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Sprüche der Seeämter 2007

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Sprüche <strong>der</strong> Seeämter <strong>2007</strong><br />

Die Veröffentlichung <strong>der</strong> rechtskräftigen Seeamtssprüche erfolgt vollständig o<strong>der</strong> in gekürzter Fassung<br />

aufgrund § 30 Abs. 8 SUG.<br />

Seeamt Rostock – 04/07 R – Spruch v. 27.11.<strong>2007</strong><br />

Beinahekollision zwischen einem Küstenmotorschiff und einem<br />

Fährschiff auf <strong>der</strong> Warnow am 18.01.07<br />

Der Kapitän griff mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,22 ‰ in die Schiffsführung des<br />

Wachoffiziers ein.<br />

Fahrverbot Kapitän: 3 Monate<br />

(Veröffentlichung vorgesehen)<br />

Seeamt Kiel- 10/07 K – Spruch vom 01.11.07<br />

Kollisionen einer Segelyacht mit vier Sportbooten im Sportboothafen<br />

Kiel – Stickenhörn am 18.08.<strong>2007</strong><br />

Nach einem Ru<strong>der</strong>ausfall manövrierte <strong>der</strong> Skipper bei alkoholbedingter Fahrunsicherheit<br />

und kollidierte beim Ansteuern des Liegeplatzes mit vier Sportbooten. Seine Behauptung, den<br />

Alkohol, <strong>der</strong> zu einer BAK von 1,89 ‰ bei ihm geführt hat, erst nach dem Festmachen<br />

getrunken zu haben, wurde wi<strong>der</strong>legt.<br />

Fahrverbot Sportbootfahrer<br />

(Veröffentlichung vorgesehen)<br />

Seeamt Hamburg – 06/07 H – Spruch v. 22.08.07<br />

Gefährdung des Schiffsverkehrs durch Falschfahrer auf <strong>der</strong> Elbe<br />

am 24.05.07<br />

Der Holzfrachter fuhr im Verkehrstrennungsgebiet Elbe Approach in den falschen Einbahnweg<br />

und behin<strong>der</strong>te dort mehrere Fahrzeuge. Der Kapitän war während seiner Wache auf <strong>der</strong><br />

Brücke über Funk nicht ansprechbar. Er führte das Schiff mit einer Blutalkoholkonzentration<br />

von 2,59 ‰<br />

Fahrverbot Kapitän: 24 Monate<br />

(Veröffentlichung vorgesehen)<br />

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Sprüche <strong>der</strong> Seeämter <strong>2007</strong><br />

Die Veröffentlichung <strong>der</strong> rechtskräftigen Seeamtssprüche erfolgt vollständig o<strong>der</strong> in gekürzter Fassung<br />

aufgrund § 30 Abs. 8 SUG.<br />

Seeamt Hamburg – 07/07 H –Spruch v. 15.08.07<br />

Aufgrundlaufen eines Süßöltankers auf dem Großen Vogelsand<br />

am 13.06.07<br />

Der wachhabende 1. Offizier fuhr im Elbefahrwasser im Bereich des Neuen Luechtergrunds in<br />

Schlangenlinien und regelwidrig in <strong>der</strong> Mittelrinne. Er führte das Schiff mit einer<br />

Blutalkoholkonzentration von 1,29 ‰.<br />

Fahrverbot 1. Offizier: 12 Monate<br />

(Veröffentlichung vorgesehen)<br />

Seeamt Kiel – 24/06 K – Spruch v. 10.07.07<br />

Überbordgehen eines Seemannes auf dem Containerschiff „Beluga<br />

Stimulation“ in <strong>der</strong> Deutschen Bucht am 27.10.06<br />

Im Verkehrstrennungsgebiet Terschelling German Bight ging bei schwerem Wetter auf dem<br />

Containerschiff ein Besatzungsmitglied über Bord.<br />

Der 1. Ingenieur und <strong>der</strong> 2. Ingenieur waren bei hoher See auf dem Hauptdeck,<br />

um Lüfterklappen zu verschließen. Entgegen <strong>der</strong> Anordnung des Kapitäns waren sie nicht mit<br />

einer Leine abgesichert. Eine Welle schlug in den Steuerbordseitengang und spülte den 2.<br />

Ingenieur über Bord. Der Kapitän setzte die Fahrt unter Beibehaltung von Kurs und<br />

Geschwindigkeit fort. Er hat angegeben, dass das Schiff unter den herrschenden<br />

Wetterbedingungen und nach seinem Beladungszustand nicht stabil genug für ein<br />

