Einleitung - Behindertenbeirat Odenwaldkreis
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Aufgaben und Ziele der Einrichtungen<br />
der medizinisch-beruflichen Rehabilitation<br />
<strong>Einleitung</strong><br />
Schon das Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Förderung der Rehabilitation der Behinderten<br />
aus dem Jahr 1970 sieht unter anderem die Errichtung von Rehabilitationszentren für<br />
spezielle Krankheits- oder Behinderungsarten vor, in denen bereits am Krankenbett mit Maßnahmen<br />
zur Teilhabe am Arbeitsleben begonnen werden soll. Diese Einrichtungen sollen eine Lücke<br />
schließen zwischen der Akutbehandlung und Erstversorgung (Phase I) und von Maßnahmen zur<br />
Teilhabe am Arbeitsleben, die der Ausbildung oder Umschulung dienen (Phase III). Von dieser<br />
Zweckbestimmung her werden diese Zentren „Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation“<br />
oder „Einrichtungen der Phase II“ genannt.<br />
Sie erbringen in einem nahtlos ineinandergreifenden Verfahren umfassende<br />
• Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Sinne des § 26 Sozialgesetzbuch IX und<br />
• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne des § 33 Sozialgesetzbuch IX.<br />
Zur medizinischen Rehabilitation behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen werden<br />
die erforderlichen Leistungen erbracht, um<br />
1. Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu<br />
mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder<br />
2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden,<br />
zu mindern, eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von<br />
laufenden Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern.<br />
Über die ärztlichen und pflegerischen Leistungen hinaus werden in den medizinisch-beruflichen<br />
Rehabilitationseinrichtungen je nach Behinderungsart rehabilitative Behandlungsmaßnahmen<br />
insbesondere Heilmittel einschließlich physikalischer Therapie, Sprach- und Beschäftigungstherapie,<br />
Belastungserprobung und Arbeitstherapie erbracht. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
werden mit dem Ziel durchgeführt, die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung<br />
bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern,<br />
herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu<br />
sichern. Bei der Wiedereingliederung wird vorrangig die Rückkehr des Rehabilitanden an den<br />
alten Arbeitsplatz oder eine innerbetriebliche Umsetzung auf einen behinderungsgerechten<br />
Arbeitsplatz mit gleichen oder ähnlichen Anforderungen angestrebt. Sofern dies nicht möglich<br />
ist, wird der Rehabilitand in den Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation auf<br />
eine Berufsausbildung oder eine Umschulung oder auf eine Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte<br />
vorbereitet.<br />
In den Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation werden - angepasst an die jeweilige<br />
Krankheits- oder Behinderungsart - insbesondere folgende Leistungen zur Teilhabe am<br />
Arbeitsleben erbracht:<br />
• Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung<br />
• Berufsvorbereitung<br />
• Berufliche Anpassung.