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LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.V.

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<strong>LANDESFEUERWEHRVERBAND</strong><br />

<strong>NIEDERSACHSEN</strong> e.V.<br />

- Spitzenverband der Feuerwehren in Niedersachsen -<br />

®<br />

2012/77 - LFV-Bekanntmachung<br />

Verteiler:<br />

- Vorsitzende der LFV-Mitgliedsverbände<br />

- LFV-Vorstand<br />

- Landesgruppen BF / WF<br />

- AK FF (StBM in Städten mit BF)<br />

- Vors. des LFV-FA „Technik“<br />

- Vors. des LFV-FA „VBuU“<br />

11. September 2012<br />

nachrichtlich:<br />

- RBM/KBM, die nicht Vors. eines LFV-Mitgliedsverbandes sind<br />

- LR / Bezirkspressewarte<br />

Normen für die Feuerwehr<br />

hier: Normen im September 2012<br />

Liebe Kameradinnen und Kameraden,<br />

die nachfolgenden Informationen zu Neuerscheinungen des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW),<br />

die uns vom Deutschen Institut für Normung e. V. mitgeteilt wurden, übersenden wir Ihnen mit der Bitte um<br />

Kenntnisnahme:<br />

DIN 14060<br />

Feuerwehrwesen - Mulde<br />

Diese Norm gilt für Mulden, die auf Feuerwehrfahrzeugen mitgeführt werden und der Feuerwehr dazu<br />

dienen, auf Einsatzstellen zum Beispiel Brandschutt wegzuräumen oder Flüssigkeiten aufzufangen. Die<br />

Norm legt deren Maße, Bezeichnung, Werkstoffe, Ausführung, Höchstmasse und Kennzeichnung fest.<br />

Die Überarbeitung der Normausgabe Dezember 1980 wurde notwendig, um maßliche Änderungen<br />

vorzunehmen und die Werkstoff-Normverweisungen dem aktuellen Stand anzupassen. Bei den Beratungen<br />

im Arbeitsausschuss wurde deutlich, dass eine Mulde mit größerem Fassungsvermögen zu schwer und<br />

unhandlich wird. Weiterhin besteht nur wenig Bedarf an Mulden aus nicht funkenreißendem Werkstoff sowie<br />

aus Edelstahl. Deshalb ist eine Normung von Mulden aus derartigen Werkstoffen derzeit nicht erforderlich.<br />

Gegenüber DIN 14060:1980-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />

1) Griff-Innenmaß auf 60 mm festgelegt;<br />

2) Werkstoff-Normverweisungen dem aktuellen Stand angepasst;<br />

3) Anforderung an die Kennzeichnung überarbeitet;<br />

4) alle normativen Verweisungen angepasst, dabei DIN 668, DIN 1541, DIN 1623-1, DIN 7168-1<br />

sowie DIN 17100 gestrichen und hierfür DIN EN 10025-2, DIN EN 10130, DIN EN 10278 sowie DIN ISO<br />

2768-1 aufgenommen;<br />

5) Norminhalt redaktionell überarbeitet.<br />

Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-09 AA "Sonstige Ausrüstung - Spiegelausschuss zu CEN/TC<br />

192/WG 5" im DIN zuständig.<br />

Bertastraße 5<br />

30159 Hannover<br />

Telefon: 0511/888 112<br />

Telefax: 0511/886 112<br />

Internet: www.lfv-nds.de<br />

eMail: lfv-nds@t-online.de<br />

1


DIN 14230<br />

Unterirdische Löschwasserbehälter<br />

Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss "Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten"<br />

(NA 031-03-05 AA) des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN erarbeitet. In dieser<br />

Norm sind Anforderungen an künstlich angelegte überdeckte Löschwasser-Vorratsräume mit Löschwasserentnahmestelle<br />

festgelegt. Außerdem sind in dieser Norm neben den Anforderungen zur Form und zur Auslegung<br />

der Löschwasserbehälter auch Regelungen zur Löschwasserentnahmestelle getroffen worden.<br />

DIN 14462<br />

Löschwassereinrichtungen – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung<br />

von Wandhydrantenanlagen sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten<br />

Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss "Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten"<br />

(NA 031-03-05 AA) des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN erarbeitet. Diese Norm<br />

richtet sich an Planer, Hersteller, Inbetriebnehmer und Instandhalter von Wandhydrantenanlagen, einschließlich<br />

einer Löschwasserübergabestelle nach DIN 1988-600, Löschwasseranlagen mit Nichttrinkwasser,<br />

Löschwasseranlagen "trocken" sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten, die sich in nicht-öffentlichen<br />

