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Versorgungskonzept-Kardio-Def-17 06 2002

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SANITÄTSDIREKTORENKONFERENZ OST<br />

AG Rehabilitation<br />

(von der GDK-Ost nicht genehmigt)<br />

BEDARFSPLANUNG<br />

REHABILITATION<br />

DER SDK-OST-KANTONE<br />

ETAPPE I<br />

AG <strong>Kardio</strong>vaskuläre Rehabilitation:<br />

<strong>Versorgungskonzept</strong><br />

für die<br />

<strong>Kardio</strong>vaskuläre Rehabilitation<br />

(Planungsgrundlagen)<br />

- Schlussbericht der Arbeitsgruppe<br />

Stand: SDK-OST-Konferenz vom 24. Juni <strong>2002</strong><br />

Stand: 12. Juni <strong>2002</strong> / Projektgruppe AG Reha: P. Altherr, U. Durrer, A. Penssler, S. Schuster


Inhaltsverzeichnis<br />

Einleitung<br />

1. Die Herz- Kreislauf Erkrankungen und ihre Folgen 5<br />

1.1 Die Herz-Kreislauf- Erkrankungen 5<br />

1.2 Die koronare Herzkrankheit (KHK) 5<br />

1.2.1 Entstehung und Formen der KHK 5<br />

1.2.2 Ansätze zur Therapie der KHK 6<br />

1.2.3 Wirksamkeit der Therapieansätze 6<br />

1.3 Die rehabilitationsrelevanten Herz-Kreislauf- Diagnosen 7<br />

1.4 Die Folgen der kardiovaskulären Erkrankungen 9<br />

2. Ziele der kardiovaskulären Rehabilitation 10<br />

2.1 Übergeordnete Rehabilitationsziele 10<br />

2.2 Spezielle Behandlungsziele 10<br />

3. Indikation zur Rehabilitation 11<br />

3.1 Medizinische Voraussetzungen zur Aufnahme in ein Rehabilitationsprogramm 11<br />

3.1.1 Rehabilitationsbedürftigkeit 11<br />

3.1.2 Rehabilitationsfähigkeit 11<br />

3.1.3 Rehabilitationspotential 11<br />

3.1.4 Rehabilitationsprognose 12<br />

3.2 Kontraindikationen zur kardiovaskulären Rehabilitation 12<br />

3.3 Allgemeine versicherungssrechtliche Voraussetzungen zur Aufnahme in ein<br />

Rehabilitationsprogramm 12<br />

3.3.1 Rehabilitationsbedürftigkeit 13<br />

3.3.2 Stationäre Rehabilitationsbedürftigkeit (Spitalbedürftigkeit) 13<br />

4. Die Behandlungskette der Herz-Kreislauf- Erkrankungen 14<br />

4.1 Das WHO Drei-Phasen-Modell 14<br />

4.2 Die Behandlungskette der kardiovaskulären Erkrankungen 14<br />

5. Die Behandlungsphasen: Patientenmerkmale und Therapieelemente<br />

16<br />

5.1 Akutbehandlung (Phase 1) 16<br />

5.1.1 Patientenmerkmale (Eingangskriterien) 16<br />

5.1.2 Behandlungsziele 16<br />

5.1.3 Behandlungsaufgaben/-Leistungen 16<br />

5.1.4 Behandlungszeitraum 16<br />

5.1.5 Leistungsrechtliche Einordnung <strong>17</strong><br />

5.1.6 Anschliessende Behandlungsphase <strong>17</strong><br />

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2


5.2 <strong>Kardio</strong>vaskuläre Rehabilitation (Phase 2) <strong>17</strong><br />

5.2.1 Wahl der Rehabilitationsform <strong>17</strong><br />

5.2.1.1 Vorteile der stationären Rehabilitation <strong>17</strong><br />

5.2.1.2 Vorteile der ambulanten Rehabiltation <strong>17</strong><br />

5.2.2 Patientenmerkmale (Eingangskriterien) <strong>17</strong><br />

5.2.3 Behandlungsziele 19<br />

5.2.4 Behandlungsaufgaben/-Leistungen 19<br />

5.2.5 Behandlungszeitraum 19<br />

5.2.6 Leistungsrechtliche Einordnung 19<br />

5.2.7 Anschliessende Behandlungsphase 20<br />

5.3 Nachsorge (Phase 3) 20<br />

5.3.1 Patientenmerkmale (Eingangskriterien) 20<br />

5.3.2 Behandlungsziele 20<br />

5.3.3 Behandlungsaufgaben/-Leistungen 20<br />

5.3.4 Behandlungszeitraum 20<br />

5.3.5 Leistungsrechtliche Einordnung 20<br />

5.3.6 Anschliessende Behandlungsphase 20<br />

6. Abgrenzung zu anderen rehabilitativen Bereichen 21<br />

6.1 Abgrenzung von kardiovaskulärer und psychosomatischer Versorgung 21<br />

6.1.1 Somatoforme Störungen als Indikation für die kardiovaskuläre<br />

Rehabilitation 21<br />

6.2 Geriatrische Patienten in kardiovaskulären Rehabilitationsprogrammen 22<br />

7. Die Evaluationskriterien für die stationäre kardiovaskuläre Rehabilitation<br />

23<br />

7.1 Rechtliche Voraussetzungen 23<br />

7.2 Methodische Voraussetzungen 23<br />

7.2.1 Bewertung der Strukturqualität 23<br />

7.2.2 Bewertung der Prozessqualität 24<br />

7.2.3 Gesamtbeurteilung 24<br />

7.3 <strong>Def</strong>inition von Kriterien und Messindikatoren der Struktur- und Prozessqualität 25<br />

7.3.1 Kriterien der Strukturqualität 25<br />

7.3.2 Kriterien der Prozessqualität 27<br />

F_VERSKONZ_KARDIO_SCHLUSSFASSUNG_SDK_<strong>17</strong>.<strong>06</strong>.<strong>2002</strong>.doc<br />

3


Einleitung<br />

Angesichts des überregionalen Koordinationsbedarfs im Bereiche der Rehabilitations haben<br />

die Mitgliedkantone der Sanitätsdirektorenkonferenz Ost (Appenzell Ausserrhoden, Appenzell<br />

Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St.Gallen, Thurgau und Zürich) beschlossen,<br />

gemeinsam eine interkantonale leistungsorientierte Bedarfsplanung im Bereich<br />

der medizinischen Rehabilitation vorzunehmen. Das Projekt ist wie folgt etappiert:<br />

- Etappe I: <strong>Versorgungskonzept</strong>e (Planungsgrundlagen)<br />

- Etappe II: <strong>Def</strong>inition Angebot und Bedarf (Planungsinhalte)<br />

- Etappe III: Versorgungssicherung / Steuerung (Massnahmen).<br />

Am 25. Oktober 2000 hat die Sanitätsdirektorenkonferez-Ost (SDK-Ost) die erste der drei<br />

Projektetappen zur Ausführung freigegeben. Im Rahmen dieser Etappe sind für die Bereiche<br />

kardiovaskuläre Rehabilitation, Neurorehabilitation, muskuloskelettale Rehabilitation und<br />

pneumologische Rehabilitation medizinische <strong>Versorgungskonzept</strong>e zu erarbeiten sowie Kriterien<br />

der Struktur-und Prozessqualität zu definieren. Diese bilden die Grundlagen für die<br />

weiteren Projektetappen.<br />

Mit dem <strong>Versorgungskonzept</strong> sollen folgende Resultate erarbeitet werden:<br />

• <strong>Def</strong>inition der rehabilitationsrelevanten Krankheiten und ihrer Folgen<br />

• <strong>Def</strong>inition der fach- bzw. krankheitsspezifischen Rehabilitationsziele<br />

• Festlegung der fach- bzw. krankheitsspezifischen Indikationen für die neurologische Rehabilitation<br />

• Stellung der Rehabilitation innerhalb der fachspezifischen Behandlungskette<br />

• Abgrenzung der Rehabilitation zu anderen medizinischen Fachbereichen<br />

• Festlegung fachspezifischer Anforderungen an die Qualität (Struktur- und Prozessqualität)<br />

von Rehabilitationseinrichtungen<br />

Die Erarbeitung der <strong>Versorgungskonzept</strong>e erfolgte durch Arbeitsgruppen - bestehend aus<br />

Vertretern der Krankenversicherer, der Leistungserbringer und der auftraggebenden Kantone<br />

sowie eines externen Beraters auf der Basis eines vorgängig durch den externen Berater<br />

erarbeiteten Konzeptentwurfes.<br />

Die Arbeitsgrupppe „<strong>Kardio</strong>vaskuläre Rehabilitation“ setzte sich wie folgt zusammen:<br />

S. Schuster Gesundheitsdirektion Kt. Zürich Vorsitz<br />

Dr. med. A. Bernardo Klinik Gais Chefarzt<br />

Dr. med. L. Felder Ambulante Herzrehabilitation, Carefit<br />

Zürich, Mediz. Trainingszentrum<br />

Sanitas, Kilchberg<br />

Leiter<br />

H. Gautschi Unimedes Geschäftsführer<br />

Dr. med. W. Kottmann Rehazentrum Seewis Chefarzt<br />

Dr. K. Müller Integria Consult externer Berater<br />

H. Ooms Zürcher Höhenklinik Wald Leiter Physiotherapie<br />

Dr. med. J. Schilling Santé Suisse Qualitätsbeauftragter<br />

Frau M. Schuster Thurg. -Schaffhauser HK Davos Leiterin Pflegedienst<br />

Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeiten nach zwölf Sitzungen per Ende März <strong>2002</strong> abgeschlossen.<br />

Mit Ausnahme weniger Punkte (Pflichtleistung geriatrische Rehabilitation, Einbezug von<br />

Prozesskriterien in die Evaluation der Leistungserbringer) basiert das vorliegende <strong>Versorgungskonzept</strong><br />

auf einem Konsens der Arbeitsgruppe.<br />

F_VERSKONZ_KARDIO_SCHLUSSFASSUNG_SDK_<strong>17</strong>.<strong>06</strong>.<strong>2002</strong>.doc<br />

4


1. Die Herz-Kreislauf Erkrankungen und ihre Folgen<br />

1.1. Die Herz-Kreislauf-Erkrankungen<br />

Die Erkrankungen des Herzens sind Teil der Erkrankungen des Kreislaufsystems (ICD I00 -<br />

I 99). Die Herz- Krankheiten umfassen im wesentlichen folgende Krankheitsgruppen:<br />

Diagnosegruppe ICD- Klassifikation<br />

- Koronare ( Ischämische) Herzkrankheit (KHK)<br />

mit folgenden Krankheitsbildern:<br />

- stabile und instabile Angina pectoris I 20<br />

- Herzinfarkt I 21 - I 23<br />

- Herzinsuffizienz (Herzmuskelschwäche) I 50<br />

- Herzrhythmusstörungen (I 44 - I 49)<br />

- plötzlicher Herztod I 46.1<br />

- chronische ischämische Herzkrankheit I 25<br />

- Herzklappenerkrankungen und angeborene Vitien I 05 -I 08, I 34 - I 37, Q 20 - Q 28<br />

