Sprüche der Seeämter 2007
Sprüche der Seeämter 2007
Sprüche der Seeämter 2007
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Sprüche <strong>der</strong> Seeämter <strong>2007</strong><br />
Die Veröffentlichung <strong>der</strong> rechtskräftigen Seeamtssprüche erfolgt vollständig o<strong>der</strong> in gekürzter Fassung<br />
aufgrund § 30 Abs. 8 SUG.<br />
Seeamt Rostock – 04/07 R – Spruch v. 27.11.<strong>2007</strong><br />
Beinahekollision zwischen einem Küstenmotorschiff und einem<br />
Fährschiff auf <strong>der</strong> Warnow am 18.01.07<br />
Der Kapitän griff mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,22 ‰ in die Schiffsführung des<br />
Wachoffiziers ein.<br />
Fahrverbot Kapitän: 3 Monate<br />
(Veröffentlichung vorgesehen)<br />
Seeamt Kiel- 10/07 K – Spruch vom 01.11.07<br />
Kollisionen einer Segelyacht mit vier Sportbooten im Sportboothafen<br />
Kiel – Stickenhörn am 18.08.<strong>2007</strong><br />
Nach einem Ru<strong>der</strong>ausfall manövrierte <strong>der</strong> Skipper bei alkoholbedingter Fahrunsicherheit<br />
und kollidierte beim Ansteuern des Liegeplatzes mit vier Sportbooten. Seine Behauptung, den<br />
Alkohol, <strong>der</strong> zu einer BAK von 1,89 ‰ bei ihm geführt hat, erst nach dem Festmachen<br />
getrunken zu haben, wurde wi<strong>der</strong>legt.<br />
Fahrverbot Sportbootfahrer<br />
(Veröffentlichung vorgesehen)<br />
Seeamt Hamburg – 06/07 H – Spruch v. 22.08.07<br />
Gefährdung des Schiffsverkehrs durch Falschfahrer auf <strong>der</strong> Elbe<br />
am 24.05.07<br />
Der Holzfrachter fuhr im Verkehrstrennungsgebiet Elbe Approach in den falschen Einbahnweg<br />
und behin<strong>der</strong>te dort mehrere Fahrzeuge. Der Kapitän war während seiner Wache auf <strong>der</strong><br />
Brücke über Funk nicht ansprechbar. Er führte das Schiff mit einer Blutalkoholkonzentration<br />
von 2,59 ‰<br />
Fahrverbot Kapitän: 24 Monate<br />
(Veröffentlichung vorgesehen)<br />
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Sprüche <strong>der</strong> Seeämter <strong>2007</strong><br />
Die Veröffentlichung <strong>der</strong> rechtskräftigen Seeamtssprüche erfolgt vollständig o<strong>der</strong> in gekürzter Fassung<br />
aufgrund § 30 Abs. 8 SUG.<br />
Seeamt Hamburg – 07/07 H –Spruch v. 15.08.07<br />
Aufgrundlaufen eines Süßöltankers auf dem Großen Vogelsand<br />
am 13.06.07<br />
Der wachhabende 1. Offizier fuhr im Elbefahrwasser im Bereich des Neuen Luechtergrunds in<br />
Schlangenlinien und regelwidrig in <strong>der</strong> Mittelrinne. Er führte das Schiff mit einer<br />
Blutalkoholkonzentration von 1,29 ‰.<br />
Fahrverbot 1. Offizier: 12 Monate<br />
(Veröffentlichung vorgesehen)<br />
Seeamt Kiel – 24/06 K – Spruch v. 10.07.07<br />
Überbordgehen eines Seemannes auf dem Containerschiff „Beluga<br />
Stimulation“ in <strong>der</strong> Deutschen Bucht am 27.10.06<br />
Im Verkehrstrennungsgebiet Terschelling German Bight ging bei schwerem Wetter auf dem<br />
Containerschiff ein Besatzungsmitglied über Bord.<br />
Der 1. Ingenieur und <strong>der</strong> 2. Ingenieur waren bei hoher See auf dem Hauptdeck,<br />
um Lüfterklappen zu verschließen. Entgegen <strong>der</strong> Anordnung des Kapitäns waren sie nicht mit<br />
einer Leine abgesichert. Eine Welle schlug in den Steuerbordseitengang und spülte den 2.<br />
Ingenieur über Bord. Der Kapitän setzte die Fahrt unter Beibehaltung von Kurs und<br />
Geschwindigkeit fort. Er hat angegeben, dass das Schiff unter den herrschenden<br />
Wetterbedingungen und nach seinem Beladungszustand nicht stabil genug für ein<br />
Rückführmanöver gewesen sei.<br />