Bereichen befinden.<br />

Im Hinblick auf die Neugestaltung der Normenreihe DIN 1988 und EN 806 wurden wesentliche Abschnitte<br />

neu strukturiert und Begriffe vereinheitlicht. Zur Erfüllung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung wird<br />

berücksichtigt, dass Wandhydranten des Typs F nicht ohne geeignete Sicherungseinrichtung an die Trinkwasser-Installation<br />

angeschlossen werden dürfen. Außerdem wurden Planungsvorgaben, die bislang in einzelnen<br />

Produktnormen der Normenreihe DIN 14461 und DIN 14463 enthalten waren, mit in diese Norm überführt.<br />

Die Planungsgrundlagen werden bei der nächsten Überarbeitung der betreffenden Produktnormen aus<br />

diesen Normen herausgenommen.<br />

Feuerlösch- und Löschwasseranlagen sind Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes und keine des<br />

häuslichen Gebrauchs (siehe DIN EN 1717). Sie dienen der Rettung und dem Schutz von Personen und der<br />

Brandbekämpfung. Sie führen in ihren Leitungssystemen Trink- oder Nichttrinkwasser. Bei unmittelbarem<br />

Anschluss an das Trinkwassernetz unterliegen sie besonderen hygienischen Anforderungen, um die Qualitätseinbuße<br />

des Trinkwassers zu vermeiden.<br />

Wandhydranten (siehe DIN EN 671-1 und DIN EN 671-2) beziehungsweise Überflur- und Unterflurhydranten<br />

(siehe DIN EN 14384 und DIN EN 14339) sind Bauprodukte nach der Europäischen Bauproduktenrichtlinie<br />

89/106/EWG und unterliegen besonderen Anforderungen, die in dieser Norm berücksichtigt werden.<br />

DIN 14462<br />

Beiblatt 1<br />

Löschwassereinrichtungen – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung<br />

von Wandhydrantenanlagen sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten;<br />

Beiblatt 1: Druckregelarmaturen<br />

Dieses Beiblatt enthält zusätzliche Informationen zu DIN 14462:2012-09 "Löschwassereinrichtungen - Planung,<br />

Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten"<br />

zum Einsatz von Druckregelarmaturen und deren Wartung.<br />

DIN 14463-3 Löschwasseranlagen – Fernbetätigte Füll- und Entleerungsstationen – Teil 3:<br />

Be- und Entlüftungsventile PN 16 für Löschwasserleitungen<br />

Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss "Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten"<br />

(NA 031-03-05 AA) des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN erarbeitet. Diese Norm<br />

gilt für Be- und Entlüftungsventile in Löschwasseranlagen "trocken" oder "nass/trocken" nach DIN 1988-600<br />

und DIN 14462. Die Norm gilt nicht für Entlüftungsventile beziehungsweise Luftabscheider zum Einsatz in<br />

geschlossenen Heizungssystemen. Die Norm gilt ebenfalls nicht für Bauteile in erdverlegten Wasserversorgungssystemen<br />

nach DIN EN 805 beziehungsweise DVGW-Arbeitsblatt W 400.<br />

2


DIN 14464<br />

Direktanschlussstationen für Sprinkleranlagen und Löschanlagen mit<br />

offenen Düsen- Anforderungen und Prüfung<br />

Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss "Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten"<br />

(NA 031-03-05 AA) des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN erarbeitet. Diese Norm<br />

wurde im Einvernehmen mit dem Arbeitsausschuss NA 031-03-03 AA "Wasserlöschanlagen und Bauteile"<br />

des FNFW und dem DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. aufgestellt.<br />

Es ist vorgesehen, diese Norm als technische Regel in das Regelwerk Wasser des DVGW einzubeziehen.<br />

Bei der Installation von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen an die öffentliche Trinkwasserversorgung gelten<br />

die Anforderungen der DIN 1988-600. Der Einsatz von Direktanschlussstationen nach dieser Norm sollte<br />

einerseits die Belange des Brandschutzes und andererseits die Belange der Trinkwasserhygiene berücksichtigen.<br />

Normen für Bauteile für Sprinkler- und Sprühwasseranlagen werden im CEN/TC 191 "Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen"<br />

als Normenreihe EN 12259 erarbeitet.<br />

DIN 14530-8 Löschfahrzeuge – Teil 8: Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS für den<br />

Katastrophenschutz<br />

Der Norminhalt basiert auf dem Pflichtenheft "LF-KatS" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />

(BBK) vom 2008-03-20. Beim Löschgruppenfahrzeug LF-KatS handelt es sich um ein Löschfahrzeug<br />

vorrangig für den Katastrophenschutz mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-<br />

Kreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen<br />

Beladung für eine Gruppe. Das Fahrzeug dient überwiegend zur Brandbekämpfung, zum<br />

Fördern von Wasser - auch über lange Wegstrecken - und zum Durchführen einfacher technischer Hilfeleistungen<br />

kleineren Umfangs. Es bildet mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit. Seine Besatzung<br />

besteht aus einer Gruppe (1/8).<br />

Dieses neue Löschfahrzeug des Bundes erfüllt folgende Rahmenbedingungen:<br />

− Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung und Löschwassertank;<br />

− Wasserförderung, auch über lange Wegstrecken;<br />

− Unterstützung von kommunalen Feuerwehren und Landeseinheiten bei größeren Schadenslagen;<br />

− Integrierbarkeit in die vor Ort bestehenden Feuerwehrstrukturen;<br />

− autarke Einsetzbarkeit.<br />

Die Änderung der Fahrzeugbezeichnung von Löschgruppenfahrzeug LF-KatS für den Katastrophenschutz in<br />

Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS für den Katastrophenschutz wurde vorgenommen, weil die bundesweite<br />

Einführung des digitalen BOS-Funks eine einheitliche und verbindliche Bezeichnung von Fahrzeugen der<br />

Feuerwehren, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes verlangt.<br />

Bei jedem Verbindungsaufbau wird ein Datensatz, die sogenannte operativ-taktische Adresse (OPTA), der<br />

Funkteilnehmer auf den Displays der Funkgeräte im Klartext angezeigt. Das Digitalfunksystem erfordert somit,<br />

dass jeder Teilnehmer/jedes digitale Endgerät eine eigene eindeutige Adresse besitzt und damit jedes<br />

Gerät eindeutig identifizierbar ist. Dies setzt konsequenterweise eine einheitliche Systematik bei der Bezeichnung<br />

von Feuerwehrfahrzeugen und Fahrzeugen des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes voraus.<br />

Die Vergabe von einheitlichen Adressen für Funkgeräte ist nach Vorgabe durch die BDBOS mit der "Richtlinie<br />

für die operativ-taktische Adresse (OPTA) im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben"<br />

des Ausschusses für Informations- und Kommunikationswesen des Arbeitskreises V bundesweit<br />

als notwendiger technischer Standard beschlossen und den Ländern zur Einführung empfohlen worden.<br />

Mit der Änderung der Fahrzeugkurzbezeichnung in LF 20 KatS wird der vereinbarten Systematik der Löschfahrzeugbenennung<br />

mit dem Nennförderstrom der eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe Rechnung getragen.<br />

Gegenüber der Vorgängerausgabe August 2010 wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />

a) Änderung der Fahrzeugbezeichnung von Löschgruppenfahrzeug LF-KatS für den Katastrophenschutz<br />

in Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS für den Katastrophenschutz;<br />

b) in der feuerwehrtechnischen Beladung nach Tabelle 1 die Feuerwehraxt aufgenommen;<br />

c) Dokument redaktionell überarbeitet.<br />

Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-06 AA "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge -<br />

Löschfahrzeuge - Spiegelausschuss zu CEN/TC 192/WG 3" im DIN zuständig.<br />

3


DIN 14530-24 Löschfahrzeuge – Teil 24: Kleinlöschfahrzeug KLF<br />

Das Kleinlöschfahrzeug KLF ist ein Löschfahrzeug mit mindestens einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 nach<br />

DIN EN 14466, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren<br />

Wassermenge von mindestens 500 l und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8). Die<br />

Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5).<br />

Das Fahrzeug dient überwiegend zur Brandbekämpfung und bildet mit der zur Gruppe ergänzten Besatzung<br />

eine selbstständige taktische Einheit. Die maximal zulässige Länge beträgt 6 000 mm, die maximal zulässige<br />

Breite beträgt 2 300 mm und die maximal zulässige Höhe beträgt 2 600 mm.<br />

Die zulässige Gesamtmasse des KLF ist auf 4 750 kg begrenzt. Für das Fahrzeug wird ein handelsüblicher<br />

Kastenwagen oder ein handelsübliches Fahrgestell mit Doppelkabine verwendet und als Antriebsart ist vorrangig<br />

Straßenantrieb (Str) zu wählen. Die Höchstgeschwindigkeit des KLF beträgt aus Fahrsicherheitsgründen<br />

100 km/h.<br />

Die Überarbeitung von DIN 14530-24:2004-11 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten<br />