- <strong>Kardio</strong>myopathien (Herzmuskelerkrankungen) I 42 - I 43<br />

- Entzündliche Herzerkrankungen I 01;I 30; I 33;I 40;<br />

- Herzrhythmusstörungen I 44 - I 49<br />

- Hypertonus I 10; I 11; I 13; I 15<br />

- Erkrankungen der arteriellen Gefässe (inkl. PAV). I 70 - I 73<br />

Diese Herz- Kreislauf Erkrankungen können, je nach Schweregrad, zu einer akuten Gefährdung<br />

und später zu einer chronischen Beeinträchtigung des Patienten mit den entsprechenden<br />

Behinderungen im Alltags- und Berufsleben führen. Ein Drittel der dauerhaften Behinderungen<br />

gehen darauf zurück. Über die persönliche Betroffenheit hinaus entstehen dadurch<br />

grosse volkswirtschaftliche Kosten.<br />

1.2 Die koronare Herzkrankheit (KHK)<br />

Im Vordergrund steht die Koronare Herzkrankheit. Sie ist mit einem Anteil von rund zwei Dritteln<br />

am Gesamttotal der kardiovaskulären Erkrankungen die bei weitem häufigste Herzkrankheit<br />

und soll deshalb im folgenden vertieft dargestellt werden.<br />

1.2.1 Entstehung und Formen der KHK<br />

Bei der koronaren Herzkrankheit wird der Herzmuskel (Myokard) durch ungenügenden Blutfluss<br />

in den Koronararterien (verengte oder verschlossene Herzkranzgefässe) nicht bedarfsgerecht<br />

mit Blut versorgt. Sie kann im wesentlichen zu folgenden klinischen Krankheitsbildern<br />

führen:<br />

- Herzschmerzen (stabile und instabile Angina pectoris)<br />

- Herzinfarkt<br />

- Herzmuskelschwäche (Herzinsuffizienz)<br />

- Herzrhythmusstörungen<br />

- plötzlicher Herztod<br />

Die Erkrankung beginnt häufig bereits im frühen Erwachsenenalter, schreitet i.d.R. langsam<br />

fort mit symptomfreien Intervallen und führt dann schubweise zu akuten Krankheitserscheinungen,<br />

die zum Teil lebensbedrohlich sein können.<br />

Tatsächlich ist die KHK nicht allein ein mechanischer Prozess, sondern Auswirkung genetischer<br />

und verhaltensabhängiger Umstände. Das Fortschreiten des arteriosklerotischen Prozesses<br />

wird durch die unter Punkt 1.2.2 aufgelisteten Risikofaktoren wesentlich gefördert.<br />

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5


1.2.2 Ansätze zur Therapie der KHK<br />

Die moderne <strong>Kardio</strong>logie und Notfallmedizin haben wirksame Methoden zur Behandlung der<br />

lebensbedrohenden Komplikationen infolge eines kardialen Akutereignisses entwickelt. Die<br />

KHK kann aber nicht geheilt werden. Möglich ist jedoch, ihre Progression zu verlangsamen<br />

und zum Teil sogar aufzuhalten.<br />

Die Therapie der KHK hat drei Ansatzpunkte:<br />

- die medikamentöse Therapie<br />

- die interventionelle Therapie (wie Koronardilatation (PTCA) und Bypass- Operation (ACB)).<br />

- die Beeinflussung zur Verhaltensänderung (Sekundärprävention) im individuellen Umgang<br />

mit folgenden Risikofaktoren. Dazu zählen:<br />

- Lipide (z.B. Cholesterin)<br />

- Rauchen<br />

- Bluthochdruck<br />

- Körperliche Inaktivität<br />

- Diabetes mellitus<br />

- Psychosoziale Faktoren (z.B. Dysstress)<br />

- Adipositas<br />

- Östrogenmangel<br />

- falsche Ernährung.<br />

1.2.3 Wirksamkeit der Therapieansätze<br />

- medikamentöse Therapie<br />

Die medikamentöse Therapie der KHK zielt darauf ab, das Fortschreiten des arteriosklerotischen<br />

Prozesses zu verlangsamen bzw. zu stabilisieren und neue kardiovaskuläre Ereignisse<br />

zu verhindern. Durch Verbesserung der Risikofaktorenkonstellation und der Endo-<br />

thelfunktion sowie die Beeinflussung des intrakardialen intrazellulären Stoffwechsels sollen<br />

Ischämien und deren Folgen (Infarktfolgezustände einschliesslich Herzinsuffizienz und bedrohliche<br />

Rhythmusstörungen) positiv beeinflusst werden.<br />

Im Sinne der Evidenz-basierten Medizin gelten insbesondere folgende Medikamentengruppen<br />

als gesichert:<br />

- Gerinsel auflösende oder verhindernde Medikamente (Thrombolytika, Antithrombotika,<br />

Thrombozyten-Aggregationshemmer),<br />

- Fettsenker (Cholesterin-Synthese-Enzym-Hemmer = CSE-Hemmer, "Statine"),<br />

- Beta-Blocker (Stresshormon-Rezeptorblocker),<br />

- ACE-Hemmer (Angiotensin-Converting-Enzym-Hemmer),<br />

- Wassertreibende Medikamente (Diuretika) und ggf. Digitalis in Kombination mit ACE-<br />

Hemmern, Beta-Blockern für die Herzinsuffizienz,<br />

- orale und injizierbare Antidiabetika (z. B. Sulfonylharnstoffe, Metformin, Insulin),<br />

- Medikamente gegen bedrohliche Rhythmusstörungen (Antiarrhytmika z. B. Amiodarone)<br />

und bei bestimmten Fällen implantierbare Cardio-<strong>Def</strong>ibrillatoren (ICD),<br />

- Nikotinersatztherapien (z. B. Kaugummi, Nikotin-Pflaster, Nikotin-Nasenspray, oraler Inhaler).<br />

- interventionelle Therapie<br />

Bei der interventionellen Therapie kommen sowohl die Bypass-Operation als auch die Ballondilatation<br />

zur Anwendung. Während die Zahl der Bypass-Operationen in der Schweiz<br />

stagniert, nimmt die Zahl der PTCA weiter zu. Beide Verfahren bringen häufig zwar eine<br />

deutliche Verbesserung der Symptomatik und damit in der Regel auch der Lebensqualität.<br />

Sie behandeln aber nicht die Ursache der Erkrankung, sondern entschärfen eventuell bedrohliche<br />

Situationen für eine gewisse Zeit durch einen reparativen Therapieansatz. In vielen<br />

Fällen handelt es sich daher um palliative Massnahmen im Verlaufe einer mehr oder<br />

weniger rasch progredienten Koronarsklerose. Um den durch die interventionelle Therapie<br />

erzielten Erfolg nachhaltig zu machen, muss sie durch die verhaltensändernden Massnahmen<br />

der kardiovaskulären Rehabilitation ergänzt werden.<br />

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6


- Beeinflussung der Risikofaktoren (Sekundärprävention)<br />

Durch gezielte Lebensstiländerungen kann die KHK stabilisiert und auch in relativ weit fortgeschrittenem<br />

Stadium noch angehalten werden. Der erfolgversprechendste Weg zur<br />

Prognoseverbesserung der KHK ist daher eine umfassende Sekundärprävention im Rahmen<br />

einer kardiovaskulären Rehabilitation.<br />

Neben der Wiedereingliederung durch Trainingsprogramme dienen die Massnahmen der<br />

kardiovaskulären Rehabilitation daher in erster Linie dazu, einen herzgesunden Lebensstil<br />

zu initiieren. Ihr sekundärpräventives Programm besteht aus Information und Motivation zur<br />

nötigen Lebensstiländerung, regelmässigem Ausdauertraining, herzgesunder Ernährung,<br />

Entspannungstraining sowie Aufarbeiten von psychosozialen Problemen. Ein derart umfassendes<br />

Rehabilitationsprogramm macht es möglich, die physischen und psychischen Auswirkungen<br />

der KHK zu limitieren, das Risiko eines plötzlichen Herztods oder eines Reinfarkts<br />

zu senken, kardiale Symptome zu bessern. Ferner trägt es zur Progressions-Verlangsamung<br />

oder sogar Rückbildung der arteriosklerotischen Prozesse bei und kann den<br />

psychosozialen und beruflichen Status bessern.<br />

1.3 Die rehabilitationsrelevanten Herz-Kreislauf- Diagnosen<br />

Für den Bereich der kardiovaskulären Rehabilitation sind die als Pflichtleistungen der obligatorischen<br />

Grundversicherung anerkannten Diagnosen in der KLV spezifiziert. Gleichzeitig hat<br />

die ALVR (Arbeitspapier Vorstand, Stand 05.12.2001) Empfehlungen zur Indikation kardiovaskulärer<br />

Rehabilitationsmassnahmen erarbeitet. Danach sind folgende Diagnosen für die<br />

Rehabilitation von Herz-Kreislauf Erkrankungen relevant:<br />

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7


ICD 10 CHOP Rehabilitationsrelevante Diagnosen ALVR KLV<br />

Koronare Herzkrankheit<br />

I20 • Stabile, nicht interventionspflichtige Angina pectoris x 1)<br />

I21-I22 • Status nach Herzinfarkt x x<br />

36.0 - mit PTCA x<br />

- ohne PTCA x<br />

36.0 • Status n. Ballondilatation der Herzkranzgefässe (PTCA) x x<br />

insbesondere: x<br />

- bei vorgängiger Inaktivierung x<br />

- bei Vorliegen multipler Risikofaktoren x<br />

36.1 • Status nach Bypass-OP x x<br />

35.0-35.9<br />

37.0-37.6<br />

37.9<br />

• Status n. anderen Interventionen am Herzen x x<br />

38.04/38.05 • Status n. and. Interventionen an den grossen Gefässen x x<br />

• Herzmuskelerkrankungen x<br />

I 42 - <strong>Kardio</strong>myopathie x 2)<br />

I10,I11<br />

I13:I15<br />

- hypertensive Herzerkrankung x 2)<br />

• Chronische Herzkrankheit 3) x<br />

I25 - bei multiplen therapierefraktären Risikofaktoren und<br />

sonst guter Lebenserwartung<br />

x<br />

I42 - mit schlechter Ventrikelfunktion x<br />

Zusätzlich kann eine kardiovaskuläre Rehabilitation in besonderen Fällen indiziert sein:<br />

ICD CHOP Krankheitsgruppen mit Reha-Indikation ALVR KLV<br />

• • Risikofaktoren für Herzkreislauferkrankungen wie x<br />

E10;E11 - Diabetes Mellitus x<br />

I 10; I11 - Hypertonie x<br />

E 78 - Hypercholesterinämie x<br />

- Bewegungsmangel x<br />

F <strong>17</strong>; Z 72 - Rauchen x<br />

- Stress x<br />

E 66 - Übergewicht x<br />

• Organisch bedingte (funktionelle) Herzbeschwerden<br />

x<br />

- zur Förderung der kardiopulmonalen Leistungsfähigkeit x<br />

- zur psychischen Stabilisierung x<br />

1) ist in der Diagnosegruppe „Chronische Herzkrankheit“ enthalten<br />

2) ist in der Diagnose „Chronische Herzkrankheit mit schlechter Ventrikelfunktion“ enthalten<br />

