BERICHTE - Alpenverein Sektion Erlangen
BERICHTE - Alpenverein Sektion Erlangen
BERICHTE - Alpenverein Sektion Erlangen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
30<br />
AKTUELLES<br />
Liebe Mitglieder und Leser,<br />
in unserer letzten Ausgabe habe ich Ihnen unsere Sicht zu den Begriffen Gemeinschafts- und Führungstour erläutert.<br />
Nur wenige Monate später wurde vom Amtsgericht Laufen eine Klage zurückgewiesen mit Hinweis<br />
auf den vorliegenden konkreten Charakter Gemeinschafts- anstelle Führungstour. Dieser Richterbeschluss hat<br />
unser Vorgehen als richtig bestätigt. Ich hoffe, Sie verstehen, dass wir uns in unseren Vorstands- und Beiratsitzungen<br />
durchaus sehr ernsthaft mit derartigen Fragestellungen auseinandersetzen müssen. Dies geschieht<br />
auch im Hinblick auf sich derzeit verschärfende Rechtslagen.<br />
So haben wir uns auch wiederholt der Fragestellung „Umgang mit Nichtmitgliedern“ gewidmet.<br />
Herrschte in früheren Zeiten teilweise – oft auch wegen fehlenden klaren Definitionen – ein gewisses „laissez<br />
faire“, haben wir nun sektionsintern eine klare Sprachregelung gefunden.<br />
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Ausbildungsreferats und der Gruppen<br />
ist ausschließlich Mitgliedern des DAV vorbehalten.<br />
Jedoch wie üblich keine Regel ohne Ausnahme:<br />
– Nutzung der Hanne-Jung- Kletter- und Boulderhalle<br />
– Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen in der o. a. Halle<br />
(z.B. Schnupperklettern, Kletterscheinabnahme)<br />
– Gastteilnahme für Beitrittsinteressenten an Gruppenterminen<br />
(z.B. Mitwandern bei einer Mittelgebirgswanderung, jedoch nicht im Alpenraum oder vergleichbaren<br />
Gebirgen)<br />
Lassen Sie mich verkürzt anhand einiger Schlagworte beispielhafte Sachverhalte nennen, die solche Regelungen<br />
erforderlich machen:<br />
– Eine Haftungsbegrenzung ist nach geltendem Recht nur gegenüber Mitgliedern möglich<br />
– In Bayern gibt es eine Bergschulverordnung, die Ausbildungen und Führungen im bergsportlichen<br />
Bereich gegen Entgelt den Bergsteigerschulen, Bergführern sowie einigen Institutionen und Vereinen<br />
(z. B. DAV) erlaubt – diesen jedoch nur gegenüber ihren Mitgliedern. Nach Einigung von Kultusministerium,<br />
VDBS (Verband Deutscher Berg- und Skiführer) und DAV wird die Bergschulverordnung<br />
derzeit so ausgelegt, dass alles was sich in Hallen, an künstlichen Anlagen (auch mobile Kletterwände)<br />
und Bouldern in Absprunghöhe abspielt hiervon ausgenommen ist.<br />
– Die Durchführung von Ausbildungen, Führungs- und Gemeinschaftstouren greift in vielfältiger Form<br />
auf Ressourcen der <strong>Sektion</strong> zu. Hier sehen wir die Verpflichtung gegenüber unseren Beitrag zahlenden<br />
Mitgliedern, Leistungen auch nur Mitgliedern vorzubehalten.<br />
Ermutigen Sie Interessenten, auf die für sie relevanten Gruppenleiter zuzugehen, die Ihnen gerne einen Eindruck<br />
über die jeweilige Gruppe vermitteln.<br />
Zwölf gute Gründe, Mitglied in der <strong>Sektion</strong> <strong>Erlangen</strong> des Deutschen <strong>Alpenverein</strong>s zu werden finden Sie auf<br />
unserer Homepage http://www.alpenverein-erlangen.de unter der Leiste Mitgliedschaft.<br />
Ihr Detlef Baehr