Einwendungen - Weiterstadt
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zonen von Wasserwerken berücksichtigen, und die daraus resultierenden<br />
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.<br />
Folgende Altlastenverdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen<br />
sind von Baumaßnahmen (Tiefbaumaßnahmen und Erdbewegungen)<br />
zur Erstellung des zukünftigen GFA-Tunnels betroffen: GFA-ALVF<br />
01, GFA-ALVF 02, GFA-ALVF 03, GFA-ALVF 04, GFA-ALVF 05, GFA-ALVF der<br />
RMAB und NW-G 02. Aus diesem Grunde hätten weitergehende Untersuchungen<br />
auch im Hinblick auf die Gefährdung des Grundwassers durch diese Schadensfälle<br />
vorgenommen werden müssen.<br />
Es wird b e a n t r a g t,<br />
weitergehende Untersuchungen im Hinblick auf die Gefahr der Mobilisierung<br />
von Schadstoffen aus den oben aufgezeigten Schadensfällen<br />
sowie betreffend die von diesen ausgehenden Gefahren für Trinkwassergewinnungsanlagen<br />
durchzuführen.<br />
- Die orientierenden Untersuchungen auf den Altlastenverdachtsflächen waren nicht<br />
ausreichend, da bei den Bohrungen in der Regel die Endteufe max. 2 m unter Geländeoberkante<br />
betragen hat. Um das Schadstoffspektrum umfassend zu ermitteln,<br />
hätten tiefere Bohrungen erfolgen müssen.<br />
Es wird daher b e a n t r a g t,<br />
im Rahmen von orientierenden Untersuchungen auf den Altlastenverdachtsflächen<br />
tiefer gehende Bohrungen durchzuführen.<br />
- Des Weiteren erfolgte bei diesen orientierenden Untersuchungen gerade keine<br />
Beprobung von Grundwasser (siehe Gutachten G 4, Seite 78). Vielmehr sollten<br />
Grundwasseruntersuchungen erst dann durchgeführt werden, wenn im Untergrund<br />
(Boden/Bodenluft) Schadstoffbelastungen nachgewiesen wurden, die eine Gefährdung<br />
des Grundwassers vermuten ließen.<br />
Auch hier erfolgten somit nur unzureichende Untersuchungen. Es ist erforderlich,<br />
auch das Grundwasser zu beproben im Rahmen der orientierenden Untersuchungen<br />
und Grundwasseruntersuchungen durchzuführen, um eine Belastung und<br />
auch eine Gefährdung des Grundwassers erkennen zu können. Nur auf den Boden<br />
bzw. die Bodenluft abzustellen, reicht nicht aus, da damit Grundwasserschäden<br />
nicht erkannt werden können.<br />
Es wird b e a n t r a g t,<br />
im Rahmen von orientierenden Untersuchungen umfassende Grundwasseruntersuchungen<br />
im Hinblick auf eine Schadstoffbelastung und<br />
Gefährdung des Grundwassers durchzuführen.<br />
- Auch bezüglich der Bewertungskriterien, namentlich der Prüfwerte des Wirkungspfades<br />
Boden-Mensch ist fraglich, ob eine umfassende Prüfung vorliegt, da diese<br />
sich nur auf unbefestigte Flächen von Arbeits- und Produktionsstätten beziehen,<br />
die nur während der Arbeitszeit genutzt werden.<br />
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