Mein Kind im Rampenlicht
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2008 gründete Christiane Dreikauss (Inhaberin der Agentur „New Talent“) den Verband Deutscher Nachwuchs-Agenturen<br />
zur Vermittlung von Nachwuchs-Schauspielern in Film, Fernsehen und Theater e.V.<br />
(VdNA). Der Verein will Aufklärungs- und Lobbyarbeit leisten, um Familien vor unseriösen Agenturen zu<br />
schützen. Prominenter Pate ist Schauspieler Jürgen Vogel.<br />
Christiane<br />
Dreikauss, vom<br />
Verband Deutscher<br />
Nachwuchs-Agenturen<br />
(VdNA)<br />
ARbeITsZeITeN:<br />
Bei Film- und Fotoaufnahmen dürfen<br />
• drei- bis sechsjährige <strong>Kind</strong>er bis zu zwei<br />
Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr,<br />
• <strong>Kind</strong>er über sechs Jahre bis zu drei Stunden<br />
in der Zeit von 8 bis 22 Uhr mitwirken.<br />
Bei Theatervorstellungen dürfen<br />
• <strong>Kind</strong>er über sechs Jahre bis zu vier Stunden<br />
täglich in der Zeit von 10 bis 23 Uhr bei<br />
Theatervorstellungen mitmachen.<br />
Grundsätzlich muss vor jeder Tätigkeit die<br />
Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde<br />
vorliegen!<br />
TITeL Alsterkind 7<br />
Wie viel Honorar darf eine Vermittlungsagentur berechnen? Agenturen bekommen max<strong>im</strong>al<br />
14 bis 18 Prozent, abhängig von den Drehtagen, vom Arbeitsentgelt des vermittelten <strong>Kind</strong>es.<br />
Das heißt, Familien müssen erst zahlen, wenn es zu einer Vermittlung gekommen ist? Auf<br />
jeden Fall. Zum Teil werden aber vorab Casting-, Aufnahmegebühren, Medien-, Service-, Büropauschalen<br />
oder Fotoaufnahmen berechnet. Diese Vorgehensweise können wir nicht empfehlen.<br />
sind Familien ausreichend aufgeklärt? Leider gar nicht. Es findet mit den Vorabzahlungen eine<br />
Abzocke statt, die für die grauen und schwarzen Schafe der Branche ein sehr lukratives Geschäft ist.<br />
Und die Agenturen klären oftmals nicht auf, dass beispielsweise bei Werbefilmbesetzungen <strong>im</strong>mer<br />
der Auftraggeber die Agenturprovision zahlt, nie die Familie.<br />
Worauf ist bei der suche nach einer guten Vermittlungsagentur zu achten? Die Agentur<br />
muss über Arbeitszeiten und Rechtsbest<strong>im</strong>mungen aufklären! Es muss ein Vertrauensverhältnis<br />
zwischen Agentur, Eltern und <strong>Kind</strong> entstehen. Das ist unserer <strong>Mein</strong>ung nach nur möglich, wenn<br />
max<strong>im</strong>al 400 <strong>Kind</strong>er und Jugendliche in der Kartei sind. Einige Agenturen haben mehrere Tausend<br />
<strong>Kind</strong>er. Das lohnt sich bei der Zahlung von Vorabgebühren.<br />
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Gabriele Hufer, Partnerin der Kanzlei HUFER<br />
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft gibt Auskunft über Rechtsbest<strong>im</strong>mungen bei der Vermittlung<br />
in <strong>Kind</strong>erarbeit bei Film- und Foto-Aufnahmen durch eine Agentur.<br />
<strong>Kind</strong> <strong>im</strong> Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist wer noch nicht 15 Jahre alt ist, Jugendlicher ist,<br />
wer 15 aber noch nicht 18 Jahre alt ist.<br />
ARbeITsVeRMITTLuNgsVeRgÜTuNg:<br />
Werden <strong>Kind</strong>er für Theater-, Film- oder<br />
Fotoarbeiten vermittelt, ist dies rechtlich<br />
eine Arbeitsvermittlung und es kommt ein<br />
vollwertiges Arbeitsverhältnis zustande –<br />
unabhängig davon, ob es sozialversicherungspflichtig<br />
ist. Es gilt daher neben den<br />
arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften<br />
die Vermittler-Vergütungsverordnung.<br />
Danach gilt:<br />
• Vermittlungsvereinbarungen müssen<br />
schriftlich erfolgen<br />
• Es gelten Höchstgrenzen für die Vermittlungsvergütung:<br />
Auch die VeLMA, DeR VeRbAND LIZeNsIeRTeR MODeLLAgeNTuReN, warnt vor<br />
unseriösen Vermittlungen: „Auch ohne jegliche Erfahrung in der Fotomodellbranche<br />
ist die Vermittlung von Fotomodellen gesetzlich zulässig“ (mehr Infos unter www.velma-models.de).<br />
• Vorsicht ist geboten, wenn Zahlungen geleistet werden sollen, bevor eine Vermittlung als Fotomodell erfolgt ist.<br />
• Sedcards (Karten mit Aufnahmen des Fotomodells in verschiedenen Posen und den vermittlungsrelevanten<br />
Daten) sind in der Fotomodellvermittlungsbranche üblich. Sie müssen auch vom Fotomodell bezahlt werden,<br />
möglicherweise durch Verrechnung mit eingehenden Fotomodellhonoraren. Während seriöse Agenturen die<br />
Sedcards für eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit benötigen, beabsichtigen unseriöse Agenturen ausschließlich<br />
überhöhte Zahlungen für (meist unbrauchbare) Sedcards einzuziehen.<br />
INFO<br />
> 18 % inklusive Umsatzsteuer vom Arbeitsentgelt<br />
des vermittelten <strong>Kind</strong>es bei einem<br />
Beschäftigungsverhältnis von bis zu sieben<br />
Tagen<br />
> 14 % inklusive Umsatzsteuer ab dem<br />
achten Tag.<br />
Ein Verstoß gegen diese Punkte hat zur<br />
Folge, dass die Vermittlungsvereinbarung<br />
unwirksam ist, keine Provisionsansprüche<br />
entstehen und sogar geleistete Provisions-<br />
ansprüche zurückgefordert werden<br />
können.