Einwendungen - Weiterstadt
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- die Vorhabensträgerin zu verpflichten, bei der Untersuchung des Externen<br />
Risikos für den Flughafen Frankfurt Main weitere störfallrelevante<br />
Anlagen, insbesondere die Atomanlagen in Hanau, einzubeziehen<br />
und die Folgen eines Flugzeugabsturzes auf diese Anlagen zu untersuchen;<br />
- die überarbeiteten Gutachten im Wege der ergänzenden Auslegung der<br />
Öffentlichkeit zugänglich zu machen;<br />
- der Vorhabensträgerin aufzugeben, die Risiken des planfestzustellenden<br />
Vorhabens auch unter Berücksichtigung des Votums der Störfallkommission<br />
aus 2004 zu untersuchen und diese Untersuchung im Wege<br />
der ergänzenden Auslegung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen;<br />
- zu prüfen, welche Emissionsmengen die jeweiligen Flugzeugtriebwerke<br />
im Hinblick auf organische Stoffe, wie PCB und halogenierte Dioxine<br />
und Furane aufweisen und wie sich die Immissionssituation im Ausbaufall<br />
insbesondere im Hinblick auf die vorgenannten kanzerogenen<br />
Stoffe darstellen wird;<br />
- die Emissionen des Flugverkehrs über eine Höhe von lediglich 600 m<br />
hinaus zu untersuchen und bei der Immissionsprognose zu berücksichtigen;<br />
- die additiven und potenzierenden Wirkungen verschiedener Luftschadstoffe<br />
unter besonderer Berücksichtigung der kanzerogenen Luftschadstoffe<br />
zu untersuchen;<br />
- die Umwandlung der Luftschadstoffe bzw. ihre Akkumulation in der<br />
Luft zu untersuchen und im Rahmen der Immissionsprognose entsprechend<br />
zu berücksichtigen;<br />
- die Schadstoffbelastungssituation aufgrund der Flugbewegungen, die<br />
aus dem Einsatz des Airbus A 380 resultieren, als Zusatzbelastung<br />
(und nicht als "Ist-Zustand") zu berücksichtigen;<br />
- die Vorhabensträgerin zu verpflichten, Unterlagen vorzulegen, aus denen<br />
die Änderungen der Flugbewegungen bzw. Änderungen des landseitigen<br />
Verkehrsaufkommens im Vergleich zum Raumordnungsverfahren<br />
konkret und nachvollziehbar ersichtlich werden;<br />
- eine Prognose der Schadstoffbelastungsimmissionssituation im Ausbaufall<br />
auf der Basis der kapazitätsbedingt möglichen 900.000 Flugbewegungen<br />
pro Jahr zu erstellen und im Rahmen einer ergänzenden<br />
Auslegung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen;<br />
- der Vorhabensträgerin die grundlegende Überarbeitung des Gutachtens<br />
„G 13.2 – Luftschadstoffgutachten – Kfz-Verkehr und stationäre<br />
Quellen“ auf dem Flughafengelände aufzugeben, sowie, das überarbeitete<br />
Gutachten erneut auszulegen;<br />
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