Zwischen Dreeke und Düste - Samtgemeinde Barnstorf
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5. Flächennutzungsplan-Darstellung<br />
� LuftfahrthindernissemitBauhöhenvonmehrals100MeterüberGr<strong>und</strong>gem.derAllgemeinenVerwaltungsvorschriftzurKennzeichnungvonLuftfahrthindernissendesB<strong>und</strong>esministeriumsfürVerkehr,Bau-<strong>und</strong>Wohnungswesensvom2.9.2004i.d.F.vomApril2007kennzeichnungspflichtig.HierzuistauchdieBeteiligungderzivilenLuftfahrtbehördendesLandesNiedersachen(NiedersächsischeLandesbehördefürStraßenbau<strong>und</strong>Verkehr,AußenstelleOldenburg,Bismarckstraße31,26122Oldenburg)erforderlich.<br />
DieAnlagensindalsLuftfahrthindernissemitkonkretenBauhöhen<strong>und</strong>Standortangabenin<br />
denmilitärischenTiefflugkartenzuveröffentlichen.<br />
� DiePlangebieteliegeninnerhalbdesErlaubnisfeldes„Ridderade-Ost“derWintershallHoldingGmbH,Erdölwerke,<strong>Barnstorf</strong>.DerBereich"BUEZ"(1)liegtzusätzlichindenBewilligungsfeldern“Ridderade-AldorfI"<strong>und</strong>"Ridderade-<strong>Düste</strong>IV",derBereich"Schierholz"(3)indenBewilligungsfeldern"Ridderade-<strong>Düste</strong>I,II,III".Hierbeihandeltessichumöffentlich-rechtlichverlieheneBerechtigungenzurAufsuchung<strong>und</strong>GewinnungvonErdöl,<br />
Erdgas<strong>und</strong>anderenbituminösenStoffen.<br />
5.3 Erschließung<br />
DieErschließungderStandortedientalsZuwegungbeiderErrichtungderAnlagen,fürdie<br />
WartungsowiealsFeuerwehrzufahrt.UmdieseFunktionenerfüllenzukönnen,mußsiedauerhaftangelegtseinbzw.werden.SiesolltefolgendeBedingungenerfüllen:<br />
� DieErschließungerfolgtsoweitwiemöglichüberdievorhandenenStraßen<strong>und</strong>Wege.DiesesindbeiBedarfzuverstärken<strong>und</strong>/oderzuverbreitern.DirekteZufahrtenzudenüberörtlichenVerkehrsstraßenzurErschließungvonWindenergieanlagensindgemäߧ9desB<strong>und</strong>esfernstraßengesetzes(FStrG)bzw.§24desNieders.Straßengesetzes(NStrG)nichtzulässig.FürdieDurchführungvonSchwerlasttransportensindrechtzeitigeBeweissicherungsverfahrendurchzuführen<strong>und</strong>ggf.Sicherheitsleistungenerforderlich.<br />
� SoweitdievorhandenenStraßen<strong>und</strong>Wegenichtausreichen,sindneueSchotterwegeanzulegen.Siesollenggf.vorhandeneWegeersetzen.EsdürfennurBaustoffeverwendetwerden,beideneneinAustragvonwassergefährdendenStoffenausgeschlossenist.NeueSchotterwegesindrandlichzubegrünen,soweitnichtbereitsGehölzevorhandensind.<br />
� DieBreitederWegeergibtsichausihrerFunktion.SiedarfbeiHaupterschließungen6,5m<br />
<strong>und</strong>beiNebenerschließungen5mnichtüberschreiten.AufweitungenandenStandortender<br />
Windkraftanlagen<strong>und</strong>anWegeeinmündungensowieAusweichstellensindzulässig.<br />
DerdurchdieWindenergienutzungverursachteWegebau<strong>und</strong>–ausbausollausschließlich<br />
vondenjeweiligenWindkraftinvestorengetragenwerden.<br />
HinsichtlichmöglicherSchädenanöffentlichenWegensollenvorabRegelungenzurSchadensbeseitigungzuLastenderWindkraftinvestorengetroffen<strong>und</strong>Beweissicherungsverfahrendurchgeführtwerden.DiesgiltauchfürdiespätereNutzungderWegedurchevtl.,durch<br />
dieWindenergienutzungverursachtenSchwerlastverkehr.<br />
Ggf.sindauchVereinbarungenzumRückbauvonWegeteilenzutreffen.<br />
VordiesemHintergr<strong>und</strong>wirdhinsichtlichderUnterhaltungdavonausgegangen,daßder<br />
Bau/AusbauleistungsfähigerWegeUnterhaltungskostenreduzierenwird.<br />
SG.<strong>Barnstorf</strong>,48.Fnp-Ä.„Windenergieanlagen“ -120-