PDF, Stand 2013 - Landkreis Germersheim
PDF, Stand 2013 - Landkreis Germersheim
PDF, Stand 2013 - Landkreis Germersheim
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Wohngeld<br />
Das Wohngeld ist ein vom Bund und Land jeweils zur Hälfte getragener<br />
Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird nur auf Antrag geleistet.<br />
Das Wohngeld hat den Zweck, Haushalten mit niedrigem Einkommen<br />
angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich<br />
zu ermöglichen und auf Dauer zu sichern. Ausgeschlossen sind alle<br />
Haushaltsmitglieder, die Transferleistungen beziehen, wenn bei deren<br />
Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind (z.B.<br />
Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II).<br />
Wohngeld gibt es<br />
• als Mietzuschuss für jede Person, die Wohnraum (Wohnung<br />
oder Zimmer) gemietet hat und diesen selbst nutzt<br />
• als Lastenzuschuss für jede Person, die Eigentümer eines selbstgenutzten<br />
Eigenheims / Eigentumswohnung ist<br />
• für Heimbewohner.<br />
Der Anspruch auf Wohngeld ist abhängig von<br />
• der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder<br />
• der Höhe des Einkommens<br />
• der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.<br />
Für die Wohngeldberechnung gelten Höchstbeträge, die sich nach<br />
der Haushaltsgröße und den Mietenstufen der Gemeinde, in der die<br />
Wohnung liegt, richten. Die über diesen Höchstbeträgen liegenden<br />
Aufwendungen für Miete bzw. Belastung können nicht berücksichtigt<br />
werden.<br />
Antragsformulare erhältlich bei: der für Ihren Wohnort zuständigen<br />
Stadt- oder Verbandgemeindeverwaltung oder bei der Kreisverwaltung<br />
<strong>Germersheim</strong>.<br />
Abgabe des Antrags bei: der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder<br />
Verbandgemeindeverwaltung oder bei der Kreisverwaltung <strong>Germersheim</strong><br />
Entscheidung über den Antrag: Kreisverwaltung <strong>Germersheim</strong>.<br />
170