Gegebenheiten bei den Fahrerlaubnissen anzupassen. Hierzu wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />

a) Begriff Kleinlöschfahrzeug KLF überarbeitet;<br />

b) zulässige Gesamtmasse auf 4 750 kg erhöht;<br />

c) Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt;<br />

d) Inhalt des Löschwasserbehälters auf mindestens 500 l erhöht;<br />

e) Tragkraftspritze geändert, dabei PFPN 10-1000 aufgenommen und die Anforderungen erweitert;<br />

f) bei der Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe das Mehrzweckstrahlrohr durch das Hohlstrahlrohr<br />

ersetzt;<br />

g) feuerwehrtechnische Beladung in Tabelle 1 vollständig überarbeitet, bei den Schläuchen und Armaturen an<br />

das TSF-W und bei der übrigen Beladung an das TSF angepasst;<br />

h) alle normativen Verweisungen angepasst, dabei E DIN 14011-7, E DIN 14011-9, DIN 14365-1, DIN 14367,<br />

E DIN 14502-2:2004-04, DIN 14811-1, E DIN 70020-2, DIN EN 1846-2:2002-03 sowie E DIN EN 14466<br />

gestrichen und hierfür DIN 14011, E DIN 14502-2, DIN 14811, DIN 74051-1, DIN V 74051-10, DIN 74058,<br />

DIN EN 1846-2:2010-01, DIN EN 14466, DIN EN 15182-2 aufgenommen;<br />

i) Norminhalt einschließlich Literaturhinweise redaktionell überarbeitet.<br />

Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-06 AA "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge -<br />

Löschfahrzeuge - Spiegelausschuss zu CEN/TC 192/WG 3" im DIN zuständig.<br />

DIN 14530-25 Löschfahrzeuge – Teil 25: Mittleres Löschfahrzeug MLF<br />

Das Mittlere Löschfahrzeug MLF ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe,<br />

einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung,<br />

einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), dessen Besatzung<br />

aus einer Staffel (1/5) besteht, überwiegend zur Brandbekämpfung dient und mit der zur Gruppe ergänzten<br />

Besatzung eine selbstständige taktische Einheit bildet.<br />

Das MLF ist konzeptionell zwischen dem TSF-W und dem LF 10 angesiedelt, hat im Regelfall eine maximale<br />

Gesamtmasse von 7,5 t und schließt die Lücke zwischen diesen beiden etablierten Löschfahrzeugen. Während<br />

der Einspruchsberatung zum Norm-Entwurf E DIN 14530-17:2005-09 (TSF-W) hat sich durch die eingegangenen<br />

Einsprüche ein entsprechender Normungsbedarf ergeben. Nach einer sehr intensiven Grundsatzdiskussion<br />

in den Gremien des DIN-FNFW zum gesamten Feuerwehrfahrzeugkonzept der "kleineren" Löschfahrzeuge,<br />

beginnend beim KLF (Kleinlöschfahrzeug) und endend beim LF 10 beziehungsweise HLF 10,<br />

wurde der Erarbeitungsbeschluss für dieses Norm-Löschfahrzeug gefasst. Dabei wurden folgende Eckpunkte<br />

für das Fahrzeug zu Grunde gelegt, deren entsprechende Anforderungen diese Norm festlegt:<br />

− Ausrichtung der Konzeption auf ein LKW-Fahrgestell;<br />

− im Regelfall maximale Gesamtmasse 7,5 t (Klasse L (leicht) nach DIN EN 1846-2);<br />

− vorrangig Straßenantrieb;<br />

− Staffelkabine;<br />

− Gruppenbeladung;<br />

− Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von mindestens 600 l;<br />

− fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe EN 1028-1-FPN 10-1000.<br />

4


Die Änderung der Fahrzeugbezeichnung von ehemals Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 in Mittleres Löschfahrzeug<br />

MLF wurde vorgenommen, weil die bundesweite Einführung des digitalen BOS-Funks eine einheitliche<br />

und verbindliche Bezeichnung von Fahrzeugen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes<br />

verlangt.<br />

Bei jedem Verbindungsaufbau wird ein Datensatz, die sogenannte operativ-taktische Adresse (OPTA), der<br />

Funkteilnehmer auf den Displays der Funkgeräte im Klartext angezeigt. Das Digitalfunksystem erfordert somit,<br />

dass jeder Teilnehmer/jedes digitale Endgerät eine eigene eindeutige Adresse besitzt und damit jedes<br />

Gerät eindeutig identifizierbar ist. Dies setzt konsequenterweise eine einheitliche Systematik bei der Bezeichnung<br />

von Feuerwehrfahrzeugen und Fahrzeugen des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes voraus.<br />

