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Verkehrssicherheit von Bäumen

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Januar:<br />

<strong>Verkehrssicherheit</strong> <strong>von</strong> <strong>Bäumen</strong><br />

Unzweifelhaft können Bäume Schäden verursachen. Das kann ein Unfall sein, oder es kann<br />

ein Verschulden vorliegen.<br />

Den Begriff "<strong>Verkehrssicherheit</strong>" gibt es streng genommen nicht – er hat sich aus der<br />

Rechtsprechung entwickelt.<br />

Viele irritiert der erste Wortteil und man denkt daher an Straßen und den darauf<br />

stattfindenden Verkehr. Juristen betrachten das ein wenig anders; z.B. wenn man Gäste<br />

einlädt und diese in den Garten lässt, hat man bereits einen Verkehr eröffnet.<br />

Wird durch Einsturz (Z.B.: Torsionsbruch des Stammes) oder Ablösung (Z.B.: Astbruch) <strong>von</strong><br />

Teilen eines Gebäudes oder eines anderen auf einem Grundstück aufgeführten Werkes<br />

(Pergola, Einfriedungsmauer etc., aber auch Gehölz) jemand verletzt oder sonst ein Schaden<br />

verursacht, so ist der Besitzer des Gebäudes oder Werkes, wenn die Ereignung die Folge der<br />

mangelhaften Beschaffenheit des Werkes ist und er nicht beweist, dass er alle zur Abwehr der<br />

Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet habe, zum Ersatz verpflichtet.<br />

Je höher die zu erwartenden Eigentümerkenntnisse und das Risiko, desto höhere<br />

Sicherheitsanforderungen gelten. Daher haben Kommunen wesentlich höhere<br />

Sicherheitsanforderungen als der private Baumbesitzer. Das Risiko ist im Wald klarerweise<br />

anders einzustufen, als in einem Park, oder einem Privatgarten, oder in einer Schule bzw. in<br />

einem Kindergarten.<br />

Jeder Grundeigentümer ist in der Regel verpflichtet, den auf seinem Grundstück stockenden<br />

Baumbestand in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Zur ordnungsgemäßen<br />

Gehölzinstandhaltung gehört auch der Pflegeschnitt, der den Regeln der Technik entsprechen<br />

sollte [ZTV-Baumpflege], allerdings kann jeder mit seinem Eigentum machen was er will und<br />

darf daher Bäume auch kappen oder sonst schädigen, ausgenommen es gibt eine<br />

Baumschutzverordnung oder es ist ein Naturdenkmal etc.<br />

Es ist eine allgemeine Regel, dass jeder für die <strong>Verkehrssicherheit</strong> zu sorgen hat, der auf<br />

einem ihm gehörenden oder seiner Verfügung unterstehenden Grund und Boden einen<br />

Verkehr für Menschen eröffnet. Dies gilt auch für einen beschränkten Verkehr (z.B. Gäste).<br />

Es geht bei der Verkehrssicherungspflicht nicht um den "Besitzer" im Sinn des BGB bzw.<br />

ABGB, sondern um denjenigen der die tatsächliche Verfügungsgewalt hat und nicht auf das<br />

Eigentum am Werk (Baum). Verkehrssicherungspflichtig ist somit der Eigentümer, Pächter<br />

oder Mieter.<br />

„Was bedeutet das in der Praxis?“<br />

1. Einer Stadt oder Gemeinde wird gegenüber der Allgemeinheit eine besondere<br />

Verantwortung aufgebürdet. Das bedeutet in der Praxis, dass sich die Kommunen<br />

intensiv mit Baumkontrollen und Baumpflege auseinandersetzen müssen. Daher<br />

werden oft Baumkataster für das Baummanagement eingesetzt und es boomt die<br />

Spezialausbildung zum Baumkontrolleur und/oder Baumpfleger.<br />

2. In etwas geringerem Umfang, Haftung und Risiko sind ja auch geringer, wird das<br />

unter 1) genannte auch <strong>von</strong> großen privaten Baumbesitzern bereits durchgeführt und,<br />

wenn auch nur zögerlich, bereits <strong>von</strong> kleinen Grundbesitzern. Vor allem Vermieter<br />

haben hier noch Handlungsbedarf.


3. Im Wald ist die Rechtslage ein wenig anders, aber auch dort erfolgen im<br />

„Wegebereich“ Kontrollen.<br />

4. Der private Hauseigentümer (gemeint ist im Wesentlichen ein<br />

Einfamilienhauseigentümer) hat meist nur wenige Bäume und sollte diese auch<br />

kontrollieren. Das macht er in der Regel ja auch, nur kann er mangels Aufzeichnungen<br />

in einem Schadensfall meist nicht nachweisen das er kontrolliert und registrierte<br />

Mängel beseitigt hat, also dass er alle zur Abwehr der Gefahr erforderliche Sorgfalt<br />

angewendet habe.<br />

„Was sollte man als privater Hauseigentümer tun?“.<br />

Wie schon oben beschrieben sind Bäume ordnungsgemäß zu pflegen. Hierzu gehört das<br />

Entfernen abgestorbener Äste und auch der Pflegeschnitt. Dürre Äste sind ab einer Stärke <strong>von</strong><br />

5 cm (Durchmesser) zu entfernen. Aststummel sind ebenfalls zu entfernen.<br />

Kronenauslichtungen sind im Fein- und Schwachastbereich vertretbar, wobei das Ausmaß<br />

maximal 15 % des Kronenvolumens betragen darf. Schnitte sind so anzusetzen, dass bei<br />

möglichst kleiner und runder Verwundung eine optimale Überwallung möglich ist. Grüne<br />