3) ist in der Indikationenliste der ALVR in der Diagnosegruppe „Herzmuskelerkrankungen (<strong>Kardio</strong>myopathie, hypertensive<br />

Herzerkrankung“) enthalten.<br />

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8


Intensive (ambulante oder stationäre) Massnahmen der Sekundärprävention sind auch für<br />

Patienten mit besonders schweren Risikofaktoren oder einer besonders ausgeprägten Risikofaktorenkonstellation<br />

sinnvoll. Ein noch nicht aufgetretenes Akutereignis sollte für diese<br />

Patientengruppe kein Grund für den Ausschluss von präventiven / rehabiltativen Massnahmen<br />

sein. Nach gemeinsamer Schätzung der Vertreter der Krankenversicherer und der Leistungserbringer<br />

betrifft dies zur Zeit gesamtschweizerisch jährlich max. 100 Fälle. Hierzu bedarf<br />

es einer ausführlichen Begründung durch die behandelnden Ärzte.<br />

Für folgende weitere Patientenkategorien befindet sich die Indikation zur kardiovaskulären<br />

Rehabilitation noch im Stadium der Evaluation:<br />

ICD CHOP Krankheitsgruppen mit potentieller Reha-Indikation ALVR KLV<br />

I 70 -I 79 Krankheiten der Arterien, Arteriolen und Kapillaren<br />

I 70 -I 73 • • Periphere Durchblutungsstörungen x 4)<br />

Herzklappenerkrankungen und angeborene Vitien<br />

Q 20- Q21 • angeborene Herzfehler<br />

Q23;Q25 - ohne Korrekturoperation<br />

35.8 - mit Korrekturoperation<br />

1.4 Die Folgen der kardiovaskulären Erkrankungen<br />

Folge der kardiovaskulären Erkrankungen sind Einschränkungen in der Belastbarkeit und<br />

und damit auch in der Leistungsfähigkeit der Patienten. Das Ausmass der Einschränkung der<br />

Belastbarkeit der Herzkranken hängt ab von Faktoren wie<br />

− dem Grad der Ischämie des Herzmuskels,<br />

− der Beeinträchtigung der Förderleistung des Herzens,<br />

− der Klappenfunktion und<br />

− dem Gefährdungspotential allfälliger Herzrhythmusstörungen.<br />

Die Belastbarkeit herzkranker Patientinnen und Patienten wird aber auch von nicht direkt<br />

vom Herzen ausgehenden körperlichen Faktoren (wie z.B. vom Funktionszustand der Skelettmuskulatur<br />

und der Lunge sowie Störungen des Stoffwechsels) sowie von psychischen<br />

Faktoren (insbesondere von Herzangst und Furcht vor körperlicher oder psychischer Überforderung<br />

in Beruf und Freizeit) beeinflusst. Insgesamt können erhebliche Unterschiede bestehen<br />

zwischen der subjektiven Leistungsfähigkeit und der noch erhaltenen, objektiv feststellbaren<br />

körperlichen Belastbarkeit.<br />

4) Grundsätzlich ist eine Rehabilitation und Sekundärprävention bei Patienten der Diagnosegruppe "Periphere Durchblutungsstörungen"<br />

ähnlich sinnvoll wie bei kardiovaskulär erkrankten Patienten. Dieser Punkt wird teilweise abgedeckt<br />

durch die Diagnose „Status nach Intervention an den grossen Gefässen“ (ALVR).<br />

F_VERSKONZ_KARDIO_SCHLUSSFASSUNG_SDK_<strong>17</strong>.<strong>06</strong>.<strong>2002</strong>.doc<br />

9


2. Ziele der kardiovaskulären Rehabilitation<br />

Grundsätzlich bestehen bezüglich der Rehabilitationsform (ambulantes und/oder stationäres<br />

Rehabilitationsprogramm) keine Unterschiede in den Zielen einer kardiovaskulären Rehabilitation.<br />

2.1 Übergeordnete Rehabilitationsziele<br />

Die übergeordneten Ziele der kardiovaskulären Rehabilitation sind:<br />

− Reduktion kardiovaskulärer Risikofaktoren als Voraussetzung für eine langfristige Gesundheitsverbesserung<br />

und<br />

− Steigerung der Belastbarkeit.<br />

2.2 Spezielle Behandlungsziele<br />

Aus den übergeordneten Zielen der kardiovaskulären Rehabilitation können folgende spezielle<br />

Behandlungsziele für die Phase 2 - Rehabilitation (vgl. Kap. 4.2) abgeleitet werden:<br />

− Initiierung der nötigen Lebensstilveränderung;<br />

− Anpassung der körperlichen Leistungsfähigkeit an die kardiovaskuläre Situation;<br />

− Rekonditionierung und Wiedererlangung einer möglichst vollen Mobilität;<br />

− Förderung des Verständnisses und der Selbstverantwortung für den Krankheitsprozess;<br />

− Verarbeitung des Krankheitsgeschehens;<br />

− Optimierung der Therapie (medikamentös oder interventionell);<br />

− Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bei Patienten im Erwerbsalter;<br />

− Vermeidung ungerechtfertigter Invalidisierung durch Unterforderung;<br />

− Förderung der Selbständigkeit bei älteren und multimorbiden Patienten;<br />

− Wiedereingliederung in das soziale Umfeld;<br />

− Vermeidung von erneuten Spitalaufenthalten.<br />

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10


3. Indikation zur kardovaskulären Rehabilitation<br />

Für die Aufnahme in ein Rehabilitationsprogramm zu Lasten der Kostenträger müssen<br />

grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

- Es liegt eine medizinische Indikation 5) für die Rehabilitation vor (Kap. 3.1und 3.2).<br />

- Es liegt eine Kostengutsprache der Versicherer für die Rehabilitation vor (Kap.3.3).<br />

3.1 Medizinische Voraussetzungen zur Aufnahme in ein Rehabilitationsprogramm<br />

Massnahmen der kardiovaskulären Rehabilitation sind immer dann indiziert, wenn<br />

- eine Rehabilitationsbedürftigkeit des Patienten vorliegt (vgl. Kap. 3.1.1)<br />

- eine Rehabilitationsfähigkeit des Patienten vorliegt (vgl. Kap. 3.1.2) und<br />

- ein Rehabilitationspotential des Patienten (vgl. Kap. 3.1.3) vorliegt.<br />

Massnahmen der kardiovaskulären Rehabilitation können sowohl nach Akutereignissen als<br />

auch bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung ohne vorgängiges Akutereignis indiziert<br />

sein.<br />

3.1.1 Rehabilitationsbedürftigkeit 6)<br />

Im Bereich der kardiovaskulären Rehabilitation stellt bereits das Vorhandensein einer kardiovaskulären<br />

Erkrankung eine Indikation zur Sekundärprävention bzw. Rehabilitation dar. Im<br />

Gegensatz zu den übrigen Bereichen der spezialisierten Rehabilitation kann daher in der<br />

kardiovaskulären Rehabilitation von der Stellung einer zusätzlichen ICF-Indikation (Darstellung<br />

der Krankheitsfolgen) abgesehen werden. Für die Übernahme zur kardiovaskulären<br />

Rehabilitation genügt das Vorliegen einer entsprechenden ICD-Diagnose (vgl. Kap.1.3).<br />

3.1.2 Rehabilitationsfähigkeit 7)<br />

Die Rehabilitationsfähigkeit beschreibt die Gesamtheit der physischen und psychischen Eigenschaften<br />

eines Patienten, das Angebot einer Rehabilitation zu nutzen. Für den Nachweis<br />

der Rehabilitationsfähigkeit sind folgende Anforderungen zu erfüllen (vgl. Kap.5.2.2):<br />

- Minimale Selbstständigkeit<br />

- Minimale körperliche Belastbarkeit<br />

- Ausreichende Motivation<br />

3.1.3 Rehabilitationspotential<br />

Das Rehabilitationspotential 8) zeigt die Möglichkeiten einer Elimination bzw. Reduktion der<br />

Risikofaktoren durch eine in der kardiovaskulären Rehabiltation initialisierte Lebensumstellung<br />

(life style changes) auf. Es hängt ab :<br />

− vom Grad des kardiovaskulären Risikos<br />

− vom medizinischen Schweregrad der kardiovaskulären Erkrankung<br />

− vom Ausmass der körperlichen Beeinträchtigung (Fähigkeitsstörung)<br />

− von der allgemeinen körperlichen Belastbarkeit des Rehabilitanden<br />

5) <strong>Def</strong>inition Indikation<br />

Grund oder Umstand, eine bestimmte (ärztliche) Massnahme in einem Krankheitsfall durchzuführen, die nach<br />

Abschätzen des möglichen Nutzens und Risikos - unter Beachtung etwaiger Kontraindikationen - (für den Patienten)<br />

sinnvoll ist. (Lexikon Medizin).<br />

6) <strong>Def</strong>inition Rehabedürftigkeit<br />

Rehabedürftigkeit besteht, wenn als Folge einer Schädigung bei Vorliegen von voraussichtlich nicht nur vor<br />

übergehenden Fähigkeitsstörungen oder drohenden oder bereits manifesten Beeinträchtigungen über die kurative<br />

Versorgung hinaus eine medizinische Rehabilitation erforderlich ist, um<br />

- die o. g. Fähigkeitsstörungen zu beseitigen, zu vermindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten, oder<br />

- drohende oder bereits manifeste Beeinträchtigungen zu vermeiden, zu beseitigen oder eine Verschlimmerung<br />

zu verhüten.<br />

7) <strong>Def</strong>inition Rehabilitationsfähigkeit<br />

beschreibt die erforderliche somatische und psychische Verfassung des Rehabilitanden (Motivation / Motivierbarkeit<br />

und Belastbarkeit) für die Teilnahme an einer geeigneten Rehabilitation.<br />

8) Im Gegensatz zu anderen Rehabilitationsformen ist es bei der kardialen Rehabilitation schwierig, von Rehabilitationsfähigkeit<br />

und -potential zu sprechen, da sehr viel von den Lebensstiländerungen abhängt.<br />

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11


− von der psychischen Situation des Patienten<br />

− vom Vorhandensein schwieriger Zusatz- (Begleit) -erkrankungen / Komorbiditäten.<br />

Anhand des Rehabilitationspotentials werden die individualisierten Rehabilitationsziele mit<br />

dem Patienten definiert.<br />

3.1.4 Rehabilitationsprognose<br />

Ausgehend von der Gesamtheit der körperlichen Beeinträchtigung, dem bisherigen Verlauf<br />

der Krankheit sowie dem Rehabilitationspotential des Patienten wird eine Rehabilitationsprognose<br />

