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Einleitung - Behindertenbeirat Odenwaldkreis

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Aufgaben und Ziele der Einrichtungen<br />

der medizinisch-beruflichen Rehabilitation<br />

<strong>Einleitung</strong><br />

Schon das Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Förderung der Rehabilitation der Behinderten<br />

aus dem Jahr 1970 sieht unter anderem die Errichtung von Rehabilitationszentren für<br />

spezielle Krankheits- oder Behinderungsarten vor, in denen bereits am Krankenbett mit Maßnahmen<br />

zur Teilhabe am Arbeitsleben begonnen werden soll. Diese Einrichtungen sollen eine Lücke<br />

schließen zwischen der Akutbehandlung und Erstversorgung (Phase I) und von Maßnahmen zur<br />

Teilhabe am Arbeitsleben, die der Ausbildung oder Umschulung dienen (Phase III). Von dieser<br />

Zweckbestimmung her werden diese Zentren „Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation“<br />

oder „Einrichtungen der Phase II“ genannt.<br />

Sie erbringen in einem nahtlos ineinandergreifenden Verfahren umfassende<br />

• Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Sinne des § 26 Sozialgesetzbuch IX und<br />

• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne des § 33 Sozialgesetzbuch IX.<br />

Zur medizinischen Rehabilitation behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen werden<br />

die erforderlichen Leistungen erbracht, um<br />

1. Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu<br />

mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder<br />

2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden,<br />

zu mindern, eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von<br />

laufenden Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern.<br />

Über die ärztlichen und pflegerischen Leistungen hinaus werden in den medizinisch-beruflichen<br />

Rehabilitationseinrichtungen je nach Behinderungsart rehabilitative Behandlungsmaßnahmen<br />

insbesondere Heilmittel einschließlich physikalischer Therapie, Sprach- und Beschäftigungstherapie,<br />

Belastungserprobung und Arbeitstherapie erbracht. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

werden mit dem Ziel durchgeführt, die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung<br />

bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern,<br />

herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu<br />

sichern. Bei der Wiedereingliederung wird vorrangig die Rückkehr des Rehabilitanden an den<br />

alten Arbeitsplatz oder eine innerbetriebliche Umsetzung auf einen behinderungsgerechten<br />

Arbeitsplatz mit gleichen oder ähnlichen Anforderungen angestrebt. Sofern dies nicht möglich<br />

ist, wird der Rehabilitand in den Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation auf<br />

eine Berufsausbildung oder eine Umschulung oder auf eine Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte<br />

vorbereitet.<br />

In den Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation werden - angepasst an die jeweilige<br />

Krankheits- oder Behinderungsart - insbesondere folgende Leistungen zur Teilhabe am<br />

Arbeitsleben erbracht:<br />

• Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung<br />

• Berufsvorbereitung<br />

• Berufliche Anpassung.

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