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Gemeindebrief Nr. 50 - der Kolpingsfamilie Korbach

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Religionsunterricht in <strong>der</strong> Schule<br />

Wozu Religionsunterricht?<br />

Robert Gassner, Religionslehrer an <strong>der</strong> Alten Landesschule in <strong>Korbach</strong><br />

Die heutige Rechtslage<br />

Nach Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG ist <strong>der</strong> Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen ordentliches<br />

Lehrfach. In Hessen gibt es als Pfl ichtalternative, wenn man we<strong>der</strong> evangelische noch katholische<br />

Religionslehre als Unterricht erhalten möchte, das Fach Ethik. Ab dem 14. Lebensjahr<br />

sind die Schüler religionsmündig und entscheiden selbst darüber, ob sie am Religionsunterricht<br />

o<strong>der</strong> am Ethikunterricht teilnehmen, die Eltern müssen darüber nur noch informiert werden. Alle<br />

diese Fächer werden benotet, die Zeugnisnote ist im Rahmen <strong>der</strong> normalen Versetzungsregeln<br />

genauso versetzungsrelevant wie an<strong>der</strong>e sogenannte „Nebenfächer“.<br />

Warum gibt es an staatlichen Schulen Religionsunterricht?<br />

Das fragen nicht nur kämpferische Gegner von Glauben und Kirche, das fragen auch Zeitgenossen,<br />

denen all dies einfach egal ist, die nicht erkennen können, warum Glaubensangelegenheiten<br />

offi zielles Unterrichtsfach an öffentlichen staatlichen Schulen sein sollen. Hinzu kommt<br />

oft ein fehlendes Verständnis dafür, dass es den Religionsunterricht in zwei Varianten gibt, als<br />

evangelische Religionslehre und als katholische Religionslehre.<br />

Sogar engagierte Christen scheinen vielfach nicht so recht zu wissen, wie die Existenzberechtigung<br />

des Religionsunterrichts begründet werden kann, und halten sich deshalb in Diskussionen<br />

zurück. Bedenklich ist, dass die Zahl <strong>der</strong>er, die sich dafür einsetzen, immer kleiner wird.<br />

Gleichzeitig gibt es starke politische Bestrebungen, an den Schulen islamischen Religionsunterricht<br />

einzurichten. Dies ist zumindest unter dem Aspekt zu befürworten, dass damit wie<strong>der</strong><br />

einmal nachdrücklich bestätigt wird, dass Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zwingend<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist, dass er deshalb auch auf nichtchristliche Religionen ausgedehnt werden muss.<br />

Im Religionsunterricht wird nicht die Frömmigkeit <strong>der</strong> Schüler benotet<br />

In einer Kurzformel kann gesagt werden: Im Religionsunterricht werden keine Betragensnoten<br />

gegeben, son<strong>der</strong>n Leistungsnoten. Auch Nichtgläubige können somit beste Noten erzielen,<br />

wenn sie die Lerninhalte auf hohem Niveau richtig gelernt haben. Umgekehrt kann es auch<br />

vorkommen, dass regelmäßige Kirchbesucher und tiefgläubige Schüler weniger gute Noten erzielen.<br />

Das liegt nicht nur daran, dass kein Lehrer seinen Schülern ins Herz schauen kann, um<br />

seinen Glauben erkennen und bewerten zu können. Das liegt auch daran, dass es klar defi nierte<br />

Lehrpläne gibt, die sich auf Lerninhal te und Lernhaltungen beziehen, nicht aber auf die innere<br />

Einstellung o<strong>der</strong> die Gesinnung <strong>der</strong> Schüler.<br />

<strong>Gemeindebrief</strong><br />

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