Normen und Norm-Entwürfe - Landesfeuerwehrverband ...
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DIN 14530-16 Löschfahrzeuge- Teil 16: Tragkraftspritzenfahrzeug TSF<br />
DIN 14530-17 Löschfahrzeuge- Teil 17: Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W<br />
DIN 14530-25 Löschfahrzeuge- Teil 25: Staffellöschfahrzeug StLF 10/6<br />
Die drei <strong><strong>Norm</strong>en</strong> wurden im Arbeitsausschuss NA 031-04-06 AA "Allgemeine Anforderungen an<br />
Feuerwehrfahrzeuge; Löschfahrzeuge" des FNFW erstellt. Beim Tragkraftspritzenfahrzeug TSF<br />
nach Teil 16 der <strong>Norm</strong> handelt es sich um ein Löschfahrzeug mit einer Tragkraftspritze <strong>und</strong> einer<br />
feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), dessen Besatzung aus einer Staffel (1/5)<br />
besteht, überwiegend der Brandbekämpfung dient <strong>und</strong> mit der zur Gruppe ergänzten Besatzung<br />
eine selbständige taktische Einheit bildet. Beim Tragkraftspritzenfahrzeug TSF - W nach Teil 17<br />
kommen zu den genannten Punkten noch eine Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe bzw. eine<br />
Schnellangriffseinrichtung sowie ein Löschwasserbehälter von min. 500 l nutzbarer Wassermenge<br />
hinzu. Die beiden seit vielen Jahren bestehenden <strong>Norm</strong>-Löschfahrzeuge wurden überarbeitet, um<br />
den Inhalt dem Stand der Technik <strong>und</strong> den unterschiedlich gelagerten, veränderten Gegebenheiten<br />
anzupassen. Hierbei wurde es u. a. notwendig, jeweils<br />
- die zulässige Gesamtmasse beider Fahrzeuge zu erhöhen (bedingt durch EURO 4);<br />
- allgemeine Anforderungen der <strong><strong>Norm</strong>en</strong>reihe DIN EN 1846 <strong>und</strong> den Verweis auf den <strong>Norm</strong>-<br />
Entwurf DIN 14502-2 aufzunehmen sowie entsprechende Doppelfestlegungen zu streichen;<br />
- den Straßenantrieb (Str) als vorrangig zu wählende Antriebsart festzulegen;<br />
- eine Anforderung der Dachbeladungsentnahme ohne Begehen des Dachs aufzunehmen;<br />
- die feuerwehrtechnische Beladung sowie die löschtechnischen Einrichtungen (letzteres gilt für<br />
das TSF-W) vollständig zu überarbeiten.<br />
Die Erarbeitung der neuen <strong>Norm</strong> DIN 14530-25 war notwendig geworden, um veränderte<br />
Gegebenheiten in der Fahrzeugtechnik <strong>und</strong> im Beschaffungsverhalten sowie die Anforderungen<br />
des vom Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz <strong>und</strong> zivile Verteidigung<br />
(AFKzV) vorgestellten Berichtes "Gr<strong>und</strong>satzdiskussion über die <strong>Norm</strong>ung von Feuerwehrfahrzeugen"<br />
<strong>und</strong> entsprechende Beschlüsse des FNFW-Fachbereichsausschusses NA 031-04 FBR zur<br />
"FNFW-Feuerwehrfahrzeug-Typenliste" zu berücksichtigen. Das Staffellöschfahrzeug StLF10/6 ist<br />
konzeptionell zwischen dem TSF-W <strong>und</strong> dem LF10/6 angesiedelt, hat eine maximale Gesamtmasse<br />
von 7,5 t <strong>und</strong> wird die bestehende Lücke zwischen diesen beiden etablierten Löschfahrzeugen<br />
schließen.<br />
Während der Einspruchsberatung zum ersten <strong>Norm</strong>-Entwurf DIN 14530-17:2005-09 (TSF-W) hat<br />
sich durch die eingegangenen Einsprüche ein entsprechender <strong>Norm</strong>ungsbedarf ergeben. Nach<br />
einer sehr intensiven Gr<strong>und</strong>satzdiskussion in den Gremien des FNFW zum gesamten Feuerwehrfahrzeugkonzept<br />
der "kleineren" Löschfahrzeuge, beginnend beim KLF (Kleinlöschfahrzeug) <strong>und</strong><br />
endend beim (H)LF10/6, wurde der Erarbeitungsbeschluss für dieses neue <strong>Norm</strong>-Löschfahrzeug<br />
gefasst. Dabei wurden folgende Eckpunkte für das Fahrzeug fixiert, deren entsprechende Anforderungen<br />
in dieser <strong>Norm</strong> festgelegt sind:<br />
- Ausrichtung der Konzeption auf ein LKW-Fahrgestell;<br />
- maximale Gesamtmasse 7,5 t (Klasse L (leicht) nach DIN EN 1846-2);<br />
- vorrangig Straßenantrieb;<br />
- Staffelkabine;<br />
- Gruppenbeladung;<br />
- Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von min. 600 l;<br />
- fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe EN 1028-1-FPN 10 -1000.<br />
Im Rahmen der vorhandenen Raum- <strong>und</strong> Gewichtsreserven können bei allen Fahrzeugen neben<br />
der Beladung Sonderausstattungen vorgesehen werden, sofern sie dem Stand der Technik entsprechen.<br />
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