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Bericht der Heimaufsicht für die Jahre 2004 und 2005 - Kreis ...

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10. Mängel bei <strong>der</strong> Medikamentenaufbewahrung:<br />

- vorhandene Tropfenpläne (Paralleldokumentation)<br />

- fehlende Beschriftung (Bewohnernamen, Anbruch- <strong>und</strong> Haltbarkeitsdaten)<br />

- Vorratshaltung von Medikamenten<br />

- unsachgemäßer Umgang mit Betäubungsmitteln<br />

- unsaubere <strong>und</strong> nicht abschließbare Medikamenten - <strong>und</strong> Kühlschränke<br />

11. unzulässige, <strong>die</strong> Freiheit entziehende Maßnahmen:<br />

- Einwilligungen nur von Angehörigen o<strong>der</strong> Betreuern<br />

- schriftliche Einwilligungen <strong>der</strong> Bewohner z.B. zum Anbringen eines Bettgitters nicht in angemessenen<br />

Abständen erneuert<br />

- Bauchgurt ohne Fixierungsbeschluss<br />

12. Mängel in Heimverträgen:<br />

- einzelne Klauseln im Vertrag nicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben z.B. Fortgeltungsvereinbarung<br />

nach dem Tode des Bewohnern, Kündigungsfristen<br />

- unzulässige o<strong>der</strong> fehlende Vereinbarungen von Zusatzleistungen z.B. Waschen <strong>der</strong> Oberbekleidung,<br />

Einzelzimmerzuschläge<br />

13. Mängel bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Heimmitwirkungsverordnung:<br />

- notwendige Neuwahlen von <strong>der</strong> Heimleitung nicht unverzüglich veranlasst<br />

- kein ordnungsgemäßes Wahlverfahren<br />

- keine jährlichen Bewohnerversammlungen<br />

14. Mängel bei <strong>der</strong> Ernährung <strong>und</strong> Flüssigkeitsversorgung:<br />

- Wünsche <strong>und</strong> Ressourcen <strong>der</strong> Bewohner wurden nicht berücksichtigt<br />

- Essen wurde nicht auf <strong>die</strong> individuellen Bedürfnissen <strong>der</strong> Bewohner abgestimmt<br />

- zu wenig o<strong>der</strong> keine Hilfestellung bei den Mahlzeiten<br />

IV. Bescheide<br />

1. Anzahl <strong>der</strong> im <strong>Bericht</strong>szeitraum erlassenen Anordnungen nach § 17 HeimG 3<br />

Die Anordnungen wurden erfor<strong>der</strong>lich, weil trotz Mängelberatung weiterhin unangemessene pflegerische<br />

Bedingungen festgestellt wurden. Ein Qualitätsmanagement wurde nicht betrieben. Die<br />

R<strong>und</strong>-um-<strong>die</strong>-Uhr-Versorgung durch Pflegefachkräfte war nicht gesichert. In einem Fall wurde <strong>die</strong><br />

höchstzulässige Belegung bis zur Mängelbeseitigung reduziert.

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