Gastgeberverzeichnis - Perl
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Die größten Veranstaltungen in der Gemeinde <strong>Perl</strong><br />
01.05. Quirinusritt mit Pferdesegnung und Kirmes<br />
im Park von Nell, <strong>Perl</strong><br />
03. - 04.08. Römertage in der Villa Borg<br />
24. - 26.08. Saarländisches Moselweinfest<br />
auf dem Marktplatz in Nennig<br />
(www.weinfest-nennig.de)<br />
29.09. Internationaler Floh- und Trödelmarkt<br />
auf dem Marktplatz in Nennig,<br />
Anmeldung: info@nennig.de<br />
(www.nennig.de)<br />
12. - 13.10. Äppelfeschd (Apfelfest) auf dem Saargau,<br />
in Tettingen-Butzdorf und Borg<br />
25. - 28.10. 37. Wein- und Kellerfest in <strong>Perl</strong>, Oberperl<br />
und Sehndorf<br />
Weitere Veranstaltungstermine unter www.nennig.de<br />
Saarländische<br />
Obermoselweinkönigin<br />
2012/2013<br />
Kim I.<br />
mit ihrer Prinzessin<br />
Hanna<br />
SO FINDEN SIE UNS ........<br />
Klassifizierung für Ferienhäuser und Ferienwohnungen<br />
Die in den Preistabellen mit Sternen gekennzeichneten Betriebe haben an einer freiwilligen<br />
Klassifizierung ihrer Ferienwohnung bzw. ihres Ferienhauses teilgenommen. Die entsprechende<br />
Klassifizierung finden Sie jeweils beim Namen der Ferienwohnung bzw. des Ferienhauses. Betriebe<br />
ohne Sterne-Kennzeichnung haben nicht teilgenommen (Neu-, Umbau). Ein Rückschluss<br />
auf ihren Ausstattungsstandard ist damit jedoch nicht verbunden.<br />
F * * * * * Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im Servicebereich<br />
und herausragende Infrastruktur des Objektes. Großzügige Ausstattung<br />
in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exklusiver Gesamteindruck<br />
mit allem technischem Komfort, der das Objekt selbst und die Umgebung mit<br />
einschließt. Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand.<br />
F * * * * Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener<br />
und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck<br />
von Form und Materialien. Lage und Infrastruktur des Hauses genügen<br />
gehobenen Ansprüchen.<br />
F * * * Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Ausstattung<br />
von guter Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auf Dekoration<br />
und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.<br />
F * *<br />
Zweckmäßige Gesamtausstattung mit einfachem Komfort. Die Ausstattung ist<br />
in einem guten Erhaltungszustand, bei durchschnittlicher Qualität. Die Funktionalität<br />
steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.<br />
F *<br />
Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes. Die erforderliche<br />
Grundausstattung ist vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand. Altersbedingte<br />
Abnutzung ist möglich, bei insgesamt ausreichendem Wohnkomfort.<br />
Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag)<br />
Die in diesem Verzeichnis enthaltenen Angaben beruhen auf den von den Betrieben gelieferten<br />
Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird.<br />
Alle in diesem Verzeichnis angegebenen Preise sind Rahmenwerte; verbindlich ist das vom<br />
Vermieter anzugebende Angebot.<br />
Für Satzfehler, Auslassungen, Preisangaben usw. übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung.<br />
Die Benutzung dieses Unterkunftsverzeichnisses zum Zweck entgeltlicher gewerbemäßiger<br />
Adressenveräußerung an Dritte ist unzulässig. Nachdruck, auch nur auszugsweise,<br />
insbesondere Benutzung von Ausschnitten zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt und wird<br />
wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsgesetz bzw. wegen Verletzung des Urheberrechtes<br />
geahndet. Alle Rechte vorbehalten.<br />
18<br />
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche<br />
Regelung. Die vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb angenommene Zimmerreservierung<br />
begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den sogenannten Gastaufnahmevertrag<br />
(Beherbergungsvertrag), der wie alle Verträge von beiden Vertragspartnern einzuhalten<br />
ist. Nach Gesetz und ständiger Rechtsprechung beinhaltet er unter anderem folgende Regelungen:<br />
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmerbestellung vom Beherbergungsbetrieb<br />
angenommen ist.<br />
2. Der Gastwirt/Hotelier/Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Zimmer zur Verfügung zu<br />
stellen. Andernfalls hat der dem Gast Schadenersatz zu leisten.<br />
3. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Zimmerpreis für die Vertragsdauer<br />
zu entrichten. Dies gilt auch, wenn das Zimmer nicht in Anspruch<br />
genommen wird. Bei Nichtinanspruchnahme sind die vom Gastwirt eingesparten Aufwendungen<br />
sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers anzurechnen.<br />
4. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer<br />
nach Möglichkeit zu vergeben.<br />
5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort<br />
6. Die Tourist-Information des Verkehrsvereins Nennig ist nur vermittelnd tätig. Ein Vertrag<br />
kommt jeweils zwischen dem Besteller und dem Vermieter zustande.