Die Vergabe von einheitlichen Adressen für Funkgeräte ist nach Vorgabe durch die BDBOS mit der "Richtlinie<br />

für die operativ-taktische Adresse (OPTA) im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben"<br />

des Ausschusses für Informations- und Kommunikationswesen des Arbeitskreises V der Innenminsterkonferenz<br />

(IMK) bundesweit als notwendiger technischer Standard beschlossen und den Ländern zur<br />

Einführung empfohlen worden.<br />

Mit der Änderung der Fahrzeugbezeichnung von Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 in Mittleres Löschfahrzeug<br />

MLF wird auch der besseren Sprechbarkeit der neuen Fahrzeugbenennung Rechnung getragen. Im Rahmen<br />

der vorhandenen Raum- und Massenreserven können neben der Beladung Sonderausstattungen vorgesehen<br />

werden, sofern sie dem Stand der Technik entsprechen. Gegenüber der Vorgängerausgabe April 2008 wurden<br />

folgende Änderungen vorgenommen:<br />

a) Änderung der Fahrzeugbezeichnung von Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 in Mittleres Löschfahrzeug MLF;<br />

b) Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse auf 8500 kg bei festgelegten Kriterien auf Wunsch des Bestellers;<br />

c) feuerwehrtechnische Standardbeladung nach Tabelle 1 vollständig überarbeitet und an die aktuellen<br />

Löschfahrzeugnormen angepasst;<br />

d) Tabelle 2 mit der Zusatzbeladung gelöscht und durch Verweis auf DIN 14800-18 (einschließlich Beiblätter)<br />

ersetzt;<br />

e) alle normativen Verweisungen angepasst, dabei DIN V 14011, DIN 14330-1, DIN 14330-2 sowie DIN EN<br />

1846-2:2002-03 gestrichen und DIN 14011, DIN 14330, DIN 14502-3, DIN EN 1846-2:2010-01<br />

aufgenommen;<br />

f) Norminhalt einschließlich Literaturhinweise redaktionell überarbeitet.<br />

Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-06 AA "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge -<br />

Löschfahrzeuge - Spiegelausschuss zu CEN/TC 192/WG 3" im DIN zuständig.<br />

DIN 14676<br />

Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit<br />

wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung<br />

Für diese Norm ist der FNFW-Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" im<br />

DIN zuständig. Diese Norm legt Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung<br />

von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit<br />

wohnungsähnlicher Nutzung fest. Diese Norm gibt Empfehlungen für den Nachweis der Kompetenz von<br />

Dienstleistungserbringern, die die Planung, den Einbau und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern<br />

durchführen.<br />

Rauchwarnmelder im Sinne dieser Norm können als Einzelrauchwarnmelder miteinander vernetzt und/oder<br />

an einer Warneinrichtung betrieben werden. Sie dürfen jedoch nicht auf eine Brandmeldeanlage nach DIN<br />

14675 und DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) aufgeschaltet beziehungsweise als Ersatz für eine in Sonderbauvorschriften<br />

oder Baugenehmigungsverfahren geforderte Brandmeldeanlage verwendet werden. Diese Norm<br />

gilt nicht für Räume und bauliche Anlagen, in denen eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 und DIN VDE<br />

0833-2 (VDE 0833-2) bauaufsichtlich gefordert ist.<br />

Diese Norm richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und am Bau beteiligte Personen,<br />

insbesondere Sachverständige, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Architekten, Errichter,<br />

Dienstleistungserbringer der Immobilienwirtschaft, Bauherren, Eigentümer und Bewohner. Der Einsatz<br />

von Rauchwarnmeldern im Sinne dieser Norm dient der frühzeitigen Warnung von anwesenden Personen vor<br />

Brandrauch und Bränden, so dass diese Personen auf das Gefahrenereignis angemessen reagieren können.<br />

Rauchwarnmelder sind nicht Bestandteil einer Brandmeldeanlage. Sie dienen daher nicht der Alarmierung<br />

einer hilfeleistenden Stelle (zum Beispiel Feuerwehr) oder der automatischen Weiterleitung der Warnung an<br />

die Feuerwehr.<br />

5


DIN 14826-2 Fahrbare Schlauchhaspeln – Teil 2: Einpersonen-Haspel,<br />

Anschlussmaße, Anforderungen<br />

Die Norm gilt für fahrbare Schlauchhaspeln der Feuerwehr, die von einer Person bedient werden können<br />

