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BERICHTE - Alpenverein Sektion Erlangen

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AKTUELLES<br />

Liebe Mitglieder und Leser,<br />

in unserer letzten Ausgabe habe ich Ihnen unsere Sicht zu den Begriffen Gemeinschafts- und Führungstour erläutert.<br />

Nur wenige Monate später wurde vom Amtsgericht Laufen eine Klage zurückgewiesen mit Hinweis<br />

auf den vorliegenden konkreten Charakter Gemeinschafts- anstelle Führungstour. Dieser Richterbeschluss hat<br />

unser Vorgehen als richtig bestätigt. Ich hoffe, Sie verstehen, dass wir uns in unseren Vorstands- und Beiratsitzungen<br />

durchaus sehr ernsthaft mit derartigen Fragestellungen auseinandersetzen müssen. Dies geschieht<br />

auch im Hinblick auf sich derzeit verschärfende Rechtslagen.<br />

So haben wir uns auch wiederholt der Fragestellung „Umgang mit Nichtmitgliedern“ gewidmet.<br />

Herrschte in früheren Zeiten teilweise – oft auch wegen fehlenden klaren Definitionen – ein gewisses „laissez<br />

faire“, haben wir nun sektionsintern eine klare Sprachregelung gefunden.<br />

Die Teilnahme an Veranstaltungen des Ausbildungsreferats und der Gruppen<br />

ist ausschließlich Mitgliedern des DAV vorbehalten.<br />

Jedoch wie üblich keine Regel ohne Ausnahme:<br />

– Nutzung der Hanne-Jung- Kletter- und Boulderhalle<br />

– Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen in der o. a. Halle<br />

(z.B. Schnupperklettern, Kletterscheinabnahme)<br />

– Gastteilnahme für Beitrittsinteressenten an Gruppenterminen<br />

(z.B. Mitwandern bei einer Mittelgebirgswanderung, jedoch nicht im Alpenraum oder vergleichbaren<br />

Gebirgen)<br />

Lassen Sie mich verkürzt anhand einiger Schlagworte beispielhafte Sachverhalte nennen, die solche Regelungen<br />

erforderlich machen:<br />

– Eine Haftungsbegrenzung ist nach geltendem Recht nur gegenüber Mitgliedern möglich<br />

– In Bayern gibt es eine Bergschulverordnung, die Ausbildungen und Führungen im bergsportlichen<br />

Bereich gegen Entgelt den Bergsteigerschulen, Bergführern sowie einigen Institutionen und Vereinen<br />

(z. B. DAV) erlaubt – diesen jedoch nur gegenüber ihren Mitgliedern. Nach Einigung von Kultusministerium,<br />

VDBS (Verband Deutscher Berg- und Skiführer) und DAV wird die Bergschulverordnung<br />

derzeit so ausgelegt, dass alles was sich in Hallen, an künstlichen Anlagen (auch mobile Kletterwände)<br />

und Bouldern in Absprunghöhe abspielt hiervon ausgenommen ist.<br />

– Die Durchführung von Ausbildungen, Führungs- und Gemeinschaftstouren greift in vielfältiger Form<br />

auf Ressourcen der <strong>Sektion</strong> zu. Hier sehen wir die Verpflichtung gegenüber unseren Beitrag zahlenden<br />

Mitgliedern, Leistungen auch nur Mitgliedern vorzubehalten.<br />

Ermutigen Sie Interessenten, auf die für sie relevanten Gruppenleiter zuzugehen, die Ihnen gerne einen Eindruck<br />

über die jeweilige Gruppe vermitteln.<br />

Zwölf gute Gründe, Mitglied in der <strong>Sektion</strong> <strong>Erlangen</strong> des Deutschen <strong>Alpenverein</strong>s zu werden finden Sie auf<br />

unserer Homepage http://www.alpenverein-erlangen.de unter der Leiste Mitgliedschaft.<br />

Ihr Detlef Baehr

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