9) abgeleitet. Sie schätzt die Wahrscheinlichkeit des Erreichens des angestrebten<br />

Rehabilitationszieles ab.<br />

3.2 Kontraindikationen zur kardiovaskulären Rehabilitation<br />

In folgenden Fällen ist eine kardiovaskuläre Rehabilitation nicht indiziert:<br />

ICD Krankheitsgruppen mit Rehakontraindikation<br />

I 20<br />

I 20.0<br />

I 44 - I49<br />

I 50<br />

I 42 - I 43<br />

- Instabile Angina pectoris<br />

- Crescendo Angina und drohender Myokardinfarkt<br />

- hämodynamisch instabile Rhythmusstörungen<br />

- Herzinsuffizienz (NYHA IV)<br />

- schwere hypertrophe obstruktive <strong>Kardio</strong>myopathie<br />

- interventionspflichtige Herzklappenfehler<br />

- ausgeprägte Psychopathie / Sucht<br />

- nicht vorhandene oder stark eingeschränkte Mobilität<br />

Patienten mit interventionsbedürftigen Zusatzerkrankungen bzw. im Vordergrund stehenden<br />

Zusatzdiagnosen sind , solange dies der Fall ist, nicht einer kardiovaskulären Rehabilitation,<br />

sondern in eine für die Behandlung der dominierenden Zusatzerkrankung zuständige Fachklinik<br />

mit kardiovaskulärem Zusatzprogramm zu überweisen. Dazu zählen folgende Krankheitsgruppen:<br />

ICD Krankheitsgruppen mit Rehakontraindikation<br />

I26; I28<br />

- Lungenkrankheiten mit schwerer Hypoxie<br />

- gravierende Komorbidität und interventionspflichtige Zusatzerkrankungen<br />

(z. B. dekompensierte, chronisch obstruktive Lungenerkrankung;<br />

schwerwiegende rheumatische Erkrankungen etc.)<br />

3.3 Allgemeine versicherungsrechtliche Voraussetzungen zur Aufnahme in ein Reha-<br />

bilitationsprogramm<br />

Ärztlich angeordnete oder durchgeführte Rehabilitationsmassnahmen werden von der Unfallversicherung<br />

(UVG) oder der Krankenversicherung (Grundversicherung: Art. 25 Abs.2 lit.d<br />

KVG; Zusatzversicherung: VVG) übernommen. In der obligatorischen Krankenversicherung<br />

richtet sich der Tarif nach dem Spitaltarif, solange der Patient der stationären medizinischen<br />

Rehabilitation bedarf (Art. 49, Abs.3 Satz 1 KVG). Dennoch muss der behandelnde Arzt der<br />

zuständigen Versicherung ein Kostengutsprachegesuch einreichen. Die dabei zur Anwendung<br />

gelangenden Kriterien sind teilweise nicht transparent. Zudem bestehen Unterschiede<br />

9) <strong>Def</strong>inition Rehabilitationsprognose<br />

medizinisch begründete Wahrscheinlichkeitsaussage über die Erreichbarkeit eines festgelegten Rehabilitati<br />

onsziels durch eine geeignete Rehabilitationsmassnahme in einem notwendigen Zeitraum auf der Basis der<br />

Erkrankung, des bisherigen Verlaufs des Kompensationspotentials (Rückbildungsfähigkeit) unter Beachtung<br />

der persönlichen Ressourcen (Rehabilitationspotential einschliesslich psychosozialer Faktoren).<br />

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12


in der Kostengutsprachepraxis zwischen der Unfall- und Krankenversicherung sowie zwischen<br />

den einzelnen Krankenversicherern. Bei der Abklärung der Leistungspflicht steht insbesondere<br />

das Vorliegen der Rehabilitiationsbedürftigkeit im Vordergrund. Die Begriffe der<br />

Rehabilitation und der Rehabilitationsbedürftigkeit sind im KVG nicht definiert. Aufgrund der<br />

jüngeren Rechtssprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes ergibt sich folgender<br />

Sachverhalt:<br />

3.3.1 Rehabilitationsbedürftigkeit<br />

Eine medizinische Rehabilitation ist indiziert, wenn<br />

• die (akutmedizinische) Behandlung an sich abgeschlossen ist und<br />

• Therapieformen der Nachbehandlung zur Anwendung gelangen (BGE 126 V 323 vom<br />

9.Mai 2000, S. 326 ).<br />

• Die durch die Krankheit oder die Behandlung selbst bewirkte Beeinträchtigung der körperlichen<br />

oder geistigen Leistungsfähigkeit mit Hilfe medizinischer Massnahmen ganz oder<br />

teilweise behoben werden soll oder - insbesondere bei chronisch Kranken - der Erhaltung<br />

und Verbesserung des verbleibenden Funktionsvermögens dient (BGE 126 V 323 vom 9.<br />

Mai 2000, S. 326).<br />

3.2.2 Stationäre Rehabilitationsbedürftigkeit (Spitalbedürftigkeit)<br />

Stationäre Rehabilitationsbedürftigkeit liegt vor, wenn zusätzlich zu den unter Kap. 3.3.1 aufgeführten<br />

Kriterien<br />

• die Schwere des Hauptleidens oder zusätzlich komplizierender Krankheiten, der Behinderungsgrad<br />

und die Pflegebedürftigkeit einen stationären Klinikaufenthalt erfordern (BGE<br />

126 V 323 vom 9.Mai 2000, S. 326).<br />

• die Möglichkeiten ambulanter Rehabilitation erschöpft sind und nur noch im Rahmen eines<br />

stationären Rehabilitationsklinikaufenthaltes Aussicht auf einen Rehabilitationserfolg<br />

besteht. (BGE 126 V 323 vom 9. Mai 2000, S.326)<br />

• wegen besonderer persönlicher Lebensumstände die medizinische Rehabilitation nicht<br />

anders als in einer spezialisierten Rehabilitationsklinik durchgeführt werden kann. (BGE<br />

126 V 323 vom 9.Mai 2000, S. 326).<br />

• die notwendigen diagnostischen und therapeutischen Massnahmen nur in einem Spital<br />

zweckmässig durchgeführt werden können (BGE 126 V 323 vom 9.Mai <strong>2002</strong>, S.326).<br />

Auf der Basis der vorliegenden EVG-Entscheide hat die AG <strong>Kardio</strong>vaskuläre Rehabilitation<br />

die Voraussetzungen zur Indikation für die Durchführung einer allgemeinen stationären Rehabilitationsmassnahme<br />

wie folgt zusammengefasst:<br />

• Es ist eine tägliche intensive, physikalische, balneologische und/oder medikamentöse<br />

Therapie notwendig, die eine kontinuierliche/intensive ärztliche Überwachung/Betreuung<br />

oder pflegerische Betreuung notwendig macht.<br />

Der stationäre Aufenthalt ist nur solange angezeigt, als die aufgeführten Behandlungselemente<br />

wirksam und zweckmässig erscheinen (BGE 124 V 362, S.364 vom 26. November<br />

1998 / BGE 115 V 38 vom 7.April 1989, S. 49).<br />

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4. Die Behandlungskette der Herz- Kreislauf Erkrankungen<br />

Grundlegend für die Behandlung und Rehabilitation bzw. Sekundärprävention von Herzkranken<br />

ist heute international das sog. “Drei-Phasen-Modell” entsprechend den Empfehlungen<br />

der WHO. Im Zentrum der Betrachtung steht dabei die Phase 2 "Rehabilitation" sowie deren<br />

Schnittstellen zur vorgelagerten Akutversorgung und nachgelagerten Nachsorge.<br />

4.1 Das WHO Drei-Phasen-Modell<br />

Das “Drei-Phasen-Modell” der WHO unterteilt den Behandlungsprozess in folgende Behandlungsphasen:<br />

− Phase 1: Akutbehandlung<br />

Sie umfasst neben der ambulanten Akutversorgung durch die freipraktizierenden Ärzte die<br />

stationäre Akutbehandlung und die Frühmobilisation im Akutspital.<br />

− Phase 2: Rehabilitation<br />

Die Rehabilitation kann unmittelbar nach Abschluss der Akutbehandlung als stationäre<br />

oder als ambulante Rehabilitation erfolgen.<br />

− Phase 3: Nachsorge<br />

Sie erfolgt am Wohnort über den Hausarzt und den Spezialarzt in Verbindung mit unter<br />

ärztlicher Verantwortung stehender Bewegungstherapie im Rahmen einer ambulanten<br />

Herzgruppe.<br />

4.2 . Die Behandlungskette der kardiovaskulären Erkrankungen<br />

Je nach vorliegender kardiovaskulärer Erkrankung, den sich daraus ergebenden Behandlungsanlässen<br />

(vgl. Kap.5) sowie dem dadurch ausgelösten Mitteleinsatz an Diagnostik und<br />

Therapie (vgl. Kap.5) ergeben sich die entsprechenden Behandlungspfade. 10)<br />

Der Behandlungspfad beschreibt die typische Behandlung eines Patienten bzw. einer Patientengruppe<br />

für ein gegebenes gesundheitliches Problem. Im Gegensatz zur üblichen <strong>Def</strong>inition<br />

verwendet das vorliegende <strong>Versorgungskonzept</strong> den Behandlungspfad als ein an organisatorischen<br />

Stellen orientiertes Beschreibungsmittel, d.h. über einen typischen Behandlungspfad<br />

werden die jeweiligen Organisationseinheiten benannt, mit denen ein Patient während<br />

der von ihm zu durchlaufenden Diagnostik und Behandlung in Berührung kommt.<br />

Das nachfolgende Flussdiagramm (vergl. Abb. 1) zeigt für den Bereich der kardiovaskulären<br />

Erkrankungen die entsprechenden Behandlungsanlässe und Behandlungseinheiten mit den<br />

sich daraus ergebenden Behandlungspfaden im Überblick auf. Die Abgrenzung der kardiovaskulären<br />

Rehabilitation zu anderen rehabilitativen Bereichen wie der psychosomatischen<br />

und geriatrischen Rehabilitation wird in Kapitel 6 vorgenommen.<br />

10) <strong>Def</strong>inition Behandlungspfad:<br />

Ein Behandlungspfad ist die Beschreibung der typischen Behandlung eines Patienten bzw. einer<br />

Patientengruppe für ein gegebenes gesundheitliches Problem. Der Behandlungspfad enthält einen<br />

Arbeitsplan der üblicherweise durchzuführenden Einzelleistungen (mit Referenzzeiten) und eine<br />

Stückliste der gewöhnlich angewendeten Medikamente und Materialien (mit Referenzmengen).<br />

Der Behandlungspfad dient als Referenz für die tatsächlich ausgeführte Behandlung. Es wird damit<br />

aber keine Behandlungsnorm aufgestellt.(W. Fischer: Patientenklassifikationssysteme)<br />