(Einpersonen-Haspel) und zum Transport und zum Verlegen von Schlauchleitungen, bestehend aus Druckschläuchen<br />

nach DIN 14811, dienen. Die Haspel kann mittels einer Aufprotzvorrichtung an geeigneten Feuerwehrfahrzeugen<br />

mitgeführt werden.<br />

Das Fahrgestell der Haspel kann auch zur Aufnahme anderer feuerwehrtechnischer Ausrüstungen geeignet<br />

sein, zum Beispiel von Schlauchträgern mit Schlauchtragekörben, Geräteträgern für Ölbindemittelstreuer<br />

und/oder Löschgeräten. Es ist technisch nicht lösbar, eine Einpersonen-Haspel (EPH) zu normen, die allen<br />

Gegebenheiten jeglicher Fahrzeugaufbauten und Anbringungsarten gerecht wird. Bei der Überarbeitung dieser<br />

Norm stand deshalb im Vordergrund, die Norm so zu gestalten, dass es möglich sein muss, mindestens<br />

eine genormte Einpersonen-Haspel (EPH) mittig an jedem Fahrzeugheck (genormter Feuerwehrfahrzeuge)<br />

anzubringen (aufzuprotzen) und hierbei alle normgerechten Einpersonen-Haspeln unterschiedlicher Hersteller<br />

verwenden zu können.<br />

Wenn mehr als eine Haspel am Fahrzeugheck angebracht wird, sind diese nicht mehr zwingend austauschbar,<br />

da dann fahrzeug- und haspelspezifische Gegebenheiten angepasst werden müssen. Hiermit bindet sich<br />

der Anwender an eine dem Fahrzeug angepasste Haspel. Gegenüber DIN 14826-2:1999-01 wurden folgende<br />

Änderungen vorgenommen:<br />

a) Konturmaße und Maß 380 mm bei der Aufprotzvorrichtung in der Haspel-Seitenansicht neu aufgenommen;<br />

b) Aufprotzvorrichtung im Bild 3 neu bemaßt;<br />

c) Auslegung der Aufprotzvorrichtung auf eine Aufprotzmasse von 200 kg pro Haspel geändert;<br />

d) Hinweis über deutlich sichtbare Anbringung der maximalen Aufprotzmasse auf den Aufprotzvorrichtungen<br />

und Anforderung der vollständigen Einklappbarkeit der Aufprotzarme aufgenommen;<br />

e) Anforderungen an die Wickelvorrichtung und die Farbgebung überarbeitet;<br />

f) Anforderungen an zusätzliche Anbauteile aufgenommen;<br />

g) Anforderung bei der Aufprotzsicherung aufgenommen, dass der Bediener die ordnungsgemäße<br />

Verriegelung eindeutig überprüfen kann;<br />

h) Inhalt redaktionell überarbeitet, dabei unter anderem in den normativen Verweisungen DIN 14011-7,<br />

DIN 14811-1 und DIN 14829 gestrichen sowie DIN 14011 und DIN 14811 aufgenommen.<br />

Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-09 AA "Sonstige Ausrüstung - Spiegelausschuss zu CEN/TC<br />

192/WG 5" im DIN zuständig.<br />

DIN EN 13204<br />

Doppelt wirkende hydraulische Rettungsgeräte für die Feuerwehr und<br />

Rettungsdienste – Sicherheits – und Leistungsanforderungen;<br />

Deutsche Fassung EN 13204:2004+A1:2012<br />

Diese Europäische Norm spezifiziert Sicherheits- und Mindestleistungsanforderungen sowie Prüfverfahren für<br />

doppelt wirkende hydraulische Rettungsgeräte für die Feuerwehr und Rettungsdienste, um als harmonisierte<br />

Norm ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)<br />

nach der neuen Konzeption bereitzustellen.<br />

Hydraulische Rettungsgeräte sind Geräte, die von den Feuerwehren und Rettungsdiensten im Wesentlichen<br />

für das Durchtrennen, Spreizen oder Auseinanderziehen von Teilen von Kraftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen<br />

und Flugzeugen, die in Unfälle verwickelt sind, eingesetzt werden. Das Einsatzziel ist, Unfallopfer zu<br />

befreien oder einen Arbeitsraum für die medizinischen Rettungsdienste so schnell als möglich zu schaffen.<br />

Die Änderung der Vorgängerausgabe DIN EN 13204:2005-03 wurde aus folgenden Gründen notwendig: Die<br />

Überarbeitung der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG und deren Ersatz durch 2006/42/EG erfordert die Änderung<br />

der veröffentlichten Europäischen Normen, die im Amtsblatt der Europäischen Union unter dieser Richtlinie<br />

zitiert werden. Wenn keine Änderung vorgenommen wird, dann würde die jeweilige Norm mit einem Anhang<br />

