LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.V.
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<strong>LANDESFEUERWEHRVERBAND</strong><br />
<strong>NIEDERSACHSEN</strong> e.V.<br />
- Spitzenverband der Feuerwehren in Niedersachsen -<br />
®<br />
2012/77 - LFV-Bekanntmachung<br />
Verteiler:<br />
- Vorsitzende der LFV-Mitgliedsverbände<br />
- LFV-Vorstand<br />
- Landesgruppen BF / WF<br />
- AK FF (StBM in Städten mit BF)<br />
- Vors. des LFV-FA „Technik“<br />
- Vors. des LFV-FA „VBuU“<br />
11. September 2012<br />
nachrichtlich:<br />
- RBM/KBM, die nicht Vors. eines LFV-Mitgliedsverbandes sind<br />
- LR / Bezirkspressewarte<br />
Normen für die Feuerwehr<br />
hier: Normen im September 2012<br />
Liebe Kameradinnen und Kameraden,<br />
die nachfolgenden Informationen zu Neuerscheinungen des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW),<br />
die uns vom Deutschen Institut für Normung e. V. mitgeteilt wurden, übersenden wir Ihnen mit der Bitte um<br />
Kenntnisnahme:<br />
DIN 14060<br />
Feuerwehrwesen - Mulde<br />
Diese Norm gilt für Mulden, die auf Feuerwehrfahrzeugen mitgeführt werden und der Feuerwehr dazu<br />
dienen, auf Einsatzstellen zum Beispiel Brandschutt wegzuräumen oder Flüssigkeiten aufzufangen. Die<br />
Norm legt deren Maße, Bezeichnung, Werkstoffe, Ausführung, Höchstmasse und Kennzeichnung fest.<br />
Die Überarbeitung der Normausgabe Dezember 1980 wurde notwendig, um maßliche Änderungen<br />
vorzunehmen und die Werkstoff-Normverweisungen dem aktuellen Stand anzupassen. Bei den Beratungen<br />
im Arbeitsausschuss wurde deutlich, dass eine Mulde mit größerem Fassungsvermögen zu schwer und<br />
unhandlich wird. Weiterhin besteht nur wenig Bedarf an Mulden aus nicht funkenreißendem Werkstoff sowie<br />
aus Edelstahl. Deshalb ist eine Normung von Mulden aus derartigen Werkstoffen derzeit nicht erforderlich.<br />
Gegenüber DIN 14060:1980-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />
1) Griff-Innenmaß auf 60 mm festgelegt;<br />
2) Werkstoff-Normverweisungen dem aktuellen Stand angepasst;<br />
3) Anforderung an die Kennzeichnung überarbeitet;<br />
4) alle normativen Verweisungen angepasst, dabei DIN 668, DIN 1541, DIN 1623-1, DIN 7168-1<br />
sowie DIN 17100 gestrichen und hierfür DIN EN 10025-2, DIN EN 10130, DIN EN 10278 sowie DIN ISO<br />
2768-1 aufgenommen;<br />
5) Norminhalt redaktionell überarbeitet.<br />
Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-09 AA "Sonstige Ausrüstung - Spiegelausschuss zu CEN/TC<br />
192/WG 5" im DIN zuständig.<br />
Bertastraße 5<br />
30159 Hannover<br />
Telefon: 0511/888 112<br />
Telefax: 0511/886 112<br />
Internet: www.lfv-nds.de<br />
eMail: lfv-nds@t-online.de<br />
1
DIN 14230<br />
Unterirdische Löschwasserbehälter<br />
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss "Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten"<br />
(NA 031-03-05 AA) des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN erarbeitet. In dieser<br />
Norm sind Anforderungen an künstlich angelegte überdeckte Löschwasser-Vorratsräume mit Löschwasserentnahmestelle<br />
festgelegt. Außerdem sind in dieser Norm neben den Anforderungen zur Form und zur Auslegung<br />
der Löschwasserbehälter auch Regelungen zur Löschwasserentnahmestelle getroffen worden.<br />
DIN 14462<br />
Löschwassereinrichtungen – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung<br />
von Wandhydrantenanlagen sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten<br />
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss "Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten"<br />
(NA 031-03-05 AA) des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN erarbeitet. Diese Norm<br />
richtet sich an Planer, Hersteller, Inbetriebnehmer und Instandhalter von Wandhydrantenanlagen, einschließlich<br />
einer Löschwasserübergabestelle nach DIN 1988-600, Löschwasseranlagen mit Nichttrinkwasser,<br />
Löschwasseranlagen "trocken" sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten, die sich in nicht-öffentlichen<br />
