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pdf - Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord

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<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsdirektion</strong> <strong>Nord</strong> –Planfeststellungsbehörde - Az.: P 143.3/60<br />

<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsdirektion</strong> <strong>Nord</strong><br />

-Planfeststellungsbehörde-<br />

Hindenburgufer 247<br />

24106 Kiel<br />

P l a n g e n e h m i g u n g<br />

Anpassung der Zufahrt zum Erdmagnetfeldsimulator<br />

Schirnau-Lehmbek<br />

Plangenehmigung der Anpassung der Zufahrt zum Erdmagnetfeldsimulator Schirnau-Lehmbek vom 14.06.2010<br />

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<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsdirektion</strong> <strong>Nord</strong> –Planfeststellungsbehörde - Az.: P 143.3/60<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

A. Verfügender Teil ............................................................................................................. 3<br />

1. Genehmigung des Plans .......................................................................................... 3<br />

2. Anordnungen................................................................................................................ 4<br />

3. Hinweise......................................................................................................................... 5<br />

4. Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit ........................................................ 5<br />

5. Kostenentscheidung.................................................................................................. 5<br />

B. Gründe................................................................................................................................6<br />

1. Tatbestand .................................................................................................................... 6<br />

1.1 Träger des Vorhabens........................................................................................ 6<br />

1.2 Beschreibung des Vorhabens.......................................................................... 6<br />

2. Formalrechtliche Würdigung.................................................................................. 7<br />

2.1 Zuständigkeit......................................................................................................... 7<br />

2.2 Verfahren ................................................................................................................ 7<br />

2.2.1 Keine wesentliche Beeinträchtigungen Dritter..................................... 7<br />

2.2.2 Benehmen mit den Trägern öffentlicher Belange ............................... 7<br />

2.2.3 Keine Pflicht zur Durchführung einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung .............................................................................. 7<br />

2.3 Einvernehmen ....................................................................................................... 8<br />

3. Materiellrechtliche Würdigung............................................................................... 8<br />

3.1 Planrechtfertigung............................................................................................... 8<br />

3.2 Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der wesentlichen<br />

abwägungserheblichen privaten <strong>und</strong> öffentlichen Belange......................... 9<br />

3.2.1 Umweltauswirkungen..................................................................................... 9<br />

3.2.1.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) ...................................... 9<br />

3.2.1.2 Kompensation ............................................................................................. 11<br />

3.2.1.3 FFH-Gebiete ................................................................................................. 13<br />

3.2.1.4 Weitere Schutzgebiete............................................................................. 14<br />

3.2.1.5 <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie (WRRL).......................................................... 14<br />

3.2.1.6 Artenschutz .................................................................................................. 14<br />

3.2.3 Spülfeld Mittlere Gieselau........................................................................... 15<br />

3.2.4 Betroffenheiten............................................................................................... 16<br />

3.2.4.1 Anlieger/ Landwirtschaft......................................................................... 16<br />

3.2.4.2 Jagd................................................................................................................. 16<br />

3.2.4.3 Sportschifffahrt........................................................................................... 16<br />

3.2.4.4 Fischerei ........................................................................................................ 16<br />

3.2.4.5 Berufsschifffahrt......................................................................................... 16<br />

3.2.4.6 Hochwasserschutz/ Entwässerung...................................................... 16<br />

3.2.4.7 Mensch/ Erholung/ Badequalität ......................................................... 17<br />

3.3 Abwägung............................................................................................................. 17<br />

4. Begründung der Anordnungen............................................................................ 17<br />

5. Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung........................... 18<br />

6. Begründung der Kostenentscheidung .............................................................. 19<br />

C. Rechtsbehelfsbelehrung ............................................................................................ 19<br />

Anlage 1: .............................................................................................................................. 20<br />

Anlage 2: .............................................................................................................................. 21<br />

Anlage 3: .............................................................................................................................. 22<br />

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<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsdirektion</strong> <strong>Nord</strong> –Planfeststellungsbehörde - Az.: P 143.3/60<br />

A. Verfügender Teil<br />

1. Genehmigung des Plans<br />

Der vom <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt (WSA) Lübeck – im folgenden Träger des<br />

Vorhabens (TdV) genannt – vorgelegte Plan für die Anpassung der Zufahrt zum<br />

Erdmagnetfeldsimulator (EMS) Schirnau-Lehmbek im Bereich der Wehrtechnischen<br />

Dienststelle (WTD) 71 in Schirnau-Lehmbek (B<strong>und</strong>eswasserstraße <strong>Nord</strong>-<br />

Ostsee-Kanal im Borgstedter See) wird gemäß § 14 B<strong>und</strong>eswasserstraßengesetz<br />

(WaStrG) in Verbindung mit § 74 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) mit den<br />

sich aus dieser Genehmigung ergebenden Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen im Einvernehmen<br />

mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt <strong>und</strong> ländliche Räume<br />

des Landes Schleswig-Holstein genehmigt.<br />

Der genehmigte Plan umfasst folgende Unterlagen:<br />

Teil Bezeichnung Datum<br />

1* Inhaltsverzeichnis<br />

2 Erläuterungsbericht 07.04.2010<br />

3 Pläne <strong>und</strong> Zeichnungen<br />

3.1 Übersichtsplan Spülfeld <strong>und</strong> Baggerbereich (1:25.000) April 2010<br />

3.2 Übersichtsplan mit Baggerbereich (1:1.000), Profile 4,5,7,10,15 (1:750) <strong>und</strong><br />

Schnitt Böschung (1:150)<br />

April 2010<br />

3.3 Peilplan (1:1.000) 25.03.2010<br />

4 Bauwerksverzeichnis April 2010<br />

5 Landschaftspflegerischer Begleitplan 06.04.2010<br />

6 Gr<strong>und</strong>erwerbsverzeichnis <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>erwerbsplan April 2010<br />

7* Verzeichnis der beteiligten Behörden April 2010<br />

8* Materialband<br />

8.1* Screening Unterlage 30.11.2009<br />

8.2* Fachgutachten <strong>Wasser</strong>, Arten <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften 25.03.2010<br />

8.3* Untersuchungen zu Sedimenten 10.09.2009<br />

8.4* Untersuchungsbericht zu Baugr<strong>und</strong>verhältnissen 29.01.2009<br />

*Zur Information beigefügt, nicht Bestandteil der Plangenehmigung.<br />

16.02.2009<br />

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2. Anordnungen<br />

2.1 Vor Beginn der Baggerungen ist das bei km 0,35 der Borgstedter Enge verlaufende<br />

Kabel für die Streckenbefeuerung des <strong>Nord</strong>-Ostsee-Kanals (NOK) in<br />

ausreichender Tiefe entsprechend des beantragten Vertiefungsmaßes in Abstimmung<br />

mit dem WSA Kiel-Holtenau vom TdV neu zu erstellen <strong>und</strong> zu überdecken.<br />

2.2 Den Beginn der Bauarbeiten, die zeitliche Abfolge der Bauarbeiten, die verwendeten<br />

Nassbaggergeräte sowie den voraussichtlichen Verkehr mit Schuten<br />

zum Spülfeld „Mittlere Gieselau“ hat der TdV 2 Wochen vorher den <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong><br />

Schifffahrtsämtern (WSÄ) Kiel-Holtenau <strong>und</strong> Brunsbüttel anzuzeigen. Das Ende<br />

der Bauarbeiten ist den WSÄ Kiel-Holtenau <strong>und</strong> Brunsbüttel sowie der Planfeststellungsbehörde<br />

mitzuteilen.<br />

2.3 Rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten ist die Vorhabensfläche vom TdV auf<br />

Kampfmittel durch das Amt für Katastrophenschutz, Düsternbrooker Weg 104,<br />

24105 Kiel, untersuchen zu lassen.<br />

2.4 Die Baggerung ist umweltschonend mit einem Hydraulik-Tieflöffel-Bagger mit<br />

Klappe durchzuführen.<br />

2.5 Sollten während der Erdarbeiten F<strong>und</strong>e oder auffällige Bodenverfärbungen<br />

entdeckt werden, ist unverzüglich die Denkmalschutzbehörde durch den TdV zu<br />

benachrichtigen <strong>und</strong> die F<strong>und</strong>stelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern.<br />

