Bericht der Heimaufsicht für die Jahre 2004 und 2005 - Kreis ...
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10. Mängel bei <strong>der</strong> Medikamentenaufbewahrung:<br />
- vorhandene Tropfenpläne (Paralleldokumentation)<br />
- fehlende Beschriftung (Bewohnernamen, Anbruch- <strong>und</strong> Haltbarkeitsdaten)<br />
- Vorratshaltung von Medikamenten<br />
- unsachgemäßer Umgang mit Betäubungsmitteln<br />
- unsaubere <strong>und</strong> nicht abschließbare Medikamenten - <strong>und</strong> Kühlschränke<br />
11. unzulässige, <strong>die</strong> Freiheit entziehende Maßnahmen:<br />
- Einwilligungen nur von Angehörigen o<strong>der</strong> Betreuern<br />
- schriftliche Einwilligungen <strong>der</strong> Bewohner z.B. zum Anbringen eines Bettgitters nicht in angemessenen<br />
Abständen erneuert<br />
- Bauchgurt ohne Fixierungsbeschluss<br />
12. Mängel in Heimverträgen:<br />
- einzelne Klauseln im Vertrag nicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben z.B. Fortgeltungsvereinbarung<br />
nach dem Tode des Bewohnern, Kündigungsfristen<br />
- unzulässige o<strong>der</strong> fehlende Vereinbarungen von Zusatzleistungen z.B. Waschen <strong>der</strong> Oberbekleidung,<br />
Einzelzimmerzuschläge<br />
13. Mängel bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Heimmitwirkungsverordnung:<br />
- notwendige Neuwahlen von <strong>der</strong> Heimleitung nicht unverzüglich veranlasst<br />
- kein ordnungsgemäßes Wahlverfahren<br />
- keine jährlichen Bewohnerversammlungen<br />
14. Mängel bei <strong>der</strong> Ernährung <strong>und</strong> Flüssigkeitsversorgung:<br />
- Wünsche <strong>und</strong> Ressourcen <strong>der</strong> Bewohner wurden nicht berücksichtigt<br />
- Essen wurde nicht auf <strong>die</strong> individuellen Bedürfnissen <strong>der</strong> Bewohner abgestimmt<br />
- zu wenig o<strong>der</strong> keine Hilfestellung bei den Mahlzeiten<br />
IV. Bescheide<br />
1. Anzahl <strong>der</strong> im <strong>Bericht</strong>szeitraum erlassenen Anordnungen nach § 17 HeimG 3<br />
Die Anordnungen wurden erfor<strong>der</strong>lich, weil trotz Mängelberatung weiterhin unangemessene pflegerische<br />
Bedingungen festgestellt wurden. Ein Qualitätsmanagement wurde nicht betrieben. Die<br />
R<strong>und</strong>-um-<strong>die</strong>-Uhr-Versorgung durch Pflegefachkräfte war nicht gesichert. In einem Fall wurde <strong>die</strong><br />
höchstzulässige Belegung bis zur Mängelbeseitigung reduziert.