(advsh) eV bezieht seinen endgültigen Sitz - Kieler Ostufer
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Antidiskriminierungsverband<br />
Schleswig-Holstein (<strong>advsh</strong>) e.V.<br />
Pressemitteilung<br />
Der Antidiskriminierungsverband<br />
Schleswig-Holstein (<strong>advsh</strong>) e.V.<br />
<strong>bezieht</strong> <strong>seinen</strong> endgültigen <strong>Sitz</strong><br />
Der <strong>advsh</strong> ist im Juli 2010 als gemeinnütziger Verein ins<br />
Vereinsregister eingetragen worden.<br />
Er hat seine Beratungsarbeit Anfang 2011 in den Räumen<br />
der Zentralen Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen<br />
Schleswig-Holstein (ZBBS e.V.) in Kiel in Ermangelung<br />
eigener Räume unter sehr provisorischen Bedingungen aufgenommen.<br />
Seit dem 1. Mai hat der <strong>advsh</strong> nunmehr <strong>seinen</strong> endgültigen<br />
<strong>Sitz</strong> mit einem eigenen Büro im Haus des PARITÄTISCHEN<br />
Wohlfahrtsverbandes Schleswig-Holstein e. V. in Kiel-<br />
Gaarden, Zum Brook 4 gefunden.<br />
Wer ist der <strong>advsh</strong>?<br />
Der <strong>advsh</strong> will Diskriminierungsopfer landesweit beraten und<br />
ihnen helfen. Zu diesem Personenkreis gehören gemäß der<br />
Vereinssatzung alle Menschen, die aus Gründen ihrer<br />
Rasse, ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, Religion<br />
oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, ihres<br />
Alters oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden.<br />
Damit versteht sich der <strong>advsh</strong> als Antidiskriminierungsverband<br />
im Sinne von § 23 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />
(AGG). Diese Vorschrift sieht die Gründung<br />
von Antidiskriminierungsverbänden zum Zwecke der Durchsetzung<br />
der Ziele des AGG ausdrücklich vor. Darin wird<br />
solchen Verbänden insbesondere das Recht zugesprochen,<br />
Diskriminierungsopfern in gerichtlichen Verfahren, in denen<br />
kein Anwaltszwang besteht, als Beistände zur Seite zu<br />
stehen.<br />
Zusätzlich zu der individuellen Beratung verfolgt der <strong>advsh</strong><br />
satzungsgemäß das Ziel, den Grundgedanken der<br />
Gleichbehandlung in allen gesellschaftlichen Strukturen und<br />
Institutionen auf sämtlichen Ebenen verankern zu helfen und<br />
zu einer Antidiskriminierungskultur beizutragen.<br />
Bankverbindung: EDG Kiel, BLZ 210 602 37, Konto 405 477
Neben Sachsen ist Schleswig-Holstein nunmehr das zweite<br />
Bundesland, in welchem ein Antidiskriminierungsverband die<br />
Ziele des AGG in vollem Umfang umsetzt.<br />
Die rechtliche Beratung und gegebenenfalls die gerichtliche<br />
Vertretung wird von dem ehemaligen Richter Wolfgang<br />
Kastens wahrgenommen werden. Er ist für den <strong>advsh</strong> als<br />
leitender Justitiar ehrenamtlich tätig.<br />
Ordentliche Mitglieder des <strong>advsh</strong> sind satzungsgemäß ausschließlich<br />
juristische Personen. Dem Verband gehören beispielsweise<br />
ZBBS e. V., PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband<br />
Schleswig-Holstein e. V., Haki e. V., Türkische Gemeinde<br />
in Schleswig-Holstein e. V., Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein<br />
e. V., Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein<br />
e. V., Einwandererbund e. V. Elmshorn, Gesellschaft<br />
für politische Bildung e. V., Shefa e. V., Interkulturelle<br />
Begegnungsstätte - Haus der Kulturen Lübeck e. V. an.<br />
Der Vorstand des <strong>advsh</strong> (Mona Golla, Krystyna Michalski<br />
und Ilhan Isözen) weisen die Bedenken, welche die IHK dem<br />
AGG und den Antidiskriminierungsverbänden entgegenbringt,<br />
als unbegründet zurück. Die IHK habe auf einer Veranstaltung<br />
zum AGG in Schleswig durch ihren Vizepräsidenten<br />
zunächst selbst eingeräumt, dass sich das AGG entgegen<br />
ursprünglichen Befürchtungen nicht als „Hemmschuh<br />
für die Wirtschaft“ erwiesen habe. Die Furcht der IHK hingegen,<br />
dass die Regelungen des AGG geradezu zu einem<br />
Missbrauch einladen würden, seien bislang durch nichts<br />
bestätigt worden. Der <strong>advsh</strong> sehe es im Übrigen als eine<br />
seiner wichtigsten Aufgaben an, im Einzelfall sorgfältig zu<br />
prüfen, ob überhaupt eine einschlägige Diskriminierung vorliegt.<br />
Für Beratung ist Wolfgang Kastens unter der Telefonnummer:<br />
01520 / 33 75 614 und E-Mail: beratung@<strong>advsh</strong>.de<br />
sowie während der Sprechstunden mittwochs von 10:00 bis<br />
12:00 Uhr erreichbar.<br />
Kiel, 12. Mai 2011<br />
Verantwortlich<br />
Mona Golla & Krystyna Michalski<br />
Vorstand<br />
Zum Brook 4<br />
24143 Kiel<br />
E-Mail: vorstand@<strong>advsh</strong>.de<br />
Fon: 0151 / 25 22 447<br />
www.<strong>advsh</strong>.de<br />
Bankverbindung: EDG Kiel, BLZ 210 602 37, Konto 405 477