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2. Risikomanagement (§ 322 SolvV)<br />

2.1 Risikotragfähigkeit und Risikostrategien<br />

Die Risikotragfähigkeit bildet die Grundlage für das Risikomanagement der Sparkasse. Sie bezeichnet die<br />

Fähigkeit der Sparkasse, die Risiken des Bankgeschäfts durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial<br />

abzuschirmen. Für die Beurteilung der gesamtbankbezogenen Risikotragfähigkeit stehen grundsätzlich drei<br />

unterschiedliche Sichtweisen, die periodische, die wertorientierte und die so genannte regulatorische<br />

Sichtweise zur Verfügung.<br />

Das Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse basiert in erster Linie auf der periodischen Sichtweise, bei<br />

der die Risiken nach Maßgabe ihrer Berücksichtigung in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV-orientiert)<br />

gemessen werden und das Risikodeckungspotenzial aus dem wirtschaftlichen Eigenkapital des handelsrechtlichen<br />

Jahresabschlusses sowie aus dem Betriebsergebnis gemäß der Prognoserechnung bzw. der<br />

Erfolgsplanung des laufenden Jahres abgeleitet wird.<br />

Der Vorstand legt jeweils zu Beginn eines laufenden Jahres auf Basis des von der Sparkasse ermittelten<br />

gesamten Risikodeckungspotenzials fest, welcher Teilbetrag hiervon zur Abdeckung der wesentlichen Risiken<br />

zur Verfügung stehen soll. Ausgehend von dem Betrag des eingesetzten Risikodeckungspotenzials<br />

erfolgt anschließend die Ableitung des Limitsystems für die quantifizierbaren wesentlichen Risiken (Adressenausfallrisiken,<br />

Marktpreisrisiken, sonstige und operationelle Risiken).<br />

Ergänzend hierzu erfolgt eine Betrachtung der wertorientierten Sichtweise.<br />

Darüber hinaus betrachtet die Sparkasse auch die regulatorische Sichtweise, um die Einhaltung aufsichtsrechtlicher<br />

Bestimmungen (z.B. Eigenmittelanforderungen nach der SolvV) zu gewährleisten.<br />

Auf der Grundlage einer Risikotragfähigkeitsanalyse hat der Vorstand der Sparkasse die risikopolitische<br />

Ausrichtung in einer Risikostrategie festgelegt. Danach werden Risiken nur eingegangen, wenn sie sich im<br />

Rahmen der Risikotragfähigkeit der Sparkasse bewegen und sie zur Erzielung von Erfolgen notwendig und<br />

im Verhältnis zu den Chancen vertretbar sind. Die Risikostrategie unterteilt sich in verschiedene Teilstrategien<br />

für die einzelnen Geschäftsfelder.<br />

Zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der vorhandenen Risiken verfügt die Sparkasse<br />

über ein umfassendes Risikomanagementsystem. Es ist in einem Risikohandbuch sowie in diversen Arbeitsanwesungen<br />

schriftlich niedergelegt.<br />

2.2 Risikomanagementorganisation<br />

Der Vorstand der Sparkasse trägt im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie die Gesamtverantwortung<br />

für alle Risiken sowie für die Entwicklung des Risikomanagementsystems. Alle risikosteuernden und <br />

überwachenden Organisationseinheiten sind bis einschließlich der Ebene des Vorstandes von den Marktbzw.<br />

Handelsbereichen aufbauorganisatorisch getrennt. Dem für die Überwachung der Risiken auf der Gesamtbankenebene<br />

zuständigen Vorstand, Herrn Zimmermann (Marktfolgevorstand), ist als zentrale Organisationseinheit<br />

der Bereich Unternehmenssteuerung unterstellt, der die Risiken der einzelnen Geschäftsbereiche<br />

auf der Gesamtbankebene zusammenführt, beurteilt und überwacht sowie an die zuständigen Stellen<br />

der Sparkasse berichtet. Der Bereich Unternehmenssteuerung verantwortet außerdem auch die Fortentwicklung<br />

der eingesetzten Methoden und Verfahren des Risikomanagements. Die interne Revision, die als prozessunabhängige<br />

Organisationseinheit die Überwachungsfunktion des Vorstandes unterstützt, nimmt in regelmäßigen<br />

Abständen Prüfungen des eingerichteten Risikomanagementsystems vor, um mögliche<br />

Schwachstellen zu erkennen und die Einhaltung der festgelegten Regelungen beurteilen zu können.<br />

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