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Umweltzeichen für biozidfreie Antifouling-Produkte? - Biozid-Portal

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Anorganische Substanzen wie z.B. Pigmente sind von dieser Maßgabe<br />

ausgenommen, ebenso wie der anorganische Anteil metall-organischer<br />

Verbindungen.<br />

Produkttyp-spezifische Anforderungen<br />

Nicht-erodierende Beschichtungen<br />

Bei nicht-erodierenden <strong>Produkte</strong>n kann es unabhängig von der Stabilität der<br />

Beschichtung zur Abgabe von Substanzen in das Wasser kommen:<br />

(a) Durch diffundierende Substanzen, die zugesetzt wurden, um bestimmte<br />

Materialeigenschaften (z.B. Additive zur Erhöhung der Flexibilität) zu erzielen<br />

(b) Durch ausschwitzende Substanzen, die zur Steigerung der Wirksamkeit (z.B.<br />

Öle in Silikonen) zugesetzt wurden<br />

Der Hersteller hat für diffundierende oder ausschwitzende Substanzen Angaben zu<br />

machen über:<br />

(a) Diffusions-/Ausschwitzungs-Rate<br />

(b) Zur Bioabbaubarkeit und Bioakkumulierbarkeit sind die oben genannten<br />

Anforderungen zu erfüllen.<br />

Nicht-erodierende Zubereitungen, die als umweltgefährlich eingestuftes Zinkoxid in<br />

einer Konzentration ≥ 2,5% enthalten, können nicht ausgezeichnet werden.<br />

Erodierende Beschichtungen<br />

Erodierende Beschichtungen besitzen keine inhärente Stabilität. Sie sind dazu<br />

ausgelegt, vollständig in die Wasserphase überzugehen. Der Hersteller hat daher<br />

folgende Informationen einzureichen:<br />

• Chemischer Erosionsmechanismus der Beschichtung<br />

• Abbaubarkeit der erodierenden organischen Substanzen unter relevanten<br />

Bedingungen (relevant ist entsprechend der Auslobung und des empfohlenen<br />

Einsatzes die Wassertemperatur, bzw. der Temperaturbereich) unter Einsatz<br />

von Standard-Methoden<br />

Erodierende Zubereitungen, die als umweltgefährlich eingestuftes Zinkoxid in einer<br />

Konzentration ≥ 2,5% enthalten, können nicht ausgezeichnet werden.<br />

6.2.4 Ökotoxizitätstests für <strong>Produkte</strong>, deren Inhaltsstoffe noch nicht eingestuft<br />

wurden oder für die keine Daten existieren<br />

Für <strong>Produkte</strong>, deren Inhaltsstoffe noch nicht eingestuft wurden oder für die keine<br />

Daten existieren, sollen zwei Standard-Toxizitätstests entsprechend der EU-Richtlinie<br />

67/548/EEC beigebracht werden. Es existieren etablierte Toxizitätstests für Salz- und<br />

Süßwasser unter Einsatz von einzelligen Algen und Krebsen zur Erfassung toxischer<br />

Wirkungen. Um die Schaffung neuer Testsysteme zu vermeiden, wird für <strong>biozidfreie</strong><br />

<strong>Antifouling</strong> Beschichtungen die Anwendung dieser Standard-Tests empfohlen.<br />

<strong>Antifouling</strong> <strong>Produkte</strong> können nur ausgezeichnet werden, wenn keine signifikanten<br />

Effekte beobachtet werden.<br />

Vorbereitung und Verfahren<br />

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