Rückführmanöver gewesen sei.<br />

Fahrverbot Kapitän<br />

1. Ingenieur: Einstellung<br />

(Veröffentlichung vorgesehen)<br />

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Sprüche <strong>der</strong> Seeämter <strong>2007</strong><br />

Die Veröffentlichung <strong>der</strong> rechtskräftigen Seeamtssprüche erfolgt vollständig o<strong>der</strong> in gekürzter Fassung<br />

aufgrund § 30 Abs. 8 SUG.<br />

Seeamt Hamburg – 08/06 H – Spruch v. 27.06.07<br />

Kollision des Containerschiffs „Arctic Ocean“ mit dem Frachtschiff<br />

„Maritime Lady“ auf <strong>der</strong> Unterelbe am 05.12.05<br />

Auf <strong>der</strong> Elbe kollidierten das aus dem Nord-Ostsee-Kanal auslaufende Containerschiff „Arctic<br />

Ocean" und das nach See gehende Küstenmotorschiff „Maritime Lady".<br />

Die Brückenbesetzung genügte auf beiden Schiffen nicht den Vorschriften und den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen des Reviers. Beide Schiffsführer fuhren ohne Ru<strong>der</strong>gänger und ohne<br />

Ausgucksmann und stellten nicht mit allen verfügbaren Mitteln fest, ob die Gefahr einer<br />

Kollision bestand.<br />

Fahrverbot Kapitän<br />

Fahrverbot Kapitän: 12 Monate<br />

(Veröffentlichung vorgesehen)<br />

Seeamt Hamburg – 03/07 H – Spruch v. 20.06.07<br />

Aufgrundlaufen eines Frachtschiffs auf <strong>der</strong> Elbe<br />

am 28.11.2006<br />

Der Kapitän führte den Trockenfrachter mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,55 ‰. Er<br />

fuhr zwischen den Tonnen 11 und 17 über einen Zeitraum von 18 Minuten auf <strong>der</strong> falschen<br />

Fahrwasserseite und lief zwischen den Tonnen 35 und 37 außerhalb des Fahrwassers auf<br />

Grund.<br />

Fahrverbot Kapitän: 18 Monate<br />

(Veröffentlichung vorgesehen)<br />

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Sprüche <strong>der</strong> Seeämter <strong>2007</strong><br />

Die Veröffentlichung <strong>der</strong> rechtskräftigen Seeamtssprüche erfolgt vollständig o<strong>der</strong> in gekürzter Fassung<br />

aufgrund § 30 Abs. 8 SUG.<br />

Seeamt Hamburg – 01/07 H- Spruch v. 13.06.07<br />

Gefährdung des Schiffsverkehrs auf <strong>der</strong> Elbe durch ein Frachtschiff am<br />

10.01.<strong>2007</strong><br />

Der Kapitän fuhr im Verkehrstrennungsgebiet Elbe Approach mit einer<br />

Blutalkoholkonzentration von 2,14 ‰ entgegen <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fahrtrichtung und<br />

behin<strong>der</strong>te ein an<strong>der</strong>es Fahrzeug. Nach dem Kurswechsel in den richtigen Einbahnweg fuhr er<br />

aus dem Fahrwasser auf das Scharhörnriff und geriet in die Gefahr einer Grundberührung.<br />

Fahrverbot Kapitän: 24 Monate<br />

(Veröffentlichung vorgesehen)<br />

Seeamt Kiel – 05/07 K- Spruch v. 07.05.07<br />

Kollision eines Fischkutters mit einem Sportboot im Bereich <strong>der</strong><br />

Fehmarnsundbrücke am 01.10.2006<br />

Der Fischkutter kollidierte bei Nacht vor <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke mit einem Sportboot, das mit<br />

vier Sportanglern besetzt im Fahrwasser ankerte. Der Führer des Sportbootes hatte eine<br />

Blutalkoholkonzentration von 1,21 ‰.<br />

Fahrverbot Sportbootfahrer: 6 Monate<br />

(Veröffentlichung vorgesehen)<br />

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Sprüche <strong>der</strong> Seeämter <strong>2007</strong><br />

Die Veröffentlichung <strong>der</strong> rechtskräftigen Seeamtssprüche erfolgt vollständig o<strong>der</strong> in gekürzter Fassung<br />

aufgrund § 30 Abs. 8 SUG.<br />

Seeamt Hamburg – 30/05 H- Spruch v.28.03.07<br />

Tödlicher Taucherunfall auf dem Containerschiff „ CMA CGM Verlaine“<br />

in Marsaxlokk (Malta) m 11.07.2004<br />

Während <strong>der</strong> Unterwasserbesichtigung im Hafen von Marsaxlokk wurde <strong>der</strong> Taucher in den<br />

