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§4<br />

Säumniszuschläge, Kosten, Einziehung rückständiger Gebühren<br />

2<br />

1) Wer<strong>de</strong>n Gebühren nicht bis zum Ablauf <strong>de</strong>s Fälligkeitstages entrichtet, so ist für je<strong>de</strong>n<br />

angefangenen Monat <strong>de</strong>r Säumnis ein Säumniszuschlag von 0,5 vom Hun<strong>de</strong>rt<br />

<strong>de</strong>s rückständigen auf 50,00 EURO abgerun<strong>de</strong>ten Gebührenbeitrages zu entrichten.<br />

2) Für schriftliche Mahnungen sind die entstan<strong>de</strong>nen Portokosten durch <strong>de</strong>n Gebührenschuldner<br />

zu erstatten.<br />

3) Rückständige Gebühren, Säumniszuschläge sowie Kosten nach Absatz 2 wer<strong>de</strong>n im<br />

Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten <strong>de</strong>r Vollstreckung hat <strong>de</strong>r<br />

Vollstreckungsschuldner zu tragen.<br />

§ 5<br />

Verjährung <strong>de</strong>r Gebühren<br />

Für die Festsetzungsverjährung <strong>de</strong>r Gebühren gelten die §§ 169 bis 171 <strong>de</strong>r Abgabenordnung,<br />

für die Zahlungsverjährung <strong>de</strong>r Gebühren die §§ 228 bis 232 <strong>de</strong>r Abgabenordnung entsprechend.<br />

§6<br />

Gebührentarif<br />

I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten<br />

an Grabstätten (Grabnutzungsgebühren )<br />

1. Reihengrabstätte<br />

a) bis 1,20 m Länge für 10 Jahre 450,00 €<br />

b) Reihengrab mit Rasenpflege 25 Jahre 1.200,00 €<br />

c) Reihengrabstätte in <strong>de</strong>r Gemeinschaftsgrabanlage<br />

für Erdbestattungen (darin enthalten<br />

Beisetzungskosten, Verwaltungsgebühr, Pflege 1.850,00 €<br />

2. Wahlgrabstätte für 25 Jahre je Grabbreite 1.075,00 €<br />

Wahlgrabstätte in Rasenlage für 25 Jahre je Grabbreite 2.200,00 €<br />

(einschließlich Grabpflege)<br />

Wahlgrabstätte in beson<strong>de</strong>rer Lage<br />

(auf <strong>de</strong>m alten <strong>Friedhof</strong>) für 25 Jahre je Grabbreite 1.575,00 €<br />

3. Urnenwahlgrabstätte für 20 Jahre für bis zu 4 Urnen 850,00 €<br />

4. Urnenwahlgrabstätte im<br />

Gemeinschaftsgrab<br />

Urnenhain für 20 Jahre für bis zu 4 Urnen<br />

incl. Grabplatte 1.600,00 €

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