2.6 Neben den im LBP aufgeführten Kompensationsmaßnahmen, Vermeidungs-<br />

<strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen sowie den dort dargestellten Bauzeitbeschränkungen<br />

hat der TdV einen Aalbesatz von 13.500 vorgestreckten Aalen vorzunehmen.<br />

Er hat sich dafür an der nächsten Besatzmaßnahme des Landesamtes für Landwirtschaft,<br />

Umwelt <strong>und</strong> ländliche Räume des Landes Schleswig-Holsteins/ Hegegemeinschaft<br />

NOK im Anschluss an die Baumaßnahme (Frühjahr 2011) in Höhe<br />

der Kosten für 13.500 vorgestreckte Aale zu beteiligen.<br />

2.7 Etwaige vorhabensbedingte Schäden an den direkt an das Vorhabensgebiet<br />

angrenzenden Flurstücken des Privatbetroffenen P1 <strong>und</strong> des Wirtschaftsweges<br />

des Privatbetroffenen P1 sind vom TdV zu beheben oder zu ersetzen. Der TdV<br />

hat den Zustand des angrenzenden Flurstückes <strong>und</strong> des Weges vor <strong>und</strong> nach der<br />

Baumaßnahme zu dokumentieren.<br />

2.8 Für die Bespülung des Spülfeldes „Mittlere Gieselau“ ist vom TdV in Abstimmung<br />

mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Rendsburg-<br />

Eckernförde vor Beginn der Baggerarbeiten ein Spülkonzept zur Wahrung artenschutzrechtlicher<br />

Belange (§ 44 BNatSchG) anzufertigen. Sollte eine Ausnahmeentscheidung<br />

gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich sein, behält sich die Planfeststellungsbehörde<br />

eine ergänzende Entscheidung in Absprache mit dem Landesamt<br />

für Landwirtschaft, Umwelt <strong>und</strong> ländliche Räume des Landes Schleswig-<br />

Holstein vor.<br />

2.9 Nach Beendigung der Baumaßnahmen sind die neu entstandenen <strong>Wasser</strong>flächen<br />

durch den TdV neu zu vermessen <strong>und</strong> die <strong>Wasser</strong>fläche zu peilen.<br />

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3. Hinweise<br />

Diese Plangenehmigung ersetzt gemäß § 75 Abs.1 i.V.m § 74 Abs. 6 Satz 2<br />

VwVfG i.V.m § 14 c WaStrG alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen<br />

öffentlich-rechtlichen Bewilligungen, Erlaubnisse, Genehmigungen <strong>und</strong> Zustimmungen.<br />

4. Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit<br />

Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Plangenehmigung wird im öffentlichen Interesse<br />

angeordnet.<br />

5. Kostenentscheidung<br />

Gebühren <strong>und</strong> Auslagen werden nicht erhoben.<br />

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B. Gründe<br />

1. Tatbestand<br />

1.1 Träger des Vorhabens<br />

Aufgaben des Bauwesens im Bereich der B<strong>und</strong>eswehr werden von den jeweiligen<br />

Fachverwaltungen wahrgenommen. Für das Aufgabenfeld <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Hafenbau<br />

für die B<strong>und</strong>eswehr <strong>und</strong> B<strong>und</strong>espolizei ist die <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung<br />

(WSV) die zuständige Fachverwaltung für die Erledigung der baulichen Aufgaben.<br />

Das WSA Lübeck ist mit den Aufgaben im Bereich der Ostseeküste <strong>und</strong> der Liegenschaften<br />

am NOK beauftragt. Dem WSA Lübeck wurde von der WTD 71 <strong>und</strong><br />

dem Bauantrag der Wehrbereichsverwaltung (WBV) <strong>Nord</strong> - Außenstelle Kiel -<br />

vom 15. Oktober 2007 die Anpassung der Zufahrt zum Erdmagnetfeldsimulator<br />

in Schirnau-Lehmbek in der Borgstedter Enge übertragen.<br />

1.2 Beschreibung des Vorhabens<br />

Das <strong>Wasser</strong> <strong>und</strong> Schifffahrtsamt Lübeck beabsichtigt, die Zufahrt zu dem in der<br />

Borgsteder Enge liegenden Erdmagnetfeldsimulator Schirnau-Lehmbek anzupassen,<br />

um neben der Erreichbarkeit des Simulators vom NOK auch das gefahrlose<br />

Manövrieren im Vorfeld im Simulator-Wendebereich für die dort primär zu vermessenden<br />

neuen U-Boot Schiffseinheiten U212A zu gewährleisten.<br />

Im Bereich der Zufahrt in der Borgstedter Enge zwischen dem NOK <strong>und</strong> dem Simulator<br />

mit einer Gesamtlänge von ca. 600 m muss zur Herstellung der hier erforderlichen<br />

Soll-<strong>Wasser</strong>tiefe im Winterhalbjahr 2010/11 eine Baggerung durchgeführt<br />

werden. Betroffen davon sind einerseits die Zufahrt vom NOK bis zum<br />

Erdmagnetfeldsimulator sowie andererseits der Wendebereich vor dem Simulator.<br />

Das Baggergut soll auf dem ca. 30 km entfernten Spülfeld „Mittlere Gieselau“<br />

am NOK verbracht werden. Der Transport erfolgt umweltschonend über den NOK<br />

auf Schiffen/ Schuten. Es müssen ca. 120.000 m³ Baggergut untergebracht werden.<br />

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Erläuterungsbericht (Planunterlage<br />

2) verwiesen.<br />

Übersicht über den Vorhabensbereich (aus Erläuterungsbericht, S. 9)<br />

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2. Formalrechtliche Würdigung<br />

2.1 Zuständigkeit<br />

Nach § 14 Abs. 1 Satz 3 WaStrG ist die <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsdirektion</strong> <strong>Nord</strong> in<br />

Kiel die für den Ausbau der B<strong>und</strong>eswasserstraße NOK, zu der auch der Borgstedter<br />

See mit Enge gehört, sachlich <strong>und</strong> örtlich zuständige Genehmigungsbehörde.<br />

2.2 Verfahren<br />

Eine wasserstraßenrechtliche Plangenehmigung kann gem. § 74 Abs. 6 VwVfG<br />

i.V.m. § 14 b Nr. 1 <strong>und</strong> 2 WaStrG an Stelle eines Planfeststellungsbeschlusses<br />

erteilt werden,<br />

• wenn Rechte anderer nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden<br />

oder die Betroffenen sich mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums oder<br />

eines anderen Rechts schriftlich einverstanden erklärt haben,<br />

• mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird,<br />

das Benehmen hergestellt worden ist <strong>und</strong><br />

• für das Vorhaben nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden<br />

muss.<br />

2.2.1 Keine wesentliche Beeinträchtigungen Dritter<br />

Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass Rechte Dritte mehr als nur unerheblich<br />

beeinträchtigt werden. Die in Betracht kommenden Betroffenen wurden<br />

beteiligt. Es wird ergänzend auf die Ausführungen unter 3.2.4 verwiesen.<br />

2.2.2 Benehmen mit den Trägern öffentlicher Belange<br />

Den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird, wurden<br />

die Planunterlagen zugesandt <strong>und</strong> zur Herstellung des Benehmens Gelegenheit<br />

zur Stellungnahme gegeben. Eine Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange<br />

ist als Anlage 1 beigefügt. Soweit inhaltliche Stellungnahmen abgegeben<br />

wurde, wird darauf in der weiteren Begründung eingegangen. Im Übrigen wurde<br />

keine oder eine zustimmende Stellungnahme abgegeben.<br />

Eine Pflicht zur Beteiligung von Naturschutzverbänden bestand nicht, da für das<br />

wasserstraßenrechtliche Plangenehmigungsverfahren keine Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

vorgesehen ist, § 63 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG.<br />

2.2.3 Keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Auf Basis der vorgelegten Unterlage zur Vorprüfung des Einzelfalls (Screening-<br />

