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Normen und Norm-Entwürfe - Landesfeuerwehrverband ...

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DIN EN 1486<br />

Schutzkleidung für die Feuerwehr - Prüfverfahren <strong>und</strong><br />

Anforderungen für reflektierende Kleidung für die spezielle<br />

Brandbekämpfung; Deutsche Fassung EN 1486:2007<br />

Diese Europäische <strong>Norm</strong> legt Prüfverfahren <strong>und</strong> Mindestanforderungen für reflektierende Schutzkleidung<br />

fest, die für die spezielle Brandbekämpfung eingesetzt wird. Diese Kleidung bietet Schutz<br />

gegen Kontakt mit Flammen <strong>und</strong> intensive Wärmestrahlung <strong>und</strong> wird nur für kürzere Einsatzzeiten<br />

getragen. Sie ermöglicht dem Brandbekämpfer, spezielle Hoch-Risiko-Brandbekämpfung vorzunehmen<br />

<strong>und</strong> Brandrettungsaktionen auszuführen, die zusätzlich die Verwendung von Atemgeräten,<br />

sowie Kopf-, Hand- <strong>und</strong> Fuß-Schutz erfordern. Diese Europäische <strong>Norm</strong> erstreckt sich nur auf<br />

Schutzkleidung, die es aufgr<strong>und</strong>d er Eigenschaft des Außenmaterials ermöglicht, intensive Wärmestrahlung<br />

zu reflektieren. Diese Art reflektierender Schutzkleidung kann auch für Anwendungen<br />

in der lndustrie eingesetzt werden, wo hohe Schutzstufen gegen Wärmestrahlung erforderlich<br />

sind. Die in dieser <strong>Norm</strong> spezifizierte Schutzkleidung ist nicht in der EN 469 abgedeckt. Nichtreflektierende<br />

Schutzkleidung, wie sie in EN 469 spezifiziert ist, kann ebenfalls für spezielle Anwendungen<br />

in der Brandbekämpfung zusammen mit dem entsprechenden Kopf-, Hand-, Fuß- <strong>und</strong><br />

Atemschutz verwendet werden.<br />

Berichtigungstext:<br />

Titel von Abschnitt 6.2 geändert in: Wärmedurchgang (Strahlung)<br />

Titel von Abschnitt 6.3 geändert in: Wärmedurchgang (Flamme)<br />

Titel von Abschnitt 6.5 geändert in: Wärmewiderstand.<br />

E DIN 14406-4/A 1 Tragbare Feuerlöscher-Teil 4: Instandhaltung - Änderung A 1<br />

Die notwendigen Änderungen gegenüber der früheren <strong>Norm</strong>ausgabe Januar 2007, die an die Vorgaben<br />

aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie an die Vorgaben der DIN EN 3-7<br />

(Tragbare Feuerlöscher- Teil 7: Eigenschaften, Löschleistung, Anforderungen <strong>und</strong> Prüfungen) angepasst<br />

wurde, sind vorgenommen worden, um deren Inhalte, auslegungsfrei <strong>und</strong> übersichtlicher<br />

darzustellen. Die nachfolgend aufgeführten Änderungen sind in erster Linie redaktioneller Art:<br />

- Der Anwendungsbereich wird dahingehend angepasst, dass die <strong>Norm</strong> für tragbare Feuerlöscher<br />

nach der gesamten <strong><strong>Norm</strong>en</strong>reihe DIN EN 3 (alle Teile) gilt.<br />

Des Weiteren wird der Bezug zu tragbaren Feuerlöschern nach zurückgezogenen <strong><strong>Norm</strong>en</strong> aufgenommen.<br />

- Die normativen Verweisungen werden dahingehend angepasst, dass die <strong><strong>Norm</strong>en</strong>reihe DIN EN<br />

3 (alle Teile) aufgenommen werden.<br />

- In den Anmerkungen der Begriffs-Unterabschnitte 3.2, 3.3 <strong>und</strong> 3.4 wird der Verweis auf DIN EN<br />

13306:2001-06 in DIN 31051:2003-06 geändert.<br />

- Der Unterabschnitt 5.1 Legitimation wird aus Abschnitt 5 inhaltlich unverändert in den Abschnitt<br />

4 als neuer Unterabschnitt 4.2 Legitimation verschoben, so dass der bestehende Text in Abschnitt<br />

4 die Unterabschnittsüberschrift 4.1 Anforderungen an den Sachk<strong>und</strong>igen erhält.<br />

- Durch das Verschieben des Unterabschnitts 5.1 Legitimation in den Abschnitt 4 werden die<br />

Nummern der in Abschnitt 5 verbliebenen Unterabschnitte entsprechend um die Zahl 1 reduziert,<br />

einschließlich deren Verweis im gesamten <strong>Norm</strong>text.<br />

- ln den Unterabschnitten 5.6.1 <strong>und</strong> 5.6.6 wird der Verweis auf DIN EN 3-7 <strong>und</strong> DIN EN 3-9 in<br />

DIN EN 3 (alle Teile) geändert, entsprechend der vorgenommenen Änderung im Anwendungsbereich.<br />

- lm Unterabschnitt 6.1 Instandhaltungsnachweis werden die Maße des kombinierten Instandhaltungsnachweises<br />

im Anhang B (siehe Bild B.1 <strong>und</strong> Bild B.2) für verbindlich erklärt.<br />

- lm Muster für die Legitimation eines Sachk<strong>und</strong>igen wird das Wort Prüftätigkeit durch das Wort<br />

Instandhaltungstätigkeit ersetzt.<br />

- ln den Literaturhinweisen wird DIN 31051, Gr<strong>und</strong>lagen der Instandhaltung aufgenommen.<br />

Diese Änderung zur <strong>Norm</strong> wurde vom FNFW-Fachbereichsausschuss NA 031-01 FBR<br />

"Handbetätigte Geräte für die Brandbekämpfung" erarbeitet.<br />

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