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2011 (pdf-Datei ca. 719 KB) - Kreisfeuerwehrverband Hildesheim

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<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Konzeptpapier<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong><strong>Hildesheim</strong> e.V.<strong>2011</strong>Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: EndfassungSeite 1


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.GliederungI. Vorbemerkunga. Ausgangssituation 3b. Bedarfsanalyse 5c. Grundsätzliche Bemerkungen 7II. Kurzfassung 9SeiteIII.Detailkonzepta. Anforderung Feuerwehrtechnische Zentrale „FTZ“1. Aktuelle Situation 112. Ziele und Prämissen 123. Grundsatzbedarf und Eingreifzeiten 134. Fahrzeugausstattung 155. Leistungen der FTZ 196. Raumsituation 257. Atemschutzverbund 26b. Anforderung Kreisausbildung1. Vorbemerkung 312. Truppausbildung 323. Technische Ausbildung 364. Führungsausbildung 485. Ausbildungscontrolling 566. Handlungsempfehlungen 57IV. Schlussbemerkung 59V. Organisatorische Hinweise 60VI.AnlagenKonzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 2


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.I. Vorbemerkunga. AusgangssituationDer abwehrende Brandschutz im Landkreis <strong>Hildesheim</strong> wird derzeit in den 18Kommunen im Wesentlichen durch 5.591 ehrenamtlich tätige Feuerwehrkräftein 170 Ortsfeuerwehren wahrgenommen. Diese gliedern sich in die vomNiedersächsischen Brandschutzgesetz fixierten Kategorien• Grundausstattungsfeuerwehren 131• Stützpunktfeuerwehren 35• Schwerpunktfeuerwehren 4Zusätzlich bestehen bei größeren Unternehmen im Landkreis und der Stadt<strong>Hildesheim</strong> 3 Werkfeuerwehren.Organisatorisch sind die Feuerwehren in 4 Brandschutzabschnittezusammengefasst.• BA-Nord (6 Kommunen)• BA-Süd (4 Kommunen)• BA-Ost (4 Kommunen)• BA-West (4 Kommunen)Diese Organisation hat sich als sehr zweckmäßig bewährt und ermöglicht einesinnvolle Wahrnehmung der Führungstätigkeiten durch die ehrenamtlichtätigen Leiter der Brandschutzabschnitte.Innerhalb der Brandschutzabschnitte hat sich eine enge Zusammenarbeit aufBasis gemeinsam genutzter Spezialfahrzeuge, durchgeführter Ausbildungsveranstaltungenund spezieller Einsatzeinheiten (Kreisfeuerwehrbereitschaften,Gefahrgutzüge) entwickelt. Dies zeigt deutlich, dass die in letzterZeit immer wieder geforderte interkommunale Zusammenarbeit in vielenBereichen der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis <strong>Hildesheim</strong> zum Teilschon seit Jahren praktiziert wird.Eine Besonderheit stellt die Stadt <strong>Hildesheim</strong> dar. Diese wird mit ihrerBerufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr (13 Ortsfeuerwehren) alseigener Brandschutzabschnitt (BA-Mitte) geführt. Auf Grundlage desNiedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) obliegt der Stadt<strong>Hildesheim</strong> für ihr Gebiet auch die Aufgabenwahrnehmung, die für dieanderen Kommunen (ohne Berufsfeuerwehr) der Landkreis wahrnimmt.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 3


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Auch hier wird durch die gemeinsame Leitstelle bei der Berufsfeuerwehr<strong>Hildesheim</strong>, gemeinsame Nutzung des Schlauchverbandes, gemeinsameBeschaffung von Einsatzfahrzeugen etc. eine interkommunale Zusammenbereitsarbeit zwischen Landkreis und Stadt <strong>Hildesheim</strong> praktiziert.Das Niedersächsische Brandschutzgesetz weist den Kommunen, denLandkreisen und dem Land zur Aufrechterhaltung eines funktionierendenBrandschutzes diverse Aufgaben zu.Die entsprechenden Anspruchsgrundlagen des NiedersächsischenBrandschutzgesetzes bilden folgende Paragrafen:• § 2 - Aufgaben der Gemeinden• § 3 - Aufgaben der Landkreise• § 4 - Aufgaben der Gemeinden mit Berufsfeuerwehr• § 5 - Aufgaben des Landes• § 25 - Kosten des Brandschutzes und der HilfeleistungOhne die gesetzlichen Grundlagen detaillierter darzustellen, werden jedochauf dieser Basis im Landkreis <strong>Hildesheim</strong> eine Feuerwehrtechnische Zentrale(FTZ) in Groß Düngen vorgehalten und auf Ebene der Kreisfeuerwehr wird dieAusbildung der Feuerwehrkräfte einheitlich durchgeführt -Kreisausbildung-.Dieses Papier setzt sich mit den Anforderungen und Bedürfnissen derFeuerwehren im Landkreis <strong>Hildesheim</strong> an diesen beiden zentralenEinrichtungen auseinander.Treffend für die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung formuliert dasnachstehende Mottoeinen zukunftsgerichteten Maßstab für dasKonzeptpapier:Quelle: Das Motto ist dem Abschlussbericht der Untersuchung zur „Sicherstellung desBrandschutzes in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung des demografischenWandels“ entnommen.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: EndfassungSeite 4


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Verfügung stehenden Zeit nicht möglich war, wurde eine Priorisierung durchdie Beteiligten vorgenommen.Als durchgängig am dringendsten zu lösende Themen wurdenvorgeschlagen.• Die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) und• Die KreisausbildungBereits im Workshop Duderstadt wurden die Problemstellungen aufgearbeitetund diskutiert und auch Lösungsansätze erörtert. Um dies weiter zu verfeinern,aber auch den Kreis der Beteiligten angemessen erweitern zu können,wurde vereinbart zwei Arbeitskreise einzurichten, die dieses Konzeptpapiererarbeiten sollten.Die Beteiligten und die durchgeführten Sitzungen sind im Kapitel V.umfassend dargestellt.Weitere Themen sollen bei Bedarf aufgearbeitet werden, ohne dass es derzeithierfür eine konkrete Planung gibt.Im Rahmen der Erarbeitung dieses Papiers wurde bereits die bestehendehohe zeitliche Belastung der eingebundenen ehrenamtlichen Führungskräftedeutlich. Hierdurch gab es natürlich auch Zeitverschiebungen bei der Erarbeitungund Erstellung des Konzeptes, da die reguläre Tätigkeit in den FeuerwehrenVorrang haben musste.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 6


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.c. Grundsätzliche BemerkungenSchwerpunkt der Diskussion und Erarbeitung von Lösungsansätzen war stetsdie sachbezogene auf den Feuerwehrbereich ausgerichtete Thematik.Insbesondere wurden folgende Faktoren berücksichtigt:• Notwendigkeit für die Feuerwehren im Landkreis <strong>Hildesheim</strong>• Für alle Kommunen hilfreich und nutzbar• Einsatztaktische Bedeutung• Zukunftsorientiert und an den derzeitigenFeuerwehrdienstvorschriften ausgerichtetGleichsam musste im Rahmen der Erarbeitung auch erkannt werden, dassaufgrund fehlender Daten, insbesondere einer fehlenden Kostenrechnung undMangel an einschlägigen Fachknowhow, insbesondere im juristischenBereich, folgende Themen nur im Ansatz betrachtet werden konnten:• Kostenauswirkungen• Haushaltsrechtliche Fragestellungen• Juristische Bewertung der Lösungsvorschlägeo Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht etc.Wir gehen davon aus, dass bei einer politischen Unterstützung diesesKonzeptpapieres die fehlenden Aspekte durch die Verwaltung des Landkreisesaufgearbeitet werden und diese Punkte dann ergänzend bei derUmsetzung berücksichtigt werden.Bereits an dieser Stelle möchte die Arbeitsgruppe betonen, dass eineUmsetzung der Vorschläge nur über eine mehrjährige Planung unterBerücksichtigung der notwendigen Investitionen erwartet wird. Ein Vorschlaghierzu wurde als Anlage 1 und 2 diesem Papier beigefügt.Alle Ergebnisse wurden so ausgerichtet, dass im Rahmen der interkommunalenZusammenarbeit die Lösungen sowohl für den Landkreis <strong>Hildesheim</strong>,als auch für die Stadt <strong>Hildesheim</strong> gemeinsam umsetzbar sind.Eine Zusammenarbeit mit der Stadt <strong>Hildesheim</strong> wird grundsätzlich positivbewertet und es können sich unzweifelhaft Synergien ergeben. Vor demHintergrund der Kostenbelastungen ist dieser Weg weiter zu beschreiten.Allein auf Feuerwehrebene können aufgrund der übergeordneten politischenDiskussionen hier jedoch keine Maßnahmen vereinbart werden.Auch möchten wir an dieser Stelle erwähnen, dass eine Zusammenarbeit stetsaus gegenseitigen Chancen bestehen muss. Da sich aber die BedürfnisseKonzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 7


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.einer hauptberuflich betriebenen Feuerwehr und einer ehrenamtlichorganisierten Feuerwehr nicht vollumfänglich gleichen, kann die ausschließlichan der Stadt <strong>Hildesheim</strong> ausgerichtete Umsetzung nicht Ziel sein.Vielmehr muss die Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkräftedurch selektive Ergänzung durch hauptberufliche Kräfte (z.B. Ausbilder) dasZiel sein.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 8


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.II. KurzfassungIm Rahmen eines Workshops und sich anschließender umfangreicherArbeitskreissitzungen haben Vertreter der Kreisfeuerwehr, derStadtfeuerwehr und Vertreter der 18 kommunalen Feuerwehren dieAnforderungen an folgende Einrichtungen für die nächsten Jahre definiert: Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) KreisausbildungDas Gesamtkonzept stellt diese Themen umfassend vor und definiert dieRahmenbedingungen. In diesem Kapitel soll nunmehr als Überblick eineKurzfassung des Optimierungspotentials dargestellt werden.Zunächst gilt es hier die Feuerwehrtechnische Zentrale zu betrachten.Diese Einrichtung spielt für den Brandschutz und die Hilfeleistung einewesentliche Rolle. Die Erreichbarkeit der FTZ ist auch in Zukunft, geradevor dem Hintergrund der Veränderungen im Ehrenamt, für 24 Stundentäglich zu gewährleisten. Sowohl die zentrale Lage im Landkreis und dieumfassenden Einrichtungen der FTZ ermöglichen in vielfältiger Form einezukunftsorientierte Ausrichtung.Das Konzept zeigt die Notwendigkeit die FTZ als Logistikzentrale für alleFeuerwehren des Landkreises aufzustellen und dies durch ein optimiertes,den Anforderungen angepasstes, Fahrzeugkonzept zu unterstreichen.Zeitbeispiele zeigen auf, dass eine Eingreifzeit von 45 Minuten innerhalbdes Landkreises nicht überschritten werden darf. Für die Logistikfunktionder FTZ werden beispielhaft konkrete Anforderungen, wie Sonderlöschmitteloder Sandsackreserven, aufgezeigtAuch die Notwendigkeiten der Werkstätten wurden betrachtet und in ihrerLeistungsnotwendigkeit bewertet. Hier zeichnet sich deutlich ein stärkerwerdender Bedarf in feuerwehrspezifischer Ausrichtung ab. Die Herausforderungenwerden künftig stärker in den Bereichen Funk- und Atemschutzwerkstattgesehen. Insbesondere im Bereich Atemschutz wirddeutlicher Handlungsbedarf aufgezeigt und anhand einer Analyse verschiedenerOptionen ein Konzept für einen Atemschutzverbund aufgezeigt,dass die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen praxisgerechtund kostengünstig ermöglicht.Alle Überlegungen sind so angelegt, dass die Kommunen im Landkreis<strong>Hildesheim</strong> und die Stadt <strong>Hildesheim</strong> gemeinsam die Optimierungsmaßnahmennutzen können, um durch eine verstärkte interkommunaleZusammenarbeit für alle Beteiligten Synergieeffekte zu heben.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 9


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Die Ausbildung der Einsatzkräfte ist vor dem Hintergrund desumfassenden Einsatzgeschehens eine große Herausforderung. Durcheine moderne den Anforderungen entsprechende Kreisausbildung lassensich Motivation und Sicherheit für das Personal der Feuerwehr erreichen.Insofern wurden die verschiedenen Ausbildungspfade intensiv betrachtetund eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen zur Optimierung aufgezeigt.Auch dieser Themenblock ist grundsätzlich so angelegt, dass diebereits bestehende Zusammenarbeit der Feuerwehren aus Stadt undLandkreis <strong>Hildesheim</strong> weiter gefestigt und ineinander verzahnt werden.Als Beispiel für eine zeitgemäße Darstellung der Ausbildung der Feuerwehrensei hier eine notwendige Internetplattform genannt. Diese ermöglichtdann auch eine Tauschbörse mit vereinfachten Kommunikationswegen.Die Ausbildungsstandorte der FTZ und der Feuerwehr <strong>Hildesheim</strong> müssenden Feuerwehren ohne Einschränkung zur Verfügung stehen und stetsauf einem aktuellen Stand mit Ausbildungsmitteln und Möglichkeiten gehaltenwerden. Notwendig ist hier zwingend die Schaffung von Ausbildungsmöglichkeitenfür Atemschutzgeräteträger unter realen Einsatzbedingungen(Heißausbildung).Um die umfassenden Ausbildungsdienste zu leisten sind weitere Ausbilderzu akquirieren und ein entsprechendes Klima der Anerkennung für diesenPersonenkreis zu schaffen. Den hauptamtlichen Ausbildern ist für dieseTätigkeit die notwendige Zeit zur Verfügung zu stellen und die Vergütungenfür alle Ausbilder sind zu vereinheitlichen und anzupassen.Für die Zukunft ist der Ausbau der Behördenfahrschule der Feuerwehr<strong>Hildesheim</strong> in Zusammenarbeit mit der FTZ notwendig, um die Versorgungmit ausgebildeten Fahrern für die Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten.In Teilbereichen ist das Ausbildungsangebot zu erweitern (z.B. Führungskräfteausbildung,Atemschutz) und entsprechende Lehrgangsleiter zubenennen. Optimierungsvorschläge für Ausbildungsthemen bzw.veränderte Formen der angebotenen Ausbildungen sind im Detaildargestellt.Um den Erfolg der Maßnahmen überwachen zu können, ist abschließendein Ausbildungscontrolling zu installieren, um auf Entwicklungen undProblemstellungen zeitnah reagieren zu können.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 10