Fahrverbot Kapitän<br />
1. Ingenieur: Einstellung<br />
(Veröffentlichung vorgesehen)<br />
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Sprüche <strong>der</strong> Seeämter <strong>2007</strong><br />
Die Veröffentlichung <strong>der</strong> rechtskräftigen Seeamtssprüche erfolgt vollständig o<strong>der</strong> in gekürzter Fassung<br />
aufgrund § 30 Abs. 8 SUG.<br />
Seeamt Hamburg – 08/06 H – Spruch v. 27.06.07<br />
Kollision des Containerschiffs „Arctic Ocean“ mit dem Frachtschiff<br />
„Maritime Lady“ auf <strong>der</strong> Unterelbe am 05.12.05<br />
Auf <strong>der</strong> Elbe kollidierten das aus dem Nord-Ostsee-Kanal auslaufende Containerschiff „Arctic<br />
Ocean" und das nach See gehende Küstenmotorschiff „Maritime Lady".<br />
Die Brückenbesetzung genügte auf beiden Schiffen nicht den Vorschriften und den<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen des Reviers. Beide Schiffsführer fuhren ohne Ru<strong>der</strong>gänger und ohne<br />
Ausgucksmann und stellten nicht mit allen verfügbaren Mitteln fest, ob die Gefahr einer<br />
Kollision bestand.<br />
Fahrverbot Kapitän<br />
Fahrverbot Kapitän: 12 Monate<br />
(Veröffentlichung vorgesehen)<br />
Seeamt Hamburg – 03/07 H – Spruch v. 20.06.07<br />
Aufgrundlaufen eines Frachtschiffs auf <strong>der</strong> Elbe<br />
am 28.11.2006<br />
Der Kapitän führte den Trockenfrachter mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,55 ‰. Er<br />
fuhr zwischen den Tonnen 11 und 17 über einen Zeitraum von 18 Minuten auf <strong>der</strong> falschen<br />
Fahrwasserseite und lief zwischen den Tonnen 35 und 37 außerhalb des Fahrwassers auf<br />
Grund.<br />
Fahrverbot Kapitän: 18 Monate<br />
(Veröffentlichung vorgesehen)<br />
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Sprüche <strong>der</strong> Seeämter <strong>2007</strong><br />
Die Veröffentlichung <strong>der</strong> rechtskräftigen Seeamtssprüche erfolgt vollständig o<strong>der</strong> in gekürzter Fassung<br />
aufgrund § 30 Abs. 8 SUG.<br />
Seeamt Hamburg – 01/07 H- Spruch v. 13.06.07<br />
Gefährdung des Schiffsverkehrs auf <strong>der</strong> Elbe durch ein Frachtschiff am<br />
10.01.<strong>2007</strong><br />
Der Kapitän fuhr im Verkehrstrennungsgebiet Elbe Approach mit einer<br />
Blutalkoholkonzentration von 2,14 ‰ entgegen <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fahrtrichtung und<br />
behin<strong>der</strong>te ein an<strong>der</strong>es Fahrzeug. Nach dem Kurswechsel in den richtigen Einbahnweg fuhr er<br />
aus dem Fahrwasser auf das Scharhörnriff und geriet in die Gefahr einer Grundberührung.<br />
Fahrverbot Kapitän: 24 Monate<br />
(Veröffentlichung vorgesehen)<br />
Seeamt Kiel – 05/07 K- Spruch v. 07.05.07<br />
Kollision eines Fischkutters mit einem Sportboot im Bereich <strong>der</strong><br />
Fehmarnsundbrücke am 01.10.2006<br />
Der Fischkutter kollidierte bei Nacht vor <strong>der</strong> Fehmarnsundbrücke mit einem Sportboot, das mit<br />
vier Sportanglern besetzt im Fahrwasser ankerte. Der Führer des Sportbootes hatte eine<br />
Blutalkoholkonzentration von 1,21 ‰.<br />
Fahrverbot Sportbootfahrer: 6 Monate<br />
(Veröffentlichung vorgesehen)<br />
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Sprüche <strong>der</strong> Seeämter <strong>2007</strong><br />
Die Veröffentlichung <strong>der</strong> rechtskräftigen Seeamtssprüche erfolgt vollständig o<strong>der</strong> in gekürzter Fassung<br />
aufgrund § 30 Abs. 8 SUG.<br />
Seeamt Hamburg – 30/05 H- Spruch v.28.03.07<br />
Tödlicher Taucherunfall auf dem Containerschiff „ CMA CGM Verlaine“<br />
in Marsaxlokk (Malta) m 11.07.2004<br />