Bereichen befinden.<br />
Im Hinblick auf die Neugestaltung der Normenreihe DIN 1988 und EN 806 wurden wesentliche Abschnitte<br />
neu strukturiert und Begriffe vereinheitlicht. Zur Erfüllung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung wird<br />
berücksichtigt, dass Wandhydranten des Typs F nicht ohne geeignete Sicherungseinrichtung an die Trinkwasser-Installation<br />
angeschlossen werden dürfen. Außerdem wurden Planungsvorgaben, die bislang in einzelnen<br />
Produktnormen der Normenreihe DIN 14461 und DIN 14463 enthalten waren, mit in diese Norm überführt.<br />
Die Planungsgrundlagen werden bei der nächsten Überarbeitung der betreffenden Produktnormen aus<br />
diesen Normen herausgenommen.<br />
Feuerlösch- und Löschwasseranlagen sind Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes und keine des<br />
häuslichen Gebrauchs (siehe DIN EN 1717). Sie dienen der Rettung und dem Schutz von Personen und der<br />
Brandbekämpfung. Sie führen in ihren Leitungssystemen Trink- oder Nichttrinkwasser. Bei unmittelbarem<br />
Anschluss an das Trinkwassernetz unterliegen sie besonderen hygienischen Anforderungen, um die Qualitätseinbuße<br />
des Trinkwassers zu vermeiden.<br />
Wandhydranten (siehe DIN EN 671-1 und DIN EN 671-2) beziehungsweise Überflur- und Unterflurhydranten<br />
(siehe DIN EN 14384 und DIN EN 14339) sind Bauprodukte nach der Europäischen Bauproduktenrichtlinie<br />
89/106/EWG und unterliegen besonderen Anforderungen, die in dieser Norm berücksichtigt werden.<br />
DIN 14462<br />
Beiblatt 1<br />
Löschwassereinrichtungen – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung<br />
von Wandhydrantenanlagen sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten;<br />
Beiblatt 1: Druckregelarmaturen<br />
Dieses Beiblatt enthält zusätzliche Informationen zu DIN 14462:2012-09 "Löschwassereinrichtungen - Planung,<br />
Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten"<br />
zum Einsatz von Druckregelarmaturen und deren Wartung.<br />
DIN 14463-3 Löschwasseranlagen – Fernbetätigte Füll- und Entleerungsstationen – Teil 3:<br />
Be- und Entlüftungsventile PN 16 für Löschwasserleitungen<br />
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss "Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten"<br />
(NA 031-03-05 AA) des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN erarbeitet. Diese Norm<br />
gilt für Be- und Entlüftungsventile in Löschwasseranlagen "trocken" oder "nass/trocken" nach DIN 1988-600<br />
und DIN 14462. Die Norm gilt nicht für Entlüftungsventile beziehungsweise Luftabscheider zum Einsatz in<br />
geschlossenen Heizungssystemen. Die Norm gilt ebenfalls nicht für Bauteile in erdverlegten Wasserversorgungssystemen<br />
nach DIN EN 805 beziehungsweise DVGW-Arbeitsblatt W 400.<br />
2
DIN 14464<br />
Direktanschlussstationen für Sprinkleranlagen und Löschanlagen mit<br />
offenen Düsen- Anforderungen und Prüfung<br />
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss "Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten"<br />
(NA 031-03-05 AA) des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN erarbeitet. Diese Norm<br />
wurde im Einvernehmen mit dem Arbeitsausschuss NA 031-03-03 AA "Wasserlöschanlagen und Bauteile"<br />
des FNFW und dem DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. aufgestellt.<br />
Es ist vorgesehen, diese Norm als technische Regel in das Regelwerk Wasser des DVGW einzubeziehen.<br />
Bei der Installation von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen an die öffentliche Trinkwasserversorgung gelten<br />
die Anforderungen der DIN 1988-600. Der Einsatz von Direktanschlussstationen nach dieser Norm sollte<br />
einerseits die Belange des Brandschutzes und andererseits die Belange der Trinkwasserhygiene berücksichtigen.<br />
Normen für Bauteile für Sprinkler- und Sprühwasseranlagen werden im CEN/TC 191 "Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen"<br />
als Normenreihe EN 12259 erarbeitet.<br />
