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Gaststätten und Versammlungsstätten im Baurecht - Kreis Stormarn

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<strong>Gaststätten</strong> <strong>und</strong> <strong>Versammlungsstätten</strong><br />

- Anhang 2 –<br />

Aufbau des <strong>Gaststätten</strong>gesetzes:<br />

Aufbau des <strong>Gaststätten</strong>gesetzes (GastG)<br />

<strong>Gaststätten</strong>gewerbe<br />

Schankwirtschaft:<br />

stehendes Gewerbe oder<br />

Reisegewerbe<br />

Speisewirtschaft:<br />

stehendes Gewerbe oder<br />

Reisegewerbe<br />

-> Erlaubnis erforderlich !<br />

Ausnahmen für:<br />

geb<strong>und</strong>ener Anspruch !<br />

Milchbars<br />

Getränkeautomaten<br />

für unentgeltliche Kostproben<br />

Kleinbeherbergungsbetriebe (bis 8 Pers.)<br />

Straußwirtschaften<br />

d.h.: keine Ermessensentscheidung !<br />

Versagungsgründe nur nach § 4 GastG<br />

Auflagen sind jederzeit möglich !<br />

Befristung ist möglich<br />

für best<strong>im</strong>mte Betriebsart/en<br />

für best<strong>im</strong>mte Räume<br />

- 18 -

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