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.III. Detailkonzepta. Anforderungen Feuerwehrtechnische Zentrale „FTZ“1. Aktuelle SituationIm Landkreis <strong>Hildesheim</strong> wird derzeit eine Feuerwehrtechnische Zentrale(FTZ) am Standort Groß Düngen unterhalten. In einem 1994 bezogenenneu erstellten großzügigen Gebäudekomplex sind folgende Einrichtungenkonzentriert:• KFZ-Werkstatt• Funkwerkstatt• Atemschutzwerkstatt und -übungsstrecke• Schlauchwäsche und –werkstatt• Ausbildungsräume• FahrzeughallenUm die Dienstleistungen zu erbringen, sind derzeit 9 Mitarbeiter an diesemStandort beschäftigt. Die weiterhin durch Kräfte des FachdienstesNotfallmanagement des Landkreises <strong>Hildesheim</strong> unterstützt werden.Diesem Fachdienst ist die FTZ auch aufbauorganisatorisch unterstellt.Neben den zu erbringenden Dienstleistungen werden die in der FTZvorgehaltenen Einsatzfahrzeuge von den Mitarbeitern besetzt. Diesgeschieht bereits bei der Erstalarmierung oder auf Nachforderung.Besonders häufig wird der Schlauchwechselwagen, der GerätewagenAtemschutz und der Gerätewagen-ÖL angefordert.Aufgrund der relativ zentralen Lage der FTZ im Landkreis muss dieörtliche Anordnung als optimal bezeichnet werden. Ebenso ist dasRaumangebot angemessen und die Werkstätten zeitgemäß. Die seinerzeitvorgenommene Entscheidung muss auch heute noch als richtighervorgehoben werden.Durch die Bereitschaftsdienste wird eine „Rund-um-die-Uhr“ Erreichbarkeitder FTZ sichergestellt. Dies ist sowohl unter einsatztaktischen, als auchunter dem Gesichtspunkt der Unterstützung des Ehrenamts, alsbesonders positiv zu bewerten. Hierdurch können die Ehrenamtlichen dieDienstleistungen der FTZ zu jedem Zeitpunkt nutzen.Insbesondere der Schlauchverband, die Funkwerkstatt und diefeuerwehrtechnische Ausrichtung der Werkstatt werden als besonderspositiv bewertet.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 11


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Die Bemühungen Kosten einzusparen, führten in den letzten Jahrenimmer wieder zu Diskussionen über den zu leistenden Umfang desAngebotes in der FTZ. Vor dem Hintergrund eines bevorstehendenaltersbedingten Ausscheidens eines Mitarbeiters besteht nach wie vorUnklarheit über die diesbezügliche Planung der Verwaltung.Aber auch in den Reihen der Feuerwehren des Landkreises ist keineeinheitliche Meinung zu verzeichnen gewesen. Gerade bei weiterentfernten Kommunen entsteht der Eindruck, dass die „Anlieger“ der FTZ,diese stärker nutzen und einen Vorteil hieraus generieren.Auch besteht eine hohe Unsicherheit über die Kosten der möglichenLeistungen. Die notwendige Transparenz im Sinne eines Kataloges mitDeklarierung der Leistungen als „gesetzlich“ (damit kostenfrei) bzw.„freiwillig“ (damit kostenpflichtig) fehlt derzeit und führt zu unterschiedlichenInterpretationen.Gleichwohl sind alle Vertreter der einheitlichen Auffassung, dass derBetrieb der FTZ zwingend zur Sicherstellung des funktionierendenBrandschutzes und der Hilfeleistung im Landkreis <strong>Hildesheim</strong> notwendigist und daher einer zukunftsorientierten Ausrichtung bedarf.2. Ziele und PrämissenAls wesentliches Ziel ist die dauerhafte Erhaltung einer FeuerwehrtechnischenZentrale mit einem hohen und gleichen Nutzen für alleKommunen bzw. deren Feuerwehren im Landkreises <strong>Hildesheim</strong>definiert.Schwerpunkt der Überlegungen ist eine einsatztaktisch notwendigeUnterstützung der leistungsfähig aufgestellten kommunalen Feuerwehren.Die Unterstützung ist auf die ergänzende Bereitstellung von technischemGerät, Fahrzeugen und logistischer Unterstützung mit Einsatzmittelnauszurichten. Diese auf die Ergänzung der kommunalen Feuerwehrenausgerichtete Unterstützungsleistung erfordert eine Orientierung alsDienstleister im Sinne einer Logistikzentrale für alle Feuerwehren desLandkreises <strong>Hildesheim</strong>.Der bisher vorgesehene Ersteinsatz im Nahbereich, hat vor demHintergrund einer Gleichbehandlung aller Kommunen zu unterbleibenbzw. ist auf bestimmte einsatztaktisch zwingend notwendige Fälle zubeschränken. Dies erlaubt dann auch fahrzeugtechnisch eineentsprechende Orientierung an den Kernaufgaben.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 12


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Durch diese eindeutige Zieldefinition dürfte auch die Positionierung alsverlässlicher, kundenorientierter Dienstleister im Feuerwehrsektor desLandkreises <strong>Hildesheim</strong> wesentlich einfacher ausfallen. Die Erreichungeines nutzerorientiertem Klimas in der FTZ ist ergänzend anzustreben.Daneben sind entsprechend die notwendigen und leistungsfähigenWerkstätten mit der fachlichen Ausrichtung auf feuerwehrspezifischeAngebote vorzuhalten. Dies Angebot ist bei sonstigen KFZ-Werkstättenetc. in der Region nicht vorhanden und kann daher nicht an anderer Stelleabgefordert bzw. eingekauft werden.3. Grundsatzbedarf und EingreifzeitenAus dem Ziel, die FTZ als Logistikzentrale für alle Feuerwehren desLandkreises <strong>Hildesheim</strong> auszurichten, abgeleitet, sind ausgrundsätzlichen Erwägungen zunächst einmal die Eingreifzeiten für eineLogistikkomponente aus einsatztaktischen Gründen an einer Einsatzstelleabzuleiten. Mit dem Begriff Logistikkomponente wird eine einzelneFunktion/ein einzelnes Mittel der gesamten Logistikzentrale bezeichnet(z.B. Zuführung Sonderlöschmittel).Hierbei ist noch einmal daran zu erinnern, dass der Landkreis <strong>Hildesheim</strong>trotz seiner relativ großen Fläche von 1.206 km² und einer Ausdehnungvon 45 km (Nord-Süd) mal 49 km (West-Ost) eine zentrale FTZ in GroßDüngen vorhält. Die gute zentrale Lage der Einrichtung wurde bereitsangesprochen, doch lassen sich trotz dieser Situation die notwendigenFahrstrecken an Einsatzstellen von bis zu 30 km nicht wegdiskutieren.Eine Eingreifzeit für die erste Logistikkomponente, die an einerEinsatzstelle benötigt wird, von maximal 45 Minuten, wurde als vertretbareingestuft. Die Zeit setzt sich aus 15 Minuten Rüstzeit (Beladen bzw.aufsatteln) und einer Fahrzeit von 30 Minuten zusammen.Um diese Zeit einmal zu beleuchten, haben wir als Beispiel den Bedarfvon Sonderlöschmitteln (Schaummittel) gewählt. Wird an einer Einsatzstellemit einem Schaumrohr (Standard 400 Liter/Min.) ein Schaumangriffvorgenommen, benötigen die eingesetzten Kräfte 12 Liter Schaumbildnerin der Minute. Bei einer Wartezeit auf die Logistikkomponente von 30Minuten sind dies 360 Liter. Für diese Menge ist der Einsatz vonmindestens 3 normgerechten Löschgruppenfahrzeugen LF 10 bzw. LF 20notwendig. Dies können die meisten Kommunen mit eigenen Mitteln nochgerade leisten.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 13


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Auch der Einsatz der Komponente Atemschutz erfolgt in der Regelzeitkritisch beim Bedarf von größeren Mengen Atemschutzgeräten bzw.Flaschen. Da der Ersteinsatz mit den fahrzeugseitig vorhandenenGeräten über einen Zeitraum von <strong>ca</strong>. 30 Minuten erfolgen kann, ist auchhier mit 45 Minuten Eingreifzeit, nur bei der Nachalarmierung kommunalerKräfte die Logistik an der Einsatzstelle bis zum Eintreffen derKomponente Atemschutz gewährleistet.Um diese Zeit aber verbindlich einhalten zu können, bedarf es einersteten Besetzung der FTZ für 24 Stunden täglich und 7 Tage die Woche.Nur hierdurch kann eine solche Eingreifzeit gewährleistet werden. EinEinsatz aus dem Wohnort der FTZ-Mitarbeiter gefährdet dies bereitsdeutlich bzw. macht es in einigen Fällen unmöglich. Hierdurch würdendann kostenintensive zusätzliche Reserven innerhalb der Kommunennotwendig.Daher ist ein entsprechender Bereitschaftsdienst für die FTZ mit derständigen Möglichkeit einen Komponente innerhalb der maximalenEingreifzeit von 45 Minuten zu jedem Zeitpunkt an jeden Ort desLandkreises <strong>Hildesheim</strong> in den Einsatz zu bringen, unerlässlich.Folglich kann diese Zeit aber für die zweite Komponente oft bereits zuden Bereitschaftszeiten (außerhalb der regulären Dienstzeiten) nichtmehr eingehalten werden, da dann der Mitarbeiter der FTZ erst vonseinem Wohnort zur FTZ gelangen muss. Hierfür ist in der Fahrzeugausstattungdann auch ein entsprechendes Fahrzeug (PKW) vorzusehen.Für diese Bereitschaftsdienste sind die notwendigen Voraussetzungen zuschaffen. Ebenso ist die notwendige Alarmierung der Mitarbeiter der FTZsicherzustellen.Auch aus diesen Überlegungen heraus, die für alle Kommunen imLandkreis sicherzustellen sind, erscheint die Berücksichtigung beiPrimäreinsätzen als nicht mehr realisierbar. Hierdurch würden für denfraglichen Zeitraum Logistikkomponenten nicht mehr zeitgerechteinsetzbar sein. Ebenso würde die eindeutige Orientierung desFahrzeugparks an Logistikaufgaben nicht möglich sein und dadurchzusätzliche Kosten entstehen.Kritisch anzumerken für das Gesamtkonzept einer Logistikzentrale bleibtaber auch, dass lediglich drei Komponenten innerhalb der Bereitschaftszeitsicher einzusetzen sind. Dies berücksichtigt in der Planung, dass einMitarbeiter durchgängig in der FTZ anwesend ist und zwei weitereMitarbeiter Heimbereitschaft haben.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 14


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Auch diese Situation gebietet eine engere Zusammenarbeit mit der Stadt<strong>Hildesheim</strong>, um sich hier mit der BF <strong>Hildesheim</strong> zu ergänzen und Synergienheben zu können.4. FahrzeugausstattungDie FTZ ist heute mit einem umfangreichen Fahrzeugpark ausgestattet.Diese Fahrzeuge erfüllen unterschiedlichste Anforderungen. Dies reichtvon typischen Erstangriffsfahrzeugen (Vorausrüstwagen) bis zu Fahrzeugen,die logistische Aufgaben wahrnehmen (Schlauchwechselwagen).Teilweise sind diese Fahrzeuge bereits viele Jahre im Einsatz, so dassnachfolgend auf die notwendigen Ersatzbeschaffungen eingegangenwerden soll.Die Vorschläge orientieren sich natürlich an den Rahmenbedingungendes gesamten Konzeptes und sind in dieser Form hierauf abgestimmt.Ziel wäre es hier eine sukzessive Erneuerung des Fahrzeugparks, unterBerücksichtigung der neuen Zielrichtung, durchzuführen. Zu prüfen wärehier auch die Sinnhaftigkeit des Verkaufes von nicht mehr in das Konzeptpassenden Fahrzeugen und den Einsatz der Mittel für den Kauf vonvorgesehenen Fahrzeugen.Einen Überblick über die derzeitige Situation der vorhandenen Fahrzeugegibt nachfolgende Tabelle:Fahrzeug Bezeichnung Zweck BaujahrKDOW Kommandowagen Einsatzleitung 1981TLF 24/48 Tanklöschfahrzeug Vorhalten von Sonderlöschmitteln 1997RW 2 Rüstwagen Umfassende technische Hilfe 1994GWG 3 Gerätewagen Gefahrgut Gefahrguteinsätze 1998SWW Schlauchwechselwagen Schläuche tauschen 1994GW-Öl Gerätewagen Öl Ölbekämpfung 1994GW-A Gerätewagen Atemschutz Atemschutzeinsätze 1987KDOW Kommandowagen PKW Fahrzeug Kreisschirrmeister <strong>2011</strong>VRW Vorausrüstwagen Bereitschaftsdienst 2009LF 8 Löschgruppenfahrzeug Ausbildungs- und Tauschfahrz. 1988TSF Tragkraftspritzenfahrzeug Ausbildungs- und Tauschfahrz. 1996TSF Tragkraftspritzenfahrzeug Ausbildungs- und Tauschfahrz. 1997Von dieser Situation ausgehend galt es, ein auf die zukünftigenAnforderungen heraus abgestimmtes Fahrzeugkonzept zu finden.Um weitere Optionen zu prüfen, wurden Erfahrungen mit Wechselcontainerfahrzeugenerfragt. Einen Einstieg in diese Technik hat derKonzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 15


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Landkreis <strong>Hildesheim</strong> gemeinsam mit der Stadt <strong>Hildesheim</strong> bereits mit derBeschaffung eines Besprechungs- und eines Einsatzleitcontainers nebsteinem Trägerfahrzeug gemacht.Gerade die Möglichkeit einer wesentlich engeren Zusammenarbeit mit derStadt <strong>Hildesheim</strong> ist ein deutliches Argument für die Realisierung einesgemeinsamen Wechselcontainersystems. Die sich daraus ergebendenSynergien brächten gerade bei selten genutzten Einsatzmaterialien bzw.Komponenten eindeutige Vorteile. Aber auch nur bezogen auf den Landkreis<strong>Hildesheim</strong> gelten natürlich die Kostenvorteile durch Einsparungenbei den Fahrgestellen und kostengünstiger Lagerung von Einsatzmaterialienin Mulden.Durch die deutlich geringeren Kosten bei der Vorhaltung von seltenbenötigte Gerätschaften bzw. Materialien in Containern, können auchsolche Materialien einsatztaktisch schnell verfügbar vorgehalten werden.Als Beispiel sei hier die Vorhaltung von gefüllten Sandsäcken in einerMulde oder auch die Verlastung des Gerätesatzes Bahn in einemgeeigneten Container genannt.Daraus folgernd sollte ein gemeinsames Konzept mit der Stadt <strong>Hildesheim</strong>gefunden werden, um ein sinnvolles Gesamtsystem zu entwickeln und zuimplementieren. Dies schließt die doppelte Vorhaltung von Einsatzmittelnnicht aus, kann aber bei nur geringem und punktuellem Bedarf auchbedeuten, dass Einsatzmittel gemeinsam vorgehalten werden.Als Standort für ein solches System würde sich die FTZ in Groß Düngenbestens eignen, da dort umfassend Platz vorhanden ist und auch dieEntfernung zu Einsatzstellen in der Stadt <strong>Hildesheim</strong> gering ist.Als mögliche Komponenten für ein Wechselcontainersystem sind folgendeeinsatztaktisch benötigte und sinnvolle Komponenten zu nennen:• Einsatzleitcontainer (bereits vorhanden)• Besprechungscontainer (bereits vorhanden)• Mulde mit Rüstholz und Material für Tiefbauunfälle• Container mit Rüstsatz Bahn DB AG• Mulde mit gefüllten Sandsäcken• Mulde für Aufnahme Stückgut (Autobahneinsätze)• Mulde mit IBC-Tanks zur Aufnahme vonFlüssigkeiten• Atemschutzcontainer• Sonderlöschmittelcontainer• .Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 16