DIN 14530-8 Löschfahrzeuge – Teil 8: Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS für den<br />
Katastrophenschutz<br />
Der Norminhalt basiert auf dem Pflichtenheft "LF-KatS" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />
(BBK) vom 2008-03-20. Beim Löschgruppenfahrzeug LF-KatS handelt es sich um ein Löschfahrzeug<br />
vorrangig für den Katastrophenschutz mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-<br />
Kreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen<br />
Beladung für eine Gruppe. Das Fahrzeug dient überwiegend zur Brandbekämpfung, zum<br />
Fördern von Wasser - auch über lange Wegstrecken - und zum Durchführen einfacher technischer Hilfeleistungen<br />
kleineren Umfangs. Es bildet mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit. Seine Besatzung<br />
besteht aus einer Gruppe (1/8).<br />
Dieses neue Löschfahrzeug des Bundes erfüllt folgende Rahmenbedingungen:<br />
− Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung und Löschwassertank;<br />
− Wasserförderung, auch über lange Wegstrecken;<br />
− Unterstützung von kommunalen Feuerwehren und Landeseinheiten bei größeren Schadenslagen;<br />
− Integrierbarkeit in die vor Ort bestehenden Feuerwehrstrukturen;<br />
− autarke Einsetzbarkeit.<br />
Die Änderung der Fahrzeugbezeichnung von Löschgruppenfahrzeug LF-KatS für den Katastrophenschutz in<br />
Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS für den Katastrophenschutz wurde vorgenommen, weil die bundesweite<br />
Einführung des digitalen BOS-Funks eine einheitliche und verbindliche Bezeichnung von Fahrzeugen der<br />
Feuerwehren, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes verlangt.<br />
Bei jedem Verbindungsaufbau wird ein Datensatz, die sogenannte operativ-taktische Adresse (OPTA), der<br />
Funkteilnehmer auf den Displays der Funkgeräte im Klartext angezeigt. Das Digitalfunksystem erfordert somit,<br />
dass jeder Teilnehmer/jedes digitale Endgerät eine eigene eindeutige Adresse besitzt und damit jedes<br />
Gerät eindeutig identifizierbar ist. Dies setzt konsequenterweise eine einheitliche Systematik bei der Bezeichnung<br />
von Feuerwehrfahrzeugen und Fahrzeugen des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes voraus.<br />
Die Vergabe von einheitlichen Adressen für Funkgeräte ist nach Vorgabe durch die BDBOS mit der "Richtlinie<br />
für die operativ-taktische Adresse (OPTA) im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben"<br />
des Ausschusses für Informations- und Kommunikationswesen des Arbeitskreises V bundesweit<br />
als notwendiger technischer Standard beschlossen und den Ländern zur Einführung empfohlen worden.<br />
Mit der Änderung der Fahrzeugkurzbezeichnung in LF 20 KatS wird der vereinbarten Systematik der Löschfahrzeugbenennung<br />
mit dem Nennförderstrom der eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe Rechnung getragen.<br />
Gegenüber der Vorgängerausgabe August 2010 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />
a) Änderung der Fahrzeugbezeichnung von Löschgruppenfahrzeug LF-KatS für den Katastrophenschutz<br />
in Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS für den Katastrophenschutz;<br />
b) in der feuerwehrtechnischen Beladung nach Tabelle 1 die Feuerwehraxt aufgenommen;<br />
c) Dokument redaktionell überarbeitet.<br />
Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-06 AA "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge -<br />
Löschfahrzeuge - Spiegelausschuss zu CEN/TC 192/WG 3" im DIN zuständig.<br />
3
DIN 14530-24 Löschfahrzeuge – Teil 24: Kleinlöschfahrzeug KLF<br />
Das Kleinlöschfahrzeug KLF ist ein Löschfahrzeug mit mindestens einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 nach<br />
DIN EN 14466, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren<br />
Wassermenge von mindestens 500 l und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8). Die<br />
Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5).<br />
Das Fahrzeug dient überwiegend zur Brandbekämpfung und bildet mit der zur Gruppe ergänzten Besatzung<br />