Unterlage, Materialband 8.1) hat die Planfeststellungsbehörde gemäß § 3 a UVPG<br />

am 05.05.2010 festgestellt (Anlage 2), dass voraussichtlich keine erheblichen<br />

nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu befürchten sind <strong>und</strong><br />

deshalb keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

besteht. Die Anpassung der Zufahrt <strong>und</strong> des Wendekreises zum Erdmagnetfeldsimulator<br />

führt zwar während der Bauphase zu Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Boden, <strong>Wasser</strong>, Vegetation <strong>und</strong> Tiere. Nach der 8-wöchigen Bauphase kann<br />

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sich die gewässerökologische Situation aber regenerieren <strong>und</strong> steht den Pflanzen<br />

<strong>und</strong> Tieren kurz- bis mittelfristig wieder voll zur Verfügung. Vorbelastungen am<br />

Standort sowie die kurze Dauer <strong>und</strong> Reversibilität des Eingriffs verb<strong>und</strong>en mit<br />

zum Teil positiven Auswirkungen führen zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen<br />

als ‚nicht erheblich nachteilig’ eingestuft werden <strong>und</strong> es keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

bedurfte. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf<br />

die insoweit schlüssige Screening Unterlage (Materialband 8.1) verwiesen. Aus<br />

der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat sich keine gegenteilige Auffassung<br />

ergeben.<br />

Die Feststellung über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutet<br />

nicht, dass mit dem Vorhaben keinerlei Umweltauswirkungen verb<strong>und</strong>en<br />

sind. Um dies zu beurteilen wurden folgende weitere umweltfachliche Gutachten<br />

erstellt:<br />

- Fachgutachten <strong>Wasser</strong>, Arten <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften (Materialband 8.2)<br />

- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) (Planunterlage 5)<br />

2.3 Einvernehmen<br />

Soweit das Vorhaben Belange der Landeskultur oder der <strong>Wasser</strong>wirtschaft berührt,<br />

bedarf die Plangenehmigung des Einvernehmens mit dem Land Schleswig-<br />

Holstein (§ 14 Abs. 3 WaStrG). Einvernehmensbehörde ist das Ministerium für<br />

Landwirtschaft, Umwelt <strong>und</strong> ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein. Das<br />

Einvernehmen wurde am 04.06.2010 erteilt.<br />

3. Materiellrechtliche Würdigung<br />

Die Plangenehmigung konnte gemäß § 14 Abs. 1a WaStrG nach Würdigung aller<br />

öffentlich-rechtlichen <strong>und</strong> privaten Belange erteilt werden, da das Vorhaben im<br />

öffentlichen Interesse liegt <strong>und</strong> dieses den Interessen Dritter <strong>und</strong> den Belangen<br />

des Naturschutzes sowie sonstigen öffentlichen Belangen vorgeht.<br />

3.1 Planrechtfertigung<br />

Durch Vorlage der Wehrtechnischen Infrastrukturforderung 113 durch die WTD<br />

71 <strong>und</strong> den Bauantrag durch die Wehrbereichsverwaltung I (IV 6 – Az.: 45-01-01<br />

vom 18.08.1999) erging mit der Verfügung der WSD <strong>Nord</strong> (Az.: MII/T5-231.2-<br />

Bw Anl/15) vom 07.09.1999 der Auftrag an das WSA Lübeck, die Planungen für<br />

die Errichtung des Erdmagnetfeldsimulators in der WTD 71 Schirnau-Lehmbek<br />

aufzunehmen. Der Bau des Simulators wurde mit Plangenehmigung der WSD<br />

<strong>Nord</strong> vom 13.08.2001 (Az.: P 143.3/39) genehmigt. Der Simulator ist inzwischen<br />

in Betrieb genommen worden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der tatsächlichen Daten für den Tiefgang <strong>und</strong> die Wendigkeit der im<br />

Simulator originär zu vermessenden U-Boote der Klasse U212A, die zum Zeitpunkt<br />

der Planung <strong>und</strong> Realisierung der Gesamtanlage im Detail noch nicht bekannt<br />

waren, sind die unter B.1.2. <strong>und</strong> vertiefend im Erläuterungsbericht (Planunterlage<br />

2) genannten Maßnahmen notwendig.<br />

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Die WTD 71 hat am Standort Schirnau/Lehmbek, Kreis Rendsburg-Eckernförde,<br />

Gemeinden Borgstedt <strong>und</strong> Bünsdorf, die Aufgabe, die magnetische Signatur der<br />

U-Boote <strong>und</strong> Boote der B<strong>und</strong>esmarine <strong>und</strong> verbündeter Nationen mittels des<br />

Erdmagnetfeldsimulators zu vermessen. Durch die o.a. Maßnahmen soll neben<br />

der besseren Erreichbarkeit auch das gefahrlose Manövrieren im Vorfeld vor dem<br />

Simulator-Wendebereich für die dort primär zu vermessenden neuen U-Boot<br />

Schiffseinheiten U212A gewährleistet werden.<br />

Da die neuen U-Boote U212A seit geraumer Zeit in Dienst gestellt sind <strong>und</strong> sich<br />

bereits im Einsatz befinden, müssen diese für die Erbringung ihrer umfangreichen<br />

nationalen <strong>und</strong> internationalen Aufgabenzwecke nunmehr dringend magnetisch<br />

vermessen <strong>und</strong> eingestellt werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass die<br />

genannten Schiffseinheiten die geforderten Signaturwerte einhalten <strong>und</strong> bei<br />

Einsätzen nicht durch Seeminen gefährdet werden. Da für die Schiffe die Zufahrt<br />

zum Erdmagnetfeldsimulator in Schirnau-Lehmbek im Bereich der Borgstedter<br />

Enge jedoch aufgr<strong>und</strong> nicht ausreichender <strong>Wasser</strong>tiefen sowie zu geringem Wenderadius<br />

nicht möglich ist, besteht seitens des Nutzers die Forderung der sehr<br />

kurzfristigen Realisierung der Baumaßnahme.<br />

Eine sich aufdrängende andere Möglichkeit, die Erreichbarkeit des EMS für die<br />

moderne Flotte auf andere Weise als durch eine Vertiefung der Zufahrt <strong>und</strong> die<br />

Herstellung eines Wendebereichs zu verbessern, ist nicht ersichtlich. Es gibt für<br />

die betreffenden Schiffe keine andere Möglichkeit den Simulator zu erreichen als<br />

durch die Borgstedter Enge.<br />

3.2 Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der wesentlichen abwägungserheblichen<br />

privaten <strong>und</strong> öffentlichen Belange<br />

3.2.1 Umweltauswirkungen<br />

3.2.1.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)<br />

Im Rahmen des aufgestellten LBP (Planunterlage 5) wurden die Auswirkungen<br />

auf den Naturhaushalt betrachtet. Hinzugezogen wurden die Inhalte der Screening-Unterlage<br />

<strong>und</strong> eines für die Maßnahme angefertigten Fachgutachtens <strong>Wasser</strong>,<br />

Arten <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften (Materialband 8.1 <strong>und</strong> 8.2). Nach einer<br />

Bestandserfassung <strong>und</strong> Bewertung des Bestandes wurden für die in Betracht<br />

kommenden Schutzgüter die Auswirkungen des Vorhabens betrachtet. Hierbei<br />

wurde die Eingriffsregelung des §§ 14, 15 BNatSchG/ §§ 8, 9 LNatSchG abgeprüft.<br />

Der LBP blieb im Beteiligungsverfahren von den beteiligten Behörden unbeanstandet<br />

bzw. die Ergebnisse wurden geteilt. Zwar hat der Landessportfischerverband<br />

Schleswig-Holstein e.V. (LSFV) in seiner Stellungnahme vom<br />

21.05.2010 die Ausführungen zur Fischfauna beanstandet. Im Rahmen einer Besprechung<br />

am 04.06.2010 wurde aber klargestellt, dass evtl. Datenlücken für<br />

das Vorhaben nicht relevant sind <strong>und</strong> dem LBP im Ergebnis gefolgt werden kann<br />

(das Besprechungsprotokoll ist beigefügt als Anlage 3).<br />

Plangenehmigung der Anpassung der Zufahrt zum Erdmagnetfeldsimulator Schirnau-Lehmbek vom 14.06.2010<br />

