A. Grundlagen - Kiehl
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A. <strong>Grundlagen</strong><br />
A. <strong>Grundlagen</strong><br />
Unternehmen werden zu dem Zwecke betrieben, Leistungen zu erstellen. Dies geschieht<br />
durch die Kombination der Produktionsfaktoren<br />
””<br />
Arbeit (als ausführende Tätigkeit der Mitarbeiter des Unternehmens)<br />
””<br />
Betriebsmittel (als sämtliche Einrichtungen und Anlagen des Unternehmens)<br />
””<br />
Werkstoffe (als im Unternehmen verwendete Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)<br />
im Rahmen eines güterwirtschaftlichen Prozesses, der es notwendig macht, dass die<br />
Produktionsfaktoren beschafft und planvoll eingesetzt werden, um die betrieblichen<br />
Leistungen zu bewirken und zu verwerten. Er ist ein Geschäftsprozess, der sich im industriellen<br />
Unternehmen auf den Materialbereich, Produktionsbereich und Marketingbereich<br />
erstreckt. Die Zeitdauer dieses Prozesses kann erheblichen Umfanges sein.<br />
Die Beschaffung der Produktionsfaktoren auf der einen Seite und der Absatz der betrieblichen<br />
Leistungen auf der anderen Seite sind aber nicht nur Elemente eines güterwirtschaftlichen<br />
Prozesses, sondern erfordern ebenso einen finanzwirtschaftlichen<br />
Prozess als Geschäftsprozess, denn für die zu beschaffenden Produktionsfaktoren fallen<br />
Auszahlungen an, die betrieblichen Leistungen führen zu Einzahlungen.<br />
Der güterwirtschaftliche Prozess steht damit in wechselseitiger Beziehung zu dem finanzwirtschaftlichen<br />
Prozess, die Leistungsströme fließen den Zahlungsströmen entgegen<br />
und umgekehrt. Beide Prozesse sind aber nicht völlig deckungsgleich, denn es<br />
gibt auch Zahlungsströme, denen keine Leistungsströme gegenüberstehen:<br />
Güterwirtschaftlicher<br />
Bereich<br />
Geldmarkt/<br />
Kapitalmarkt<br />
Staat<br />
Auszahlungen für Leistungserstellung<br />
und -verwertung<br />
Einzahlungen aus Leistungserstellung<br />
und -verwertung<br />
Rückzahlung/Entnahme von Kapital<br />
Zahlung von Zinsen/Gewinnen<br />
Bereitstellung von Kapital<br />
Zahlung von Steuern<br />
Zufluss von Subventionen<br />
Finanzwirtschaftlicher<br />
Bereich<br />
Der Finanzwirtschaft obliegt die Planung, Steuerung und Kontrolle der Einzahlungen<br />
und Auszahlungen des Unternehmens. Dabei hat sie Sorge zu tragen, dass die dem<br />
Unternehmen zufließenden Einzahlungen auf Dauer die bewirkten Auszahlungen<br />
weitest möglich übersteigen, d. h. ein maximaler finanzwirtschaftlicher Überschuss<br />
erzielt wird, der sich auch als Cashflow bezeichnen lässt.<br />
19
A. <strong>Grundlagen</strong><br />
Sämtliche finanzwirtschaftlichen Maßnahmen kommen mit dem Finanzmarkt in Berührung,<br />
der – unter zeitlicher Betrachtung – den Geld- und Kapitalmarkt (s. Abb. auf<br />
Seite 19) umfasst. Während der Kapitalmarkt auf eine mittel- und langfristige Kapitalaufnahme<br />
und Kapitalanlage ausgerichtet ist, dient der Geldmarkt der kurzfristigen<br />
Kapitalaufnahme und Kapitalanlage.<br />
Ein typischer finanzwirtschaftlicher Prozess kann in folgender Weise ablaufen:<br />
Feststellung der<br />
