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3. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)<br />

In der nachfolgenden Übersicht wird der Gesamtbetrag der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der Sparkasse<br />

zum Meldestichtag 31. Dezember 2008 dargestellt. Nach § 340 f Abs. 4 HGB sind im Jahresabschluss keine<br />

Angaben zu den Vorsorgereserven nach § 340 f HGB zu machen. In Ausübung dieses handelsrechtlichen<br />

Wahlrechts erfolgt die Darstellung der Angaben zur Eigenmittelstruktur mit Verweis auf § 26 a Abs. 2 KWG<br />

lediglich in komprimierter Form.<br />

Eigenkapitalstruktur der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Ahrweiler</strong><br />

Betrag in TEUR<br />

Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Abs. 1d KWG<br />

109.877<br />

und der anrechenbaren Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG 1)<br />

1),<br />

inkl. Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6 und 7 KWG<br />

Das Kernkapital besteht aus sonstigen anrechenbaren Rücklagen (Sicherheitsrücklage). Diese umfassen die<br />

durch jährliche Thesaurierung des Jahresüberschusses gebildeten Rücklagen.<br />

Das Ergänzungskapital der Sparkasse besteht aus § 340f-HGB-Vorsorgereserven.<br />

Drittrangmittel hat die Sparkasse zum Stichtag 31. Dezember 2008 keine im Bestand.<br />

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