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Gastgeberverzeichnis - Perl

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Die größten Veranstaltungen in der Gemeinde <strong>Perl</strong><br />

01.05. Quirinusritt mit Pferdesegnung und Kirmes<br />

im Park von Nell, <strong>Perl</strong><br />

03. - 04.08. Römertage in der Villa Borg<br />

24. - 26.08. Saarländisches Moselweinfest<br />

auf dem Marktplatz in Nennig<br />

(www.weinfest-nennig.de)<br />

29.09. Internationaler Floh- und Trödelmarkt<br />

auf dem Marktplatz in Nennig,<br />

Anmeldung: info@nennig.de<br />

(www.nennig.de)<br />

12. - 13.10. Äppelfeschd (Apfelfest) auf dem Saargau,<br />

in Tettingen-Butzdorf und Borg<br />

25. - 28.10. 37. Wein- und Kellerfest in <strong>Perl</strong>, Oberperl<br />

und Sehndorf<br />

Weitere Veranstaltungstermine unter www.nennig.de<br />

Saarländische<br />

Obermoselweinkönigin<br />

2012/2013<br />

Kim I.<br />

mit ihrer Prinzessin<br />

Hanna<br />

SO FINDEN SIE UNS ........<br />

Klassifizierung für Ferienhäuser und Ferienwohnungen<br />

Die in den Preistabellen mit Sternen gekennzeichneten Betriebe haben an einer freiwilligen<br />

Klassifizierung ihrer Ferienwohnung bzw. ihres Ferienhauses teilgenommen. Die entsprechende<br />

Klassifizierung finden Sie jeweils beim Namen der Ferienwohnung bzw. des Ferienhauses. Betriebe<br />

ohne Sterne-Kennzeichnung haben nicht teilgenommen (Neu-, Umbau). Ein Rückschluss<br />

auf ihren Ausstattungsstandard ist damit jedoch nicht verbunden.<br />

F * * * * * Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im Servicebereich<br />

und herausragende Infrastruktur des Objektes. Großzügige Ausstattung<br />

in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exklusiver Gesamteindruck<br />

mit allem technischem Komfort, der das Objekt selbst und die Umgebung mit<br />

einschließt. Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand.<br />

F * * * * Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener<br />

und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck<br />

von Form und Materialien. Lage und Infrastruktur des Hauses genügen<br />

gehobenen Ansprüchen.<br />

F * * * Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Ausstattung<br />

von guter Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auf Dekoration<br />

und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.<br />

F * *<br />

Zweckmäßige Gesamtausstattung mit einfachem Komfort. Die Ausstattung ist<br />

in einem guten Erhaltungszustand, bei durchschnittlicher Qualität. Die Funktionalität<br />

steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.<br />

F *<br />

Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes. Die erforderliche<br />

Grundausstattung ist vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand. Altersbedingte<br />

Abnutzung ist möglich, bei insgesamt ausreichendem Wohnkomfort.<br />

Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag)<br />

Die in diesem Verzeichnis enthaltenen Angaben beruhen auf den von den Betrieben gelieferten<br />

Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird.<br />

Alle in diesem Verzeichnis angegebenen Preise sind Rahmenwerte; verbindlich ist das vom<br />

Vermieter anzugebende Angebot.<br />

Für Satzfehler, Auslassungen, Preisangaben usw. übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung.<br />

Die Benutzung dieses Unterkunftsverzeichnisses zum Zweck entgeltlicher gewerbemäßiger<br />

Adressenveräußerung an Dritte ist unzulässig. Nachdruck, auch nur auszugsweise,<br />

insbesondere Benutzung von Ausschnitten zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt und wird<br />

wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsgesetz bzw. wegen Verletzung des Urheberrechtes<br />

geahndet. Alle Rechte vorbehalten.<br />

18<br />

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche<br />

Regelung. Die vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb angenommene Zimmerreservierung<br />

begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den sogenannten Gastaufnahmevertrag<br />

(Beherbergungsvertrag), der wie alle Verträge von beiden Vertragspartnern einzuhalten<br />

ist. Nach Gesetz und ständiger Rechtsprechung beinhaltet er unter anderem folgende Regelungen:<br />

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmerbestellung vom Beherbergungsbetrieb<br />

angenommen ist.<br />

2. Der Gastwirt/Hotelier/Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Zimmer zur Verfügung zu<br />

stellen. Andernfalls hat der dem Gast Schadenersatz zu leisten.<br />

3. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Zimmerpreis für die Vertragsdauer<br />

zu entrichten. Dies gilt auch, wenn das Zimmer nicht in Anspruch<br />

genommen wird. Bei Nichtinanspruchnahme sind die vom Gastwirt eingesparten Aufwendungen<br />

sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers anzurechnen.<br />

4. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer<br />

nach Möglichkeit zu vergeben.<br />

5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort<br />

6. Die Tourist-Information des Verkehrsvereins Nennig ist nur vermittelnd tätig. Ein Vertrag<br />

kommt jeweils zwischen dem Besteller und dem Vermieter zustande.

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