erforderlichen Investitionen<br />
durch Sammlung<br />
der Investitionsanträge<br />
Ermittlung<br />
des Investitionsbedarfes<br />
im Rahmen<br />
der Investitionsplanung<br />
Ermittlung des<br />
Kapitalbedarfes<br />
im Rahmen<br />
der Finanzplanung<br />
Ermittlung der<br />
Finanzierungsmöglichkeiten<br />
durch Analyse des Geld-/<br />
Kapitalmarktes und des Innenfinanzierungspotenzials<br />
Der Kapitalbedarf<br />
kann gedeckt werden.<br />
Der Kapitalbedarf<br />
kann nicht gedeckt werden.<br />
Senkung des Kapitalbedarfes möglich?<br />
(ggf. Senkung des Investitionsbedarfes)<br />
Planung der<br />
Einzahlungen und Auszahlungen<br />
im Rahmen<br />
der Finanzplanung<br />
Abwicklung der<br />
Einzahlungen und Auszahlungen<br />
im Rahmen<br />
des Zahlungsverkehrs<br />
20
A. <strong>Grundlagen</strong><br />
Die zentralen Begriffe der Finanzwirtschaft sind die Finanzierung, die Investition und<br />
der Zahlungsverkehr. Sie stellen die Funktionen der Finanzwirtschaft dar:<br />
””<br />
Als Kapitalbeschaffung oder Finanzierung, die zur Aufgabe hat, das Unternehmen<br />
mit dem erforderlichen Kapital zu versorgen, das es insbesondere zur Leistungserstellung<br />
und Leistungsverwertung benötigt. Sie wird in diesem Buch ausführlich<br />
dargestellt.<br />
””<br />
Als Kapitalverwendung oder Investition, die dazu dient, das beschaffte Kapital im<br />
Unternehmen einzusetzen. Auf sie wird nachfolgend kurz eingegangen, soweit es<br />
dem finanzwirtschaftlichen Verständnis dient – siehe ausführlich Olfert.<br />
””<br />
Als Kapitalverwaltung, welche die Abwicklung der Einzahlungen und Auszahlungen<br />
des Unternehmens ermöglicht, die im Rahmen des Zahlungsverkehrs erfolgt. Sie<br />
wird in Kapitel C. grundlegend beschrieben.<br />
Kapitalbeschaffung, Kapitalverwendung und Kapitalverwaltung sind nicht nur Funktionen<br />
der Finanzwirtschaft, sie müssen auch geplant, gesteuert und kontrolliert werden.<br />
Das geschieht im Rahmen der finanzwirtschaftlichen Führung, die auch als Finanzmanagement<br />
bezeichnet werden kann.<br />
Die Finanzwirtschaft bzw. das Finanzwesen ist organisatorisch auf unterschiedliche<br />
Weise in das Unternehmen eingegliedert, wobei vor allem folgende Kriterien die Organisation<br />
beeinflussen:<br />
””<br />
Unternehmensgröße<br />
””<br />
Branche<br />
””<br />
Rechtsform<br />
””<br />
Einbindung in Konzern.<br />
Als Organisationsstrukturen ergeben sich z. B. aufgrund der Unternehmensgröße:<br />
””<br />
In kleineren und auch mittleren Unternehmen befinden sich die Unternehmensleitung<br />
und die finanzwirtschaftliche Führung zumeist in einer Hand, häufig auch noch<br />
in Verbindung mit dem Rechnungswesen.<br />
Finanzielle Entscheidungen werden vorrangig durch die Unternehmensleitung getroffen<br />
und lediglich routineartige Tätigkeiten auf die nachfolgende(n) Ebene(n)<br />
delegiert. Diese Handhabung kann, falls die finanzwirtschaftliche Führung einen<br />
Engpassfaktor darstellt, zu Existenz bedrohenden Situationen für das Unternehmen<br />
führen.<br />
Kleinere Unternehmen, die im Verlaufe ihres Bestehens in ihrer Größe wachsen,<br />