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Es wird deshalb wegen der Details auf den LPB verwiesen. Die Planfeststellungsbehörde<br />

schließt sich dem Inhalt des LBP an. Die Betrachtung der Vorhabenswirkungen<br />

ergab zusammengefasst - unter Berücksichtigung der dargestellten Vermeidungs-<br />

<strong>und</strong> Minimierungsmaßnahmen - folgende Ergebnisse (aus LBP, Tab. 8,<br />

S. 46):<br />

Eingriff Ausgleichbarkeit Ersatzbedarf<br />

Schutzgut Boden<br />

Entnahme von 120.000 m³<br />

Boden <strong>und</strong> Faulschlamm<br />

Verlust von 460 m² terrestrischem<br />

Boden<br />

Schutzgut <strong>Wasser</strong><br />

Entfernung belasteten Materials<br />

führt zur Verbesserung<br />

des Bodenhaushaltes<br />

Ausgleich nicht erforderlich<br />

ausgleichbar über Entsiegelung<br />

keine Eingriffe<br />

Schutzgut Klima/ Luft<br />

- -<br />

keine Eingriffe - -<br />

Schutzgut Arten <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften<br />

dauerhafter Verlust von z.T. ausgleichbar über die z.T. Ersatz durch Anlage<br />

Vegetationsfläche<br />

Anlage gleichartiger Vegeta- andersartiger naturnaher<br />

tion (Röhricht im Bereich Vegetationsflächen im Be-<br />

des neu herzustellenden reich des neu herzustellen-<br />

flachen Uferbereiches) den flachen Uferbereiches<br />

Verlust von Gehölzen, die ausgleichbar über die An-<br />

als Lebensraum des Neunpflanzung dorniger Gehölze<br />

töters relevant sind<br />

im Bereich des ehemaligen<br />

Pionierplatzes, da diese für<br />

den Neuntöter besonders<br />

geeignet sind<br />

Töten von einzelnen Aalen ausgleichbar über den Be-<br />

im Zuge von Deckwerksarbeitensatz<br />

mit Aalen<br />

Schutzgut Landschaftsbild/ Erholung<br />

Kein Eingriff - -<br />

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Die im LBP dargestellten Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen <strong>und</strong> daraus<br />

folgende Bauzeitbeschränkungen bedingen folgenden schematischen Ablauf der<br />

Baumaßnahme, an den sich der TdV zu halten hat (aus BBS 2010, Materialband<br />

8.2, Anlage 1).<br />

3.2.1.2 Kompensation<br />

Der LBP enthält eine Bilanzierung der Eingriffsfolgen <strong>und</strong> der geplanten Kompensationsmaßnahmen,<br />

die nachstehend als Übersicht aufgeführt sind.<br />

Eingriff Kompensationsbedarf Kompensationsmaßnahme<br />

Schutzgut Boden<br />

Entnahme von 120.000<br />

m³ Boden <strong>und</strong> Faulschlamm<br />

Mit der Entfernung des Sedimentes<br />

tritt keine Beeinträchtigung<br />

der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

ein, da die Entfernung<br />

des belasteten Materials eine Verbesserung<br />

des Bodenhaushaltes<br />

mit gleichzeitig positiven Auswirkungen<br />

auf die <strong>Wasser</strong>beschaffenheit<br />

nach sich zieht. In der<br />

Gesamtheit überwiegen die positiven<br />

Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes.<br />

Ein Kompensationsbedarf<br />

besteht daher nicht.<br />

Der Eingriff gleicht sich<br />

selbst aus.<br />

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Eingriff Kompensationsbedarf Kompensationsmaßnahme<br />

Verlust von 460 m² terrestrischem<br />

Boden<br />

Der terrestrische Boden wird zu<br />

Unterwasserboden. Der Verlust<br />

der Bodenfunktion wird durch die<br />

entstehende Unterwasserfläche<br />

nicht voll ausgeglichen, da im<br />

Unterwasserbereich andere Voraussetzungen<br />

herrschen <strong>und</strong> die<br />

tief liegende Unterwasserböschung<br />

kaum Lebensraum für<br />

Pflanzen schafft. Es wird ein<br />

Kompensationsbedarf von 1:1<br />

veranschlagt.<br />

Als Kompensationsmaßnahme<br />

wird Boden entsiegelt.<br />

Die Entsiegelung<br />

erfolgt auf ca. 1.800 m² im<br />

unmittelbaren Nahbereich<br />

des Verlustes (ehemaliger<br />

Pionierübungsplatz). Von<br />

den 1.800 m² werden r<strong>und</strong><br />

300 m² Unterwasserboden<br />

im Flachwasserbereich <strong>und</strong><br />

1.500 m² terrestrische Bodenfläche.<br />

460 m² sind hiervon Ausgleich<br />

für den beschriebenen<br />

Eingriff.<br />

Die Entsiegelung erfolgt<br />

zeitgleich mit der Baumaßnahme.<br />

Schutzgut <strong>Wasser</strong><br />

keine unvermeidbaren<br />

Eingriffe<br />

Schutzgut Klima<br />

Die Leistungs- <strong>und</strong> Funktionsfähigkeit bleibt erhalten.<br />

keine unvermeidbaren<br />

Eingriffe<br />

- -<br />

Schutzgut Arten <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften<br />

dauerhafter Verlust von<br />

460 m² terrestrischer<br />

Vegetationsfläche, wovon<br />

r<strong>und</strong> 87 m² geschützte<br />

Biotope nach § 30<br />

BNatSchG sind (Verlandungsbereich<br />

mit Großseggen)<br />

Schaffung neuer Vegetationsfläche<br />

im räumlichen <strong>und</strong> funktionalen<br />

Zusammenhang zum <strong>Wasser</strong><br />

mindestens im Verhältnis von 1 :<br />

2<br />

Daraus ergibt sich ein Bedarf von:<br />

460 m² x 2 = 920 m²<br />

Es werden 1.440 m² neue<br />

Flachwasserzone (0-2 m<br />

<strong>Wasser</strong>tiefe) geschaffen.<br />

Unter der Annahme, dass<br />

ca. die Hälfte der Fläche,<br />

nämlich der flachere Bereich,<br />

für die Entwicklung<br />

von Röhricht <strong>und</strong> Feuchtvegetation<br />

gut geeignet ist,<br />

ergibt sich eine Fläche von<br />

r<strong>und</strong> 700 m² für die Entwicklung<br />

hochwertiger Vegetation.<br />

Hinzu kommen auf<br />

der terrestrischen Seite ca.<br />

1.500 m² entsiegelte<br />

Fläche (s. oben), die für<br />

eine naturnahe Vegetationsentwicklung<br />

zur Verfügung<br />

steht. Davon entstehen<br />

im ufernahen Bereich<br />

zusätzliche Feuchtstandorte.<br />

Insgesamt ergeben sich<br />

2.200 m² Fläche. Dies entspricht<br />

einem Kompensationsverhältnis<br />

von 1:4,8. Die<br />

Kompensation ist damit<br />

erbracht, auch unter Berücksichtigung,<br />

dass hiermit<br />

z.T. ein Ersatz geleistet<br />

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Eingriff Kompensationsbedarf Kompensationsmaßnahme<br />

wird.<br />

Verlust von Gehölzen als<br />

Lebensraum des Neuntöters<br />

Pflanzung von 25 dornigen Sträuchern<br />

Auf dem ehemaligen Pionierübungsplatz<br />

werden auf<br />

entsiegeltem Boden 25<br />

dornige Sträucher (Weißdorn<br />

<strong>und</strong> Schlehe) gepflanzt.<br />

Die Pflanzung erfolgt unmittelbar<br />

nach der Baumaßnahme<br />

im Frühjahr.<br />

Verlust von Aalen Besatz von Aalen Nach der Baumaßnahme<br />

erfolgt ein Besatz mit<br />

13.500 vorgestreckten-<br />

Aalen<br />

Schutzgut Landschaftsbild / Erholung<br />

es finden keine unvermeidbaren<br />

Eingriffe statt<br />

- -<br />

In einer Besprechung am 04.06.2010 (Protokoll, siehe Anlage 3) wurde die Aalbesatzmaßnahme<br />

mit dem LSFV abgestimmt <strong>und</strong> sich auf einen Besatz mit<br />

13.500 vorgestreckten Aalen verständigt. Gem. Auflage 2.6 hat sich der TdV finanziell<br />

in diesem Umfang im Anschluss an die Baumaßnahme an der Besatzmaßnahme<br />

im Frühjahr 2011 zu beteiligen.<br />

Schematischer Schnitt durch den neu zu entwickelnden Uferbereich/ Flachwasserzone (aus LBP, S. 55)<br />

