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Die Marktgemeinde Bad Großpertholz wünscht fröhliche ...

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Ab 1.1.2012 - Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen<br />

Mit der 24. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird die in unseren Nachbarländern bereits<br />

teilweise verpflichtende Bildung einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr auf Autobahnen und<br />

Schnellstraßen auch in Österreich eingeführt.<br />

Fahrzeuglenker sind somit mit 1. Jänner 2012 verpflichtet,<br />

wenn der Verkehr auf einer Autobahn<br />

oder Schnellstraße in Stocken kommt, eine Rettungsgasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen die rasche<br />

Durchfahrt zum Unfallort zu ermöglichen.<br />

Es ist<br />

� bei 2-streifigen Richtungsfahrbahnen eine Gasse in der Mitte zwischen 1. und 2. Fahrstreifen zu bilden<br />

� bei 3- oder 4-streifigen Richtungsfahrbahnen die Gasse zwischen dem äußerst linken und dem daneben<br />

liegenden Fahrstreifen zu bilden.<br />

Unabhängig davon, dass eine Nichteinhaltung dieser Verpflichtung eine Verwaltungsübertretung darstellt,<br />

sollte man nicht vergessen, dass durch die rasche und durchgehende Bildung einer derartigen<br />

Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge Unfallopfern schneller geholfen werden kann. Auch ist es dadurch<br />

möglich, die Behinderungen durch einen Unfall schneller zu beseitigen und den ungehinderten<br />

Verkehrsfluss wieder herzustellen, was für alle Verkehrsteilnehmer von Vorteil ist.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Großpertholz</strong>er Gemeindebrief Dezember 2011 Seite 26

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