trennen die Führungsaufgaben daraufhin vielfach in einen technischen und einen<br />
kaufmännischen Leitungsbereich, wobei der kaufmännische Leitungsbereich die finanzwirtschaftliche<br />
Führung übernimmt.<br />
””<br />
Große Unternehmen weisen üblicherweise bereits im oberen Organisationsbereich<br />
eine eigenständige finanzwirtschaftliche Abteilung aus.<br />
21
A. <strong>Grundlagen</strong><br />
Die Finanzwirtschaft bzw. das Finanzwesen kann grundsätzlich funktional bzw. divisional<br />
in die Organisationsstruktur der Unternehmen eingeordnet sein – siehe ausführlich<br />
Olfert, Olfert/Rahn:<br />
””<br />
Die funktionale Organisation fasst gleichartige Verrichtungen und Arbeitsvorgänge<br />
in Abteilungen oder Ressorts zusammen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen<br />
nutzen diese Organisationsform.<br />
Beispiel<br />
Organisation nach dem Verrichtungsprinzip<br />
Ressort<br />
Einkauf<br />
Ressort<br />
Technik<br />
Ressort<br />
Vertrieb<br />
Ressort Finanzen und Betriebswirtschaft<br />
””<br />
Controlling<br />
”<br />
”<br />
”<br />
” Rechnungswesen<br />
” Finanzwesen: Disposition, Kredit, Ausland<br />
” Beteiligungen<br />
Vorteile der funktionalen Organisation liegen vor allem in ihrer Übersichtlichkeit,<br />
der Nutzung von Spezialisierungsvorteilen und dem Vorhandensein von Größenvorteilen.<br />
Nachteilig ist, dass die funktionale Organisation einen schwerfälligen Informatinsfluss<br />
aufweist und bei wachsender Unternehmensgröße zu Koordinationsproblemen<br />
führen kann.<br />
””<br />
Die divisionale Organisation der finanzwirtschaftlichen Führung ist vor allem bei<br />
größeren Unternehmen zu finden. Dabei erfolgt eine Aufgabengliederung nach Objekten<br />
und Sparten, die sein können:<br />
--<br />
Produkte oder Produktgruppen<br />
--<br />
Kunden oder Kundengruppen<br />
--<br />
Regionen oder Länder.<br />
22
A. <strong>Grundlagen</strong><br />
Beispiel<br />
Divisionale Organisation<br />
Unternehmensführung<br />
Land A<br />
Land B<br />
Land C<br />
Land D<br />
.<br />
.<br />
.<br />
Ressort<br />
Einkauf<br />
Ressort<br />
Technik<br />
Ressort<br />
Vertrieb<br />
Ressort Finanzen und<br />
Betriebswirtschaft<br />
Vorteile bestehen bei der Divisionalorganisation, die auch als Spartenorganisation<br />
bezeichnet wird, in ihren klaren Zuständigkeiten, der verfügbaren Übersichtlichkeit<br />
und der objektbezogenen Zielgerichtetheit der Organisation, beispielsweise auf verschiedene<br />
Kundengruppen.<br />
Nachteilig ist, dass die Sparten ein Eigenleben entwickeln, welches sich mit den Interessen<br />
des Unternehmens nicht (völlig) deckt. Ebenso sind Doppelarbeiten mitunter<br />
unvermeidbar.<br />
In Großkonzernen lässt sich des Öfteren feststellen, dass die finanzwirtschaftliche<br />
Führung zusätzlich als eine zentrale Querschnittsabteilung unterhalb der Unternehmensführung<br />
angesiedelt ist.<br />
Die im Rahmen der Finanzwirtschaft zu lösenden Aufgaben sind vielfältig und komplex.<br />
Je größer ein Unternehmen ist, das gegebenenfalls noch konzernmäßige und/<br />
oder internationale Verflechtungen aufweist, umso schwieriger sind die Aufgaben optimal<br />