3.2.1.3 FFH-Gebiete<br />

Das nächstgelegene FFH-Gebiet (1624-392 Wittensee <strong>und</strong> angrenzende Niederungen)<br />

befindet sich in ca. 0,5 km Entfernung vom Vorhabensgebiet. Eine Beeinträchtigung<br />

der Gebietsziele „Erhaltung eines natürlichen, ökologisch intakten<br />

oligo- bis mesotrophen Binnensees (Wittensee) mit vollständigen Lebensgemein-<br />

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schaften einschließlich der hydrologisch-ökologisch mit dem See verb<strong>und</strong>enen<br />

Biotopkomplexe der näheren Umgebung sowie fließgewässerbegleitenden Staudenfluren,<br />

Nasswäldern, Gebüschen oder Übergangsmooren in den angrenzenden<br />

Talräumen von Schirnau <strong>und</strong> Habyer Au…“ findet nicht statt, da die Fließrichtung<br />

der Schirnau in den NOK verläuft <strong>und</strong> so z.B. ein Eindringen von Schadstoffen in<br />

das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden kann.<br />

3.2.1.4 Weitere Schutzgebiete<br />

Im Rahmen des LBP (S. 12 f.) wurde auch eine mögliche Beeinträchtigung von<br />

weiteren Schutzgebieten (Naturpark Hüttener <strong>und</strong> Duvenstedter Berge, geplantes<br />

Naturschutzgebiet „Schirnautal“, geplantes Landschaftsschutzgebiet „Landschaft<br />

um den Wittensee“, Biotopverb<strong>und</strong> <strong>und</strong> Geotope) geprüft. Beeinträchtigungen<br />

sind nicht zu erwarten.<br />

3.2.1.5 <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie (WRRL)<br />

Für die Borgsteder Enge als Teil des künstlichen Gewässers NOK gilt als Ziel der<br />

WRRL das Erreichen eines guten ökologischen Potentials. Dies wird maßnahmebedingt<br />

nicht gefährdet. Die Beeinträchtigungen durch die Baggerung sind im<br />

Vergleich zur Gesamtgröße des Gewässers kleinräumig <strong>und</strong> zeitlich befristet.<br />

Nach Abschluss der Baumaßnahme ist es durch die Entnahme von Faulschlämmen<br />

durchaus möglich, dass sich der Gewässerzustand verbessert (vgl. Fachgutachten<br />

<strong>Wasser</strong>, Arten <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften, Materialband 8.2, S. 36).<br />

3.2.1.6 Artenschutz<br />

Im Rahmen des LBP (S. 53 ff.) wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung nach §<br />

44 BNatSchG durchgeführt. Nach dem BNatSchG gelten bestimmte Verbotstatbestände<br />

gem. § 44 BNatSchG unmittelbar bezüglich besonders oder streng geschützter<br />

Arten. Dieses Vorhaben mit eigener Genehmigung ist insoweit privilegiert,<br />

dass nur europäisch geschützte Arten zu berücksichtigen sind. Alle weiteren<br />

Arten sind im Rahmen der Eingriffsregelung geprüft worden. Näher in Betracht<br />

gezogen für eine vorhabensbedingte Betroffenheit wurden die aus nachstehender<br />

Tabelle ersichtlichen Arten. Unter Berücksichtigung der im LBP (S. 54)<br />

dargestellten Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen sind keine Ausnahmen<br />

gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich. Fledermäuse sind durch das Vorhaben<br />

nicht betroffen. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sind<br />

ebenso wie artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich.<br />

Übersicht über die Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Geschütze Art Anzuordnende Vermeidungs- (V) oder<br />

Minderungsmaßnahme (M)<br />

Brutvögel der Gewässer <strong>und</strong> Röhrichte (V) Rohdungsarbeiten von Gehölzen <strong>und</strong><br />

Schnitt von Röhrichten nur vom 1. Oktober<br />

bis 28./29. Februar<br />

Brutvögel der Gehölze (V) Rohdungsarbeiten nur vom 1. Oktober<br />

bis 28./29. Februar<br />

Vogelart Neuntöter (V) Rohdungsarbeiten nur vom 1. Oktober<br />

bis 28./29. Februar<br />

Fischart <strong>Nord</strong>seeschnäpel (M) Arbeiten nur bei geringen Temperaturen<br />

<strong>und</strong> umweltschonenden Baggerverfahren<br />

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3.2.3 Spülfeld Mittlere Gieselau<br />

Das Baggergut (ca. 120.000 m³) wird auf dem ca. 30 km entfernten bereits<br />

planfestgestellten Spülfeld „Mittlere Gieselau“ am NOK verbracht (Erläuterungsbericht,<br />

S. 10). Nach dem Planfeststellungsbeschluss vom 05.11.1985 für den<br />

Ausbau der NOK Teilstrecke km 34,6 – 40,0 kann bis zum Erreichen der maximalen<br />

Ablagerungshöhe (ca. 5 m) auch Aushubboden aus anderen Bereichen des<br />

NOK, zu dem auch die Borgstedter Enge gehört, dorthin verbracht werden. Die<br />

Kapazität des Spülfeldes beträgt noch ca. 300.000 m³. Für das Bespülen ist somit<br />

keine weitere Genehmigung erforderlich.<br />

Um den Anforderungen des Artenschutzes gerecht zu werden, lässt der TdV nach<br />

Absprache mit der UNB des Kreises Rendsburg-Eckernförde <strong>und</strong> der Planfeststellungsbehörde<br />

ein Fachgutachten „Artenschutz für das Spülfeld Mittlere Gieselau“<br />

erstellen. Das darauf aufbauend vom TdV zu erstellende Bespülungskonzept ist<br />

mit der UNB <strong>und</strong> der Planfeststellungsbehörde vor Beginn der Baggerarbeiten<br />

abzustimmen. Die im östlichen Bereich des Feldes III dargestellte Fläche (siehe<br />

Erläuterungsbericht, S. 10) ist als Ausgleichsmaßnahme vom Bau des Erdmagnetfeldsimulators<br />

auszusparen. Da die Restkapazität des Spülfeldes fast dreimal<br />

so groß ist wie die benötigte Menge, geht die Planfeststellungsbehörde davon<br />

aus, dass eine Bespülung unter Wahrung der artenschutzrechtlichen Belange unter<br />

Berücksichtigung von Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

möglich ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Bespülung einerseits einen<br />

Eingriff in die entstandene Natur bedeutet. Andererseits wären bestimmte<br />

für besonders geschützte Arten notwendige Lebensräume ohne eine regelmäßige<br />

Bespülung gar nicht vorhanden.<br />

Sollte gleichwohl eine artenschutzrechtliche Befreiung erforderlich sein, behält<br />

sich die Planfeststellungsbehörde eine ergänzende Entscheidung unter Beteiligung<br />

der UNB <strong>und</strong> des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt <strong>und</strong> ländliche<br />

Räume (LLUR) vor. Aufgr<strong>und</strong> der Konzentrationswirkung gem. § 75 Abs. 1 VwVfG<br />

obliegt eine solche Entscheidung der Planfeststellungsbehörde. Insoweit weicht<br />

die Planfeststellungsbehörde aus rechtlichen Gründen von der Stellungnahme der<br />

UNB vom 05.05.2010 ab, wonach eine evtl. im öffentlichen Interesse zu beantragende<br />

Befreiung vom LLUR zu erteilen wäre.<br />

Eine Plangenehmigung erst nach Vorliegen des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens<br />

im Herbst 2010 ist nicht möglich. Das Vorhaben könnte dann wegen notwendiger<br />