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Die Aufzählung muss nicht vollständig sein und kann aktuellenEntwicklungen und Bedürfnissen stets angepasst werden. Hier kann alsein Beispiel, die im Rahmen der Tierseuchenvorbeugung beschaffte PKW-Dekontaminationsschleuse genannt werden, die so schnell zu verlastengewesen wäre.Neben den Containern bzw. Mulden sind natürlich Trägerfahrzeuge inausreichender Anzahl vorzuhalten. Hierfür bieten sich diverseMöglichkeiten:1. Trägerfahrzeuge gemeinsam mit Stadt <strong>Hildesheim</strong> imEndausbau eines Systems z.B. je zwei TrägerfahrzeugeStadt bzw. Landkreis. Dies ist aber auch von der Anzahl derauf Container umgestellten Komponenten abhängig.2. Abstimmung mit dem Müllzweckverband, um hier bei Bedarfein geeignetes Trägerfahrzeug gegen Kostenerstattung mitnutzen zu können. (örtliche Nähe zur FTZ gegeben)3. Ausreichende Trägerfahrzeuge als Alleinnutzung FTZAllerdings darf aus den gesammelten Erfahrungen heraus auch nichtunerwähnt bleiben, dass nicht alle Logistikfragen mit einem Wechselcontainersystemzu lösen sind. Bestimmte Materialien müssen an derEinsatzstelle schnell und einfach entnommen werden können (z.B.Ölbindersäcke), und damit hat ein Gerätewagen-Logistik mit Ladebordwandhier eindeutig Vorteile.Folgende aus einsatztaktisch bzw. logistisch notwendigen Erwägungenvorzuhaltende Einsatzmittel würden sinnvollerweise als Gerätewagen-Logistik (GW-L) zu beschaffen sein:• Schlauchwechselwagen• Gerätewagen-ÖlAus diesen Überlegungen heraus ergäben sich, abgestimmt auf diesesGesamtkonzept, folgende vorzuhaltende Fahrzeuge:Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 17


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Fahrzeug/Container Bisher ZweckSonderlöschmittelcontainer TLF 24/48 Vorhalten vonSonderlöschmittelnAtemschutzcontainer Gerätewagen Atemschutz Atemschutzeinsätzediv. Mulden bzw. Container -- Vgl. Text, abhängig vonDetailkon.RW 2 Rüstwagen Umfassende technischeHilfe/Ausbild.GW-L als SWW Schlauchwechselwagen Schläuche tauschenGW-L als GW-Öl Gerätewagen Öl ÖlbekämpfungKDOW Kommandowagen PKW Fahrzeug KreisschirrmeisterKDOW Vorausrüstwagen BereitschaftsdienstLF 10/6 Löschgruppenfahrzeug Ausbildungs- und Tauschfahrz.TSF Tragkraftspritzenfahrzeug Ausbildungs- und Tauschfahrz.Trägerfahrzeug(e) -- Träger für ContainerAls eine Besonderheit ist der Gerätewagen Gefahrgut (GWG 3) in der FTZzu nennen. Dieser stammt aus einer gesamten Beschaffung für denLandkreis <strong>Hildesheim</strong>, bei der folgende Fahrzeuge stationiert wurden:1. GWG 3 BF <strong>Hildesheim</strong> BA-Mitte, BA-Nord2. GWG 3 FTZ BA-Ost3. GWG 2 FF Alfeld BA-Süd4. GWG 2 FF Elze BA-WestDas Fahrzeug zu 2. wird von den Kräften des Gefahrgutzuges des BA-Ost(Bockenem, Bad Salzdetfurth, Holle und Diekholzen) genutzt und steht inder FTZ als Ergänzung für größere Einsätze in anderen Bereichen zurVerfügung. Vornehmlich ist das Fahrzeug bisher auf der A 7 im BA-Osteingesetzt wurden.Die Ergänzungsfunktion kann aber auch über jede andere Feuerwehrwahrgenommen werden. Daher wird vorgeschlagen, dies Fahrzeug beieiner Feuerwehr im BA-Ost zu stationieren. Infrage käme hierfür z.B. dieFF Bockenem, die sowohl vom Platz im Feuerwehrhaus, wie auch vomPersonal im Gefahrgutzug diese Sonderaufgabe darstellen könnte. Hiermitwürde auch eine höhere Identifikation mit dem Fahrzeug durch die Kräftedes Gefahrgutzuges erreicht werden und das Fahrzeug kann bei Bedarfkreisweit mit ausgebildetem Personal eingesetzt werden.Ferner werden für die sich in den Werkstätten der FTZ befindendenFahrzeuge bzw. auch für Ausbildungslehrgänge derzeit in der FTZ dreiFahrzeuge vorgehalten (1 LF 8, 2 TSF).Unter Kostengesichtspunkten halten wir es für vertretbar, im Rahmen derNeubeschaffungen hier auf 2 Fahrzeuge abzubauen. Diese sollen für dieAusbildungslehrgänge und daneben dann als Tauschfahrzeuge, insbe-Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 18


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.sondere für Feuerwehren bereitgestellt werden, die kein weiteresFahrzeug zur Verfügung haben. Dies bedeutet konsequenterweise aberauch, dass Feuerwehren mit einem weiteren Löschfahrzeug künftig keinenAnspruch auf ein solches Tauschfahrzeug mehr haben. Damit wird derörtliche Erstangriff für kleine Feuerwehren sichergestellt und Feuerwehrenmit mehreren Fahrzeugen können diesen auch bei Wegfall eines Fahrzeugeszunächst leisten.Durch die automatische Alarmierung entsprechender Ersatzfahrzeugedurch die FEL (programmseitig hinterlegt) entsteht hierdurch auch keinnicht vertretbares Risiko.Neben den Fahrzeugen ist als Besonderheit noch der Bedarf von Tragkraftspritzenfür die Ausbildung und für den Austausch defekter Geräte zunennen. Um die Einsatzfähigkeit gerade der kleinen Feuerwehren zuerhalten, besteht hier der Bedarf fünf Tragkraftspritzen für diese Zweckevorzuhalten.5. Leistungen der FTZNach § 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes obliegen demLandkreis die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrendenBrandschutzes und der Hilfeleistung. Hierzu zählt unter anderem auchdas unterhalten einer Feuerwehrtechnischen Zentrale. Die Unterhaltungder FTZ ist somit als gesetzliche Pflichtaufgabe des Landkreiseseinzustufen. Wobei bei der Informationsbeschaffung in anderenLandkreisen durchaus aufgefallen ist, dass seitens der Landkreisedeutliche Unterschiede bei der Einstufung der Leistungen festzustellen ist.Neben der Aufgabe in der FTZ Sonderfahrzeuge unterzubringen undRäumlichkeiten für Aufgaben der Kreisfeuerwehr bzw. der Ausbildungbereitzustellen, gehören folgende Aufgaben zum Spektrum der FTZ:• Prüfung und Wartung von Feuerwehrfahrzeugen• Pflege und Instandhaltung an Feuerwehrfahrzeugen derKreisfeuerwehr vorzunehmen• Prüfung, Wartung und Instandsetzung der feuerwehrtechnischenGeräte und Armaturen einschließlich der Atemschutzausrüstungund der CSA Schutzanzüge• In der FTZ werden Pflege und Wartungsarbeiten durchgeführt,die einen höheren technischen Aufwand erfordern.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 19


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Unter Pflege ist hierbei die außerordentliche Pflege in bestimmten Zeitintervallenoder mit einem höheren technischen Aufwand und zwar mitHilfe von Geräten und unter Inanspruchnahme des speziellen Sachverstandesder Mitarbeiter der FTZ zu verstehen. Hierbei gilt es dieeinschlägigen Normen so wie Prüf- und Unfallverhütungsvorschriften zubeachten und anzuwenden.Die FTZ ist in erster Linie für die Unterstützung der Städte und Gemeindenund deren Feuerwehren zuständig. Die Beratung bei Fahrzeug- undGerätebeschaffungen sowie die Versorgung der Feuerwehren beiEinsätzen mit Sonderfahrzeugen, Sondergeräten und technischenMaterial gehört ebenfalls zu ihrem Aufgabengebiet.Ein weiteres Betätigungsfeld der FTZ ist die Betreuung der Funkanlagen.Zu den Pflichtaufgaben der FTZ erbringt diese auch noch freiwilligeLeistungen für die kommunalen Feuerwehren und deren Träger.Die Leistungen der FTZ sollen in den nachstehenden Untergliederungenim Detail betrachtet und gegebenenfalls ergänzt werden.5.1 Kfz-WerkstattIn der Kfz-Werkstatt der FTZ werden für die Fahrzeuge der kommunalenFeuerwehren und der Kreiseinheiten zum einen Instandsetzungen undReparaturen allgemeiner Art und zum anderen, spezielle Reparaturen diedie gesamte Feuerwehrtechnik betreffend durchgeführt.Weiter werden Kraftfahrzeuge für die Hauptuntersuchung (TÜV) vorbereitetund auch in den Werkstätten der FTZ durch deren Mitarbeiter zurtechnischen Abnahme vorgestellt. Es werden weiterhin Termine mitexternen Fachfirmen abgesprochen und Fahrzeuge entsprechend dort zuReparaturen angeliefert.Aufgrund der in Zukunft immer mehr zu erwartenden und schon heutebereits in den Fahrzeugen eingebauten elektronischen Systeme ist hier miteiner weiteren Verschiebung der Aufgaben und Arbeiten in diesem Bereichzu rechnen. Arbeitsschwerpunkte in der klassischen KFZ-Reparatur sindan dieser Stelle zurückzufahren und spezielle Reparaturen sind hier an diejeweilige Fachfirmen abzugeben. Dieser Bedarf zeigt sich unter anderemauch immer mehr an den speziell benötigen elektronische Analysegerätenund den immer schneller erfolgenden Modellwechseln der Fahrzeughersteller,die eine sinnvolle Investition in Analysetechnik kaum erlauben.Ferner führen die Regelungen der Hersteller zu Garantie- und Gewährleistungsansprüchenimmer häufiger dazu, dass die Fahrgestelle für dieseKonzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 20


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Zeit (häufig schon 6 Jahre) nicht zur FTZ, sondern zu den spezifischenHerstellerwerkstätten zur Inspektion müssen, um die Ansprüche nicht zuverlieren.Als unverzichtbar sind an dieser Stelle die Karosserie- und die Lackierarbeitenin der FTZ zu nennen, da aufgrund der langen Fahrzeuglaufzeitenvon Feuerwehrfahrzeugen mit einem weiterhin bestehenden Bedarf zurechnen ist.Ebenfalls sind im Bereich der immer komplexer werdendenFeuerwehrtechnik ein besonderer Schwerpunkt und eine Konzentrationder Werkstattarbeiten zu erkennen. Dies bezieht sich auf diverseEinbaugeräte in den Fahrzeugen und Gerätschaften mit motorischerUnterstützung (Stromaggregate, Hochleistungslüfter etc.)Ergänzend sei hier noch die der KFZ-Werkstatt angegliederteFeuerlöscherwerkstatt zu nennen, die für eine kurzfristige Erneuerungentsprechender Geräte der Feuerwehren unerlässlich ist.Da die Nutzung der KFZ-Werkstatt im Vergleich zu herstellerbezogenenWerkstätten eine besonders kundenfreundliche und dienstleistungsorientierteAusrichtung erfordert, empfehlen wir ergänzend folgendeMaßnahmen:• Verbesserte Transparenz von kostenfrei erbrachten„gesetzlichen Leistungen“ und kostenpflichtigen„freiwilligen Leistungen“ durch einen detailliertenDienstleistungskatalog.• Nutzung einer Servicecheckliste bei Inspektionen.• Darstellung der kostenfrei erbrachten Leistungen in derRechnung.5.2 FunkwerkstattIn der Funkwerkstatt werden die 2- und 4 Meter-Funkgeräte überprüftgewartet und Instand gesetzt. Dazu kommen noch die im Landkreis<strong>Hildesheim</strong> vorhandenen analogen Alarmempfänger für die Einsatzkräfteder einzelnen Ortsfeuerwehren und die Sirenensteuergeräte, die hierebenfalls repariert, geprüft so wie bei Bedarf programmiert werden.Funkgeräte und Antennen werden auf Anforderung in Fahrzeuge verbaut,elektrisch verdrahtet, abgeglichen und in Betrieb genommen, sowie inentsprechenden Bestandsdateien erfasst.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 21


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Die Mitarbeiter der FTZ betreuen ebenfalls auch das BOS Gleichwellenfunknetzim Landkreis mit seinen Relaisstellen und stellen damit dienotwendige Betriebssicherheit des Funknetzes sicher.Für die bevorstehende Inbetriebnahme des neuen digitalenAlarmierungsnetzes (POCSAG) im Landkreis <strong>Hildesheim</strong> ist mit weiteransteigenden Aufträgen zu rechnen, da sich hier die Anzahl derEndgeräte deutlich erhöht. Gerade in der Einführungsphase wird einzusätzlicher Bedarf an Programmierungen der Endgeräte (DME) bestehenund weiterhin ist in der Folge die Wartung und Pflege zu leisten.Vorausschauend auf die Einführung des neuen BOS-Digitalfunks imBereich der PD Göttingen, angekündigt für 2012-2016, kommen hierweitere Aufgaben und Betätigungsfelder auf die Mitarbeiter derFunkwerkstatt in nicht unerheblichen Maße zu.Hier ist es aufgrund der sensiblen Alarmierungstechnik in Zukunftzwingend erforderlich, eine Vertretung im Krankheits- oder im Urlaubsfallsicherzustellen.Ergänzend sei hier noch die unbefriedigende räumliche Situation derFunkwerkstatt zu nennen. Diese Situation müsste in den bestehendenRäumlichkeiten der FTZ sinnvoll zu lösen sein um eventuell auch hierübergreifend für die Stadt <strong>Hildesheim</strong> (oder umgekehrt) tätig werden zukönnen.5.3 AtemschutzwerkstattIn der Atemschutzwerkstatt werden Atemschutzgeräte, Atemschutzmaskenund Atemluftflaschen turnusgemäß oder nach Einsätzen gereinigt,gefüllt, geprüft und falls nötig Instand gesetzt. Gleiches gilt für CSA-Schutzanzüge. Neu beschaffte Geräte werden vor ihrem Ersteinsatz in derAtemschutz-Werkstatt auf eventuelle Mängel und einwandfreie Funktiongeprüft.Bei Einsätzen oder Übungen größeren Umfangs können Atemschutzflascheneinsatzortnah, mit dem Gerätewagen-Atemschutz vor Ort gefülltwerden. Zu dem genannten Aufgabengebiet gehört auch das Betreibender Atemschutzübungsstrecke für Atemschutzgeräteträger desLandkreises und der Stadt <strong>Hildesheim</strong>. Auch hier wird bereits dieinterkommunale Zusammenarbeit seit Jahren praktiziert.Derzeit wird als Mangel angesehen, dass für die Übungsstrecke bzw. fürLehrgänge kein Gerätepool vorhanden ist und daher Atemschutzgerätevon den Einsatzkräften mitgebracht werden müssen, die in dieser Zeitdann nicht auf den Feuerwehrfahrzeugen wie einsatztaktisch notwendig,Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 22


