Drucken / Speichern - Kreissparkasse Ahrweiler
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3. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)<br />
In der nachfolgenden Übersicht wird der Gesamtbetrag der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der Sparkasse<br />
zum Meldestichtag 31. Dezember 2008 dargestellt. Nach § 340 f Abs. 4 HGB sind im Jahresabschluss keine<br />
Angaben zu den Vorsorgereserven nach § 340 f HGB zu machen. In Ausübung dieses handelsrechtlichen<br />
Wahlrechts erfolgt die Darstellung der Angaben zur Eigenmittelstruktur mit Verweis auf § 26 a Abs. 2 KWG<br />
lediglich in komprimierter Form.<br />
Eigenkapitalstruktur der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Ahrweiler</strong><br />
Betrag in TEUR<br />
Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Abs. 1d KWG<br />
109.877<br />
und der anrechenbaren Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG 1)<br />
1),<br />
inkl. Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6 und 7 KWG<br />
Das Kernkapital besteht aus sonstigen anrechenbaren Rücklagen (Sicherheitsrücklage). Diese umfassen die<br />
durch jährliche Thesaurierung des Jahresüberschusses gebildeten Rücklagen.<br />
Das Ergänzungskapital der Sparkasse besteht aus § 340f-HGB-Vorsorgereserven.<br />
Drittrangmittel hat die Sparkasse zum Stichtag 31. Dezember 2008 keine im Bestand.<br />
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