eine selbstständige taktische Einheit. Die maximal zulässige Länge beträgt 6 000 mm, die maximal zulässige<br />
Breite beträgt 2 300 mm und die maximal zulässige Höhe beträgt 2 600 mm.<br />
Die zulässige Gesamtmasse des KLF ist auf 4 750 kg begrenzt. Für das Fahrzeug wird ein handelsüblicher<br />
Kastenwagen oder ein handelsübliches Fahrgestell mit Doppelkabine verwendet und als Antriebsart ist vorrangig<br />
Straßenantrieb (Str) zu wählen. Die Höchstgeschwindigkeit des KLF beträgt aus Fahrsicherheitsgründen<br />
100 km/h.<br />
Die Überarbeitung von DIN 14530-24:2004-11 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten<br />
Gegebenheiten bei den Fahrerlaubnissen anzupassen. Hierzu wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />
a) Begriff Kleinlöschfahrzeug KLF überarbeitet;<br />
b) zulässige Gesamtmasse auf 4 750 kg erhöht;<br />
c) Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt;<br />
d) Inhalt des Löschwasserbehälters auf mindestens 500 l erhöht;<br />
e) Tragkraftspritze geändert, dabei PFPN 10-1000 aufgenommen und die Anforderungen erweitert;<br />
f) bei der Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe das Mehrzweckstrahlrohr durch das Hohlstrahlrohr<br />
ersetzt;<br />
g) feuerwehrtechnische Beladung in Tabelle 1 vollständig überarbeitet, bei den Schläuchen und Armaturen an<br />
das TSF-W und bei der übrigen Beladung an das TSF angepasst;<br />
h) alle normativen Verweisungen angepasst, dabei E DIN 14011-7, E DIN 14011-9, DIN 14365-1, DIN 14367,<br />
E DIN 14502-2:2004-04, DIN 14811-1, E DIN 70020-2, DIN EN 1846-2:2002-03 sowie E DIN EN 14466<br />
gestrichen und hierfür DIN 14011, E DIN 14502-2, DIN 14811, DIN 74051-1, DIN V 74051-10, DIN 74058,<br />
DIN EN 1846-2:2010-01, DIN EN 14466, DIN EN 15182-2 aufgenommen;<br />
i) Norminhalt einschließlich Literaturhinweise redaktionell überarbeitet.<br />
Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-06 AA "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge -<br />
Löschfahrzeuge - Spiegelausschuss zu CEN/TC 192/WG 3" im DIN zuständig.<br />
DIN 14530-25 Löschfahrzeuge – Teil 25: Mittleres Löschfahrzeug MLF<br />
Das Mittlere Löschfahrzeug MLF ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe,<br />
einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung,<br />
einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), dessen Besatzung<br />
aus einer Staffel (1/5) besteht, überwiegend zur Brandbekämpfung dient und mit der zur Gruppe ergänzten<br />
Besatzung eine selbstständige taktische Einheit bildet.<br />
Das MLF ist konzeptionell zwischen dem TSF-W und dem LF 10 angesiedelt, hat im Regelfall eine maximale<br />
Gesamtmasse von 7,5 t und schließt die Lücke zwischen diesen beiden etablierten Löschfahrzeugen. Während<br />
der Einspruchsberatung zum Norm-Entwurf E DIN 14530-17:2005-09 (TSF-W) hat sich durch die eingegangenen<br />
Einsprüche ein entsprechender Normungsbedarf ergeben. Nach einer sehr intensiven Grundsatzdiskussion<br />
in den Gremien des DIN-FNFW zum gesamten Feuerwehrfahrzeugkonzept der "kleineren" Löschfahrzeuge,<br />
beginnend beim KLF (Kleinlöschfahrzeug) und endend beim LF 10 beziehungsweise HLF 10,<br />
wurde der Erarbeitungsbeschluss für dieses Norm-Löschfahrzeug gefasst. Dabei wurden folgende Eckpunkte<br />
für das Fahrzeug zu Grunde gelegt, deren entsprechende Anforderungen diese Norm festlegt:<br />
− Ausrichtung der Konzeption auf ein LKW-Fahrgestell;<br />
− im Regelfall maximale Gesamtmasse 7,5 t (Klasse L (leicht) nach DIN EN 1846-2);<br />
− vorrangig Straßenantrieb;<br />
− Staffelkabine;<br />
− Gruppenbeladung;<br />
− Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von mindestens 600 l;<br />
− fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe EN 1028-1-FPN 10-1000.<br />
4
Die Änderung der Fahrzeugbezeichnung von ehemals Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 in Mittleres Löschfahrzeug<br />
MLF wurde vorgenommen, weil die bundesweite Einführung des digitalen BOS-Funks eine einheitliche<br />