Bugstrahlru<strong>der</strong>kanal gesogen und geriet in den 2,50 m großen Bugstrahlru<strong>der</strong>propeller. Der<br />

Kapitän hat nicht durchgreifend sichergestellt hat, dass alle nach <strong>der</strong> guten Seemannschaft<br />

gefor<strong>der</strong>ten Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Tauchers getroffen waren. Zu dem Unfall<br />

hat insbeson<strong>der</strong>e beigetragen, dass es keine klare Anweisung in Bezug auf das Unklarmachen<br />

<strong>der</strong> Brücke nach Beendigung <strong>der</strong> Reise gab und nahezu alle Bedienelemente auf <strong>der</strong> Brücke<br />

nach dem Festmachen in einem seeklaren Zustand blieben. Das Bugstrahlru<strong>der</strong> lief während<br />

<strong>der</strong> Taucherarbeiten im Leerlauf und <strong>der</strong> sich drehende Propeller erzeugte Anströmung. Vor<br />

dem Tauchgang waren bordseitig zwei Sicherheits- Checks mittels Checklisten durchgeführt<br />

worden. Keinem Verantwortlichen war dabei aufgefallen, dass das Bugstrahlru<strong>der</strong> we<strong>der</strong> auf<br />

<strong>der</strong> Brücke noch im Maschinenraum abgeschaltet worden war.<br />

Fahrverbot Kapitän: 6 Monate<br />

Fahrverbot 1. Ingenieur: 3 Monate<br />

1. Offizier: Einstellung<br />

(Veröffentlichung vorgesehen)<br />

Seeamt Hamburg – 21/06 H- Spruch v. 28.02.07<br />

Gefährdung des Schiffsverkehrs durch eine Segelyacht auf <strong>der</strong><br />

Unterelbe am 03.10.2006<br />

Im Fahrwasser <strong>der</strong> Unterelbe kam es zu einer gefährlichen Annäherung zwischen einer<br />

Segelyacht und einem Containerfrachter. Die Segelyacht fuhr die Elbe aufwärts im nördlichen<br />

Fahrwasser, das für den seewärts fahrenden Verkehr bestimmt ist, und kreuzte die Kurslinie<br />

des Containerschiffs nahe vor dessen Bug. Der Skipper war, als er von Tonne zu Tonne<br />

navigierte auf die falsche Fahrwasserseite geraten. Das Navigieren allein nach <strong>der</strong><br />

Fahrwasserbetonnung entsprach nicht <strong>der</strong> guten Seemannschaft.<br />

Fahrverbot Sportbootfahrer: 6 Monate<br />

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Sprüche <strong>der</strong> Seeämter <strong>2007</strong><br />

Die Veröffentlichung <strong>der</strong> rechtskräftigen Seeamtssprüche erfolgt vollständig o<strong>der</strong> in gekürzter Fassung<br />

aufgrund § 30 Abs. 8 SUG.<br />

(Veröffentlichung vorgesehen)<br />

Seeamt Hamburg – 22/06 H- Spruch v. 15.02.07<br />

Aufgrundlaufen eines Segelschiffes im Cuxhavener Yachthafen am<br />

26.09.2006<br />

Der nie<strong>der</strong>ländische Traditionssegler lief in <strong>der</strong> Einfahrt des Yachthafens Cuxhaven auf Grund.<br />

Nach dem Festkommen trank <strong>der</strong> Kapitän Alkohol und führte das Schiff mit einer<br />

Blutalkoholkonzentration von 1,31 ‰.<br />

Fahrverbot Kapitän: 4 Monate<br />

(Veröffentlichung vorgesehen)<br />

Seeamt Emden – 15/06 H- Spruch v. 08.02.07<br />

Kollision einer Motoryacht mit dem Leitdamm <strong>der</strong> Fischerbalje vor<br />

Borkum am 15.09.2006<br />

Der Sportbootfahrer hat das Schiff im Zustand <strong>der</strong> Fahruntüchtigkeit geführt. Die ihm<br />

entnommene Blutprobe hatte eine Blutalkoholkonzentration von 1,54 ‰. Er hatte außerdem<br />

keine ausreichenden nautischen Kenntnisse für ein sicheres Fahren auf <strong>der</strong><br />

Seeschifffahrtsstraße Emsmündung.<br />

Fahrverbot Sportbootfahrer: 12 Monate<br />

(Veröffentlichung vorgesehen)<br />

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