Äste mit einem Durchmesser <strong>von</strong> mehr als 5cm sollten nicht geschnitten werden. Auch<br />

Wurzeln sollten nicht geschädigt werden.<br />

Eine absolute Sicherheitsgarantie bei einem Baum verbieten einerseits die<br />

Leichtbauprinzipien der Natur, deren gesetzmäßiger Bestandteil eine natürliche Bruchrate<br />

auch völlig fehlerfreier Bäume ist und andererseits nicht beeinflussbare äußere Faktoren wie<br />

Windbruch, Schneelast, Bodensenkungen usw..<br />

Es stellt zwar jeder Baum eine mögliche Gefahrenquelle dar, weil durch Naturereignisse sogar<br />

gesunde Bäume entwurzelt oder geknickt oder Teile <strong>von</strong> ihnen abgebrochen werden können,<br />

andererseits ist die Erkrankung oder Vermorschung eines Baumes <strong>von</strong> außen nicht immer<br />

erkennbar.<br />

Um besser abschätzen zu können, ob der in Ihrem Garten befindliche Baum eventuell<br />

bruchgefährdet ist sollten Sie auf folgendes achten:<br />

• Betrachten Sie den Baum regelmäßig. Wenn er kleinere Blätter als sonst bekommt und<br />

die Triebe kürzer werden ist das ein Zeichen des „Unwohlseins“.<br />

• Schauen Sie nach Starkwindereignissen auf den Boden beim Stamm. Wenn Sie dort<br />

Risse (vor allem konzentrische) feststellen ist der Baum möglicherweise im<br />

Wurzelbereich geschädigt, wenn er Zeichen des „Unwohlseins“ zeigt ist das sogar<br />

sehr wahrscheinlich.<br />

• Achten Sie nun auf den Stammfuß, ob Fäule möglich, oder ob abgeplatzte Rinde<br />

feststellbar ist.<br />

• Nun schaut man weiter hinauf auf den Stamm. Zwiesel mit Rissbildung sind stark<br />

bruchgefährdet. (Zwiesel sind gleich [zumindest annähernd] starke Stämmlinge die V-<br />

förmig in den Stamm übergehen.)<br />

• Häufiger sind Aushöhlungen oder Morschungen im Stamm, wobei das hier gesagte<br />

sinngemäß für dickere Äste genauso gilt. Hier ist es schwierig festzustellen, ob ein<br />

Risiko gegeben ist. Messen Sie (in cm) den Radius (=R) im Bereich der Schadstelle<br />

und anschließend versuchen Sie mit einem Lineal festzustellen, wie stark die<br />

Restwandstärke (=t) mindestens ist. Wenn t:R kleiner als 0,3 ist sollte der Baum <strong>von</strong><br />

einem Fachmann beurteilt werden. Achtung! Diese statistische Abschätzung ist stark


vereinfacht und bei t/R=0,3 ist ein Baum in der Regel noch mehrere Jahre bruchsicher.<br />

Diese Faustregel hilft nur zur Orientierung!<br />

• Von einer erhöhten Gefahr des Ausbruchs muss dann ausgegangen werden, wenn der<br />

Baum relativ frei steht (große Ausschwingwege), einen Zwiesel, eine gerissene<br />

Zwieselnaht, oder wellige Rindenstauchungen mit senkrecht verlaufenden Rissen hat<br />

oder mehrere Stämmlinge besitzt, an deren Basis sich eingeschlossene Rinde befindet<br />

und/oder, die sich an ihrer Basis berühren.<br />

• Entdeckt man bei der Kontrolle holzzerstörende Pilze am Baum, so besteht<br />

Handlungsbedarf. Entweder muss der Baum gefällt werden, was nicht immer zu<br />

verantworten ist und auch nicht immer erforderlich ist. Ist der Pilzbefall gekoppelt mit<br />

einem schlechten Kronenbild (Verzweigungsmängel, Dürreerscheinungen auch in der<br />

Kronenperipherie), oder betrifft die Pilzbesiedlung eine Weide, Pappel, Birke und<br />

ähnlich schlechte Kompartimentierer, so sollte man eher zur Fällung neigen.<br />

• Sind in einem Baum im Stamm bzw. in stärkeren Ästen Öffnungen <strong>von</strong> Nisthöhlen,<br />

z.B. Spechtlöcher, ist dies ein Hinweis darauf, dass in diesem Bereich möglicherweise<br />

eine umfangreiche Fäule bzw. Höhlung vorliegt, da z.B. Spechte ihre Höhlen nur in<br />

weichem und damit in morschem, pilzbefallenen Holz bauen.<br />

• Das verstärkte Vorkommen <strong>von</strong> Insekten, z.B. Ameisen, am bzw. im Stammfuß kann<br />

darauf hindeuten, dass im Stamminneren, insbesondere im Wurzelstock, eine Fäule<br />

vorliegt, da die Tiere ihren Bau in der Regel nur in geschädigtem Holz anlegen.<br />

• Auch am Stammfuß befindliches braunes Bohrmehl, das Insekten aus einer Höhlung<br />

heraustransportieren, kann ein Hinweis auf eine durch holzzerstörende Pilze<br />

verursachte Fäule im Stammfuß sein.<br />

Bäume sind aber in der Regel zäh und die Schäden die sie verursachen sind, in Relation dazu<br />

wie viele es gibt, marginal. Meist sind Schäden, die <strong>von</strong> <strong>Bäumen</strong> verursacht werden darauf<br />

zurückzuführen das der Baum vorher <strong>von</strong> einem Menschen beschädigt, oder zumindest nicht<br />

ordentlich gepflegt, wurde.

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