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.zur Verfügung stehen. Hier wäre Abhilfe dringend geboten, zumal häufigder Transport der Geräte nicht in gesicherter Form erfolgt und damit eineGefährdung der Einsatzkräfte besteht.Die Thematik Atemschutz ist nach Ansicht des Arbeitskreisesgrundsätzlich neu zu regeln. Daher kann hier auf weitere Ausführungenverzichtet werden und auf den Gliederungspunkt 7 verwiesen werden.5.4 SchlauchpflegeDer Landkreis <strong>Hildesheim</strong> und deren kreisangehörigen Gemeinden undStädte so wie die Stadt <strong>Hildesheim</strong> betreiben seit Jahren einen sehr gutfunktionierenden Schlauchverbund, der über die Kreisgrenzen hinaus alsbeispielhaft und mustergültig Anerkennung findet.Zu den Aufgaben des Schlauchverbunds gehören unter anderem diePflege, Überprüfung und Instandsetzung sowie die Beschaffung jeglichenSchlauchmaterials. Des weiteren beinhaltet dieser Verbund auch dassnachführen und abholen von Schlauchmaterial an Einsatzstellen oderÜbungsobjekten. Geleistet wird diese Aufgabe mit dem in der FTZstehenden Schlauchwechselwagen des Landkreises.Ergänzend zu den sinnvollen bisherigen Dienstleistungen, sollte hierzusätzlich die Möglichkeiten der Stationierung von rollendenSchlauchcontainer je Gemeinde geprüft werden. Teilweise ist dies bereitsrealisiert und führt zur kostenoptimierenden Reduzierung von Fahrzeit beigeringen Mengen an zu tauschenden Schläuchen.5.5 EinsatzmittelDiverse Einsatzmaterialien lassen sich zentral für alle effektiver undkostengünstiger vorhalten, als das in den einzelnen Kommunenentsprechende Kleinlager aufgebaut oder unterhalten werden. Allein derzentrale Einkauf größerer Mengen dürfte hier zu einem Preisvorteil führen,an dem natürlich die nutzenden Kommunen entsprechend partizipierenmüssen. Hier ist in der Vergangenheit durch allgemeine Konsolidierungsaufschlägeeher das Gegenteil erreicht worden und Kommunen habenwieder die Eigenbevorratung eingeführt. Hierzu bedarf es sinnvoller Regelungen,die eventuell auch feuerwehrspezifisch gestaltet sein müssen.Gerade auch die kurzfristige Abrufbarkeit größerer Mengen bei einerzentralen Bevorratung ergibt einsatztaktische Vorteile bei besonderenLagen. Dies wäre ungleich schwieriger, wenn die Einsatzmittel ausdiversen Kleinlagern erst zusammengezogen werden müssten.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 23


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Kommunen als Träger derFeuerwehren auch Kostenträger für Einsatzmittel, Betriebsstoffe etc. sind.Daher sind selbstverständlich in Höhe des jeweiligen Verbrauchs auch dieanfallenden Kosten für aus der FTZ abgerufene Materialien zu tragen.Sollte der Aufbau eines sinnvollen Einsatzmittellagers in der FTZ an denKosten scheitern, wäre vorab zu prüfen, ob durch eine einmalige Umlageder Kommunen ein Grundbestand des Lagers zu finanzieren wäre.Folgende Einsatzmittel bzw. Einsatzmaterialien werden für sinnvollerachtet, ohne dass die Aufzählung abschließend sein muss:5.6 Sonstiges• Ölbindemittel Straße und Gewässer• Sandsäcke leer und gefüllt• Sandsackfüllmaschine• Rüstholz• Pumpen für Hochwassereinsätze• Co² und Löschpulver• Rüstsatz DB AG• Betriebsstoffe für Zuführung an Einsatzstellen• .Die hochwertige Feuerschutzkleidung der Einsatzkräfte erfordert einespezielle Reinigung bei entsprechender Verschmutzung. Sehr häufig wirdsich hier allgemeiner Reinigungen bedient, die diese Arbeiten in unterschiedlicherQualität ausführen.Auch diese Tätigkeit könnte sinnvoll in der FTZ angesiedelt werden, da dieFeuerwehren hier in der Regel nach derartigen Einsätzen mit ihremSchlauchmaterial und ihren Atemschutzgeräten sowieso einenAnlaufpunkt haben, an dem sie dann auch die Thematik Reinigung derEinsatzkleidung lösen könnten. Dies setzt natürlich einen angemessenenPreis für diese Dienstleistung voraus.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 24


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.6. RaumsituationInsgesamt ist hier noch einmal festzustellen, dass die Räumlichkeiten derFTZ nach wie vor eine ansprechende und funktionale Ausübung derTätigkeiten in der FTZ erlauben.Selbstverständlich hat es seit Bezug der FTZ im Jahr 1994 Verlagerungengegeben, die dazu führen, dass in einzelnen Teilbereichen Engpässeauftreten.Hier sind insbesondere die Bereiche Atemschutzwerkstatt undFunkwerkstatt zu nennen, die deutliche Aufgabenerweiterungen erfahrenhaben. Die räumliche Situation wurde hieran bisher nicht angepaßt.In der Arbeitsgruppe bestand Einigkeit darin, dass bei den angemessenenRäumlichkeiten der FTZ eine Forderung nach Raumerweiterung weder aufVerständnis, noch auf Realisierungsmöglichkeiten stoßen würde.Daher wurde festgehalten, dass die kleineren Raumnöte innerhalb derFTZ zu lösen sind und die Nutzung bisher anderen Zwecken zugedachtenRäumlichkeiten (z.B. „Museum“) vorzusehen ist.Die Ausbildungsräume weisen einen guten technischen Standard auf. Esfinden sich hier Lautsprecheranlagen, Beamer und Computertechnik,Whiteboards usw., so dass zeitgemäß Unterrichte oder andere Vorträgepräsentiert werden können.Die Schulungsräume können über ein flexibles Wandsystem zu größerenEinheiten zusammengefasst werden. So sind auch größere Versammlungenoder Veranstaltungen möglich.In den Fahrzeughallen sind die Sonderfahrzeuge und Tauschfahrzeugeder FTZ untergebracht. Gemäß Angaben der FTZ-Mitarbeiter bestehenkeine Raumreserven mehr. Auch die Fahrzeughallen sind vollständigbelegt.Hier sollte zu gegebener Zeit jeweils geprüft werden, ob es sinnvollmachbar ist eine Katastrophenschutzeinheit in der FTZ zu stationieren(z.B. ABC-Zug). Dadurch könnten nochmals Kosten eingespart werden.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 25


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.7. AtemschutzverbundAktuell werden in den 18 Städten und Gemeinden 650 Atemschutzgeräteund <strong>ca</strong>. 2800 Atemschutzmasken von verschiedenen Herstellerneingesetzt. In 4 der Kommunen ist eine Pflegestelle für Atemschutzgeräteund Masken vorhanden.Die notwendigen Reinigungs-, Pflege- und Prüfarbeiten sind in derFeuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) für Atemschutzgeräte und Maskenverbindlich geregelt.In den 4 Pflegestellen werden, in Anwendung der FwDV 7 die Geräte undMasken gereinigt, desinfiziert und nach Prüfung durch den Atemschutzgerätewartwieder einsatzbereit gemacht.Alle übrigen Arbeiten und Überprüfungen der FwDV 7, dürfen nur in einerAtemschutzwerkstatt durchgeführt werden. Diese Voraussetzungen erfülltim Landkreis <strong>Hildesheim</strong> aktuell nur die FTZ mit den erforderlichentechnischen Geräten und dem durch die Hersteller ausgebildetenFachpersonal.Derzeit nehmen die Feuerwehren der übrigen 14 Kommunen die FTZ fürdie Pflege und Überprüfung der Geräte und Masken nicht regelmäßig inAnspruch. Aufgrund des nicht den Vorschriften entsprechendausgebildeten Personals und des zur Prüfung fehlenden erforderlichenEquipments, ist davon auszugehen, dass hier die nach der FwDV 7erforderlichen Arbeiten nicht durchgeführt werden.Sehr deutlich muss an dieser Stelle hervorgehoben werden, dass dieKommunen als Träger der Feuerwehren für die Sicherheit und Einhaltungder Vorschriften verantwortlich sind.Aus dieser Situation heraus, muss es gemeinsame Interessenlage derVerantwortlichen in den Kommunen und der Feuerwehr sein, diesenvorschriftswidrigen Zustand zu optimieren. Es bedarf einer einheitlichen,praktikablen und kostengünstigen, vorschriftskonformen Lösung.Bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungen im Atemschutzbereich derFTZ sind derzeit folgende Problemstellungen aufzuzeigen:• Nach Einsätzen kann es mehrere Tage dauern, bis dieAtemschutzgeräte wieder zur Verfügung stehen.• Bei Reparaturen stehen keine Ersatzgeräte zurVerfügung.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 26


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.• Für die Übungsstrecke in der FTZ stehen keine Geräte zurVerfügung. Der Übende muss sein Gerät mitbringen, essteht somit der Ortswehr temporär nicht zur Verfügung.• Mehrmals muss die FTZ zum Tauschen der Geräte beiWartung und Reparatur sowie zum Füllen der Flaschenangefahren werden.• Die derzeitige Personalsituation führt bei Krankheit oderUrlaub zu Wartezeiten. So kann die Wartung oderReparatur schon einmal 2-3 Wochen dauern.Daher scheidet eine vollumfängliche Nutzung der FTZ in der derzeitigenOrganisationsform als optimale Lösung aus. Vor allem auch, da bei einervollständigen Nutzung ein Teil der oben genannten Problemstellungennoch deutlicher hervortreten würden.Auf der Suche nach sinnvollen und umsetzbaren Konzepten wurdenfolgende drei Projekte näher betrachtet: Berufsfeuerwehr Braunschweig Landkreis Nienburg Landkreis Wetteraukreis in HessenBei der Berufsfeuerwehr Braunschweig wurde zusammen mit der FirmaDräger ein Konzept erstellt und anschließend eingeführt.Die Firma Dräger hat auf eigene Kosten aus Containern eine Atemschutzwerkstattauf der Feuerwache 2 der Stadt Braunschweig erstellt.Das Personal für die Werkstatt stellt die Berufsfeuerwehr und rechnet siemit der Firma Dräger ab. Hier werden nicht nur Geräte der FeuerwehrBraunschweig sondern auch Geräte von anderen Firmen oderFeuerwehren im Auftrag der Firma Dräger gewartet.Es gibt starke temporäre Nutzungsschwankungen, die nur durchumfangreichen Personaleinsatz gesteuert werden können.Dieses Konzept ist für den Landkreis <strong>Hildesheim</strong> nicht übertragbar undsomit nicht anwendbar.Im Landkreis Nienburg wurde ein Atemschutzverbund mit folgendenRahmenbedingungen gegründet:• Eigentümer der Geräte sind die jeweiligen Kommunen.• Bei der FTZ wird ein Tauschkontingent vorgehalten.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 27


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.• Es werden unterschiedliche Gerätetypen genutzt.• Kosten für Wartung / Reparatur / Austausch trägt derjeweilige Nutzer.• Nach Nutzung erfolgt der Austausch in der FTZ.• Reserveflaschen werden sukzessive abgeschafft.• Zusätzliche Lungenautomaten werden nicht angeschafft.• Kosten für die Beschaffung der Tauschgeräte wurde überdie Feuerschutzsteuer finanziert.• Es werden lediglich Materialkosten berechnet,Personalkosten werden nicht berechnet, da nachAuffassung des LK Nienburg alle Tätigkeiten zu dengesetzlichen Aufgaben der FTZ gehören.Folgende Punkte des Nienburger Konzeptes werden kritisch betrachtet:• Da unterschiedliche Gerätetypen genutzt werden, gibt esim Tauschverfahren Probleme bei Überdruckgeräten undMasken.• Da von unterschiedlichen Herstellern beschafft wurde,gibt es Probleme mit den Halterungen in den Fahrzeugen.• Es müssen weiterhin mit viel Zeitaufwand und Kosten dieGeräte zur Wartung und zum Tauschen in die FTZgebracht werden.Die Bewertung der Rahmenbedingungen des Konzeptes im LandkreisNienburg führte zu der Erkenntnis, dass dieses Verfahren keineumfassende Verbesserung für die Feuerwehren im Landkreis bringt.Gleichwohl muss anerkannt werden, dass auch dieses Verfahren dieVorschriften der FwDV 7 vollumfänglich erfüllt.Ein in diversen Fachzeitschriften umfassend dargestelltes Projekt einesAtemschutzverbundes wurde im Wetteraukreis in Hessen durchgeführt.Der Wetteraukreis liegt nördlich von Frankfurt und hat 25 Städte undGemeinden mit <strong>ca</strong>. 300.000 Einwohner und 146 Feuerwehren. Von derStruktur ist er gut mit dem Landkreis <strong>Hildesheim</strong> zu vergleichen.Bei unserem Besuch in Bad Nauheim konnten wir folgende Erkenntnisseerreichen.An 9 Atemschutzwerkstätten im Wetteraukreis wurden vor Konzepteinführungfür alle 146 Feuerwehren die Atemschutzgeräte und Maskengewartet. Nach einer Revision durch das Land Hessen wurden 2Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 28


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Werkstätten wegen erheblicher Mängel in den Einrichtungen(Dokumentation, Hygiene, Größe und Eignung) sofort geschlossen. Dieübrigen 7 Werkstätten bekamen eine Frist von einem Jahr, die Mängelabzustellen. Nach eingehenden Beratungen der Bürgermeister, Stadt undGemeindebrandmeister und des Kreisbrandinspektors wurde folgendesKonzept beschlossen:• Von den 9 Werkstätten werden 8 geschlossen• Die Stadt Bad Nauheim übernimmt für alle Wehren imLandkreis die Organisation, Wartung und Pflege derGeräte und Masken.• Die Kommunen verkaufen ihre vorhandenen Geräte undMasken und es werden neue einheitliche Typen beschafft.• Die 25 Stadt - Gemeindebrandmeister einigen sich auffolgende Punkte:o Beschafft werden soll ein Gerätetyp vomHersteller Fa. Drägero Auf den Einsatzfahrzeugen gibt es nur nochdas jeweilige Gerät mit der Maske.o Ersatzflaschen, Lungenautomaten undErsatzmasken sind nicht mehrerforderlich.o Garantiert wird, dass zu jeder Tag- undNachtzeit innerhalb von 6 Stunden einAustausch der Geräte und Masken vor Orterfolgt.o Dass bei Großeinsätzen ein Gerätewagenmit <strong>ca</strong>. 50 Geräten, Masken und <strong>ca</strong>. 30Filtern die Einsatzstelle anfährt.Im Zuge einer beschränkten Ausschreibung und finanziellen Förderungder interkommunalen Zusammenarbeit durch das Land Hessen und einesKredits der Stadt Bad Nauheim von 400.000 €, wurden 1100 neue Geräteplus Masken von der Firma Dräger beschafft.Davon wurden 1000 Geräte an die Feuerwehren ausgegeben und 100Geräte verbleiben als Tauschgeräte in der Atemschutzwerkstatt und imGerätewagen.Die Beschaffungskosten pro Gerät und Maske betrugen 395,- €. Diesewerden refinanziert, indem die Stadt Bad-Nauheim von den Kommunenpro Gerät und Monat 18,50 € für Miete, Geräteversicherung, Wartungskosten,Material, wiederkehrende Prüfungen und Instandsetzungen nachKonzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 29


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Übungen und Einsätzen bekommt. Dieser Mietkaufpreis ist auf 120Monate angelegt.Durch die zentrale und einheitliche Lösung können diverse wirtschaftlicheund einsatztaktische Vorteile generiert werden, die die Arbeitsgruppe vondiesem Konzept überzeugt hat: Das Ehrenamt wird entlastet. Vorzuhaltende Sicherheitsreserven können minimiert werden. Hol-Bring-Service entlastet die Feuerwehren und Kommunen. Ausschreibungen und Beschaffungen in den Verwaltungen derKommunen können entfallen. Hohe Einsparung bei gestiegener Qualität. Vollumfängliche Einhaltung der FwDV 7. Gleiche Atemschutzgeräte und Systeme erleichtern dieEinsatzstellenlogistik und die Ausbildung. Die Kostenbelastung für die kommunalen Haushalte ist jährlichgleichbleibend. Hohe gleiche Stückzahlen ergeben im Einkauf einen erheblichenVorteil.Diese Form eines Atemschutzverbundes ist auch im Landkreis <strong>Hildesheim</strong>mittelfristig realisierbar. Mit der FTZ sind die organisatorischen, fachlichenund räumlichen Voraussetzungen gegeben.Bei einer gemeinsamen Planung der Kommunen, Kreisverwaltung und derFeuerwehr ist die Gründung eines Atemschutzverbandes auch unterEinbeziehung der Stadt <strong>Hildesheim</strong> möglich und wünschenswert.Mit der Realisierung eines solchen Konzeptes könnten die umfänglichstenKosten- und Einsatzvorteile erzielt werden.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 30