Vorbereitungsarbeiten <strong>und</strong> aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr<br />

im Winterhalbjahr 2010/11 durchgeführt werden. Eine vorbehaltene Entscheidung<br />

ist in diesem Fall möglich. Die Verbringung auf das Spülfeld ist aus oben<br />

geschilderten Gründen gr<strong>und</strong>sätzlich möglich. Sollte eine Ausnahmeentscheidung<br />

notwendig werden, so spricht nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde einiges<br />

dafür, dass das öffentliche Interesse der Landesverteidigung eine etwaige<br />

artenschutzrechtliche Ausnahme rechtfertigt, vgl. § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG.<br />

Realistische Alternativen der Verbringung des Baggergutes liegen nicht vor. Im<br />

Vorfeld der Maßnahme wurde eine Verbringung auf das Spülfeld „Dyhrrsen Moor“<br />

geprüft. Dies war aus Gründen der Baggergutbeschaffenheit jedoch nicht möglich.<br />

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3.2.4 Betroffenheiten<br />

3.2.4.1 Anlieger/ Landwirtschaft<br />

Die potentiell betroffenen Anlieger des Maßnahmengebietes wurden über die Planungen<br />

in Kenntnis gesetzt. Der Anlieger P1 macht darauf aufmerksam, dass<br />

seine westlich an das Vorhabensgebiet angrenzenden Flurstücke <strong>und</strong> der Wirtschaftsweg<br />

nicht beeinträchtigt werden dürfen. Es ist nicht davon auszugehen,<br />

dass es zu mehr als unerheblichen Beeinträchtigungen kommt. Die Flurstücke<br />

selbst werden nicht beeinträchtigt. Durch Anordnung 2.7 ist sicher gestellt, dass<br />

etwaige vorhabensbedingten Schäden durch den TdV zu beheben oder ersetzen<br />

sind. Weitere Betroffenheiten von Anliegern oder der Landwirtschaft sind nicht<br />

erkennbar.<br />

3.2.4.2 Jagd<br />

Für die Jagdgenossenschaft Rader Insel wurde angeregt (Stellungnahme vom<br />

11.04.2010), im Zuge der Renaturierung des ehemaligen Pionierübungsplatzes<br />

bereits heute vorhandene Schlupflöcher im Zaun beizubehalten oder gar den<br />

Zaun gänzlich zu entfernen, um z.B. Rehwild, Füchsen oder Hasen einen Zugang<br />

zu dem Lebensraum zu ermöglichen. Der TdV hat zugesagt, diese Anregung im<br />

Anschluss an die Baumaßnahme zu prüfen.<br />

3.2.4.3 Sportschifffahrt<br />

Die Bauarbeiten finden im Winterhalbjahr, also außerhalb der üblichen Saison für<br />

Sportboote, statt. Auch während der Baggerarbeiten werden vorsichtige Passagen<br />

möglich sein. Deshalb ist nicht von einer nennenswerten Beeinträchtigung<br />

auszugehen.<br />

3.2.4.4 Fischerei<br />

Nur während der Baggerarbeiten werden die zu baggernden Flächen nicht fischereilich<br />

nutzbar sein <strong>und</strong> kleinräumige Trübungen können zu Beeinträchtigungen<br />

führen. Es ist davon auszugehen, dass der generelle Fischbestand nicht beeinträchtigt<br />

wird. Beeinträchtigungen der Aale durch die Aufnahme des Deckwerkes<br />

im Bereich der Rade Insel <strong>und</strong> durch die Baggermaßnahme werden durch anschließende<br />

Besatzmaßnahmen ausgeglichen. In einem Gespräch mit dem TdV<br />

am 08.04.2010 wurden von dem in Rade ansässigen Fischer keine Einwende gegen<br />

das Vorhaben vorgebracht.<br />

3.2.4.5 Berufsschifffahrt<br />

Beeinträchtigungen der Berufsschifffahrt sind durch baubedingte Auswirkungen<br />

auf den NOK denkbar, hauptsächlich der Verkehr der Schuten zum Spülfeld „Mittlere<br />

Gieselau“. Diese sind durch rechtzeitige Informationen an die für den NOK-<br />

Verkehr zuständigen <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsämter Brunsbüttel <strong>und</strong> Kiel-<br />

Holtenau zu vermeiden. Diesem Erfordernis dient die Auflage 2.2.<br />

3.2.4.6 Hochwasserschutz/ Entwässerung<br />

Die Hochwasserschutzsituation wird durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt,<br />

da der <strong>Wasser</strong>stand im NOK durch die Schleusen in Brunsbüttel <strong>und</strong> Kiel-<br />

Holtenau geregelt wird. Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark <strong>und</strong><br />

Meeresschutz hat mit Stellungnahme vom 19.04.2010 mitgeteilt, dass seine Be-<br />

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lange durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden. Der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Bodenverband<br />

Wittensee-Exbek geht mit Stellungnahme vom 05.05.2010 nicht von<br />

Nachteilen für den Verband aus.<br />

3.2.4.7 Mensch/ Erholung/ Badequalität<br />

Der Ges<strong>und</strong>heitsdienst des Kreises Rendsburg-Eckernförde weist in seiner Stellungnahme<br />

vom 05.05.2010 darauf hin, dass sich in der Borgstedter Enge eine<br />

EU-Badegewässerstelle befindet. Eine Beeinträchtigung sei zu vermeiden. Die<br />

Gemeinde Borgstedt (Stellungnahme vom 07.05.2010) weist ebenfalls darauf<br />

hin, dass die Badestelle nicht beeinträchtigt werden dürfe. Eine Beeinträchtigung<br />

ist nicht zu erwarten. Die Badestelle liegt ca. 2 km außerhalb des Baggerbereiches.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der geringen Strömungsdynamik werden durch die Baggerung<br />

hervorgerufene Trübungswolken deutlich vor der Badestelle abgeklungen sein.<br />

Der TdV geht nach Erfahrungen aus vergleichbaren Baggerungen davon aus,<br />

dass die Trübung spätestens nach 300 m abgeklungen ist. Der TdV hat einem<br />

Hydraulik-Tieflöffel-Bagger mit Klappe einzusetzen, der eine trübungsarme Baggerung<br />

ermöglicht. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Baggerung im<br />

Winterhalbjahr außerhalb der Badesaison stattfindet.<br />

3.3 Abwägung<br />

Gründe, aus denen die Plangenehmigung nach § 14b Nr. 11 WaStrG zu versagen<br />

wäre, liegen nicht vor.<br />

Die Abwägung der von dem Vorhaben betroffenen öffentlichen <strong>und</strong> privaten Belange<br />

untereinander führt zur Genehmigung des vom TdV vorgelegten Planes mit<br />

den sich aus dieser Genehmigung ergebenden Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen.<br />

Der Ausbau der B<strong>und</strong>eswasserstraße wird durch das öffentliche Interesse an der<br />

Landesverteidigung gerechtfertigt. Dieses öffentliche Interesse überwiegt entgegenstehende<br />

öffentliche <strong>und</strong> private Belange, auch wenn diesen ein hoher Wert<br />

beigemessen werden muss, da wie oben ausgeführt zum einen nur geringe Beeinträchtigungen<br />

vorliegen <strong>und</strong> diese nur von geringer Dauer sind.<br />

4. Begründung der Anordnungen<br />

Zu Anordnung 2.1: Das WSA Kiel-Holtenau weist in seiner Stellungnahme vom<br />

10.05.2010 auf das Kabel zur Streckenbefeuerung hin. Eine Beeinträchtigung des<br />

Kabels wird durch die Anordnung ausgeschlossen.<br />

Zu Anordnung 2.2: Die Anzeigepflichten an die für den NOK zuständigen <strong>Wasser</strong>-<br />

<strong>und</strong> Schifffahrtsämter sind insbesondere zur Gewährleistung der Sicherheit<br />

<strong>und</strong> Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf dem NOK erforderlich. Die Planfeststellungsbehörde<br />

muss über die zeitliche Abwicklung der Bauarbeiten informiert sein.<br />

Zu Anordnung 2.3: Mit der Anordnung wird der Stellungnahme des Innenministeriums<br />

des Landes Schleswig-Holstein, Amt für Katastrophenschutz/ Kampfmittelräumdienst,<br />

vom 26.04.2010 entsprochen.<br />

Zu Anordnung 2.4: Die Anordnung dient dem Schutz der <strong>Wasser</strong>qualität <strong>und</strong><br />

der Fischfauna.<br />

Zu Anordnung 2.5: Mit der Anordnung wird der Stellungnahme des Archäologischen<br />