zu gestalten.<br />
In diesem Falle wurde in der Vergangenheit mitunter eine Funktionsteilung im finanzwirtschaftlichen<br />
Bereich vorgenommen. Zu unterscheiden sind demnach:<br />
””<br />
der Controller, der die Aufgaben eines Gewinn-Managers wahrnimmt<br />
””<br />
der Treasurer, dem die Aufgaben eines Finanz-Managers zufallen.<br />
23
A. <strong>Grundlagen</strong><br />
Dabei ergaben sich zwischen Controller und Treasurer häufig beispielsweise folgende<br />
Unterschiede (Eilenberger):<br />
Kriterium Controller Treasurer<br />
Funktion Gewinn-Manager Finanz-Manager<br />
Position<br />
Leiter des<br />
Rechnungswesens<br />
Leiter der<br />
Finanzwirtschaft<br />
Aufgabe<br />
Sicherung der<br />
Gewinnerzielung<br />
Sicherung jederzeitiger<br />
Zahlungsfähigkeit<br />
Steuerungsgröße Gewinn Liquidität und Rentabilität<br />
Bezugsgrößen<br />
Aufwand/Ertrag<br />
Kosten/Erlöse<br />
Einnahmen/Ausgaben<br />
Einzahlungen/Auszahlungen<br />
Ebenen operativ operativ<br />
taktisch<br />
dispositiv<br />
Aufgaben ””<br />
allgemeine Unternehmens-<br />
””<br />
Kapitalbeschaffung in<br />
planung und -steuerung<br />
sowie Kontrolle des Geschäftsablaufes<br />
””<br />
Berichterstattung und<br />
Interpretation des Unternehmensergebnisses<br />
””<br />
Unterstützung des Management<br />
zur Erreichung der<br />
vorgegebenen Ziele<br />
””<br />
Bereitstellung von Unterlagen<br />
für das Finanzamt und<br />
andere staatliche Stellen<br />
””<br />
Sicherung des Vermögens<br />
durch innerbetriebliche<br />
Kontrollen<br />
Ausführung der Unternehmenspläne<br />
””<br />
Liquiditätssicherung durch<br />
kurzfristige Finanzierungsmaßnahmen<br />
””<br />
Pflege der Beziehungen<br />
zu den Kreditgebern und<br />
Aktionären<br />
””<br />
Überwachung der Gewährung<br />
von Kundenkrediten<br />
einschließlich Forderungseinzug<br />
””<br />
Regelung und Koordination<br />
von Kapitalanlagen außerhalb<br />
des Unternehmens<br />
Die Merkmale und Aufgaben des Controllers und Treasurers können in der betrieblichen<br />
Praxis jedoch – entsprechend unterschiedlicher Gegebenheiten in den Unternehmen<br />
– von den oben dargestellten Regelungen abweichen.<br />
Zu den Merkmalen und Aufgaben sowie der organisatoischen Einordnung von Controlling<br />
und Treasuring siehe ausführlich Ziegenbein.<br />
24
A. <strong>Grundlagen</strong> | 1. Kapital<br />
Im Folgenden werden beschrieben:<br />
<strong>Grundlagen</strong><br />
Kapital<br />
Finanzwirtschaftliche<br />
Funktionen<br />
Finanzwirtschaftliche<br />
Führung<br />
1. Kapital<br />
Der Kapitalbegriff wird in der Betriebswirtschaftslehre unterschiedlich weit gefasst.<br />
Beispielsweise gilt:<br />
””<br />
Kapital ist die abstrakte Wertsumme in der Bilanz.<br />
””<br />
Kapital ist Geld für Investitionszwecke.<br />
””<br />
Kapital ist gleich Geld.<br />
Grundsätzlich lassen sich als Kapital unterscheiden:<br />
Kapital<br />
Abstraktes Kapital<br />
Konkretes Kapital<br />
Sowohl das abstrakte als auch das konkrete Kapital sollen anhand der Bilanzgliederung<br />
