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Einwendungen - Weiterstadt

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- die Vorhabensträgerin zu verpflichten, bei der Untersuchung des Externen<br />

Risikos für den Flughafen Frankfurt Main weitere störfallrelevante<br />

Anlagen, insbesondere die Atomanlagen in Hanau, einzubeziehen<br />

und die Folgen eines Flugzeugabsturzes auf diese Anlagen zu untersuchen;<br />

- die überarbeiteten Gutachten im Wege der ergänzenden Auslegung der<br />

Öffentlichkeit zugänglich zu machen;<br />

- der Vorhabensträgerin aufzugeben, die Risiken des planfestzustellenden<br />

Vorhabens auch unter Berücksichtigung des Votums der Störfallkommission<br />

aus 2004 zu untersuchen und diese Untersuchung im Wege<br />

der ergänzenden Auslegung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen;<br />

- zu prüfen, welche Emissionsmengen die jeweiligen Flugzeugtriebwerke<br />

im Hinblick auf organische Stoffe, wie PCB und halogenierte Dioxine<br />

und Furane aufweisen und wie sich die Immissionssituation im Ausbaufall<br />

insbesondere im Hinblick auf die vorgenannten kanzerogenen<br />

Stoffe darstellen wird;<br />

- die Emissionen des Flugverkehrs über eine Höhe von lediglich 600 m<br />

hinaus zu untersuchen und bei der Immissionsprognose zu berücksichtigen;<br />

- die additiven und potenzierenden Wirkungen verschiedener Luftschadstoffe<br />

unter besonderer Berücksichtigung der kanzerogenen Luftschadstoffe<br />

zu untersuchen;<br />

- die Umwandlung der Luftschadstoffe bzw. ihre Akkumulation in der<br />

Luft zu untersuchen und im Rahmen der Immissionsprognose entsprechend<br />

zu berücksichtigen;<br />

- die Schadstoffbelastungssituation aufgrund der Flugbewegungen, die<br />

aus dem Einsatz des Airbus A 380 resultieren, als Zusatzbelastung<br />

(und nicht als "Ist-Zustand") zu berücksichtigen;<br />

- die Vorhabensträgerin zu verpflichten, Unterlagen vorzulegen, aus denen<br />

die Änderungen der Flugbewegungen bzw. Änderungen des landseitigen<br />

Verkehrsaufkommens im Vergleich zum Raumordnungsverfahren<br />

konkret und nachvollziehbar ersichtlich werden;<br />

- eine Prognose der Schadstoffbelastungsimmissionssituation im Ausbaufall<br />

auf der Basis der kapazitätsbedingt möglichen 900.000 Flugbewegungen<br />

pro Jahr zu erstellen und im Rahmen einer ergänzenden<br />

Auslegung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen;<br />

- der Vorhabensträgerin die grundlegende Überarbeitung des Gutachtens<br />

„G 13.2 – Luftschadstoffgutachten – Kfz-Verkehr und stationäre<br />

Quellen“ auf dem Flughafengelände aufzugeben, sowie, das überarbeitete<br />

Gutachten erneut auszulegen;<br />

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