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Einwendungen - Weiterstadt

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zonen von Wasserwerken berücksichtigen, und die daraus resultierenden<br />

erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.<br />

Folgende Altlastenverdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen<br />

sind von Baumaßnahmen (Tiefbaumaßnahmen und Erdbewegungen)<br />

zur Erstellung des zukünftigen GFA-Tunnels betroffen: GFA-ALVF<br />

01, GFA-ALVF 02, GFA-ALVF 03, GFA-ALVF 04, GFA-ALVF 05, GFA-ALVF der<br />

RMAB und NW-G 02. Aus diesem Grunde hätten weitergehende Untersuchungen<br />

auch im Hinblick auf die Gefährdung des Grundwassers durch diese Schadensfälle<br />

vorgenommen werden müssen.<br />

Es wird b e a n t r a g t,<br />

weitergehende Untersuchungen im Hinblick auf die Gefahr der Mobilisierung<br />

von Schadstoffen aus den oben aufgezeigten Schadensfällen<br />

sowie betreffend die von diesen ausgehenden Gefahren für Trinkwassergewinnungsanlagen<br />

durchzuführen.<br />

- Die orientierenden Untersuchungen auf den Altlastenverdachtsflächen waren nicht<br />

ausreichend, da bei den Bohrungen in der Regel die Endteufe max. 2 m unter Geländeoberkante<br />

betragen hat. Um das Schadstoffspektrum umfassend zu ermitteln,<br />

hätten tiefere Bohrungen erfolgen müssen.<br />

Es wird daher b e a n t r a g t,<br />

im Rahmen von orientierenden Untersuchungen auf den Altlastenverdachtsflächen<br />

tiefer gehende Bohrungen durchzuführen.<br />

- Des Weiteren erfolgte bei diesen orientierenden Untersuchungen gerade keine<br />

Beprobung von Grundwasser (siehe Gutachten G 4, Seite 78). Vielmehr sollten<br />

Grundwasseruntersuchungen erst dann durchgeführt werden, wenn im Untergrund<br />

(Boden/Bodenluft) Schadstoffbelastungen nachgewiesen wurden, die eine Gefährdung<br />

des Grundwassers vermuten ließen.<br />

Auch hier erfolgten somit nur unzureichende Untersuchungen. Es ist erforderlich,<br />

auch das Grundwasser zu beproben im Rahmen der orientierenden Untersuchungen<br />

und Grundwasseruntersuchungen durchzuführen, um eine Belastung und<br />

auch eine Gefährdung des Grundwassers erkennen zu können. Nur auf den Boden<br />

bzw. die Bodenluft abzustellen, reicht nicht aus, da damit Grundwasserschäden<br />

nicht erkannt werden können.<br />

Es wird b e a n t r a g t,<br />

im Rahmen von orientierenden Untersuchungen umfassende Grundwasseruntersuchungen<br />

im Hinblick auf eine Schadstoffbelastung und<br />

Gefährdung des Grundwassers durchzuführen.<br />

- Auch bezüglich der Bewertungskriterien, namentlich der Prüfwerte des Wirkungspfades<br />

Boden-Mensch ist fraglich, ob eine umfassende Prüfung vorliegt, da diese<br />

sich nur auf unbefestigte Flächen von Arbeits- und Produktionsstätten beziehen,<br />

die nur während der Arbeitszeit genutzt werden.<br />

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