und verbindliche Bezeichnung von Fahrzeugen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes<br />
verlangt.<br />
Bei jedem Verbindungsaufbau wird ein Datensatz, die sogenannte operativ-taktische Adresse (OPTA), der<br />
Funkteilnehmer auf den Displays der Funkgeräte im Klartext angezeigt. Das Digitalfunksystem erfordert somit,<br />
dass jeder Teilnehmer/jedes digitale Endgerät eine eigene eindeutige Adresse besitzt und damit jedes<br />
Gerät eindeutig identifizierbar ist. Dies setzt konsequenterweise eine einheitliche Systematik bei der Bezeichnung<br />
von Feuerwehrfahrzeugen und Fahrzeugen des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes voraus.<br />
Die Vergabe von einheitlichen Adressen für Funkgeräte ist nach Vorgabe durch die BDBOS mit der "Richtlinie<br />
für die operativ-taktische Adresse (OPTA) im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben"<br />
des Ausschusses für Informations- und Kommunikationswesen des Arbeitskreises V der Innenminsterkonferenz<br />
(IMK) bundesweit als notwendiger technischer Standard beschlossen und den Ländern zur<br />
Einführung empfohlen worden.<br />
Mit der Änderung der Fahrzeugbezeichnung von Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 in Mittleres Löschfahrzeug<br />
MLF wird auch der besseren Sprechbarkeit der neuen Fahrzeugbenennung Rechnung getragen. Im Rahmen<br />
der vorhandenen Raum- und Massenreserven können neben der Beladung Sonderausstattungen vorgesehen<br />
werden, sofern sie dem Stand der Technik entsprechen. Gegenüber der Vorgängerausgabe April 2008 wurden<br />
folgende Änderungen vorgenommen:<br />
a) Änderung der Fahrzeugbezeichnung von Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 in Mittleres Löschfahrzeug MLF;<br />
b) Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse auf 8500 kg bei festgelegten Kriterien auf Wunsch des Bestellers;<br />
c) feuerwehrtechnische Standardbeladung nach Tabelle 1 vollständig überarbeitet und an die aktuellen<br />
Löschfahrzeugnormen angepasst;<br />
d) Tabelle 2 mit der Zusatzbeladung gelöscht und durch Verweis auf DIN 14800-18 (einschließlich Beiblätter)<br />
ersetzt;<br />
e) alle normativen Verweisungen angepasst, dabei DIN V 14011, DIN 14330-1, DIN 14330-2 sowie DIN EN<br />
1846-2:2002-03 gestrichen und DIN 14011, DIN 14330, DIN 14502-3, DIN EN 1846-2:2010-01<br />
aufgenommen;<br />
f) Norminhalt einschließlich Literaturhinweise redaktionell überarbeitet.<br />
Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-06 AA "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge -<br />
Löschfahrzeuge - Spiegelausschuss zu CEN/TC 192/WG 3" im DIN zuständig.<br />
DIN 14676<br />
Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit<br />
wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung<br />
Für diese Norm ist der FNFW-Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" im<br />
DIN zuständig. Diese Norm legt Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung<br />
von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit<br />
wohnungsähnlicher Nutzung fest. Diese Norm gibt Empfehlungen für den Nachweis der Kompetenz von<br />
Dienstleistungserbringern, die die Planung, den Einbau und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern<br />
durchführen.<br />
Rauchwarnmelder im Sinne dieser Norm können als Einzelrauchwarnmelder miteinander vernetzt und/oder<br />
an einer Warneinrichtung betrieben werden. Sie dürfen jedoch nicht auf eine Brandmeldeanlage nach DIN<br />
14675 und DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) aufgeschaltet beziehungsweise als Ersatz für eine in Sonderbauvorschriften<br />
oder Baugenehmigungsverfahren geforderte Brandmeldeanlage verwendet werden. Diese Norm<br />
gilt nicht für Räume und bauliche Anlagen, in denen eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 und DIN VDE<br />
0833-2 (VDE 0833-2) bauaufsichtlich gefordert ist.<br />
Diese Norm richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und am Bau beteiligte Personen,<br />
