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PDF, Stand 2013 - Landkreis Germersheim

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Wohngeld<br />

Das Wohngeld ist ein vom Bund und Land jeweils zur Hälfte getragener<br />

Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird nur auf Antrag geleistet.<br />

Das Wohngeld hat den Zweck, Haushalten mit niedrigem Einkommen<br />

angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich<br />

zu ermöglichen und auf Dauer zu sichern. Ausgeschlossen sind alle<br />

Haushaltsmitglieder, die Transferleistungen beziehen, wenn bei deren<br />

Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind (z.B.<br />

Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II).<br />

Wohngeld gibt es<br />

• als Mietzuschuss für jede Person, die Wohnraum (Wohnung<br />

oder Zimmer) gemietet hat und diesen selbst nutzt<br />

• als Lastenzuschuss für jede Person, die Eigentümer eines selbstgenutzten<br />

Eigenheims / Eigentumswohnung ist<br />

• für Heimbewohner.<br />

Der Anspruch auf Wohngeld ist abhängig von<br />

• der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder<br />

• der Höhe des Einkommens<br />

• der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.<br />

Für die Wohngeldberechnung gelten Höchstbeträge, die sich nach<br />

der Haushaltsgröße und den Mietenstufen der Gemeinde, in der die<br />

Wohnung liegt, richten. Die über diesen Höchstbeträgen liegenden<br />

Aufwendungen für Miete bzw. Belastung können nicht berücksichtigt<br />

werden.<br />

Antragsformulare erhältlich bei: der für Ihren Wohnort zuständigen<br />

Stadt- oder Verbandgemeindeverwaltung oder bei der Kreisverwaltung<br />

<strong>Germersheim</strong>.<br />

Abgabe des Antrags bei: der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder<br />

Verbandgemeindeverwaltung oder bei der Kreisverwaltung <strong>Germersheim</strong><br />

Entscheidung über den Antrag: Kreisverwaltung <strong>Germersheim</strong>.<br />

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