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14


PHASE 1:<br />

AKUTVERSORGUNG<br />

PHASE 2:<br />

REHABILITATION<br />

PHASE 3:<br />

NACHSORGE<br />

BEHANDLUNGSKETTE HERZ-KREISLAUF-ERKRANKUNGEN<br />

Zuweisungs-<br />

Kriterien zur<br />

ambulanten<br />

Reha erfüllt?<br />

Ambulante<br />

<strong>Kardio</strong>vaskuläre<br />

Rehabilitation<br />

(Phase 2)<br />

Kap. 5.1.1<br />

Kap. 5.1<br />

-Akutes Herz-/Kreislaufereignis<br />

-Exazerbation chron.<br />

-Herzerkrankung<br />

Spitaleinweisung<br />

erforderlich?<br />

Stationäre<br />

<strong>Kardio</strong>vaskuläre<br />

Akutversorgung<br />

(Phase 1)<br />

Kap.3.1-3.2<br />

Indikation zur<br />

<strong>Kardio</strong>vasukläre<br />

nein<br />

Limitierende<br />

Zusatzdiagnosen<br />

ja<br />

Reha erfüllt?<br />

im Vordergrund?<br />

Wahl der<br />

ambul.<br />

Rehabilitations-<br />

station.<br />

Reha<br />

form<br />

Reha<br />

zusätzliche<br />

<strong>Kardio</strong>vask. Reha-<br />

Massnahme<br />

erforderlich?<br />

Indikation zur<br />

ambul. <strong>Kardio</strong>vask.<br />

Nachsorge erfüllt?<br />

Ambulante<br />

<strong>Kardio</strong>vaskuläre<br />

Nachsorge / Langzeitbetreuung<br />

(Phase 3)<br />

Neues<br />

Akutereignis?<br />

Exazerbation chron.<br />

Herzerkrankung?<br />

2<br />

Behandlungspause<br />

2<br />

nein<br />

Kap. 5.2.2 Kap. 5.2.1 Kap. 5.2.2<br />

Kap. 5.2 Kap. 5.2<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

Kap. 5.3.1<br />

ja<br />

Kap. 5.3<br />

1<br />

1<br />

nein<br />

Pflegeaspekt<br />

im<br />

Vordergrund?<br />

Zuweisungs-<br />

Kriterien zur<br />

stationären<br />

Reha erfüllt?<br />

Stationäre<br />

<strong>Kardio</strong>vaskuläre<br />

Rehabilitation<br />

(Phase 2)<br />

Zusätzliche<br />

amb. <strong>Kardio</strong>vask.<br />

Nachsorge<br />

erforderlich?<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

Chronische<br />

Herzerkrankung<br />

Ambulante<br />

<strong>Kardio</strong>vaskuläre<br />

Akutversorgung<br />

(Phase 1)<br />

ev. andere<br />

spez. Rehabilitation<br />

mit <strong>Kardio</strong>vaskulärem<br />

Zusatzprogramm<br />

ev. Weiterbehandlung<br />

durch<br />

- Innere Medizin<br />

- Akutgeriatrie<br />

- Langzeitpflege<br />

Indikation zur<br />

<strong>Kardio</strong>vaskulären<br />

Reha erfüllt?<br />

Sch/rev.15/02/<strong>2002</strong><br />

F_VERSKONZ_KARDIO_SCHLUSSFASSUNG_SDK_<strong>17</strong>.<strong>06</strong>.<strong>2002</strong>.doc<br />

ja<br />

nein<br />

15


5. Die Behandlungsphasen: Patientenmerkmale und Therapieelemente<br />

Nachfolgend werden die einzelnen Behandlungsphasen bzw. -abschnitte der Behandlungskette<br />

der Herz-Kreislauf-Erkrankungen (vgl. Kapitel 4.2) anhand folgender Merkmale näher<br />

charakterisiert:<br />

- Patientenmerkmale (Eingangskriterien)<br />

- Behandlungsziele<br />

- Behandlungsaufgaben und -leistungen<br />

- Behandlungszeitraum<br />

- leistungsrechtliche Einordnung<br />

- anschliessende Behandlungsphase.<br />

5.1 Akutbehandlung (Phase 1)<br />

Die stationäre kardiovaskuläre Akutbehandlung spitalbedürftiger herzkranker Patientinnen<br />

und Patienten wird wie folgt charakterisiert:<br />

5.1.1 Patientenmerkmale (Eingangskriterien)<br />

Auf eine stationäre kardiologische Akutversorgung angewiesen sind Patientinnen und Patienten<br />

− mit drohendem bzw. eingetretenem kardiovaskulärem Akutereignis (v.a. Herzinfarkt, lebensbedrohlichen<br />

Herzrhythmusstörungen, Kammerflimmern etc.),<br />

− mit interventionellen oder operativen Eingriffen am Herzen,<br />

− bei akuter Exazerbation einer chronischen Herz-Kreislauf-Erkrankung.<br />

5.1.2 Behandlungsziele<br />

− Wiederherstellung bzw. Stabilisierung der Vitalfunktionen (Atmungs- und Herz-Kreislauf-<br />

Funktionen)<br />

− Behandlung und Begrenzung der Primärschäden<br />

− Vermeidung sekundärer Komplikationen<br />

− Klärung des Rehabilitationspotentials<br />

− Planung und Einleitung der weiteren Versorgung<br />

5.1.3 Behandlungsaufgaben/-leistungen<br />

− Diagnostik der KHK (evtl. Herzkatheter)<br />

− Medikamentöse, interventionelle und operative Behandlung<br />

− Intensivpflege und -behandlung mit Dauerüberwachung<br />

− Frühmobilisation<br />

− Erfassung der Risikofaktoren<br />

− Evtl. erster Belastungstest<br />

− Klärung der Notwendigkeit und Einleitung von Rehabilitationsmassnahmen auf der Basis<br />

einer Rehabilitationsprognose<br />

− daraus resultierende Triage.<br />

5.1.4 Behandlungszeitraum<br />

- Komplikationslose Fälle nach akutem Myokardinfarkt ohne chirurgische Intervention: häufig<br />

Entlassung aus der Akutklinik nach wenigen Tagen.<br />

- Patienten nach Herzoperation oder nach Eintritt eines schwerwiegenden Herzereignisses<br />

wie grossem Herzinfarkt mit starker Einschränkung der Pumpfunktion des Herzens oder<br />

schwerer Herzinsuffizienz anderer Genese: nach medizinischer Notwendigkeit, d.h. bis die<br />

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Voraussetzungen für den Eintritt in ein Rehabilitationsprogramm der Phase 2 erfüllt sind<br />

(Tage bis Wochen).<br />

5.1.5 Leistungsrechtliche Einordnung<br />

Die stationäre kardiovaskuläre Akutbehandlung spitalbedürftiger herzkranker Patientinnen<br />

und Patienten zählt zu den Pflichtleistungen gemäss KVG Art.25, lit.e.<br />

5.1.6 Anschliessende Behandlungsphase<br />

Zur Vermeidung von Fehlverarbeitung der Krankheit und Fehlverhalten sollten die Patienten<br />

unmittelbar im Anschluss an die Akutbehandlung in ein Rehabilitationsprogramm der<br />

Phase 2 eintreten. Sie kann entweder stationär oder ambulant erfolgen.<br />

5.2 <strong>Kardio</strong>vaskuläre Rehabilitation (Phase 2)<br />

Zur Vermeidung eines Akutereignisses sollten auch Patientinnen und Patienten mit chronischen<br />

Herzerkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen an einem Rehabilitationsprogramm<br />

der Phase 2 teilnehmen können.<br />

5.2.1 Wahl der Rehabilitationsform<br />

Die kardiovaskuläre Rehabilitation kann stationär oder ambulant erfolgen. Bis heute liegen<br />

keine zuverlässigen vergleichenden Evaluationen der Ergebisqualität (Outcome) ambulanter<br />

und stationärer Programme vor. Damit steht auch der wissenschaftlich gesicherte Nachweis<br />

aus, welche Rehabilitationsform in welcher Situation eindeutig besser abschneidet. Eine vergleichende<br />

Betrachtung der beiden Rehabilitationsformen ergibt folgendes Bild:<br />

5.2.1.1 Vorteile der stationären Rehabilitation<br />

Stationäre Programme sind aufgrund ihrer speziellen Struktur geeignet, eine intensivere bzw.<br />

komplexere Rehabilitation zu ermöglichen. Sie weisen folgende Vorteile auf:<br />

- Früherer Beginn nach dem akuten Ereignis möglich.<br />

- Kompliziertere Fälle mit höherem Risiko und möglicher klinischer Instabilität können einge-<br />

schlossen werden.<br />

- Schwer behinderte oder ältere Patienten, insbesondere solche mit Komorbidität können<br />

eingeschlossen werden.<br />

- Die Übergangsphase vom Akutspital bis zu stabileren klinischen Zustanden kann erleichtert<br />

werden, mit dem Ziel, ein unabhängiges Alltagsleben unter häuslichen Bedingungen zu<br />

ermöglichen und eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern.<br />

5.2.1.2 Vorteile der ambulanten Rehabilitation<br />

Ambulante Programme sind aufgrund ihrer speziellen Struktur geeignet, eine langfristige<br />

Rehabilitation in Wohnortnähe zu ermöglichen. Sie weisen folgende Vorteile auf:<br />

- Längerfristige Beeinflussung der Risikofaktoren-Konstellation, wobei auch ein unmittelbarer<br />

Beginn der Rehabilitation nach einem Akutereignis möglich ist.<br />

- Für mobile Patienten ist die Rehabilitation in unmittelbarer Umgebung des Wohnortes<br />

durchführbar.<br />

- Der Einbezug des betreuenden Arztes und der Familie ist erleichtert.<br />

- Der Übergang in die Phase 3 (Nachsorge) ist einfacher.<br />

5.2.2 Patientenmerkmale (Eingangskriterien)<br />

Bei vergleichbarem inhaltlichem Leistungsangebot der stationären und ambulanten Rehabilitation<br />

(d.h. umfassendes Programm mit einem begleitenden physischen Aufbauprogramm,<br />

Physiotherapie, Ernährungsberatung, Aufklärung über Krankheit, Risikofaktoren, Medikamente,<br />

Stressmanagement, Entspannungsangebot) ist für die in Kapitel 1.3.1 definierten<br />

Diagnosegruppen sowohl die stationäre als auch die ambulante kardiovaskuläre Rehabilitation<br />

indiziert. Die individuelle Zuweisung in ein stationäres oder ambulantes kardiovaskuläres<br />

Rehabilitationsprogramm erfolgt nach folgenden Kriterien:<br />

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<strong>17</strong>


- Zuweisung zur stationären kardiovaskulären Rehabilitation:<br />

Eher für eine stationäre kardiovaskuläre Rehabilitation sprechen:<br />

− Komplexe Rehabilitation: medizinisch; psychisch / sozial / beruflich; präventiv<br />

− Patienten mit stark eingeschränkter oder überdurchschnittlich hoher körperlicher Leistungsfähigkeit:<br />

− Kein anerkanntes ambulantes Rehabilitationsprogramm in der Nahe des Wohnortes des<br />