insbesondere Sachverständige, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Architekten, Errichter,<br />
Dienstleistungserbringer der Immobilienwirtschaft, Bauherren, Eigentümer und Bewohner. Der Einsatz<br />
von Rauchwarnmeldern im Sinne dieser Norm dient der frühzeitigen Warnung von anwesenden Personen vor<br />
Brandrauch und Bränden, so dass diese Personen auf das Gefahrenereignis angemessen reagieren können.<br />
Rauchwarnmelder sind nicht Bestandteil einer Brandmeldeanlage. Sie dienen daher nicht der Alarmierung<br />
einer hilfeleistenden Stelle (zum Beispiel Feuerwehr) oder der automatischen Weiterleitung der Warnung an<br />
die Feuerwehr.<br />
5
DIN 14826-2 Fahrbare Schlauchhaspeln – Teil 2: Einpersonen-Haspel,<br />
Anschlussmaße, Anforderungen<br />
Die Norm gilt für fahrbare Schlauchhaspeln der Feuerwehr, die von einer Person bedient werden können<br />
(Einpersonen-Haspel) und zum Transport und zum Verlegen von Schlauchleitungen, bestehend aus Druckschläuchen<br />
nach DIN 14811, dienen. Die Haspel kann mittels einer Aufprotzvorrichtung an geeigneten Feuerwehrfahrzeugen<br />
mitgeführt werden.<br />
Das Fahrgestell der Haspel kann auch zur Aufnahme anderer feuerwehrtechnischer Ausrüstungen geeignet<br />
sein, zum Beispiel von Schlauchträgern mit Schlauchtragekörben, Geräteträgern für Ölbindemittelstreuer<br />
und/oder Löschgeräten. Es ist technisch nicht lösbar, eine Einpersonen-Haspel (EPH) zu normen, die allen<br />
Gegebenheiten jeglicher Fahrzeugaufbauten und Anbringungsarten gerecht wird. Bei der Überarbeitung dieser<br />
Norm stand deshalb im Vordergrund, die Norm so zu gestalten, dass es möglich sein muss, mindestens<br />
eine genormte Einpersonen-Haspel (EPH) mittig an jedem Fahrzeugheck (genormter Feuerwehrfahrzeuge)<br />
anzubringen (aufzuprotzen) und hierbei alle normgerechten Einpersonen-Haspeln unterschiedlicher Hersteller<br />
verwenden zu können.<br />
Wenn mehr als eine Haspel am Fahrzeugheck angebracht wird, sind diese nicht mehr zwingend austauschbar,<br />
da dann fahrzeug- und haspelspezifische Gegebenheiten angepasst werden müssen. Hiermit bindet sich<br />
der Anwender an eine dem Fahrzeug angepasste Haspel. Gegenüber DIN 14826-2:1999-01 wurden folgende<br />
Änderungen vorgenommen:<br />
a) Konturmaße und Maß 380 mm bei der Aufprotzvorrichtung in der Haspel-Seitenansicht neu aufgenommen;<br />
b) Aufprotzvorrichtung im Bild 3 neu bemaßt;<br />
c) Auslegung der Aufprotzvorrichtung auf eine Aufprotzmasse von 200 kg pro Haspel geändert;<br />
d) Hinweis über deutlich sichtbare Anbringung der maximalen Aufprotzmasse auf den Aufprotzvorrichtungen<br />
und Anforderung der vollständigen Einklappbarkeit der Aufprotzarme aufgenommen;<br />
e) Anforderungen an die Wickelvorrichtung und die Farbgebung überarbeitet;<br />
f) Anforderungen an zusätzliche Anbauteile aufgenommen;<br />
g) Anforderung bei der Aufprotzsicherung aufgenommen, dass der Bediener die ordnungsgemäße<br />
Verriegelung eindeutig überprüfen kann;<br />
h) Inhalt redaktionell überarbeitet, dabei unter anderem in den normativen Verweisungen DIN 14011-7,<br />
DIN 14811-1 und DIN 14829 gestrichen sowie DIN 14011 und DIN 14811 aufgenommen.<br />
Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-09 AA "Sonstige Ausrüstung - Spiegelausschuss zu CEN/TC<br />
192/WG 5" im DIN zuständig.<br />
DIN EN 13204<br />
Doppelt wirkende hydraulische Rettungsgeräte für die Feuerwehr und<br />
Rettungsdienste – Sicherheits – und Leistungsanforderungen;<br />
Deutsche Fassung EN 13204:2004+A1:2012<br />
Diese Europäische Norm spezifiziert Sicherheits- und Mindestleistungsanforderungen sowie Prüfverfahren für<br />
doppelt wirkende hydraulische Rettungsgeräte für die Feuerwehr und Rettungsdienste, um als harmonisierte<br />
Norm ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)<br />
nach der neuen Konzeption bereitzustellen.<br />
Hydraulische Rettungsgeräte sind Geräte, die von den Feuerwehren und Rettungsdiensten im Wesentlichen<br />
für das Durchtrennen, Spreizen oder Auseinanderziehen von Teilen von Kraftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen<br />
