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Mietkauf

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Frage 50: Kauft die Genossenschaft auch vermietete Immobilien?<br />

Antwort 50: <strong>Mietkauf</strong> ist in erster Linie für den Selbstbezieher gedacht. Dieser hat einen<br />

Mietvertrag mit der Genossenschaft. Über Untervermietung kann mit der Genossenschaft<br />

gesprochen werden, z.B. bei Einliegerwohnungen.<br />

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Frage 51: Ab welchem Alter kann man Genossenschaftsanteile erwerben?<br />

Antwort 51: Ab 18, Eltern. Eltern können für minderjähriger Kinder jedoch mit<br />

unterschreiben.<br />

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Frage 52: Wie verhält es sich mit dem Eigentum?<br />

Antwort 52: In Abteilung I des Grundbuchs steht die Genossenschaft. In Abt. II der Mieter.<br />

Dieser hat das stärkste Recht: eine Auflassungsvormerkung. Volkstümlich kann man das als<br />

Vorkaufsrecht bezeichnen. Ohne Zustimmung des Mieters kann die e.G. nicht verkaufen. Der<br />

Mieter hingegen kann in den 25 Jahren immer davon Gebrauch machen. Aber er muss nicht.<br />

Er kann jederzeit ausziehen und bekommt seinen Genossenschaftsanteil zurück.<br />

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Frage 53: Von wem werden die Gutachter erstellt,<br />

Sind die Gutachter unabhängig und wer bezahlt sie.<br />

Antwort 53: Die Genossenschaft hat einen Rahmenvertrag mit dem TÜV.<br />

Kein Kunde kann eine Fehlentscheidung treffen. Er hat die Sicherheit des TÜV-Gutachtens.<br />

Die Gutachter sind regional tätig und kennen den regionalen Markt.<br />

Kosten: 300 Euro,<br />

Kauft die Genossenschaft, zahlt die Genossenschaft.<br />

Kauf die Genossenschaft nicht (z.B. schlechter Bauzustand,<br />

negatives Gutachten), zahlt der Gutachten-Besteller.<br />

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Frage 54: Kann eine Eigenkapital finanziert Genossenschaft insolvent werden?<br />

Antwort 54: Die Genossenschaft darf keine Darlehen aufnehmen. Daher besteht keine Gefahr<br />

der Verschuldung. Alle Gelder der Mitglieder werden Satzungs gemäß sofort in TÜVgeprüfte<br />

Immobilien investiert, in welche NUR Mitglieder der Genossenschaft einziehen<br />

dürfen.<br />

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