Patienten<br />

- Zuweisung zur ambulanten kardiovaskulären Rehabilitation:<br />

Eher für eine ambulante kardiovaskuläre Rehabilitation sprechen:<br />

− unkompliziertes Akutereignis<br />

− gute Mobilität des Patienten<br />

− Wunsch des Patienten nach Rehabilitation in der Nähe des Wohnortes<br />

− Vorhandensein eines anerkannten ambulanten Rehabilitationsprogrammes in der Nähe<br />

des Wohnortes des Patienten.<br />

Zusätzlich sind unterschiedliche Minimalanforderungen an den Einweisungszustand sowie<br />

das häusliche und soziale Umfeld des Patienten zu stellen:<br />

Patientenmerkmal Rehabilitationsform<br />

- Selbstständigkeit - Der Patient weist eine minimale<br />

Selbstständigkeit auf.<br />

- Er ist nicht mehr auf eine dauernde<br />

Pflege angewiesen.<br />

- Er muss nicht mehr ständig<br />

überwacht werden. 11)<br />

- Mobilität - Der Patient ist im Zimmer mobil<br />

d.h. er kann ohne Fremdhilfe<br />

aufstehen, sich waschen, anziehen<br />

etc.)<br />

- Belastbarkeit - Der Patient kann während mindestens<br />

zwei Stunden pro Tag<br />

aktiv an den Rehabilitationsmassnahmen<br />

teilnehmen.<br />

- Wundheilung - Eine evtl. noch nicht abgeschlossene<br />

Wundheilung stellt<br />

kein Ausschlusskriterium für<br />

den Übertritt in ein kardiovaskuläresRehabiltationsprogramm<br />

dar.<br />

- Begleiterkrankungen - Neueinstellung Diabetes Mellitus<br />

oder orthopädische Probleme<br />

- Vorliegende Begleiterkrankungen<br />

bzw. Verletzungen dürfen<br />

die notwendigen therapeutischen<br />

Massnahmen nicht verbieten<br />

bzw. verhindern.<br />

stationär ambulant<br />

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18<br />

- Der Patient hat eine ausreichende<br />

ADL- Selbständigkeit.<br />

- Der Patient ist ausreichend<br />

mobil.<br />

- Der Patient kann an einem<br />

kardiovaskulären Aufbautraining<br />

teilnehmen.<br />

- Der Patient kann die täglichen<br />

Transportwege bewältigen.<br />

11) Bei Patienten mit kardiovaskulären Grunderkrankungen besteht immer ein gewisses Komplikationsrisiko.<br />

Deshalb muss sowohl bei stationären als auch bei ambulanten Rehabilitationsprogrammen<br />

eine notfallmässige Versorgung und Akutbehandlung gewährleistet sein (vgl. Alarmkonzept<br />

gemäss SAKR).


Patientenmerkmal Rehabilitationsform<br />

stationär ambulant<br />

Soziales Umfeld - Keine häuslichen Belastungen, die<br />

den Rehabilitationserfolg in Frage<br />

stellen können.<br />

Häusliches Umfeld - Die häusliche Versorgung des Patienten<br />

ist gesichert.<br />

- Die sonstige medizinische Versorgung<br />

des Patienten ist gesichert.<br />

5.2.3 Behandlungsziele<br />

Die Ziele der rehabilitativen Behandlung sind im Einzelnen in Kapitel 2 umschrieben.<br />

5.2.4 Behandlungsaufgaben/-leistungen<br />

Unabhängig von der Wahl der Rehabilitationsform (ambulant oder stationär) sind folgende<br />

Programmelemente erforderlich:<br />

− Diagnostik<br />

- zur kardiopulmonalen Organdiagnostik,<br />

- zur Funktionsdiagnostik und<br />

- Bestimmung der individuellen Risikoprofile/-faktoren<br />

− Kontrollierte Bewegungstherapie<br />

strukturierte, ärztlich verordnete und kontrollierte Bewegungstherapie in verschiedenen<br />

Leistungsgruppen mit auf die individuelle Belastbarkeit abgestimmten Trainingsprogrammen<br />

(zur Verbesserung von Ausdauer, Kraft, Dehnbarkeit und Koordination) mit sichergestellter<br />

Notfallversorgung<br />

− Risikofaktorenintervention / Anleitung zur Lebensstilmodifikation<br />

systematische Schulung der Kenntnis der Krankheit und der kardiovaskulären Risikofaktoren<br />

sowie professionelle Ernährungsberatung (zur Sekundärprophylaxe und Gesundheitsbildung);<br />

− Therapieoptimierung<br />

Anpassung und kritische Ueberprüfung der medikamentösen Langzeittherapie<br />

− Abbau von Ängsten, Stressmanagement<br />

inkl. Stressbewältigungs- und Entspannungstraining (zu psychologischer Unterstützung<br />

und verbessertem Management des Krankheitsprozesses);<br />

− Vorbereitung zur Wiedereingliederung in den Beruf bzw. in den Alltag<br />

Hilfestellung bei der beruflichen und/oder sozialen Wiedereingliederung.<br />

− Motivation zur konsequenten Durchführung der Nachsorge (Hausarzt, Spezialist, Herzgruppe)<br />

und deren Vorbereitung.<br />

5.2.5 Behandlungszeitraum<br />

Die Dauer der stationären Behandlung beträgt in der Regel vier Wochen, kann aber in weniger<br />

komplexen Fällen auf zwei bis drei Wochen verkürzt werden (KLV, Anhang 1, Ziff.2.2)<br />

Die Dauer eines ambulanten Rehabilitationsprogrammes beträgt je nach Intensität des Behandlungsangebotes<br />

zwischen zwei und sechs Monaten (KLV, Anhang 1, Ziff.2.2). In der<br />

Regel umfasst ein ambulantes Rehabilitationsprogramm eine diagnosespezifische Therapie<br />

von 36 Lektionen (9 - 12 Wochen zu drei bis vier Lektionen à ein bis zwei Stunden pro Woche).<br />

5.2.6 Leistungsrechtliche Einordnung<br />

Die stationäre und ambulante kardiovaskuläre Rehabilitation herzkranker Patienten zählen<br />

zu den Pflichtleistungen gemäss KVG Art. 25, lit.d.<br />

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19


5.2.7 Anschliessende Behandlungsphase<br />

Zur dauerhaften Sicherung des Rehabilitationserfolgs bedarf es der Nachsorge im Rahmen<br />

einer ambulanten Herzgruppe.<br />

5.3 Nachsorge (Phase 3)<br />

Die Resultate der kardiovaskulären Rehabilitation sind ohne eine langfristige und adäquate<br />

Nachsorge (Phase 3) nur von kurzer Dauer. Der in der Phase 2 erarbeitete gesundheitsfördernde<br />

Lebensstil ist deshalb am Wohnort mit Hausarzt und Spezialarzt über einen längeren<br />

Zeitraum weiter zu stabilisieren. Eine gute Möglichkeit dazu besteht im Rahmen einer von<br />

einer Fachperson (Arzt oder „Herztherapeut SAKR“) geleiteten ambulanten Herzgruppe. Ein<br />

adäquates Notfallkonzept sichert die Bewältigung von Notfällen.<br />

5.3.1 Patientenmerkmale (Eingangskriterien)<br />

Der während der Phase 2- Rehabilitation eingeübte bzw. erlernte gesundheitsfördernde Lebensstil<br />

bedarf der lebenslangen Anwendung und Ausübung. Die ambulante Nachsorge ist<br />

deshalb grundsätzlich für alle in Kap.1.3 aufgelisteten ICD- Diagnosegruppen indiziert.<br />

5.3.2 Behandlungsziele<br />

− Stabilisierung, ggf. Rückbildung des arteriosklerotischen Prozesses<br />

− Verzögerung der weiteren Zunahme der Veränderungen an Arterien und Organen<br />

− Erzielung eines qualitativ guten Lebens im Sinne der Gesunderhaltung.<br />

5.3.3 Behandlungsaufgaben/-leistungen<br />

− diagnostische Kontrolle und ärztliche Beratung durch regelmässige Nachuntersuchungen<br />

− Anpassung, Ergänzung bzw. Korrektur der Langzeitmedikation<br />

− Erkennen evtl. neu eintretender bedrohlicher Zustände<br />

− positive Unterstützung und Motivation des Patienten<br />

− Teilnahme an einer ambulanten Herzgruppe.<br />

Die Gruppen sind vorallem durch die Stärke der „mitmenschlichen, sympathischen“ Unterstützung<br />

bei der Einhaltung guter Vorsätze sowie der Verarbeitung von Rückschlägen<br />

gekennzeichnet. Das angebotene Programm ist strukturiert und beinhaltet:<br />

- Training,<br />

- Entspannungsübungen,<br />

- Gespräche.<br />

5.3.4 Behandlungszeitraum<br />

Die Möglichkeit zur zeitlich unbegrenzten Teilnahme an einer ambulanten Herzgruppe wäre<br />

sinnvoll.<br />

5.3.5 Anschliessende Behandlungsphase<br />

Eventuell ist zur Vermeidung eines weiteren Akutereignisses eine erneute Rehabilitationsmassnahme<br />

der Phase 2 in Betracht zu ziehen. Diese Massnahme muss an klare Indikationen<br />

gebunden sein.<br />

5.3.6 Leistungsrechtliche Einordnung<br />

Die Leistungen der ambulanten ärztlichen Nachsorge mit Beratung, Diagnostik und medikamentöser<br />

Therapie zählen zu den KVG konformen Pflichtleistungen. Deren Kosten werden<br />

durch die obligatorische Krankenversicherung abgedeckt.<br />

Dagegen werden die Kosten der Teilnahme an ambulanten Herzgruppen von den Krankenkassen<br />

derzeit nicht abgegolten 12) . Im Sinne der vernünftigen, wirtschaftlichen Handlungsweise<br />

in der Nachsorge ist mindestens eine Teilfinanzierung durch die Krankenkassen anzustreben.<br />

12) In der BRD bestehen inzwischen über 5000 Herzgruppen. Damit werden lediglich 20-25% aller für<br />

die Sekundärprävention und Rehabilitation in der Phase 3 WHO in Frage kommenden Patienten<br />

erfasst. Die Teilnahme der Patienten erfolgt über eine Rezeptierung durch den Arzt. Die Kosten für<br />

die Patienten werden von der Sozialversicherung für eine gewisse Zeit übernommen. Die Teilnahme<br />

der PartnerInnen wird durch diese selbst finanziert.<br />

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6. Abgrenzung zu anderen rehabilitativen Bereichen<br />

Im Vordergrund steht die Abgrenzung der kardiovaskulären Rehabilitation zur psychosomatischen<br />

und geriatrischen Versorgung 13) .<br />

6.1 Abgrenzung von kardiovaskulärer und psychosomatischer Behandlung<br />

Hauptsächliche Indikationsgruppe der psychosomatischen Behandlung sind Patienten mit<br />

somatoformen Störungen 14) . Dabei handelt es sich um unspezifische Störungen des gesundheitlichen<br />