und Flugzeugen, die in Unfälle verwickelt sind, eingesetzt werden. Das Einsatzziel ist, Unfallopfer zu<br />
befreien oder einen Arbeitsraum für die medizinischen Rettungsdienste so schnell als möglich zu schaffen.<br />
Die Änderung der Vorgängerausgabe DIN EN 13204:2005-03 wurde aus folgenden Gründen notwendig: Die<br />
Überarbeitung der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG und deren Ersatz durch 2006/42/EG erfordert die Änderung<br />
der veröffentlichten Europäischen Normen, die im Amtsblatt der Europäischen Union unter dieser Richtlinie<br />
zitiert werden. Wenn keine Änderung vorgenommen wird, dann würde die jeweilige Norm mit einem Anhang<br />
Z aktualisiert, der angibt, dass die Norm NICHT den Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie<br />
2006/42/EG entspricht. Dieses würde dazu führen, dass die Norm aus dem Amtsblatt der Europäischen Union<br />
gestrichen würde und somit nicht mehr als harmonisierte Norm gilt.<br />
Weil aus unterschiedlichen Gründen keine Änderung der veröffentlichten Europäischen Norm EN 13204:2004<br />
erfolgte, wurde die Norm aus dem Amtsblatt der Europäischen Union in Bezug zur EG-Maschinenrichtlinie<br />
2006/42/EG gestrichen. Um der Europäischen Norm EN 13204 wieder den Status einer harmonisierten Norm<br />
zu geben, wurde der Norminhalt sorgfältig hinsichtlich der Übereinstimmung mit der EU-Maschinenrichtlinie<br />
2006/42/EG überprüft, und es wurde festgestellt, dass die Vorgängerausgabe EN 13204:2004 den meisten<br />
Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht.<br />
6
Deshalb hat CEN/TC 192 beschlossen, das Einstufige Annahmeverfahren (UAP) durchzuführen, bei dem nur<br />
wenige technische Änderungen gegenüber DIN EN 13204:2005-03 vorgenommen wurden:<br />
a) Kennzeichnung hinsichtlich der notwendigen Herstellerangaben überarbeitet;<br />
b) in der Benutzerinformation Angaben zur Geräusch- und Schwingungsemission sowie zu Ersatzteilen<br />
aufgenommen;<br />
c) in der Erklärung zur Geräuschemission nach Anhang B den Wert des A-bewerteten Schalldruckpegels von<br />
85 dB auf 80 dB reduziert;<br />
d) Korrekturen einiger Verweisungen vorgenommen;<br />
e) Anhang ZA geändert, um den Zusammenhang mit den grundlegenden Anforderungen der umgestalteten<br />
EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG herzustellen;<br />
f) Inhalt redaktionell überarbeitet; dabei in den normativen Verweisungen EN 854 und EN ISO 3744<br />
aufgenommen.<br />
Vom NA 031-04-10 AA "Rettungsgeräte - Spiegelausschuss zu CEN/TC 192/WG 7" im FNFW wurde mit der<br />
DIN-Spezifikation DIN SPEC 14752 ein Fachbericht erarbeitet, um anhand von Beispielen hydraulische<br />
Schneidgeräte der Feuerwehr und Rettungsdienste nach DIN EN 13204 in ihrer Klassifizierung und Leistungsfähigkeit<br />
besser miteinander vergleichen zu können. Enthalten ist dort eine alternative Vergleichsmöglichkeit<br />
nach amerikanischer Norm ANSI/NFPA 1936:2010, Standard on Powered Rescue Tools, die eine<br />
Differenzierung der Schneidfähigkeitsangaben nach den unterschiedlichen Stahlprofilen enthält. Dies ermöglicht<br />
einen individuelleren Gerätevergleich, da sich die Klassifizierung nach DIN EN 13204 an der leistungsschwächsten<br />
Stahlprofil-Schneidfähigkeit orientiert.<br />
Die DIN SPEC 14752 soll bei der nächsten Überarbeitung von DIN EN 13204 berücksichtigt werden. Insbesondere<br />
die aus deutscher Sicht vorteilhafte Differenzierung der Schneidfähigkeitsangaben nach den unterschiedlichen<br />
Stahlprofilen analog der amerikanischen Norm ANSI/NFPA 1936: 2010, Standard on Powered<br />
Rescue Tools wird dabei von Deutschland angeregt.<br />
Diese Europäische Norm wurde von der europäischen Arbeitsgruppe CEN/TC 192/WG 7 "Hydraulische Rettungsgeräte"<br />
(Sekretariat NEN, Niederlande) im Technischen Komitee CEN/TC 192 "Ausrüstung für die Feuerwehr"<br />
(Sekretariat BSI, Großbritannien) erarbeitet. Die Mitarbeit des DIN beim Europäischen Komitee für<br />