Landesamtes Schleswig-Holstein vom 27.04.2010 entsprochen.<br />

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Zu Anordnung 2.6: Die Begründung ergibt sich aus Kapitel 3.2.1.2.<br />

Zu Anordnung 2.7: Die Anordnung dient der Wahrung der Interessen des Privatbetroffenen<br />

P1, siehe auch 3.2.4.1.<br />

Zu Anordnung 2.8: Die Begründung ergibt sich aus Kapitel 3.2.3.<br />

Zu Anordnung 2.9: Durch die Veränderung der Uferlinie im Bereich der Rader<br />

Insel gehen die <strong>Wasser</strong>flächen in das Eigentum der B<strong>und</strong>eswasserstraßenverwaltung<br />

über, § 3 WaStrG.<br />

5. Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung<br />

Der TdV hat zeitgleich zu der Einreichung der Planunterlagen die Anordnung der<br />

sofortigen Vollziehbarkeit der Maßnahmen beantragt. Die Voraussetzungen für<br />

die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Plangenehmigung gem. § 80 Abs. 2<br />

Nr. 4 VwGO liegen vor, da das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen<br />

Durchführung des Vorhabens die Interessen der Betroffenen am Fortbestand unveränderter<br />

Verhältnisse bis zur Unanfechtbarkeit der Plangenehmigung überwiegt.<br />

Wie bereits in Punkt B.3.1. zur Planrechtfertigung ausgeführt, sind aufgr<strong>und</strong> der<br />

tatsächlichen Daten für den Tiefgang <strong>und</strong> die Wendigkeit der im Simulator originär<br />

zu vermessenden U-Boote der Klasse U212A, die zum Zeitpunkt der Planung<br />

<strong>und</strong> Realisierung der Gesamtanlage im Detail noch nicht bekannt waren, nunmehr<br />

noch zusätzliche bauliche Maßnahmen durchzuführen. Das besondere öffentliche<br />

Interesse an einer sofortigen Vollziehbarkeit dieser Plangenehmigung<br />

findet seine Begründung darin, dass die neuen U-Boote U212A sich bereits im<br />

Einsatz befinden <strong>und</strong> für die Erbringung ihrer umfangreichen nationalen <strong>und</strong> internationalen<br />

Aufgabenzwecke im Rahmen der Landesverteidigung <strong>und</strong> der Erfüllung<br />

der Aufgaben im Rahmen der NATO sowie sonstiger internationaler Verpflichtungen<br />

nunmehr dringend magnetisch vermessen <strong>und</strong> eingestellt werden<br />

müssen. Nur so kann sicher gestellt werden, dass die genannten Schiffseinheiten<br />

die geforderten Signaturwerte einhalten <strong>und</strong> nicht bei Einsätzen dadurch Menschenleben<br />

<strong>und</strong> Sachwerte durch Seeminen gefährdet werden. Da für die Schiffe<br />

die Zufahrt zum EMS in Schirnau-Lehmbek im Bereich der Borgstedter Enge jedoch<br />

aufgr<strong>und</strong> nicht ausreichender <strong>Wasser</strong>tiefen sowie zu geringem Wenderadius<br />

nicht möglich ist, besteht seitens der Nutzer die Forderung nach einer sehr kurzfristigen<br />

Realisierung der Baumaßnahme.<br />

Im Rahmen der Abwägung der für die Anordnung der sofortigen Vollziehung<br />

sprechenden Gründe des öffentlichen Interesses einerseits <strong>und</strong> der für die Beibehaltung<br />

der aufschiebenden Wirkung einer etwaigen Klage sprechenden Gründe<br />

andererseits ist die Planfeststellungsbehörde zu dem Ergebnis gelangt, dass ein<br />

besonderes öffentliches Vollzugsinteresse vorliegt. Da andere öffentliche <strong>und</strong> private<br />

Belange dem Vorhaben nicht gr<strong>und</strong>sätzlich entgegenstehen <strong>und</strong> insbesondere<br />

Rechte Dritter nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden, ergibt sich<br />

hieraus, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit der Plangenehmigung<br />

überwiegt. Die sofortige Vollziehbarkeit der Plangenehmigung war<br />

deshalb gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im<br />

öffentlichen Interesse anzuordnen.<br />

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6. Begründung der Kostenentscheidung<br />

Die Entscheidung über die Gebührenfreiheit stützt sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungskostengesetz<br />

(VwKostG). Von einer Auslagenerstattung gem. § 10 Abs.<br />

2 VwKostG ist abgesehen worden, da Planfeststellungsbehörde <strong>und</strong> Vorhabensträger<br />

demselben Rechtsträger angehören.<br />

C. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Plangenehmigung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe<br />

schriftlich Klage beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht,<br />

Brockdorff-Rantzau-Straße 13,24837 Schleswig, erhoben werden. Die Klage<br />

muss den Kläger, die Beklagte (B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland) <strong>und</strong> den Streitgegenstand<br />

bezeichnen <strong>und</strong> soll einen bestimmten Antrag enthalten. Der angefochtene<br />

Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Die zur<br />

Begründung dienenden Tatsachen <strong>und</strong> Beweismittel sind innerhalb einer Frist von<br />

sechs Wochen nach Klageerhebung anzugeben. Das Gericht kann Erklärungen<br />

<strong>und</strong> Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, zurückweisen<br />

<strong>und</strong> ohne weitere Ermittlungen entscheiden, wenn<br />

1. ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des<br />

Rechtsstreits verzögern würde <strong>und</strong><br />

2. der Beteiligte die Verspätung nicht genügend entschuldigt.<br />

Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle<br />

Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.<br />

Vor dem Oberverwaltungsgericht muss sich jeder Beteiligte, soweit er einen Antrag<br />

stellt, durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen<br />

Hochschule als Bevollmächtigten vertreten lassen. Juristische Personen des öffentlichen<br />

Rechts <strong>und</strong> Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte<br />

mit Befähigung zum Richteramt sowie Diplomjuristen im Höheren Dienst vertreten<br />

lassen.<br />

Die Anfechtungsklage gegen die vorstehende Plangenehmigung hat keine aufschiebende<br />

Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der<br />

Anfechtungsklage gegen die Plangenehmigung nach § 80 Abs. 5 VwGO kann nur<br />

innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe dieser Plangenehmigung bei dem<br />

oben genannten Gericht gestellt <strong>und</strong> begründet werden.<br />

Treten später Tatsachen auf, welche eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung<br />

rechtfertigen, so kann ein hierauf gestützter Antrag innerhalb einer Frist<br />

von einem Monat gestellt werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem<br />

der Beschwerte Kenntnis von den Tatsachen erlangt.<br />

Kiel, 14.06.2010<br />

Im Auftrag<br />

Böschen<br />

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<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsdirektion</strong> <strong>Nord</strong> –Planfeststellungsbehörde - Az.: P 143.3/60<br />

Anlage 1:<br />

Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange/ Vereinigungen<br />

• <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau<br />

• <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt Brunsbüttel<br />

• Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt <strong>und</strong> ländliche Räume des Landes<br />

Schleswig-Holstein/ Abt. <strong>Wasser</strong>wirtschaft <strong>und</strong> Naturschutz<br />

• Kreis Rendsburg-Eckernförde/ Untere <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Naturschutzbehörde<br />

• Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft <strong>und</strong> Verkehr des Landes Schleswig-Holstein<br />

• Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein/ Kampfmittelräumdienst<br />

• Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt <strong>und</strong> ländliche Räume/ Abt. Naturschutz,<br />

Gewässer, ländliche Räume, Fischerei<br />

• Landessportfischereiverband e.V.<br />

• Landeshauptstadt Kiel/ Umweltschutzamt<br />

• Landesbetrieb Straßenbau <strong>und</strong> Verkehr Schleswig-Holstein<br />

• B<strong>und</strong>esanstalt für Immobilienaufgaben<br />

• Forstbehörde <strong>Nord</strong> des Landes Schleswig-Holstein<br />

• Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein/ Obere Denkmalschutzbehörde<br />

• Landesamt für Denkmalpflege<br />

• Amt Hüttener Berge für die Gemeinden Borgstedt <strong>und</strong> Bünsdorf<br />

