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Mein Kind im Rampenlicht

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2008 gründete Christiane Dreikauss (Inhaberin der Agentur „New Talent“) den Verband Deutscher Nachwuchs-Agenturen<br />

zur Vermittlung von Nachwuchs-Schauspielern in Film, Fernsehen und Theater e.V.<br />

(VdNA). Der Verein will Aufklärungs- und Lobbyarbeit leisten, um Familien vor unseriösen Agenturen zu<br />

schützen. Prominenter Pate ist Schauspieler Jürgen Vogel.<br />

Christiane<br />

Dreikauss, vom<br />

Verband Deutscher<br />

Nachwuchs-Agenturen<br />

(VdNA)<br />

ARbeITsZeITeN:<br />

Bei Film- und Fotoaufnahmen dürfen<br />

• drei- bis sechsjährige <strong>Kind</strong>er bis zu zwei<br />

Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr,<br />

• <strong>Kind</strong>er über sechs Jahre bis zu drei Stunden<br />

in der Zeit von 8 bis 22 Uhr mitwirken.<br />

Bei Theatervorstellungen dürfen<br />

• <strong>Kind</strong>er über sechs Jahre bis zu vier Stunden<br />

täglich in der Zeit von 10 bis 23 Uhr bei<br />

Theatervorstellungen mitmachen.<br />

Grundsätzlich muss vor jeder Tätigkeit die<br />

Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde<br />

vorliegen!<br />

TITeL Alsterkind 7<br />

Wie viel Honorar darf eine Vermittlungsagentur berechnen? Agenturen bekommen max<strong>im</strong>al<br />

14 bis 18 Prozent, abhängig von den Drehtagen, vom Arbeitsentgelt des vermittelten <strong>Kind</strong>es.<br />

Das heißt, Familien müssen erst zahlen, wenn es zu einer Vermittlung gekommen ist? Auf<br />

jeden Fall. Zum Teil werden aber vorab Casting-, Aufnahmegebühren, Medien-, Service-, Büropauschalen<br />

oder Fotoaufnahmen berechnet. Diese Vorgehensweise können wir nicht empfehlen.<br />

sind Familien ausreichend aufgeklärt? Leider gar nicht. Es findet mit den Vorabzahlungen eine<br />

Abzocke statt, die für die grauen und schwarzen Schafe der Branche ein sehr lukratives Geschäft ist.<br />

Und die Agenturen klären oftmals nicht auf, dass beispielsweise bei Werbefilmbesetzungen <strong>im</strong>mer<br />

der Auftraggeber die Agenturprovision zahlt, nie die Familie.<br />

Worauf ist bei der suche nach einer guten Vermittlungsagentur zu achten? Die Agentur<br />

muss über Arbeitszeiten und Rechtsbest<strong>im</strong>mungen aufklären! Es muss ein Vertrauensverhältnis<br />

zwischen Agentur, Eltern und <strong>Kind</strong> entstehen. Das ist unserer <strong>Mein</strong>ung nach nur möglich, wenn<br />

max<strong>im</strong>al 400 <strong>Kind</strong>er und Jugendliche in der Kartei sind. Einige Agenturen haben mehrere Tausend<br />

<strong>Kind</strong>er. Das lohnt sich bei der Zahlung von Vorabgebühren.<br />

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Gabriele Hufer, Partnerin der Kanzlei HUFER<br />

Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft gibt Auskunft über Rechtsbest<strong>im</strong>mungen bei der Vermittlung<br />

in <strong>Kind</strong>erarbeit bei Film- und Foto-Aufnahmen durch eine Agentur.<br />

<strong>Kind</strong> <strong>im</strong> Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist wer noch nicht 15 Jahre alt ist, Jugendlicher ist,<br />

wer 15 aber noch nicht 18 Jahre alt ist.<br />

ARbeITsVeRMITTLuNgsVeRgÜTuNg:<br />

Werden <strong>Kind</strong>er für Theater-, Film- oder<br />

Fotoarbeiten vermittelt, ist dies rechtlich<br />

eine Arbeitsvermittlung und es kommt ein<br />

vollwertiges Arbeitsverhältnis zustande –<br />

unabhängig davon, ob es sozialversicherungspflichtig<br />

ist. Es gilt daher neben den<br />

arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften<br />

die Vermittler-Vergütungsverordnung.<br />

Danach gilt:<br />

• Vermittlungsvereinbarungen müssen<br />

schriftlich erfolgen<br />

• Es gelten Höchstgrenzen für die Vermittlungsvergütung:<br />

Auch die VeLMA, DeR VeRbAND LIZeNsIeRTeR MODeLLAgeNTuReN, warnt vor<br />

unseriösen Vermittlungen: „Auch ohne jegliche Erfahrung in der Fotomodellbranche<br />

ist die Vermittlung von Fotomodellen gesetzlich zulässig“ (mehr Infos unter www.velma-models.de).<br />

• Vorsicht ist geboten, wenn Zahlungen geleistet werden sollen, bevor eine Vermittlung als Fotomodell erfolgt ist.<br />

• Sedcards (Karten mit Aufnahmen des Fotomodells in verschiedenen Posen und den vermittlungsrelevanten<br />

Daten) sind in der Fotomodellvermittlungsbranche üblich. Sie müssen auch vom Fotomodell bezahlt werden,<br />

möglicherweise durch Verrechnung mit eingehenden Fotomodellhonoraren. Während seriöse Agenturen die<br />

Sedcards für eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit benötigen, beabsichtigen unseriöse Agenturen ausschließlich<br />

überhöhte Zahlungen für (meist unbrauchbare) Sedcards einzuziehen.<br />

INFO<br />

> 18 % inklusive Umsatzsteuer vom Arbeitsentgelt<br />

des vermittelten <strong>Kind</strong>es bei einem<br />

Beschäftigungsverhältnis von bis zu sieben<br />

Tagen<br />

> 14 % inklusive Umsatzsteuer ab dem<br />

achten Tag.<br />

Ein Verstoß gegen diese Punkte hat zur<br />

Folge, dass die Vermittlungsvereinbarung<br />

unwirksam ist, keine Provisionsansprüche<br />

entstehen und sogar geleistete Provisions-<br />

ansprüche zurückgefordert werden<br />

können.

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