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.b. Anforderung Kreisausbildung1. VorbemerkungHilfe in Situationen großer Not oder Gefahr erfordert fachmännischesVorgehen, um den Einsatzerfolg zu erreichen und den Eigenschutz zugewährleisten. Einsatzsituationen führen für die Einsatz- undFührungskräfte zu immer neuen Herausforderungen und beinhalten einhohes gesundheitliches und oft auch traumatisches Risiko, aber beifehlerhaftem Handeln unter Umständen auch ein Haftungsrisiko (z.B.Fehler beim Einsatz von Atemschutzgeräteträgern).Führungsverantwortung beinhaltet ein hohes Maß an Fürsorgepflicht, nichtnur gegenüber den Betroffenen für deren Gesundheit und Eigentum,sondern im ehrenamtlichen Bereich auch besonders gegenüber denanvertrauten Einsatzkräften.Einsätze legen in ihren Anforderungen keine unterschiedlichen Maßstäbean, ob eine Berufs- oder Freiwillige Feuerwehr ausrückt. Deshalb ist esunerlässlich, den Einsatz- und Führungskräften der Feuerwehren einanwendungssicheres Handlungswissen im notwendigen Umfang zuvermitteln. Hierbei ist den höchst unterschiedlichen Einsatzanforderungenzu entsprechen aber auch den Bedingungen der Ehrenamtlichkeit gerechtzu werden. Ein wichtiger Bestandteil für das „Funktionieren der Feuerwehr“ist hierbei der Bereich „Aus- und Fortbildung“. Für die Akzeptanzund den Erfolg ist eine moderne und praxisbezogene Ausbildung vonentschiedener Bedeutung.Die Aus- und Fortbildung erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltendenrechtlichen Bestimmungen, der technischen Regelwerke, den Unfallverhütungsvorschriftensowie den Gebrauchsanleitungen der Herstellerentsprechender Einsatzgeräte.Die Aus- und Fortbildung gliedert sich in• Truppausbildung• Technische Ausbildung• FührungsausbildungKonzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 31


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.2. TruppausbildungDie Truppausbildung besteht aus folgenden Komponenten:• Truppmannausbildung Teil 1• Truppmannausbildung Teil 2• Lehrgang „Truppführer“2.1 Truppmannausbildung Teil 1Träger:Zielgruppe:Ziel:Zeit:Landkreis <strong>Hildesheim</strong> bzw. Stadt <strong>Hildesheim</strong>.Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, die in denEinsatzabteilungen eingesetzt werden sollen.Befähigung zur Übernahme von grundlegendenTätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz inTruppmannfunktion unter Anleitung.min. 70 Stunden.Teilnehmer Truppmannausbildung Teil 1 Stadt u. LK <strong>Hildesheim</strong>2006 2007 2008 2009 2010270 225 173 291 192Quelle: Statistik Kreisausbildungsleiter und Fachdienstleiter AusbildungDie Durchführung der Truppmannausbildung Teil 1 erfolgt in denEinrichtungen der Städte und Gemeinden des Landkreises <strong>Hildesheim</strong>sowie der Stadt <strong>Hildesheim</strong>. Für bestimmte Ausbildungseinheiten (z.B.Retten und Selbstretten) wird hierbei auch auf die Einrichtungen der FTZzugegriffen. Einige Gemeinden führen die Ausbildung komplett auf demGelände und in den Einrichtungen der FTZ durch. In der Stadt <strong>Hildesheim</strong>stehen u.a. die Räumlichkeiten der Feuerwehr <strong>Hildesheim</strong> zur Verfügung.Zur Sicherstellung eines laufenden Angebotes an Lehrgangsplätzenarbeiten zahlreiche Gemeinden und die Stadt <strong>Hildesheim</strong> partnerschaftlichzusammen.Die jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeausbilder sind für die Organisationund Durchführung der Ausbildung verantwortlich. Die Ausbilder rekrutierensich aus den Stadt- und Gemeindefeuerwehren. Stadt- und Gemeindeausbildersind ehrenamtlich tätig und sollen mindestens den Gruppenführerlehrgangerfolgreich absolviert haben. Ausbilder, die in der theoretischenAusbildung eingesetzt werden, sollen darüber hinaus am Lehrgang„Ausbilder in der Feuerwehr“ erfolgreich teilgenommen haben.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 32


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Verantwortlich für die Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 ist derLandkreis <strong>Hildesheim</strong>.Teilweise sind „Ausbilderverträge“ zwischen dem Landkreis <strong>Hildesheim</strong>und den ehrenamtlichen Ausbildern abgeschlossen. Von Seiten desLandkreises wird zurzeit (Stand: Mai <strong>2011</strong>) eine Aufwandentschädigungvon 9,50 EUR / Unterrichtsstunde (45 min.) für die Ausbilder gewährt.Die Abnahme des Leistungsnachweises (Prüfung) erfolgt i.d.R. durch denKreisausbildungsleiter (Stadt <strong>Hildesheim</strong>: Fachdienstleiter Ausbildung),den Stadt- und Gemeindeausbildungsleiter, den Brandschutzabschnittsleiterund den Stadt- bzw. Gemeindebrandmeister.An den bestehenden Strukturen soll - wie bisher - festgehalten werden.Unter Berücksichtigung der zukünftigen Mitgliederentwicklung (ausheutiger Sicht „rückläufig“) in den Freiwilligen Feuerwehren, sind diebestehenden Kooperationen zwischen den Städten und Gemeindenaufrechtzuerhalten und bei Bedarf auszuweiten.Neue Ausbilder sind in den Stadt- und Gemeindefeuerwehren zu werben,und in den laufenden Ausbildungsbetrieb zu integrieren.Den hauptamtlichen Kreisausbildungsleitern (Stadt <strong>Hildesheim</strong>: FachdienstleiterAusbildung) ist ausreichend Arbeitszeit zur Verfügung zustellen, um z.B. die Abnahme der Leistungsnachweise durchführen zukönnen. Im Verhinderungsfall muss ein geeigneter Stellvertreter zurVerfügung stehen.2.2 Truppmannausbildung Teil 2Träger:Zielgruppe:Landkreis <strong>Hildesheim</strong> bzw. Stadt <strong>Hildesheim</strong>.Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, die in denEinsatzabteilungen eingesetzt werden sollen.Voraussetz.: Erfolgreiche Teilnahme an Truppmannausbildung Teil 1.Ziel:Zeit:Einsatz im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz inTruppmannfunktion sowie die VermittlungStandortbezogener Kenntnisse.min. 80 Stunden in 2 Jahren.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 33


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Teilnehmer Truppmannausbildung Teil 2 Stadt u. LK <strong>Hildesheim</strong>2007 2008 2009 2010 <strong>2011</strong>198 190 172 101 - -Quelle: Statistik Kreisausbildungsleiter und Fachdienstleiter AusbildungDie Durchführung der Truppmannausbildung Teil 2 erfolgt in den Orts- undStadt/Gemeindefeuerwehren des Landkreises <strong>Hildesheim</strong> sowie der Stadt<strong>Hildesheim</strong>. Die überwiegende Anzahl an Ausbildungsstunden wirdinnerhalb der Ortsfeuerwehren absolviert. Auf Stadt/Gemeindeebeneerfolgen Unterrichtseinheiten z.B. zu den Themen Sonderfahrzeuge,ABC, Zivil- und Katastrophenschutz etc. Für bestimmte Ausbildungseinheiten(z.B Retten und Selbstretten) wird hierbei ebenfalls auf die Einrichtungender FTZ zugegriffen. In der Stadt <strong>Hildesheim</strong> stehen u.a. dieRäumlichleiten der Feuerwehr <strong>Hildesheim</strong> zur Verfügung. Zur Sicherstellungeines laufenden Angebotes an überörtlichen Unterrichten undPrüfungsterminen, arbeiten auch hier zahlreiche Gemeinden und die Stadt<strong>Hildesheim</strong> partnerschaftlich zusammen.Die jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeausbilder sind für die Organisationund Durchführung der Ausbildung verantwortlich. Jedes Feuerwehrmitgliedhat hierzu einen Ausbildungsnachweis zu führen in dem diegeleisteten Ausbildungseinheiten dokumentiert und vom Übungsleiterbestätigt werden. Als Ausbilder in den Ortsfeuerwehren fungieren diejeweiligen Gruppen- und Zugführer sowie die Ortsbrandmeister bzw. derenStellvertreter. Die Ausbildung auf Stadt/Gemeindeebene erfolgt in vielenKommunen durch die Ausbilder, die auch für die TruppmannausbildungTeil 1 zur Verfügung stehen. Auch in diesem Bereich sind die Stadt- undGemeindeausbilder ehrenamtlich tätig und sollen mindestens denGruppenführerlehrgang erfolgreich absolviert haben. Ausbilder die in dertheoretischen Ausbildung eingesetzt werden, sollen darüber hinaus amLehrgang „Ausbilder in der Feuerwehr“ erfolgreich teilgenommen haben.Eine Entschädigung für die Ausbilder wird seitens des Landkreises<strong>Hildesheim</strong> nicht gewährt.Die Abnahme des Leistungsnachweises (Theoretische Prüfung) erfolgti.d.R. durch den Kreisausbildungsleiter, (Stadt <strong>Hildesheim</strong>: FachdienstleiterAusbildung) den Stadt- bzw. Gemeindeausbildungsleiter sowie denStadt- bzw. Gemeindebrandmeister.An den bestehenden Strukturen soll - wie bisher - festgehalten werden.Unter Berücksichtigung der zukünftigen Mitgliederentwicklung in denFreiwilligen Feuerwehren (aus heutiger Sicht „Rückläufig“) sind dieKonzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 34


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.bestehenden Kooperationen zwischen den Städten und Gemeindenaufrechtzuerhalten und bei Bedarf auszuweiten.Für die auf Stadt/Gemeindeebene angesetzten Ausbildungsstunden derTruppmannausbildung Teil 2 ist den Ausbildern eine Aufwandsentschädigung(wie Truppmann Teil 1) zu gewähren.Den hauptamtlichen Kreisausbildungsleitern (Stadt <strong>Hildesheim</strong>: FachdienstleiterAusbildung) ist ausreichend Arbeitszeit zur Verfügung zustellen um die z.B. die Abnahme der Leistungsnachweise durchführen zukönnen. Im Verhinderungsfall muss ein geeigneter Stellvertreter zurVerfügung stehen.2.3 Lehrgang „Truppführer“Träger:Zielgruppe:Voraussetz.:Ziel:Zeit:Land Niedersachsen.Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, die in denEinsatzabteilungen als Truppführer eingesetzt werdensollen.Erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftraginnerhalb der Gruppe oder Staffel.min. 35 Stunden.Die Durchführung des Lehrganges „Truppführer“ erfolgt an derNiedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK)in Celle bzw. Loy. Aufgrund der - nach wie vor - hohen Nachfrage bleibtdie Zahl der zugeteilten Plätze seit Jahren unter der Anzahl der benötigtenPlätze. Dennoch verfallen immer wieder Lehrgangsplätze. Ein Grundhierfür ist, dass auf Seiten der Arbeitgeber eine zunehmende „ablehnendeHaltung“ gegenüber dieser „Vollzeitausbildung“ festzustellen ist. DerMitarbeiter fehlt im Betrieb und steht somit dem Unternehmer eine Wochenicht zur Verfügung. Feuerwehrmitglieder fühlen sich unter Druck gesetztund verzichten so zum Teil ganz, häufig auch kurzfristig auf die Teilnahme(„Der Arbeitsplatz geht vor“). Um engagierten Mitgliedern dennoch einAngebot zu machen werden berufsbegleitende Lehrgänge (zurzeit <strong>ca</strong>. 40Lehrgangsplätze pro Jahr) durch die Stadt <strong>Hildesheim</strong> angeboten unddurchgeführt.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 35


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Der Lehrgang „Truppführer“ soll i.d.R an der NABK absolviert werden.Voraussetzung hierfür ist, mindestens eine Zuteilung an Lehrgangsplätzenauf dem heutigen Niveau. Das Angebot der Stadt <strong>Hildesheim</strong>, (<strong>ca</strong>. 40Lehrgangsplätzen pro Jahr, berufsbegleitend) soll aufrecht erhaltenbleiben.Sofern für die berufsbegleitenden Lehrgänge zukünftig eine erhöhteNachfrage festgestellt wird, muss von Seiten des Landkreises <strong>Hildesheim</strong>hier ebenfalls mit einem entsprechenden Angebot reagiert werden.3. Technische AusbildungDie Technische Ausbildung gliedert sich in die Bereiche:• Sprechfunker• Atemschutzgeräteträger• Maschinisten• Technische Hilfeleistung• ABC-Einsatz• ABC-Erkundung• ABC-Dekon• Gerätewart• AtemschutzgerätewartKonzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 36


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.3.1 SprechfunkerTräger:Zielgruppe:Landkreis <strong>Hildesheim</strong> bzw. Stadt <strong>Hildesheim</strong>.Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, die in denEinsatzabteilungen eingesetzt werden sollen.Voraussetz.: Erfolgreich abgeschlossene Truppmannausb. Teil 1.Ziel:Zeit:Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mitSprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.min. 16 Stunden.Die Durchführung der Ausbildung erfolgt in der FTZ bzw. in denEinrichtungen der Feuerwehr <strong>Hildesheim</strong>. Die Anzahl der benötigtenLehrgangsplätze orientiert sich an den Bedarfsmeldungen der Städte undGemeinden. Der Bedarf überstieg dabei in den letzten Jahren dasAngebot an Lehrgangsplätzen.Lehrgangsplätze Sprechfunker Stadt u. LK <strong>Hildesheim</strong>2008 2009 2010Anforderung Belegung Anforderung Belegung Anforderung Belegung442 n.b. 468 186 466 244Quelle: Statistik Kreisausbildungsleiter und Fachdienstleiter AusbildungDurch zusätzliche Lehrgänge in der FTZ sowie durch die Unterstützungder Stadt <strong>Hildesheim</strong> ist hier mittlerweile eine „Entspannung der Lage“festzustellen. Eine Abfrage bei den Stadt- und Gemeindebrandmeistern imJanuar <strong>2011</strong> brachte ein Ergebnis von <strong>ca</strong>. 25 Feuerwehrmitgliedern, dieauf einen Lehrgangsplatz warten. Diese „Warteliste“ soll im Jahr<strong>2011</strong>/2012 abgearbeitet sein.Für die Organisation und Durchführung der Lehrgänge in der FTZ bzw. beider Feuerwehr <strong>Hildesheim</strong> ist der jeweilige Lehrgangsleiter zuständig. DieAusbilder werden von einigen Stadt- und Gemeindefeuerwehren des LK<strong>Hildesheim</strong> gestellt (Stadt <strong>Hildesheim</strong>: BF <strong>Hildesheim</strong>) und sind aufLandkreisebene ehrenamtlich tätig. Für die geleisteten Unterrichtsstundengewährt der Landkreis eine Aufwandentschädigung (9,50 EUR/Std.).Die Abnahme des Leistungsnachweises (Theoretische Prüfung) erfolgti.d.R. durch den Kreisausbildungsleiter, (Stadt <strong>Hildesheim</strong>:Fachdienstleiter Ausbildung) und den Lehrgangsleiter.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 37


