PDF, Stand 2013 - Landkreis Germersheim
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3. Alternativen zur eigenen Wohnung<br />
Wohn- und Esszimmer. Dort spielt sich das Leben ab, die Bewohner<br />
können hier aktiv mitgestalten und miterleben. Hier wird gemeinsam<br />
gekocht, gegessen, geklönt und vieles mehr. Als weitere Gemeinschaftsfläche<br />
kann ein geschützter Außenbereich in Form eines<br />
Balkons / Terrasse, eines Gartens oder eines begrünten Innenhofes<br />
vorhanden sein.<br />
In jeder Wohngemeinschaft sind tagsüber ein oder auch zwei Bezugspersonen<br />
als Alltagsbegleitung anwesend. Sie übernehmen Verrichtungen<br />
bei der Essenszubereitung oder beim Wäschewaschen<br />
und geben Hilfestellungen da, wo sie gebraucht werden. Die Alltagsbegleitung<br />
ist auch Ansprechpartner für die Bewohner und ihre Angehörigen.<br />
Um die Pflege der Bewohner kümmern sich Fachkräfte der<br />
Alten- und Krankenpflege; auch in der Nacht ist immer jemand da.<br />
Die Angehörigen sind aktiv in die Wohngemeinschaft eingebunden.<br />
3<br />
Welche Kosten entstehen?<br />
Die Kosten in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für<br />
Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf setzen sich aus Miete,<br />
Pflege- und Betreuungskosten und dem Haushaltsgeld zusammen.<br />
Dabei trägt jeder Bewohner die Kosten für seinen eigenen Wohnraum<br />
und den anteilig gemieteten Gemeinschaftsraum.<br />
Die Höhe der Pflege- und Betreuungskosten ist abhängig vom persönlichen<br />
Hilfebedarf.<br />
Die Pflegekasse zahlt bei Vorliegen einer Pflegestufe zu den Pflegeleistungen<br />
die Sachleistungspauschale. Informationen zu zusätzlichen<br />
Betreuungsleistungen für Bewohner mit einem erheblichen<br />
oder erhöhten Bedarf an zusätzlicher Betreuung (Demenz, geistige<br />
Behinderung oder psychische Erkrankung) finden Sie auf Seite 148.<br />
Die nach Abzug der Sachleistungen verbleibenden Pflegeleistungen<br />
sowie die Versorgungs- und Betreuungsleistungen sind vom Pflege-<br />
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