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Merkblatt und Antragsinformationen zu Wärmepumpen - Kreis ...

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<strong>Merkblatt</strong> Geothermischen Nut<strong>zu</strong>ng des Untergr<strong>und</strong>es im <strong>Kreis</strong>-Recklinghausen für Erdwärmepumpenlagen<br />

<strong>Wärmepumpen</strong> im Bereich Haltern am See-Sythen/Lehmbraken<br />

Für den Bereich Sythen <strong>und</strong> Lehmbraken in Haltern am See ist mit der Allgemeinverfügung<br />

04.10.2010, auf Gr<strong>und</strong> einer Gr<strong>und</strong>wasserbelastung mit sprengstofftypischen Verbindungen<br />

(STV), ein generelles Gr<strong>und</strong>wassernut<strong>zu</strong>ngsverbot ausgesprochen worden.<br />

Demnach ist jede Gr<strong>und</strong>wasserförderung <strong>und</strong> -nut<strong>zu</strong>ng in dem Bereich untersagt.<br />

Generell sind in diesem Bereich nur Erdsondenwärmepumpen <strong>zu</strong>lässig keine Wasser-<br />

Wasser <strong>Wärmepumpen</strong>.<br />

Die Bohrungen dürfen in Sythen <strong>und</strong> Lehmbraken nur als Trockenbohrung durchgeführt<br />

werden. Das Bohrverfahren ist im Vorfeld mit der unteren Wasserbehörde ab<strong>zu</strong>stimmen<br />

<strong>und</strong> in den Antragsunterlagen <strong>zu</strong> beschreiben.<br />

Bei der Durchführung einer Spülbohrung kann eine Vermischung des Bohrspülwassers mit<br />

anstehenden Gr<strong>und</strong>wässern nicht verhindert werden. Somit wird, wenn auch in geringer<br />

Menge, das belastete Gr<strong>und</strong>wasser in den Bohrspülwasserkreislauf eingespült.<br />

Generell gilt für jede Bohrung:<br />

• Bei den Bohrarbeiten anfallendes <strong>und</strong> mit Bohrgut befrachtetes Wasser ist nach<br />

abfallrechtlichen Bestimmungen <strong>zu</strong> entsorgen. Das Einleiten dieses Wassers in<br />

die oberirdischen Gewässer, in das Gr<strong>und</strong>wasser (Versickerung vor Ort) oder in<br />

eine Regenwasserkanalisation ist nicht <strong>zu</strong>lässig.<br />

Die Einleitung in die öffentliche Schmutz-/Mischwasserkanalisation darf nur mit<br />

schriftlicher Zustimmung der Stadt bzw. Betreiberin der öffentlichen Kanalisation<br />

erfolgen. Die Zustimmung ist dort vor Bohrbeginn schriftlich <strong>zu</strong> beantragen <strong>und</strong><br />

ein<strong>zu</strong>holen.<br />

Eigenwasserversorgungsanlagen (privater Trinkwasserbrunnen)<br />

Der Abstand zwischen einer Eigenwasserversorgungsanlage (priv. Trinkwasserbrunnen) <strong>und</strong><br />

einer geplanten Erdwärmesonde/Kühlanlage, welche mit einem trinkwassergefährdenden<br />

Wärmeträgermittel z.B. auf Glykolbasis betrieben wird, muss 50m betragen.<br />

Bei der Errichtung einer Wasser/Wasser Wärmepumpe/Kühlanlage ist ein Abstand von 25m<br />

vom Schluckbrunnen <strong>zu</strong>r Eigenwasserversorgungsanlage ein<strong>zu</strong>halten.<br />

In Abhängigkeit der Gr<strong>und</strong>wasserfließrichtung <strong>und</strong> in Abstimmung mit dem Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

kann dieser Abstand gegebenenfalls unterschritten werden.<br />

Bei Kollektoren ist der Abstand von der Verwendung des Wärmeträgermittels abhängig.<br />

Bitte wenden Sie sich an den <strong>zu</strong>ständigen Sachbearbeiter.

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