Während <strong>der</strong> Unterwasserbesichtigung im Hafen von Marsaxlokk wurde <strong>der</strong> Taucher in den<br />
Bugstrahlru<strong>der</strong>kanal gesogen und geriet in den 2,50 m großen Bugstrahlru<strong>der</strong>propeller. Der<br />
Kapitän hat nicht durchgreifend sichergestellt hat, dass alle nach <strong>der</strong> guten Seemannschaft<br />
gefor<strong>der</strong>ten Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Tauchers getroffen waren. Zu dem Unfall<br />
hat insbeson<strong>der</strong>e beigetragen, dass es keine klare Anweisung in Bezug auf das Unklarmachen<br />
<strong>der</strong> Brücke nach Beendigung <strong>der</strong> Reise gab und nahezu alle Bedienelemente auf <strong>der</strong> Brücke<br />
nach dem Festmachen in einem seeklaren Zustand blieben. Das Bugstrahlru<strong>der</strong> lief während<br />
<strong>der</strong> Taucherarbeiten im Leerlauf und <strong>der</strong> sich drehende Propeller erzeugte Anströmung. Vor<br />
dem Tauchgang waren bordseitig zwei Sicherheits- Checks mittels Checklisten durchgeführt<br />
worden. Keinem Verantwortlichen war dabei aufgefallen, dass das Bugstrahlru<strong>der</strong> we<strong>der</strong> auf<br />
<strong>der</strong> Brücke noch im Maschinenraum abgeschaltet worden war.<br />
Fahrverbot Kapitän: 6 Monate<br />
Fahrverbot 1. Ingenieur: 3 Monate<br />
1. Offizier: Einstellung<br />
(Veröffentlichung vorgesehen)<br />
Seeamt Hamburg – 21/06 H- Spruch v. 28.02.07<br />
Gefährdung des Schiffsverkehrs durch eine Segelyacht auf <strong>der</strong><br />
Unterelbe am 03.10.2006<br />
Im Fahrwasser <strong>der</strong> Unterelbe kam es zu einer gefährlichen Annäherung zwischen einer<br />
Segelyacht und einem Containerfrachter. Die Segelyacht fuhr die Elbe aufwärts im nördlichen<br />
Fahrwasser, das für den seewärts fahrenden Verkehr bestimmt ist, und kreuzte die Kurslinie<br />
des Containerschiffs nahe vor dessen Bug. Der Skipper war, als er von Tonne zu Tonne<br />
navigierte auf die falsche Fahrwasserseite geraten. Das Navigieren allein nach <strong>der</strong><br />
Fahrwasserbetonnung entsprach nicht <strong>der</strong> guten Seemannschaft.<br />
Fahrverbot Sportbootfahrer: 6 Monate<br />
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Sprüche <strong>der</strong> Seeämter <strong>2007</strong><br />
Die Veröffentlichung <strong>der</strong> rechtskräftigen Seeamtssprüche erfolgt vollständig o<strong>der</strong> in gekürzter Fassung<br />
aufgrund § 30 Abs. 8 SUG.<br />
(Veröffentlichung vorgesehen)<br />
Seeamt Hamburg – 22/06 H- Spruch v. 15.02.07<br />
Aufgrundlaufen eines Segelschiffes im Cuxhavener Yachthafen am<br />
26.09.2006<br />
Der nie<strong>der</strong>ländische Traditionssegler lief in <strong>der</strong> Einfahrt des Yachthafens Cuxhaven auf Grund.<br />
Nach dem Festkommen trank <strong>der</strong> Kapitän Alkohol und führte das Schiff mit einer<br />
Blutalkoholkonzentration von 1,31 ‰.<br />
Fahrverbot Kapitän: 4 Monate<br />
(Veröffentlichung vorgesehen)<br />
Seeamt Emden – 15/06 H- Spruch v. 08.02.07<br />
Kollision einer Motoryacht mit dem Leitdamm <strong>der</strong> Fischerbalje vor<br />
Borkum am 15.09.2006<br />
Der Sportbootfahrer hat das Schiff im Zustand <strong>der</strong> Fahruntüchtigkeit geführt. Die ihm<br />
entnommene Blutprobe hatte eine Blutalkoholkonzentration von 1,54 ‰. Er hatte außerdem<br />
keine ausreichenden nautischen Kenntnisse für ein sicheres Fahren auf <strong>der</strong><br />
Seeschifffahrtsstraße Emsmündung.<br />
Fahrverbot Sportbootfahrer: 12 Monate<br />
(Veröffentlichung vorgesehen)<br />
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