten ärztlichen Dialog aufgearbeitet.<br />
Die Zusammenarbeit mit den Landesverbänden der Krankenkassen und<br />
der Sächsischen Landesärztekammer erfolgt auf der Basis von Zahlen und Fakten<br />
bislang sehr konstruktiv. Die Realisierung der über Qualitätsindikatoren abgebildeten<br />
Behandlungsstandards hat zu messbaren Qualitätsverbesserungen auch in <strong>Sachsen</strong><br />
geführt.<br />
Wiederholt haben die Krankenkassen die Leistungsausweitungen der Krankenhäuser<br />
in den Fokus genommen. Insbesondere die Erforderlichkeit der Implantation von<br />
Hüft- und Knietotalendoprothesen wird dabei immer wieder in Frage gestellt. Die<br />
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