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Seite 1-28 (pdf, 4,7 Mb) - Trafikantenzeitung

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Mosaik<br />

Das Urteil wird für Sommer 2006 erwartet<br />

Tabakwerbeverbot auf<br />

dem EuGH-Prüfstand<br />

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am<br />

6. Dezember 2005 über eine Klage Deutschlands gegen das<br />

europäische Werbeverbot für Tabak verhandelt.<br />

Mit ihrer Klage wendet sich die Bundesrepublik Deutschland<br />

gegen eine EU-Richtlinie vom Mai 2003, nach der die<br />

Werbung für Tabakprodukte in Zeitungen, Zeitschriften,<br />

Rundfunk und Fernsehen weitestgehend verboten ist. Ausgenommen<br />

sind nach der neuen Richtlinie lediglich Zeitschriften,<br />

die überwiegend außerhalb der EU gelesen werden<br />

sowie Fachpublikationen für den Tabakhandel.<br />

Der Kläger machte dabei geltend, daß die angefochtenen<br />

Bestimmungen fast ausschließlich Sachverhalte ohne grenzüberschreitende<br />

Wirkung regeln und daher keine Zuständigkeit<br />

des Gemeinschaftsgesetzgebers bestünde. Ein weiterer<br />

Verstoß wird auch in den extrem weiten und unbestimmten<br />

Definitionen der Begriffe „Werbung“ sowie „Presse und<br />

anderen gedruckten Veröffentlichungen“ geortet, wodurch in<br />

die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit eingegriffen<br />

wird. – Das Urteil wird voraussichtlich im kommenden<br />

Sommer verkündet. (Az: C-380/03)<br />

„Werbefreiheit ist Teil der Meinungsfreiheit“, sagt Anja<br />

Pasquay vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger<br />

(BDZV), die einen vom Tabakwerbeverbot ausgehenden<br />

Dominoeffekt auf andere (Genuß)Produkte befürchtet.<br />

Stehsatz, daß die Tabakwarenfachhändler<br />

bei Preiserhöhungen aus diesen stillschweigend<br />

einen Vorteil ziehen, der die<br />

Nachteile bei Preissenkungen kompensiere.<br />

„Eine sich aus einer Preiserhöhung<br />

ergebende höhere Handelsspanne steht<br />

nicht im Widerspruch zum Gesetz, ihr<br />

Unterschreiten aber sehr wohl“, verweist<br />

VCPÖ-Präsident Klaus Fischer auf<br />

einen Kernsatz des Rechtsstandpunktes.<br />

Zu Redaktionsschluß dieser Ausgabe<br />

werden gerade die Rückmeldungen der<br />

VCPÖ-Mitglieder ausgewertet. Wobei<br />

sich zum materiellen Schaden und zur<br />

TABAK-TRAFIK, komplette Einrichtung<br />

(Tischlerarbeit - neuwertig) mit<br />

Strichcodekassa, Lotto Toto kompatibel<br />

und Videoüberwachung, wegen Geschäftsauflösung<br />

günstig zu verkaufen.<br />

Anfragen, Besichtigung: Tel. (0 38 57) 8237<br />

Verwunderung über den Umgang eines<br />

Großhändlers mit seinen Geschäftspartnern<br />

noch die Enttäuschung<br />

darüber gesellt, daß die in dieser Causa<br />

um Unterstützung gebetenen Stellen –<br />

Bundesgremium und MVG – kaum mehr<br />

als ein bedauerndes Achselzucken für die<br />

Geschädigten überzuhaben scheinen.<br />

BETRIEB<br />

Vorsteuerabzug bei Faxrechnungen<br />

Im Erlaß vom 13. 7. 2005 stellte das Finanzministerium<br />

klar, daß Rechnungen, die per Telefax<br />

übermittelt werden ab 1. 1. 2006 als elektronische<br />

Rechnungen anzusehen sind. Damit berechtigen<br />

Faxrechnungen zum Vorsteuerabzug nur dann,<br />

wenn sie mit einer elektronischen Signatur versehen<br />

werden. Ein diesbezüglicher Hinweis wurde<br />

im Rahmen der „Steuertipps“ in der Ausgabe<br />

12/05 der „Österreichischen <strong>Trafikantenzeitung</strong>“<br />

veröffentlicht. Infolge der bei zahlreichen<br />

Unternehmern bestehenden Umstellungsschwierigkeiten<br />

wurde diese Frist nun vom<br />

Finanzministerium um ein Jahr – bis zum<br />

31.12. 2006 – verlängert.<br />

FRANKFURTER „AMBIENTE“<br />

Wieder Zweiteilung<br />

Tabakwarenbranche-Fachbesucher der „Ambiente“-<br />

Messe in Frankfurt (10. bis 14. Februar 2006)<br />

müssen sich ihre Zeit wieder genau einteilen,<br />

weil im – dem Messehaupteingang gegenüberliegenden<br />

– Hotel „Marriott“ auch heuer wieder<br />

namhafte Firmen der Bereiche „Pfeife, Cigarre<br />

und Raucheraccessoires“ (Vauen, Stanwell,<br />

Aßmann, Kopp, Savinelli, Denicotea…) ihre<br />

Hotelmesse abhalten – und zwar vom<br />

10. bis 12. Februar. Auf dem Messegelände selbst<br />

sind die brancheneinschlägigen Anbieter (Zippo,<br />

BIC, Tokai, Brebbia…) in der Halle 3.1 vertreten.<br />

1/2006 trafikantenZEITUNG 7

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