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Die Marktgemeinde Bad Großpertholz wünscht fröhliche ...

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Wir befinden uns in einer Umbruchphase, in welcher gegebene Strukturen abgeändert<br />

werden und in ‚neuen‘ Zeiten neue Aufgaben und Herausforderungen auf uns warten.<br />

Nur MITANAUND sind diese zu schaffen.<br />

Gemäß unserer Bundeshymne „MUTIG IN DIE NEUEN ZEITEN, …“ sollten wir das<br />

kommende Jahr begrüßen und unsere gemeinsame Zukunft gestalten.<br />

Für das vergangene Jahr darf ich im Namen der <strong>Marktgemeinde</strong> an ALLE ein herzliches<br />

‚Vergelt’s Gott‘ aussprechen und insbesondere für die gute Zusammenarbeit, den<br />

freiwilligen Einsatz, das entgegengebrachte Verständnis und die wertvolle Unterstützung<br />

danken und darauf auch zum Wohl unserer Zukunft weiter hoffen und vertrauen.<br />

Für mich jedenfalls war es eine Freude, in diesem Jahr als Bürgermeister<br />

für unsere Gemeinde und Gemeinschaft im Einsatz gewesen sein zu dürfen<br />

und ich habe die Ehre, im Namen der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Großpertholz</strong><br />

ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2012 zu wünschen.<br />

Alles Liebe, viel Licht und Kraft<br />

euer<br />

Artner Manfred<br />

Bürgermeister<br />

Klarstellung zu oftmaligen Fragen bezüglich<br />

Ausbau Projekt Aichelberglifte Karlstift:<br />

Das ausgearbeitete Projekt wurde zur Genehmigung<br />

(Flächenwidmung, Gewerbe- und Baubehörde, Förderstelle)<br />

vorgelegt, konnte aber noch nicht begonnen werden, da zur Bewilligung (Gewerbe- und<br />

Baubehörde) eine rechtskräftige Flächenwidmung gegeben sein muss.<br />

Zur Erstellung und Genehmigung der erforderlichen Flächenwidmung war ein Gutachten<br />

(Kosten 12.500,- Euro) einzuholen. <strong>Die</strong>s liegt nunmehr vor und der<br />

Entwurf zur Flächenwidmung lag von 07.11.-19.12.2011 auf. Bei der<br />

endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden<br />

rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen.<br />

Nach Beschlussfassung der Verordnung und Genehmigung durch die<br />

NÖ Landesregierung tritt diese nach gesetzmäßiger Kundmachungsfrist<br />

in Kraft.<br />

Nach Rechtskraft der Flächenwidmung wäre eine Projektumsetzung<br />

rein zeitlich im Frühjahr/Sommer 2012 möglich.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Großpertholz</strong>er Gemeindebrief Dezember 2011 Seite 5

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