Z aktualisiert, der angibt, dass die Norm NICHT den Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie<br />

2006/42/EG entspricht. Dieses würde dazu führen, dass die Norm aus dem Amtsblatt der Europäischen Union<br />

gestrichen würde und somit nicht mehr als harmonisierte Norm gilt.<br />

Weil aus unterschiedlichen Gründen keine Änderung der veröffentlichten Europäischen Norm EN 13204:2004<br />

erfolgte, wurde die Norm aus dem Amtsblatt der Europäischen Union in Bezug zur EG-Maschinenrichtlinie<br />

2006/42/EG gestrichen. Um der Europäischen Norm EN 13204 wieder den Status einer harmonisierten Norm<br />

zu geben, wurde der Norminhalt sorgfältig hinsichtlich der Übereinstimmung mit der EU-Maschinenrichtlinie<br />

2006/42/EG überprüft, und es wurde festgestellt, dass die Vorgängerausgabe EN 13204:2004 den meisten<br />

Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht.<br />

6


Deshalb hat CEN/TC 192 beschlossen, das Einstufige Annahmeverfahren (UAP) durchzuführen, bei dem nur<br />

wenige technische Änderungen gegenüber DIN EN 13204:2005-03 vorgenommen wurden:<br />

a) Kennzeichnung hinsichtlich der notwendigen Herstellerangaben überarbeitet;<br />

b) in der Benutzerinformation Angaben zur Geräusch- und Schwingungsemission sowie zu Ersatzteilen<br />

aufgenommen;<br />

c) in der Erklärung zur Geräuschemission nach Anhang B den Wert des A-bewerteten Schalldruckpegels von<br />

85 dB auf 80 dB reduziert;<br />

d) Korrekturen einiger Verweisungen vorgenommen;<br />

e) Anhang ZA geändert, um den Zusammenhang mit den grundlegenden Anforderungen der umgestalteten<br />

EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG herzustellen;<br />

f) Inhalt redaktionell überarbeitet; dabei in den normativen Verweisungen EN 854 und EN ISO 3744<br />

aufgenommen.<br />

Vom NA 031-04-10 AA "Rettungsgeräte - Spiegelausschuss zu CEN/TC 192/WG 7" im FNFW wurde mit der<br />

DIN-Spezifikation DIN SPEC 14752 ein Fachbericht erarbeitet, um anhand von Beispielen hydraulische<br />

Schneidgeräte der Feuerwehr und Rettungsdienste nach DIN EN 13204 in ihrer Klassifizierung und Leistungsfähigkeit<br />

besser miteinander vergleichen zu können. Enthalten ist dort eine alternative Vergleichsmöglichkeit<br />

nach amerikanischer Norm ANSI/NFPA 1936:2010, Standard on Powered Rescue Tools, die eine<br />

Differenzierung der Schneidfähigkeitsangaben nach den unterschiedlichen Stahlprofilen enthält. Dies ermöglicht<br />

einen individuelleren Gerätevergleich, da sich die Klassifizierung nach DIN EN 13204 an der leistungsschwächsten<br />

Stahlprofil-Schneidfähigkeit orientiert.<br />

Die DIN SPEC 14752 soll bei der nächsten Überarbeitung von DIN EN 13204 berücksichtigt werden. Insbesondere<br />

die aus deutscher Sicht vorteilhafte Differenzierung der Schneidfähigkeitsangaben nach den unterschiedlichen<br />

Stahlprofilen analog der amerikanischen Norm ANSI/NFPA 1936: 2010, Standard on Powered<br />

Rescue Tools wird dabei von Deutschland angeregt.<br />

Diese Europäische Norm wurde von der europäischen Arbeitsgruppe CEN/TC 192/WG 7 "Hydraulische Rettungsgeräte"<br />

(Sekretariat NEN, Niederlande) im Technischen Komitee CEN/TC 192 "Ausrüstung für die Feuerwehr"<br />

(Sekretariat BSI, Großbritannien) erarbeitet. Die Mitarbeit des DIN beim Europäischen Komitee für<br />

Normung (CEN) wird für den Bereich der Arbeitsgruppe CEN/TC 192/WG 7 "Hydraulische Rettungsgeräte"<br />

über den Arbeitsausschuss NA 031-04-10 AA "Rettungsgeräte - Spiegelausschuss zu CEN/TC 192/WG 7" im<br />

Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) wahrgenommen.<br />

DIN EN 16471<br />

Feuerwehrhelme – Helme für Wald- und Flächenbrandbekämpfung;<br />

Deutsche Fassung prEN 16471:2012<br />

Dieser europäische Norm-Entwurf legt Mindestanforderungen an Feuerwehrhelme fest, die den oberen Kopfbereich<br />

während der Brandbekämpfung in freiem Gelände hauptsächlich gegen die Wirkungen von Stößen,<br />

Durchdringungen, Hitze und Flammen schützen.<br />

Mit DIN EN 443 existiert eine Norm über Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen<br />

baulichen Anlagen.<br />

Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 031-04-03 AA "Persönliche Schutzausrüstung für die Feuerwehr<br />

- Spiegelausschuss zu CEN/TC 158/WG 3" im DIN zuständig.<br />

DIN EN 16473<br />

Feuerwehrhelme – Helme für technische Rettung;<br />

Deutsche Fassung prEN 16473:2012<br />

Helme nach diesem europäischen Norm-Entwurf sollen die obere Kopfhälfte während der Durchführung technischer<br />

Hilfeleistungen und damit verbundener Aktivitäten vor allem gegen die Auswirkungen von mechanischen<br />

Gefährdungen, wie Anstoßen und Durchdringung, Beflammung, elektrischen und chemischen Gefahren<br />

schützen.<br />

Technische Rettung beinhaltet die Arbeit in Umgebungen und Bedingungen mit Einsatz-Szenarien wie zum<br />

Beispiel (nicht beschränkt auf diese) Verkehrsunfällen, Arbeiten in und um eingestürzten Gebäudestrukturen<br />

sowie oft für längere Zeit nach Naturkatastrophen (Hochwasser, Erdbeben und so weiter). Anforderungen an<br />

die Kennzeichnung und durch den Hersteller anzugebende Informationen sind enthalten.<br />

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Helme für die Nutzung während der Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen Bauwerken oder in freiem<br />

Gelände sind nicht Gegenstand dieses Norm-Entwurfs; hierfür gilt DIN EN 443 beziehungsweise DIN EN<br />

16471 (zurzeit Normungsvorhaben).<br />

Helme für den Einsatz in der Wasserrettung mit Handwerkzeug sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses europäischen<br />

Norm-Entwurfs. Schutz von Gesicht, Augen, Ohren und Hals kann durch zusätzliche Persönliche<br />

Schutzausrüstung (PSA) erreicht werden, die jedoch nicht von diesem Norm-Entwurf abgedeckt ist.<br />

Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 031-04-03 AA "Persönliche Schutzausrüstung für die Feuerwehr<br />

- Spiegelausschuss zu CEN/TC 158/WG 3" im DIN zuständig.<br />

Die vollständige Fassung der benannten Norm-Entwürfe und Normen kann bezogen werden bei:<br />

Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, Tel.: (030) 2601-2260, Fax: (030) 2601-1260, eMail: info@beuth.de<br />

Das Entgelt für den Bezug der betreffenden Norm-Entwürfe und Normen gestaltet sich wie folgt:<br />

DIN 14060: Download: 38,20 EUR Versand: 39,00 EUR<br />

DIN 14230: Download: 44,70 EUR Versand: 45,60 EUR<br />

DIN 14462: Download: 107,10 EUR Versand: 109,20 EUR<br />

DIN 14462: Download: 31,50 EUR Versand: 32,10 EUR<br />

Beiblatt 1<br />

DIN 14463-3: Download: 44,70 EUR Versand: 45,60 EUR<br />

DIN 14464: Download: 70,70 EUR Versand: 72,00 EUR<br />

DIN 14530-8: Download: 64,10 EUR Versand: 65,30 EUR<br />

DIN 14530-24: Download: 51,40 EUR Versand: 52,40 EUR<br />

DIN 14530-25: Download: 57,80 EUR Versand: 58,90 EUR<br />

DIN 14676: Download: 83,50 EUR Versand: 85,20 EUR<br />

DIN 14826-2: Download: 51,40 EUR Versand: 52,40 EUR<br />

DIN EN 13204: Download: 117,40 EUR Versand: 119,70 EUR<br />

DIN EN 16471: Download: 77,40 EUR Versand: 78,90 EUR<br />

DIN EN 16473: Download: 77,40 EUR Versand: 78,90 EUR<br />

Um Weiterleitung der vorliegenden Informationen an interessierte Kameradinnen und Kameraden wird<br />

gebeten.<br />

Mit kameradschaftlichen Grüßen<br />

Im Auftrage<br />

gez. Maik Buchheister<br />

(LFV-Referent)<br />

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