Drucken / Speichern - Kreissparkasse Ahrweiler
Drucken / Speichern - Kreissparkasse Ahrweiler
Drucken / Speichern - Kreissparkasse Ahrweiler
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2. Risikomanagement (§ 322 SolvV)<br />
2.1 Risikotragfähigkeit und Risikostrategien<br />
Die Risikotragfähigkeit bildet die Grundlage für das Risikomanagement der Sparkasse. Sie bezeichnet die<br />
Fähigkeit der Sparkasse, die Risiken des Bankgeschäfts durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial<br />
abzuschirmen. Für die Beurteilung der gesamtbankbezogenen Risikotragfähigkeit stehen grundsätzlich drei<br />
unterschiedliche Sichtweisen, die periodische, die wertorientierte und die so genannte regulatorische<br />
Sichtweise zur Verfügung.<br />
Das Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse basiert in erster Linie auf der periodischen Sichtweise, bei<br />
der die Risiken nach Maßgabe ihrer Berücksichtigung in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV-orientiert)<br />
gemessen werden und das Risikodeckungspotenzial aus dem wirtschaftlichen Eigenkapital des handelsrechtlichen<br />
Jahresabschlusses sowie aus dem Betriebsergebnis gemäß der Prognoserechnung bzw. der<br />
Erfolgsplanung des laufenden Jahres abgeleitet wird.<br />
Der Vorstand legt jeweils zu Beginn eines laufenden Jahres auf Basis des von der Sparkasse ermittelten<br />
gesamten Risikodeckungspotenzials fest, welcher Teilbetrag hiervon zur Abdeckung der wesentlichen Risiken<br />
zur Verfügung stehen soll. Ausgehend von dem Betrag des eingesetzten Risikodeckungspotenzials<br />
erfolgt anschließend die Ableitung des Limitsystems für die quantifizierbaren wesentlichen Risiken (Adressenausfallrisiken,<br />
Marktpreisrisiken, sonstige und operationelle Risiken).<br />
Ergänzend hierzu erfolgt eine Betrachtung der wertorientierten Sichtweise.<br />
Darüber hinaus betrachtet die Sparkasse auch die regulatorische Sichtweise, um die Einhaltung aufsichtsrechtlicher<br />
Bestimmungen (z.B. Eigenmittelanforderungen nach der SolvV) zu gewährleisten.<br />
Auf der Grundlage einer Risikotragfähigkeitsanalyse hat der Vorstand der Sparkasse die risikopolitische<br />
Ausrichtung in einer Risikostrategie festgelegt. Danach werden Risiken nur eingegangen, wenn sie sich im<br />
Rahmen der Risikotragfähigkeit der Sparkasse bewegen und sie zur Erzielung von Erfolgen notwendig und<br />
im Verhältnis zu den Chancen vertretbar sind. Die Risikostrategie unterteilt sich in verschiedene Teilstrategien<br />
für die einzelnen Geschäftsfelder.<br />
Zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der vorhandenen Risiken verfügt die Sparkasse<br />
über ein umfassendes Risikomanagementsystem. Es ist in einem Risikohandbuch sowie in diversen Arbeitsanwesungen<br />
schriftlich niedergelegt.<br />
2.2 Risikomanagementorganisation<br />
Der Vorstand der Sparkasse trägt im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie die Gesamtverantwortung<br />
für alle Risiken sowie für die Entwicklung des Risikomanagementsystems. Alle risikosteuernden und <br />
überwachenden Organisationseinheiten sind bis einschließlich der Ebene des Vorstandes von den Marktbzw.<br />
Handelsbereichen aufbauorganisatorisch getrennt. Dem für die Überwachung der Risiken auf der Gesamtbankenebene<br />
zuständigen Vorstand, Herrn Zimmermann (Marktfolgevorstand), ist als zentrale Organisationseinheit<br />
der Bereich Unternehmenssteuerung unterstellt, der die Risiken der einzelnen Geschäftsbereiche<br />
auf der Gesamtbankebene zusammenführt, beurteilt und überwacht sowie an die zuständigen Stellen<br />
der Sparkasse berichtet. Der Bereich Unternehmenssteuerung verantwortet außerdem auch die Fortentwicklung<br />
der eingesetzten Methoden und Verfahren des Risikomanagements. Die interne Revision, die als prozessunabhängige<br />
Organisationseinheit die Überwachungsfunktion des Vorstandes unterstützt, nimmt in regelmäßigen<br />
Abständen Prüfungen des eingerichteten Risikomanagementsystems vor, um mögliche<br />
Schwachstellen zu erkennen und die Einhaltung der festgelegten Regelungen beurteilen zu können.<br />
Seite 5 von 19