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Ziel ist, dass jedes Feuerwehrmitglied innerhalb eines Jahres nacherfolgreicher Truppmannausbildung Teil 1 den Sprechfunkerlehrgangangeboten bekommt.Die Anzahl der benötigten Lehrgangsplätze orientiert sich dann an denTeilnehmerzahlen der Truppmannausbildung Teil 1 (<strong>ca</strong>. 160 Teilnehmer /Jahr). Sofern darüber hinaus Lehrgangsplätze benötigt werden, ist eineAusbildung dennoch sicherzustellen (z. B. 1 zusätzlicher Lehrgang proJahr). Lehrgangsorte bleiben die FTZ und die Einrichtungen derFeuerwehr <strong>Hildesheim</strong>.Für die geplante Umstellung auf den Digitalfunk(gepl. 2015) sindumfangreiche Schulungen der bereits ausgebildeten Sprechfunkererforderlich. Aus heutiger Sicht wird ein Aufwand von min. 15Unterrichtsstunden für die Feuerwehrmitglieder erforderlich. Eineausreichende Anzahl von Ausbildern muss hierfür zur Verfügung stehenum die Schulungen dann zeitnah umzusetzen.3.2 AtemschutzgeräteträgerTräger:Zielgruppe:Landkreis <strong>Hildesheim</strong> bzw. Stadt <strong>Hildesheim</strong>.Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, die in denEinsatzabteilungen unter Atemschutz eingesetzt werdensollen.Voraussetz.: Erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbild. Teil 1.Lehrgang „Sprechfunker“ soll erfolgreich abgeschlossensein.Gesundheitliche Eignung (Untersuchung G26 III).Ziel:Zeit:Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.min. 25 Stunden.Die Durchführung der Ausbildung erfolgt in der FTZ bzw. in denEinrichtungen der Feuerwehr <strong>Hildesheim</strong>. Die Anzahl der benötigtenLehrgangsplätze orientiert sich an den Bedarfsmeldungen der Städte undGemeinden. Der angeforderte Bedarf wird zu 100% abgedeckt. Reservenan Ausbildungsplätzen sind vorhanden.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 38


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Teilnehmer Atemschutzgeräterträger Stadt u. LK <strong>Hildesheim</strong>2007 2008 2009 2010 <strong>2011</strong>n.b. n.b. 118 121 - -Quelle: Statistik Kreisausbildungsleiter und Fachdienstleiter AusbildungFür die Organisation und Durchführung der Lehrgänge in der FTZ bzw. derFeuerwehr <strong>Hildesheim</strong> ist der jeweilige Lehrgangsleiter zuständig. DieAusbilder werden von einigen Stadt- und Gemeindefeuerwehren des LK<strong>Hildesheim</strong> gestellt (Stadt <strong>Hildesheim</strong>: BF <strong>Hildesheim</strong>) und sind aufLandkreisebene ehrenamtlich tätig. Für die geleisteten Unterrichtsstundengewährt der Landkreis eine Aufwandentschädigung (9,50 EUR/Std.).Die Abnahme des Leistungsnachweises (Theoretische Prüfung) erfolgti.d.R. durch den Kreisausbildungsleiter, (Stadt <strong>Hildesheim</strong>:Fachdienstleiter Ausbildung) und den Lehrgangsleiter.Eine Fortbildung für Atemschutzgeräteträger findet zentral nicht statt. Dievorhandene Atemschutzübungsstrecke wird (u.a. aus Kapazitätsgründen)von den Stadt- und Gemeindefeuerwehren nur für die vorgeschriebeneBelastungsprüfung (i.d.R. 2x pro Jahr) genutzt. Eine geeigneteBrandübungsanlage ist in der FTZ und im Landkreis <strong>Hildesheim</strong> nichtvorhanden. Die Feuerwehr <strong>Hildesheim</strong> verfügt über eine feststoffbefeuerteBrandübungsanlage. Der Ausbau weiterer Übungsanlagen in der Stadt<strong>Hildesheim</strong> ist geplant bzw. befindet sich im Bau. Zahlreiche Städte undGemeinden nutzen zurzeit, für die sog. „Heißausbildung“ in Gas- undfeststoffbefeuerten Brandübungsanlagen oder Brandhäusern,Einrichtungen in anderen Städten und Landkreisen.Der Lehrgang Atemschutzgeräteträger wird gemäß den Vorgaben derFwDV 2 (Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren) und der FwDV 7(Atemschutz) durchgeführt. Die, in den Dienstvorschriften beschriebeneAusbildung stellt hierbei die Mindestforderung dar. Um den wachsendenAnforderungen gerecht zu werden und um die Sicherheit der Einsatzkräftezu erhöhen, ist die Ausbildung um ein „Notfalltraining“ zu erweitern.Lehrgangsorte bleiben die FTZ und die Einrichtungen der Feuerwehr<strong>Hildesheim</strong>.Die Lehrgangsteilnehmer erhalten zukünftig Atemschutzgeräte (sog.Übungsgeräte) und Masken, die in der FTZ vorgehalten werden. DieMaßnahme ist insbesondere für die Sicherheit der Lehrgangsteilnehmererforderlich (Atemschutzgeräte werden teilweise in Privatfahrzeugen zumLehrgang mitgebracht). Darüber bleibt die Einsatzbereitschaft –durch dieKonzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 39


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Verfügbarkeit der eigenen Geräte – in den Ortsfeuerwehren uneingeschränktgewährleistet.Nach Abschluss des Lehrgangs „Atemschutzgeräteträger“ ist einefunktionsgerechte und regelmäßige Fortbildung zur Einhaltung undAktualisierung des Leistungsstandes unbedingt erforderlich. Hierzu ist einmodulares Ausbildungskonzept einzuführen:Stufe I- Such- und Rettungstechniken- Strahlrohrtechnik- Funkkommunikation- Atemschutzüberwachung- Sicherheitstrupp- WärmegewöhnungStufe IIAusbildung in Gas- und feststoffbefeuerter Brandübungsanlage- Grundlagen- Löschtechniken- Hitzegewöhnung- Wirkung der Persönlichen Schutzausrüstung- Verhalten im Trupp- Erkennen von Gefahren- Rauchgase, Flashover(Erweiterungen, Änderungen aufgrund neuer Vorschriften,Unfallstatistiken, Gerätetechnik, etc. jederzeit möglich)Für das Ausbildungskonzept sind die Technischen Voraussetzungen inder FTZ zu schaffen.Ehrenamtliche Ausbilder sind zu gewinnen und für diese Tätigkeit zuschulen.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 40


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Eine Kooperation mit der Stadt <strong>Hildesheim</strong> ist anzustreben. Beispiel:Landkreis stellt gasbefeuerte Übungsanlage; Stadt <strong>Hildesheim</strong> stelltfeststoffbefeuerte Brandübungsanlage.3.3 MaschinistenTräger:Zielgruppe:Voraussetz.:Landkreis <strong>Hildesheim</strong> bzw. Stadt <strong>Hildesheim</strong>.Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, die in denEinsatzabteilungen als Maschinist eingesetzt werdensollen.Erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.Lehrgang „Sprechfunker“ soll erfolgreich abgeschlossensein.Gültige Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrzeugklasse.Ziel:Zeit:Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebenerEinrichtungen und sonstiger auf Löschfahrzeugenmitgeführten Geräte. Vermittlung von Kenntnissen undrichtigen Verhaltensweisen, die für die Durchführung vonEinsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechtenerforderlich sind.min. 35 Stunden.Die Durchführung der Ausbildung erfolgt in der FTZ bzw. in denEinrichtungen der Feuerwehr <strong>Hildesheim</strong>. Die Anzahl der benötigtenLehrgangsplätze orientiert sich an den Bedarfsmeldungen der Städte undGemeinden. Der angeforderte Bedarf wird zu 100% abgedeckt. Reservenan Ausbildungsplätzen sind vorhanden.Teilnehmer Maschinisten Stadt u.LK <strong>Hildesheim</strong>2007 2008 2009 2010 <strong>2011</strong>n.b. n.b. 108 97 - -Quelle: Statistik Kreisausbildungsleiter und Fachdienstleiter AusbildungFür die Organisation und Durchführung der Lehrgänge in der FTZ bzw. beider Feuerwehr <strong>Hildesheim</strong> ist der jeweilige Lehrgangsleiter zuständig. DieAusbilder werden von einigen Stadt- und Gemeindefeuerwehren des LK<strong>Hildesheim</strong> gestellt (Stadt <strong>Hildesheim</strong>: BF <strong>Hildesheim</strong>) und sind aufLandkreisebene ehrenamtlich tätig. Für die geleisteten Unterrichtsstundengewährt der Landkreis eine Aufwandentschädigung (9,50 EUR/Std.).Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 41


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Die Abnahme des Leistungsnachweises (Theoretische Prüfung) erfolgti.d.R. durch den Kreisausbildungsleiter, (Stadt <strong>Hildesheim</strong>: FachdienstleiterAusbildung) und den Lehrgangsleiter.Mit der Einführung des sog. „Feuerwehrführerscheins“ für Einsatzfahrzeugebis 4,75 t (Erweiterung bis 7,5 t steht kurzfristig bevor) ist für dieStädte- und Gemeinden zunächst eine Verbesserung der Lageeingetreten. Die Situation bei den größeren Einsatzfahrzeugen >7,5 tbleibt angespannt und wird sich in Zukunft weiter verschärfen. Immerweniger Feuerwehrmitglieder besitzen die erforderliche Fahrerlaubnis umdiese Fahrzeuge zu bewegen. Die Städte und Gemeinden lassen zurzeit -in Eigenregie - die erforderliche Ausbildung durch private Fahrschulendurchführen. Einige Kommunen nutzen die Behördenfahrschule der Stadt<strong>Hildesheim</strong>. Hier sind die Kapazitätsgrenzen allerdings bereits jetzterreicht.Für die Maschinistenausbildung bleiben die FTZ und die Einrichtungen derFeuerwehr <strong>Hildesheim</strong> Lehrgangsstandorte.Eine Kooperation zwischen der Stadt <strong>Hildesheim</strong> und dem Landkreis<strong>Hildesheim</strong> zwecks Erweiterung der Behördenfahrschule (AußenstelleFTZ) ist anzustreben. Ziel ist, den Städten und Gemeinden, einausreichendes Angebot an Lehrgangsplätzen für die FahrerlaubnisklasseC anzubieten. Hierzu ist die Ausbildung mindestens eines Mitarbeiters desLandkreises zum Fahrlehrer erforderlich. Weiterhin muss ein geeignetesFahrzeug für die praktische Ausbildung von Seiten des Landkreisesbeschafft oder nachgerüstet werden.3.4 Technische HilfeleistungTräger:Zielgruppe:Voraussetz.:Land Niedersachsen.Landkreis <strong>Hildesheim</strong> bzw. Stadt <strong>Hildesheim</strong>.Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, die in denEinsatzabteilungen mit Hilfeleistungssätzen arbeitensollen.Erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.Ziel:Befähigung zur Verletzten orientierten Rettung, zurrichtigen Handhabung der Ausrüstung und zur BedienungKonzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 42


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größerenUmfanges.Zeit:min. 35 Stunden.Die Durchführung des Lehrganges „Technische Hilfeleistung“ erfolgtzurzeit an der NABK. Der Lehrgang findet als Vollzeitunterricht mitinternatsmäßiger Unterbringung der Teilnehmer statt. Auch hier gibt es -wie beim Lehrgang Truppführer - zunehmend Probleme mit denArbeitgebern betreffs der Freistellung ihrer Mitarbeiter. Immer wiederverfallen Lehrgangsplätze aufgrund kurzfristiger Absagen. Die Stadt<strong>Hildesheim</strong> bietet zurzeit die Möglichkeit an, den Lehrgang„Berufsbegleitend“ zu absolvieren. Aufgrund fehlender Ressourcen anAusbildern sind die Kapazitäten allerdings begrenzt. Von Seiten desLandkreises wird der Lehrgang zurzeit nicht angeboten. Es fehlt dieAnerkennung als Lehrstätte sowie das erforderliche Ausbilderteam.Um den Freiwilligen Feuerwehren dennoch eine Unterstützung in diesemBereich zu geben, wird von Seiten des Landkreises eine Unterweisung„Technische Hilfeleistung – Öl“ angeboten. Es werden Grundlagen undEinsatzmöglichkeiten geschult. Diese Unterweisung wird nicht alsLehrgang anerkannt. Die Anzahl der benötigten Ausbildungsplätzeorientiert sich an den Bedarfsmeldungen der Städte und Gemeinden. DerBedarf überstieg dabei in den letzten Jahren das Angebot anLehrgangsplätzen.Lehrgangsplätze Techn. Hilfeleistung-Öl Landkreis <strong>Hildesheim</strong>2008 2009 2010Anforderung Belegung Anforderung Belegung Anforderung Belegungn.b. n.b. 68 10 58 28Quelle: Statistik KreisausbildungsleiterFür die Organisation und Durchführung der Lehrgänge in der FTZ bzw. beider Feuerwehr <strong>Hildesheim</strong> ist der jeweilige Lehrgangsleiter zuständig. DieAusbilder werden von einigen Stadt- und Gemeindefeuerwehren des LK<strong>Hildesheim</strong> gestellt (Stadt <strong>Hildesheim</strong>: BF <strong>Hildesheim</strong>) und sind aufLandkreisebene ehrenamtlich tätig. Für die geleisteten Unterrichtsstundengewährt der Landkreis eine Aufwandentschädigung (9,50 EUR/Std.).Aufgrund der steigenden Einsatzzahlen im Bereich der TechnischenHilfeleistungen (Verkehrsunfälle, Hochwasser, Stürme etc.) und denProblemen der Freistellung der Feuerwehrmitglieder durch dieKonzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 43


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Arbeitgeber, ist das Angebot an berufsbegleitenden Lehrgangsplätzen zuerhöhen. Hierzu ist es erforderlich, dass die FTZ eine Anerkennung alsLehrstätte für diesen Ausbildungszweig erhält. Ehrenamtliche Ausbildersind zu gewinnen, auszubilden und angemessen zu entschädigen.3.5 ABC- EinsatzTräger:Zielgruppe:Voraussetz.:Ziel:Zeit:Land Niedersachsen.Einsatzkräfte der Feuerwehren, die im Bereich der Abwehrvon ABC-Gefahren (z.B. die Gefahrgutzüge der Städteund Gemeinden, ABC-Zug des Landkreises) eingesetztwerden sollen.Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“Gültige ärztliche Untersuchung G26 III.Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstungeinschließlich der Schutzausrüstung.min. 70 Stunden.Die Durchführung des Lehrganges „ABC-Einsatz“ erfolgt zurzeit an derNABK. Der Lehrgang findet als Vollzeitunterricht mit internatsmäßigerUnterbringung der Teilnehmer statt. Die Ausbildung erfolgt in zweiAbschnitten (ABC-Einsatz Teil 1 und ABC-Einsatz Teil 2). Jeder Abschnittumfasst die Dauer einer Woche (Montag-Freitag).Ein Lehrgangsangebot von Seiten des Landkreises und der Stadt<strong>Hildesheim</strong> besteht nicht.Im Jahr 2010 wurden erstmals Seminare „Grundlehrgang Gefahrgut“ und„Grundlehrgang ABC“ in der FTZ angeboten. Die Ausbildung läuftpartnerschaftlich zwischen dem Landkreis und der Stadt <strong>Hildesheim</strong> mitehrenamtlichen Ausbildern.Eine Entschädigung für die Ausbilder wird seitens des Landkreises<strong>Hildesheim</strong> nicht gewährt.Aufgrund der umfangreichen Ausbildungsinhalte sowie des erforderlichenZeitaufwandes ist ein Lehrgangsangebot auf Landkreisebene nichtanzustreben. Die Grenze der Belastbarkeit von ehrenamtlichen AusbildernKonzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 44