Befindens<br />

− ohne diagnostizierbare Organschädigungen oder zumindest<br />

− ohne solche diagnostizierbare Erkrankungen bzw. Organschäden, die die Schwere, das<br />

Ausmass, die Vielfalt und die Dauer der körperlichen Beschwerden erklären können,<br />

− mit unbekannten oder multifaktoriellen Störungsursachen,<br />

− mit häufig fluktuierenden körperlichen Symptomen, die in der Regel mit psychischen Störungen<br />

wie depressiven oder Angststörungen einhergehen (nicht selten jedoch ohne zeitliche<br />

Koinzidenz),<br />

− mit einem komplexen Zusammenspiel von emotionalen, kognitiven, psychophysiologischen<br />

und verhaltensmässigen Einflussfaktoren.<br />

In diesem Zusammenhang psychosomatisch relevante Störungen sind:<br />

ICD Krankheitsgruppen<br />

F 45.0, F 45.1 Somatisierungstörungen<br />

F 45.3, F 45.9 Somatoforme Funktionsstörungen<br />

F 44.7, F 44.9 Dissoziative Störungen (Konversionsstörungen)<br />

6.1.1 Somatoforme Störungen als Indikation für die Teilnahme an einem kardiovaskulären<br />

Rehabilitationsprogramm<br />

Patienten mit somatoformen Störungen weisen teilweise auch kardiovaskuläre Symptome<br />

z.B. in Form funktioneller Herzbeschwerden (Herzneurosen) auf. Diese funktionellen Herzbeschwerden<br />

(Herzneurosen) sind keine Ausschlussdiagnose für ein kardiovaskuläres Rehabilitationsprogramm,<br />

aber auch keine Pflichtleistung gemäss KVG. Auch bei diesen Patienten<br />

kann nach vorheriger psychosomatischer Abklärung und Behandlung ein kardiovaskuläres<br />

Bewegungsprogramm sinnvoll sein mit dem Therapieziel: Erkennen der nicht kardialen<br />

Genese der Beschwerden.<br />

Dagegen erfordert die ursächliche Diagnostik und Behandlung dieser Patienten in erster Linie<br />

eine spezifische psychosomatische (diagnostische und therapeutische) Behandlung.<br />

13) Gemäss den Vertretern der Krankenversicherer in der Arbeitsgruppe <strong>Kardio</strong>vaskuläre Rehabilitation zählt die<br />

geriatrische Rehabilitation nicht zu den Pflichtleistungen im Sinne der KLV. Sie haben sich deshalb gegen die<br />

Verwendung des Begriffes „geriatrische Rehabilitation“ ausgesprochen. Stattdessen plädieren sie für die Verwendung<br />

des Begriffes „geriatrische Versorgung“. Er umfasse neben der akutgeriatrischen Behandlung immer<br />

auch die rehabilitative Versorgung. Die geriatrische Rehabilitation ist heute bereits in verschiedenen Institutionen<br />

der SDK-OST eingeführt. Der Vertreter der SDK-OST und der externe Berater können sich deshalb dem<br />

Standpunkt der Krankenversicherer nicht anschliessen.<br />

14) Dieser Begriff dient heute als Oberkategorie für Patienten, bei denen medizinisch unklare körperliche Symp-<br />

tome im Vordergrund der klinischen Symptomatik stehen. Ältere Bezeichnungen für somatoforme Störungen<br />

sind funktionelle Beschwerden, psychovegetatives Syndrom oder auch somatisierte Depression.<br />

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21


6.2 Geriatrische Patienten in kardiovaskulären Rehabilitationsprogrammen<br />

Die bedarfsgerechte Zuweisung zu einem kardiovaskulären Rehabilitationsprogramm setzt die<br />

Durchführung einer assessment-basierten Triage in den Akutspitälern voraus.<br />

Treffen weniger als vier der unten genannten sechs Eingangskriterien zu, kann auch für geriatrische<br />

Patientinnen und Patienten eine spezialisierte kardiovaskuläre Rehabilitation angezeigt<br />

sein:<br />

Patientenmerkmale Ausprägung<br />

- Medizinische Stabilität medizinisch instabil bzw. während der Rehabilitation von<br />

den verschiedenen Erkrankungen interkurrent bedroht (mit<br />

entsprechendem Risiko / Interventionsbedarf)<br />

- Belastbarkeit stark schwankend<br />

Behandlungsmerkmale<br />

- Pflegebedarf<br />

intensive geriatrisch-aktivierende Pflege (mit 24-Stunden-<br />

Konzept) erforderlich<br />

- Therapieintensität (dauernd) stark reduzierte Therapieintensität<br />

Kontextfaktoren<br />

- psychosoziale Kontextfaktoren wohnortnahe Rehabilitation zur Stabilisierung/ Sicherung<br />

des sozialen Umfeldes erforderlich<br />

- Nachsorge differenziertes poststationäres Setting (z.B. als Tages- bzw.<br />

Nachtklinik oder als enge Vernetzung Spitin- Spitex) erforderlich<br />

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7. Die Evaluationskriterien für die stationäre kardiovaskuläre Rehabilitation<br />

7.1 Rechtliche Voraussetzungen<br />

Gemäss Art. 39 KVG ist als Leistungserbringer zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen<br />

Krankenversicherung für die stationäre Behandlung akuter Krankheiten oder für die Durchführung<br />

von Massnahmen der medizinischen Rehabilitation nur zugelassen, wer neben den<br />

Bedarfs- (lit.e) und Publizitätsvoraussetzungen (lit. f) auch<br />

− eine ausreichende ärztliche Betreuung gewährleistet (lit. a)<br />

− über das erforderliche Fachpersonal verfügt (lit. b)<br />

− über die zweckentsprechenden medizinischen Einrichtungen verfügt und eine zweckmässige<br />

pharmazeutische Versorgung gewährleistet (lit. c)<br />

Für die Zulassung von Leistungsanbietern im Sinne von Art. 39 KVG genügt der Nachweis<br />

ihrer Leistungsfähigkeit, d.h. die Erfüllung der jeweiligen Leistungsvoraussetzungen. Der<br />

Nachweis der eigentlichen Qualitätssicherung gemäss Art. 58 KVG ist dagegen für die Aufnahme<br />

auf die Spitalliste nicht erforderlich. Die Evaluation kann sich somit schwergewichtig<br />

auf die eher objektivierbaren Kriterien der Struktur- und Prozessqualität konzentrieren.<br />

Die für die Zulassung eines Leistungserbringers erforderlichen Infrastruktur- und Dienstleistungsvoraussetzungen<br />

liegen lediglich in Form unbestimmter Rechtsbegriffe vor. Sie bedürfen<br />

zu ihrer praktischen Anwendung und Umsetzung der näheren fachspezifischen Konkretisierung<br />

und Operationalisierung. Gestützt auf die in den vorausgehenden Kapiteln 1-6 des<br />

vorliegenden <strong>Versorgungskonzept</strong>es dargelegten fachlichen Grundlagen sind deshalb fachspezifische<br />

Kriterien der Struktur- und Prozessqualität der kardiovaskulären Rehabilitation<br />

festzulegen 15) .<br />

7.2 Methodische Voraussetzungen<br />

Die Evaluation der Struktur -und Prozessqualität der im Bereiche der kardiovaskulären Rehabilitation<br />

tätigen Leistungserbringer erfolgt in folgenden Schritten:<br />

− Bewertung der Strukturqualität (Kap. 7.2.1)<br />

− Bewertung der Prozesqualität (Kap. 7.2.2)<br />

− Bildung eines Gesamturteils (Kap.7.2.3).<br />

7.2.1 Bewertung der Strukturqualität<br />

Die Kriterien der Strukturqualität beinhalten schwergewichtig Merkmale der baulichen, medizinisch-technischen<br />

sowie personellen Infrastruktur. Sie können eindeutig gemessen werden.<br />

Es wird deshalb folgende Bewertung festgelegt:<br />

Erfüllungsgrad Kriterium Bewertung<br />

- Minimalanforderung Kriterium = erfüllt Note = 1 Punkt<br />

- Minimalanforderung Kriterium = nicht erfüllt Note = 0 Punkte<br />

Aufgrund ihrer Bedeutung für die Qualität wird eine begrenzte Zahl der in Kapitel 7.3.1 dargestellten<br />

Kriterien der Strukturqualität zu K.O.-Kriterien erklärt. Sie müssen für die Zulassung<br />

eines Leistungserbringers gemäss Art. 39 KVG vollumfänglich erfüllt werden. Für eine<br />

uneingeschränkte Zulassung muss ein Leistungserbringer neben der Erfüllung der K.O.- Kriterien<br />

zusätzlich alle weiteren Kriterien der Strukturqualität erfüllen. Werden diese nur teil-<br />

15) Gemäss den Vertretern der Krankenversicherer ist die Evaluation der Prozessqualität kein Bestandteil der<br />

Evaluation und Zulassung der Leistungserbringer gemäss KVG Art. 39. Sie muss vielmehr in den Verträgen<br />

zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern geregelt und überprüft werden (eigentliche Qualitätssicherung<br />

gemäss KVG Art. 58). Die Arbeitsgruppe hat sich deshalb mehrheitlich gegen die Evaluation der Prozessqualität<br />

im Rahmen der Bedarfsplanung Rehabilitation ausgesprochen. Der Vertreter der SDK-OST und<br />

der externe Berater sind der Meinung, dass für den Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäss KVG Art.39<br />

auch ein Minimalsatz von Kriterien der Prozessqualität zu berücksichtigen sind.<br />

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23


weise (aber mindestens im Ausmass von 80 Prozent) erfüllt, wird ein Leistungserbringer nur<br />

eingeschränkt zugelassen.<br />

7.2.2 Bewertung der Prozessqualität<br />

Die Evaluationskriterien der Prozessqualität werden heute von den Leistungserbringern in<br />

der Regel noch nicht vollumfäglich erfüllt. Die Bewertung muss deshalb dem Umstand Rechnung<br />

tragen, dass sich ein evaluierter Leistungsanbieter nachweisbar erst auf dem Wege zur<br />

umfassenden Zielerfüllung befindet und diese schrittweise erst mittel- bis langfristig erreicht<br />

werden kann. Für die Kriterien der Prozessqualität kommt deshalb eine abgestufte Bewertung<br />

zur Anwendung:<br />

Erfüllungsgrad Kriterium Bewertung<br />

Kriterium bereits umfassend erfüllt Note = 2 Punkte<br />

Bemühen darum und erste Ansätze dafür (dokumentiert)<br />

feststellbar<br />

Bemühen darum und erste Ansätze dafür (dokumentiert)<br />

nicht feststellbar<br />

Note = 1 Punkt<br />

Note = 0 Punkte<br />

Bei der Bewertung der Prozessqualität kommen keine K.O.- Kriterien zur Anwendung.<br />