• Amt Eiderkanal für die Gemeinde Rade<br />

• B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz<br />

• Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark <strong>und</strong> Meeresschutz<br />

• Lotsenbrüderschaft NOK II/ Kiel/ Lübeck/ Flensburg<br />

• <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Bodenverband Wittensee-Exbek<br />

• Jagdgenossenschaft Rader Insel<br />

• Jagd Schirnau<br />

• Yachtclub Borgstedt e.V.<br />

Plangenehmigung der Anpassung der Zufahrt zum Erdmagnetfeldsimulator Schirnau-Lehmbek vom 14.06.2010<br />

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<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsdirektion</strong> <strong>Nord</strong> –Planfeststellungsbehörde - Az.: P 143.3/60<br />

Anlage 2:<br />

<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsdirektion</strong> <strong>Nord</strong><br />

- Planfeststellungsbehörde -<br />

Az.: P 143.3/60<br />

Kiel, den 5. Mai 2010<br />

Anpassung der Zufahrt zum Erdmagnetfeldsimulator Schirnau-Lehmbek<br />

� Feststellung über das Unterbleiben einer UVP gem. § 3 a UVPG<br />

Für das vorbezeichnete Vorhaben wird gemäß § 3 a UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung<br />

zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.<br />

Begründung:<br />

Das <strong>Wasser</strong> <strong>und</strong> Schifffahrtsamt Lübeck beabsichtigt, die Zufahrt zu dem in der Borgsteder<br />

Enge liegenden Erdmagnetfeldsimulator Schirnau-Lehmbek anzupassen, um neben der Erreichbarkeit<br />

des Simulators vom <strong>Nord</strong>-Ostsee-Kanal auch das gefahrlose Manövrieren im<br />

Vorfeld im Simulator-Wendebereich für die dort primär zu vermessenden neuen U-Boot<br />

Schiffseinheiten U212A zu gewährleisten.<br />

Im Bereich der Zufahrt in der Borgstedter Enge zwischen dem <strong>Nord</strong>-Ostsee-Kanal <strong>und</strong> dem<br />

Simulator mit einer Gesamtlänge von ca. 600 m muss zur Herstellung der hier erforderlichen<br />

Soll-<strong>Wasser</strong>tiefe im Winterhalbjahr 2010/11 eine Baggerung durchgeführt werden. Betroffen<br />

davon sind einerseits die Zufahrt vom <strong>Nord</strong>-Ostsee-Kanal bis zum Erdmagnetfeldsimulator<br />

sowie andererseits der Wendebereich vor dem Simulator. Das Baggergut soll auf dem ca. 30<br />

km entfernten Spülfeld „Mittlere Gieselau“ am <strong>Nord</strong>-Ostsee-Kanal verbracht werden. Der<br />

Transport erfolgt umweltschonend über den <strong>Nord</strong>-Ostsee-Kanal auf Schiffen/ Schuten. Es<br />

müssen ca. 120.000 m³ Baggergut untergebracht werden.<br />

Für dieses Vorhaben legte der Träger des Vorhabens eine Screening-Unterlage vor (GeoC<br />

GmbH, 30.11.2009). Daraus ergibt sich nach überschlägiger Prüfung, dass von dem Vorhaben<br />

keine entscheidungserheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.<br />

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht<br />

selbständig anfechtbar ist. Diese Feststellung wird im Internet auf der Seite http://www.wsdnord.wsv.de/aktuelles/Planfeststellung/index.html<br />

zugänglich gemacht. Dort wird auch die der<br />

Entscheidung zugr<strong>und</strong>eliegende Screening-Unterlage veröffentlicht.<br />

Im Auftrag<br />

(Böschen)<br />

Plangenehmigung der Anpassung der Zufahrt zum Erdmagnetfeldsimulator Schirnau-Lehmbek vom 14.06.2010<br />

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<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schifffahrtsdirektion</strong> <strong>Nord</strong> –Planfeststellungsbehörde - Az.: P 143.3/60<br />

Anlage 3:<br />

WSD <strong>Nord</strong><br />

Planfeststellungsbehörde<br />

P 143.3/60 8.6.2010<br />

Anpassung der Zufahrt zum Erdmagnetfeldsimulator Schirnau Lehmbek<br />

Stellungnahme des LFSV vom 21.05.2010<br />

Am 4.6.2010 wurden die Inhalte des Schreibens zwischen Herrn Neukamm (LFSV), Herrn<br />

Dr. Nöthel (WSA Lübeck) <strong>und</strong> dem Unterzeichner bei der Kanalfischerei Brauer besprochen.<br />

Herr Hans Brauer (Fischer) nahm zeitweise am Gespräch teil.<br />

Ergebnisse:<br />

a) (Herbst-)Hering: Es kann durch die Baggerung zu einer Beeinträchtigung des Herings<br />

kommen. Im Vergleich zur Gesamtpopulation im NOK ist dies aber zu vernachlässigen.<br />

b) Schnäpel: Beeinträchtigungen sind durch Trübungswolken anlässlich der Baggerung<br />

denkbar. Es ist deshalb auf eine möglichst umweltschonende trübungsarme Baggertechnik zu<br />

achten, damit die Trübung nicht in die sandigen Bereiche des flachen Borgstedter Sees<br />

geraten, die potentielle Laichplätze darstellen.<br />

c) Aal: Näher besprochen wurden die als Kompensation für die Baggerung vorgesehene<br />

Besatzmaßnahme mit vorgestreckten Aalen. Herr Neukamm empfahl, dass sich das WSA an<br />

die Besatzmaßnahmen des LLUR <strong>und</strong> der Hegegemeinschaft im Frühjahr 2011 anschließt<br />

(EFF-Projekt). Bezüglich des Umfangs wurde ein Besatz von 13.500 Aalen als angemessen<br />

angesehen. Der TdV wird sich in diesem Umfang an den entstehenden anteiligen Kosten (ca.<br />

5.000 – 6.000 €; lt. Hr. Neukamm) beteiligen, die bei der Besatzmaßnahme 2011 (Mai/Juni)<br />

durch das LLUR / Hegegemeinschaft anfallen.<br />

Hintergr<strong>und</strong>: 2010 wurden im Rahmen des EFF-Projekts ca. 240.000 vorgetreckte Aale<br />

besetzt. Der über die Jahre gemittelte Besatz hat eine Größenordnung von ca. 75<br />

vorgestreckten Aalen pro ha <strong>und</strong> Jahr. Da die natürliche Zuwanderung hinzu kommt, kann<br />

von einer mittleren Jahrgangsstärke von ca. 150 vorgestreckten Aalen je ha ausgegangen<br />

werden. Da die Tiere bis zu ihrer Abwanderung ca. 10 Jahre im Kanal verbleiben, wird<br />

ausgehend von einem mittleren Bestand ein Äquivalent von 1.500 vorgestreckten Aalen je ha<br />

für den als worst-case angenommenen, dass es durch die Baggerung zu einem vollständigen<br />

Verlust der Aale auf der Baggerstrecke von 6 ha kommt. Da die Borgstedter Enge jedoch<br />

wegen der beruhigten Lage als „hotspot“ anzusehen ist (die Aale kommen zum Überwintern<br />

aus den Flachen Bereichen des Borgstedter Sees in die tieferen Bereiche), wird ein Zuschlag<br />

von 50 % vorgenommen. Es ergeben sich somit 6 ha x 1.500 Aale zzgl. 50 % = 13.500 Aale.<br />

Jeder „vorgestreckte Aal“ wiegt ca. 7 Gramm (insg. ca. 94,5 kg), das Kilo liegt bei ca. 60 €.<br />

Kosten also ca. 5.670 €.<br />

Herr Neukamm klärt dieses Ergebnis mit dem LLUR, Dr. Lemcke, ab. Anmerkung: Ist bereits<br />

erfolgt. Herr Dr. Lemcke hält die getroffenen Ansätze für plausibel (Email vom 7.6.2010).<br />

Im Auftrag<br />

Böschen, 8.6.2010<br />

Plangenehmigung der Anpassung der Zufahrt zum Erdmagnetfeldsimulator Schirnau-Lehmbek vom 14.06.2010<br />

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