Methodik des kommunikativen Fremdsprachen- unterrichts
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4.4.3.3 Exkurs: <strong>Fremdsprachen</strong>prüfungen und Leistungsbeurteilung<br />
Der Aspekt der Leistungsbeurteilung wurde bisher ausgeklammert, da er, gemessen an den<br />
primären pädagogischen Funktionen der Lernkontrolle, fakultativ ist und außerdem bestimmte<br />
zusätzliche Probleme impliziert. Zunächst muss man zwischen der technischen Auswertung<br />
und Analyse einer Lernkontrolle (wie sie bisher beschrieben wurde) und der Beurteilung<br />
bzw. Bewertung <strong>des</strong> Ergebnisses unterscheiden. Die Auswertung liefert beispielsweise die<br />
Information, dass die Arbeit eine bestimmte Anzahl bestimmter Fehler und Ungenauigkeiten<br />
enthält, andererseits vielleicht auch gewisse positive Merkmale aufweist. In der Beurteilung<br />
treffen wir eine zusammenfassende Aussage darüber, was von diesem Ergebnis zu halten ist,<br />
ob es im Sinne unserer Beurteilungsmaßstäbe „gut“ oder „schlecht“ ist. Schon diese schwammige<br />
Formulierung macht deutlich: Je<strong>des</strong> Werturteil verlangt logisch nach einem Bezugssystem,<br />
nach einem tertium comparationis, aus dem sich die Beurteilung ableitet und begründet.<br />
Im Prinzip stehen drei Maßstäbe zur Wahl: der subjektive, der objektive und der intersubjektive.<br />
Ich werde zunächst deren Vor- und Nachteile kurz beschreiben.<br />
Der subjektive Maßstab meint, dass wir den Lerner selbst als Bezugspunkt wählen; gefragt<br />
wird, ob der durch die Lernkontrolle festgestellte Stand gegenüber dem Ausgangspunkt einen<br />
persönlichen Fortschritt im Sinne der Lernziele erkennen lässt. Schon diese Kurzbeschreibung<br />
macht deutlich, dass dieses Beurteilungssystem aus pädagogischer Sicht (und zumal in der<br />
Erwachsenenbildung) ungemein relevant ist, da es als einziges wirklich dem Einzelfall gerecht<br />
wird, die individuelle Lernleistung, das persönliche Lernengagement in vollem Umfang<br />
würdigt. Die Beurteilung wird meist in Form eines persönlichen Lernverlaufsberichts (in der<br />
Schule spricht man hier oft von „Lernentwicklungsberichten“) gegeben.<br />
Ein potenzieller Nachteil dieses Verfahrens liegt jedoch darin, dass es Leistungsvergleiche<br />
erschwert und das objektiv erreichte Niveau der Kommunikationsfähigkeit letztlich unbestimmt<br />
lässt. Ein Lerner kann, gemessen an seinen Ausgangsbedingungen, Lernbemühungen<br />
und subjektiven Lernzielen gute Fortschritte machen - und dennoch mag das erreichte Leistungsniveau<br />
den gesellschaftlichen Anforderungen, wie sie sich in einer bestimmten Nachfrage<br />
nach <strong>Fremdsprachen</strong>kenntnissen spiegeln, (noch) nicht entsprechen. Damit sind wir beim<br />
zweiten Maßstab: den objektiv definierten Standards der Sprachbeherrschung.<br />
Im allgemeinen werden solche Lernstandards in Form von Prüfungsordnungen oder Referenzsystemen<br />
wie dem „Europäischen Referenzrahmen für das <strong>Fremdsprachen</strong>lernen“ festgelegt.<br />
Prüfungsordnungen sind ein wirksames (meist staatlich implementiertes) Steuerungsinstrument<br />
für den Unterricht, da sich die Lehrpläne nolens volens an dem orientieren müssen, was in<br />
den Prüfungen verlangt wird. Dass es im Grundsatz legitim und notwendig ist, den gesellschaftlichen<br />
Qualifikationsbedarf als Maßstab an das öffentlich finanzierte Bildungssystem<br />
anzulegen, kann nicht ernsthaft bestritten werden. Aus gesellschaftlicher Perspektive dienen<br />
Leistungsnachweise der sinnvollen Allokation der Humanressourcen: Niemandem ist gedient,<br />
wenn Menschen auf Basis bloßer Vermutungen oder Empfehlungen in Positionen gelangen,<br />
die sie nachher von ihrem persönlichen Wissensstand und Leistungsvermögen nicht ausfüllen<br />
können. Das Notensystem ist ein probates Mittel, um standardisierte Leistungsanforderungen<br />
dieser Art vergleichbar zu machen. Aus gesellschaftlicher Perspektive kann daher nicht der<br />
subjektive Lernverlauf interessieren, sondern umgekehrt und bewusst personunabhängig, ob<br />
und inwieweit ein bestimmter Leistungsstand nachweislich erreicht wurde.<br />
Beispiele für standardisierte <strong>Fremdsprachen</strong>prüfungen dieser Art sind die Europäischen Sprach-<br />
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