Für eine uneingeschränkt positive Evaluation im Bereich der Strukturqualität muss ein Leistungserbringer<br />

eine Gesamtpunktzahl erreichen, die mindestens der Anzahl der Prozesskriterien<br />

entspricht. Dagegen muss für eine wenigstens eingeschränkt positive Evaluation bei<br />

mindestens 75% aller Prozesskriterien die Note 1 erreicht werden.<br />

7.2.3 Gesamtbeurteilung<br />

Aufgrund des Erfüllungsgrades der jeweiligen struktur- bzw. prozessqualiativen Anforderungen<br />

ergibt sich hinsichtlich der Zulassung als Leistungserbringer gemäss Art. 39 KVG folgende<br />

Gesamtbeurteilung:<br />

Prozessqualität<br />

Strukturqualität Q- Anforderungen<br />

voll erfüllt:<br />

Q- Anforderungen voll<br />

erfüllt:<br />

Gesamtpunktzahl = mindestens<br />

Anzahl Kriterien<br />

Q- Anforderungen<br />

teilweise erfüllt:<br />

mind. 75% der Kriterien mit 1<br />

Punkt. bewertet<br />

Q- Anforderungen<br />

nicht erfüllt:<br />

< 75% der Kriterien mit 1<br />

Punkt. bewertet<br />

- alle K.O.- Kriterien erfüllt<br />

- weitere Kriterien zu 100%<br />

erfüllt<br />

uneingeschränkte Zulas-<br />

sung<br />

eingeschränkte Zulassung<br />

mit Auflagen<br />

Q- Anforderungen<br />

teilweise erfüllt:<br />

- alle K.O.- Kriterien erfüllt<br />

- weitere Kriterien zu mind.<br />

80% erfüllt<br />

eingeschränkte Zulassung<br />

mit Auflagen<br />

eingeschränkte Zulassung<br />

mit Auflagen<br />

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24<br />

Q- Anforderungen<br />

nicht erfüllt:<br />

- K.O.- Kriterien nicht er-<br />

füllt<br />

keine Zulassung<br />

keine Zulassung<br />

keine Zulassung keine Zulassung keine Zulassung


7.3 <strong>Def</strong>inition von Kriterien der Struktur- und Prozessqualität<br />

Für den Bereich der stationären kardiovaskulären Rehabilitation werden folgende Kriterien<br />

der Struktur- und Prozessqualität als zweckmässig definiert:<br />

7.3.1 Kriterien der Strukturqualität<br />

Nr. Kriterium K.O.-<br />

Kriterium<br />

S 1. Therapieelemente kardiovaskulärer Rehaprogramme<br />

S 1.1<br />

Sekundärpräventive Massnahmen zur systematischen Schulung der Kenntnis der<br />

Herzkrankheit, ihrer Risikofaktoren und möglichen Bekämpfung (2x pro Woche<br />

Gruppenunterricht) angeboten und zusätzlich mind. 2 Sprechstunden pro Woche<br />

(1x Kaderarzt (CA, OA))<br />

S 1.2 Vierstündiges Rehabilitationsprogramm (Bewegungstherapie, Physiotherapie, Sekundärprävention)<br />

ist gewährleistet<br />

S 1.3 Kontrollierte und ärztlich verordnete Bewegungstherapie (mit den Trainingszielen<br />

Ausdauer, Kraft, Dehnbarkeit und Koordination) in mind. 3 Leistungsgruppen (differenziert<br />

nach der Belastbarkeit)<br />

S 1.4 Kurse in Relaxationstechnik und Stressbewältigung (mind. 1-2 mal pro Woche) X<br />

S 1.5 Professionelle individuelle Diätberatung X<br />

S 1.6 Professionelle Gesprächstherapie einzeln und in Gruppen<br />

S 1.7 Sichergestellte medikamentöse Basistherapie und ggf. Einleitung einer speziellen<br />

medikamentösen Langzeittherapie<br />

S 1.8 Massnahmen zur Unterstützung der sozialen/beruflichen Wiedereingliederung<br />

S 1.9 Möglichkeit der Teilnahme von Angehörigen am sekundärpräventiven Programmen<br />

S 2. Räumliche Ausstattung<br />

S 2.1 Rehabilitationsspezifische Raumeinheit (betr. Angebot in Akutspitälern und Kurkliniken:<br />

z.B. durch von den Akutpatienten bzw. Kurgästen separierte Bettenzimmer)<br />

S 2.2 Gymnastikhalle (Mindestgrösse <strong>17</strong>0 qm)<br />

S 2.3 Räume für Einzeltherapien<br />

S 2.4 Raum für Ergometertherapie<br />

S 2.5 Aussengelände für Bewegungstherapie (z.B. Gymnastikplatz, Terrainwege)<br />

S 2.6 Mobile Notfalleinrichtung inkl. Funkanlage/Mobiltelefon<br />

S 2.7 Schulungs- und Besprechungsräume<br />

S 2.8 Arztzimmer mit Untersuchungsmöglichkeiten<br />

S 2.9 Ein Überwachungszimmer (Notfallbett für Kurzüberwachung)<br />

S 2.10 Notrufanlage in sämtlichen Räumen inkl. Korridore<br />

S 2.11 Lehrküche<br />

S 2.12 (Mit-)Unterbringung der Lebenspartner intern oder extern möglich<br />

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25<br />

X<br />

X<br />

X


Nr. Kriterium (Fortsetzung) K.O.-<br />

Kriterium<br />

S 3 Medizintechnische Ausstattung<br />

S 3.1 Mobile Reanimationseinheit mit komplettem Reanimationsmaterial inkl. <strong>Def</strong>ibrillator,<br />

wenn möglich transkutaner Pacemaker<br />

S 3.2 Mehrkanal- EKG im Haus<br />

S 3.3 Langzeit-EKG im Haus (mit Auswertung innerhalb der Einrichtung oder durch einen<br />

regelmässig verfügbaren Partner)<br />

oder ggf. Telemetrie<br />

S 3.4 Ergometerplätze mit Fahrradergometrie oder Laufbandergometer<br />

S 3.5 2D-Doppler-Echokardiographie im Haus<br />

S 3.6 Röntgen verfügbar<br />

S 3.7 Notfalllaboranalysen jederzeit verfügbar<br />

S 4 Notfall-Vorsorge<br />

S 4.1 Alarmkonzept für Notfälle (gemäss SAKR- Kriterien /vgl. Anhang oder äquivalent) X<br />

S 4.2 Möglichkeit der Monitor-Überwachung im Haus (Überwachungszimmer)<br />

S 5 Personal im ärztlichen Bereich<br />

S 5.1 Ärztliche Leitung durch einen/e Arzt/Ärztin für <strong>Kardio</strong>logie mit: X<br />

• nachweisbarer Weiter-/Fortbildung in kardiovaskulärer Rehabilitation (entsprechend<br />

dokumentierbare Fortbildungsinhalte) und<br />

• zusätzlicher internistischer Ausbildung (von mind. 3 Jahren)<br />

• Festanstellung (zu mind. 2/3), regelmässiger zeitlicher Verfügbarkeit<br />

• und geregelter fachärztlicher Stellvertretung (z.B. während der Ferien)<br />

S 5.2 Ärztliche Koordination der Rehabilitationsmassnahmen und Führung des Rehabilitationsteams<br />

S 5.3 Ärztl. Bereitschaftsdienst mit Einsatz innert Minuten rund um die Uhr X<br />

S 5.4 1 Arztstelle (100%-Stelle) auf 25 Betten<br />

S 5.5 Strukturierter Konsiliardienst für Psychiatrie oder klinische Psychologie<br />

S 5.6 Geregelter Konsiliardienst durch allenfalls benötigte Fachärzte anderer Spezialität<br />

S 6 Personal im Therapiebereich<br />

S 6.1 Diplomierte Physiotherapeuten oder Herztherapeuten mit Erfahrung in Rehabilitationsmedizin<br />

S 6.2 1 Physiotherapeut/innenstelle (100%-Stelle) auf 30 Betten<br />

S 6.3 Leitung der Bewegungstherapie durch speziell ausgebildete und während der Aktivitäten<br />

anwesende Herztherapeuten/innen<br />

S 6.4 Personaldotation (insgesamt) erlaubt mindestens 4-stündiges Rehabilitationsprogramm<br />

(Bewegungs-/ Physiotherapie, Sekundärprävention) pro Patient und Tag (in<br />

mindestens drei unterschiedlichen Belastungsgruppen)<br />

S 6.5 Jedes leitende Rehateam-Mitglied besitzt ein entsprechendes Fachdiplom oder Fähigkeitszeugnis<br />

(mit SAKR- oder äquivalentem Diplom)<br />

S 6.6 Regelmässige Teilnahme der Team-Mitglieder an den Weiterbildungen der SAKR<br />

(oder an gleichwertigen Ausbildungsgängen)<br />

S 6.7 Sozialarbeiter/in angestellt oder als regelmässiger Sozialdienst von extern verfügbar<br />

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X<br />

X


Nr. Kriterium (Fortsetzung) K.O.-<br />

Kriterium<br />

S 6.8 Diät- und Ernährungsberater/in angestellt (50%-Stelle auf 60 Betten) oder sonst (im<br />

gleichen Ausmass) als regelmässige und strukturierte Beratung von extern verfügbar<br />

S 6.9 Ernährungsoptimierung durch (praktisch motivierende) Kochkurse (Lehrküche)<br />

S 7 Personal im Pflegebereich<br />

S 7.1 Krankenschwestern/-pfleger (AKP, DNI, DNII) angestellt<br />

S 7.2 1 Krankenschwester/-pflegerstelle (100%-Stelle) auf 15 Betten 16)<br />

S 7.3 Pflegerischer Nachtdienst gewährleistet<br />

7.3.2 Kriterien der Prozessqualität<br />

Nr. Kriterium K.O.-<br />

Kriterium<br />

P 1.<br />

P 1.1 Regelmässige Eintrittsuntersuchung (inkl. max. symptomlimitierter Belastungstest<br />

am Fahrrad- oder Laufbandergometer, falls nicht innert drei Wochen vor Rehabilitationsbeginn<br />

durchgeführt.<br />

P.1.2 Individuelle, strukturierte Therapieprogramme<br />

P 1.3 Austrittsuntersuchung inkl. erneutes Belastungs-EKG<br />

P 1.4 Strukturierter Austrittsbericht (mit Angaben über Rehabilitationsverlauf, Untersuchungsresultate,<br />

Risikofaktoren, Pharmakotherapie, Vorschläge für weitere Massnahmen<br />

sowie Arbeitsfähigkeit)<br />

P 1.5 Führung einer Komplikationsstatistik<br />

P 1.6 Jährliche Beteiligung an der SAKR- Patientenstatistik<br />

P 1.7 Regelmässige Erhebung der Patientenzufriedenheit nach anerkannten Methoden<br />

P 1.8 Mindestfallzahl (Minimal Caseload) von 200 Herzpatienten pro Jahr, davon mindestens<br />

2/3 nach akutem Krankheitsereignis<br />

16) Bei diesem Pflegeschlüssel ist berücksichtigt, dass das Pflegepersonal durch dessen Integration in das Reha-<br />

Team weitere, über die üblichen Pflegetätigkeiten hinausgehende Aufgaben wahrnimmt .<br />

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