Seite 1-28 (pdf, 4,7 Mb) - Trafikantenzeitung
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Mosaik<br />
Das Urteil wird für Sommer 2006 erwartet<br />
Tabakwerbeverbot auf<br />
dem EuGH-Prüfstand<br />
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am<br />
6. Dezember 2005 über eine Klage Deutschlands gegen das<br />
europäische Werbeverbot für Tabak verhandelt.<br />
Mit ihrer Klage wendet sich die Bundesrepublik Deutschland<br />
gegen eine EU-Richtlinie vom Mai 2003, nach der die<br />
Werbung für Tabakprodukte in Zeitungen, Zeitschriften,<br />
Rundfunk und Fernsehen weitestgehend verboten ist. Ausgenommen<br />
sind nach der neuen Richtlinie lediglich Zeitschriften,<br />
die überwiegend außerhalb der EU gelesen werden<br />
sowie Fachpublikationen für den Tabakhandel.<br />
Der Kläger machte dabei geltend, daß die angefochtenen<br />
Bestimmungen fast ausschließlich Sachverhalte ohne grenzüberschreitende<br />
Wirkung regeln und daher keine Zuständigkeit<br />
des Gemeinschaftsgesetzgebers bestünde. Ein weiterer<br />
Verstoß wird auch in den extrem weiten und unbestimmten<br />
Definitionen der Begriffe „Werbung“ sowie „Presse und<br />
anderen gedruckten Veröffentlichungen“ geortet, wodurch in<br />
die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit eingegriffen<br />
wird. – Das Urteil wird voraussichtlich im kommenden<br />
Sommer verkündet. (Az: C-380/03)<br />
„Werbefreiheit ist Teil der Meinungsfreiheit“, sagt Anja<br />
Pasquay vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger<br />
(BDZV), die einen vom Tabakwerbeverbot ausgehenden<br />
Dominoeffekt auf andere (Genuß)Produkte befürchtet.<br />
Stehsatz, daß die Tabakwarenfachhändler<br />
bei Preiserhöhungen aus diesen stillschweigend<br />
einen Vorteil ziehen, der die<br />
Nachteile bei Preissenkungen kompensiere.<br />
„Eine sich aus einer Preiserhöhung<br />
ergebende höhere Handelsspanne steht<br />
nicht im Widerspruch zum Gesetz, ihr<br />
Unterschreiten aber sehr wohl“, verweist<br />
VCPÖ-Präsident Klaus Fischer auf<br />
einen Kernsatz des Rechtsstandpunktes.<br />
Zu Redaktionsschluß dieser Ausgabe<br />
werden gerade die Rückmeldungen der<br />
VCPÖ-Mitglieder ausgewertet. Wobei<br />
sich zum materiellen Schaden und zur<br />
TABAK-TRAFIK, komplette Einrichtung<br />
(Tischlerarbeit - neuwertig) mit<br />
Strichcodekassa, Lotto Toto kompatibel<br />
und Videoüberwachung, wegen Geschäftsauflösung<br />
günstig zu verkaufen.<br />
Anfragen, Besichtigung: Tel. (0 38 57) 8237<br />
Verwunderung über den Umgang eines<br />
Großhändlers mit seinen Geschäftspartnern<br />
noch die Enttäuschung<br />
darüber gesellt, daß die in dieser Causa<br />
um Unterstützung gebetenen Stellen –<br />
Bundesgremium und MVG – kaum mehr<br />
als ein bedauerndes Achselzucken für die<br />
Geschädigten überzuhaben scheinen.<br />
BETRIEB<br />
Vorsteuerabzug bei Faxrechnungen<br />
Im Erlaß vom 13. 7. 2005 stellte das Finanzministerium<br />
klar, daß Rechnungen, die per Telefax<br />
übermittelt werden ab 1. 1. 2006 als elektronische<br />
Rechnungen anzusehen sind. Damit berechtigen<br />
Faxrechnungen zum Vorsteuerabzug nur dann,<br />
wenn sie mit einer elektronischen Signatur versehen<br />
werden. Ein diesbezüglicher Hinweis wurde<br />
im Rahmen der „Steuertipps“ in der Ausgabe<br />
12/05 der „Österreichischen <strong>Trafikantenzeitung</strong>“<br />
veröffentlicht. Infolge der bei zahlreichen<br />
Unternehmern bestehenden Umstellungsschwierigkeiten<br />
wurde diese Frist nun vom<br />
Finanzministerium um ein Jahr – bis zum<br />
31.12. 2006 – verlängert.<br />
FRANKFURTER „AMBIENTE“<br />
Wieder Zweiteilung<br />
Tabakwarenbranche-Fachbesucher der „Ambiente“-<br />
Messe in Frankfurt (10. bis 14. Februar 2006)<br />
müssen sich ihre Zeit wieder genau einteilen,<br />
weil im – dem Messehaupteingang gegenüberliegenden<br />
– Hotel „Marriott“ auch heuer wieder<br />
namhafte Firmen der Bereiche „Pfeife, Cigarre<br />
und Raucheraccessoires“ (Vauen, Stanwell,<br />
Aßmann, Kopp, Savinelli, Denicotea…) ihre<br />
Hotelmesse abhalten – und zwar vom<br />
10. bis 12. Februar. Auf dem Messegelände selbst<br />
sind die brancheneinschlägigen Anbieter (Zippo,<br />
BIC, Tokai, Brebbia…) in der Halle 3.1 vertreten.<br />
1/2006 trafikantenZEITUNG 7