Mein Kind im Rampenlicht
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INFO<br />
Was muss ein <strong>Kind</strong> mitbringen, um zu modeln? Das äussere Erscheinungsbild des <strong>Kind</strong>es muss st<strong>im</strong>men.<br />
Es sollte eine schlanke Figur und lückenlose Zähne haben. Wichtig ist, dass es nicht schüchtern ist.<br />
Was erwartet ein <strong>Kind</strong> bei einem Casting? Grundsätzlich bekommt jedes <strong>Kind</strong> seinen individuellen, persönlichen<br />
Casting/-Fittingtermin. Dieser dauert rund 15 Minuten. Das <strong>Kind</strong> wird von den Castern/Kunden<br />
live angeschaut – meistens werden Polaroidfotos gemacht. Bei Modekunden wird dem <strong>Kind</strong> teilweise schon<br />
die Ware aus der später zu fotografierenden Kollektion anprobiert.<br />
Wie geht es weiter, wenn die Zusage kommt? Jedes Shooting wird vom Kunden terminiert. Dies passiert<br />
auf Grundlage der vorher mit den Eltern abgesprochenen Optionen, wann die <strong>Kind</strong>er an welchen Tagen zu<br />
welcher Uhrzeit am besten können. Die Jobs dauern je nach Alter des <strong>Kind</strong>es und Umfang der Produktion zwei<br />
bis vier Stunden. Die gesetzlichen Vorgaben müssen auf jeden Fall eingehalten werden.<br />
Welche Kosten kommen auf die eltern zu? Bei dem ersten Termin in der Agentur fällt meistens eine Bearbeitungspauchschale<br />
zur Deckung der Kosten für die Dateierstellung an. Die Agentur erhält für jede Vermittlung<br />
eine Vermittlungsprovision.<br />
TITeL Alsterkind 11<br />
IM VeRgANgeNeN JAHR HAbeN RuND 2000 KINDeR IN HAMbuRg eine Genehmigung für<br />
Film-, Foto-, Werbe- oder sonstige Medienarbeiten erhalten. Eine behördliche Genehmigung ist nach § 6 des Jugendarbeitsschutzgesetzes<br />
vorgeschrieben und dringend notwendig, bevor ein <strong>Kind</strong> eine Tätigkeit aufn<strong>im</strong>mt.<br />
Es muss ein Antrag be<strong>im</strong> „Amt für Arbeitsschutz“ der „Behörde für Wissenschaft und Gesundheit“ gestellt werden.<br />
Dazu wird u. a. benötigt: • Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
• Stellungnahme/Einverständnis der Schule<br />
• Stellungnahme/Einverständnis des Jugendamts<br />
• Informationen zum <strong>Kind</strong> (Adresse, Alter), zu den Sorgeberechtigten und<br />
zur Beschäftigung selbst (Art der Beschäftigung, Dauer, Ort)<br />
Die Behörde prüft auch, dass das <strong>Kind</strong> die max<strong>im</strong>alen Arbeitstage von in der Regel 30 Tagen <strong>im</strong> Schuljahr einhält.<br />
Carolin Saatrübe ist seit 2009 Geschäftsführerin der <strong>Kind</strong>ermodelagentur „Boys & Girls“. Ihre Agentur, ursprünglich<br />
schon 1994 gegründet, vermittelt <strong>Kind</strong>er für Mode- und Werbeaufnahmen sowie TV-Spots.<br />
Angela Pakulat,<br />
Gründerin der<br />
Agentur „NextCast“<br />
Carolin Saatrübe,<br />
Geschäftsführerin der<br />
<strong>Kind</strong>ermodelagentur<br />
„Boys & Girls“<br />
Angela Pakulat hat 2010 „NextCast“ gegründet. Sie castet mit ihrer Agentur Models für Werbe- und Modeaufnahmen<br />
sowie für Agenturen.<br />
Was ist das besondere an einem <strong>Kind</strong>ermodelshooting? Die Arbeit mit <strong>Kind</strong>ern ist herausfordernder als<br />
mit Erwachsenen. Der Fotograf und seine Crew müssen die Kids mit Spaß und Spiel ins Boot holen. Für einen<br />
reibungslosen Ablauf ist es auch wichtig, dass die Eltern vor dem Shooting von der betreuenden Agentur gut<br />
informiert werden. Zudem gibt es bei der Arbeit mit <strong>Kind</strong>ern vorgeschriebene Arbeitszeiten, die natürlich streng<br />
eingehalten werden müssen.<br />
Wie läuft ein <strong>Kind</strong>ershooting ab? Ein professionelles Team setzt das <strong>Kind</strong> spielerisch in Szene; das heißt das <strong>Kind</strong><br />
empfindet sich nicht selbst als Akteur und ist somit weitgehend unbefangen. Produktionen mit <strong>Kind</strong>ern sollten einen<br />
hohen Spaßfaktor für alle Beteiligten bieten, daher sollte man nicht an Gummibärchen + Co. sparen. Die Eltern sollten<br />
sich <strong>im</strong> Hintergrund halten, sodass das <strong>Kind</strong> sich nicht unter Druck gesetzt fühlt.<br />
Was passiert, wenn ein <strong>Kind</strong> gebucht ist und dann be<strong>im</strong> shooting nicht möchte? Bei Produktionen mit noch<br />
nicht schulpflichtigen <strong>Kind</strong>ern werden in der Regel so genannte „Back-up-<strong>Kind</strong>er“ gebucht. Diese müssen ebenfalls<br />
am Set anwesend sein, in Begleitung eines Elternteils oder eines bevollmächtigten Erwachsenen. Sollte das Hauptkind<br />
aus irgendeinem Grund das Shooting verweigern oder plötzlich erkranken, kommt das Back-up-<strong>Kind</strong> zum Einsatz. In<br />
diesem Falle bekommt das Erstkind keine Gage, das Back-up-<strong>Kind</strong> tritt somit an dessen Stelle. Wenn das Back-up-<strong>Kind</strong><br />
nicht zum Einsatz kommt, erhält es ein „Back-up-Honorar“, dessen Höhe sich in etwa auf der Hälfte des Honorars für<br />
die Erstbesetzung beläuft.<br />
sind die eltern <strong>im</strong>mer dabei? Ja, es ist Vorschrift, dass bei jedem Shooting ein Elternteil oder eine bevollmächtigte,<br />
erwachsene Person anwesend ist.