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.würde hier deutlich überschritten. Der Lehrgang „ABC-Einsatz“ soll daherweiterhin an der NABK absolviert werden.Die auf Landkreisebene angebotenen Seminare „GrundlehrgangGefahrgut“ und „Grundlehrgang ABC“ sollen weiter angeboten und beiBedarf erweitert bzw. ergänzt werden. Die Ausbildung soll derVorbereitung für den „Lehrgang ABC- Einsatz“ dienen und denEinsatzkräften ein „Basiswissen“ vermitteln.Ehrenamtliche Ausbilder sind zu gewinnen, und für diese Tätigkeit zuschulen. Ein Lehrgangsleiter ist zu benennen um die erforderlichenMaßnahmen zu koordinieren und weiter voran zu bringen. Lehrgangsleiterund Ausbilder sind angemessen zu entschädigen.3.6 ABC- ErkundungTräger:Zielgruppe:Voraussetz.:Land Niedersachsen.Einsatzkräfte der Feuerwehren, die als Besatzung desABC Erkundungskraftwagen eingesetzt werden sollen.Erfolgreich abgeschlossene TruppmannausbildungErfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“Gültige ärztliche Untersuchung G26 IIIErfolgreich abgeschlossener Lehrgang „ABC-Einsatz“.Ziel: Befähigung zur Bedienung und zum Betrieb des ABC –Erkundungskraftwagens.Zeit:min. 35 Stunden.Die Durchführung des Lehrganges „ABC-Erkundung“ erfolgt zurzeit an derNABK. Der Lehrgang findet als Vollzeitunterricht mit internatsmäßigerUnterbringung der Teilnehmer statt.Ein Lehrgangsangebot von Seiten des Landkreises und der Stadt<strong>Hildesheim</strong> besteht nicht.Keine Änderungen notwendig.3.7 ABC- Dekontamination P/GTräger:Land Niedersachsen.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 45


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Zielgruppe:Voraussetz.:Ziel:Zeit:Einsatzkräfte der Feuerwehren, die als Besatzung desDekon- LKW eingesetzt werden sollen.Erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“Gültige ärztliche Untersuchung G26 IIIErfolgreich abgeschlossener Lehrgang „ABC-Einsatz“Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräteder Einheiten ABC-Dekontamination Personen und ABC-Dekontamination Geräte.min. 35 Stunden.Die Durchführung des Lehrganges „ABC-Dekontamination P/G“ erfolgtzurzeit an der NABK. Der Lehrgang findet als Vollzeitunterricht mitinternatsmäßiger Unterbringung der Teilnehmer statt.Ein Lehrgangsangebot von Seiten des Landkreises und der Stadt<strong>Hildesheim</strong> besteht nicht.Keine Änderungen notwendig.3.8 GerätewarteTräger:Zielgruppe:Voraussetz.:Ziel:Zeit:Land Niedersachsen.Einsatzkräfte der Feuerwehren, die als Gerätewarteingesetzt werden sollen.Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Maschinisten“Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege undPrüfung der Beladung der Feuerwehrfahrzeugen und derpersönlichen Ausrüstung. Durchführung einfacherWartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen.min. 35 Stunden.Die Durchführung des Lehrganges „Gerätewart“ erfolgt zurzeit an derNABK. Der Lehrgang findet als Vollzeitunterricht mit internatsmäßigerUnterbringung der Teilnehmer statt.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 46


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Ein Lehrgangsangebot von Seiten des Landkreises und der Stadt<strong>Hildesheim</strong> besteht nicht.Der Lehrgang wird weiterhin an der NABK absolviert.Auf Landkreisebene sind im Bedarfsfall Unterweisungen bzw. Seminareanzubieten. Mögliche Themen: Neue Geräte, neue Gesetze undVorschriften, Unfallverhütung u.s.w..Die Unterweisungen und Seminare sollten von den Mitarbeitern der FTZdurchgeführt werden.3.9 AtemschutzgerätewarteTräger:Zielgruppe:Voraussetz.:Ziel:Zeit:Land Niedersachsen.Einsatzkräfte der Feuerwehren die als Atemschutzgerätewarteingesetzt werden sollen.Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“.Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteräger“.Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege undPrüfung von Atemschutzgeräten.min. 35 Stunden.Die Durchführung des Lehrganges „Atemschutzgerätewart“ erfolgt zurzeitan der NABK. Der Lehrgang findet als Vollzeitunterricht mit internatsmäßigerUnterbringung der Teilnehmer.Ein Lehrgangsangebot von Seiten des Landkreises und der Stadt<strong>Hildesheim</strong> besteht nicht.Der Lehrgang wird weiterhin an der NABK absolviert.Auf Landkreisebene sind im Bedarfsfall Unterweisungen bzw. Seminareanzubieten. Mögliche Themen: Neue Geräte, neue Gesetze undVorschriften, Unfallverhütung u.s.w..Die Unterweisungen und Seminare sollten von den Mitarbeitern der FTZdurchgeführt werden.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 47


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.4. FührungsausbildungDie Führungsausbildung gliedert sich in die Lehrgänge:• Gruppenführer• Zugführer• Verbandsführer• Einführung in die Stabsarbeit• Führen im ABC-Einsatz• Leiter einer Feuerwehr• Ausbilder in der Feuerwehr4.1 GruppenführerTräger:Zielgruppe:Voraussetz.:Ziel:Zeit:Land NiedersachsenEinsatzkräfte, die als Gruppenführer eingesetzt werdensollen.Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Sprechfunker“Ein weiterer Technischer LehrgangBefähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel odereines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowiezur Leitung von Einsätzen bis zur Gruppenstärke.min. 70 Stunden.Die Durchführung des Lehrganges „Gruppenführer“ erfolgt zurzeit an derNABK. Der Lehrgang findet als Vollzeitunterricht mit internatsmäßigerUnterbringung der Teilnehmer statt.Die Ausbildung erfolgt in zwei Abschnitten (Gruppenführer Teil 1 undGruppenführer Teil 2). Jeder Abschnitt umfasst die Dauer einer Woche(Montag-Freitag).Ein Lehrgangsangebot von Seiten des Landkreises und der Stadt<strong>Hildesheim</strong> besteht nicht.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 48


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.In den Städten und Gemeinden sowie der Stadt <strong>Hildesheim</strong> werden AusundFortbildungsmaßnahmen durchgeführt. Die Einrichtungen der FTZbzw. der Feuerwehr <strong>Hildesheim</strong> werden hierzu teilweise genutzt (z.B.Planspiele). Die jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeausbilder sind i.d.R. fürdie Organisation und Durchführung der Ausbildung verantwortlich.Ein Seminar- oder Fortbildungsangebot seitens des Landkreises bestehtnicht.Der Lehrgang wird weiterhin an der NABK absolviert.Auf Landkreisebene sind – zwecks Ergänzung der Standortausbildung -regelmäßige Seminare bzw. Fortbildungsangebote mit jährlichwechselnden Schwerpunktthemen anzubieten. Mögliche Themen:Einsatztaktik, Planübungen, Unfälle an Bahnanlagen, Pressearbeit anEinsatzstellen.Im Bereich der Aus – und Fortbildung für Führungskräfte ist der Einsatzvon ehrenamtlichen Ausbildern nur noch bedingt möglich. Hier ist mithauptamtlichen Kräften z.B. Kreisausbildungsleitern, Mitarbeitern der BF<strong>Hildesheim</strong> oder auch mit externen Dozenten eine effektivere und bedarfsgerechteAusbildung anzustreben. Der Einsatz von ehrenamtlichenAusbildern ist dennoch vorzusehen.Ein Lehrgangsleiter „Führungskräfteentwicklung“ ist zu benennen um dieerforderlichen Maßnahmen zu koordinieren und weiter voran zu bringen.Lehrgangsleiter und Ausbilder sind angemessen zu entschädigen sofernsie nicht hauptamtlich tätig werden.4.2 ZugführerTräger:Zielgruppe:Voraussetz.:Ziel:Zeit:Land Niedersachsen.Einsatzkräfte, die als Zugführer eingesetzt werden sollen.Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“Befähigung zum Führen eines Zuges – einschließlicheines erweiterten Zuges - sowie zur Leitung vonEinsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweitertenZuges.min. 70 Stunden.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 49


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Die Durchführung des Lehrganges „Zugführer“ erfolgt zurzeit an derNABK. Der Lehrgang findet als Vollzeitunterricht mit internatsmäßigerUnterbringung der Teilnehmer statt. Die Ausbildung erfolgt in zweiAbschnitten (Zugführer Teil 1 und Zugführer Teil 2). Jeder Abschnittumfasst die Dauer einer Woche (Montag-Freitag).Ein Lehrgangsangebot von Seiten des Landkreises und der Stadt<strong>Hildesheim</strong> besteht nicht.In den Städten und Gemeinden sowie der Stadt <strong>Hildesheim</strong> werden AusundFortbildungsmaßnahmen durchgeführt. Die Einrichtungen der FTZbzw. der Feuerwehr <strong>Hildesheim</strong> werden hierzu teilweise genutzt (z.B.Planspiele). Die jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeausbilder sind i.d.R. fürdie Organisation und Durchführung der Ausbildung verantwortlich.Ein Seminar- oder Fortbildungsangebot seitens des Landkreises bestehtnicht.Der Lehrgang wird weiterhin an der NABK absolviert.Auf Landkreisebene sind – zwecks Ergänzung der Standortausbildung -regelmäßige Seminare bzw. Fortbildungsangebote mit jährlichwechselnden Schwerpunktthemen anzubieten. Mögliche Themen:Einsatztaktik, Planübungen, Taktische Aufgaben.In diesem Bereich ist vorrangig mit hauptamtlichen Kräften z.B.Kreisausbildungsleitern, Mitarbeitern der BF <strong>Hildesheim</strong> oder auch mitexternen Dozenten auszubilden. Der Einsatz von ehrenamtlichenAusbildern ist dennoch vorzusehen. Die ehrenamtlichen Ausbilder sindangemessen zu entschädigen.4.3 VerbandsführerTräger:Zielgruppe:Voraussetz.:Ziel:Land Niedersachsen.Einsatzkräfte, die als Verbandsführer eingesetzt werdensollen.Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Zugführer“.Befähigung zum Führen von Einheiten über denerweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einerFührungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzenmit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf derGrundlage der Feuerwehr- Dienstvorschrift 100.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 50


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Zeit:min. 35 Stunden.Die Durchführung des Lehrganges „Verbandsführer“ erfolgt zurzeit an derNABK. Der Lehrgang findet als Vollzeitunterricht mit internatsmäßigerUnterbringung der Teilnehmer statt.Aus- und Fortbildung findet z.B. im Bereich der Kreisfeuerwehrbereitschaftenund der Technischen Einsatzleitung statt. Die Einrichtungender FTZ bzw. der Feuerwehr <strong>Hildesheim</strong> werden hierzu genutzt. Für dieOrganisation und Durchführung sind der Kreisausbildungsleiter (Stadt<strong>Hildesheim</strong>: Fachdienstleiter Ausbildung), die Führer der Kreisfeuerwehrbereitschaftenund die „Fachbereichsleiter TEL“ zuständig.Der Lehrgang wird weiterhin an der NABK absolviert.Auf Landkreisebene sind regelmäßige Seminare bzw. Fortbildungsangebotemit jährlich wechselnden Schwerpunktthemen anzubieten.Mögliche Themen: Führungssystem, Führungsorganisation, Führungsmittel,Öffentlichkeitsarbeit u.s.w..In diesem Bereich ist vorrangig mit hauptamtlichen Kräften z.B.Kreisausbildungsleitern, Mitarbeitern der BF <strong>Hildesheim</strong> oder auch mitexternen Dozenten auszubilden. Der Einsatz von ehrenamtlichenAusbildern ist dennoch vorzusehen. Die ehrenamtlichen Ausbilder sindangemessen zu entschädigen.4.4 Einführung in die StabsarbeitTräger:Zielgruppe:Voraussetz.:Ziel:Zeit:Land Niedersachsen.Einsatzkräfte, die als Zugführer, Verbandsführer und inFührungsstäben eingesetzt werden sollen.Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Verbandsführer“.Befähigung zur selbstständigen Führung einesSachgebietes in einer stabsmäßig arbeitendenEinsatzleitung.min. 35 Stunden.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 51


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Die Durchführung des Lehrganges „Einführung in die Stabsarbeit“ erfolgtzurzeit an der NABK. Der Lehrgang findet als Vollzeitunterricht mit internatsmäßigerUnterbringung der Teilnehmer statt.Aus- und Fortbildung findet z.B. im Bereich der Kreisfeuerwehrbereitschaftenund der Technischen Einsatzleitung statt. Die Einrichtungen derFTZ bzw. der Feuerwehr <strong>Hildesheim</strong> werden hierzu genutzt. Für dieOrganisation und Durchführung sind der Kreisausbildungsleiter (Stadt<strong>Hildesheim</strong>: Fachdienstleiter Ausbildung), die Führer der Kreisfeuerwehrbereitschaftenund die „Fachbereichsleiter TEL“ zuständig.Der Lehrgang wird weiterhin an der NABK absolviert.Auf Landkreisebene sind regelmäßige Seminare bzw. Fortbildungsangebotemit jährlich wechselnden Schwerpunktthemen anzubieten.Mögliche Themen: Führungssystem, Zusammenarbeit bei derGefahrenabwehr, Vorbereitende Maßnahmen Stabsübungen u.s.w..In diesem Bereich ist vorrangig mit hauptamtlichen Kräften z.B.Kreisausbildungsleitern, Mitarbeitern der BF <strong>Hildesheim</strong> oder auch mitexternen Dozenten auszubilden. Der Einsatz von ehrenamtlichenAusbildern ist dennoch vorzusehen. Die ehrenamtlichen Ausbilder sindangemessen zu entschädigen.4.5 Führen im ABC-EinsatzTräger:Zielgruppe:Voraussetz.:Ziel:Zeit:Land Niedersachsen.Einsatzkräfte, die als Gruppenführer, Zugführer undFührer taktischer ABC-Einheiten eingesetzt werden.Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „ABC-Einsatz“Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung und zum Führen entsprechend ausgebildetertaktischer Einheiten im ABC- Einsatz.min. 70 Stunden.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 52


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Die Durchführung des Lehrganges „Führen im ABC- Einsatz“ erfolgtzurzeit an der NABK. Der Lehrgang findet als Vollzeitunterricht mitinternatsmäßiger Unterbringung der Teilnehmer statt. Die Ausbildungerfolgt in zwei Abschnitten („Führen im ABC – Einsatz Teil 1“ und „Führenim ABC – Einsatz Teil 2“). Jeder Abschnitt umfasst die Dauer einerWoche (Montag-Freitag).Aus- und Fortbildung findet z.B. im Bereich der Gefahrgutzüge der Städteund Gemeinden, der Stadt <strong>Hildesheim</strong> sowie im ABC- Zug desLandkreises statt. Die Einrichtungen der FTZ bzw. der Feuerwehr<strong>Hildesheim</strong> werden hierzu genutzt. Für die Organisation und Durchführungsind der Kreisausbildungsleiter (Stadt <strong>Hildesheim</strong>: FachdienstleiterAusbildung), die Führer der Gefahrgutzüge und der Führer ABC- Zugzuständig.Der Lehrgang wird weiterhin an der NABK absolviert.Auf Landkreisebene sind regelmäßige Seminare bzw.Fortbildungsangebote mit jährlich wechselnden Schwerpunktthemenanzubieten. Mögliche Themen: Einsatztaktische Grundregeln,Informationstechnik, Fahrzeuge und Geräte, Einsatzlehre u.s.w..In diesem Bereich ist vorrangig mit hauptamtlichen Kräften z.B.Kreisausbildungsleitern, Mitarbeitern der BF <strong>Hildesheim</strong> oder auch mitexternen Dozenten auszubilden. Der Einsatz von ehrenamtlichenAusbildern ist dennoch vorzusehen. Die ehrenamtlichen Ausbilder sindangemessen zu entschädigen.4.6 Leiter einer FeuerwehrTräger:Zielgruppe:Voraussetz.:Ziel:Zeit:Land Niedersachsen.Einsatzkräfte, die als Leiter einer Feuerwehr eingesetztwerden.Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“.Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischerund verwaltungsmäßiger Hinsicht.min. 35 Stunden.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 53


