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2011 (pdf-Datei ca. 719 KB) - Kreisfeuerwehrverband Hildesheim

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<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.In den Städten und Gemeinden sowie der Stadt <strong>Hildesheim</strong> werden AusundFortbildungsmaßnahmen durchgeführt. Die Einrichtungen der FTZbzw. der Feuerwehr <strong>Hildesheim</strong> werden hierzu teilweise genutzt (z.B.Planspiele). Die jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeausbilder sind i.d.R. fürdie Organisation und Durchführung der Ausbildung verantwortlich.Ein Seminar- oder Fortbildungsangebot seitens des Landkreises bestehtnicht.Der Lehrgang wird weiterhin an der NABK absolviert.Auf Landkreisebene sind – zwecks Ergänzung der Standortausbildung -regelmäßige Seminare bzw. Fortbildungsangebote mit jährlichwechselnden Schwerpunktthemen anzubieten. Mögliche Themen:Einsatztaktik, Planübungen, Unfälle an Bahnanlagen, Pressearbeit anEinsatzstellen.Im Bereich der Aus – und Fortbildung für Führungskräfte ist der Einsatzvon ehrenamtlichen Ausbildern nur noch bedingt möglich. Hier ist mithauptamtlichen Kräften z.B. Kreisausbildungsleitern, Mitarbeitern der BF<strong>Hildesheim</strong> oder auch mit externen Dozenten eine effektivere und bedarfsgerechteAusbildung anzustreben. Der Einsatz von ehrenamtlichenAusbildern ist dennoch vorzusehen.Ein Lehrgangsleiter „Führungskräfteentwicklung“ ist zu benennen um dieerforderlichen Maßnahmen zu koordinieren und weiter voran zu bringen.Lehrgangsleiter und Ausbilder sind angemessen zu entschädigen sofernsie nicht hauptamtlich tätig werden.4.2 ZugführerTräger:Zielgruppe:Voraussetz.:Ziel:Zeit:Land Niedersachsen.Einsatzkräfte, die als Zugführer eingesetzt werden sollen.Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“Befähigung zum Führen eines Zuges – einschließlicheines erweiterten Zuges - sowie zur Leitung vonEinsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweitertenZuges.min. 70 Stunden.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 49

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