Normung (CEN) wird für den Bereich der Arbeitsgruppe CEN/TC 192/WG 7 "Hydraulische Rettungsgeräte"<br />
über den Arbeitsausschuss NA 031-04-10 AA "Rettungsgeräte - Spiegelausschuss zu CEN/TC 192/WG 7" im<br />
Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) wahrgenommen.<br />
DIN EN 16471<br />
Feuerwehrhelme – Helme für Wald- und Flächenbrandbekämpfung;<br />
Deutsche Fassung prEN 16471:2012<br />
Dieser europäische Norm-Entwurf legt Mindestanforderungen an Feuerwehrhelme fest, die den oberen Kopfbereich<br />
während der Brandbekämpfung in freiem Gelände hauptsächlich gegen die Wirkungen von Stößen,<br />
Durchdringungen, Hitze und Flammen schützen.<br />
Mit DIN EN 443 existiert eine Norm über Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen<br />
baulichen Anlagen.<br />
Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 031-04-03 AA "Persönliche Schutzausrüstung für die Feuerwehr<br />
- Spiegelausschuss zu CEN/TC 158/WG 3" im DIN zuständig.<br />
DIN EN 16473<br />
Feuerwehrhelme – Helme für technische Rettung;<br />
Deutsche Fassung prEN 16473:2012<br />
Helme nach diesem europäischen Norm-Entwurf sollen die obere Kopfhälfte während der Durchführung technischer<br />
Hilfeleistungen und damit verbundener Aktivitäten vor allem gegen die Auswirkungen von mechanischen<br />
Gefährdungen, wie Anstoßen und Durchdringung, Beflammung, elektrischen und chemischen Gefahren<br />
schützen.<br />
Technische Rettung beinhaltet die Arbeit in Umgebungen und Bedingungen mit Einsatz-Szenarien wie zum<br />
Beispiel (nicht beschränkt auf diese) Verkehrsunfällen, Arbeiten in und um eingestürzten Gebäudestrukturen<br />
sowie oft für längere Zeit nach Naturkatastrophen (Hochwasser, Erdbeben und so weiter). Anforderungen an<br />
die Kennzeichnung und durch den Hersteller anzugebende Informationen sind enthalten.<br />
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Helme für die Nutzung während der Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen Bauwerken oder in freiem<br />
Gelände sind nicht Gegenstand dieses Norm-Entwurfs; hierfür gilt DIN EN 443 beziehungsweise DIN EN<br />
16471 (zurzeit Normungsvorhaben).<br />
Helme für den Einsatz in der Wasserrettung mit Handwerkzeug sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses europäischen<br />
Norm-Entwurfs. Schutz von Gesicht, Augen, Ohren und Hals kann durch zusätzliche Persönliche<br />
Schutzausrüstung (PSA) erreicht werden, die jedoch nicht von diesem Norm-Entwurf abgedeckt ist.<br />
Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 031-04-03 AA "Persönliche Schutzausrüstung für die Feuerwehr<br />
- Spiegelausschuss zu CEN/TC 158/WG 3" im DIN zuständig.<br />
Die vollständige Fassung der benannten Norm-Entwürfe und Normen kann bezogen werden bei:<br />
Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, Tel.: (030) 2601-2260, Fax: (030) 2601-1260, eMail: info@beuth.de<br />
Das Entgelt für den Bezug der betreffenden Norm-Entwürfe und Normen gestaltet sich wie folgt:<br />
DIN 14060: Download: 38,20 EUR Versand: 39,00 EUR<br />
DIN 14230: Download: 44,70 EUR Versand: 45,60 EUR<br />
DIN 14462: Download: 107,10 EUR Versand: 109,20 EUR<br />
DIN 14462: Download: 31,50 EUR Versand: 32,10 EUR<br />
Beiblatt 1<br />
DIN 14463-3: Download: 44,70 EUR Versand: 45,60 EUR<br />
DIN 14464: Download: 70,70 EUR Versand: 72,00 EUR<br />
DIN 14530-8: Download: 64,10 EUR Versand: 65,30 EUR<br />
DIN 14530-24: Download: 51,40 EUR Versand: 52,40 EUR<br />
DIN 14530-25: Download: 57,80 EUR Versand: 58,90 EUR<br />
DIN 14676: Download: 83,50 EUR Versand: 85,20 EUR<br />
DIN 14826-2: Download: 51,40 EUR Versand: 52,40 EUR<br />
DIN EN 13204: Download: 117,40 EUR Versand: 119,70 EUR<br />
DIN EN 16471: Download: 77,40 EUR Versand: 78,90 EUR<br />
DIN EN 16473: Download: 77,40 EUR Versand: 78,90 EUR<br />
Um Weiterleitung der vorliegenden Informationen an interessierte Kameradinnen und Kameraden wird<br />
gebeten.<br />
Mit kameradschaftlichen Grüßen<br />
Im Auftrage<br />
gez. Maik Buchheister<br />
(LFV-Referent)<br />
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