2011 (pdf-Datei ca. 719 KB) - Kreisfeuerwehrverband Hildesheim
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<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Hildesheim</strong> e.V.Ein Lehrgangsangebot von Seiten des Landkreises und der Stadt<strong>Hildesheim</strong> besteht nicht.Der Lehrgang wird weiterhin an der NABK absolviert.Auf Landkreisebene sind im Bedarfsfall Unterweisungen bzw. Seminareanzubieten. Mögliche Themen: Neue Geräte, neue Gesetze undVorschriften, Unfallverhütung u.s.w..Die Unterweisungen und Seminare sollten von den Mitarbeitern der FTZdurchgeführt werden.3.9 AtemschutzgerätewarteTräger:Zielgruppe:Voraussetz.:Ziel:Zeit:Land Niedersachsen.Einsatzkräfte der Feuerwehren die als Atemschutzgerätewarteingesetzt werden sollen.Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“.Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteräger“.Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege undPrüfung von Atemschutzgeräten.min. 35 Stunden.Die Durchführung des Lehrganges „Atemschutzgerätewart“ erfolgt zurzeitan der NABK. Der Lehrgang findet als Vollzeitunterricht mit internatsmäßigerUnterbringung der Teilnehmer.Ein Lehrgangsangebot von Seiten des Landkreises und der Stadt<strong>Hildesheim</strong> besteht nicht.Der Lehrgang wird weiterhin an der NABK absolviert.Auf Landkreisebene sind im Bedarfsfall Unterweisungen bzw. Seminareanzubieten. Mögliche Themen: Neue Geräte, neue Gesetze undVorschriften, Unfallverhütung u.s.w..Die Unterweisungen und Seminare sollten von den Mitarbeitern der FTZdurchgeführt werden.Konzeptpapier <strong>2011</strong> Stand: Endfassung Seite 47