Mietkauf
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Frage 44: Wie hoch werden Hypothekenzinsen in X Jahren sein?<br />
Antwort 44: Jeder Immobilien-Käufer verschließt die Augen vor der Gefahr, dass die Zinsen<br />
nicht immer bei 4 % sondern schon mal bei 14 % lagen. Das hat zur Folge, dass die Rate nicht<br />
mehr bezahlt werden kann und die Versteigerung ansteht.<br />
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Frage 45: Die Genossenschaft ist Flexibilität in jeder Hinsicht<br />
Antwort 45: Während der Sparphase und während der Mietphase kann der Genosse jederzeit<br />
austreten und erhält seinen Genossenschaftsanteil plus Dividende minus 1 %<br />
Bearbeitungsgebühr zurück.<br />
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Frage 46: Kann die Genossenschaft insolvent werden? Wenn ja, besteht dann für die<br />
Genossen Nachschusspflicht?<br />
Antwort 46: Die Genossenschaft kann lt. Satzung keine Darlehen aufnehmen, dh. die<br />
Genossenschaft kann nie Schulden machen und deswegen auch nicht<br />
insolvent werden.<br />
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Frage 47: Staatliche Förderungen beim <strong>Mietkauf</strong>konzept<br />
1. Bausparförderung<br />
2. VWL (Vermögenswirksame Leistungen)<br />
Wie geht es praktisch?<br />
Antwort 47: Die Beantragung der Förderungen unterscheidet sich in keinster Weise von der<br />
bisherigen Regelung.<br />
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Frage 48: Welches Objekt darf ich beziehen?<br />
Antwort 48: Die Genossenschaft selbst baut nicht. Sie suchen sich selbst Ihr Wunschobjekt<br />
am Markt. Ein TÜV-Gutachter prüft, bevor die Genossenschaft Ihr Wunschobjekt kauft.<br />
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Frage 49: Wie sicher ist die Genossenschaft?<br />
Antwort 49: Die Genossenschaft nimmt keine Darlehen auf, hat demzufolge auch nie<br />
Schulden. Die Objekte werden aus Barmitteln gekauft. Die Barmittel stammen von den<br />
Einzahlungen der Genossen. Die Versammlung aller Genossen, welche 1 x jährlich<br />
stattfindet, bestimmt von Jahr zu Jahr wo es "langgeht". Eine Genossenschaft hat keinen<br />
"Großinvestor oder Eigentümer".<br />
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