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Geschäftsbericht - Krankenhausgesellschaft Sachsen

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Kampagne<br />

des GKV-<br />

Spitzenverbandes<br />

Arbeitsgruppe<br />

Medizincontrolling<br />

Gesprächskreis<br />

Krankenhaus/MDK<br />

Landesvertrag<br />

nach § 112<br />

Externe<br />

stationäre<br />

Qualitätssicherung<br />

Kampagne des GKV-Spitzenverbandes<br />

Die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> <strong>Sachsen</strong> hat die Betrugsvorwürfe der Krankenkassen in<br />

Bezug auf die Leistungsabrechnung entschieden zurückgewiesen. Basierend auf Daten<br />

und Fakten ist es gelungen, die zuständigen Behörden und verantwortliche Politiker<br />

zu überzeugen, dass die Krankenhäuser ihre Abrechnungen auf der Basis geltenden<br />

Rechts erstellen und dass das komplexe Abrechnungssystem Auslegungsmöglichkeiten<br />

und Beurteilungsspielräume zulässt. Die von der GKV avisierten Änderungen<br />

blieben daraufhin in den Gesetzgebungsverfahren unberücksichtigt.<br />

Arbeitsgruppe Medizincontrolling und Gesprächskreis Krankenhaus/MDK<br />

Die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> bietet sich als Plattform für regelmäßig stattfindende<br />

Treffen der Medizincontroller der sächsischen Krankenhäuser an. Seitens der Geschäftsstelle<br />

wird über aktuelle Entwicklungen auf politischer Ebene berichtet. Auch<br />

überörtliche Rechtsprechung wird aufbereitet und daraus resultierenden Konsequenzen<br />

werden diskutiert. Letztlich bietet die AG Medizincontrolling die Basis für einen<br />

regen Erfahrungsaustausch zu fachlichen Themen.<br />

Seit dem Jahr 2005 finden halbjährlich Gespräche zwischen Vertretern der AG Medizincontrolling<br />

und dem MDK statt. Aufgrund der konfliktbehafteten Diskussionen<br />

hat im Jahr 2011 die Sächsische Landesärztekammer die Moderation der Gespräche<br />

übernommen. Die Gespräche zwischen den Parteien werden von allen Beteiligten als<br />

konstruktiv und sinnvoll eingestuft. Positionen und Probleme der jeweiligen Seite<br />

können im persönlichen Kontakt näher erläutert werden. Die Zusammenarbeit mit<br />

dem MDK soll nach Ansicht der Beteiligten auch zukünftig fortgesetzt werden.<br />

Evaluierung des Landesvertrages nach § 112 Abs. 2 Nr. 1, 2 SGB V<br />

Seit dem 01. Januar 2006 ist der Sächsische Landesvertrag zu den Allgemeinen Bedingungen<br />

der Krankenhausbehandlung und zur Überprüfung der Dauer und Art der<br />

Krankenhausbehandlung in Kraft. Gesetzesänderungen und fortwährende Probleme<br />

in der Umsetzung des MDK-Prüfverfahrens haben eine Evaluierung der landesvertraglichen<br />

Regelungen erforderlich gemacht. Insbesondere gilt es zu überprüfen, ob<br />

stark ressourcenbindende Verfahren für alle Beteiligten weiter zu optimieren ist. Die<br />

Verhandlungen hierzu werden durch Praktiker aus den Krankenhäusern begleitet.<br />

Die Gespräche dauern noch an.<br />

Externe stationäre Qualitätssicherung<br />

In den vergangenen zwei Jahren hatte die <strong>Krankenhausgesellschaft</strong> den Vorsitz im<br />

Lenkungsgremium für externe stationäre Qualitätssicherung. Die Ergebnisse der<br />

sächsischen Krankenhäuser lassen sich im Bundesvergleich weithin als überdurchschnittlich<br />

einstufen. Auffälligkeiten werden im strukturierten ärztlichen Dialog aufgearbeitet.<br />

Die Zusammenarbeit mit den Landesverbänden der Krankenkassen und<br />

der Sächsischen Landesärztekammer erfolgt auf der Basis von Zahlen und Fakten<br />

bislang sehr konstruktiv. Die Realisierung der über Qualitätsindikatoren abgebildeten<br />

Behandlungsstandards hat zu messbaren Qualitätsverbesserungen auch in <strong>Sachsen</strong><br />

geführt.<br />

Wiederholt haben die Krankenkassen die Leistungsausweitungen der Krankenhäuser<br />

in den Fokus genommen. Insbesondere die Erforderlichkeit der Implantation von<br />

Hüft- und Knietotalendoprothesen wird dabei immer wieder in Frage gestellt. Die<br />

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