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2011 (pdf-Datei ca. 719 KB) - Kreisfeuerwehrverband Hildesheim

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<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größerenUmfanges.Zeit:min. 35 Stunden.Die Durchführung des Lehrganges „Technische Hilfeleistung“ erfolgtzurzeit an der NABK. Der Lehrgang findet als Vollzeitunterricht mitinternatsmäßiger Unterbringung der Teilnehmer statt. Auch hier gibt es -wie beim Lehrgang Truppführer - zunehmend Probleme mit denArbeitgebern betreffs der Freistellung ihrer Mitarbeiter. Immer wiederverfallen Lehrgangsplätze aufgrund kurzfristiger Absagen. Die Stadt<strong>Hildesheim</strong> bietet zurzeit die Möglichkeit an, den Lehrgang„Berufsbegleitend“ zu absolvieren. Aufgrund fehlender Ressourcen anAusbildern sind die Kapazitäten allerdings begrenzt. Von Seiten desLandkreises wird der Lehrgang zurzeit nicht angeboten. Es fehlt dieAnerkennung als Lehrstätte sowie das erforderliche Ausbilderteam.Um den Freiwilligen Feuerwehren dennoch eine Unterstützung in diesemBereich zu geben, wird von Seiten des Landkreises eine Unterweisung„Technische Hilfeleistung – Öl“ angeboten. Es werden Grundlagen undEinsatzmöglichkeiten geschult. Diese Unterweisung wird nicht alsLehrgang anerkannt. Die Anzahl der benötigten Ausbildungsplätzeorientiert sich an den Bedarfsmeldungen der Städte und Gemeinden. DerBedarf überstieg dabei in den letzten Jahren das Angebot anLehrgangsplätzen.Lehrgangsplätze Techn. Hilfeleistung-Öl Landkreis <strong>Hildesheim</strong>2008 2009 2010Anforderung Belegung Anforderung Belegung Anforderung Belegungn.b. n.b. 68 10 58 28Quelle: Statistik KreisausbildungsleiterFür die Organisation und Durchführung der Lehrgänge in der FTZ bzw. beider Feuerwehr <strong>Hildesheim</strong> ist der jeweilige Lehrgangsleiter zuständig. DieAusbilder werden von einigen Stadt- und Gemeindefeuerwehren des LK<strong>Hildesheim</strong> gestellt (Stadt <strong>Hildesheim</strong>: BF <strong>Hildesheim</strong>) und sind aufLandkreisebene ehrenamtlich tätig. Für die geleisteten Unterrichtsstundengewährt der Landkreis eine Aufwandentschädigung (9,50 EUR/Std.).Aufgrund der steigenden Einsatzzahlen im Bereich der TechnischenHilfeleistungen (Verkehrsunfälle, Hochwasser, Stürme etc.) und denProblemen der Freistellung der Feuerwehrmitglieder durch dieKonzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 43

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