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(advsh) eV bezieht seinen endgültigen Sitz - Kieler Ostufer

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Antidiskriminierungsverband<br />

Schleswig-Holstein (<strong>advsh</strong>) e.V.<br />

Pressemitteilung<br />

Der Antidiskriminierungsverband<br />

Schleswig-Holstein (<strong>advsh</strong>) e.V.<br />

<strong>bezieht</strong> <strong>seinen</strong> endgültigen <strong>Sitz</strong><br />

Der <strong>advsh</strong> ist im Juli 2010 als gemeinnütziger Verein ins<br />

Vereinsregister eingetragen worden.<br />

Er hat seine Beratungsarbeit Anfang 2011 in den Räumen<br />

der Zentralen Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen<br />

Schleswig-Holstein (ZBBS e.V.) in Kiel in Ermangelung<br />

eigener Räume unter sehr provisorischen Bedingungen aufgenommen.<br />

Seit dem 1. Mai hat der <strong>advsh</strong> nunmehr <strong>seinen</strong> endgültigen<br />

<strong>Sitz</strong> mit einem eigenen Büro im Haus des PARITÄTISCHEN<br />

Wohlfahrtsverbandes Schleswig-Holstein e. V. in Kiel-<br />

Gaarden, Zum Brook 4 gefunden.<br />

Wer ist der <strong>advsh</strong>?<br />

Der <strong>advsh</strong> will Diskriminierungsopfer landesweit beraten und<br />

ihnen helfen. Zu diesem Personenkreis gehören gemäß der<br />

Vereinssatzung alle Menschen, die aus Gründen ihrer<br />

Rasse, ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, Religion<br />

oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, ihres<br />

Alters oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden.<br />

Damit versteht sich der <strong>advsh</strong> als Antidiskriminierungsverband<br />

im Sinne von § 23 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />

(AGG). Diese Vorschrift sieht die Gründung<br />

von Antidiskriminierungsverbänden zum Zwecke der Durchsetzung<br />

der Ziele des AGG ausdrücklich vor. Darin wird<br />

solchen Verbänden insbesondere das Recht zugesprochen,<br />

Diskriminierungsopfern in gerichtlichen Verfahren, in denen<br />

kein Anwaltszwang besteht, als Beistände zur Seite zu<br />

stehen.<br />

Zusätzlich zu der individuellen Beratung verfolgt der <strong>advsh</strong><br />

satzungsgemäß das Ziel, den Grundgedanken der<br />

Gleichbehandlung in allen gesellschaftlichen Strukturen und<br />

Institutionen auf sämtlichen Ebenen verankern zu helfen und<br />

zu einer Antidiskriminierungskultur beizutragen.<br />

Bankverbindung: EDG Kiel, BLZ 210 602 37, Konto 405 477


Neben Sachsen ist Schleswig-Holstein nunmehr das zweite<br />

Bundesland, in welchem ein Antidiskriminierungsverband die<br />

Ziele des AGG in vollem Umfang umsetzt.<br />

Die rechtliche Beratung und gegebenenfalls die gerichtliche<br />

Vertretung wird von dem ehemaligen Richter Wolfgang<br />

Kastens wahrgenommen werden. Er ist für den <strong>advsh</strong> als<br />

leitender Justitiar ehrenamtlich tätig.<br />

Ordentliche Mitglieder des <strong>advsh</strong> sind satzungsgemäß ausschließlich<br />

juristische Personen. Dem Verband gehören beispielsweise<br />

ZBBS e. V., PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband<br />

Schleswig-Holstein e. V., Haki e. V., Türkische Gemeinde<br />

in Schleswig-Holstein e. V., Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein<br />

e. V., Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein<br />

e. V., Einwandererbund e. V. Elmshorn, Gesellschaft<br />

für politische Bildung e. V., Shefa e. V., Interkulturelle<br />

Begegnungsstätte - Haus der Kulturen Lübeck e. V. an.<br />

Der Vorstand des <strong>advsh</strong> (Mona Golla, Krystyna Michalski<br />

und Ilhan Isözen) weisen die Bedenken, welche die IHK dem<br />

AGG und den Antidiskriminierungsverbänden entgegenbringt,<br />

als unbegründet zurück. Die IHK habe auf einer Veranstaltung<br />

zum AGG in Schleswig durch ihren Vizepräsidenten<br />

zunächst selbst eingeräumt, dass sich das AGG entgegen<br />

ursprünglichen Befürchtungen nicht als „Hemmschuh<br />

für die Wirtschaft“ erwiesen habe. Die Furcht der IHK hingegen,<br />

dass die Regelungen des AGG geradezu zu einem<br />

Missbrauch einladen würden, seien bislang durch nichts<br />

bestätigt worden. Der <strong>advsh</strong> sehe es im Übrigen als eine<br />

seiner wichtigsten Aufgaben an, im Einzelfall sorgfältig zu<br />

prüfen, ob überhaupt eine einschlägige Diskriminierung vorliegt.<br />

Für Beratung ist Wolfgang Kastens unter der Telefonnummer:<br />

01520 / 33 75 614 und E-Mail: beratung@<strong>advsh</strong>.de<br />

sowie während der Sprechstunden mittwochs von 10:00 bis<br />

12:00 Uhr erreichbar.<br />

Kiel, 12. Mai 2011<br />

Verantwortlich<br />

Mona Golla & Krystyna Michalski<br />

Vorstand<br />

Zum Brook 4<br />

24143 Kiel<br />

E-Mail: vorstand@<strong>advsh</strong>.de<br />

Fon: 0151 / 25 22 447<br />

www.<strong>advsh</strong>.de<br />

Bankverbindung: EDG Kiel, BLZ 210 602 37, Konto 405 477

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