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Die Durchführung des Lehrganges „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgt zurzeitan der NABK. Der Lehrgang findet als Vollzeitunterricht mit internatsmäßigerUnterbringung der Teilnehmer statt.Auf Landkreisebene und der Stadt <strong>Hildesheim</strong> wird für Mitglieder derFeuerwehr zusätzlich eine Schulung „Vollzugsbeamter“ angeboten. JedemEhrenbeamten sollte diese Schulung zeitnah bei Amtsantritt ermöglichtwerden.Für die Führungskräfte aus Stadt und Landkreis findet alle zwei Jahre eineFortbildungsveranstaltung im Haus Berlin in Hohegeiß statt. Im Zeitraumvon 5 Tagen werden aktuelle Themen wie z.B. Neue Gesetze undVerordnungen, Vorbeugender Brandschutz, Zusammenarbeit mit derPolizei, Einsatztaktik behandelt. Für die Organisation und Durchführung istder Kreisausbildungsleiter zuständig.Der Lehrgang wird weiterhin an der NABK absolviert.Die Schulung „Vollzugsbeamter“ soll weiterhin von Stadt und Landkreisangeboten werden.Die alle zwei Jahre stattfindende Fortbildungsveranstaltung soll weiterhindurchgeführt werden.Für die Organisation und Durchführung bleibt weiterhin derKreisausbildungsleiter zuständig.4.7 Ausbilder in der FeuerwehrTräger:Zielgruppe:Voraussetz.:Ziel:Land Niedersachsen.Einsatzkräfte, die als Kreisausbilder in der Truppmannbzw.Technischen Ausbildung eingesetzt werden.Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gerätewart“(Ausbilder Maschinisten)Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgerätewart“(Ausbilder Atemschutzgeräteträger)Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oderKreisebene stattfindenden Lehrgänge.Zeit:min. 35 Stunden.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 54


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Die Durchführung des Lehrganges „Ausbilder in der Feuerwehr“ erfolgtzurzeit an der NABK. Der Lehrgang findet als Vollzeitunterricht mitinternatsmäßiger Unterbringung der Teilnehmer statt.Eine regelmäßige Aus- und Fortbildung erfolgt auf Landkreisebene zurzeitnicht.Als Unterrichtsmittel werden - neben den Feuerwehrdienstvorschriften -die von der NABK zur Verfügung gestellten Unterlagen undPräsentationen genutzt. Zusätzlich verfügen die Ausbilder über selbstzusammengestellte Arbeitsunterlagen zur Unterrichtsgestaltung.Der Lehrgang wird weiterhin an der NABK absolviert.Auf Landkreisebene sind regelmäßige Seminare bzw. Fortbildungsangebotemit jährlich wechselnden Schwerpunktthemen anzubieten.Mögliche Themen: Unterrichtsgestaltung, Pädagogik, Neue Medien u.s.w..Um den Bedarf an ehrenamtlichen Ausbildern zu decken, ist eine aktiveAnsprache der Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameradennotwendig. Die Kam. sind zu qualifizieren („Ausbilderlehrgang“), laufendzu schulen und durch Schaffung eines positiven Umfeldes zu motivieren.In diesem Bereich ist vorrangig mit hauptamtlichen Kräften z.B.Kreisausbildungsleitern, Mitarbeitern der BF <strong>Hildesheim</strong> oder auch mitexternen Dozenten auszubilden. Der Einsatz von ehrenamtlichenAusbildern ist dennoch vorzusehen. Die ehrenamtlichen Ausbilder sindangemessen zu entschädigen.Erstellung und laufende Aktualisierung eines „Ausbildungsleitfaden“ indigitaler Form. Mögliche Themen: Photovoltaikanlagen,Atemschutznotfalltraining, Technische Hilfeleistung u.s.w.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 55


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.5. AusbildungscontrollingUnter Ausbildungscontrolling wird die Steuerung der Ausbildungverstanden. Sie dient zur Überprüfung der vorgegebenen Ziele.Controlling im Sinne einer zielorientierten Steuerung der Ausbildung hateine wichtige Bedeutung. Folgende Gründe sind dafür ausschlaggebend:• Die Ansprüche der Lehrgangsteilnehmer steigen. Qualitätwird gefordert und muss regelmäßig einem IST – SOLL –Vergleich unterzogen werden. (Einführung einesFeedbackbogens bei Lehrgängen)• Die knappen Ressourcen an Ausbildern undAusbildungszeit zwingen zu effizienter Planung undexakter Erfolgskontrolle.Das Controlling kann u.a. für verschiedene Fragestellungen wichtigeAussagen liefern:• Sind die Lehrgänge, Seminare und Unterweisungeneffizient gestaltet?• Werden Abweichungen von den Lehrgangszielen erkannt?• Stimmen die räumlichen und technischenVoraussetzungen?• Stimmen die Voraussetzungen und Erwartungen derTeilnehmer mit den Anforderungen und Inhalten derLehrgänge überein?Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 56


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.6. Handlungsempfehlungen:• Einrichtung und laufende Aktualisierung einer Internetplattformfür den gesamten Bereich Aus- und Fortbildung.• Die Nutzung von Einrichtungen der FTZ und der Feuerwehr<strong>Hildesheim</strong> muss weiterhin und ohne Einschränkungen möglichsein.• Die für die Ausbildung erforderlichen Geräte und Unterrichtsmaterialienin der FTZ sind laufend zu prüfen, zu ergänzen unddem aktuellen Stand der Technik anzupassen.• Neue Ausbilder sind in den Stadt- und Gemeindefeuerwehren zuwerben, und in den laufenden Ausbildungsbetrieb zu integrieren.• Die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Ausbilder ist zusteigern und kontinuierlich fortzuführen.• Feuerwehrmitglieder, die die Funktion eines „Kreisausbilders“ausüben, sind mit dem dafür vorgesehenen Dienstgrad (gem.Feuerwehrverordnung HLM) auszustatten.• Die Aufwandentschädigungen der ehrenamtlichen Ausbilder desLandkreises <strong>Hildesheim</strong> und der Stadt <strong>Hildesheim</strong> sind regelmäßigzu prüfen und den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungenanzupassen.• Für die auf Stadt / Gemeindeebene angesetzten Ausbildungsstundender Truppmannausbildung Teil 2 ist den Ausbildern eineAufwandsentschädigung (wie Truppmann Teil 1) zu gewähren.• Dem hauptamtlichen Kreisausbildungsleiter (Stadt <strong>Hildesheim</strong>:Fachbereichsleiter Ausbildung) ist ausreichend Arbeitszeit zurVerfügung zu stellen, um die Abnahme der Leistungsnachweisedurchführen zu können. Im Verhinderungsfall muss eingeeigneter Stellvertreter zur Verfügung stehen.• Für die Ausbildungslehrgänge „Truppführer“ und TechnischeHilfeleistung ist für die FTZ eine Anerkennung als „Lehrstätte“beim Land Niedersachsen zu beantragen.• Beschaffung von <strong>ca</strong>. 40 Atemschutzgeräten incl. Masken (sog.Übungsgeräte) für die Ausbildung der Atemschutzgeräteträger inder FTZ.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 57


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.• Bau einer Gas- und Feststoffbefeuerten Brandübungsanlage aufdem Gelände der FTZAlternativ: Bau einer Gasbefeuerten Brandübungsanlage undKooperation mit der Stadt <strong>Hildesheim</strong> zwecks Nutzung derFeststoffbefeuerten Anlage.• Vorhaltung der Atemschutzgeräte incl. Masken (sog.Übungsgeräte) für die „Heißausbildung“ in der FTZ• Erweiterung der Behördenfahrschule der Stadt <strong>Hildesheim</strong>(Außenstelle FTZ).• Ausbildung von Mitarbeitern des LK <strong>Hildesheim</strong> zu Fahrlehrern.• Beschaffung eines geeigneten Schulungsfahrzeuges durch denLK <strong>Hildesheim</strong> bzw. Nachrüstung eines geeigneten Fahrzeuges.• Benennung eines Lehrgangsleiters „ABC-Einsatz“.• Seminarangebote für Gerätewarte und Atemschutzgerätewartedurch die FTZ.• Einsatz von Ausbildern im Bereich „Führungskräfteentwicklung“.• Benennung eines Lehrgangsleiters für die Ausbildung„Führungskräfteentwicklung“.• Mediengestützte Unterrichtsmittel (z.B. virtuelle Planspiele)einsetzen.• Fortbildungsveranstaltung für Führungskräfte (Hohegeiß)aufrechterhalten.• Erstellung und laufende Aktualisierung eines „Ausbildungsleitfaden“• Einführung eines „Ausbildungscontrolling“Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige sind grundsätzlichausbildungswillig, wenngleich die Rahmenbedingungen bezüglich derFreistellung seitens der Arbeitgeber häufig sehr schwierig sind. DieFeuerwehrausbildung muss sich daher den aktuellen Anforderungenanpassen. Sie muss so ausgerichtet sein, dass sie auch den künftigenAnforderungen und Entwicklungen gerecht wird. Eine ständige Fort- undWeiterentwicklung ist insofern unerlässlich. Dies gilt sowohl für dietheoretische als auch für die praktische Aus- und Fortbildung.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 58


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.IV.SchlussbemerkungErstmalig in den letzten Jahren wurde mit umfangreichem Zeiteinsatz ein mit denentsandten Vertretern der kommunalen Feuerwehren des Landkreises <strong>Hildesheim</strong>abgestimmtes Konzeptpapier erstellt.Hierfür wurde sich zunächst auf zwei wesentliche Themenfelder beschränkt. Jedochzeigte die Vorgehensweise, dass es möglich ist –trotz teilweiser unterschiedlicherInteressenlage- einen Konsens herzustellen. Für diese Bereitschaft und die damitteilweise verbundenen lebhaften Diskussionen gebührt den Beteiligten ein großerDank.Zum Leben können die Ideen und Vorschläge jedoch nur durch die politischenGremien und Verwaltungen erweckt werden. Insofern erlauben wir uns hier nocheinmal einen dringenden Appell zu entsenden:Motivieren sie die Einsatzkräfte,durch zeitgemäße Ausbildungund moderne Einsatzmittelsich den Herausforderungen zu stellen !Wir hoffen, dass sich die umfangreichen Arbeiten für dieses Konzeptpapier durch diezukunftsorientierte Umsetzung rechtfertigen und fordern alle Verantwortlichen auf,sich den Herausforderungen gemeinsam zu stellen und sich für eine moderne,zeitgemäße und schlagkräftige Aufstellung der Feuerwehren im Landkreis<strong>Hildesheim</strong> auf Grundlage dieses Papieres zu engagieren.Dies dürfte dann bereits der erste wichtige Baustein zur Sicherstellung desBrandschutzes im Landkreis <strong>Hildesheim</strong> unter besonderer Berücksichtigung desdemografischen Wandels sein.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 59


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.V. Organisatorische HinweiseZusammenstellung der mitwirkenden Teilnehmer:Themenfeld Feuerwehrtechnische Zentrale:Name Vorname Dienststellung Stadt/Gemeinde FunktionKöhler Heinrich BA-Leiter Nord Giesen Leiter AK u. DokumentationMörke Mathias Stv. BA-Leiter Ost Bad Salzdetfurth Präsentation u. DokumentationBellgardt Matthias StadtBM Bad SalzdetfurthBrandes Dirk Stv. BA.Leiter Süd Duingen DokumentationEngelhardt Rainer GBM DuingenEngelmann Jürgen Stv. StadtBM SarstedtFranke Josef <strong>KB</strong>M DiekholzenHellberg Ralf BA-Leiter Mitte <strong>Hildesheim</strong>Kassel Siegfried Mitarbeiter FTZ HolleKawulak Franz Stv. GBM AlgermissenKollhoff Henning Stv. GBM SöhldeKuhlemann Jürgen GBM SibbesseKuhlmann Werner Stv. GBM ElzeLerche Manfred Kreisschirrmeister BockenemLudewig Reinhard Mitarbeiter FTZ DiekholzenOhlendorf Thomas GBM DiekholzenSchneider Alfred StadtBM BockenemStoffregen Burkhard StadtBM AlfeldWeiß Friedhelm GBM LamspringeWitte Detlef BA-Leiter West SibbesseFolgende Sitzungen und Info-Beschaffungen wurden durchgeführt:12. u. 13.03.2010 Workshop Duderstadt31.05.2010 Sitzung Arbeitskreis20.10.2010 Sitzung Arbeitskreis22.11.2010 Sitzung Arbeitskreis24.01.<strong>2011</strong> Informationsbesuch FTZ LK Nienburg07.02.<strong>2011</strong> Sitzung Arbeitskreis01.03.<strong>2011</strong> Informationsbesuch BF Braunschweig02.03.<strong>2011</strong> Sitzung Arbeitskreis02.04.<strong>2011</strong> Informationsbesuch Wetteraukreis Bad Nauheim11.04.<strong>2011</strong> Sitzung Arbeitskreis23.05.<strong>2011</strong> Ergebnisabstimmung15.06.<strong>2011</strong> Vorlage Arbeitsfassung KonzeptpapierKonzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 60


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Themenfeld Kreisausbildung:Name Vorname Dienststellung Stadt/Gemeinde FunktionBilek Alexander BA-Leiter Ost Holle Leiter AKNotka Peter GBM Schellerten Präsentation u. DokumentationBartels Heiko Stv. BA-Leiter West NordstemmenBaumert Bernd Stv. GBM SibbesseFunke Harald Stv. StadtBM AlfeldHelms Heinrich GBM GiesenHoffmeister Bernd BA-Ausbilder Ost BockenemHoffrichter Thomas GBM SöhldeKiehne Frank BA-Leiter Süd AlfeldPfänder Heiko FD Leiter Ausbild. <strong>Hildesheim</strong> DokumentationRittierott Udo Stv. GBM FredenScharlemann Bernd Stv. GBM HolleSpormann Jürgen KAL AlfeldFolgende Sitzungen und Info-Beschaffungen wurden durchgeführt:12. u. 13.03.2010 Workshop Duderstadt30.11.2010 Sitzung Arbeitskreis09.02.<strong>2011</strong> Sitzung Arbeitskreis13.03.<strong>2011</strong> Sitzung Arbeitskreis20.04.<strong>2011</strong> Sitzung Arbeitskreis10.05.<strong>2011</strong> Sitzung Arbeitskreis23.05.<strong>2011</strong> Ergebnisabstimmung15.06.<strong>2011</strong> Vorlage Arbeitsfassung KonzeptpapierKonzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 61


<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.VI.AnlagenAus technischen Gründen sind die Anlagen 1 und 2 in einem separatenDokument gespeichert.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 62

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