für Kapitalgesellschaften nach § 266 HGB erläutert werden, die auf Seite 508 im<br />
Anhang dargestellt ist.<br />
25
A. <strong>Grundlagen</strong> | 1. Kapital<br />
1.1 Abstraktes Kapital<br />
Das abstrakte Kapital umfasst die Gesamtheit der Positionen, die sich auf der Passiv-<br />
Seite der Bilanz befinden. Dem abstrakten Kapital steht – als Gegenposten – auf der<br />
Aktiv-Seite das Vermögen als konkretes Kapital gegenüber. Damit hat die Bilanz grundsätzlich<br />
folgendes Aussehen:<br />
Aktiva Bilanz Passiva<br />
Vermögen<br />
Kapital<br />
Der Ausweis des abstrakten Kapitals in der Bilanz dient mehreren Zwecken. So kann<br />
mit seiner Hilfe:<br />
””<br />
die Kapitalherkunft offen gelegt werden<br />
””<br />
eine Kapitalbewertung vorgenommen werden<br />
””<br />
die Kapitalerhaltung überprüft werden.<br />
Nach der Kapitalart lässt sich das abstrakte Kapital unter rechtlichen Gesichtspunkten<br />
untergliedern in:<br />
””<br />
Eigenkapital<br />
””<br />
Fremdkapital.<br />
Damit kann die Passiv-Seite der Bilanz grundlegend unterteilt werden in:<br />
Aktiva Bilanz Passiva<br />
Vermögen<br />
Eigenkapital<br />
Fremdkapital<br />
26
A. <strong>Grundlagen</strong> | 1. Kapital<br />
1.1.1 Eigenkapital<br />
Das Eigenkapital eines Unternehmens setzt sich grundsätzlich aus mehreren Einzelpositionen<br />
zusammen. Das können sein – siehe ausführlich Rinker/Ditges/Arendt, Grefe:<br />
””<br />
Bilanziell ausgewiesene Positionen<br />
Geschäftsanteile<br />
Rücklagen<br />
Sie stellen bei Kapitalgesellschaften das gezeichnete Kapital dar, und<br />
zwar als Stammkapital bei der GmbH und als Grundkapital bei der<br />
AG.<br />
Sie können bei Kapitalgesellschaften sein:<br />
””<br />
Kapitalrücklage als Zuführung von Mehrbeträgen von außerhalb<br />
des Unternehmens als:<br />
--<br />
Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen<br />
über den Nennbetrag hinaus erzielt werden (Aufgeld)<br />
--<br />
Beträge, die bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für<br />
Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen<br />
erzielt werden<br />
--<br />
Beträge von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung<br />
eines Vorzuges für ihre Anteile leisten<br />
--<br />
Beträge von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital<br />
leisten.<br />
””<br />
Gewinnrücklagen als Zuführung von Beträgen aus dem Jahresüberschuss<br />
als:<br />
--<br />
gesetzliche Rücklage, die nur bei der AG oder KGaA auftreten kann<br />
--<br />
Rücklage für eigene Anteile, die beim Erwerb eigener Anteile zu<br />
bilden ist<br />
--<br />
satzungsmäßige Rücklage, deren Bildung aufgrund des Gesellschaftsvertrages,<br />
der Satzung oder des Statuts der Gesellschaft<br />
erfolgt<br />
--<br />
andere Gewinnrücklagen als Restgröße.<br />
Gewinnvortrag<br />
Jahresüberschuss<br />
Er ergibt sich bei Kapitalgesellschaften aus der Beschlussfassung der<br />
Gesellschafterversammlung des Unternehmens. Ein Verlustvortrag<br />
mindert das Eigenkapital.<br />
Er stellt das im abgelaufenen Geschäftsjahr entstandene Ergebnis dar.<br />
Ein Jahresfehlbetrag als negatives Ergebnis mindert das Eigenkapital.<br />
27