Umweltzeichen für biozidfreie Antifouling-Produkte? - Biozid-Portal
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Anorganische Substanzen wie z.B. Pigmente sind von dieser Maßgabe<br />
ausgenommen, ebenso wie der anorganische Anteil metall-organischer<br />
Verbindungen.<br />
Produkttyp-spezifische Anforderungen<br />
Nicht-erodierende Beschichtungen<br />
Bei nicht-erodierenden <strong>Produkte</strong>n kann es unabhängig von der Stabilität der<br />
Beschichtung zur Abgabe von Substanzen in das Wasser kommen:<br />
(a) Durch diffundierende Substanzen, die zugesetzt wurden, um bestimmte<br />
Materialeigenschaften (z.B. Additive zur Erhöhung der Flexibilität) zu erzielen<br />
(b) Durch ausschwitzende Substanzen, die zur Steigerung der Wirksamkeit (z.B.<br />
Öle in Silikonen) zugesetzt wurden<br />
Der Hersteller hat für diffundierende oder ausschwitzende Substanzen Angaben zu<br />
machen über:<br />
(a) Diffusions-/Ausschwitzungs-Rate<br />
(b) Zur Bioabbaubarkeit und Bioakkumulierbarkeit sind die oben genannten<br />
Anforderungen zu erfüllen.<br />
Nicht-erodierende Zubereitungen, die als umweltgefährlich eingestuftes Zinkoxid in<br />
einer Konzentration ≥ 2,5% enthalten, können nicht ausgezeichnet werden.<br />
Erodierende Beschichtungen<br />
Erodierende Beschichtungen besitzen keine inhärente Stabilität. Sie sind dazu<br />
ausgelegt, vollständig in die Wasserphase überzugehen. Der Hersteller hat daher<br />
folgende Informationen einzureichen:<br />
• Chemischer Erosionsmechanismus der Beschichtung<br />
• Abbaubarkeit der erodierenden organischen Substanzen unter relevanten<br />
Bedingungen (relevant ist entsprechend der Auslobung und des empfohlenen<br />
Einsatzes die Wassertemperatur, bzw. der Temperaturbereich) unter Einsatz<br />
von Standard-Methoden<br />
Erodierende Zubereitungen, die als umweltgefährlich eingestuftes Zinkoxid in einer<br />
Konzentration ≥ 2,5% enthalten, können nicht ausgezeichnet werden.<br />
6.2.4 Ökotoxizitätstests für <strong>Produkte</strong>, deren Inhaltsstoffe noch nicht eingestuft<br />
wurden oder für die keine Daten existieren<br />
Für <strong>Produkte</strong>, deren Inhaltsstoffe noch nicht eingestuft wurden oder für die keine<br />
Daten existieren, sollen zwei Standard-Toxizitätstests entsprechend der EU-Richtlinie<br />
67/548/EEC beigebracht werden. Es existieren etablierte Toxizitätstests für Salz- und<br />
Süßwasser unter Einsatz von einzelligen Algen und Krebsen zur Erfassung toxischer<br />
Wirkungen. Um die Schaffung neuer Testsysteme zu vermeiden, wird für <strong>biozidfreie</strong><br />
<strong>Antifouling</strong> Beschichtungen die Anwendung dieser Standard-Tests empfohlen.<br />
<strong>Antifouling</strong> <strong>Produkte</strong> können nur ausgezeichnet werden, wenn keine signifikanten<br />
Effekte beobachtet werden.<br />
Vorbereitung und Verfahren<br />
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