PDF, Stand 2013 - Landkreis Germersheim
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litätsprüfungen beteiligt, deren Ergebnisse in Prüfberichten dokumentiert<br />
werden. Eine Besonderheit des MDK in Rheinland-Pfalz ist<br />
das Angebot einer kostenlosen Beratung für Pflegeeinrichtungen zu<br />
allen qualitätsrelevanten pflegerischen Aspekten.<br />
Hinweis: Das Unternehmen Medicproof ist im Bereich privater Pflegeversicherungen<br />
sowie bei den Pflegeversicherungen der Postbeamtenkrankenkasse<br />
und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten<br />
für die Begutachtungen zuständig. Weitere Informationen<br />
finden Sie im Internet unter: www.medicproof.de.<br />
Begutachtungsverfahren<br />
Wenn Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen der<br />
Pflegeversicherung gestellt haben, prüft die Kasse die versicherungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen und beauftragt den Medizinischen<br />
Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Begutachtung. Die<br />
Begutachtung wird von Pflegefachkräften, Ärzten oder anderen geeigneten<br />
Fachkräften bei Ihnen zu Hause oder in einer Einrichtung,<br />
z.B. im Seniorenheim (in der Regel nicht während eines Kurzzeitpflegeaufenthalts)<br />
durchgeführt. Der Termin wird Ihnen rechtzeitig<br />
vorher schriftlich mitgeteilt. Bei der Begutachtung versucht der Gutachter<br />
sich ein möglichst genaues Bild über die notwendigen Hilfen<br />
zu machen. Die Ergebnisse der Begutachtung werden in einem<br />
Gutachten zusammengefasst. Folgende Bereiche, die das Pflegeversicherungsgesetz<br />
als Pflegeleistungen definiert, sind dabei wichtig:<br />
Grundpflege<br />
Körperpflege<br />
• Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen,<br />
Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung.<br />
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